Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

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Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele Berufspendler trotz Pandemie / „Teurer Wohnraum mitverantwortlich“

20.200 Menschen pendeln zum Arbeiten von außerhalb nach Speyer

Alltägliches Bild für Berufspendler: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Menschen, die auf dem Weg zur Arbeit weite Strecken zurücklegen, auf einem hohen Level.

Wenn Lebenszeit im Stau verloren geht: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice bleibt die Zahl der Pendler in Speyer auf einem hohen Level. Im vergangenen Jahr kamen rund 20.200 Menschen zum Arbeiten regelmäßig von außerhalb in die Stadt. Darauf macht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach sank die Zahl der sogenannten Einpendler nach Speyer geringfügig um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zu den Hauptursachen für die anhaltend großen Pendelströme zählt nach Einschätzung der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz der teure Wohnraum in den Städten. „Nach jahrelangen Mietsteigerungen können sich viele Beschäftigte das Leben am Arbeitsort nicht mehr leisten. Ihnen bleibt als Alternative oft nur stundenlange Fahrerei mit dem Auto oder der Bahn“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. In der Baubranche seien weite Anfahrtswege besonders verbreitet. Es dürfe aber nicht sein, dass Bauarbeiter, die in den Ballungsräumen Wohnungen bauten, sich diese selbst nicht mehr leisten könnten.

Die IG BAU fordert deshalb mehr Anstrengungen bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. „Deutlich mehr Wohnungen, die sich in den Städten auch Gering- und Normalverdiener leisten können, sind ein entscheidender Beitrag, um die Pendler-Zahlen zu verringern“, sagt Wunderlich. Dafür müsse die Politik klare Vorgaben machen, etwa indem kommunale Grundstücke nicht an den Meistbietenden verkauft würden, sondern an Bauherren, die sich zu bezahlbaren Mieten verpflichteten. Beim sozialen Wohnungsbau müssten die staatlichen Fördermittel massiv aufgestockt werden und einmal gebaute Sozialwohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben.

Dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökologische Frage: „Weniger Pendelei bedeutet für die Betroffenen mehr Zeit für die Familie, Freunde und Hobbys. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Wunderlich weiter.  Nach Angaben der Arbeitsagentur verließen im vergangenen Jahr bundesweit vier von zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit die Grenzen ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Damit erreichte die Zahl der Fern-Pendler trotz Pandemie einen Höchststand von 13 Millionen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
24.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Frauentag am 8. März | IG BAU kritisiert „Karrierefalle Minijob“

Frauen in Speyer besonders stark von Folgen der Pandemie betroffen

In der Gebäudereinigung arbeiten viele Frauen mit 450-Euro-Verträgen. In der Krise sind sie kaum geschützt, kritisiert die IG BAU.

Sie kümmern sich stärker um Haushalt und Kinder, haben niedrigere Einkommen und müssen häufiger um ihren Job fürchten: Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März hat die Gewerkschaft IG BAU vor einem Rückschritt bei der Gleichberechtigung in Folge der Corona-Pandemie in Speyer gewarnt. „Insbesondere Minijobs werden in der Krise zunehmend zur Karrierefalle“, kritisiert Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur sind aktuell 61 Prozent der insgesamt rund 5.900 geringfügig entlohnten Arbeitsverhältnisse in Speyer in Frauenhand. In der Gebäudereinigung liegt der Frauenanteil bei den 450-Euro-Stellen sogar bei 76 Prozent.

„Geringfügig Beschäftigte gehen nicht nur beim Kurzarbeitergeld leer aus. Sie sind auch häufiger von Entlassungen betroffen“, so Wunderlich. Die IG BAU plädiert dafür, die Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und sozialversicherungspflichtig zu machen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 600 Euro, wie sie einige Arbeitgeberverbände fordern, liefe hingegen auf einen Ausbau prekärer Arbeitsverhältnisse hinaus.

Zudem stehe das Ehegatten-Splitting einer echten Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt im Weg. „Durch hohe Abzüge in der Steuerklasse 5 bleibt vielen Frauen nur wenig vom Bruttoverdienst. Das führt auch zu geringen Arbeitslosenansprüchen und Einbußen beim Elterngeld“, kritisiert Wunderlich. Die Politik müsse das Thema in diesem Wahljahr anpacken und eine Reform der Einkommenssteuer voranbringen.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz verweist zugleich auf die gestiegene Belastung von Frauen in der Pandemie. „In Zeiten geschlossener Kitas und Schulen bleibt die Kinderbetreuung nach wie vor meist an den Frauen hängen. Hinzu kommen die Arbeit im Haushalt und die Pflege von Angehörigen“, unterstreicht Wunderlich. Neben besseren politischen Rahmenbedingungen sei hier auch ein gesellschaftliches Umdenken nötig. „Männer, die beruflich etwas zurücktreten, können der Partnerin helfen, den nächsten Karriereschritt zu gehen und Lasten in der Familie fairer zu verteilen.“

Nach einer repräsentativen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ist die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen demnach im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job. Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern elf Stunden pro Woche. Zwei Drittel der befragten berufstätigen Frauen mit Kindern gab an, in der Partnerschaft den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen die Hauptverantwortung bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.03.2021

One Click & Meet – die einzigartige Erleichterung für die Terminvereinbarung im Einzelhandel

Wir freuen uns sehr, Ihnen die bahnbrechend einfache Lösung der Terminvereinbarung für den Einzelhandel vorstellen zu dürfen!

Nach Click & Collect darf der Einzelhandel seit dieser Woche in Rheinland-Pfalz Termine vereinbaren, um die Kunden wieder persönlich im Geschäft begrüßen zu können. Andere Bundesländer werden vielleicht bald folgen.

So sind weitere Corona-Lockerungen möglich und der Pandemie wird dennoch kein neuer Nährboden, durch zu viele Personen geboten.

Aber wie löst man die Terminvereinbarungen administrativ, wenn man doch seinem eigentlichen Berufsfeld, dem Verkauf nachgehen möchte? „One Click and Meet“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung. 

Vom kleinen Schmuckladen bis hin zum großen Kaufhaus ist „One Click & Meet“ DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung. 

