Podiumsdiskussion zur Energiewende in Rheinland-Pfalz – mit SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring
Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lädt zur Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz ein. Die Kandidat*innen der im Landtag vertreten Parteien werden mit dem Vorsitzenden der VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, Wolfgang Bühring, über die Strategien zur Umsetzung der Energiewende diskutieren.
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2021
18:00 – 19:30 Uhr
Teilnehmer*innen:
Christian Baldauf (Spitzenkandidat CDU)
Roger Lewentz (SPD)
Anne Spiegel (Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen)
Daniela Schmitt (Spitzenkandidatin FDP)
Michael Frisch (Spitzenkandidat AfD)
Wolfgang Bühring (Stadtwerke Speyer GmbH und VKU-Landesgruppenvorsitzender)
IG BAU will Rechte von Arbeitnehmervertretern stärken
Wettbewerb: In Speyer werden Vorzeige-Betriebsräte gesucht
Bauarbeiter mit Atemschutzmaske: Auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den Aufgaben von Betriebsräten. Die IG BAU appelliert an Beschäftigte, sich gerade in Krisenzeiten um die Vertretung ihrer Interessen im Betrieb zu kümmern.
Engagierte
Betriebsräte gesucht: Arbeitnehmervertreter, die sich in Speyer während der
Coronakrise besonders um die Belange von Beschäftigten verdient machen, sind
preisverdächtig. Noch bis Ende April können sie sich um den Deutschen
Betriebsräte-Preis 2021 bewerben. Dazu hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) aufgerufen. „Von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über
einen wirksamen Gesundheitsschutz im Job bis hin zum Umgang mit einer drohenden
Insolvenz – die Arbeit von Betriebsräten ist wichtiger denn je“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich.
Die
Gewerkschaft appelliert zugleich an Beschäftigte in der Stadt, eine
Arbeitnehmervertretung zu gründen, wo es bislang keine gibt. „Gerade in der
Baubranche mit vielen kleinen Handwerksunternehmen ist in puncto Mitbestimmung
noch viel Luft nach oben. Beschäftigte sollten sich aus Angst vor dem Chef aber
nicht um ihr Recht bringen lassen und eine Vertretung wählen“, so Wunderlich.
Ein Betriebsrat kann bereits in Firmen ab fünf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gegründet werden und bringt nicht nur Beschäftigten, sondern auch
Unternehmen viele Vorteile.
Nach Angaben
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent
der Beschäftigten in Westdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der
Bauwirtschaft liegt die Quote bei lediglich 15 Prozent.
Außerdem ruft die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz die
Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, das von Arbeitsminister
Hubertus Heil (SPD) vorgelegte „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zu unterstützen.
Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl
vorbereiten, schwerer kündbar sind. Nach Beobachtung der IG BAU werden Initiativen
zur Gründung von Betriebsräten häufig mit allen Mitteln blockiert – mit zum
Teil harten persönlichen Folgen für die engagierten Beschäftigten, die um ihren
Arbeitsplatz fürchten müssten.
Laut Gesetzentwurf sollen
Arbeitnehmervertreter zudem bei Themen wie dem mobilen Arbeiten und Künstlicher
Intelligenz mehr Mitsprache erhalten. Obwohl das Vorhaben im Berliner
Koalitionsvertrag vereinbart worden war, stieß es zuletzt auf den Widerstand
der Union.
Der Deutsche Betriebsräte-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Die Auszeichnung wird seit 2009 verliehen und zeichnet engagierte Interessenvertretungen unabhängig von Branche und Betriebsgröße aus. Bewerbungsschluss für den Preis ist in diesem Jahr der 30. April. Weitere Infos online unter: www.betriebsraetepreis.de.
Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen
Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf.
Mehr Geld im Handwerk:
Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze.
Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst
von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG
BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und
ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen
Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die
Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich.
Die IG BAU appelliert
zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser
liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im
Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert
verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf
die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in
der Dachdeckerinnung ist.
Außerdem bleibt die
tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei
der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen
Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf
geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber
sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied
Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von
94 Euro pro Monat gesichert.
Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.
Anlaufstelle in der Krise: Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Lockdowns im letzten Frühjahr. Besonders betroffen ist nach wie vor das Hotel- und Gaststättengewerbe.
