Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (16.11.2021)

Germersheim 455,8; Südliche Weinstraße 351,1; Landau 340,6 und Worms 313,9 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.908 ( + 28 )
Davon hospitalisiert: 133 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.501 ( + 11 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 254,2 ( + 17,7 )

Stadtverwaltung Speyer
17.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
17.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
17.11.2021

Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege

Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.

„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.

Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.

Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.

Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.

Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.

„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Stadt Germersheim
14.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 16.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler639517237675877451184141,0141,0202,0152,691,1Ahrweiler
Altenkirchen6481214931065928447220170,4170,4295,5184,271,1Altenkirchen
Alzey-Worms7073724091436388542281215,0214,9443,8202,184,9Alzey-Worms
Bad Dürkheim6013533881635226624265199,2199,2250,6213,5150,6Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7920822141497246525247155,6155,6261,4172,267,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich4283243476739043129786,184,9151,784,251,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld470110382994280322161199,2192,7269,6214,0138,8Birkenfeld
Bitburg-Prüm435638183344049273128127,9123,7186,0144,959,1Bitburg-Prüm
Cochem-Zell268531172702284331141229,0228,8495,9241,573,3Cochem-Zell
Donnersbergkreis33251322577300224688116,5115,4163,5131,064,4Donnersbergkreis
Germersheim841711046612971991089588455,8455,71399,1258,7184,5Germersheim
Kaiserslautern536429288874769508147138,3118,3235,6145,762,0Kaiserslautern
Kusel278413228722507205106151,2143,3146,6180,5110,8Kusel
Mainz-Bingen9739805112338791715296139,9139,9180,5158,579,8Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9592393731908533869255118,7118,7181,6129,561,8Mayen-Koblenz
Neuwied10715573882029848665333181,8181,8282,3176,0128,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5118264111084408602181175,0175,0260,2209,470,7Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5169354031034767299135110,1110,1218,3114,841,3Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis91945928223778711086394254,6254,6456,9257,1126,4Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5394754291224465807389351,1351,1617,4370,9172,4Südliche Weinstr.
Südwestpfalz345245322912972389198208,6205,9339,1250,688,2Südwestpfalz
Trier-Saarburg5926253081035260563215142,8142,7164,6142,5129,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26152620963237018272119,0119,0204,1126,864,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9601347441748853574254125,2125,2261,0111,162,5Westerwaldkreis
KS Frankenthal3134107757277230599203,1203,1398,5205,175,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4915293661234532260120120,4112,9205,9129,947,8KS Kaiserslautern
KS Koblenz5831452081645279388142125,2125,2132,0150,571,9KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.253637230462150340159340,6340,6606,3338,6170,5KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen140923941134412757991346200,5200,5355,0186,0104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz1318910060622312152814378174,1174,0267,4181,887,2KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.263142163442305282128240,1240,1408,1285,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18081120461161113648119,5119,5158,6132,281,0KS Pirmasens
KS Speyer390828133953501312129254,2254,2351,0271,2168,4KS Speyer
KS Trier3778171793834592819484,984,9158,173,163,8KS Trier
KS Worms5855543341015283471262313,9313,9492,9379,864,5KS Worms
KS Zweibrücken118310909106510954158,8158,7217,0167,5112,1KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2091721436114134194187663 #173157334178,9177,3312,8181,692,0Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
17.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (14.11.2021)

Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich: Nach Germersheim mit einer Inzidenz von 353,5 nun auch Worms mit 317,5 über der 300er Marke. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.847 ( + 14 )
Davon hospitalisiert: 130 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.475 ( + 14 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 197,1 ( unverändert )

Stadtverwaltung Speyer
15.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62
Dienstag, 09.11.2021183,34,95,31
Montag, 08.11.2021114,33,95,44

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
15.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
15.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 14.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler635617237655859432196150,2150,2202,0160,3107,4Ahrweiler
Altenkirchen6413144891065891416197152,6152,6312,2146,266,0Altenkirchen
Alzey-Worms6952164061436338471263201,2201,2360,6197,6100,9Alzey-Worms
Bad Dürkheim5938123831625189587260195,5195,5267,9206,0141,5Bad Dürkheim
Bad Kreuznach779302131497191453227143,0143,0247,7159,655,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich42551234567386632210795,093,6181,094,745,4Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld467032381984254318165204,1197,5276,5234,2120,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm430817183344020254113112,9109,2154,1123,966,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell26230172702263290148240,3240,2476,8248,0107,6Cochem-Zell
Donnersbergkreis32870224762983228106140,3139,0277,3141,555,8Donnersbergkreis
Germersheim811404641297153832456353,5353,41488,4101,455,1Germersheim
Kaiserslautern53040287874760457170159,9136,8329,9162,843,4Kaiserslautern
Kusel27522226722495185112159,8151,4171,0192,1106,5Kusel
Mainz-Bingen9617215092338746638265125,3125,2195,1138,455,4Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz945303661868503764222103,4103,4118,5113,277,3Mayen-Koblenz
Neuwied10658553872009753705340185,7185,7310,8181,4113,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5084404091074382595221213,7213,7308,0257,489,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis511403981034734277136111,0111,0232,0106,749,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis9046312802367831979370239,1239,1443,2232,8124,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5258714281224422714360325,0325,0576,6336,9166,8Südliche Weinstr.
Südwestpfalz336520320902951324163171,7169,5345,7179,979,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg5878253071025240536223148,1148,0175,2150,1126,8Trier-Saarburg
Vulkaneifel2589420863235517166109,1109,1194,4116,854,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9528457401728790566246121,3121,3229,7115,860,8Westerwaldkreis
KS Frankenthal3103137756275928898201,0201,0430,8189,075,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern485803651224528208113113,4106,3164,7126,355,1KS Kaiserslautern
KS Koblenz5740020516452643128675,875,884,581,659,4KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.246820224442131293123263,5263,5482,6262,5121,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen139853140834412704937368213,3213,3377,6201,9102,4KS Ludwigshafen
KS Mainz130292160222412099706297136,8136,7220,5147,349,5KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.25766163442280252121227,0227,0418,5224,5126,0KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1785320059160612046114,5114,5115,4132,288,4KS Pirmasens
KS Speyer384714130953475277100197,1197,1274,2202,4142,5KS Speyer
KS Trier375191773834542598778,678,6163,668,545,0KS Trier
KS Worms575320330995245409265317,5317,5437,4395,886,0KS Worms
KS Zweibrücken115338991053913191,291,1133,6104,046,7KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz206403574113324170186567 #156666867167,6166,0308,9165,684,1Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
15.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Samstag (13.11.2021)

Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (353,5), Worms (298,4), Südliche Weinstraße (277,1), Landau (246,3), Rhein-Pfalz-Kreis (242,3), Neustadt (217,6) und Ludwigshafen (204,6)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.833 ( + 17 )
Davon hospitalisiert: 130 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.461 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 197,1 ( + 17,8 )

Stadtverwaltung Speyer
14.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62
Dienstag, 09.11.2021183,34,95,31
Montag, 08.11.2021114,33,95,44
Sonntag, 07.11.2021124,13,75,13
Samstag, 06.11.2021122,23,85,31

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
14.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (09.11.2021)

Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (310,8), Landau (263,5), Rhein-Pfalz-Kreis (262,4), Südliche Weinstraße (260,9), Frankenthal (244,1), Bad Dürkheim (212) sowie Neustadt (206,4)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.758 ( + 39 )
Davon hospitalisiert: 124 ( + 5 )
Davon bereits genesen: 3.404 ( + 8 )
Todesfälle: 94 ( + 1 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 183,3 ( + 69 )

Stadtverwaltung Speyer
10.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
10.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
10.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Montag (08.11.2021)

Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (300,8), Südliche Weinstraße (230,2), Landau (229,2), Neustadt (210,1), Bad Dürkheim (199,2) sowie Rhein-Pfalz-Kreis (186,1)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.719 ( unverändert )
Davon hospitalisiert: 119 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.396 ( + 16 )
Todesfälle: 93 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 114,3 ( – 9,9 )