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Die Macher, v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher
  • Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.
  • Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für den Einzelhandel zu erleichtern. Die Anmeldung einfachst gestaltet und in 2 Minuten erledigt. Kunde und Inhaber erhalten umgehend eine Bestätigung des Termins via E-Mail.

Einzelhändler müssen den „One Click & Meet“ Link nur an ihre Kunden schicken und Online veröffentlichen. Außerdem wird automatisch ein Ausdruck für das Schaufenster generiert, der sogar eine spontane Terminvereinbarung ermöglicht.

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05.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Podiumsdiskussion zur Energiewende in Rheinland-Pfalz – mit SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring

Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lädt zur Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz ein. Die Kandidat*innen der im Landtag vertreten Parteien werden mit dem Vorsitzenden der VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, Wolfgang Bühring, über die Strategien zur Umsetzung der Energiewende diskutieren.

Termin:

  • Mittwoch, 24. Februar 2021
  • 18:00 – 19:30 Uhr

Teilnehmer*innen:

  • Christian Baldauf (Spitzenkandidat CDU)
  • Roger Lewentz (SPD)
  • Anne Spiegel (Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen)
  • Daniela Schmitt (Spitzenkandidatin FDP)
  • Michael Frisch (Spitzenkandidat AfD)
  • Wolfgang Bühring (Stadtwerke Speyer GmbH und VKU-Landesgruppenvorsitzender)
  • Moderation: Hans-Ulrich Stelter

Die Veranstaltung wird per Video-Stream über Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=pLcGRyrQreg&feature=youtu.be)

und die VKU-Website übertragen: https://www.vku.de/podiumsdiskussion-zur-energiewende-in-rheinland-pfalz-wird-sie-ein-erfolg.

Zuschauerfragen sind möglich.

Stadtwerke Speyer GmbH
24.02.2021

Industriegesellschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU will Rechte von Arbeitnehmervertretern stärken

Wettbewerb: In Speyer werden Vorzeige-Betriebsräte gesucht

Bauarbeiter mit Atemschutzmaske: Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den Aufgaben von Betriebsräten. Die IG BAU appelliert an Beschäftigte, sich gerade in Krisenzeiten um die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb zu kümmern.

Engagierte Betriebsräte gesucht: Arbeitnehmervertreter, die sich in Speyer während der Coronakrise besonders um die Belange von Beschäftigten verdient machen, sind preisverdächtig. Noch bis Ende April können sie sich um den Deutschen Betriebsräte-Preis 2021 bewerben. Dazu hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufgerufen. „Von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über einen wirksamen Gesundheitsschutz im Job bis hin zum Umgang mit einer drohenden Insolvenz – die Arbeit von Betriebsräten ist wichtiger denn je“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die Gewerkschaft appelliert zugleich an Beschäftigte in der Stadt, eine Arbeitnehmervertretung zu gründen, wo es bislang keine gibt. „Gerade in der Baubranche mit vielen kleinen Handwerksunternehmen ist in puncto Mitbestimmung noch viel Luft nach oben. Beschäftigte sollten sich aus Angst vor dem Chef aber nicht um ihr Recht bringen lassen und eine Vertretung wählen“, so Wunderlich. Ein Betriebsrat kann bereits in Firmen ab fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegründet werden und bringt nicht nur Beschäftigten, sondern auch Unternehmen viele Vorteile.

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der Bauwirtschaft liegt die Quote bei lediglich 15 Prozent.

Außerdem ruft die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz die Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zu unterstützen. Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, schwerer kündbar sind. Nach Beobachtung der IG BAU werden Initiativen zur Gründung von Betriebsräten häufig mit allen Mitteln blockiert – mit zum Teil harten persönlichen Folgen für die engagierten Beschäftigten, die um ihren Arbeitsplatz fürchten müssten.

Laut Gesetzentwurf sollen Arbeitnehmervertreter zudem bei Themen wie dem mobilen Arbeiten und Künstlicher Intelligenz mehr Mitsprache erhalten. Obwohl das Vorhaben im Berliner Koalitionsvertrag vereinbart worden war, stieß es zuletzt auf den Widerstand der Union.

Der Deutsche Betriebsräte-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Die Auszeichnung wird seit 2009 verliehen und zeichnet engagierte Interessenvertretungen unabhängig von Branche und Betriebsgröße aus. Bewerbungsschluss für den Preis ist in diesem Jahr der 30. April. Weitere Infos online unter: www.betriebsraetepreis.de.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
24.02.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU: Fachkräfte sollen Tariflohn verlangen | Zusatzrente gesichert

Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf.

Mehr Geld im Handwerk: Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist.

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert.

Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
15.02.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.

Anlaufstelle in der Krise: Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Lockdowns im letzten Frühjahr. Besonders betroffen ist nach wie vor das Hotel- und Gaststättengewerbe. 

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

NGG-Region Pfalz
15.02.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.

SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.

Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
19.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.

Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.

87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.

Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“

Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“

Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.

Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“

Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.

Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
19.01.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Aktion „Neue Bäume für Speyer“

Über 10.000 Euro für gutes Stadtklima gesammelt

Zwei Bäume sollen in der Kita Löwenzahn gepflanzt werden: (v. l.) Leiterin Sarina Buhl, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring
Foto: SWS

Speyer – 30 Bäume können in der Stadt Speyer gepflanzt werden. Zu verdanken ist das den Speyerer Bürger*innen, die die gemeinsame Crowdfunding-Aktion „Neue Bäume für Speyer“ der Stadt und der Stadtwerke Speyer (SWS) unterstützt haben. Bis Ende des Jahres 2020 kamen 10.532 Euro zusammen – doppelt so viel, wie als Zielbetrag festgelegt worden war.

