Corona Speyer

Coronafallzahlen

Montag (29.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2205 ( + 29 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1946
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 199,8 ( + 25,8 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 29.03.2021, 14:10 Uhr

Freitag (26.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2176 ( + 20 )

Davon bereits genesen: 1938
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 174,0 ( – 15,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 27.03.2021, 11:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (25.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2156 ( + 35 )
Davon bereits genesen: 1933
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 189,9 ( + 57,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 25.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.03.2021

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Tägliche Testungen mittels PoC-Tests für Mitarbeiter*innen städtischer Kitas

Aufgrund eines 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen in Speyer müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden.
Die Stadt erlässt daher nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Freitag, 26. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 5. April 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 und ergänzt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bemerkt hinsichtlich der eintretenden Notbremse: „Auch wenn es uns allen schwer fällt, das öffentliche Leben wieder zurückfahren zu müssen, so ist es doch der richtige Schritt angesichts der hohen Infektionszahlen in unserer Stadt. Besorgniserregend ist, dass die Mutation der britischen Virusvariante mittlerweile einen Anteil von 76 Prozent der Neuinfektionen hat. Die dritte Welle muss daher unbedingt abgeflacht werden, um unsere Krankenhäuser und das Gesundheitsamt nicht einer noch stärkeren Belastung auszusetzen.“

  • Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
    Abweichend von der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.
  • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    Abweichend von der vorangegangenen Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sind die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben  und -baumärkten o.Ä. geöffnet, die Innenbereiche unterliegen den in der vorangegangenen Allgemeinverfügung aufgeführten Regelungen zur Kontakterfassung und den Hygienevorgaben.
  • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
  • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO lediglich für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein.
  • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

Darüber hinaus wird eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Bestelltes Essen darf in dieser Zeit nicht abgeholt werden, der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.

Sonstige Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sowie der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt.

„Dass nach der sehr kurzen Zeitspanne, in der Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet sein konnten, ist dieser Rückschritt für unsere Kulturschaffenden natürlich ein schwerer Schlag. Umso wichtiger ist es, die Infektionszahlen schnellstmöglich zu senken. Zum einen, indem wir alle unsere Kontakte noch stärker reduzieren, zum anderen mit einer stringenten Schnelltest- und Kontaktnachverfolgungsstrategie, die unserer Kulturszene eine langfristige Perspektive verschafft“, so Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs und ergänzt: „Solange noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, um in naher Zukunft eine Herdenimmunität in der Gesellschaft zu erreichen, sind die PCR- und Schnelltests hier in Speyer unser Schlüsselinstrument in der Pandemiebekämpfung. Daher hat die Stadt beschlossen, kostenlose Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten ab dem 29. März täglich anzubieten, und richtet ihre dringende Empfehlung an die freien Träger von Kitas, dies ebenso zu handhaben.“

Zu beachten ist, dass zu den Regelungen, die an eine Inzidenz zwischen 50 und 100 geknüpft sind, zurückgekehrt werden kann, wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Die Allgemeinverfügung der Stadt sowie alle weiteren Informationen sind unter www.speyer.de/corona nachzulesen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021 (unten auf der Seite)

Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.03.2021)

3. Tag in Folge Inzidenz über 100 somit greift die „Notbremse“

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2121 ( + 13 )
Davon bereits genesen: 1930
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 132,5 ( + 13,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 24.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
25.03.2021

Inzidenz erfordert Notbremse ab Freitag – Vorbereitungen für „Speyerer Tagesticket“ laufen weiter

Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Die „Notbremse“ tritt in Form einer Allgemeinverfügung gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung, die morgen veröffentlicht wird, ab Freitag, 26. März 2021, in Kraft. In der Folge müssen ab Freitag unter anderem die Außengastronomie und Museen wieder schließen und der Einzelhandel neben Abhol-, Bring- und Lieferservice wieder strengeres Termin-Shopping (Einzeltermine) einführen. Zudem muss eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr erlassen werden.

„So sehr wir uns gewünscht hätten, dass das öffentliche Leben über einen längeren Zeitraum weniger eingeschränkt werden muss, so ist die vom Land vorgesehene Notbremse eine sinnvolle und leider nötige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Erst wenn die Stadt sieben Tage infolge unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, kann wieder gelockert werden. „Wir hoffen, dass die Infektionszahlen nun rasch wieder sinken und die Maßnahmen entsprechend greifen“, so die Stadtchefin.