Die Zahl der Köchinnen, Kellner und
Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für
Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit
56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich:
In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.
„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert
der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang
November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen
sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch
Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer
der NGG-Region Pfalz. „Wegen
ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der
Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und
unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.
Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.
NGG-Region Pfalz 15.02.2021
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für
2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen
Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich
83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der
Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der
Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.
Warum es sich lohnen
kann
Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen
Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die
nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge
zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können
die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 15.02.2021
Kein
Wohnraum für Geringverdiener – die Mieten für einfache
Wohnungen stiegen 3,2-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten
Neues Siegel als „Sozial-Kompass“ für den Wohnungsmarkt: „MEINFAIRMIETER“
Ein inzwischen typisches Bild Foto: „MEINFAIRMIETER“
Speyer auf dem „Wohn-Prüfstand“ für Haushalte mit niedrigen Einkommen: Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 21,2 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten.
„Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. „Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen“. Um eine bessere Orientierung bei Wohnungsangeboten zu bekommen, gibt es jetzt ein Mieter-Gütesiegel: „MEINFAIRMIETER“ prüft als Wohnungsmarkt-Label insbesondere die soziale Verantwortung von Vermietern. Matthias Günther hat die Gründung des Gütesiegels mit initiiert. Mehr Informationen unter: www.meinfairmieter.de.
Das Siegel sei ein „Sozial-Kompass für den Wohnungsmarkt“ – und für weite Teile der Bevölkerung relevant: Fast ein Viertel der Beschäftigten arbeitet nach Angaben des Pestel-Instituts bundesweit im Niedriglohnsektor: Vom Mindestlohnbezieher über Alleinerziehende bis hin zu Rentnern, die ihre kleine Rente mit einem Minijob aufbesserten. „Der Staat agiert inzwischen mangels eigener Wohnungen als Mietentreiber, weil er Mieten akzeptieren muss, bei denen viele Vermieter offensichtlich die Schmerzgrenze ausreizen“, so Matthias Günther.
Aber
auch unter den Vermietern macht sich zunehmend Unmut breit. Vor allem die
vielen noch vorhandenen Wohnungsgesellschaften in öffentlichem Eigentum und die
Genossenschaften fühlen sich zu Unrecht in der Schublade der „gierigen
Vermieter“ wieder.
„Wie
alle anderen Unternehmen müssen auch Wohnungsunternehmen Gewinne erzielen, um
langfristig bestehen zu können. Die Umsetzung jedes Mieterhöhungsspielraums ist
dabei aber nicht nötig. Gerade beim Grundbedürfnis Wohnen kann der Grundsatz,
dass der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen
soll, nicht stark genug betont werden“, so Günther.
Auch hinter der Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer steht das Gütesiegel „MEINFAIRMIETER“, das vom Pestel-Institut durch dessen Leiter, Matthias Günther, mit initiiert wurde. Faire Vermieter, ob öffentlich, genossenschaftlich oder privat, müssen für die Wohnungssuchenden erkennbar sein. In der Schaffung von Markttransparenz wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Gütesiegels gesehen. „Aber natürlich werden wir auch wohnungspolitische Forderungen wie etwa die dringend notwendige Stärkung des Sozialwohnungsbestandes und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau insgesamt im Fokus haben“, betonen die Gründer des Gütesiegels. Denn letztlich hat eine unzureichende Wohnungspolitik dazu geführt, dass Ende 2019 in Speyer gut 600 Wohnungen oder 2,4 Prozent des Wohnungsbestands fehlten.
Pestel-Institut (Hannover) 08.02.2021
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Der Ablauf einer konfliktfreien Wohnungsübergabe
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert
Die Übergabe einer Wohnung bei Auszug birgt für Vermieter und Mieter oft Konfliktpotential. Hauptgründe sind Uneinigkeit über die Definition des Wohnungszustands oder die Bewertung möglicher Schäden am Mietobjekt. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt einen kompakten Überblick, welche Punkte die Vertragspartner rund um die Wohnungsübergabe immer beachten sollten.
