„Liebst du mich?“ und andere, meist heitere Geschichten aus Asien – Lesung von und mit Georg Felsberg
Wissen Sie was ein „Dschinn“ ist, der sich in eine Spitzkopfnatter verzaubert? Kennen Sie die Geschichte vom fröhlichen „Babu“, der den Berg des Affengottes „Hanuman“ bestiegen hat? Haben Sie von den Balladen der schönen „Bhopafrauen“ gehört, die Kranke heilen können – oder vom Berg „Fansipan“ an der Grenze zu China, auf den alle Liebenden gewesen sein sollten? Diese und viele weitere Fragen klärt Georg Felsberg in seiner vom Seniorenbüro der Stadt Speyer organisierten Lesung „Liebst du mich?“ und andere, meist heitere Geschichten aus Asien, die am Montag, 29. November 2021 um 15 Uhr im Historischen Ratssaal stattfindet.
Felsberg war 30 Jahre lang Redakteur und Reporter im ARD-Fernsehen. Seit 2007 reist er jedes Jahr für sechs Wochen nach Asien. Er schreibt Bücher mit Kurzgeschichten über Länder rund um den indischen Subkontinent und über seine neuen Freunde, die er auf seinen Reisen kennenlernt. Die Erlöse aus dem Buchverkauf, den eBooks und aus Lesungen gehen an Hilfsprojekte in Indien und Bangladesch.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei, um Spenden für ein Hilfsprojekt für Familien im Norden von Bangladesch wird gebeten. Weitere Infos: https://bangladesch.org.
Interessierte melden sich bitte bis spätestens Mittwoch, 24. November 2021 im Seniorenbüro unter der Telefonnummer 06232 142661 zur Veranstaltung an. Der Historische Ratssaal ist auch über einen Fahrstuhl erreichbar. Sollte dieser benötigt werden, insbesondere bei Rollator- und Rollstuhlfahrer*innen, ist dies bitte bei der Anmeldung anzugeben. Auf Basis der Corona-Schutzmaßnahmen gibt es eine begrenzte Anzahl an Plätzen. Es gilt die 2G-Regel.
Städtische Kitas kehren in feste Stammgruppen zurück
Aufgrund des zuletzt erhöhten Infektionsgeschehens in mehreren Kindertagesstätten hat die Stadt beschlossen, dass alle städtischen Kitas ab sofort ausnahmslos in festen, voneinander getrennten Stammgruppen betreuen. Das bedeutet, dass wie schon im Frühjahr zu komplett voneinander unabhängigen Betreuungssettings zurückgekehrt wird. Demnach werden Kinder und pädagogische Fachkräfte festen Gruppen zugeordnet, sodass ein Wechsel zwischen den Gruppen nicht mehr möglich sein wird. Im Falle eines Infektionsgeschehens muss so nicht die ganze Einrichtung geschlossen, sondern lediglich die betroffene Gruppe isoliert werden.
Durch die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen kann es unter Umständen zu Einschränkungen des Betreuungsangebotes (u.a. Früh- und Spätdienst) kommen. Hierfür bittet die Stadtverwaltung die Eltern und Sorgeberechtigten schon vorab um Verständnis und Unterstützung.
Stadt Speyer 22.11.2021
„Einfach lesen“ Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs beteiligen sich am Vorlesetag 2021
Am 19. November 2021 wurde der Bundesweite Vorlesetag begangen. In Kooperation mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband e.V. und den örtlichen Volkshochschulen findet er in diesem Jahr unter dem Motto „Einfach Lesen. (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister lesen vor“ statt und soll zeigen, dass es für das Lesenlernen nie zu spät ist.
„Es ist uns wichtig, dass alle Menschen in unserer Stadt, auch wenn sie Schwierigkeiten beim Lesen haben, am Leben und an unserer reichen Historie teilhaben können. Deshalb ist es uns ein Anliegen, unsere Angebote in leichter und einfacher Sprache ebenso bekannt zu machen, wie die bestehenden Unterstützungsangebote für all jene, die als Erwachsene Lesen und Schreiben lernen möchten“, betonen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bildungsdezernentin Monika Kabs unisono.