Unabhängig davon arbeitet die Stadt ihr Konzept zum „Speyerer Tagesticket“ weiter aus, um es in den kommenden Tagen beim Land einreichen zu können und im Falle von baldigen Lockerungen mehr Handlungsspielraum sowie mehr Sicherheit zu haben. Gemäß den heute bekannt gewordenen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden, wenn die Inzidenz in der Kommune zu Projektbeginn unter 50 liegt. Die „Notbremsen“-Regelung greift dabei aber auch weiterhin bei einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

„Wir begrüßen den Entschluss des Landes, der die Einführung eines solchen Projekts ermöglicht, wenn auch der erforderliche Inzidenzwert niedriger als erwartet eingestuft wurde. Umso mehr müssen wir die Zeit, in der die Notbremse greift, nutzen und unsere Kontakte insbesondere im privaten Umfeld auf ein absolutes Minimum reduzieren – auch in der Zeit um Ostern. Nur so können wir die vom Land gebotene Chance ergreifen, auf sichere Weise verstärkt das öffentliche Leben in unsere Stadt zurückzuholen“, appelliert die Stadtchefin an die Speyerer Bürgerschaft, betont aber auch: „Die zweite Voraussetzung, an die die Einführung des Tagestickets geknüpft ist, ist eine stringente Kontaktnachverfolgungsstrategie anhand der Luca App. Da diese an die Software des zuständigen Gesundheitsamts gebunden ist, sind wir als Kommune leider abhängig von der Integration der Luca App durch das für uns zuständige Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Stadtvorstand hat daher bereits vor zwei Wochen dem Gesundheitsamt die Anbindung an die Software nahegelegt und hofft, dass dieses den zwingend notwendigen Schritt erkennt und entsprechende handeln wird.“

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021

Corona Speyer

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (23.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2108 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1929
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 23.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.03.2021

Stadtnotizen

Stadtvorstand beschließt Aussetzung der Elternbeiträge für den Monat April

Zur finanziellen Entlastung von Eltern hat der Stadtvorstand beschlossen, dass die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie schulpflichtigen Kindern in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft pandemiebedingt ausgesetzt werden.           
Nachdem bereits im Februar 2021 die Elternbeiträge erlassen wurden, fiel nun die Entscheidung, auch im April die hundertprozentige Aussetzung der Elternbeiträge zu gewährleisten.

„Da die Kindertagesstätten zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen mussten und es somit zu größeren Einschränkungen der Betreuungsangebote kommt, möchten wir den Familien Unterstützung bieten. Zugleich wollen wir ein Zeichen setzen, da den Familien in dieser Pandemie einiges abverlangt wird und kaum finanzielle Erleichterung erfahren“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Elternbeiträge, die per Dauerauftrag an die Stadt Speyer angewiesen werden, müssen im Februar durch die Eltern ausgesetzt werden. SEPA-Mandate hingegen werden für diesen Monat seitens der Einrichtungen aufgehoben. Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist Alexandra Oppinger, die unter 06232 14-1935 telefonisch erreichbar ist.

Eine Aussetzung der Verpflegungskostenbeiträge erfolgt nicht.

Stadtverwaltung Speyer
24.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2103 ( + 34 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1923
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 118,7 ( + 45,5 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
23.03.2021

Stadt und ASB erweitern Schnelltestangebot in Räumlichkeiten der Jufö: Zu bestimmten Zeiten PoC-Test ohne vorherige Terminvereinbarungen

Das Schnelltestzentrum in den Räumlichkeiten der Jugendförderung erweitert seine Öffnungszeiten aufgrund der zuletzt sehr hohen Nachfrage sowie im Hinblick auf die mögliche Einführung des Speyerer Tagestickets mit Testpflicht.   
So ist ab sofort zu bestimmten Zeiten ein kostenloser Schnelltest auf das Coronavirus ohne vorherige Terminvereinbarungen für alle Bundesbürger*innen möglich.

Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer bietet die Stadt Speyer in der Seekatzstraße 5 ergänzend zu den bisherigen Terminen zu folgenden Zeiten spontane Testungen auf das Coronavirus mittels PoC-Test an:

Kalenderwoche 12

Dienstag und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Ab Kalenderwoche 13

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 19-20 Uhr (17-19 Uhr mit Termin)
Samstag 15-16 Uhr (11-15 Uhr mit Termin)

Stadt Speyer
23.03.2021

Schnelltest-Schulungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Stadtverwaltung Speyer bietet in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. weitere Schulungsangebote für die fachlich-korrekte Entnahme von Schnelltests bzw. die Überwachung von Selbsttests an. Diese finden bei den Johannitern vor Ort in der Karolingerstr. 4 in Speyer an folgenden Terminen statt:

  • Donnerstag, 25. März 2021, von 13.00 – 14.30 Uhr
  • Sonntag, 28. März 2021, von 15:30 – 17:30 Uhr
  • Montag, 29. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Mittwoch, 31. März 2021, von 10:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:30 Uhr
  • Donnerstag, 01. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr
  • Donnerstag, 08. April 2021, von 13:00 – 14:30 Uhr

Auch Schulungen vor Ort für das Team der Gastronom*innen werden angeboten. Dabei kann auch eine Beratung bei der Planung und Umsetzung der Schnelltests erfolgen. Termine werden individuell auf Anfrage vergeben.

In jedem Fall wird dringend um Anmeldung gebeten.

Kontakt:

Noah Sawallisch, E-Mail: noah.sawallisch@johanniter.de, Tel:  0174 1535398

Stadt Speyer
23.03.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in Speyer an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 gestiegen ist, erlässt die Stadt nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 23. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 28. März 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 und ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz.

„Wir sind mit einer hohen Inzidenz ins Wochenende und einer Inzidenz über 100 in die neue Woche gestartet. Grund hierfür sind einrichtungsbezogene Infektionsfälle, aber auch ein diffuses Infektionsgeschehen, das insbesondere auf das private Umfeld zurückzuführen ist. Die vom Land geforderten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen sind daher unbedingt erforderlich, auch wenn die zeitgleiche Ermöglichung der Öffnung der Außengastronomie nur schwer damit in Einklang zu bringen ist. Wir tun alles dafür, unsere Gastronomie- und Einzelhandelbetreibenden zu unterstützen und erarbeiten daher zur Stunde einen entsprechenden Entwurf als Modellprojektstadt. Entscheidend hierbei ist für uns ein einheitliches, durchdachtes Schnelltest-Konzept, das niedrigschwellig und die komplette Woche über durchführbar ist“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Vorschriften der Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:

Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und zum „Termin-Shopping“ zurückkehren. Demnach darf lediglich nach vorheriger Vereinbarung geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort erfolgen. „Spontanes Termin-Shopping“ wird somit ebenfalls ermöglicht.      
Termine sind so zu vergeben, dass die Vermeidung von Ansammlungen in oder vor der jeweiligen Einrichtung sichergestellt ist. Regelmäßiges Lüften zwischen den Terminen ist nach wie vor verpflichtend. Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Ein negatives Schnelltestergebnis ist derzeit nicht notwendig, da alle Personen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen haben.          

Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel nun auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.

Des Weiteren ist abweichend von der 18. CoBeLVO die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine*r Trainer*in möglich. Für Personen über 14 Jahren ist Gruppentraining untersagt.

Entgegen der aktuellen Landesverordnung ist zudem der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt.

Dringend zu beachten ist, dass bei einem über drei Tage hintereinander folgenden Inzidenzwert von über 100 die von Bund und Ländern beschlossene Notbremse greift. Damit ist eine neue Allgemeinverfügung gemäß der Mustervorlage des Landes zu erlassen, die das öffentliche Leben und den Einzelhandelsbetrieb weiter einschränkt. Zudem würde die Schließung von Museen, Galerien sowie Kosmetik-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie der Außengastronomie verfügt werden müssen. Am heutigen Montag liegt die Stadt Speyer erstmals über der 100er Marke und müsste demnach ab Donnerstag weiter verschärfen, wenn der Inzidenzwert bis dahin nicht unter 100 sinkt.

