Sea Life Speyer

Nikolaus „taucht“ im SEA LIFE Speyer auf

Schwere Schritte, ein langer roter Mantel und ein Sack voll Leckereien. Die Adventszeit ist in vollem Gange und Weihnachten steht kurz vor der Tür. Doch statt traditionell durch den Kamin zu rutschen, ist der Nikolaus im SEA LIFE Speyer ganz anders „aufgetaucht“. Denn dieses Jahr tauschte er seine warmen Winterstiefel gegen bunte Flossen. Für „Marty“, die grüne Meeresschildkröte gab es einen ganz besonderen Leckerbissen. Der eigentliche Vegetarier wurde überrascht mit einem großen Weihnachtsstern aus Salat, Brokkoli, Shrimps und Muscheln.

Und auch die kleinen Besucher im SEA LIFE Speyer gehen in der Weihnachtszeit nicht leer aus. Jeder der eine Weihnachtsbaumkugel oder etwas anderes Schönes zum Schmücken für den Weihnachtsbaum im Aquarium mitbringt, bekommt im Tausch eine SEA LIFE Kugel mit tollen Überraschungen.

SEA LIFE Speyer
08.12.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (28.11.21)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.379 ( + 60 )
Davon bereits genesen: 3.633 ( + 26 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 476,9 ( – 11,9 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,21 (+ 0,20 )

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab dieser Woche in Kraft.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Ab dieser Woche ist die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (28.11.2021)

Kreis, Stand 28.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler699421261716160763369282,8282,8443,6275,9207,84,21Ahrweiler
Altenkirchen7127335161076225795404313,0313,0628,5321,3106,64,21Altenkirchen
Alzey-Worms7815664371446709962501383,3383,2538,9423,3207,04,21Alzey-Worms
Bad Dürkheim67778240316756061004494371,4371,3587,6369,5260,14,21Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8553312161497571833429270,2270,2481,6291,5113,84,21Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47180359694119530267236,9233,6518,6226,390,84,21Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5132284021014475556251310,5301,4670,4272,0172,64,21Birkenfeld
Bitburg-Prüm475815196364200522218217,9211,1329,5236,4111,24,21Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29780175702506402189306,9306,7515,0349,2136,94,21Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783146398148195,9194,1213,3214,9154,44,21Donnersbergkreis
Germersheim9536047413677451655713552,7552,6758,4558,6402,04,21Germersheim
Kaiserslautern58730296875056730304285,9245,7485,4302,8127,14,21Kaiserslautern
Kusel31007236742631395186265,3251,8268,7317,3187,44,21Kusel
Mainz-Bingen106293852923691971196569269,0268,8451,2283,1122,24,21Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219389101221398185,3185,3317,8192,991,24,21Mayen-Koblenz
Neuwied1155032398205102311114467255,0255,0444,8266,8115,44,21Neuwied
Rhein-Hunsrück5694384261104647937329318,2318,2605,4326,6138,44,21Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562604171034951572301245,6245,6454,9239,4136,74,21Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1040215230823783221843577372,8372,8669,9359,4212,84,21Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.63066145712449891193407367,4367,4591,9345,8277,04,21Südliche Weinstr.
Südwestpfalz40760337963185795422444,6439,1789,1464,8255,44,21Südwestpfalz
Trier-Saarburg6542363321075578857398264,4264,1476,4258,2136,14,21Trier-Saarburg
Vulkaneifel288111216632478340156257,9257,8583,1233,6128,54,21Vulkaneifel
Westerwaldkreis10364397751779226961446219,9219,9415,1212,6106,54,21Westerwaldkreis
KS Frankenthal35095083582898553178365,1365,1657,0353,9198,64,21KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234628630288289,0271,3429,4308,4161,74,21KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665430577195172,0172,0242,8198,578,24,21KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.293218239462366520156334,2334,1494,9228,2454,74,21KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15297166435348131801769561325,1325,1490,3334,8167,54,21KS Ludwigshafen
KS Mainz1406948619226126111232544250,5250,3405,2255,4126,84,21KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.310033178452447608323605,9605,8784,8646,7446,74,21KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20000212641696240146363,4363,3850,9371,1103,14,21KS Pirmasens
KS Speyer437960146973633649242476,9476,9723,8492,7304,34,21KS Speyer
KS Trier407415185383624412198178,9178,8267,2162,9157,64,21KS Trier
KS Worms6451413551035557791393470,9470,9640,7523,1253,64,21KS Worms
KS Zweibrücken136509391127229120352,9352,7567,6404,4149,54,21KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2301071121119154263197060 #2878412287299,8297,1497,8305,0168,94,21Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.