„Wir sehen das Projekt als Chance, im gemeinschaftlichen Miteinander das Stadtklima zu optimieren“, betont SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Die jüngsten Bürger*innen würden im Besonderen davon profitieren, denn sie könnten den Bäumen beim Wachsen zusehen. Apfel- und Birnbäume, Hainbuchen, Esskastanien, Feldahorn, Maulbeere und Mandelbäume sollen in Speyerer Schulen und Kindertagesstätten Plätze finden. „Wir haben aus den jeweiligen Einrichtungen viele begeisterte Rückmeldungen erhalten. Die Kinder freuen sich darauf, bei der Pflanzung ihrer Bäume zu helfen, sie zu pflegen und wachsen zu sehen. Dabei lernen und erfahren sie ganz praktisch die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz“, berichtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das untermauert Wolfgang Bühring, der verdeutlicht: „Selbst kleine Spenden können helfen, ein großes Werk umzusetzen.“ Gesammelt wurden die Geldbeträge per Crowdfunding über die Online-Plattform Speyer Crowd, die die SWS zum 1. Dezember gestartet hatten. Pro eingegangener Spende legte das Energieversorgungsunternehmen 10 Euro drauf, was unterm Strich einen Zuschuss von 1.200 Euro bedeutete. Auch andere Projekte, die einen gemeinnützigen Zweck für Speyer erfüllen, können auf der Plattform vom SWS-Fördertopf profitieren.

Wer sich mit einem Betrag beteiligt hat, erhält entsprechend gestaffelte Prämien. Diese reichen von einer Baumpatenschafts-Urkunde (10 Euro) sowie Klimatüten in S (20 Euro), M (50 Euro) und L (100 Euro) bis zu einer Führung durch den Speyerer Stadtwald mit Förster Volker Westermann inklusive eines Überraschungspakets (250 Euro). Diese sind im Frühjahr oder Sommer – abhängig von der Corona-Situation – vorgesehen. In den Präsenten sind je nach Spendenhöhe Koch- und Backkalender, bienenfreundliches Saatgut, Öko-Kugelschreiber, Fairtrade-Schokolade, Speyerer Gold-Honig, Gemüsebeutel, Mehrwegkaffeebecher, Emil-Glasflasche und LED-Leuchte zu finden.

Noch im Januar sollen alle Spender*innen benachrichtigt werden, die Pakete im Februar bei ihnen eintreffen. Die Baumpflanzungen durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung, Abteilung Grünflächen werden im Frühjahr umgesetzt. Verfolgen können Interessierte die Fortschritte der Baumpflanzaktion auf den SWS-Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram.

Stadtwerke Speyer GmbH
07.01.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Einstiegsverdienst steigt um insgesamt elf Prozent

Gebäudereinigung: Lohn-Plus für 520 Beschäftigte in Speyer

Beschäftigte in der Gebäudereinigung können sich im neuen Jahr über eine kräftige Lohnerhöhung freuen, so die IG BAU.

Speyer – Lohn-Plus für Reinigungskräfte: Die 520 Beschäftigten, die in Speyer in der Gebäudereinigung arbeiten, bekommen im neuen Jahr deutlich mehr Geld. Die Lohnuntergrenze in der Branche steigt von derzeit 10,80 Euro auf 11,11 Euro pro Stunde. In zwei weiteren Stufen klettert der Einstiegsverdienst bis zum Jahr 2023 um insgesamt elf Prozent auf dann zwölf Euro, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr es auf Sauberkeit und Hygiene in Krankenhäusern, Schulen und Büros ankommt. Für ihre Arbeit unter erschwerten Bedingungen erhalten die Beschäftigten nun eine faire Anerkennung“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Der neue Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern ausgehandelt habe, bedeute für Reinigungskräfte einen „großen Schritt heraus aus dem Niedriglohnsektor“.

Zugleich profitieren Fachkräfte: Beschäftigte in der OP-Reinigung kommen auf ein Plus von 8,7 Prozent bis zum übernächsten Jahr. Glas- und Fassadenreiniger erhalten insgesamt 7,6 Prozent mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20 Euro pro Stunde. Darüber hinaus gibt es für Gewerkschaftsmitglieder einen tariflichen Weihnachtsbonus. Bezirksvorsitzender Wunderlich rät den Reinigungskräften in der Region, ihre Januar-Lohnabrechnung zu prüfen. „Gerade wer in der untersten Lohngruppe arbeitet, sollte genau hinschauen.“ Weitere Infos gibt es bei der IG BAU vor Ort.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
07.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Dezember 2020

Kurzarbeit stabilisiert, Arbeitslosigkeit nimmt saisonbereinigt weiter ab

Nürnberg / Deutschland – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.
Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
07.01.2021

Jahresrückblick 2020 – Arbeitsmarkt wegen Corona-Krise stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Der Einbruch am Arbeitsmarkt vom Frühjahr wirkt noch nach. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sind weiterhin sehr deutlich sichtbar. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit hat jedoch Beschäftigung gesichert und eine höhere Arbeitslosigkeit verhindert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020: 2.695.000
  • Veränderung gegenüber 2019: +429.000
  • Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr:
    +0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung coronabedingt gestiegen

Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wirkte die schwächere Konjunktur einer weiteren positiven Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit entgegen, die die Vorjahre geprägt hatte. Ab März 2020 haben als Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zugenommen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen erholte sich der Arbeitsmarkt im weiteren Jahresverlauf zwar, dennoch erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000 Menschen.
Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, stieg ebenfalls, wenn auch nicht im selben Umfang an. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen lockdownbedingt nur eingeschränkt möglich war und z.B. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen durch die geänderten Arbeitsabläufe in den Agenturen und Jobcentern nicht im üblichen Maße erfasst werden konnten. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.519.000, 319.000 mehr als 2019.

Noch nie zuvor befanden sich so viele Menschen in Kurzarbeit

Mit dem Beginn des Lockdowns im März stieg die Kurzarbeit binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen. Anders als damals beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, z.B. das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezogen 63 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Laufe des Jahres, parallel zu den Lockerungen im Sommer, ging der Trend wieder zurück zu den produzierenden Betrieben.
Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 38 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund eine Million Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.

Auch Arbeitskräftenachfrage hat unter Lockdown gelitten

Dennoch ließen sich Entlassungen nicht vermeiden. Sowohl auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch auf die geringfügige Beschäftigung wirkten sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Spitze jeweils in einem Minus von rund einer halben Million Beschäftigter aus. Mit den Lockerungen in Sommer und Herbst entspannte sich die Situation jedoch zusehends.
Auch die Zahl der gemeldeten Stellen gab im April stark nach. Im Laufe des Sommers setzte eine leichte Erholung ein, die zum Jahresende hin abflachte.