„Nicht nur der Inzidenzwert von 118,7 bereitet uns momentan Sorgen, auch das sich immer weiter ausbreitende Infektionsgeschehen in den Kitas ist bedenklich. Daher werden wir unser Schnelltestangebot auf Selbsttests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen ausbauen. Nur mit einer breitgefächerten Teststrategie können wir vor die Lage kommen und Infektionsketten frühzeitig unterbrechen“, ergänzt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Stadt Speyer
23.03.2021

Kommentar zur Coronalage in Speyer und den Bestimmungen

von Daniel Kemmerich

Bereits beim Corona Pressegespräch am Freitag zeichnete sich ab das wir, in Speyer, wohl kaum die Gastronomie am Montag öffnen werden, weil die Inzidenzen einfach zu hoch sind. Etwas überraschend kam dann am Freitagabend die geänderte Landesverordnung zur Corona Bekämpfung heraus welche eine Öffnung möglich machte.

Glücklicherweise haben die meisten Gastronomen aus den diversen Fehlentscheidungen bzw. auch unverständlichen Entscheidungen gelernt und sahen das ganze als das was es ist „ein kurzes Reanimieren an der Herz-Lungenmaschine“.

Denn wer am Montag sein Personal zurückgeholt hat, Einkäufe getätigt und geplant hat, nebenbei mal noch ein Hygienekonzept aufstellen und genehmigen lassen musste stellt Montagnachmittag fest das am Dienstag bereits alles wieder hinfällig ist. Speyer ist deutlich über dem Inzidenzgrenzwert von 100 (118,7) und somit sind die Außen Gastronomien wieder zu schließen.

Wir beglückwünschen daher alle Gastronomen die, mit „Hirn & Verstand“, erst einmal abgewartet haben, wie es sich wirklich weiterentwickelt.

Was wir nun absolut nicht verstehen können ist, wie einerseits die Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, am Freitag, noch selbst sagt das ihr Infektionsketten in Kitas Sorge bereiten und dass sie davon ausgeht, dass wir über eine Inzidenz von 100 steigen werden… andererseits selbst, die Stadt Speyer, in Facebook als gesponserte Werbung, lanciert wie schön es doch ist in Speyerer Geschäften einzukaufen und das ohne Termine.

Man könne nun argumentieren das dies als Wirtschaftsförderung und Unterstützung der Einzelhändler zu werten wäre. Doch gehen wir davon aus das diese auch lieber ein wenig länger ohne Terminshopping Kunden/innen bedient hätten statt nun nur noch mit Terminen.

Wir finden… wer gezielt Kundschaft aus anderen Regionen, die ja nicht ohne Grund nur Terminshopping oder gar keines haben, anlockt… der weiß genau, dass er damit schnell die Freiheiten der eigenen Bevölkerung verspielt.

23.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2069 ( + 10 )
Davon bereits genesen: 1915
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 73,2 ( + 15,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 19.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Informationen aus der Corona Pressekonferenz vom Freitag

  • 6384 Impfungen wurden insgesamt durchgeführt
  • 609 Impfungen von Freitag (12.03.21) – einschließlich Donnerstag (18.03.21)
  • 426 Impfungen waren Erstimpfungen
  • 183 Impfungen waren Zweitimpfungen
  • Zusätzlich wurden durch mobile Impfteams 151 Impfungen in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt.

Erfreulicher Weise mussten in Speyer keinerlei Termine abgesagt werden da in dieser KW keine Impfungen mit AstraZeneca vorgesehen war. Durch das Land wird zusätzlich eine Lieferung des Impfstoffes von Moderna erwartet.

  • 146 Personen ließen sich in der KW 10 in der Halle 101 testen
  • 36 Personen hiervon wurden positiv getestet
  • Die positiv Testrate beträgt damit 24,7 %
  • 65 % trugen die britische Sars-CoV 2 Variante B 1.1.7 in sich

Mit Erschrecken wurde festgestellt das sich die britische Mutation immer dominanter darstellt. Auch würden mittlerweile Kitas häufiger als Anstecksorte ausgemacht und dort seinen die Kindergartenkinder und nicht Erzieher/innen die Träger. Ein weiterer Punk, der genau beobachtet werden muß ist, dass auch nach 14 Tagen Quarantäne noch 2 Personen eine extrem hohe Virenlast in sich trugen.

Anders als es teilweise kommuniziert wurde wird am Montag (22.03.21( KEINE Öffnung der Außengastronomie erfolgen. Dies wäre generell nicht möglich da hierzu die Gesetzesgrundlage durch eine Landesverordnung fehlen würde. Eine neue Landesverordnung wird im Laufe des Samstag erwartet.