Stadtverwaltung Speyer
09.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Montag, 8.11.2021114,33,95,44
Sonntag, 07.11.2021124,13,75,13
Samstag, 06.11.2021122,23,85,31
Freitag, 05.11.2021110,33,35,31
Donnerstag,
04.11.2021
116,33,14,89
Mittwoch, 03.11.2021124,22,24,83
Dienstag, 02.11.2021161,62,74,76

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
09.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
09.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (06.11. & 07.11.2021)

Gesamte Region stark betroffen: Germersheim (221,7), Rhein-Pfalz-Kreis (191,3), Südliche Weinstraße (178,7), Neustadt (178,2) Frankenthal (168,2), Pirmasens (164,3) und Landau (158,8)

Sonntag (07.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.719 ( + 3 )
Davon hospitalisiert: 119 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 3.380 ( + 19 )
Todesfälle: 93 (unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 124,2 ( + 2 )

Samstag (06.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.716 ( + 15 )
Davon hospitalisiert: 117 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.361 ( + 18 )
Todesfälle: 93 (unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 122,2 ( + 5,9 )

Stadtverwaltung Speyer
08.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 07.11.2021124,23,75,13
Samstag, 06.11.2021122,23,85,31
Freitag, 05.11.2021110,33,35,31
Donnerstag,
04.11.2021
116,33,14,89
Mittwoch, 03.11.2021124,22,24,83
Dienstag, 02.11.2021161,62,74,76
Montag, 01.11.2021193,12,23,97

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
08.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
08.11.2021

27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht

Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis

Am 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird. Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen. 

„Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. 

Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht. 

Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
08.11.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Sommerschule an weiterführenden Schulen im Landkreis Germersheim

Anmeldung bis 8. Juli in den Schulen und beim Kreis möglich

In den letzten beiden Wochen der Sommerferien, zwischen 16. und 27. August, wird auch in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz die „Sommerschule 2021“ angeboten. Durch Förderkurse in den Fächern Deutsch, Mathematik und eventuell Englisch sollen die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, die während der Schulschließungen nicht die gewünschten Lernfortschritte erzielen konnten. Die Kurse sind für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei.

Für die weiterführenden Schulen in Kreisträgerschaft – also Klasse 5 bis 9 – organisiert der Landkreis Germersheim im Auftrag des Landes die Sommerschule und stellt seine Schulgebäude zur Verfügung. Interessierte Schülerinnen und Schüler dieser Klassen können sich für eine Woche Förderunterricht in den letzten beiden Sommerferienwochen anmelden. Der Unterricht wird an drei Stunden am Vormittag an einer wohnortnahen Schule stattfinden. Angeleitet werden die Lerngruppen von Lehramtsstudierenden, Lehramtsanwärter/innen, Lehrkräften und pädagogischem Personal, pensionierten Lehrkräften sowie älteren Schüler/innen, die dafür vorher geschult werden.

Die Lerngruppen an den weiterführenden Schulen finden für die Klassen 5 bis 9 statt. Die genauen Standorte werden noch bekannt gegeben.

Jede Schülerin und jeder Schüler, der die Klassen 5 bis 9 besucht, kann sich zur Sommerschule anmelden, auch wenn nicht direkt an der „eigenen“ Schule die Kurse stattfinden. Es wird dann der Standort zugeteilt, der in der Nähe der sonst besuchten Schule liegt. Wie sich die Lerngruppen genau zusammensetzen, wird nach Abschluss der Anmeldungen entschieden.

Für die Sommerschule, die der Kreis organisiert, ist es möglich, sich bis zum 08.07.2021 anzumelden. Das Anmeldeformular ist über die eigene Schule zu bekommen.

Für die Sommerschule an den Grundschulen sind die jeweiligen Gemeinden vor Ort zuständig.

Weitere Informationen zur Sommerschule und eine Liste aller Angebote in Rheinland-Pfalz finden sich unter: ferien.bildung-rp.de

Kreisverwaltung Germersheim
25.06.2021

Südpfälzer Verwaltungsspitzen danken ehemaligem PAMINA-Präsident Rémi Bertrand für außergewöhnliches Engagement in außergewöhnlichen Zeiten

Von 2017 bis 2021 war er Präsident des Eurodistrikt PAMINA: Rémi Bertrand.

Rémi Bertrand
Foto: PAMINA Buisness Club

Für außergewöhnliches Engagement in einer außergewöhnlichen Zeit danken ihm die südpfälzer Landräte Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße) und Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Die Südpfälzer Verwaltungschefs nutzten vergangene Woche die Gelegenheit am Rande einer PAMINA-Sitzung, bei der der ehemalige Präsident nochmals anwesend war, um ihre persönliche Anerkennung für die Erfolge während Bertands Präsidentschaft von 2017 bis 2021 auszudrücken.

Während seiner Amtszeit hat Rémi Bertrand bedeutende Projekte vorangetrieben. Insbesondere wurde der PAMINA Aktionsplan Mobilität eingeführt und umgesetzt sowie EU-Fördermittel unter anderem für die INTERREG-Projekte „MobiPAMINA“ und „Offre de soins PAMINA Gesundheitsversorung“ erfolgreich beantragt – eine Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Schienenstrecke Karlsruhe-Rastatt-Haguenau-Saarbrücken und dem INTERREG-Projekt zur Weiterentwicklung der Nahversorgung im Gesundheitssektor mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Für das pädagogische Online-Spiel und INTERREG-Projekt „Der Weltenbummler“ wurde der EVTZ Eurodistrikt PAMINA 2020 unter der Präsidentschaft von Rémi Bertrand mit dem EGTC Award des Ausschusses der Regionen ausgezeichnet.

Während der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Herausforderungen an der deutsch-französischen Grenze hat sich der EVTZ Eurodistrikt PAMINA unter der Leitung von Rémi Bertrand als sehr aktiv erwiesen, beispielsweise durch einen täglichen Newsletter zur Situation in den drei Teilräumen, der mit dem dritten Platz beim europäischen Sail of Papenburg Award ausgezeichnet wurde. Auch die Beratungs- und Informationsarbeit für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (INFOBEST PAMINA) sowie die Koordination verschiedenener Maßnahmen in Frankreich und Deutschland hat der EVTZ vorbildlich ausgeführt.

Rémi Bertrands politische Karriere dauerte 38 Jahre und endet offiziell am 27. Juni 2021. Zuletzt war er Vize-Präsident der Collectivité européenne d’Alsace, die aus der Fusion der Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin entstanden ist; im Rahmen dieses Mandats war er für die Themenbereiche Europa und Zweisprachigkeit zuständig

„Mit Rémi Betrand konnte sich der EVTZ Eurodistrikt PAMINA weiter als europäische Beispielregion profilieren, insbesondere auf Ebene der EU. Für seinen Einsatz im Sinne der deutsch-französischen Freundschaft gebührt ihm Dank und Anerkennung“, so die drei südpfälzischen Verwaltungschefs. Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe ist Nachfolger von Rémi Bertrand im Amt des Präsidenten des Eurodistrikts PAMINA. Seefeldt, Brechtel und Hirsch freuen sich auf die Zusammenarbeit mit ihm.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz Foto: PAMINA Buisness Club
25.06.2021

Smart Factory

Wissenszentrum zum Thema „Künstliche Intelligenz“ auf der Zielgeraden

Landrat Dr. Fritz Brechtel, der Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, BBS-Schulleiter Alexander Ott und sein Stellvertreter, Ingolf Käsmeier, betrachten die Fortschritte des Projekts „Smart Factory“.
Foto: KV GER/aj

Die ersten Teile der Smart Factory in der Berufsbildenden Schule in Wörth sind angekommen und montiert. Das teilen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordneter, Christoph Buttweiler, mit. Bis die Anlage komplett steht, offiziell eingeweiht und in den regulären Betrieb gehen kann, wird es voraussichtlich noch bis zum Spätsommer dauern.