In Deutschland gibt es rund 6,2 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Gesellschaftliche Teilhabe und ein unabhängiges Leben sind ohne Lese- und Schreibkompetenzen schwer. Um für das Thema zu sensibilisieren und Betroffenen Mut zu machen, sind Stefanie Seiler und Monika Kabs dem Aufruf des Deutschen Städtetags gefolgt und haben in einem Video anlässlich des Vorlesetages aus dem inklusiven Stadtführer „Einfach Speyer“ vorgelesen. Dieser ist in leichter Sprache verfasst ist und ist ein verständlicher und hilfreicher Leitfaden, mit dem sich Menschen mit Behinderung selbstständig durch die Stadt bewegen und diese kennenlernen können. Das Video ist auf dem YouTube-Kanal der Stadt Speyer unter https://www.youtube.com/stadtspeyer abrufbar.
In der Stadtbibliothek Speyer können zahlreiche Bücher in leichter und einfacher Sprache ausgeliehen werden, sodass auch Menschen, die noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache oder dem Alphabet an sich haben, einen schnellen und frustfreien Einstieg in die Welt des Lesens finden können.
Auch in der Volkshochschule Speyer gibt es eine Vielzahl an Kursen für Menschen, die Deutsch lernen möchten, aber auch für Erwachsene, die Lesen und Schreiben üben oder ganz frisch lernen möchten. Für Rückfragen steht das Team der Volkshochschule Speyer unter der Telefonnummer 0 62 32 – 14 13 60 gerne zur Verfügung.
Stadt Speyer 22.11.2021
Schlachtabfälle illegal entsorgt – Stadt bittet um Hilfe aus der Bevölkerung
Am Donnerstag, 18. November 2021 wurde die Stadtverwaltung gegen 7:45 Uhr über illegal abgestellte und entsorgte Schlachtabfälle in Speyer Nord informiert. Derartige Funde sind in den letzten Monaten bereits mehrfach vorgekommen – ein Verantwortlicher konnte bislang aber nicht ermittelt werden.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb um Mithilfe aus der Bevölkerung. Wer etwas gesehen hat und sachdienliche Hinweise zum Verursacher oder der Verursacherin geben kann, möge sich bitte an Dirk Bachmann, Dienstgruppenleiter des Kommunalen Vollzugsdiensts, wenden. Telefonisch unter 0 62 32 – 14 28 28 oder per E-Mail an dirk.bachmann@stadt-speyer.de.
Stadt Speyer 22.11.2021
Verkehrsnotizen
Kutschergasse gesperrt
Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer ist die Kutschergasse in Höhe der Hausnummer 7 seit Donnerstag, 18. November bis voraussichtlich 23. Dezember 2021 für den kompletten Fahrzeugverkehr voll gesperrt.
Die Kutschergasse wird aus Richtung Heydenreichstraße als Sackgasse ausgewiesen. Eine Einfahrt in die Kutschergasse über die Große Sämergasse wird eingerichtet.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.
Stadt Speyer 22.11.2021
Bordsteinsanierungsarbeiten in der Straße Am Technik Museum
Aufgrund von Bordsteinsanierungsarbeiten in der Straße Am Technik Museum wird die Fahrbahn auf Höhe der Einmündung Geibstraße, Fahrtrichtung Industriestraße, vom 23. November bis 2. Dezember 2021 voll gesperrt.
Die Umleitung erfolgt über die Geibstraße, Am Neuen Rheinhafen, Heinkelstraße und Industriestraße. Die Einfahrt in die Straße Am Technik Museum ist von der Industriestraße aus kommend möglich.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)
Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg
Sonntag (21.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 ) Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )
Samstag (20.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 ) Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 ) Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2.
Robert-Koch-Institut (RKI) 22.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 22.11.2021
Stadt ab Montag in Warnstufe 2
Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.
Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)
Kreis, Stand 21.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6625
35
243
68
5980
577
269
206,2
206,2
325,0
197,3
156,4
Ahrweiler
Altenkirchen
6712
24
503
106
6011
595
283
219,2
219,2
370,4
245,1
83,8
Altenkirchen
Alzey-Worms
7313
57
418
143
6499
671
362
276,9
276,9
519,1
261,1
143,3
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6268
0
392
163
5346
759
330
248,1
248,1
285,1
296,8
155,2
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8124
34
215
149
7349
626
331
208,5
208,5
361,2
227,5
89,8
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4438
31
354
67
3994
377
180
159,7
157,5
254,4
178,9
73,8
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
4860
14
387
100
4338
422
180
222,7
215,5
352,5
224,1
150,1
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4531
94
188
34
4110
387
217
216,9
209,7
324,2
253,5
79,9
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2783
0
173
70
2359
354
155
251,7
251,5
457,8
316,6
48,9
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3413
0
230
77
3037
299
101
133,7
132,4
192,0
167,7
42,9
Donnersbergkreis
Germersheim
8831
0
471
133
7361
1337
717
555,8
555,7
754,3
573,3
388,2
Germersheim
Kaiserslautern
5554
0
289
87
4900
567
244
229,5
196,4
362,9
229,0
142,6
Kaiserslautern
Kusel
2915
17
231
72
2533
310
159
226,8
215,0
228,0
262,0
174,7
Kusel
Mainz-Bingen
9991
15
520
233
8942
816
345
163,1
163,0
229,3
175,0
97,7
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
9823
0
376
192
8650
981
281
130,8
130,8
179,1
146,7
74,2
Mayen-Koblenz
Neuwied
11083
110
390
202
9976
905
425
232,1
232,1
339,3
257,1
122,6
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5360
50
416
109
4501
750
275
266,0
266,0
451,4
284,3
129,2
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5324
0
406
103
4832
389
209
170,5
170,5
241,1
198,9
85,1
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
9615
42
291
237
8024
1354
475
306,9
306,9
494,7
317,2
174,9
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
5650
15
441
123
4612
915
339
306,0
306,0
535,8
308,2
175,3
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
3656
0
330
93
3034
529
291
306,6
302,6
547,8
334,2
155,0
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6127
19
317
104
5355
668
229
152,1
152,0
269,7
145,0
87,6
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2725
18
211
63
2420
242
136
224,8
224,8
320,7
250,3
138,4
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
9856
60
748
175
8992
689
311
153,3
153,3
323,7
148,1
52,4
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3277
17
79
58
2825
394
150
307,7
307,7
549,3
329,8
116,4
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5083
0
373
123
4559
401
223
223,8
209,8
370,5
209,2
161,7
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
5922
0
210
165
5341
416
139
122,6
122,6
105,6
161,7
56,3
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2713
49
233
46
2219
448
214
458,4
458,4
705,3
445,1
324,8
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
14566
77
422
346
12925
1295
510
295,6
295,5
495,9
282,7
158,2
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13454
11
614
224
12328
902
387
178,2
178,1
259,1
179,5
116,9
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2766
0
165
44
2348
374
190
356,4
356,4
586,0
399,5
166,1
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1854
0
210
61
1643
150
69
171,7
171,7
216,3
188,1
125,2
KS Pirmasens
KS Speyer
4044
18
140
95
3554
395
155
305,5
305,4
460,6
324,7
181,3
KS Speyer
KS Trier
3866
16
182
38
3511
317
110
99,4
99,3
158,1
99,0
60,0
KS Trier
KS Worms
6049
34
343
103
5352
594
294
352,3
352,3
542,2
379,8
167,6
KS Worms
KS Zweibrücken
1245
0
92
9
1097
139
93
273,5
273,4
417,4
300,4
149,5
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
216416
857
11603
4215
190857 #
21344
9378
228,8
226,7
360,2
241,2
126,3
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)
Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 ) Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 ) Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 ) Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 20.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 20.11.2021
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
Kreis, Stand 19.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6550
55
242
68
5947
535
225
172,4
172,4
272,3
172,6
119,1
Ahrweiler
Altenkirchen
6678
76
503
106
5963
609
279
216,1
216,1
358,0
239,1
91,4
Altenkirchen
Alzey-Worms
7217
56
418
143
6457
617
284
217,3
217,2
376,4
206,5
130,1