Bundesagentur für Arbeit reagiert flexibel auf die Herausforderungen

Die Pandemie wirkte sich auch auf die Arbeit der BA aus. Mit dem Lockdown im März erreichten die Anträge auf Kurzarbeit binnen weniger Wochen historisches Ausmaß. Statt sonst rund 700 bearbeiteten in der Spitze bis zu 11.500 Beschäftigte Anträge auf Kurzarbeitergeld.

Da persönliche Gespräche nicht möglich waren, verlagerte die BA das Beratungsgeschäft auf Telefon und Internet. Statt 4.000 sicherten nun bis zu 18.000 Beschäftigte die telefonische Beratung.

Die BA hat zudem das Online-Angebot binnen kurzer Zeit ausgebaut. Durch den erweiterten eService, Videotelefonie oder eine App für Kurzarbeit können viele Anliegen heute von zu Hause erledigt werden.

Den ausführlichen Jahresbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
07.01.2021

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung regelmäßig das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder anpasst. Dies ist die Basis für den Kinderzuschlag und wird ab dem ersten Januar 2021 angehoben. Daraus ergibt sich auch ein höherer Kinderzuschlag. Die Grundlage für diese Regelung wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz geschaffen.

Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.

Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Außerdem kann der Antrag auf Kinderzuschlag direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag steht ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung bequem von zuhause aus zur Verfügung.

Bundesagentur für Arbeit
28.12.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

IG BAU kritisiert „Minimal-Angebot“ der Arbeitgeber

Mehr Geld für 60 Maler und Lackierer in Speyer gefordert

Maler und Lackierer sind auch in Pandemiezeiten stark gefragt. Jetzt sollen sie mehr Geld bekommen, fordert die IG BAU.

Maler sollen mehr Geld einstreichen: Angesichts der trotz Corona-Pandemie guten Auftragslage im Maler- und Lackiererhandwerk fordert die IG BAU ein Lohn-Plus für die rund 60 Beschäftigten der Branche in Speyer. „Die Bauwirtschaft brummt selbst in der Krise. Davon profitieren auch die Malerbetriebe. Jetzt sollen die Handwerker einen fairen Anteil an den guten Geschäften erhalten“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Gewerkschaft verlangt in der laufenden Tarifrunde eine Lohnerhöhung von 5,4 Prozent.

Bislang hätten die Arbeitgeber jedoch nur ein „Minimal-Angebot“ von 0,8 Prozent vorgelegt, kritisiert IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, die kein Homeoffice machen können und täglich auf der Baustelle unter erschwerten Corona-Bedingungen die Knochen hinhalten.“ 2020 sei – trotz Pandemie – ein sehr erfolgreiches Jahr für die Branche. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg der Umsatz im Maler- und Lackiererhandwerk im zweiten Quartal des Jahres um 15 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Auch die Auftragslage für die nächsten Monate ist nach Beobachtung der IG BAU überaus robust. „Eine echte Wertschätzung der Beschäftigten sieht anders aus“, so Bezirksvorsitzender Wunderlich mit Blick auf das Angebot der Arbeitgeber. Daran ändere auch die vorgeschlagene Corona-Prämie nichts, die bei lediglich 70 Euro liegen soll.

Die Gewerkschaft ruft die Arbeitgeber dazu auf, bei der nächsten Tarifverhandlung ein Angebot vorzulegen, das der Wirtschaftslage in der Branche entspricht. Am 1. Dezember gehen die Verhandlungen in die dritte Runde. Weitere Infos bekommen Beschäftigte bei der IG BAU-Service-Hotline unter 0391 / 4085 222.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
28.12.2020

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Ergebnis nach Schlichtung im Tarifkonflikt | 450 Beschäftigte in der Stadt

Lohn-Plus und Corona-Prämie für Bauarbeiter in Speyer

Klare Perspektive: Baubeschäftigte bekommen in den kommenden Monaten mehr Geld.

Mehr Geld am Bau: In Speyer steigen die Löhne für Bauarbeiter um insgesamt 2,6 Prozent. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Darüber hinaus gibt es mit der November-Abrechnung eine steuerfreie „Corona-Prämie“ von 500 Euro. Azubis erhalten 250 Euro. In einer ersten Stufe waren die Löhne bereits im Oktober um 0,5 Prozent gestiegen. Zum Jahreswechsel folgt ein Plus von 2,1 Prozent. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das Bauhauptgewerbe in Speyer aktuell 450 Menschen.

IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich spricht von einem „Tarifabschluss, der Perspektive bringt“. „In der Tarifrunde hatten die Arbeitgeber über Monate eine Blockadehaltung an den Tag gelegt, die am Ende durchbrochen werden konnte“, so Wunderlich. Der Präsident des Bundessozialgerichts hatte in dem Konflikt als Schlichter vermittelt.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz appelliert nun an die Beschäftigten in der Region, einen Lohn-Check zu machen. Neben der „Corona-Prämie“ im November sei das Plus von 0,5 Prozent bereits mit der Oktober-Abrechnung fällig. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Bei Problemen oder Fragen können sich Beschäftigte an die IG BAU vor Ort wenden. Auch Auszubildende sollen ihre Lohn-Abrechnung prüfen, rät die Gewerkschaft. Ihre Vergütungen steigen um 40 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten und 20 Euro im dritten Jahr.