* Fehlende Werte in den übermittelten Angaben zum Impfstatus wurden altersstratifiziert auf Basis der vorhandenen Angaben geschätzt. Quelle für die Impfquote in Rheinland-Pfalz: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag & Samstag (26.11. & 27.11.21)

Samstag (27.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.617 ( + 10 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 455,3 ( – 33,5 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 ( unverändert )

Freitag (26.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( + 44 )
Davon bereits genesen: 3.607 ( + 7 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 488,8 ( – 9,8 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Weitere SARS-CoV-2-Fälle im Seniorenstift Bürgerhospital

Im Seniorenstift Bürgerhospital wurde bei aktuellen PCR-Testungen festgestellt, dass weitere sechs Bewohner sowie vier weitere Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Insgesamt sind damit 14 Bewohner und neun Mitarbeitende des Seniorenzentrums SARS-CoV-2 positiv. Der Großteil der Betroffenen hat weiterhin keine oder nur leichte Krankheitssymptome. Ein positiv getesteter Bewohner wurde ins Krankenhaus verlegt, allerdings ist keine intensivmedizinische Versorgung notwendig.

Vom Infektionsgeschehen sind nach wie vor alle drei Wohnbereiche der Einrichtung betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt und die Beratungs- und Prüfbehörde hatten bereits ein Besuchsverbot zunächst bis Donnerstag, 02.12.2021 verhängt.

Diakonissen Speyer
28.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Samstag (27.11.2021)

Kreis, Stand 27.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler697354258716131771383293,5293,5474,4279,0219,54,01Ahrweiler
Altenkirchen7094115161076190797383296,7296,7545,3318,2109,24,01Altenkirchen
Alzey-Worms7749284351446668937451345,0344,9487,4374,6196,44,01Alzey-Worms
Bad Dürkheim6695444031675556972412309,8309,7449,3318,0223,64,01Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8522432161497533840433272,8272,7491,9291,5115,84,01Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47184359694098551287254,7251,1557,7240,3102,24,01Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5104184001004449555244301,9293,0649,7261,9172,64,01Birkenfeld
Bitburg-Prüm474344195364184523212211,9205,2334,9234,590,34,01Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29789175702482426189306,9306,7515,0349,2136,94,01Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783136408158209,2207,2234,7228,0163,04,01Donnersbergkreis
Germersheim9536047413676881712713552,7552,6758,4558,6402,04,01Germersheim
Kaiserslautern58730296875048738304285,9245,7485,4302,8127,14,01Kaiserslautern
Kusel30938236742610409179255,3242,3260,6305,7178,94,01Kusel
Mainz-Bingen105918552923691571198605286,0285,8490,2299,6125,44,01Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219388781253444206,7206,7348,1215,5105,14,01Mayen-Koblenz
Neuwied1151843396204101891125435237,5237,5410,5249,5108,24,01Neuwied
Rhein-Hunsrück5656474261104620926303293,0293,0552,3307,3120,04,01Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562654171034936587301245,6245,6454,9239,4136,74,01Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis10250030023782601753487314,7314,7556,5304,4183,34,01Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.62452845612449231198402362,9362,9612,3349,4245,94,01Südliche Weinstr.
Südwestpfalz407620337963162818422444,6439,1789,1464,8255,44,01Südwestpfalz
Trier-Saarburg6506553321065510890383254,4254,2441,4256,9126,84,01Trier-Saarburg
Vulkaneifel287018216632468339163269,5269,4592,8256,9123,64,01Vulkaneifel
Westerwaldkreis10325287741779195953469231,2231,2417,7223,1125,14,01Westerwaldkreis
KS Frankenthal3459080582883518134274,9274,9463,2285,5137,04,01KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234626632288289,0271,3429,4308,4161,74,01KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665423584231203,7203,7274,5243,384,44,01KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.291413239462349519167357,7357,7544,4247,3471,04,01KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen151310434348131361647443256,7256,7355,0278,4128,04,01KS Ludwigshafen
KS Mainz1402164619226125561239564259,8259,5416,2264,6134,74,01KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.306752178452430592290544,0543,9669,7589,7406,64,01KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20005212641692244146363,4363,3850,9371,1103,14,01KS Pirmasens
KS Speyer43190142973617605231455,3455,2855,5424,0272,04,01KS Speyer
KS Trier405933185383590431196177,1177,0256,3166,0150,14,01KS Trier
KS Worms6410193541035517790366438,5438,5579,1489,0245,04,01KS Worms
KS Zweibrücken136569391119237120352,9352,7567,6404,4149,54,01KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz228986784118864260196009 #2871711938291,3288,6479,0298,3163,44,01Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Speyer

Speyer Kalender und Tierheim Kalender 2022 – Verkaufsstart am 1. Dezember

Der aus der Foto-Mitmachaktion der Stadtverwaltung entstandene und auf 950 Exemplare limitierte Wandkalender geht am Mittwoch, 1. Dezember 2021 zum Preis von 15 Euro bei mehreren Speyerer Einzelhändler*innen und bei der städtischen Tourist-Info in den Verkauf.