Ziel des Aufbaus der Smart Factory ist es, ein deutsch-französisches und innovatives technologisches Wissenszentrum im Bereich der digitalisierten und vernetzten Produktion zu schaffen, mit dem Schüler auf das Thema „Künstliche Intelligenz“ an der BBS vorbereitet werden. Wie weit die Um- und Aufbauarbeiten fortgeschritten sind, darüber informierte aktuell Projektleiterin Regina Klein. Ein Teil der Smart Factory fehlt noch, einige Arbeiten im Schulungsraum müssen noch erledigt werden. Mit den französischen Partnern besteht ein reger Austausch, insbesondere mit den französischen Schulen werden konkrete Bildungsangebote entwickelt. Erste Einführungen für Lehrkräfte haben bereits stattgefunden.

„Die Smart Factory stellt Weichen für ein deutsch-französisches Miteinander in den Partnergebieten Rheinland-Pfalz und der Région Grand Est. Am Ende wird die Oberrheinregion über ein Wissenszentrum im Bereich der digitalisierten Lagerung und Fertigung verfügen. Ausdrücklich möchten wir uns bei allen Kooperationspartnern bedanken. Nur so ist es möglich ein Projekt dieser Größenordnung umzusetzen“, so Landrat Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Die Smart Factory ist ein Interreg-Projekt und wird unterstützt vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: KV GER/aj
25.06.2021

EULLa Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eröffnet

Das Antragsverfahren für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (EULLa) wurde eröffnet. Förderanträge können bis zum 16. Juli 2021 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden.

Mit Blick auf den bevorstehenden Übergang in die neue EU-Förderperiode werden Anträge für Neueinsteiger mit einem Verpflichtungszeitraum von zwei Jahren angeboten. Auslaufende Altverpflichtungen können für ein Jahr verlängert werden.

Über das Programm EULLa (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus und fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert.

Anträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

  • Programmteil A: Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,
  • Programmteil B: Vielfältige Kulturen im Ackerbau,
  • Programmteil C: Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über Winter,
  • Programmteil D: Integration von Strukturelementen in der Landschaft (Anlage von Gewässerrandstreifen),
  • Programmteil E: Umweltschonende Bewirtschaftung der Steil- und Steilstlagenrebflächen im Weinbau,
  • Programmteil F: Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen,
  • Programmteil G: Umwandlung von Ackerflächen in Grünland,
  • Programmteil H: Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,
  • Programmteil I: Alternative Pflanzenschutzverfahren,
  • Programmteil J: Vertragsnaturschutz Grünland,
  • Programmteil K: Vertragsnaturschutz Kennarten,
  • Programmteil L: Vertragsnaturschutz Weinberg,
  • Programmteil M: Vertragsnaturschutz Acker,
  • Programmteil N: Vertragsnaturschutz Streuobst,
  • Programmteil O: Biotechnische Pflanzenschutzverfahren im Weinbau,
  • Programmteil P: Ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen,

Für die landwirtschaftlichen Programmteile steht ein Finanzplafond von 6,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen ist 1 Million Euro und für den ökologischen Landbau 3 Millionen Euro vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das Volumen überschreiten sollten, greift ein Ranking nach festgelegten Auswahlkriterien.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile Anlage von Saum- und Bandstrukturen auf Ackerflächen, die vielfältigen Kulturen im Ackerbau, die umweltschonende Bewirtschaftung des Grünlandes im Unternehmen sowie die Umstellung auf eine ökologische Bewirtschaftung bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirtinnen und Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Antragsformulare für die jeweiligen Programmteile, sowie weitere Informationen zum Antragsverfahren EULLa 2021 sind bei der Kreisverwaltung telefonisch unter 07274/53-257 sowie auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de erhältlich.

Kreisverwaltung Germersheim
25.06.2021

Corona-Virus

Digitaler Impfnachweis im Impfzentrum

Bereits Geimpfte erhalten QR-Code vom Land

Wer sich im Impfzentrum in Wörth impfen lässt, erhält automatisch das EU-Covid-Impfzertifikat mit QR-Code, das dann mit dem Smartphone eingescannt werden kann. Anschließend gibt es den Impfnachweis samt QR-Code auch nochmals per Mail. „Der Digitale Impfnachweis ist ein zusätzliches Angebot. Offizielles Dokument ist und bleibt der gelbe Impfausweis bzw. das weiße Einlegeblatt. Deshalb muss der Impfausweis zur Impfung auf jeden Fall mitgebracht werden“, macht Impfkoordinator Mathias Deubig deutlich.

„Der digitale Impfnachweis bedeutet eine deutliche Vereinfachung beispielsweise beim Reisen innerhalb der EU“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er bittet aber gleichzeitig darum, sich und andere auch weiterhin bestmöglich zu schützen: „Eine Impfung bringt keinen absoluten Schutz. Bitte geben Sie daher auch weiterhin auf sich und ihre Nächsten Acht, wenn Sie die erreichten Lockerungen und die Sommermonate genießen.“

Personen, die bereits vollständig im Impfzentrum in Wörth geimpft wurden, erhalten ihren Impfnachweis mit QR-Code per E-Mail und per Post vom Land zugeschickt. Alternativ ist ein Impfnachweis mit QR-Code auch in den örtlichen Apotheken erhältlich. Wer sich in Arztpraxen impfen lässt, erhält auch dort den entsprechenden QR-Code. Im Impfzentrum direkt kann der Nachweis nicht nachträglich erstellt werden

Der QR-Code wird mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingescannt. Informationen rund um das Thema „digitaler Impfnachweise“ gibt es auf www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-digitaler-impfnachweis.html oder auch auf www.digitaler-impfnachweis-app.de.

Kreisverwaltung Germersheim
25.06.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim (Stand 24. Juni 2021, 12 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 28 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5547 Infizierte seit Beginn der Pandemie. Seit gestern wurde ein neuer Fall registriert.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach200118316
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen378135621
WörthMaximiliansau22902254
 Schaidt600600
 Wörth, Stadt54735404
 Büchelberg310310
 Summen86738568
VG KandelErlenbach150150
 Freckenfeld500500
 Kandel28502823
 Minfeld420420
 Steinweiler800791
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen50204975
VG JockgrimHatzenbühl13511313
 Jockgrim24012345
 Neupotz590563
 Rheinzabern15001473
 Summen584256814
VG RülzheimHördt11451081
 Kuhardt690690
 Leimersheim690681
 Rülzheim28802826
 Summen54055278
VG BellheimBellheim414038628
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam981970
 Summen652162328
Germersheim + So 12287120318
 Summen12287120318
VG LingenfeldFreisbach630621
 Lingenfeld26242499
 Lustadt11751102
 Schwegenheim14601451
 Weingarten10501041
 Westheim1030949
 Summen796976423
      
 Endsummen5547285394125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
25.06.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Kindertagespflegepersonen gesucht / Nächster Qualifizierungskurs im September

Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Da die Nachfrage nach einem passenden Betreuungsplatz für Kinder unter zwei Jahren sowie für eine Betreuung in Randzeiten für Kinder von null bis maximal 14 Jahren immer größer wird, sucht das Kreisjugendamt Germersheim nach geeigneten Kindertagespflegepersonen. Wer Freude an der Arbeit mit Kindern hat, gerne eigenverantwortlich und von zuhause aus arbeitet, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Fachberatungen wünscht und ausreichend Zeit und Platz sowie Organisationstalent mitbringt, für den könnte dies genau das Richtige sein. Die Arbeit als Kindertagespflegeperson macht auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf problemlos möglich.

Das Jugendamt Germersheim bietet in Kooperation mit dem Haus der Familie (Evangelische Familienbildungsstätte in Landau) eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson an. Der nächste Kurs startet im September 2021. „Wir freuen uns, Sie als Kindertagespflegeperson zu gewinnen und dadurch das Betreuungsangebot in unserem Landkreis zu bereichern“, rufen die Mitarbeiterinnen der Fachberatung Kindertagespflege auf.

