Speyer aktuell

Oberbürgermeisterin Seiler reagiert auf die von Bund und Ländern verkündeten Eindämmungsmaßnahmen – Solidarität und Augenmaß gefordert

Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit zu einem „Wellenbrecher-Lockdown“ kommen wird, um den inzwischen exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist im Laufe dieser Woche eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die von der Stadt Speyer verabschiedete Allgemeinverfügung ersetzen wird.

„Ich hätte mir bei den Maßnahmen eine stärkere Orientierung am tatsächlich stattfindenden Infektionsgeschehen und damit eine bessere Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewünscht – es sind kaum Infektionen aus Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios bekannt. Wir wissen aus den Erfahrungen, die wir mit unserem Abstrichzentrum gesammelt haben, dass die weit überwiegende Zahl der Infektionen in Privatwohnungen, bei Privatfeierlichkeiten und am Arbeitsplatz stattfinden, wahrscheinlich, weil man sich im Kreise der Familie und insbesondere im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle in falscher Sicherheit wiegt und eher dazu neigt, im Umgang mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Das sind die Orte, an denen wir ansetzen müssten“, ordnet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein. „Dass die Gastronomie und Freizeitbranche, die in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle die Hygieneregeln befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, nun erneut schließen muss, ist für alle trotz der parallel angekündigten Kompensationsmaßnahmen eine sehr bittere Pille“, so Seiler weiter. 

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Montag, 2. November 2020, wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten sollen. Demnach werden Bürger*innen angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, soll es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke geben.

Geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt wird außerdem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen dann nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden. 

Weiterhin sollen Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen werden bzw. geschlossen bleiben – nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Weiterhin sollen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen schließen. Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sollen unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen werden. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet. 

Gelten sollen die Einschränkungen bis einschließlich Montag, 30. November 2020.

„Auch, wenn ich mir ein verhältnismäßigeres Maßnahmenpaket gewünscht hätte, müssen wir uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Um nicht in eine Endlosspirale aus Lockerungen und Lockdown zu geraten, muss aber auch klar sein, dass im Kampf gegen die Pandemie ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem unsere stärkste Waffe ist. Wir müssen dafür sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, um ausreichend Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu haben. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Testangeboten und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung, um Cluster und Hotspots rechtzeitig zu identifizieren. Das ist die Baustelle, die wir in den Griff bekommen müssen“, resümiert Oberbürgermeisterin Seiler.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
29.10.2020

Speyer

Gastronomisches Angebot im Domgarten wird um drei Wochen verlängert

Seit dem ersten Augustwochenende bietet die Stadt Speyer acht Speyerer Schausteller*innen die Möglichkeit, sich mit ihren Verkaufsständen im unteren Domgarten aufzustellen. Nun wurde vereinbart, dass das Angebot weitere drei Wochen Bestand haben darf. Die Stände sind weiterhin mittwochs bis sonntags von 12 Uhr bis 21 Uhr im Bereich des unteren Domgartens geöffnet.

Eine Neuerung besteht darin, dass das gastronomische Angebot ab Mittwoch, 19. August, um ein Karussell für Kinder erweitert wird. Die Speyerer Schaustellerin Anja Ruppert-Keller wird nun nicht mehr mit ihrem „Woiständel“ vertreten sein, sondern betreibt im Domgarten ein Karussell, wodurch auf die diversen Anfragen bezüglich einer Attraktion für Kinder reagiert wird.      
Somit ist neben den kulinarischen Genüssen – von der Bratwurst über Crêpes und Süßwaren bis hin zum gemütlichen Umtrunk im Biergarten – auch für die kleinen Besucher*innen für einen vergnüglichen Bummel durch den Domgarten gesorgt.

„Besonders aufgrund der Tatsache, dass viele Schauersteller*innen unter der Absage der Messen, Jahrmärkte und Volksfeste leiden, freut sich die Stadt sehr, in Speyer ansässige Schausteller*innen unterstützen und ihnen die Möglichkeit geben zu können, durch ihre Darbietungen anderen eine Freude zu bereiten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  

Da für jeden Stand ein eigenes Hygienekonzept besteht und die Verweilplätze den gültigen Hygienerichtlinien der Gastronomie entsprechend betrieben werden, steht auch in dieser schwierigen Zeit einem genussvollen Bummel durch den Domgarten nichts im Wege – getreu dem Motto: „Speyer hält zusammen“! 