Unter dem Motto „Speyer – viel zu erleben! Zeig uns Deine Lieblingsfotos“ hatte die Stadtverwaltung im bereits im dritten Jahr in Folge Hobby- und Profifotograf*innen dazu aufgerufen, schöne und außergewöhnliche Fotos von Speyer einzureichen. Aus mehreren hundert Einsendungen hat die Jury, bestehend aus Mathias Münzenberger, Sprecher der Roßmarktstraße am Altpörtel und Vorstandmitglied im BdS Römerberg-Speyer, Stadtführerin Sabrina Albers und Fotograf Klaus Landry, 32 Motive ausgewählt, die auf der städtischen Facebook-Seite zur finalen Abstimmung gestellt wurden. Gestaltet wurde der Kalender von der städtischen Hausdruckerei – ein echtes Produkt „Made in Speyer“.  

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die erneut sehr positive Resonanz zur Aktion und sagt: „Ich möchte mich herzlich dafür bedanken, dass sich auch in diesem Jahr so viele Fotografinnen und Fotografen an unserer Aktion beteiligt haben und dass die Bürgerinnen und Bürgern wieder so zahlreich online abgestimmt und das Endprodukt mitgestaltet haben. Das zeigt ein weiteres Mal, dass Speyer zusammenhält. In diesem Sinne haben wir auch den Empfänger des diesjährigen Verkaufserlöses ausgewählt. Den Medien war zu entnehmen, dass sich unser Tierheim leider seit einiger Zeit mit großen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sieht, die insbesondere mit der dringend notwendigen Sanierung des Hundehauses zusammenhängt. Da der Tierschutz nicht nur mir eine Herzensangelegenheit ist, sondern auch vielen Speyererinnen und Speyerern, werden wir einen Betrag von zehn Euro pro verkauftem Exemplar des Kalenders an das Speyerer Tierheim spenden.“

Angeboten wird der Kalender an folgenden Stellen:

  • Tourist-Info Speyer, Maximilianstraße 13
  • Buchhandlung Fröhlich, Roßmarktstraße 3
  • Speirer Buchladen, Korngasse 17
  • Edeka Stiegler Speyer in der St.-German-Str. 8 und Am Rübsamenwühl 4

Zur weiteren Unterstützung des Tierheims hat Fotograf und Jurymitglied Klaus Landry im Auftrag der Stadt Speyer außerdem einen auf 140 Stück limitierten Kalender mit Fotos der Tiere gestaltet, die aktuell im Tierheim Speyer untergebracht sind. Sein Honorar hat er dabei vollumfänglich an das Tierheim gespendet. Der Tierheim-Kalender ist ausschließlich in der städtischen Tourist-Information zum Preis von 15 Euro käuflich zu erwerben. Selbstverständlich fließt auch in diesem Fall ein Betrag von zehn Euro pro verkauftem Exemplar an das Tierheim Speyer.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Weihnachtsmarkt Speyer

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Stadtnotizen Speyer

Verkaufsoffener Sonntag am 28. November

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass am Sonntag, 28. November 2021 anlässlich des Weihnachtsmarkts ein verkaufsoffener Sonntag in Speyer stattfindet. Die teilnehmenden Geschäfte haben von 13 bis 18 Uhr geöffnet.

Grundsätzlich sind keine Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr vorgesehen. Allerdings ist für den Fall, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich des Domplatzes das vertretbare Maß übersteigt, eine Teilsperrung des Domplatzes erforderlich. Geregelt wäre diese wie folgt:

Die Zufahrt zu den Gaststätten „Domnapf“ und „Domhof“ bleibt gewährleistet. Der übrige Verkehr wird über die Kleine Pfaffengasse umgeleitet.

Der Busverkehr der Linien 564, 565 ist ohnehin schon wegen des stattfindenden Weihnachtsmarktes grundsätzlich umgeleitet.

Auch der Taxenstand in der Maximilianstraße ist wegen des Weihnachtsmarktes in den Bereich des Postplatzes umgezogen und verbleibt auch dort.

Um ein zu hohes Verkaufsaufkommen zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung die Besucher*innen möglichst mit dem ÖPNV anzureisen.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Speyer steigt ein: Quartiersworkshops und Coffee-Bike-Aktion zum neuen Speyerer Nahverkehrsplan abgeschlossen

Austausch, Diskussion und jede Menge Input – Das ist das Resultat der fünf Quartiersworkshops zum neuen Nahverkehrsplan der Stadt. Unter dem Motto „Speyer steigt ein” konnten Interessierte quartiersbezogen mitwirken.

„Klar ist: Busfahren in Speyer muss schneller und einfacher werden, um die Attraktivität für den Öffentlichen Nahverkehr zu steigern. Die wertvollen Rückmeldungen aus der Bürgerschaft werden daher definitiv in künftige Planung mit einfließen“, verkündet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Nach mehreren Aktionen im Sommer konnten vom 20. September bis 7. Oktober 2021 dank der Workshops zu den Quartieren Nord, Ost, Süd und West sowie der Kernstadt die einzelnen Quartiere detaillierter betrachtet und Schwerpunkte identifiziert werden.                
Dabei wurden insbesondere die Themen Takt- und Betriebszeiten der Busse, ihre Linienführung sowie die Ausstattung und Verteilung der Bushaltestellen behandelt. Im Kernstadt-Workshop wurde zudem auf den Postplatz eingegangen und potenzielle Varianten herausgearbeitet.