Abschließend äußerte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nochmals wie wichtig ein eigenes Gesundheitsamt für Speyer sei. Sie würde sich dieses Anliegens als eines ihrer Hauptziele in ihrer Amtszeit annehmen.

Speyer 24/7 News
20.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.03.2021)

Erstmals wieder Corona Warnstufe Rot überschritten (Inzidenz 50 +)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2059 ( + 7 )
Davon bereits genesen: 1912
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 57,4 ( + 11,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.03.2021

Speyer / Corona

Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende – Rücksicht und Vorsicht weiterhin nötig

Am vorigen Wochenende stellte der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer bei seinen Kontrollen auf öffentlichen Plätzen mehrere Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

Mit Blick auf die wieder leicht ansteigenden Infektionszahlen bittet die Stadtverwaltung um Rücksicht und Vorsicht bei allen Aktivitäten, bei denen viele Menschen in der Natur zusammenkommen.

„Die frühlingshaften Temperaturen nach den langen Wintermonaten haben die Menschen vor die Tür gelockt, was ich sehr gut verstehen kann. Allerdings kam es auf mehreren öffentlichen Plätzen zu Ansammlungen, die mit unseren Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht im Einklang stehen. Wir befinden uns noch immer im Lockdown und nach den derzeitigen Infektionszahlen ist leider noch keine Entspannung Sicht“, bemerkt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist auf das Mutationsgeschehen in Speyer, aber auch im benachbarten Landkreis Germersheim.

An den Wochenendtagen sind zahlreiche Personen am Rheindamm, auf Spielplätzen und auf der Maximilianstraße vom Ordnungsdienst auf die (korrekte) Tragweise der Mund-Nase-Bedeckung sowie das Einhalten der Kontaktbeschränkungen und des Abstands zu anderen Personen hingewiesen worden. Obwohl der Großteil Verständnis zeigte, waren leider auch einige „unbelehrbare“ Personen unterwegs.

Mitnehmen JA… in der Stadt essen NEIN!

„Da der Straßenverkauf und somit auch der Verkauf von Speiseeis zugelassen ist, wurden auf Streifgängen des KVD etliche Menschen auf der Maximilianstraße beobachtet, die ein Eis verzehrten. So sind allein am Samstag auf der Maximilianstraße zum Zeitpunkt der Kontrollen 98 Personen ohne den korrekten Mund-Nasen-Schutz angetroffen worden. Im Innenstadtbereich herrscht gemäß Allgemeinverfügung aber noch immer Maskenpflicht“, klärt Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann auf und appelliert an die Bürger*innen, sich an die geltenden Bestimmungen zu halten.

„Andernfalls müssen leider Konsequenzen gezogen werden, die mit Schließungen bzw. Sperrungen öffentlicher Anlagen und verstärkten Kontrollen einhergehen“, ergänzt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und verweist zudem auf ein anderes dieser Tage beobachtetes Problem: „Es wurde jede Menge Abfall achtlos auf den Gehwegen oder in der Natur entsorgt, was insbesondere in Anbetracht der Vielzahl an öffentlichen Entsorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar ist.“ 

Die Stadtchefin richtet daher ihren Appell an die Bürger*innen insbesondere für die nächsten Tage mit warmen Temperaturen: „Verbringen Sie gerne Zeit in der Natur und an der frischen Luft, aber bitte achten Sie darauf, dass Sie die Plätze ordentlich hinterlassen und vermeiden Sie das Aufsuchen stark frequentierter Orte. Es liegt doch in unser aller Sinne, dass wir nicht unkontrolliert auf den nächsten Lockdown zusteuern, sondern gemeinsam und mit Bedacht auf eine Lockerungsperspektive hinarbeiten.“

Stadtverwaltung Speyer
23.02.2021

Kommentar zu „Verstöße gegen Corona-Regelungen am Wochenende“

Von Daniel Kemmerich

Natürlich geht es jeden an, im Kampf gegen Corona seinen Anteil zu leisten. So ist Abstand, Niesetikette und regelmäßiges Händewaschen sowie das Minimieren von Kontakten wohl das effektivste Mittel im Kampf gegen die Coronavirus Verbreitung. Natürlich kann auch die richtige Mund-Nase-Maske viel helfen und andere schützen und bei bestimmten Masken sogar den/die Träger/in selbst.