Folgende Schausteller*innen sind im Domgarten mit ihren Ständen vertreten: Patrick Barth (Biergarten), Harald Klauder (Süßwaren) Birgit Lemke-Krieg (Biergarten), Heike Lemke-Schmidt (Crêpes), Anja Ruppert-Keller (Karussell), Thilo von Olnhausen (Süßwaren), Waltraud von Olnhausen (Crêpes) und Beate Wittmann (Fischeangeln).

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.08.2020

Betreuungsangebot der Jugendförderung in den Herbstferien – Anmeldungen ab 17. August

Unter dem Motto „Mit Freude und Freunden in einen goldenen Herbst“ bietet die Jugendförderung der Stadt Speyer (Jufö) eine ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder in den Zeiträumen 12. Oktober bis 16. Oktober und 19. Oktober bis 23. Oktober 2020 an.

„Nach dem großen Erfolg und den überaus positiven Rückmeldungen von Kindern und Eltern zum Sommerferienprogramm der Jugendförderung, freue ich mich besonders, dass es auch in den Herbstferien eine abwechslungsreiche und spannende Ferienspielaktion geben wird. Das Angebot ist gerade in der nach wie vor bestehenden Corona-Ausnahmesituation ein echter Mehrwert für die Kinder“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs.  

Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren sind in drei Gruppen insgesamt 63 Plätze vorhanden. Zwei Gruppen werden auf dem Gelände der Walderholung und eine im direkt benachbarten Jugendzentrum „Fifty’s“ von je drei Teamer*innen betreut. Täglich von 8:00 bis 16:00 Uhr wird ein abwechslungsreiches Programm geboten, das Bewegung, Ausflüge, Musik, Bastelarbeiten u.v.m. vereint. So wird nach einem gemeinsamen Frühstück in einen aufregenden Tag voller Spiel und Spaß gestartet.
Die Bring- und Abholzeiten sind dabei flexibel gestaltet: von 07:30 bis 08:00 Uhr sowie von 16:00 bis 16:30 Uhr.

Die Kosten für die Ferienbetreuung liegen bei 55 Euro bzw. mit Ermäßigung bei 30 Euro pro angemeldeter Woche und beinhalten Frühstück und Mittagessen.

Die Anmeldung erfolgt unter www.jufö.de und ist ab Montag, 17. August 2020, 18 Uhr, möglich. Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020.
Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Tanja Hauck, die telefonisch (06232 14 1914) oder per E-Mail (tanja.hauck@stadt-speyer.de) erreichbar ist.

Stadtverwaltung Speyer / Jugendförderung
14.08.2020

Stadtbibliothek passt Corona-Vorsichtsmaßnahmen an

Die Stadtbibliothek Speyer aktualisiert ihre Corona-Vorsichtsmaßnahmen. Demnach müssen zurückgegebene Medien ab sofort nicht mehr für 72 Stunden in Quarantäne. Sie können direkt an der Verbuchungstheke abgegeben werden und werden spätestens am folgenden Tag wieder eingestellt. Darüber hinaus ist an zwei Computern wieder die selbstständige Recherche im OPAC möglich. Desinfektionsmittel steht bereit, um Tastatur und Maus vor und nach der Benutzung zu reinigen. Auch bei der Spieleausleihe gibt es Vereinfachungen: Spiele können wieder direkt und ohne Vorbestellung ausgeliehen werden.

Nach wie vor gilt die Einbahnstraßenregelung. Das bedeutet, dass Ausleihe und Rückgabe in einem Schritt erfolgen sollen. Auch der Eingang zur Bibliothek befindet sich weiterhin auf der Rückseite der Villa Ecarius. Die Anzahl der Besucher*innen, die sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten dürfen, wird mittels der Ausgabe von Bibliothekskörben reguliert: Jede*r Besucher*in muss einen Bibliothekskorb nehmen. Ist gerade keiner da, muss kurz gewartet werden, da dann bereits die maximale Besucher*innenanzahl erreicht ist. Natürlich gelten die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske“) ist Pflicht.