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6259
75
391
163
5280
816
348
261,6
261,6
306,7
313,5
159,7
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8056
39
214
149
7297
610
286
180,2
180,1
295,8
197,3
85,8
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4392
33
352
67
3956
369
150
133,1
131,2
205,5
149,1
65,3
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
4821
56
385
99
4310
412
191
236,3
228,7
331,8
239,2
180,1
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4437
9
187
34
4073
330
153
152,9
147,9
239,2
165,8
73,0
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2782
39
173
70
2329
383
154
250,1
249,9
457,8
313,3
48,9
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3413
21
230
77
3018
318
122
161,5
160,0
234,7
193,9
64,4
Donnersbergkreis
Germersheim
8831
156
471
133
7284
1414
717
555,8
555,7
754,3
573,3
388,2
Germersheim
Kaiserslautern
5554
72
289
87
4833
634
244
229,5
196,4
362,9
229,0
142,6
Kaiserslautern
Kusel
2893
37
231
72
2517
304
150
214,0
202,8
211,7
244,5
170,4
Kusel
Mainz-Bingen
9891
44
520
233
8860
798
328
155,1
155,0
221,9
170,4
83,1
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
9823
76
376
192
8601
1030
355
165,3
165,3
234,6
185,6
88,1
Mayen-Koblenz
Neuwied
10893
60
389
202
9904
787
327
178,6
178,6
262,3
187,9
110,0
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5276
54
416
108
4454
714
235
227,3
227,3
355,8
247,8
120,0
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5305
53
406
103
4802
400
190
155,0
155,0
222,9
177,9
80,0
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
9520
202
288
237
7954
1329
478
308,9
308,9
518,8
318,5
164,3
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
5635
100
441
123
4519
993
402
362,9
362,9
602,1
369,1
220,5
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
3629
47
330
92
2999
538
284
299,2
295,3
534,8
332,0
142,9
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6084
69
317
104
5308
672
235
156,1
156,0
241,7
148,8
113,0
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2691
30
210
63
2398
230
116
191,8
191,7
281,8
223,6
98,8
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
9796
68
747
175
8928
693
306
150,9
150,9
334,1
145,2
42,2
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3247
74
79
58
2806
383
143
293,3
293,3
506,2
329,8
95,9
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5083
52
373
123
4550
410
223
223,8
209,8
370,5
209,2
161,7
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
5922
29
210
165
5325
432
173
152,6
152,6
153,1
195,3
68,8
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2664
62
233
46
2175
443
200
428,4
428,4
705,3
422,2
259,8
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
14452
178
418
346
12842
1264
455
263,7
263,7
436,7
258,3
132,6
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13365
48
612
224
12230
911
403
185,6
185,5
248,1
194,1
118,9
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2757
55
165
44
2329
384
199
373,3
373,3
648,7
410,9
166,1
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1845
7
210
61
1627
157
63
156,8
156,8
201,9
183,0
95,8
KS Pirmasens
KS Speyer
4003
49
138
95
3529
379
148
291,7
291,6
405,8
320,9
174,8
KS Speyer
KS Trier
3842
22
182
38
3486
318
100
90,4
90,3
152,7
83,7
63,8
KS Trier
KS Worms
6007
77
342
103
5322
582
280
335,5
335,5
499,0
375,3
146,2
KS Worms
KS Zweibrücken
1243
20
92
9
1090
144
93
273,5
273,4
417,4
294,6
158,9
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
214856
2200
11580
4212
189302 #
21342
9039
220,5
218,5
341,8
233,8
122,7
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
BHYO und IGATEC mit Pilotprojekt an der Kläranlage Speyer
Am zukünftigen Standort des Wasserstoffprojekts auf der Kläranlage Speyer: v. l. Jürgen Siewerth, Harald Keller (beide IGATEC), Wolfgang Bühring (SWS), Irmgard Münch-Weinmann (Beigeordnete Stadt Speyer), Rolf Schmitt (BHYO)
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Stadt und Stadtwerken Speyer (SWS) kann zum wiederholten Mal im Bereich der energieeffizienten Nutzung natürlicher Ressourcen eine Vorreiterrolle eingenommen werden. Der Energieversorger will zusammen mit den Entsorgungsbetrieben (EBS) und den Partnerunternehmen BHYO und IGATEC eine Basis für ein Wasserstoffprojekt bieten. Der Kooperationsvertrag dafür wurde bereits unterzeichnet.
Als „grünes Modellprojekt“ bezeichnete die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann die Idee, die Ende des Jahres 2022/Anfang 2023 in die Tat umgesetzt werden soll. So lange dauern die Vorarbeiten. Dazu gehört die Beantragung der notwendigen Genehmigungen und Fördermittel.