Kommt es zur Kündigung, gilt es zunächst einmal einen passenden Übergabetag für das Mietobjekt zu terminieren, an dem Vermieter und Mieter bestenfalls persönlich anwesend sind. Sollte eine Person am Tag der Wohnungsübergabe verhindert sein, hat diese die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Wohnungsübergabe für die Vermieterseite auch die zuständige Hausverwaltung oder gelegentlich der Hausmeister der Wohnanlage. Der Mieter ist berechtigt, dem Eigentümer eigene Terminwünsche zu unterbreiten, kann aber auch einen Terminvorschlag des Vermieters annehmen. Er ist dabei jedoch nicht verpflichtet, einem früheren Übergabetag als dem letzten Kalendertag des Kündigungsmonats zuzustimmen. Eine einvernehmliche Einigung, etwa durch eine verringerte Mietzahlung und damit einen früheren Auszugs- und Übergabetermin, ist natürlich jeder Zeit möglich.
Zur Renovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug ist der Mieter nur verpflichtet, wenn diese Punkte im Mietvertrag detailliert aufgeführt sind. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Grundsätzlich kann der Eigentümer von seinem Mieter nicht immer die komplette Renovierung aller Wohnräume fordern. Nur wenn starke Abnutzungen an Wänden oder Tapeten sichtbar sind, müssen diese von Mieterseite behoben werden. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen und Schäden existierten bereits zum Einzugsdatum, muss er Schönheitsreparaturen oder eine möglicherweise geforderte Komplettrenovierung nicht auf eigene Kosten durchführen. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, eigenständig bunt gestrichene Wände wieder in eine neutrale Ausgangsfarbe zu versetzen.“
Allgemeine Abnutzungserscheinungen, beispielsweise an Laminat oder Teppichboden, stellen keinen Schaden dar, der Mieter haftet nur bei über den natürlichen Verschleiß hinausgehenden Mängeln. Hat er während der Mietzeit selbst kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen, etwa Kabelkanäle an den Wänden verlegt oder Raumteiler integriert, muss er diese entfernen und die Wohnung zum Übergabedatum wieder in den Ursprungszustand versetzen.
Kam es zu Neuanschaffungen wie einer Küche oder eines Einbauschrankes, kann der Mieter dem Eigentümer oder potentiellen Nachmietern eine mögliche Übernahme anbieten. Eine Übernahmeverpflichtung besteht allerdings nicht.
Zum vereinbarten Übergabetermin sollten alle von Mieterseite vorgenommenen Reparaturen abgeschlossen und die Wohnung völlig leer, besenrein und bestenfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt der VDIV-RPS die Anfertigung eines detaillierten Übergabeprotokolls. Dieses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, erfüllt im Interesse beider Vertragsparteien aber den Zweck, den Zustand der Wohnung am Übergabetag schriftlich festzuhalten, Schäden und Mängel klar zu dokumentieren und – sollte es bei keiner Einigung vor Gericht gehen – ein gutes Beweismittel auf der Hand zu haben.
Markus Herrmann: „Für die Begehung der Wohnräume sollten sich Vermieter und Mieter auf alle Fälle die nötige Zeit nehmen. Werden Schäden festgestellt, etwa eine gesprungene Fliese im Bad oder größere Mängel an der Einbauküche, sind diese schriftlich festzuhalten. Ein Vermerk wie „Kleiner Kratzer am Küchenschrank“ wäre unzureichend, wir raten immer zu einer eindeutigen Schadensdokumentation bestenfalls mit Belegfoto. Je detaillierter beide Parteien vorgehen, desto weniger Ärger gibt es bei der Kostenregulierung. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter direkt und notiert das Ergebnis gleich im Protokoll.“
Geprüft werden sollten am Übergabetag die Funktionsfähigkeit von mitvermieteten Elektrogeräten, Wasserhähnen, der Zustand von Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Auch eine Begehung vorhandener Kellerräume ist ratsam; nicht selten „vergessen“ Mieter hier Unrat und Sperrmüll, der anschließend teuer entsorgt werden muss. Die Beteiligten halten die Zustände der Räumlichkeiten zusammen mit den abgelesenen Zählerständen im Protokoll und idealerweise ergänzend mit Belegfotos fest, ebenso die Rückgabe aller zum Einzug ausgehändigten Schlüssel. Anschließend ergänzen sie das Dokument um wichtige Eckdaten, wie das Übergabedatum mit Uhrzeit, die Namen der anwesenden Personen und die zukünftige Kontaktmöglichkeit – sie ist wichtig, um den ehemaligen Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses weiter zu erreichen. Vermieter und Mieter erhalten dann jeweils ein unterschriebenes Protokoll für ihre Unterlagen.