Für eine unverbindliche Beratung und Information wenden sich Interessierte an die Fachberatungen Kindertagespflege des Kreisjugendamts Germersheim, Katja von der Au, E-Mail k.vonderau@kreis-germersheim.de und Annett Nunenmann, a.nunenmann@kreis-germersheim.de, Tel. 07274/53-491.

Kreisverwaltung Germersheim
12.06.2021

Zwei besondere Naturpfade im und am Bienwald

Die Besonderheiten des Bienwaldes, seine Schönheit, seine Ursprünglichkeit, sein Entwicklungspotenzial und seine Einzigartigkeit können Besucher künftig auf zwei besonderen Pfaden erlaufen und erleben. Im östlichen Bienwald entsteht derzeit im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes der „Naturwaldpfad Bienwald“, im westlichen Bereich der „Viehstrich-Lehrpfad“. Beide Pfade werden im Laufe des Jahres fertiggestellt und bieten mit unterschiedlicher Ausrichtung vielfältige Möglichkeiten, das Projektgebiet und die Maßnahmen über Informationstafeln und sinnliche Erfahrungen kennenzulernen.

Der Naturwaldpfad Bienwald

Auf dem Naturwaldpfad erhalten Besucher einen Eindruck der 1860 Hektar großen Naturwaldfläche und interessante Informationen über ihre artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Die Fläche wurde aus der forstlichen Nutzung herausgenommen, damit sie sich langfristig zur Wildnis von morgen entwickelt. In diesem Bereich des Bienwalds laufen nun die natürlichen Kreisläufe vom Entstehen bis zum Vergehen ohne menschliches Eingreifen ab.

„Der Fußweg zwischen Weißem Kreuz und Büchelberg wird mit seinen 14 Stationen ein Erlebnis- und Naturlehrpfad, der uns auf unterschiedlichen Ebenen ansprechen wird“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). Dazu gehören sinnliche Naturerlebnisse, Übungen zum Waldbaden oder das Bestaunen von Baumwuchsformen und die Assoziation mit bekannten Kunstwerken in der Akademie des Waldes. Da erinnert ein Baum an die Skulptur „Der Kuss“ von Constantin Brancusi, an anderer Stelle hat die Natur ein künstlerisches Pendant zu Piet Mondrians „Grauer Baum“ entstehen lassen.

Neben vielfältigen Informationen über diesen besonderen Waldlebensraum werden neue Möglichkeiten angeboten, sich dem Wald und der Natur einmal anders zu nähern. Grundlage für dieses besondere Konzept ist eine abwechslungsreiche Mischung aus einem Informations-, Wahrnehmungs- und Erlebnisangebot. An der Station Habitateiche dürfen es sich Wanderer auf dem Waldsofa bequem machen und die imposante Krone einer starken Eiche beobachten im Moos-Reich leuchten verschiedene filigrane Moose im zahlreichen Grüntönen, Tiersilhouetten verstecken sich entlang des Weges zwischen Stämmen und Ästen. „Das Konzept, das wir im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes entwickelt haben, sieht vielfältige Erfahrungsstationen vor, die die Menschen umfassend ansprechen und inspirieren sollen, die die Ästhetik des Waldes betonen und gleichzeitig Wissen vermitteln“, beschreibt Projektleiter Uwe Meißner die Ausgestaltung des Pfades.

Der Naturwaldpfad Bienwald hat eine Länge von 5,1 km, den Einstieg erreichen Besucher von Büchelberg aus nach ca. 1,6 km Fußweg oder vom Startpunkt am Weißen Kreuz.

Viehstrich-Lehrpfad

Der Pfad im westlichen Bienwald, der Viehstrich-Lehrpfad, informiert die Besucher vor allem über wald- und offenlandökologische Themen. Insbesondere die Darstellung, der Maßnahmen des Naturschutzgroßprojektes und deren ökologische und naturschutzfachliche Einordnung stehen hier im Fokus. „Es ist wichtig, dass wir den Menschen der Region und den Besuchern des Bienwaldes verständlich machen, was das Naturschutzgroßprojekt für den Wald erreicht hat und was durch die Maßnahmen vielleicht auch erst in der Zukunft an Bedeutung gewinnt. Der Viehstrich-Lehrpfad trägt dazu entscheidend bei und bietet zudem ein besonderes Walderlebnis an Orten, die wir – auch in ihrer Bedeutung – ansonsten vielleicht gar nicht wahrnehmen würden“, sagt Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW).

Die geplante Route verläuft in den Gemarkungen Schweighofen und Kapsweyer auf einer Länge von ca. 8,2 km, die sich auf zwei „Schleifen“ aufteilt. Die südlich gelegene Schleife ist die „Waldschleife“, die nördliche, kleinere, die „Offenlandschleife“. Die Route führt interessierte Besucher durch verschiedene Waldbilder vorbei an lichten Trockenwaldstrukturen und Naturwaldflächen und entlang des vielfältigen Übergangsbereiches zwischen Waldrand und Offenland.

„Der Übergang von Wald zu Offenland mit den standörtlichen Besonderheiten dieser Lebensräume im Bienwald sind das zentrale Thema des Lehrpfades“, erläutert Uwe Meißner, „Zwölf Informationstafeln entlang der Route informieren allgemein verständlich, schaffen einen regionalen Bezug und verweisen auch auf kulturhistorische Nutzungsweisen. Die Maßnahmen und deren Bedeutung des Naturschutzgroßprojektes sind zudem ein Schwerpunkt auf diesem Pfad.“

Am Startpunkt geht es um die Einordnung des Waldes als Ökosystem und der Waldentstehung in Europa. In der Waldschleife werden die Themen Totholz und Biotopbäume, Beweidung im Wald, Binnendüne, und der  Übergang zwischen Wald und Offenland sowie  die halbwilde Weidehaltung behandelt. Entscheidet man sich für die Offenlandschleife, erfahren Interessierte viel Wissenswertes zu den Themen Flurbereinigung, über Hecken und Feldgehölze und über Besonderheiten zu Magerwiesen und über das Schilfröhricht.

„Bei der Ausgestaltung und Realisierung der beiden Pfade haben wir ein besonderes Augenmerk darauf, dass alles im Einklang mit der Natur und mit den jeweiligen Standorten geschieht und die Vielfalt dieser Landschaft abwechslungsreich vermittelt wird. Konzipiert sind sie für junge und auch schon naturerfahrenere Besucher. Wir hoffen, dass die Besucher den Bienwald an vielen Stationen neu entdecken und vielleicht auch unter ganz neuen Gesichtspunkten betrachten“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt. Die Einweihung der Pfade wird voraussichtlich im Spätsommer stattfinden.

Naturschutzgroßprojekt Bienwald
12.06.2021

Verbraucherzentrale Stützpunkt Germersheim öffnet wieder für Ratsuchende

Persönliche Beratung ist nach Terminvereinbarung möglich

  • Am 17. Juni öffnet die Verbraucherzentrale Germersheim wieder für persönliche Beratungsgespräche
  • Terminvereinbarung ist telefonisch oder online möglich.
  • Beratung erfolgt zu Reiseverträgen, Inkassoschreiben, Abzockmaschen, Gebühren von Kreditinstituten und vielen weiteren Verbraucherthemen.

(09.06.2021) Bei komplexen Fragestellungen zu Verträgen, Inkassoschreiben, Telefon- und Internetverträgen oder untergeschobenen Verträgen ist eine persönliche Beratung oft schwer zu ersetzen. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Germersheim ab 17. Juni nach Terminvereinbarung wieder persönliche Beratungen an. Termine können telefonisch unter 07274/ 53172 oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp vereinbart werden.