Die Technologie wird von BHYO zur Verfügung gestellt. Die Firma ist zwar erst seit 2018 am Markt, der Erfahrungsschatz der Verantwortlichen reicht jedoch lange zurück. Geschäftsführer Rolf Schmitt beschäftigt sich schon seit 20 Jahren mit der Technik. Er betonte beim Treffen an der Kläranlage, wo das Wasserstoffprojekt stationiert sein soll: „Mit Speyer haben wir wirklich einen sehr guten Partner gefunden.“
Europaweites Alleinstellungsmerkmal
Regional aufgestellt sei das Konzept, mit dem der Modellversuch gestartet werden soll. „Aktuell“, verriet Schmitt, „hat die Stadt damit noch europaweit ein Alleinstellungsmerkmal, aber in Gesprächen merken wir, dass das Thema Wasserstoff auf großes kommunales Interesse stößt.“
SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring äußerte den Wunsch, dass es nicht bei dem Speyerer Modell bleibt. „Es soll in anderen Städten vervielfältigt werden, um einen weiteren Schritt für die Energiewende zu tun“, sagte er. Dass genug energetisches Potenzial zur Umsetzung vorhanden ist, bezweifelte er nicht.
Kommunale Anwendung vor Ort
Konkret bedeutet das, dass aus Klärschlämmen und Biomasse mit Hilfe einer technischen Anlage der Wasserstoff herausgelöst werden soll. Der Prototyp steht zurzeit noch in Heinsberg, wie Jürgen Siewerth, einer der Geschäftsführer von IGATEC, bekannt gab. Auf drei Jahre ist die Testphase angelegt. „Wir brauchen keine Großprojekte, sondern lokale, kommunale Anwendung vor Ort“, machte er deutlich.
Schmitt ergänzte dazu: „Weltweit ist der Wasserstoffbedarf so groß, dass er nicht gedeckt werden kann.“ Trotzdem sind alle an der Modellaktion beteiligten Partner bestrebt, im Kleinen ihren Teil dazu beizutragen. „Wir wollen die Region stärken“, untermauerte Schmitt, wohl wissend, dass mit dem Ertrag aus der Anlage keine Busse, aber Pkw betrieben werden können. Mit einem Kilo Wasserstoff, der pro Stunde produziert wird, komme ein Auto rund 100 Kilometer weit.
Wissenschaftliche Begleitung durch Institute
Ein finanziell nicht unbeachtlicher Synergieeffekt ergibt sich außerdem für die EBS. „Normalerweise müsste der Klärschlamm entsorgt werden. Hierbei käme Speyer auf ca. 5.000 Tonnen pro Jahr, was einen Aufwand von knapp einer halben Million Euro bedeutet“, führte der Bereichsleiter Entsorgungsdienstleistungen bei den SWS, Jürgen Wölle, aus. Er hatte sich für die Umsetzung des Projekts leidenschaftlich eingesetzt, wie Bühring betonte.
Die Projektpartner werden mit renommierten Instituten aus Rheinland-Pfalz zusammenarbeiten, um die technische Umsetzung zu analysieren. Die Technische Universität Bingen ist einer der wissenschaftlichen Begleiter der Maßnahme, die im Abfallwirtschaftskonzept verankert ist, wie Münch-Weinmann anmerkte.
Siewerth erhofft sich bei dem Modellversuch Rückenwind von der Landesregierung. „Ich denke, dass wir den Forschungsstandort stärken und die Spitzentechnologie marktreif entwickeln können“, zeigte er sich zuversichtlich.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (17.11.2021)
Germersheim 494,6; Südliche Weinstraße 336,7; Landau 310,6 traurige „Spitzenreiter“, gefolgt von Speyer, mit der 4. höchstens Inzidenz in RLP.. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Warnstufe 2 steht unmittelbar bevor!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.943 ( + 35 ) Davon hospitalisiert: 134 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.507 ( + 6 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 297,6 ( + 43,4 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 18.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 18.11.2021
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit
Am Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.
Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Umweltpreis 2021/2022: Stadt schreibt Blumenschmuckwettbewerb aus
Blumenschmuck an Fenstern, Balkonen und Hauseingängen setzt farbliche Akzente und ist Ausdruck von Tradition und Lebensfreude. Darüber hinaus können Wildblumen, Stauden, Sträucher oder auch zahlreiche Küchenkräuterarten einen wertvollen Beitrag zur Förderung der Biodiversität im besiedelten Raum leisten.