Zusammen mit den städtischen Verkehrsplanern Manuel Kitzmann und Christian Lorenz sowie dem begleitenden Büro Stadtberatung Dr. Sven Fries diskutierten insgesamt rund 50 Personen über den Busverkehr der einzelnen Quartiere. So wurde deutlich, dass die Verbindung zwischen den Quartieren besser ausgebaut werden sollte. Auch die Taktung wird dichter als jetzt gewünscht.

Bei der Coffee-Bike-Aktion Anfang November an verschiedenen Standorten im Industriegebiet Süd konnten Mitarbeitende vor Ort sowie aus anderen Städten und Gemeinden bei einer guten Tasse Kaffee diverse Aspekte zum Bedarf nach einer besseren Verbindung des Gebietes äußern: u.a. nicht vorhandene Bushaltestellen und fehlende Buslinien zu den Randzeiten, beispielsweise nach Schichtende ab 22 Uhr.        
Eine Online-Umfrage für die Mitarbeitenden ergänzte die Gespräche vor Ort.

Unter Einbezug der gewonnenen Erkenntnisse geht es nun an die Entwurfsplanung des Nahverkehrsplans. Dieser soll endgültig im Frühjahr 2022 vom Stadtrat beschlossen werden, bevor er europaweit ausgeschrieben wird. Ende 2023 soll der Busverkehr nach den neuen Vorgaben in Speyer verkehren.

Informationen zum Nahverkehrsplan und die ausführliche Ergebnis-Darstellung der Beteiligung sind unter www.speyer.de/steigtein zu finden.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Spendenlauf der Siedlungsschule Realschule Plus war ein voller Erfolg

In einem zweiwöchigen Spendenlauf-Aktionszeitraum haben die Schülerinnen und Schüler der RS+ Siedlungsschule in Speyer einen Spendenbetrag von insgesamt 10.000 Euro erlaufen. Zahlreiche private und geschäftlich Sponsoren haben pro gelaufener Runde der 261 teilnehmenden Schüler*innen einen gewissen Geldbetrag gespendet.

Neben Speyerer Firmen wie Thor GmbH, Therapiezentrum Die Gesundheitswerkstatt, Jester Zimmerei & Gerüstbau, PM International und Round Table Speyer haben auch auswärtige Firmen die Läufer*innen unterstützt. So wurden beispielsweise das Kompetenzteam Thomas aus Schwegenheim und die Firma cjt –Systemsoftware AG aus Karlsruhe als Laufpaten gewonnen. Ein Vertreter der Firma cjt –Systemsoftware AG kam sogar selbst vor Ort, um die Läufer*innen anzufeuern und ihr soziales Engagement zu unterstützen. 

Zahlreiche weitere Sponsoren wurden von den Lernenden selbst angesprochen und akquiriert. Eltern, Familienmitglieder, Freunde, Lehrer*innen, Nachbar*innen und viele weitere Betriebe des Speyerer Einzelhandels fanden sich auf den Laufzetteln der Schülerinnen und Schüler als Sponsoren wieder.

„Wir freuen uns über die riesige Unterstützung unserer Schulkinder und das tolle Laufergebnis unserer Schule. Selbstverständlich danken wird allen Unterstützenden und allen Schülerinnen und Schülern für ihren Einsatz. Ohne euch wäre so ein tolles Ergebnis nicht möglich gewesen!“, kommentierte die Schulleitung das tolle Ergebnis.

Die erlaufende Spendensumme kommt den Lernenden der Barbarossaschule in Sinzig zu Gute, einer integrativen Realschule plus mit Ganztagsschule in Angebotsform. Die Übergabe der Spende soll mit Mitgliedern der Schüler*innenvertretung und der Schulleitung vor Ort in Sinzig sattfinden.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Speyer

Stadt erprobt Sirenen und KATWARN

Am Samstag, 4. Dezember 2021, 11 Uhr wird die Stadt Speyer im gesamten Stadtgebiet die vorhandenen Sirenen auf Funktionsfähigkeit testen sowie einen Probealarm in der Warn-App KATWARN auslösen.

Ausgelöst werden dabei mehrere Signale. Zunächst erfolgt ein Feueralarm in Gestalt eines einminütigen Dauertons, der zweimal unterbrochen wird und einen Großalarm für die Feuerwehr bedeutet.

Anschließend folgt ein eine Minute anhaltender Heulton, der die Bevölkerung im Falle von Großschadensereignissen, vorrangig bei der Freisetzung von gefährlichen Stoffen, warnt. Im Ernstfall wären von der Bevölkerung dann folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Aufsuchen eines geschlossenen Gebäudes, nach Möglichkeit innenliegende Räume in oberen Stockwerken
  • Schließen von Türen und Fenster, nach Möglichkeit abdichten
  • Abstellen von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Einschalten von Radio oder Fernsehen, um weitere Informationen zu erhalten
  • Vorrübergehende Aufnahme von Hilfesuchenden

Abschließend folgt ein einminütiger Dauerton. Dieser bedeutet, dass keine Gefahr mehr besteht, also Entwarnung.