Noch bis einschließlich Freitag, 28. August 2020 hat die Bibliothek Dienstag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.08.2020

Stadtvorstand unterstützt Appell gegen „Elterntaxis“

Der Speyerer Stadtvorstand unterstützt den gemeinsamen Appell des Deutschen Kinderhilfswerks (DKHW), des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) an Eltern, Kinder nicht mit dem „Elterntaxi“ zur Schule zu bringen.

„Passend zum Schulstart ist es gut und wichtig, Mütter und Väter entsprechend zu sensibilisieren und zu ermutigen, ihren Kindern die selbständige Bewältigung des Schulweges zuzutrauen. Wird der Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller zurückgelegt, entschärft das auch die oftmals unübersichtliche und gefährliche Verkehrssituation vor den Schulen und Kindergärten und sorgt für mehr Sicherheit für alle“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Auch die Kinder profitieren davon, wenn sie den Weg zu Schule und Kindertagestätte zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, weiß Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs: „Durch das höhere Maß an Eigenverantwortung werden die Kinder sicherer und selbstständiger im Straßenverkehr. Sie starten aktiv und an der frischen Luft in den Tag, sind dadurch im Unterricht entspannter und können sich besser konzentrieren. Darüber hinaus lernen sie dabei, ein Bewusstsein für das eigene Mobilitätsverhalten zu entwickeln.“

Letztlich ist der Verzicht auf die Elterntaxis auch gut für die Umwelt. „Jeder nicht mit dem Auto gefahrene Kilometer spart etwa 120 Gramm CO2-Emmission. Bei 200 Schultagen im Jahr und einem einfachen Schulweg von nur 2,5 Kilometern bedeutet das pro Jahr und Auto eine Einsparung von 120 Kilogramm CO2. Verzichtet man also auf das Elterntaxi, leistet man einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und sorgt dafür, dass die Luft in der Schulumgebung weniger durch Abgase belastet ist“, führt Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann aus.

Der Stadtvorstand unterstützt daher auch das Deutsche Kinderhilfswerk, den ökologischen Verkehrsclub VCD und den Verband Bildung und Erziehung, die Schulen und Kindertagestätten dazu aufrufen, vom 21. September bis 2. Oktober 2020 an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ teilzunehmen. Anmeldungen sind unter www.zu-fuss-zur-schule.de möglich. Neben Aktions- und Spielideen können hier auch konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.08.2020

Speyer / Sport / Rhein-Neckar

Oberbürgermeisterin Seiler in Vorstand der Sportregion Rhein-Neckar gewählt

Speyer / Rhein-Neckar – Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wird die Stadt Speyer künftig als Vorstandsmitglied im Verein Sportregion Rhein-Neckar vertreten. Bereits seit über 15 Jahren bündelt der Vereine die Kräfte von Sportvereinen und –verbänden, Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft in einem länderübergreifenden Netzwerk. Durch die regionale Zusammenarbeit können gemeinsame Projekte und Veranstaltungen im Breiten- und Spitzensport ermöglicht werden.

Auf Grundlage der Gesetzesänderung rund um die Corona-Pandemie fand die Vorstandswahl durch die ursprünglich am 25. März 2020 geplante Mitgliederversammlung erstmals im Umlaufverfahren statt. Der Heidelberger Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner steht dem Verein Sportregion Rhein-Neckar vor und hatte seine Speyerer Kollegin persönlich um eine Mitarbeit im Vorstand gebeten. Einer Bitte, der Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sehr gerne nachkam und die mit der Vereinsmitgliedschaft der Stadt Speyer einhergeht. „Speyer ist nicht nur eine Stadt der Kultur, sondern spätestens seit 2008 durch den Wettbewerb „Deutschlands aktivste Stadt“ auch Sportstadt. Als Mitglied der Sportregion Rhein-Neckar profitieren wir vom länderübergreifenden Austausch und können im Netzwerk den Breiten- und Spitzensport in all seiner Vielfalt fördern und erhalten“, erläutert die Stadtchefin.

Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Sportvereine will der Verein Sportregion Rhein-Neckar weniger medienwirksamen Sportarten künftig eine Plattform bieten, um ihnen mehr Sichtbarkeit und Reichweite zu verleihen. Geplant ist der Aufbau eins Netzwerkes aus Medienexpert*innen und die Umsetzung eines Video-Portals, das hintergründig über die Vielfalt des Sports in der Region berichtet. Zudem hat sich der Verein an den Südwestrundfunk gewendet und ihn aufgefordert, diesen Sportarten auch in seiner Berichterstattung mehr Gehör zu verschaffen.

Weitere Informationen zum Verein Sportregion Rhein-Necker und dem 24-köpfigen Vereinsvorstand, dem nun auch die Speyerer Oberbürgermeisterin angehört, gibt es auf www.sportregion-rhein-neckar.com.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Prof. Dr. Eckart Würzner
15.07.2020

Speyer

Oberbürgermeisterin Seiler warnt vor Baden im Rhein

Mit Blick auf die anstehenden Sommerferien appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach mehreren jüngst bekannt gewordenen, tödlich verlaufenen Badeunfällen am Rhein an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen: „So verlockend es an heißen Tagen auch sein mag, verzichten Sie bitte darauf, im Rhein zu baden. Der Sog, den vorbeifahrende Schiffe erzeugen und die unsichtbaren, aber starken Strömungen, sind nicht zu unterschätzen und können auch geübte Schwimmerinnen und Schwimmer schnell in eine lebensgefährliche Situation bringen“.

„Insbesondere Kinder, die die Gefahren des Schwimmens in offenen Gewässern noch nicht selbst einschätzen können, sollten unbedingt von ihren Eltern entsprechend aufgeklärt und beaufsichtigt werden“, gibt die Stadtchefin weiter zu bedenken.

Wird man selbst Zeuge davon, dass jemand beim Baden in Rhein in eine Notlage gerät, sollte umgehend ein Notruf abgesetzt werden. Es ist wichtig, die betroffene Person im Auge zu behalten, um eintreffenden Rettungskräften mitteilen zu können, wie weit diese abgetrieben ist. Auf keinen Fall sollten Augenzeug*innen hinterher schwimmen und sich damit selbst in Lebensgefahr begeben.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie appelliert die Oberbürgermeisterin zudem an alle Bürger*innen auch bei einem Ausflug an den Rhein auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu achten und sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besucher*innen zu verhalten.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung

Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen

Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.

Wer muss in Quarantäne?

Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?

Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.

Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.

Zu übermitteln sind folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
  • Reisedaten
  • Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.

„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.

Gibt es Ausnahmen?

Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.

Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.

Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die

  1. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
  2. die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
  3. die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.

Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.06.2020

Speyer

Oberbürgermeisterin appelliert an ADD verkaufsoffene Sonntage ohne Begleitveranstaltung zu ermöglichen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler hat sich mit einem Schreiben an Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, gewandt und die Ermöglichung von verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne Begleitveranstaltung gefordert. Begleitveranstaltungen sind gemäß der gültigen Rechtslage Voraussetzung für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz. Nach den Ankündigungen von Bund und Ländern, das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 auszuweiten, sind demnach auch die beiden im Oktober geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Speyer gefährdet.

„Das Privileg einer attraktiven Innenstadt haben wir in erster Linie den zahlreichen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu verdanken, die mit viel Liebe und Hingabe ihre Betriebe führen und sich häufig lokal engagieren. Dieses sind allerdings nach wie vor sehr stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Durch ihre regelmäßigen Gespräche vor Ort wisse sie um die Sorgen und Nöte der Einzelhändler*innen, deren wirtschaftliche Situation ihr große Sorgen bereite. Trotz aller Hilfsmaßnahmen befänden sich viele Betriebe am Rande der wirtschaftlichen Existenz. „Daher ist jeder Verkaufstag und jede Möglichkeit, Umsatz zu generieren, zum jetzigen Zeitpunkt enorm wichtig“, führt die Stadtchefin weiter aus. Entsprechend unverständlich sei daher das Festhalten an der Verordnung des Landes zu den verkaufsoffenen Sonntagen in ihrer bisherigen Fassung. „Eine Auflockerung der Regelungen wäre mindestens für das laufende Jahr 2020 wichtig und ein richtiges Zeichen gegenüber dem stationären Einzelhandel. Dieser braucht nun solche Maßnahmen, um die Kommunen und ihre Innenstädte auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten“, so Seiler.