Der von der Stadt Speyer zweijährlich verliehene Umweltpreis wird daher in diesem Jahr im Rahmen eines Blumenschmuckwettbewerbs ausgelobt. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält ein Preisgeld in Höhe von 1.250 Euro. Den Fokus bei der Preisvergabe auf Blumenschmuck in Verbindung mit dem Thema Biodiversität zu legen, wurde auf politischen Antrag im Ausschuss für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit beschlossen.
„Der Umfang des Blumenschmucks ist in vielen Bereichen unserer Stadt aus den unterschiedlichsten Gründen leider tendenziell rückläufig. Neben der Verschönerung des Stadtbildes ist aber auch eine insektenfreundliche Bepflanzung zusätzlich zum öffentlichen Grün von großer Bedeutung. Viele Speyererinnen und Speyerer nehmen sich dem bereits an und dieses Engagement möchten wir belohnen“, begründet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die diesjährige Ausrichtung des Wettbewerbs.´
„Die Beschäftigung mit Pflanzen ist zwar arbeits- und zeitintensiv, fördert aber das Naturverständnis. Wildblumenmischungen beispielsweise sind wichtige Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten. Biodiversität bedeutet aber auch Schutz der menschlichen Lebensgrundlagen“, erklärt Beigeordnete und Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann. „Mit der Auslobung des Preises wollen wir bei den Bürgerinnen und Bürgern das Verständnis für die Belange der Umwelt wecken und die Bereitschaft stärken, selbst im Umweltschutz aktiv zu werden.“
Zur Teilnahme aufgerufen sind neben Naturschutzverbänden alle Bürgerinnen und Bürger, die sich privat für das Thema Biodiversität begeistern und einbringen möchten oder dies bereits tun. Aber auch Schulen und Kindertagesstätten sind herzlich dazu eingeladen, sich zu beteiligen, weshalb der Ausschreibungsprozess an das Schuljahr gekoppelt ist.
Bewerbungen mit aussagekräftiger Beschreibung des Projekts können bis zum 13. Mai 2021 in der Abteilung Umwelt, Forsten, Nachhaltigkeit und Klimaschutz der Stadt Speyer (Maximilianstraße 12, 67346 Speyer) eingereicht werden. Anlagen wie Zeichnungen, Fotos sowie die Adressenliste der am Projekt beteiligten Personen sind den Unterlagen beizulegen. Ansprechpartner ist Dr. Bernd Schwarz (Tel. 06232 142256, E-Mail: bernd.schwarz@stadt-speyer.de).
Die Jury, die sich aus den Mitgliedern des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit zusammensetzt, wird im Rahmen der Ausschusssitzung am 9. Juni 2022 über die Preisvergabe entscheiden.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (16.11.2021)
Germersheim 455,8; Südliche Weinstraße 351,1; Landau 340,6 und Worms 313,9 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.908 ( + 28 ) Davon hospitalisiert: 133 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.501 ( + 11 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 254,2 ( + 17,7 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 17.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 17.11.2021
Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege
Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.
„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.
Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.
Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.
Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.
Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.
„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Winter-Modellbautag am 21. November im Technik Museum Speyer
Ausstellung für die ganze Familie mit winterlichen Modellen
Die aufwändig gebauten Modelle lassen das Herz von Groß und Klein höherschlagen.
Speyer – Ob bei Weihnachtsmärkten oder in aufwändig dekorierten Schaufenstern großer Kaufhäuser – die Modelleisenbahn gehört zur Weihnachtszeit einfach dazu. In den 80er Jahren fand man in vielen deutschen Haushalten kleine Versionen davon. Diese wurden traditionell zu den Feiertagen aufgebaut und nicht selten lagen Päckchen mit neuen Wagons und Zubehör unterm festlich geschmückten Christbaum. Der Modellbau übt nach wie vor eine große Faszination auf uns aus. Nicht selten weckt der Anblick einer liebevoll gestalteten Eisenbahnanlage Kindheitserinnerungen. Bei anderen entsteht sie Liebe dafür noch, denn das Hobby kommt nicht aus der Mode und bietet durch seine Vielseitigkeit für jeden Fan den richtigen Bausatz.
Eisenbahnen gehören zum vorweihnachtlichen Modellbau einfach dazu.