Carsten Burckhardt, Verhandlungsführer auf Gewerkschaftsseite, verweist zudem auf die geplante Entschädigung der sogenannten Wegezeiten: „Die lange, meist unbezahlte Fahrerei zur Baustelle wird bis zum Juni durch die Tarifpartner unter Beteiligung des Schlichters weiter verhandelt. Dabei sollen Vorschläge für eine Entschädigung entstehen, die sich nach konkreten Strecken und echten Fahrzeiten bemisst.“

Eine Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft hatte ergeben, dass Baubeschäftigte für die einfache Fahrt zu ihrem Einsatzort durchschnittlich 64 Kilometer zurücklegen. Zum Vergleich: In der gesamten Wirtschaft sind lediglich fünf Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als 50 Kilometer täglich für den Weg zur Arbeit unterwegs.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
27.11.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

2021: SWS investieren 15,1 Mio. Euro / Schwerpunkte: Fernwärme, Glasfaser und Photovoltaik

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 26. November 2020 eine Gesamtinvestitionssumme von 15,1 Mio. Euro für das Jahr 2021.

Neuanschluss eines Tiefbrunnnen in Speyer-Nord
Foto: Speyer 24/7 News

3,9 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. Dabei sind unter anderem die größten Investitionen in der Stromversorgung für intelligente Messsysteme und Stationsanlagen in Baugebieten und für Elektromobilität geplant (666.000 Euro). „Der Einbau von digitalen Zählern ist seit Frühjahr 2020 verpflichtend. Die modernen Messeinrichtungen tragen dazu bei, dass die Stromnetze intelligenter werden“, erläutert SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. 750.000 Euro fließen im Wassergewinnungsgebiet Nord in den Bau eines neuen Tiefbrunnens inklusive Einhausung und Anbindung. Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS, nennt den Klimawandel mit immer häufigeren Hitzeperioden und Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung als Grund für die Investition. „Auch in Zukunft wollen wir in Speyer eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren“, so Seiler.

1,6 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert. Für den Ausbau der Fernwärme in Speyer-Nord rechnen die SWS mit 3,5 Mio. Euro. Die noch ausstehende Summe von 1 Mio. Euro ist für 2021 geplant. Bis 2022 sollen 68 Gebäude der GEWO Wohnen angeschlossen werden. „Mit dieser Maßnahme“, macht Bühring deutlich, „unterstützen SWS und GEWO gemeinsam das Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer mit einer nachhaltigen Wärmeversorgung.“

Die Verlegung von Fernwärmeleitungen in den Speyerer Norden ist ein Großprojekt der SWS.
Foto: Stadtwerke Speyer GmbH

Um das Großprojekt Smart City Speyer voranzubringen, wird auch 2021 in Telekommunikationsinfrastruktur investiert. 3,2 Mio. Euro sollen im Glasfaser-Ausbaugebiet Auestraße, für die Anbindung von GEWO-Liegenschaften im Speyerer Norden und für städtische Schulen eingesetzt werden. Zusätzliche Investitionen zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem WLAN-Ausbau in der Innenstadt sowie dem Aufbau einer LoRaWan-Funkstrecke geplant.

4,0 Mio. Euro setzen die SWS 2020 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 3,3 Mio. Euro davon sollen in drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. Bei den beiden anderen Anlagen handelt es sich um eine schwimmende PV-Anlage auf einem Baggersee im regionalen Umfeld von Speyer sowie um eine Anlage auf dem Hallendach eines Speyerer Industrieunternehmens. Geplant ist zudem eine Flächen-PV-Anlage zur Eigenstrom- und Notstromversorgung des Wasserwerks-Süd. Zwei Anlagen waren bereits im Investitionsplan 2020 vorgesehen, konnten wegen der aktuellen Genehmigungslage nicht realisiert werden. „Photovoltaik ist derzeit die einzige Möglichkeit, in größeren Mengen erneuerbaren Strom im innerstädtischen Raum zu erzeugen, so Bühring. „Daher gehen wir – Stadt und Stadtwerke – mit diesen Projekten unseren Weg in Richtung „Speyer – 100 Prozent regenerativ“ konsequent weiter“, ergänzt Seiler.

Photovoltaik auf der Kantine der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße.
Foto: Stadtwerke Speyer GmbH

Auch soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 390.000 Euro sind im Planansatz 2020 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie private und öffentliche Ladekonzepte. 

Die Investitionen für das Sport- und Erlebnisbad bademaxx liegen bei 305.000 Euro. Mit 250.000 Euro macht ein neues Kassensystem mit kontaktloser Öffnung der Spindschränke und Online-Ticketsystem inklusive Web-Shop den größten Teil aus.  

Die Verkehrsbetriebe Speyer investieren ca. 754.000 Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. 598.000 Euro davon sind für den Ausbau eines öffentlichen Parkplatzes zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit ca. 290 Stellplätzen und einer Bushaltefläche für mehrere Fahrzeuge vorgesehen.

Stadtwerke Speyer GmbH
27.11.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Speyer Crowd-Plattform geplant

37.000 Euro für Vereine und Initiativen gesammelt

People with puzzle indoors, closeup of hands. Unity concept

Speyer – Die aktuell außergewöhnlichen Zeiten voller neuer Herausforderungen bringen gleichzeitig auch Chancen auf Veränderungen mit sich. So haben die Stadtwerke Speyer (SWS) im vergangenen halben Jahr auf Kommunales Crowdfunding als kommunikationsstrategischen Baustein in der Krise gesetzt.

Über die Plattform des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die die SWS kostenlos nutzen durften, konnten so in den vergangenen sechs Monaten ca. 37.000 Euro für Vereine und Initiativen mit Speyer-Bezug gesammelt und ausgeschüttet werden. Im Detail wurden unterstützt: Christian Uhl (Projekt: Schöne bunte Welt – Ich male dein Bild), Sandra Heß (Projekt: Amazing Boat, Schiffsanlegestelle), Verkehrsverein Speyer (Projekt: Spenden für Hilfsprojekte Round Table/Sozialfond für Schausteller), Speyerer Karnevalgesellschaft (Projekt: Festwagen), Palzrockretter (Projekt: CD-Produktion), Mareile Martin (Projekt: Kunst für Unterstützer).