Sind vom Mieter verursachte und zur Übergabe nicht behobene Schäden vorhanden, darf der Eigentümer diese von Handwerkern fachgerecht beheben lassen und die entstandenen Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen, beziehungsweise den Betrag von der hinterlegten Mietkaution abziehen. Werden am Übergabetag keinerlei Mängel am Mietobjekt festgestellt, erhält der Mieter seine Kaution zeitnah zurückerstattet, der Einbehalt eines Teils der Kautionssumme wäre dann nur für eine mögliche Nebenkostennachzahlung zulässig.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 08.02.2021
SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte
Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz. Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.
SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.
Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.
Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.
Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.
Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.
In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag. Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.
Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.
Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.
Bundesagentur für Arbeit 19.01.2021
Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung
Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent
Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.
Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.
Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.
Erledigte Widersprüche und Klagen
Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.
87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.
Bundesagentur für Arbeit 19.01.2021
Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf
Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.
Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“
Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“
Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.
Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“
Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.
Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. 19.01.2021
Zwei Bäume sollen in der Kita Löwenzahn gepflanzt werden: (v. l.) Leiterin Sarina Buhl, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring Foto: SWS
Speyer – 30 Bäume können in der Stadt Speyer gepflanzt werden. Zu verdanken ist das den Speyerer Bürger*innen, die die gemeinsame Crowdfunding-Aktion „Neue Bäume für Speyer“ der Stadt und der Stadtwerke Speyer (SWS) unterstützt haben. Bis Ende des Jahres 2020 kamen 10.532 Euro zusammen – doppelt so viel, wie als Zielbetrag festgelegt worden war.
„Wir sehen das Projekt als Chance, im gemeinschaftlichen Miteinander das Stadtklima zu optimieren“, betont SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Die jüngsten Bürger*innen würden im Besonderen davon profitieren, denn sie könnten den Bäumen beim Wachsen zusehen. Apfel- und Birnbäume, Hainbuchen, Esskastanien, Feldahorn, Maulbeere und Mandelbäume sollen in Speyerer Schulen und Kindertagesstätten Plätze finden. „Wir haben aus den jeweiligen Einrichtungen viele begeisterte Rückmeldungen erhalten. Die Kinder freuen sich darauf, bei der Pflanzung ihrer Bäume zu helfen, sie zu pflegen und wachsen zu sehen. Dabei lernen und erfahren sie ganz praktisch die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz“, berichtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das untermauert Wolfgang Bühring, der verdeutlicht: „Selbst kleine Spenden können helfen, ein großes Werk umzusetzen.“ Gesammelt wurden die Geldbeträge per Crowdfunding über die Online-Plattform Speyer Crowd, die die SWS zum 1. Dezember gestartet hatten. Pro eingegangener Spende legte das Energieversorgungsunternehmen 10 Euro drauf, was unterm Strich einen Zuschuss von 1.200 Euro bedeutete. Auch andere Projekte, die einen gemeinnützigen Zweck für Speyer erfüllen, können auf der Plattform vom SWS-Fördertopf profitieren.
Wer sich mit einem Betrag beteiligt hat, erhält entsprechend gestaffelte Prämien. Diese reichen von einer Baumpatenschafts-Urkunde (10 Euro) sowie Klimatüten in S (20 Euro), M (50 Euro) und L (100 Euro) bis zu einer Führung durch den Speyerer Stadtwald mit Förster Volker Westermann inklusive eines Überraschungspakets (250 Euro). Diese sind im Frühjahr oder Sommer – abhängig von der Corona-Situation – vorgesehen. In den Präsenten sind je nach Spendenhöhe Koch- und Backkalender, bienenfreundliches Saatgut, Öko-Kugelschreiber, Fairtrade-Schokolade, Speyerer Gold-Honig, Gemüsebeutel, Mehrwegkaffeebecher, Emil-Glasflasche und LED-Leuchte zu finden.
Noch im Januar sollen alle Spender*innen benachrichtigt werden, die Pakete im Februar bei ihnen eintreffen. Die Baumpflanzungen durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung, Abteilung Grünflächen werden im Frühjahr umgesetzt. Verfolgen können Interessierte die Fortschritte der Baumpflanzaktion auf den SWS-Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram.