Der Speyerer Verein zur Luftfahrthistorie der Pfalz (VFLP e.V.) widmet sich dem Thema Modellbau in den unterschiedlichsten Bereichen. Seit über zehn Jahren präsentiert er die Oster-Modellbautage im Technik Museum Speyer. Für vorweihnachtliche Modellbaustimmung soll in diesem Jahr eine neue Veranstaltung des VFLP e.V. sorgen: der Winter-Modellbautag. In der geräumigen Raumfahrthalle präsentieren am Sonntag, 21. November von 9 bis 18 Uhr verschiedene Modellbauer ihre schönsten Stücke. Mit dabei sind Christmas-Cars, Winterfahrzeuge und natürlich Modelleisenbahnen. „Als Modellbauer ist es zwar schön zu Hause an einem neuen Bausatz zu arbeiten, aber Ausstellungen und Börsen gehören zum Hobby auch dazu. Nach einer langen Durststrecke freuen wir uns wahnsinnig darüber endlich wieder im Museum auszustellen und unser Hobby mit Interessierten zu teilen“, erzählt Hanspeter Heger, Vorstand des VFLP e.V.. Der Winter-Modellbautag ist im Eintrittspreis des Museums inbegriffen. Informationen gibt es unter www.technik-museum.de/winter-modellbautag.
Technik Museum Speyer / Sinsheim 16.11.2021
BRAZZELTAG 2022 – Das Technikfestival kehrt zurück!
Vorverkaufsstart war bereits am 05. November 2021
Speyer – Seit 2011 steht der Monat Mai für das Technik Museum Speyer ganz im Zeichen knatternder, tuckernder oder krachender Motoren. Mit dem Technikfestival BRAZZELTAG wurde eine Veranstaltung ins Leben gerufen, die in dieser Form wohl einzigartig ist. Umgeben von zahlreichen Ausstellungsstücken erwacht das Museum an zwei Tagen im Jahr zum Leben und lockte zuletzt 14.000 Benzinköpfe und Technikfans auf das Areal. Nach zwei Jahren Coronapause kehrt der BRAZZELTAG endlich wieder für seine Fans zurück und findet am Samstag und Sonntag, 14. und 15. Mai 2022 statt. Auch wenn man die letzten beiden Jahre mit einem Video sowie einem Livestream gut überbrücken konnte – es geht doch nichts über den Sound aufheulender Motoren oder Benzingeruch in der Luft.
Die Fangemeinde des BRAZZELTAG kann es kaum abwarten, das Museum 2022 wieder beben zu lassen.
„Unsere Fans wie auch wir haben lange auf diesen Moment gewartet. Endlich können wieder Veranstaltungen durchgeführt werden und wir sind sicher, dass unserem BRAZZELTAG nichts im Wege steht. Wir werden ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine stellen und freuen uns, dass Museum gemeinsam mit unseren Fans wieder beben zu lassen“ schwärmt Museumspräsident Hermann Layher. Geplant sind Präsentationen klassischer Oldtimer, Sportwagen oder US Cars im Brazzelparcours, Führungen und Vorführungen des Flugzeugs Transall, aber auch verschiedene Infostände und Händler sind wieder mit dabei. Natürlich dürfen die Publikumslieblinge Brutus und der Jet Dragster Schoolbus nicht fehlen. Diese werden den Besuchern wieder richtig einheizen.
Beim BRAZZELTAG geht es heiß her, vor allem wenn Chris Williams aus England kommt.
Wen das Brazzelfieber einmal gepackt hat, den lässt es so schnell nicht wieder los. Der Vorverkauf für die Tagespässe wie auch die 2-Tages-Armbändchen beginnt am 05. November 2021. Ein ideales Weihnachtsgeschenk für jeden Technik- und BRAZZELTAG-Fan.
Der Versand ist bis 6. Januar 2022 kostenfrei. Passende Fanartikel wie T-Shirts, Pullover, Jacken oder Tassen sind im Onlineshop erhältlich. Weitere Informationen gibt es unter www.brazzeltag.de.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Montag (15.11.2021)
Warnstufe 2 immer wahrscheinlicher: Germersheim 424,8; Südliche Weinstraße 354,7; Worms 322,3 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.880 ( + 33 ) Davon hospitalisiert: 132 ( + 2 ) Davon bereits genesen: 3.490 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 236,5 ( + 39,4 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 16.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 16.11.2021
Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege
Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.
„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.
Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.
Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.
Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.
Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.
„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.