Um die Funktion jeder Sirene überprüfen und bestätigen zu können, werden Beobachter*innen eingeteilt. Diese begeben sich so weit wie möglich in die Nähe der ihnen zugewiesenen Sirene, um so zweifelsfrei erkennen zu können, ob das wahrgenommene akustische Signal auch tatsächlich von der betreffenden Sirene und nicht von einem benachbarten Gerät ausgeht.

Nach dem Alarm geben die Beobachter*innen telefonisch Rückmeldung über die Funktionalität der Sirenen an die Feuerwache.

Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Sirenen wird die Fa. THOR GmbH in der Landwehrstraße auch ihre Nahbereichsalarmierung testen. Etwa um 11:10 Uhr ertönt zunächst die Werkssirene, dann erfolgt eine Lautsprecherdurchsage, danach Entwarnung.     

Im Anschluss an die Erprobung der Sirenen wird außerdem noch ein Probealarm in der Warn-App KATWARN ausgelöst.

Das System steht den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung und kann jederzeit unter www.katwarn.de bzw. in den gängigen App-Stores heruntergeladen werden.

Die Stadt Speyer hat KATWARN im April 2016 zur Warnung und Information der Bevölkerung per Smartphone-App, SMS oder E-Mail eingeführt.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 )
Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)

Kreis, Stand 25.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler685893252716078709363278,2278,2452,4255,8219,53,72Ahrweiler
Altenkirchen7008745121076123778374289,7289,7499,5315,2119,33,72Altenkirchen
Alzey-Worms7620944321446607869455348,1348,0542,9361,3193,83,72Alzey-Worms
Bad Dürkheim6555753991675478910345259,4259,3341,3280,2184,83,72Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8416622161497476791399251,3251,3460,9262,6111,83,72Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich464743357684068511273242,3238,8528,3221,0110,73,72Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5012303991004398514225278,4270,2622,1244,3142,63,72Birkenfeld
Bitburg-Prüm4685153194354155495240239,9232,4345,5289,879,93,72Bitburg-Prüm
Cochem-Zell294135175702431440184298,8298,6457,8375,3102,73,72Cochem-Zell
Donnersbergkreis357449233773090407161213,1211,1234,7241,1154,43,72Donnersbergkreis
Germersheim944217847313475401768775600,7600,7827,3621,8407,53,72Germersheim
Kaiserslautern578460294874988709269253,0217,4428,8249,8142,63,72Kaiserslautern
Kusel302739235742582371156222,5211,2219,9259,1170,43,72Kusel
Mainz-Bingen1041511952823690731106558263,8263,6443,9277,6118,93,72Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz102276938019387771257448208,6208,6355,6211,0114,43,72Mayen-Koblenz
Neuwied112654939420410103958432235,9235,9379,2254,9113,63,72Neuwied
Rhein-Hunsrück5560574211104568882322311,4311,4616,0324,6113,83,72Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5548724161034901544272221,9221,9391,2232,9108,43,72Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1017116029623781761758618399,3399,3625,3414,4236,03,72Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.612511145612447581243484436,9436,9760,3444,4245,93,72Südliche Weinstr.
Südwestpfalz400385333943108801416438,3432,9782,6452,0258,43,72Südwestpfalz
Trier-Saarburg6331553311045420807281186,7186,5336,3185,789,93,72Trier-Saarburg
Vulkaneifel281831212632453302157259,5259,5466,5253,6163,13,72Vulkaneifel
Westerwaldkreis10183867661779122884440216,9216,9394,2212,6109,83,72Westerwaldkreis
KS Frankenthal34396580582864517188385,6385,6721,7382,0178,13,72KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5283453761234607553223223,8210,1347,0225,5143,33,72KS Kaiserslautern
KS Koblenz6133352111665388579241212,5212,5264,0259,390,73,72KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.286251238462286530188402,7402,7593,9296,7503,53,72KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15064140430348130611655599347,1347,1493,1370,9174,53,72KS Ludwigshafen
KS Mainz13845110619226124561163501230,7230,6369,3230,9130,83,72KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.295853178452387526232435,2435,1575,5456,5326,43,72KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens195531211641676215115286,2286,1677,8244,0147,43,72KS Pirmasens
KS Speyer427551141973600578253498,6498,6932,2458,4310,83,72KS Speyer
KS Trier397422184383544392138124,7124,6190,8114,2105,03,72KS Trier
KS Worms6324633511035454767377451,7451,7683,9473,1249,33,72KS Worms
KS Zweibrücken1333269391110214109320,6320,4517,5381,3112,13,72KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2256602571118164251193906 #2750311811288,2285,6472,2295,7161,93,72Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Speyer

25. November: Internationaler Gedenk- und Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen in Speyer

Am 25. November 2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, macht sich Speyer auch in diesem Jahr mit der Fahnenaktion von Terre des Femmes für ein Ende jeglicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen stark.

„Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein globales Problem, das überall, ob auf der Straße oder im häuslichen Bereich auftreten kann – auch in Speyer. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle zusammenhalten, nicht wegschauen und die Frauen ermutigen, sich Hilfe zu holen“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Engagement der Stadtverwaltung.

Stellvertretend für 54 Behörden und Institutionen, die sich auch in diesem Jahr an der bundesweiten Fahnenaktion von Terre des Femmes beteiligen, wird die Fahne um 12.45 Uhr von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs vor dem Rathaus gehisst.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine der am weitest verbreiteten Menschenrechtsverletzung und umfasst viele Formen. In diesem Jahr beschäftigt sich der Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen mit dem Thema „weibliche Genitalverstümmelung!“ Weltweit und auch in Deutschland sind Mädchen dem Risiko ausgesetzt, heimlich hierzulande oder im Ausland an ihren Genitalien verstümmelt zu werden.

Um die Problematik der weltweit nach wie vor massiven Verletzungen von Frauenrechten „ins Licht zu rücken“ unterstützt die Stadt Speyer außerdem die Kampagne „Orange the World“, die vor Ort vom Zonta Club Speyer-Germersheim und dem Soroptimist International Club Speyer initiiert wurde. Im Zuge dessen werden ab dem 25. November in Speyer zahlreiche bedeutende Gebäude wie das Altpörtel, die Alte Münze oder der Dom mit orangenem Licht beleuchtet. 
Bürgermeisterin Monika Kabs ist erfreut, dass so viele die Aktion unterstützen und Speyer in Orange leuchten lassen. „Damit können wir Solidarität mit den von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen ausdrücken und ihnen signalisieren, dass sie nicht alleine sind, sondern auf unsere Unterstützung bauen können.“

Alle Informationen zu den Aktionen sowie deren Hintergründe sind auf der städtischen Homepage einzusehen unter www.speyer.de/de/familie-und-soziales/frauen/25-november-internationaler-tag-zur-beseitigung-von-gewalt-gegen-frauen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
23.11.2021

Sport

TSV Speyer

TSV-Mitgliederversammlung am Freitag, 12. November 2021

Angelika Wöhlert für weitere 3 Jahre im Amt als Vorsitzende bestätigt

v.l.: stellvertr. Vorsitzender Klaus Lochner, Schatzmeisterin Stephanie Schumacher, Vorsitzende Angelika Wöhlert, stellvertr. Vorsitzender und Öffentlichkeitsarbeit Herbert Kotter, Schriftführerin Katrin Oeder.

Die Mitgliederversammlung des TSV Speyer hat die bisherige Vorsitzende Angelika Wöhlert für weitere drei Jahre in dieses Amt gewählt. Auch ihre Stellvertreter Herbert Kotter und Klaus Lochner sowie Schriftführerin Katrin Oeder wurden bestätigt. Herbert Kotter führt auch die Öffentlichkeitsarbeit kommissarisch fort. Neu im Vorstand des größten Speyerer Sportvereins ist Stephanie Schumacher als Schatzmeisterin, die für den nicht mehr kandidierenden Gerhard Weißmann diese Aufgabe wahrnimmt. Weißmann hatte 12 Jahre dieses Amt inne und Angelika Wöhlert dankte ihm anerkennend, verbunden mit einem Präsent.
 
Die Vorsitzende konnte in der corona-gerecht gestalteten Gymnastikhalle des Vereinsheimes rund 50 Vereinsmitglieder begrüßen. Dem Totengedenken folgten zahlreiche Ehrungen von Vereinsmitgliedern, auch nachgeholte, der ausgefallenen Mitgliederversammlung des Vorjahres.  Klaus Bethäuser würdigte für den TSV-Ehrenrat die „Spitzenreiter“ Alfred Steinmetz und Werner Scherer für ihre 70-jährige Vereinstreue und überreichte ihnen die Ehrenplaketten mit der Zahl 70.
 
Nachdem die turnusmäßige Mitgliederversammlung im November 2020 nicht stattfinden konnte, berichtete Angelika Wöhlert für den geschäftsführenden Vorstand über die beiden Geschäftsjahre vom 1.7.2019 bis 30.6.2020 und 1.7.2020 bis 30.6.2021. Baumaßnahmen, wie die Erneuerung der Elektrik in der Küche der Gaststätte, Sanierung der Gymnastikhalle, Bereitstellung von 2 Parkplätzen für eine E-Ladestation oder der Bau einer Solaranlage auf dem Vereinsheim und nicht zuletzt die Beschaffung eines Defibrillators waren wegweisende Beispiele. Auch die Satzung ist überarbeitet worden. In ihrer Rückschau spiegelte die Vorsitzende das teils turbulente Corona-Geschehen und seine Auswirkungen. Auch den TSV trafen Mitgliederverluste, aber auch ganz oder teilweise eingeschränkter Sportbetrieb. Ihr Dank galt gerade deshalb besonders der Stadt Speyer und weiteren Institutionen für die fortgeführte Sportförderung, den Sponsoren und Gönnern des Vereins für ihre stabile Stütze und nicht zuletzt allen Verantwortlichen des Vereins, den Abteilungen sowie den Mitgliedern und Übungsleitern für ihre Treue. Nach Wieder-Aufnahme des Sportbetriebes ist wieder ein Mitgliederzuwachs zu vermelden. 