Das Crowdfunding mit dem VKU konnte Ende September erfolgreich abgeschlossen werden. Die SWS wollen mit einer eigenen Speyer Crowd-Plattform ab 1. Dezember 2020 weitermachen. „Mit der Speyer Crowd gehen wir neue Wege – über das klassische Sponsoring hinaus“, informiert Sonja Daum, Teamleiterin Marketing /Kommunikation bei den SWS. Besonders begeistere sie beim Crowdfunding, dass Projektinitiierende gleichermaßen von Mitstreitern und den SWS unterstützt würden. Die SWS seien somit ein wichtiger Partner, aber nicht der alleinige Geldgeber. „Projekte, für die mehrere Leute zu gewinnen sind, sind in der Regel mit starker emotionaler Bindung, Kreativität und Innovation verbunden“, stellt Daum fest. Eigenschaften die auch gut zu den Stadtwerke Speyer passten.

Interessierte aus Speyer können sich jetzt schon mit Projektideen an die SWS wenden, die dann ab Dezember online gehen: Telefon: 06232/625-2180, E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Adobe Stock/New Africa
06.10.2020

bademaxx: Hallenbad und Sauna geöffnet seit 28. September

Hallenbad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx öffneten am Montag, 28. September 2020 unter Corona-Auflagen.

Das bademaxx-Hallenbad freut sich auf Besucher/innen
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Die Systematik mit Zeitspannen bei den Öffnungszeiten, vereinfachter Preisgestaltung und Online-Ticket-System muss auch in der Herbst-/Wintersaison beibehalten werden, informiert bademaxx-Betreiber Stadtwerke Speyer. Nur so können Warteschlangen, Abstandsproblematiken und Diskussionen beim Eintritt vermieden sowie die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Der Eintritt ist ausschließlich mit Online-Tickets möglich. Diese sind zu buchen unter: www.bademaxx.de/tickets. Für Bade- und Saunagäste, die keinen Internet-Zugang haben, wurde im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße eine Verkaufsstelle eingerichtet. Dort können Online-Tickets ausschließlich mittels ec-Karte erworben werden. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr.

Das bademaxx-Betriebskonzept sieht täglich eine Öffnung für Hallenbad und Sauna in zwei Zeitspannen vor (Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Montags ist die zweite und samstags die erste Zeitspanne den Vereinen und Kursen vorbehalten. Eine dritte Zeitspanne ist für das Frühschwimmen vorgesehen (Dienstag und Donnerstag: 6:30 – 8:00 Uhr). Gleichzeitig dürfen 100 Personen das Hallenbad und 70 Gäste die Sauna nutzen. Im Hallenbad gelten Einheitspreise pro Zeitspanne von 5 Euro (ermäßigt 4 Euro) und in der Sauna von 16 Euro pro Zeitspanne. Aufgrund des Online-Ticket-Systems, das nicht mit dem Kassensystem kompatibel ist, können Wertkarten und Gutscheine weiterhin nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, behalten aber ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen: www.bademaxx.de, Telefon: 06232/625-1500.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.10.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Arm trotz Arbeit: IG BAU kritisiert Lohn-Drückerei

2.900 Vollzeit-Beschäftigte in Speyer arbeiten zum Niedriglohn

Schöner Beruf, aber oft schlecht bezahlt: In der Floristik müssen sich viele Beschäftigte mit Mini-Löhnen begnügen, die bei weitem nicht zum Familienunterhalt reichen, kritisiert die IG BAU.

Speyer – 40 Stunden Arbeit pro Woche und trotzdem bleibt es klamm im Portemonnaie: Aktuell arbeiten in Speyer 17 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Insgesamt rund 2.900 Menschen erzielen trotz voller Stundenzahl ein Einkommen unterhalb der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.350 Euro brutto im Monat (Wert für Westdeutschland). Darauf hat die Gewerkschaft IG BAU hingewiesen. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.

„Dass selbst eine Vollzeitstelle häufig nicht ausreicht, um finanziell halbwegs abgesichert zu sein, ist alarmierend“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. In der Region zählten unter anderem die Landwirtschaft, die Gebäudereinigung und die Floristik zu den Branchen, in denen besonders wenig gezahlt werde. Grund dafür sei auch die schwindende Tarifbindung. „Je mehr Firmen aus Tarifverträgen aussteigen, desto schlechtere Karten haben die Beschäftigten. Es droht eine immer tiefere Spaltung des Arbeitsmarktes“, warnt Wunderlich. Diese werde durch die Corona-Pandemie teils verschärft: Beschäftigte im Handwerk könnten nur selten Homeoffice machen. Wegen hoher Mieten in den Städten müssten sie zudem oft weite Pendelwege in Kauf nehmen.

Der Gewerkschafter ruft die Unternehmen in der Stadt dazu auf, sich zu Mitbestimmung und Tarifautonomie zu bekennen: „Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, das den Beschäftigten – und den Betrieben – über Jahrzehnte wachsenden Wohlstand beschert hat. Sie darf nicht unter die Räder kommen.“ Nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung profitieren davon auch die Firmen. In tarifgebundenen Unternehmen steige die Produktivität, Mitarbeiter seien motivierter.

„Aber auch die Politik ist am Zug. Sie sollte mehr für die Tarifbindung tun“, erklärt Wunderlich und nennt das Beispiel des Maler- und Lackiererhandwerks: Dort haben Gesellen Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde. Diese Lohnuntergrenze wurde von der Politik für die ganze Branche zur Pflicht gemacht. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro pro Stunde.

„Klar ist aber auch: Je mehr Menschen sich in den Gewerkschaften engagieren, desto mehr lässt sich gegenüber den Arbeitgebern herausholen“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
06.10.2020

Bundesagentur für Arbeit

30 Jahre Deutsche Einheit: Arbeitsmarkt in Ost und West auf Annäherungskurs

Nürnberg / Deutschland – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich viel getan auf dem Arbeitsmarkt. Dieser war in drei bewegten Jahrzehnten geprägt von den Herausforderungen der Wendejahre, der größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte, und steht nun ganz aktuell unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.

In den 90er Jahren galt es, die Strukturveränderungen im Osten aufzufangen. Die Arbeitslosenquoten lagen in den späten 90er Jahren im Westen zwischen 8 und 9,5 Prozent, im Osten dagegen kletterten sie auf über 15 Prozent, im Jahr 1998 mit einem vorläufigen Höchststand von 17,8 Prozent.
Seither ist die Arbeitslosigkeit nach einem erneuten Hoch durch die Arbeitsmarktreformen bis 2019 deutlich gesunken und lag nun 6,4 Prozent.