„Wir freuen uns, dass wir nach Monaten der ausschließlichen Telefon- und Video-Beratung Ratsuchende wieder persönlich unterstützen können“, so Nicole Schrank, Beraterin im Stützpunkt Germersheim. „Dank der gesunkenen Inzidenzzahlen können wir jetzt wieder mit der persönlichen Beratung durchstarten.“ Vor allem Fragen rund um Reisebuchung und -stornierung, Preiserhöhung von Banken oder Sparkassen und damit verbundene neue Rechte sowie Abzockmaschen und unseriöse Online-Anbieter, die sich die Corona-Krise zu Nutze machen wollen, sind derzeit sehr gefragt.

„Wir haben die Inzidenzzahlen sorgsam im Blick. Sollte der Wert wieder nach oben schnellen, werden wir schnell handeln, um die Ratsuchenden und unsere Mitarbeitenden zu schützen“, erklärt Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale. „Neben der persönlichen Beratung bieten wir auch weiterhin Beratungsalternativen auf digitalem oder telefonischem Weg. Diese haben sich in Zeiten des Lockdowns bewährt und sind mittlerweile fest in unserem Beratungsangebot etabliert.“

Die letzten Monate haben belegt, dass die digitale und telefonische Beratung funktioniert. Diese Zugangswege zahlen sich insbesondere für dringende und weniger komplexe Verbraucheranliegen aus, da den Ratsuchenden schneller geholfen werden kann. Auch für Menschen, die einen weiten Weg zur nächsten Beratungsstelle haben, können diese Angebote eine Hilfestellung sein. „Festzustellen ist aber auch, dass Menschen mit vielschichtigen Themen und kniffligen Fällen, aber auch bestimmte Zielgruppen auf eine persönliche Beratung dringend warten. Manche Probleme sind in der Lockdown-Phase liegen geblieben und müssen jetzt dringend in Angriff genommen werden“, so von der Lühe. 

Um die schrittweise Öffnung erneut sicher zu gestalten, findet die persönliche Beratung weiterhin zeitlich entzerrt und mit vorheriger Terminvereinbarung statt. So sollen volle Wartebereiche vermieden werden. Ein umfangreiches Schutz-, Hygiene- und Dokumentationskonzept gewährleistet den Schutz aller sowie die Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Sicherheitsstandards, die von Behörden erlassen wurden.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Germersheim
12.06.2021

Kreisausschuss spricht sich für Kauf von Bürocontainer aus

„Der Wirtschaftlichkeitsvergleich hat ergeben, dass weder eine Anmietung von Büroräumen noch die Anmietung von Bürocontainern für den Fachbereich Soziale Hilfen günstiger ist als der Ankauf von geeigneten Bürocontainern“, berichtete der Vorsitzende des Kreisausschusses, Landrat Dr. Fritz Brechtel, in der Sitzung am 7. Juni.

Auch eine alternative Realisierung der Containeranlage in Holzbauweise ist aufgrund der aktuell hohen Marktpreissituation ebenfalls nicht wirtschaftlich. „Die Holzpreise sind in den letzten Monaten enorm gestiegen. Bei der letzten Kostenanfrage lagen die Kosten für die Holzmodulbauweise bereits bei ca. 200 % im Vergleich zu den Stahlcontainern“, führt Baudezernent Michael Gauly weiter aus.

Der Kreisausschuss empfiehlt daher dem Kreistag, den Bürobedarf des Fachbereichs durch den Ankauf von 16 Containern zu decken. Aufgestellt sollen sie am Standort des Fachbereichs, in der Waldstraße in Germersheim, werden, da rund 30 Personen, die für Container vorgesehen sind, inhaltlich eng mit dem Kollegium zusammenarbeiten, das bereits in der Waldstraße sitzt.

Durch Optimierungs- und Umplanungsmaßnahmen konnten die Kosten für die Containeranlage im Vergleich zu den ersten Überlegungen nahezu halbiert werden. Sie belaufen sich insgesamt auf ca. 400.000 Euro (357.000 Euro für die Container, ca. 40.000 Euro, vorbereitende Erdarbeiten). Eine Anmietung der Bürocontainer für 60 Monate schlüge mit rund 443.000 Euro zu Buche.

„Auf den Fachbereich `Soziale Hilfen´ kommen weitere Aufgaben zu. Das bedeutet, wir brauchen mehr Personal. Schon jetzt sitzen die Mitarbeiterinnen teilweise sehr beengt auch in in die Jahre gekommenen Containern, verteilt auf mehrere Standorte. Zudem arbeiten wir hier mit besonders sensiblen Daten. Es ist gut, dass der Kreisausschuss dem Kreistag den Kauf von neuen Bürocontainern empfiehlt“, sagt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
12.06.2021

Geld für Integrationsarbeit

Kreisausschuss stimmt Budget-Richtlinien zu

Der Beirat für Migration und Integration soll rückwirkend zum 1. Januar 2021 ein jährliches Budget von 2.500 Euro für die Integrationsarbeit im Landkreis Germersheim erhalten. Diese Beschlussempfehlung an den Kreistag hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 7. Juni 2021 gefasst. Den Beitrag in Höhe von 2.500 Euro hatte der Beirat beim Kreis beantragt. „Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration leisten im Landkreis Germersheim eine wichtige Arbeit. Er steht für ein kulturelles und demokratisches Miteinander ein, was der Kreis mit einem Budget unterstützen wird, sobald der entsprechenden Kreistagsbeschluss vorliegt“, so der für Jugend, Soziales und Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Das Budget soll dem Beirat zur Finanzierung von notwendigem sächlichen und personellen Aufwand zur Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Vergütungen für Referenten, Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten, Fortbildungen der Mitglieder und auch Aufwandsentschädigungen, insbesondere Reisekosten.

Kreisverwaltung Germersheim
12.06.2021

Kita/Hort/Kindertagespflege: Auch für die Monate April und Mai werden Elternbeiträge teilweise erlassen

Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege auch in den Monaten April und Mai nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge wie bereits für die Monate Januar bis März nicht bezahlen. Der Kreisausschuss unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Fritz Brechtel hat diesem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings war Anfang des Jahres und auch diesmal die Entscheidungsgrundlage eine andere: In diesem Lockdown hat das Land vorgegeben – anders als beim Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen´ in den Kitas angeboten werden musste“, erklärte der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ab Juni werden die Elternbeiträge wieder regulär von allen erhoben.

Kreisverwaltung Germersheim
12.06.2021

Corona-Virus

Südpfälzer Verwaltungsspitzen unterstützen Corona-Testpass für Schülerinnen und Schüler

„Wir unterstützen die Idee eines Corona-Testpasses für Schülerinnen und Schüler“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thoma Hirsch (LD). „Kinder und Jugendliche, die sich morgens sowieso schon in der Schule testen, müssen sich, um einen offiziellen Nachweis zu haben, teilweise nachmittags nochmals an einer Teststation testen lassen. Das ist zeitlich und finanziell unsinnig und eine zusätzliche Belastung für Kinder und deren Eltern.“

Zahlreiche Elternanfragen dazu haben inzwischen die Verwaltungen erreicht. Eine Schule aus dem Landkreis Germersheim machte dem für Schulen zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten, Christoph Buttweiler, sogar gleich einen konkreten Vorschlag für einen Corona-Testpass, der von Schulen ausgestellt werden kann.

Die Verwaltungsspitzen können sich die Einführung eines entsprechenden Testpasses mit Beginn der allgemeinen Präsenz nächste Woche vorstellen und haben in einem Schreiben an die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und den Gesundheitsminister Clemens Hoch um Genehmigung und Kostenübernahme gebeten.

In Österreich wurde diese pragmatische Lösung bereits umgesetzt, das Testergebnis hat dort eine Gültigkeit von 48 Stunden. „Anerkannte Teststellen führen derzeit ebenfalls keinen tiefen Nasenabstrich durch. Weshalb sollte der Test in der Schule dann nicht dieselbe Aussagekraft haben“, so Buttweiler.