Der Kassenbericht wurde von Gerhard Weißmann präsentiert, Leo Grünnagel berichtete für die Kassenprüfer über das Ergebnis ihrer Prüfungen für die beiden vergangenen Geschäftsjahre. Dem folgten die einstimmigen Entlastungen des geschäftsführenden Vorstandes des TSV für die jeweiligen Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021.  

Eine besondere Aufgabe oblag Schatzmeister Weißmann mit der Darstellung und Erläuterung der Etats des vergangenen Geschäftsjahres 2020/2021 und des aktuellen Geschäftsjahres 2021/2022. Der Verein ist wirtschaftlich gesund, trotzdem fehlen ihm die Beiträge der ausgetretenen Mitglieder. Erfreulich war nach seiner Einordnung der verantwortungbewußte Umgang der Abteilungen mit den Finanzzuweisungen in der Krise. Die vorgelegten Haushaltspläne wurden einstimmig genehmigt.

Volleyball-Abteilungsleiter Heinz Fischer, Abteilungsleiterin Gisela Ruhnke und Vorstandsmitglied Katrin Oeder bildeten den Wahlausschuss für die Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes. Zu  Kassenprüfern wurden erneut Leo Grünnagel und Dieter Merz gewählt, Gerhard Weißmann komplettiert das Gremium.

Anträge zur Tagesordnung sind nicht eingegangen. Abschließend informiert  die Vorsitzende über das bevorstehende Jahr 2022, in dem der TSV sein 175-jähriges Bestehen feiern kann.  

Im Rahmen der Ehrungen aus den Jahren 2020 (nachgeholt) und 2021 wurden folgende Vereinsmitglieder ausgezeichnet:

Aus 2020:

  • 1 Ehrenplakette für 70 Jahre Mitgliedschaft: Alfred Steinmetz
  • 1 Ehrenplakette für 60 Jahre Mitgliedschaft: Helmut Kauf
  • 8 Ehrenplaketten für 50 Jahre Mitgliedschaft: Brigitte Alt, Jürgen Gauweiler, Clemens King, Henry Meisenheimer, Esther Münch, Hannelore Oeder, Eckhard Schäffer, Erhard Walter.

15 Ehrennadeln in Gold:

  • Doris Andres, Jörg Becker, Steffen Becker, Martina Brack, Petra Geflitter, Sigrid Hock, Jürgen Illers, Oliver Mais, Gerda Neumann, Michael Nuber, Margot Prell, Sabine Rasp, Margarethe Schäffer, Anne Schön, Eberhard Sturm.

17 Ehrennadeln in Silber:

  • Anna Grohmann, Ute Groß, Dietmar Günster, Sibylle Hestermann, Ina Klemens-Andreas, Martha Mayer, Philipp Müller, Sven Sachweh, Nicole Schatterny, Edith Seidel, Linda Seidel, Regina Steiner, Uwe Vagt, Ivo von Schumann, Noris von Schumann, Michael Werrel, Walburga Winkler.

TSV Speyer / Herbert Kotter
23.11.2021

Rudergesellschaft Speyer

4 Siege bei Bocksbeutelregatta in Würzburg

von Angelika Schwager

Würzburg – Bei der 86. Würzburger Ruderregatta auf dem Main, der traditionellen „Bocksbeutel-Langstrecke“, war die Rudergesellschaft Speyer mit neun Booten vertreten. Bei blauem Himmel und guten Wasserbedingungen gingen die Mannschaften über die 4,5 Kilometer Langstrecke und holten sich vier Siege und zwei zweite Plätze.

Als erste Speyerer waren im Masters-Mixed-Doppelvierer Gig E (Mindestdurchschnittsalter 55 Jahre) das Quartett Moni Wels, Birgit Dillmann, Ralf Mattil und Thomas Zimmermann mit Angelika Schwager an den Steuerseilen unterwegs und machte sich auf den Weg im Kampf gegen die Uhr und landete nach 18:25 Minuten auf dem siebten Platz. Direkt davor, auf den sechsten Platz ruderte Christine Bodenstein in der Renngemeinschaft RG Speyer/Limburger ClfW in 18:06 Minuten.

Falk Bodenstein, Gerd Jakobs, Markus Prüfe und Hubert Doser mit Steuerfrau Christine Bodenstein starteten erstmals in dieser Besetzung im Masters-Doppelvierer Gig D (Mindestdurchschnittsalter 50 Jahre). Der Vierer lief rund und nach 17:38 Minuten war das Ziel und Platz zwei hinter dem RC Alt-Werder Magdeburg erreicht. Der RV Eltville wurde mit einer Sekunde auf Distanz gehalten.