Als die Arbeitsmarktreformen ab 2003 einsetzten, zeigte sich die vorher verborgene Arbeitslosigkeit durch die Zusammenlegung der bisherigen Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe in der nun ausgewiesenen Grundsicherung. In der Folge lagen die Arbeitslosenquoten im Osten bis 2005 bei rund um 18 Prozent, in Westen lagen sie bei acht bis neun Prozent.

Die aktuelle Pandemie stellt den Arbeitsmarkt in Ost, West, Nord und Süd vor besondere Herausforderungen. Wie unser Land mit ihnen fertig werden wird, ist vor allem von der weiteren Entwicklung der Virusinfektionen und eventuellen weiteren wirtschaftlichen Einschnitten abhängig.

Abseits der allgemeinen Entwicklung lohnt sich ein besonderer Blick auf die Frauen. Bei der Beschäftigung von Frauen ist Ostdeutschland Spitzenreiter. Die Erwerbsquote von Frauen war in Ostdeutschland traditionell hoch. Hier gleicht sich Westdeutschland langsam an die ostdeutschen Länder an.

Sowohl in westdeutschen Bundesländern als auch in den ostdeutschen hat die Beschäftigungsquote von Frauen über die Jahre zugenommen. Dabei haben die westdeutschen Frauen über die Jahre aufgeholt. Ostdeutsche Frauen haben aber mit einer Quote von 61,5 Prozent immer noch eine höhere Beschäftigungsneigung als westdeutsche mit 56,5 Prozent.
In den Westdeutschen Bundesländern lagen 2019 die Beschäftigungsquoten von Frauen mit Ausnahme von Bayern (60,3 Prozent) zum Teil deutlich unter 60 Prozent. In allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin (55,3 Prozent) liegen die Beschäftigungsquoten über 60 Prozent.
Spitzenreiter waren die Frauen in Sachsen, von denen 65,2 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen. In Thüringen waren es 63,3 Prozent, in Brandenburg 63,2 Prozent.
In Westdeutschland liegen die Frauen in Bremen und NRW deutlich zurück, in Bremen gingen 51,3 Prozent der Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, in NRW waren es 53,3 Prozent.
Grundsätzlich hat sich also die Beschäftigungsneigung von Frauen in Ost und West über die Jahre angeglichen, auch wenn die Quote im Osten immer noch über der im Westen liegt. In den vorherigen Jahren blieb die Differenz aber weitgehend stabil.

Bundesweites Pilotprojekt von BA, BAVC und IG BCE

Gemeinsam für mehr und bessere Qualifizierung

Nürnberg / Deutschland – Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) engagieren sich im Strukturwandel gemeinsam für die Stärkung der Weiterbildung in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die BA Beschäftigte und Arbeitgeber der Branche gezielt bei der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung von Beschäftigten.

Die Chemie-Industrie ist damit die erste Gesamtbranche in Deutschland, die im Rahmen eines übergreifenden sozialpartnerschaftlichen Abkommens gemeinsam mit der BA die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzt. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde in Nürnberg unterzeichnet. BAVC und IG BCE setzen damit die im Tarifabschluss 2019 verankerte „Qualifizierungsoffensive Chemie“ um, die die 580.000 Beschäftigten in den 1.900 Unternehmen der Branche für den strukturellen Wandel rüsten soll.

BA-Chef Detlef Scheele: „Ein Gewinn für alle“

„Wir begrüßen die Vereinbarung der Sozialpartner in der Chemiebranche über eine umfassende Strategie der Beschäftigtenqualifizierung sehr. Damit ist sie Vorreiter in Deutschland. Sozialpartnerschaftliche Abkommen sind aus unserer Sicht der beste Weg, um Beschäftigte in den kommenden Jahren im Transformationsprozess zu begleiten und bei der Weiterbildung zu unterstützen. Die Sozialpartner kennen die Rahmenbedingungen des Betriebes und die Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten. Wir können dies mit persönlicher Beratung, finanzieller Förderung und unseren digitalen Angeboten flankieren. Damit gewinnen alle: Die Unternehmen sichern ihre Fachkräfte und die Beschäftigten erhalten berufsbegleitend die notwendigen Qualifikationen für neue Tätigkeiten.“

BAVC-Hauptgeschäftsführer Stiller: „Innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“

„Digitalisierung, Klimaschutz und nicht zuletzt die Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel der Wirtschaft massiv. Um langfristig innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung, auch und gerade in der Hochtechnologie-Branche Chemie und Pharma“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Unsere Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und IG BCE ist ein wichtiger Baustein für eine gute Zukunft von Standort und Arbeitsplätzen. Vor allem kann sie dabei helfen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Fachkräftebedarf der Betriebe zu decken.“

IG BCE-Vorstandsmitglied Reinbold-Knape: „In das Know-How der Menschen investieren“

„Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg in der industriellen Transformation. Das gilt für Beschäftigte wie für Unternehmen gleichermaßen“, sagt Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE. „Vor uns liegt eine große Aufgabe, die nur in einer konzertierten Aktion von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat geschultert werden kann. Deshalb ist unsere Zusammenarbeit beispielgebend. Digitalisierung und klimagerechte Transformation müssen zur Chance für die Beschäftigten werden. Deshalb ist es nur konsequent, in das Know-how der Menschen zu investieren. Dafür brauchen wir Instrumente und Beratung, die die Betriebsräte und das Management, aber auch jeden einzelnen Beschäftigten unterstützen.“

Start in drei Pilotregionen ab 2021

Kern der Vereinbarung ist die Beteiligung der BA an gemeinsamen Veranstaltungen in den Betrieben sowie das Angebot zeit- und ortsnaher persönlicher Beratungsgespräche für Arbeitgeber und Beschäftigten. Im Fokus der Beratungen und berufsorientierenden Veranstaltungen durch die BA stehen Entwicklungsperspektiven, Fördermöglichkeiten und geeignete Qualifikationsmaßnahmen. Zugleich können Erwerbstätige ab 2021 auf ein Tool zur Selbsteinschätzung zurückgreifen, das bei der individuellen beruflichen Orientierung unterstützt.
BAVC und IG BCE werden ihre Mitglieder über das Beratungsangebot informieren und dafür werben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich stellen BAVC und IG BCE ein Tool für die Analyse des betrieblichen Qualifikationsbedarfs zur Verfügung, das für die Beratung verwendet werden kann. Ziel ist, die Motivation für Weiterbildung zu fördern und so Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Das Angebot wird im kommenden Jahr zunächst in den Pilotregionen Hessen, Nordost und Nordrhein erprobt und soll im Erfolgsfall bundesweit ausgerollt werden.