In dem Schreiben ans Land wird um schnellstmögliche Prüfung gebeten. „Zumindest für die Südpfalz möchten wir gerne einen solchen Testnachweis für Schülerinnen und Schüler einführen, am besten schon mit dem Start der Vollpräsenz ab 14. Juni“, so die Landräte Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau in der Pfalz
12.06.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Stand 11. Juni 2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 64 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5.530 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 3 Fälle).

In der Kita Lebensbaum in Lustadt gibt es einen neuen Fall. Die Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Die Einrichtung wurde vom Träger vorübergehend komplett geschlossen.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach200118316
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen378135621
WörthMaximiliansau22902254
 Schaidt600600
 Wörth, Stadt545165254
 Büchelberg310310
 Summen865168418
VG KandelErlenbach154110
 Freckenfeld500500
 Kandel28502823
 Minfeld420420
 Steinweiler801781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen50254925
VG JockgrimHatzenbühl13551273
 Jockgrim24032325
 Neupotz590563
 Rheinzabern15011463
 Summen584956114
VG RülzheimHördt11121081
 Kuhardt691680
 Leimersheim690681
 Rülzheim28832796
 Summen53765238
VG BellheimBellheim414138528
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam981970
 Summen652262228
Germersheim + So 122114118918
 Summen122114118918
VG LingenfeldFreisbach630621
 Lingenfeld25822479
 Lustadt11661082
 Schwegenheim14631421
 Weingarten10501041
 Westheim1030949
 Summen7911175723
      
 Endsummen5530645341125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Stand 10. Juni 2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 67 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5.527 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 8 Fälle).

Stand 09. Juni 2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 65 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5.519 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 4 Fälle).

Stand 08. Juni 2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 61 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5.515 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 7 Fälle).

Kreisverwaltung Germersheim
12.06.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Die Abfallwirtschaft rät zu alternativen Anlieferungszeiten an den Wertstoffhöfen

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim fahren besonders häufig die Wertstoffhöfe an Freitagen und Samstagen an.

Dadurch kommt es aber bedauerlicherweise an diesen Tagen immer wieder zu unangenehmen Wartezeiten bei der Anlieferung. Diese werden durch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Gerade an den Wochenenden liefern viele Bürger zudem besonders große Abfallmengen an, so dass das Abladen innerhalb der Wertstoffhöfe ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim darum, Entsorgungsfahrten, wenn möglich, anders zu terminieren. Wer es zeitlich einrichten kann, sollte die Wertstoffhöfe an den Wochenenden meiden und diese lieber an anderen Wochentagen anfahren. Denn auch von Montag bis Donnerstag sind die drei Wertstoffannahmestellen Bellheim, Rülzheim und Berg von 8 bis 16.15 Uhr geöffnet (Mittagspause 12 bis 12.45).

Die Abfallwirtschaft bittet darum, alle Abfälle bereits vorsortiert nach Fraktionen anzuliefern und große Teile wie z.B. Möbel bereits im Vorfeld in kleinere Teile zu zerlegen. Denn, wenn erst vor Ort sortiert wird, blockiert dies den Ablauf für die nachfolgenden Anlieferer erheblich.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisverwaltung Germersheim plädiert für Radweg entlang der L 545

„Wir benötigen einen verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radweg. Dies fordern auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Bienwaldgemeinden. Deshalb stehe ich voll hinter dem Radweg entlang der L545 und fordere gemeinsam mit meinem Kollegen Landrat Dietmar Seefeldt die zügige Umsetzung des Radwegs“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. „Das wesentliche Argument aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

„Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb sehen wir die Waldwege nur als Alternative an, die unter guten Voraussetzungen von Naherholungssuchenden und Touristen genutzt werden können“, so Brechtel weiter.

Der straßenbegleitende Radweg dagegen soll neben dem touristischen Zweck auch die Eignung für den Alltagsradverkehr erfüllen. Auch der Aspekt der sozialen Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und wird durch die durchgehende Einsehbarkeit des Radweges erfüllt. Dies entspricht auch dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die seit einigen Wochen in den Medien geführte Diskussion zum geplanten straßenbegleitenden Radweg entlang der L 545, insbesondere die Haltung des ADFC, hat die Kreisverwaltung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag, die L 545 zu einer Fahrradstraße zu machen, wurde intern diskutiert. Jedoch sieht die Kreisverwaltung in dieser Lösung die Gefahr, dass dem Radfahrer eine Pseudosicherheit suggeriert wird, da die Einhaltung der in diesem Fall gebotenen Verkehrsregeln nur schwer kontrolliert werden kann. Fahrradstraßen kommen zwar im urbanen Umfeld auf untergeordneten Straßen in Betracht und sind dort Teil eines Radwegenetzes.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim scheitert die Anordnung einer Fahrradstraße (Verkehrszeichens 244 StVO) im Zuge der L545 aber schon an der gesetzlich normierten Erforderlichkeit. Nachdem die Möglichkeit zur Errichtung eines getrennten Radweges geschaffen wurde, können sowohl die berechtigten Interessen der Radfahrenden, als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer, gebührend Berücksichtigung finden. Die Belange des motorisierten als auch des nicht motorisierten Verkehrs sind durch die separate Radwegführung angemessen gewahrt und es entfällt die Notwendigkeit für Kraftfahrzeuge alternative Wegführungen aufzuzeigen.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. „Diesen Wunsch unterstützen wir“, so Landrat Brechtel, der außerdem betont, „dass der Flächenverbrauch weitaus niedriger ist, als von anderer Seite geäußert wurde. Dass für den Radweg eine 10 Meter tiefe Schneise in den Wald geschlagen werden muss, ist nicht richtig. Wie aus der Planung hervorgeht, werden 6,75 m benötigt, darin enthalten sind neben dem 2,50 m breiten Radweg auch der Sicherheitstrennstreifen zur Straße sowie die zum Waldrand anschließende Versickerungsmulde. Berücksichtigt man den bereits vorhandenen Seitenraum der L 545, so beschränkt sich der tatsächliche Eingriff auf maximal 4 Meter, dies entspricht auf der gesamten Länge von über 10 km zirka 4 ha, die an anderer Stelle als Wald auszugleichen sind. Die Waldfläche wird somit nicht kleiner. Die Schneise selbst ist in Form der Landesstraße bereits vorhanden und wird lediglich etwas verbreitert. Dies ist flächenschonender als wenn man einen eigenen Radweg im Wald anlegen würde.“

Derzeit arbeitet der Landkreis zusammen mit den beteiligten Gemeinden an der Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes Bienwald. Bestehende und neue Radrouten werden nach der Beschilderungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (kurz HBR) neu beschildert. Zuvor erfolgte ein umfangreicher Abstimmungsprozess, an dem die betroffenen Kommunen, Straßenbaulastträger, Forstverwaltung und der ADFC beteiligt waren. Der radtouristisch überregional bedeutsame Dt.-frz. PAMINA Radweg Lautertal wird zwar wie bisher über die L 545 geleitet, genauso wie die beiden neuen Radrouten „Rund um den Bienwald“ und „Bienwald-Bäche Tour“, allerdings werden bis zur Fertigstellung des neuen, straßenbegleitenden Radweges Hinweisschilder angebracht, die auf die verkehrssichere Ausweichstrecke durch den Wald zwischen Scheibenhardt und Bienwaldmühle hinweisen.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden. Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen einzuhalten.

A3017256KV

„Yoga & Natur – am Vormittag – Veranstaltung im Außenbereich – Kurs B“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis,: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing“, Beginn: Mo, 07.06.2021, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

A5012013KV

„Textverarbeitung mit MS-Word 2016 – Grundkurs “ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mo, 07.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten: 85,00 Euro/Person.

A5014012KV

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Einführung“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Di, 08.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 68,00 Euro/Person.

A5013021KV

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Aufbaukurs“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mi, 09.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten:  102,00 Euro/Person.

A1033441KV

„Versicherungsbeiträge sparen für 60+ – Vortrag“ – Vortrag mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Seiteneingang BBS, EG, Saal E.06, Termin: Mi, 09.06.2021, 19:00 – 21:15 Uhr. Kosten: 15,00 Euro/Person.