Stadtverwaltung Speyer
20.06.2020

Speyer Aktuell

Oberbürgermeisterin begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt das von der Bundesregierung am späten Mittwochabend verabschiedete Konjunkturpaket. Sie sehe darin eine große, dringend notwendige Entlastung für die Städte und Kommunen. „Das Paket ist ein großer Wurf und das richtige Signal gegenüber den Städten und Gemeinden sowie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weil es gleichermaßen die Belange von Wirtschaft, Bürgerschaft und Gebietskörperschaften berücksichtigt“, so die Oberbürgermeisterin. „Zum ganz großen Wurf fehlt mir persönlich der ursprünglich angekündigte Altschuldenschnitt, den insbesondere die hoch verschuldeten rheinland-pfälzischen Kommunen dringend benötigen würden“, erläutert die Stadtchefin weiter.

„Besonders erleichtert bin ich darüber, dass sich Bund und Land zu ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen bekennen und die zu erwartenden Steuerausfälle teilweise ausgleichen werden. Das ist notwendig, um unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit zu erhalten“, so Seiler. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände müssen die Kommunen krisenbedingt allein mit Gewerbesteuerausfällen von bis zu 25 Prozent rechnen. Für die Stadt Speyer könnte das Einbußen von bis zu 10 Millionen Euro bedeuten.

„Das Konjunkturpaket lässt auch einen weiteren Punkt, für den die Stadt Speyer jährlich hohe Summen aufwendet, nicht außer Acht: die Sozialabgaben, die in Folge der Corona-Pandemie voraussichtlich ebenfalls ansteigen werden“, so die Oberbürgermeisterin. Der Bund will im Bereich der Grundsicherung dauerhaft 75 Prozent der anfallenden Unterbringungskosten für Arbeitssuchende übernehmen.

„Schon jetzt wissen wir, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie sich massiv auf den städtischen Haushalt auswirken wird. Für die Haushaltsaufstellung 2021 erhalten wir durch das umfangreiche und milliardenschwere Konjunkturpaket des Bundes nun ein Stück der nötigen Planungssicherheit und finanzielle Hilfen, die wir sehr gut gebrauchen können. Wir stecken noch mitten in der Pandemie-Bekämpfung, trotzdem ist es nun an der Zeit, die angeschlagene Wirtschaft anzukurbeln, Investitionen auf den Weg zu bringen und die Zukunft unserer Stadt zu gestalten. Das Konjunkturpaket setzt mit seinen über 50 Einzelmaßnahmen Impulse an den richtigen Stellen“, resümiert Seiler.

Sobald der Verteilschlüssel vorliegt, wird die städtische Kämmerei prüfen, wie sich das Konjunkturpaket in den vielen unterschiedlichen Bereichen konkret für die Stadt Speyer auswirken wird.  

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.06.2020

Speyer / Corona

Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen – Spielplätze ab Sonntag geöffnet

Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 2. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.

„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
  • Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.

Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“

Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.

Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Stadtnotizen Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 75 + 10 gegenüber Freitag
  • Davon bereits genesen: 46 + 7 gegenüber Freitag
  • Personen in Quarantäne: 51 – 5 gegenüber Freitag

Stand: 27.04.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
28.04.2020

Oberbürgermeisterin appelliert an Bürger*innen die Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten

Leider hat das vergangene Wochenende gezeigt, dass die Bürger*innen die zur Eindämmung des Coronavirus weiterhin geltende Kontaktsperre sowie die Abstands- und Hygienerichtlinien im öffentlichen Raum nur noch bedingt einhalten. Während es in den Geschäften in der Innenstadt sehr ruhig und geordnet zuging, nutzten die Menschen auf der Maximilianstraße und an der Rheinpromenade vielfach Gelegenheiten zum Verweilen und verzehrten gemeinsam Speisen und Getränke.

„Ich verstehe natürlich, dass sich die Menschen draußen aufhalten und die sommerlichen Temperaturen genießen wollen. Viele scheinen aber zu vergessen, dass wir es in den letzten Wochen nur mit viel Disziplin geschafft haben, die Infektionskurve auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Damit das auch so bleibt, müssen wir unbedingt weiterhin die Abstands- und Hygienerichtlinien sowie die Kontaktsperre einhalten. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich dies bewusst zu machen, weiterhin solidarisch zu sein und ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einer Ansteckung zu schützen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont noch einmal, dass die Speisen und Getränke zur Mitnahme und zum Verzehr zuhause gedacht seien.