Weitere Informationen zur Weiterbildung von Beschäftigten, zum Qualifizierungschancengesetz und zu den Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Der Arbeitsmarkt im September 2020

Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar, aber leichte Besserung

Nürnberg / Deutschland – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -108.000 auf 2.847.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +613.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Ministerbesuch in bewegten Zeiten: Hubertus Heil bei der Bundesagentur in Nürnberg

Nürnberg / Deutschland – Arbeitsminister Heil führte Gespräche mit Verwaltungsrat, Vorstand, dem Hautpersonalrat und Beschäftigten, um über die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu sprechen.

Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Kassenlage der Bundesagentur für Arbeit binnen weniger Monate auf den Kopf gestellt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil machte sich heute bei einem Besuch in der Nürnberger Zentrale vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation. Er diskutierte mit dem Verwaltungsrat und tauschte sich intensiv mit Vorstand und Beschäftigten aus.

Der Minister wörtlich: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter haben in diesem Jahr Außergewöhnliches zur Bewältigung der Krise und zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig stehen wir weiter vor großen Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern müssen.“

Steffen Kampeter, Vorsitzender des Verwaltungsrats betonte im Vorfeld der BA Haushaltsaufstellung: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Politik ihr Wort hält und mit dem Bundeshaushaltsgesetz sichergestellt werden soll, dass die Bundesagentur schuldenfrei in das Jahr 2022 starten kann.“ Die BA und die Arbeitgeber und Beschäftigten hätten einen immensen finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krisenausgaben geleistet. Es sei daher richtig, dass sich auch der Bund jetzt beteilige, so Kampeter weiter.

Anja Piel, stellvertretende Vorsitzende des Gremiums nahm Bezug auf die Arbeitssituation der Beschäftigten. „Die BA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine enorme Belastung in den letzten Monaten getragen und ein Ende ist noch nicht in Sicht.“ Sie setzte sich daher bei zunehmenden Aufgaben auch für die notwendigen zusätzlichen personellen Ressourcen ein.

Vorstandsvorsitzender Detlef Scheele betonte die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Organisation infolge der Pandemie steht: „Der Vorstand ist sich mit dem Verwaltungsrat einig, dass wir für die anstehenden Herausforderungen auskömmliche finanzielle und personelle Rahmenbedingungen benötigen. Einerseits werden wir noch eine lange Zeit Kurzarbeit in großem Umfang bewilligen, auszahlen und abrechnen müssen. Andererseits kommt der Arbeits- und Ausbildungsmarkt wieder in Bewegung und wir müssen parallel unsere Arbeit wieder verstärkt auf Beratung, Förderung und Vermittlung ausrichten: Für Menschen, die in der Pandemie arbeitslos geworden sind oder wegen der Pandemie ihre Arbeitslosigkeit nicht beenden konnten, für Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen ins Berufsleben starten – und nicht zuletzt für Beschäftigte, in deren Betrieben die Pandemie die Transformationsprozesse massiv beschleunigt hat.“

Bundesminister Heil zog nach seinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine positive Bilanz seines Nürnberg-Besuches: „Eine arbeitsreiche Zeit liegt hinter uns und wir haben die Krise auch noch nicht überstanden. Wir werden weiter um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Und ich bin mir sicher: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA ist unser Arbeitsmarkt jeden Tag in guten Händen!“

Derzeit arbeiten die Finanzexperten der BA unter Hochdruck an der Aufstellung des Haushalts für 2021, der Anfang November vom Verwaltungsrat festgestellt werden wird.

Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020

Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung

Nürnberg / Deutschland – Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon – Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in der Kategorie „Society“ gewonnen. Damit wird auch die Leistung der BA-IT und der gesamten BA insbesondere in den letzten Monaten gewürdigt.
Besonders überzeugt hat die Jury, dass die Anliegen der Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten bei neuen IT-Entwicklungen immer im Vordergrund standen: Die neue App für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld, und der Umbau des Online-Portals zu Beginn der Pandemie sind nur einige Beispiele.

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter und Chief Information Officer (CIO) der BA zur Auszeichnung: „Dieser erste Platz ist eine tolle Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Die Auszeichnung gehört allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IT, die sich in den letzten „Corona-Monaten“ rund um die Uhr sowohl für den stabilen Betrieb als auch die Neu- und Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote ins Zeug gelegt haben, aber auch den Beteiligten aus den anderen Bereichen und aus der Praxis. Dank der Vorarbeit der letzten Jahre konnten wir neue IT-Produkte, die Bürger und Arbeitgeber gerade in Pandemie-Zeiten schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit entwickeln und zur Verfügung stellen.“, so Schmitz.

Der Digital Leader Award ist die führende Auszeichnung für Digital Leadership in Deutschland und wird seit 2016 branchenübergreifend an innovative Projekte sowie die dahinterstehenden Teams und Leader verliehen, die Maßstäbe für die Digitalisierung in Deutschland setzen. In diesem Jahr gab es 83 Bewerbungen mit 24 Finalisten in fünf Kategorien. Weitere Finalisten in verschiedenen Kategorien waren u.a. BMW Group, Deutsche Lufthansa, Fraport, Infineon, Ergo Versicherung und Otto.

Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat. Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist komfortabel online unter www.familienkasse.de „Veränderungen mitteilen“ möglich.

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf www.familienkasse.de unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.

Bundesagentur für Arbeit
06.10.2020