A3017252KV

„Yoga – Ruhe und Entspannung – für Frauen – Kurs A – am Vormittag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis:  Germersheim, Stadtpark Fronte Lamotte, Treffpunkt am Spielplatz, Beginn: Do, 10:15 – 11:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten:  45,00 Euro/Person.

A3011053KV

„Frauen – Auszeit vom Alltag – Kurs C“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis:  Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing/OMVitalZeit“, Termin: Sa, 12.06.2021, 14:00 – 17:00 Uhr. Kosten: 40,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
29.05.2021

Corona-Virus

Mehr Kulanz für Gastronomen und private Treffen im Kreis Germersheim

Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

Bei den Einschränkungen für private Zusammenkünfte und bei der Anzahl der Gäste, die an einem Tisch in den Innenbereichen von Restaurants oder Gastwirtschaften zusammensitzen dürfen, werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet. Einen Tag vor den Lockerungen, die im Landkreis Germersheim aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen ab Freitag (28. Mai) greifen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese Regelung, die in der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ festgeschrieben ist, auch über das Maß von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten hinaus, ein Zusammentreffen von größeren Gruppen möglich ist. Wer also vor mindestens zwei Wochen eine vollständige Impfung erhalten hat oder wer von einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, genesen ist, darf sich auch mit mehreren Menschen treffen.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir haben uns mit dem Ordnungsamt und den zuständigen Ministerien in Mainz abgestimmt und freuen uns, dass nunmehr Klarheit herrscht über die tatsächlich zulässige Gesamtgröße einer Gruppe. Wenn also Zusammenkünfte im Familien- oder Bekanntenkreis geplant sind und ein Restaurantbesuch in Betracht gezogen wird, dann sollten auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise mitgeführt werden.“  Diese Regelung bezieht sich unter anderem auf die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die allerdings mit Ablauf des 1. Junis endet. Wie es am kommenden Mittwoch, 2. Juni, weitergeht, welche Regeln dann gelten und was der vom Land vorgestellte Perspektivenplan, der ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, tatsächlich bewirken wird, darüber, so hofft die Verwaltung, wird das Land frühzeitig informieren. Die Ausnahmen, die für Geimpfte und Genesene gelten, treffen auch auf Kinder zu, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie alle werden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen und vorweisen können.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Inzidenzwert im Kreis Germersheim an fünf Werktagen unter 50: Weitere Lockerungen ab Freitag, 28. Mai

Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben. Das bedeutet, dass ab kommenden Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich erleichtert über die positive Entwicklung: „Die Entbehrungen in den vergangenen Monaten waren für viele von uns immens. Dass sich die Fallzahlen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren wieder rückläufig sind, das konnte nur gelingen, weil sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. Dafür bedanke ich mich bei allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben – mahne aber auch zur Vorsicht und bitte darum, jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die bekannten AHA-Maßnahmen strikt einzuhalten.“

Die Kreisverwaltung wird im Laufe des Tages in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.
  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).
  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden. Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Landrat Brechtel in Richtung Mainz. Er unterstützt weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute hat Mainz auf diese Forderung nicht reagiert.

Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Und überall dort, wo Kontakte erfasst werden müssen, können Gewerbetreibende inzwischen auch die Luca-App nutzen und anbieten.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Luca-App im Landkreis Germersheim

„Technisch, inhaltlich und personell steht der Einführung der Luca-App im Landkreis Germersheim nichts mehr im Weg. Die Kreisverwaltung ist vorbereitet“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel die mögliche Nutzung der Luca-App zur Kontakterfassung im Landkreis Germersheim an. Er führt aus: „In Erwartung von weiteren Lockerungen in Verbindung mit steigenden Impfraten und sinkenden Inzidenzen werden Menschen wieder mehr zusammenkommen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist neben der Impfung und den AHA-Regeln die Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten ganz wesentlich.“

Für eine schnelle Kontakterfassung und eine ebenso schnelle Kontaktnachverfolgung kann ab sofort dieLuca-App eingesetzt werden. Wer per Luca-App z.B. bei einer Außengastronomie eincheckt, dessen Kontaktdaten können direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden, falls er hier unwissentlich Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Kontaktnachverfolgung und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch das Gesundheitsamt können damit ohne Zeitverzug erfolgen.

Die App gibt es kostenlos für die Betriebssysteme Android und iOS und als Webapp. Wer kein Smartphone nutzt, kann sich einen persönlichen Luca-Schlüsselanhänger, der einmalig personalisiert werden muss, besorgen. Der Kreis stellt Personen ohne Smartphone diese Anhänger kostenfrei zur Verfügung. Bestellt sind die Anhänger bereits. Sobald sie angekommen sind, wird die Kreisverwaltung mitteilen, wo sie kostenfrei erhältlich sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.luca-app.de.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 28.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 72 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5468 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28322783
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49524885
VG JockgrimHatzenbühl13251243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen5781055414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim414837828
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam970970
 Summen651861528
Germersheim + So 120617117118
 Summen120617117118
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5468725271125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 27.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 75 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5463 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28342763
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49544865
VG JockgrimHatzenbühl12811243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen574655414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim4141237428
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam970970
 Summen6511361028
Germersheim + So 120517117018
 Summen120517117018
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5463755263125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 26.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 94 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5458 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 4 Fälle seit der gestrigen Meldung).

Hinweis:

Die Kreisverwaltung Germersheim listet keine Einzelfälle mehr auf, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, solange es sich um vereinzelte Fälle bzw. in der Kontaktnachverfolgung kleine Cluster handelt. Sollte ein Hotspot bekannt werden, der unter Umständen absehbar Auswirkungen auf ein größeres Umfeld haben kann, wird dieser – wie bisher – im Rahmen der täglichen Fallmeldung aufgeführt.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt531115164
 Büchelberg311300
 Summen848168248
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28372733
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49584825
VG JockgrimHatzenbühl12701243
 Jockgrim23722305
 Neupotz592543
 Rheinzabern15031443
 Summen573755214
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28682726
 Summen533125138
VG BellheimBellheim4111337028
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam971960
 Summen6481560528
Germersheim + So 120418116818
 Summen120418116818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14311411
 Weingarten1055991
 Westheim1033919
 Summen7801574223
      
 Endsummen5458945239125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Am 17. Juni Wartung der Waage am Wertstoffhof Berg

Am Donnerstag, 17. Juni wird am Wertstoffhof Berg die Fahrzeugwaage entsprechend der gesetzlichen Vorgaben neu austariert und geeicht. Die Kreisverwaltung Germersheim bittet um Verständnis, dass während dieses Zeitraumes Beeinträchtigungen bei der Abfertigung auftreten können. Angelieferte Abfälle, soweit kostenpflichtig, werden während dieses Zeitraumes satzungsgemäß nach Volumen berechnet. Nicht zwingend nötige Anlieferungen sollten daher, wenn möglich auf einen anderen Termin verschoben werden.

Kreisverwaltung Germersheim
26.05.2021

Erstes Treffen zwischen Kreiselternausschuss Germersheim und Lokalpolitik erfolgt

Erster Kreisbeigeordneter begrüßt Dialog und regen Austausch

„Es ist wichtig, in den Dialog zu kommen und Herausforderungen gemeinsam anzugehen.“ Diesen Wunsch äußerte Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter im Landkreis Germersheim, im Rahmen des ersten digitalen Kennenlernens am 10. Mai, zu dem ihn die Mitglieder des kürzlich neu gegründeten Kreiselternausschusses (KEA) eingeladen hatten. Ziel der Veranstaltung war es, mit dem für die Bereiche Jugend, Soziales und Schulen zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten ins Gespräch zu kommen und sich über gemeinsame Berührungspunkte auszutauschen.