Gemäß der geltenden Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt. Darüber hinaus ist untereinander jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörde wird weiterhin streng kontrollieren und Fehlverhalten entsprechend ahnden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
28.04.2020

Verlegung des Wochenmarkts

Aufgrund des bevorstehenden Feiertags am Freitag, 1. Mai 2020, wird der Wochenmarkt auf dem Berliner Platz in dieser Woche in Absprache mit den Beschicker*innen ausnahmsweise bereits am Donnerstag, 30. April 2020, stattfinden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
28.04.2020

Speyer – Dreck-Weg-Tag 2020

Sammelergebnis Dreck-weg-Tag 2020

Umweltverschmutzung? Nein, danke! Getreu diesem Motto wurde auch am heutigen Samstag, dem zweiten Tag des 18. stadtweiten Dreck-weg-Tags, wieder fleißig wilder Müll eingesammelt und fachgerecht entsorgt. Nachdem die Kinder und Jugendlichen beim gestrigen Auftakt noch Wind und Regen trotzen mussten, hatte der Wettergott mit den insgesamt 679 Personen aus 62 Vereinen, Parteien, Verbänden und Privatinitiativen heute ein Einsehen und schickte sogar den ein oder anderen Sonnenstrahl.

Neben 63 Kubikmetern Restmüll, sieben Kubikmetern Glas und sechs Kubikmetern Schrott wurden auch 14 PKW-Reifen, zwei Flüssiggasflaschen, 14 Eimer Dispersionsfarbe, zehn Dosen Holzschutzlasur, vier Fahrradreifen, ein SAT-Receiver, ein Staubsauger, eine Videokamera und 3 Leitpfosten gefunden.

Beim anschließenden Helferfest in der Walderholung dankte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler allen Aktiven für den vorbildlichen Einsatz und wiederholte den Wunsch, den sie jedes Jahr im Rahmen des Dreck-weg-Tages äußert: „Irgendwann wird ein Aktionstag wie dieser hoffentlich überflüssig sein, weil die Menschen gelernt haben, ihren Müll nicht achtlos in der Natur zu entsorgen. Bis es allerdings so weit ist, machen wir mit unserem Dreck-weg-Tag weiter“.

Erstmals verlieh Oberbürgermeisterin Seiler im Rahmen des Helferfestes den mit 1.250 € dotierten Umweltpreis der Stadt Speyer. Ausgezeichnet wurde die Initiative inSPEYERed, seit 2018 ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, dessen Projekte eine ganze Bandbreite von Themen abdecken, beispielsweise Müllvermeidung und Ressourcenschonung, Verkehr und öffentlicher Raum sowie Klima und Biodiversität.

Im Dezember 2019 hatte der Ausschuss für Stadtklima, Umwelt und Nachhaltigkeit die Initiative aus insgesamt zehn Bewerbungen ausgewählt. „Dass wir heute eine Initiative mit dem Umweltpreis auszeichnen bedeutet keineswegs, dass die anderen neun Projekte verloren hätten. Alle zehn Projekte sind vorbildlich und verdienen unsere Anerkennung“, würdigte die Oberbürgermeisterin das Engagement der Nicht-Preisträger.

Für Aufsehen sorgten die im Rahmen der Aktion separat gesammelten Zigarettenstummel, die im Außenbereich der Walderholung zu einem Haufen aufgeschüttet wurden, der Kinder und Erwachsene gleichermaßen erschreckte und empörte.

Nach getaner Arbeit konnten sich die fleißigen Umweltaktivist*innen mit Chili con Carne oder wahlweise einer vegetarischen Reispfanne, zubereitet von der Schnellen Einsatzgruppe Verpflegung der Feuerwehr Speyer, stärken.

Sehen Sie hier das Video der Danksagung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler

Sehen sie hier das Fotoalbum zum Dreck-Weg-Tag mit der Wählergruppe Schneider:

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News, dak
07.03.2020