Nun muss man aber nicht unbedingt verstehen, warum in der Speyerer Innenstadt immer noch Maskenpflicht herrscht. Die Werte sind deutlich gesunken und die Bürger/innen haben sich weitestgehend an die Ausgangsbeschränkung, das Alkoholverbot und die Maskenpflicht gehalten. Gut… die Innenstadt glich und gleicht noch heute einer Geisterstadt, aber umgesetzt und daran gehalten haben sich die meisten.

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht in der Innenstadt von Speyer. Damit ist Speyer eine der wenigen Städte in der Region wo es noch Pflicht ist die Maske zu tragen.
Foto: Speyer 24/7 News

Dass selbst jetzt, bei einem aktuellen Inzidenzwert von 51,4 (also ganz knapp im roten Bereich) an einer Maskenpflicht in der Innenstadt festgehalten wird, verwundert da doch sehr. Andere ehemalige Hotspots, wie beispielsweise Ludwigshafen, liegen mit 43,5 ähnlich wie Speyer, haben allerdings nicht nur die Ausgangsbeschränkung aufgehoben, sondern auch die innenstädtische Maskenpflicht.

Wer nun die Speyerer Innenstadt kennt, weiß dass man dort, anders als beispielsweise in Ludwigshafen, genügend Platz hat, um anderen Menschen aus dem Weg zu gehen und Mindestabstände locker einhalten zu können. Dass nun aber Bürger/innen drangsaliert werden, die es wagen, genüsslich ein Eis zu verzehren, grenzt schon an Unverschämtheit. Natürlich hat Beigeordnete und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann (BÜ90/Die Grünen) Recht, wenn sie auf aktuelles Recht und Vorschriften appelliert… nur wäre es einfach an der Zeit, diese Allgemeinverfügung entsprechend zu ändern.

Direkt an der Stadthalle Speyer die ja, als Impfzentrum, 24 h pro Tag bewacht wird.
Foto: Jolio Zrelli

Und wenn schon kontrolliert wird, sollte dies nicht unbedingt beim gefahrlosen Spaziergang, mit genügend Abstand zu anderen, in der Innenstadt passieren, sondern z.B. dort, wo angeblich sogar ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr eingesetzt ist… am Speyer Impfzentrum in der Stadthalle. Denn dort genießen scheinbar einige Personen (den Bechern nach zu urteilen mindestens 4) gemütlich ihre Pizza, ihren Vodka sowie zig Zigaretten und wohl auch anderes… aber bestimmt coronakonform mit Maske und nicht wie die „bösen Eis essenden Passanten in der Innenstadt“. Und wer nun kommt mit „Man kann ja nicht immer und überall sein…“ bei 3 Pizzen, einer Flasche Vodka und 2 Schachteln Zigaretten ist davon auszugehen, dass es bestimmt kein kurzer Aufenthalt war, sondern wohl ein längerer.

Bestimmt „nicht nur“ gegen Corona-Auflagen verstoßen sondern auch gegen das Alkoholverbot und wahrscheinlich auch das BTMG.
Foto: Jolio Zrelli

Da wir u.a. auch abends mit unserem Hund raus müssen und gerne durch das Woogbachtal laufen, stellen wir auch dort, mit dem schöneren Wetter, meist jugendliche Gruppen fest, die gerne mal ein „selbstgedrehtes Zigarettchen“ kreisen lassen und natürlich dicht auf dicht stehen. Oder im dortigen Park gemütlich diversesten Alkoholika frönen. Wir haben für diesen jugendlichen Übermut Verständnis, auch wenn er sämtlichen Corona Regeln zugegen läuft. Nur finden wir auch dass, wenn etwas kontrolliert werden soll, dann doch wohl eher solche „Spots“ als harmlose Menschen in der Fußgängerzone beim Eis essen.

Foto: Jolio Zrelli Lektorin: ank
23.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Montag (22.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1990 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 74 ( + 1 gegenüber Freitag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( – 11,9 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.02.2021

Stadtnotizen

Forstarbeiten für Mittelspannungskabel

Die Stadtwerke Speyer müssen zwischen Schifferstadter Straße und Boschstraße ein Mittelspannungskabel austauschen. Die Trasse führt durch ein Waldstück. Ende dieser Woche entfernt eine beauftragte Firma im Vorfeld des Tiefbaus den Bewuchs über dem Leitungsverlauf. Von der Maßnahme, die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist, sind keine größeren Bäume betroffen.