Austausch mit Eltern im Fokus

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der insgesamt acht Teilnehmer:innen informierte Tine Reisert, eine der vier Sprecherinnen des KEA, über aktuelle Vorhaben und geplante Projekte des Gremiums. Besonders wichtig sei ihnen der Austausch mit den Eltern und Erzieher:innen, die Vernetzung der Elternausschüsse auf Kreisebene und die damit einhergehende, notwendige Transparenz. „Wir stehen mit unserer Arbeit erst am Anfang und wollen schauen und sortieren, welche Sorgen und Wünsche die Eltern haben“, erklärte Julia Stock, ebenfalls Sprecherin des KEA Germersheim. Buttweiler begrüßte das Engagement des Kreiselternausschusses: „Wichtig ist, dass der Zugang zu den Eltern gelingt – dafür ist diese Initiative so viel wert.“

Neue Arbeitsgruppe Bildung gegründet

Im Rahmen der innerhalb des Gremiums gegründeten Arbeitsgruppe Bildung sollen unter anderem die Themen Elternaufklärung (z.B. durch Informationsveranstaltungen zum Medienkonsum), Bildung und gesunde Ernährung in Kindertagesstätten in Angriff genommen werden. Die KEA-Vertreter betonten, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Erzieher:innen, wie Pflege bzw. Versorgung der jüngeren Kinder und Schichtbetrieb, in den vergangenen Jahren immer umfangreicher geworden seien. Sie äußerten die Befürchtung, dass die eigentlichen Bildungs- und Erziehungsempfehlungen hierdurch vernachlässigt werden könnten. Buttweiler bestätigte diesen Eindruck: „Der Alltag in einer Kindertagesstätte ist heute von einer starken Arbeitsverdichtung geprägt“, so der Erste Kreisbeigeordnete. Förderprogramme rückten dabei immer mehr in den Hintergrund. Er begrüßte das Interesse des Gremiums, sich im Rahmen von Hospitationen in einzelnen Kindertagesstätten einen Überblick über die verschiedenen Betriebskonzepte und deren Vor- und Nachteile zu verschaffen und empfahl hierzu im Voraus unterstützend die zuständige Fachberatung des Jugendamtes zu kontaktieren.

Interkulturelle Arbeit und Fachkräftemangel weitere Herausforderungen

Den Kontakt zur Kreisverwaltung könne die Arbeitsgruppe auch hinsichtlich des geplanten Aufbaus eines Netzwerks für interkulturelle Arbeit suchen, so Buttweiler weiter. Ein Anliegen seinerseits sei darüber hinaus die Integration allgemeiner Sprachförderung für alle Kinder in den Kita-Alltag – ein

Thema, das man gemeinsam angehen könne. Schnittpunkte sah Buttweiler aktuell vor allem hinsichtlich der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes in den einzelnen Kindertagesstätten: „Neben den anstehenden, notwendigen Um- bzw. Neubaumaßnahmen haben die Träger und Kita-Leitungen vor allem mit dem herrschenden Fachkräftemangel zu kämpfen. Hier muss landes- und bundespolitisch noch einiges passieren, um die Ausbildung und den Erzieherberuf attraktiver zu gestalten.“

Dialog wird fortgesetzt

Nach einem ersten spannenden Austausch bot Buttweiler den anwesenden Mitgliedern des KEA Germersheim an, im Dialog zu bleiben und sich zu weiteren Gesprächen bzgl. kritischer Themen zu treffen. „Wir sehen uns in unseren Ideen und Gedanken bestärkt“, so Tine Reisert stellvertretend. „Wir freuen uns über das Angebot und wünschen uns einen regelmäßigen Austausch.“

KEA Germersheim für Eltern erreichbar:

Seit Gründung im März 2021 verfolgt der Kreiselternausschuss (KEA) Germersheim das Ziel, ein aktives Netzwerk aufzubauen für einen schnellen Informationsfluss zwischen Eltern, Tageseinrichtungen und Trägern einerseits und dem Landeselternausschuss andererseits.
Die bevorstehenden Änderungen durch das neue KiTa-Gesetz im Hinblick auf die Betreuungszeiten und die gestärkten Elternmitwirkungsrechte, aber auch die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie spielen aktuell eine sehr große Rolle. Bei Fragen, Problemen oder Anregungen können sich Eltern gern jederzeit per E-Mail an den KEA wenden: kea-ger@gmx.de

Kreiselternausschusses Germersheim
26.05.2021

Hütten- und Gaststättenkultur im Pfälzerwald ermöglichen, Selbstbedienung erlauben – Landrätin, Landräte und Oberbürgermeister aus der Pfalz appellieren mit Schreiben an Landesregierung und fordern klare, faire Regelungen

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach aktuellen Regelungen die Außengastronomie im Land öffnen darf, jedoch die Landesverordnung gleichzeitig den sogenannten Thekenverkauf im Rahmen der Selbstbedienung verbietet“, halten Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim), Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Ralf Leßmeister (Kaiserslautern) sowie die Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) und Marc Weigel (Neustadt an der Weinstraße) in einem gemeinsamen Schreiben an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer fest.  Sie bitten die Landesregierung daher zum Wohle der Gastronominnen und Gastronomen eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und landesweit einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.

Es gehe um Existenzen und um den Erhalt von Angeboten, die von den Bürgerinnen und Bürgern landesweit sehr geschätzt werden. Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten sie als zielführend und sinnvoll.

Sie schreiben weiter, dass die Hütten- und Gaststättenkultur in der Pfalz etwas Besonderes sei, ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und des Selbstverständnisses. Gerade die Hütten der Naturfreunde- und Pfälzerwald-Vereine, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, hätten nicht genug Personal, um alle derzeitigen Auflagen wie Bedienung an Tischen zu erfülllen. Die Gastronomen hätten aber Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen vollumfänglich entsprächen. Diese Konzepte seien aus Sicht des Infektionsschutzes mindestens gleichwertig, wenn nicht sogar besser als bei einer Bedienung. Die Verwaltungschefs verweisen auf unterschiedliche Fenster bei Bestellung und Ausgabe, Spuckschutz, Abholung vom zugewiesenen Platz, Pager, sodass nur ein Gast zur Ausgabestelle kommt und mehr.

Es könne nicht sein, dass Kundinnen und Kunden Speisen und Getränke „to go“ abholen und sich wenige Meter weiter auf eine öffentliche Parkbank setzen, während an der gleichen Ausgabestation aber der Gast, der einen Termin vereinbart hat, und dem ein fester Sitzplatz in der Außenbestuhlung zugewiesen wurde, seine Speisen und Getränke dort nicht selbst abholen darf und bedient werden muss.

Die Pfälzer Verwaltungschefs sind sich einig: „Wandern und Einkehren sind wichtige Teile des hiesigen Tourismuskonzepts. Deshalbs sind wir der Meinung, dass man den Biergärten und Hütten den Betrieb wieder ermöglichen sollte.“

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Germersheim, Bad Dürkheim und Kaiserslautern sowie der Städte Landau und Neustadt an der Weinstraße Foto: Südliche Weinstraße e.V.
26.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 129 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5454 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der Meldung von letztem Freitag).

Stand 25. Mai 2021

Hinweis:

Die Kreisverwaltung Germersheim listet keine Einzelfälle mehr auf, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, solange es sich um vereinzelte Fälle bzw. in der Kontaktnachverfolgung kleine Cluster handelt. Sollte ein Hotspot bekannt werden, der unter Umständen absehbar Auswirkungen auf ein größeres Umfeld haben kann, wird dieser – wie bisher – im Rahmen der täglichen Fallmeldung aufgeführt.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199717616
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377934721
WörthMaximiliansau22942214
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt531195084
 Büchelberg311300
 Summen848258158
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28392713
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495104805
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23732295
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731254714
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim692661
 Rülzheim28472716
 Summen531135108
VG BellheimBellheim4091436728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam973940
 Summen6461860028
Germersheim + So 120423116318
 Summen120423116318
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25642439
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1033919
 Summen7801973823
      
 Endsummen54541295200125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
26.05.2021