Im Masterdoppelzweier E mussten Thomas Dresel und Lutz Fiedler dem Duo Michael Wähling, Thomas Lenort von der Mannheimer RG Rheinau den Vortritt lassen und wurden zweites Boot. Im Masters-Doppelzweier H (Mindestdurchschnittsalter 70 Jahre) mussten Norbert Herbel und Gerhard Kayser gegen die Zeitvorgabe von 17:50 Minuten ankämpfen, die das Duo mit 18:23 Minuten knapp verpasste. Ralf Burkhardt und Marion Peltzer-Lehr lieferten im Masters-Mixed-Doppelzweier D ein starkes Rennen ab und hielten die nachfolgenden Boote vom RC Neptun Darmstadt und Frankfurter RC Fechenheim/Frankfurter RG deutlich auf Distanz.

Corinna Bachmann und Elke Müsel waren in der Renngemeinschaft RG Speyer/ Frankfurter RG Nied/RC Großauheim/Hersfelder RV/WSV Offenbach/Hanauer RC im Masterinnen-Achter D unterwegs. Die beherzt kämpfenden Masterinnen brachten sage und schreibe 74 Sekunden zwischen sich und den zweitplatzierten Achter vom RC Karlstadt. Im Masterinnen-Doppelachter Gig D unterboten Corinna Bachmann und Elke Müsel in der Renngemeinschaft mit RG Speyer/RC Großauheim/Hersfelder RV/WSV Offenbach/Hanauer RC die Zeitvorgabe von 17:10 Minuten mit 16:46 Minuten deutlich und wiederholte den Erfolg. Der Abschlusssieg blieb wie in den Jahren 2019 und 2018 in Würzburg dem Masters-Achter mit Schlagmann Martin Gärtner, Arnd Garsuch, Ralf Burkhardt, Frank Durein, Thomas Dresel, Lutz Fiedler, Ralf Mattil, Harald Schwager gesteuert von Marion Peltzer-Lehr vorbehalten. Mit einer konstanten Schlagzahl von 33 Schlägen/Minute brauchte die Crew 14:39 Minuten zum Sieg und lag neunzehn Sekunden vor dem RC Aschaffenburg. Beinahe wäre der Crew auch noch gelungen den vor ihnen gestarteten Achter der Renngemeinschaft RV Bad Ems/Limburger ClfW, die in 15:02 Minuten drittes Boot wurde, zu überholen.

„Mit den vier Siegen haben wir nochmal zeigen können, dass wir im Mastersrudern vorne mitspielen können.“, freuten sich die Speyerer bei der Ehrung mit Medaillen und dem traditionellen Weinpräsent „Bocksbeutel“.

23.11.2021

Wrestling

Endlich wieder Wrestling in Weinheim!

von Jan Schreiber

Der charismatische Ringsprecher Alex C. eröffnet wie den gewohnt den Abend

Nach mehr als 1,5 Jahren Corona-Pause konnte sich der ACW am 09.10. mit seinem „3G-Reboot“ feierlich zurückmelden. Aufgrund der recht strengen Corona-Auflagen, waren nur Einzelkämpfe möglich und es konnten leider auch keine internationalen Stars zur Show kommen. Dafür kamen die eigenen Talente des ACW so richtig zum Scheinen und holten gleich doppelt Gold. Im ersten Kampf des Abends gelang es nämlich dem ACW Wrestling School Absolventen, Mustafa Türk, seinen ehemaligen Freund und mittlerweile erbitterten Rivalen, Timothy Sunshine O, zu besiegen und ihm den ACW German Title abzunehmen.

Mustafa Türk zeigt einen flying elbow drop gegen Timothy Sunshine O.

Seinem Kollegen und Kumpel Alrik gelang im Hauptkampf dann der ganz große Wurf: Er schaffte es Boombastic, der seit über 600 Tagen World Heavyweight Champion war, nach einem harten Kampf zu pinnen und sich so zum neuen Weltmeister im Schwergewicht zu küren. Ein absolut riesiger Erfolg für den noch so jungen „germanischen Krieger“. Nach dem Match feierte noch eine ganze Weile zusammen mit Mustafa im Ring. Dabei leistet ihnen der Repräsentant der ACW Wrestling School, Nok Su Kau, natürlich Gesellschaft.

Alrik triumphiert über Boombastic

Für alle Interessenten findet jeden Sonntagmorgen um 11 Uhr das offene Anfängertraining der ACW Wrestling School im AC Sportpark Weinheim statt. Aufgrund der Corona-Auflagen am besten vorher Kontakt aufnehmen oder unter Athletik Club 1892 Weinheim e.V. – In unserer vereinseigenen Sportstätte bieten wir Ihnen mehr als 40 verschiedene Sportangebote in 24 Abteilungen. (ac-weinheim.de) informieren.

Mustafa, Nok Su Kau und Alrik feiern gemeinsam im Ring

23.11.2021