Stadtwerke Speyer GmbH
22.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (19.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1982 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 1830
Todesfälle: 73 ( + 1 gegenüber Donnerstag )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 63,3 ( + 9,9 )

Nachgewiesene Fälle einer Corona-Mutation: 6*
Warnstufe: Rot

Stand: 19.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
20.02.2021

Impfzahlen aus Speyer

Gesamtzahl Impfungen 
Gesamtzahl:          3.737         +516*
Erstimpfungen:      2.277         +236*
Zweitimpfungen:     1.460         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Alten- und Pflegeheime 
Gesamtzahl:          1.644          +0*
Erstimpfungen:     1.122         +0*
Zweitimpfungen:     522         +0*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht 
  
Impfzentrum Speyer 
Gesamtzahl:          2.093         +516*
Erstimpfungen:     1.155         +236*
Zweitimpfungen:     938         +280*
  
*Im Vergleich zum letzten Impfbericht

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.02.2021

Stadtnotiz

SchaufensterKunst – Künstler*innen präsentieren ihre Arbeiten in Speyerer Geschäften und Leerständen

Nachdem sämtliche Ausstellungsmöglichkeiten für bildende Künstler*innen im zweiten Corona-Lockdown erneut wegfallen, stellen Einzelhandelsgeschäfte auf Anfrage des Kulturbüros der Stadt Speyer ihre Schaufenster einen begrenzten Zeitraum für künstlerische Präsentationen zur Verfügung. Davon profitieren beide Partner, denn die Geschäfte erhalten Aufmerksamkeit für die neue „SchaufensterKunst“ und die Künstler*innen können ihre Werke vorstellen und zum Verkauf anbieten.

Mittlerweile sind 27 Kooperationen zwischen Künstler*innen und Ladengeschäften entstanden, die sich hauptsächlich im Zentrum der Stadt, eine davon aber auch im CURACENTER, befinden.
Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs zeigt sich besonders erfreut über dieses außergewöhnliche Angebot: „Vielfältige Kunstwerke beleben die in dieser Zeit wie ausgestorben wirkende Innenstadt. Eine wunderbare Aktion, die den Zusammenhalt unserer schönen Stadt widerspiegelt und zwei besonders von der Pandemie gebeutelte Bereiche im wahrsten Sinne ‚ins Licht rückt‘.“

Insbesondere Ladengeschäfte in der Wormser Straße und der Gilgenstraße sind mit Kunstwerken bestückt, aber auch einige Leerstände, also ungenutzte oder unvermietete Gebäude, konnten inzwischen erschlossen werden. So können bei einem Spaziergang durch die Stadt nun Kunstwerke im ehemaligen Emporio II in der Maximilianstraße, im früheren Eiscafé Englert in der Maximilianstraße, in der einstigen Buchhandlung Oelbermann in der Wormser Straße sowie im ehemaligen Stoffhaus in der Wormser Straße bewundert werden.

„Das Stoffhaus in der Wormser Straße beispielsweise wird mit einem Werk von Klaus Fresenius zum Leben erweckt: „Sacre du Printemps“, der Reigen der tanzenden Körper, eine großformatige Arbeit von Klaus Fresenius ist derzeit in den Schaufenstern des ehemaligen Stoffhauses in der Wormser Straße zu sehen. Man steht davor und freut sich über die ungebändigte Kraft und die Virtuosität dieses Tanzes. Ein starkes Zeichen in Zeiten von Corona“, so Fachbereichsleiter Dr. Matthias Nowack.

Geschäfte, die Interesse an weiteren Kooperationen haben, können sich im Kulturbüro per Mail an kulturbuero@stadt-speyer.de wenden. Das Kulturbüro wird die Kontakte vermitteln. Derzeit gibt es mehr Künstler*innen, die ausstellen wollen, als Ladengeschäfte, die ihre Flächen anbieten. Daher wird nach weiteren Ausstellungsmöglichkeiten gesucht.
Außerdem wird derzeit an einem Stadtplan im Flyerformat gearbeitet, der den „Corona-Kunst-Wanderwegs“ ausweisen soll, um die „SchaufensterKunst“ für Neugierige und Besucher der Stadt besser zu erschließen.

Text: Stadt Speyer Foto: © Klaus Landry
20.02.2021