Einstiegsverdienst
steigt um insgesamt elf Prozent
Gebäudereinigung: Lohn-Plus für 520 Beschäftigte in Speyer
Beschäftigte in der Gebäudereinigung können sich im neuen Jahr über eine kräftige Lohnerhöhung freuen, so die IG BAU.
Speyer – Lohn-Plus für Reinigungskräfte: Die 520 Beschäftigten, die in Speyer in der Gebäudereinigung arbeiten, bekommen im neuen Jahr deutlich mehr Geld. Die Lohnuntergrenze in der Branche steigt von derzeit 10,80 Euro auf 11,11 Euro pro Stunde. In zwei weiteren Stufen klettert der Einstiegsverdienst bis zum Jahr 2023 um insgesamt elf Prozent auf dann zwölf Euro, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt.
„Die
Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr es auf Sauberkeit und Hygiene in
Krankenhäusern, Schulen und Büros ankommt. Für ihre Arbeit unter erschwerten
Bedingungen erhalten die Beschäftigten nun eine faire Anerkennung“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Der neue Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern ausgehandelt
habe, bedeute für Reinigungskräfte einen „großen Schritt heraus aus dem Niedriglohnsektor“.
Zugleich
profitieren Fachkräfte: Beschäftigte in der OP-Reinigung kommen auf ein Plus
von 8,7 Prozent bis zum übernächsten Jahr. Glas- und Fassadenreiniger erhalten
insgesamt 7,6 Prozent mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20
Euro pro Stunde. Darüber hinaus gibt es für Gewerkschaftsmitglieder einen
tariflichen Weihnachtsbonus.
Bezirksvorsitzender Wunderlich rät den Reinigungskräften in der
Region, ihre Januar-Lohnabrechnung zu prüfen. „Gerade wer in der untersten
Lohngruppe arbeitet, sollte genau hinschauen.“ Weitere Infos gibt es bei der IG
BAU vor Ort.
Kurzarbeit stabilisiert, Arbeitslosigkeit nimmt saisonbereinigt weiter ab
Nürnberg / Deutschland – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.
Jahresrückblick 2020 – Arbeitsmarkt wegen Corona-Krise stark unter Druck
Nürnberg / Deutschland – „Der Einbruch am Arbeitsmarkt vom Frühjahr wirkt noch nach. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sind weiterhin sehr deutlich sichtbar. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit hat jedoch Beschäftigung gesichert und eine höhere Arbeitslosigkeit verhindert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020: 2.695.000
Veränderung gegenüber 2019: +429.000
Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: +0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung coronabedingt gestiegen
Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wirkte die schwächere Konjunktur einer weiteren positiven Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit entgegen, die die Vorjahre geprägt hatte. Ab März 2020 haben als Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zugenommen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen erholte sich der Arbeitsmarkt im weiteren Jahresverlauf zwar, dennoch erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000 Menschen. Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, stieg ebenfalls, wenn auch nicht im selben Umfang an. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen lockdownbedingt nur eingeschränkt möglich war und z.B. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen durch die geänderten Arbeitsabläufe in den Agenturen und Jobcentern nicht im üblichen Maße erfasst werden konnten. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.519.000, 319.000 mehr als 2019.
Noch nie zuvor befanden sich so viele Menschen in Kurzarbeit
Mit dem Beginn des Lockdowns im März stieg die Kurzarbeit binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen. Anders als damals beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, z.B. das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezogen 63 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Laufe des Jahres, parallel zu den Lockerungen im Sommer, ging der Trend wieder zurück zu den produzierenden Betrieben. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 38 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund eine Million Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.
Auch Arbeitskräftenachfrage hat unter Lockdown gelitten
Dennoch ließen sich Entlassungen nicht vermeiden. Sowohl auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch auf die geringfügige Beschäftigung wirkten sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Spitze jeweils in einem Minus von rund einer halben Million Beschäftigter aus. Mit den Lockerungen in Sommer und Herbst entspannte sich die Situation jedoch zusehends. Auch die Zahl der gemeldeten Stellen gab im April stark nach. Im Laufe des Sommers setzte eine leichte Erholung ein, die zum Jahresende hin abflachte.
Bundesagentur für Arbeit reagiert flexibel auf die Herausforderungen
Die Pandemie wirkte sich auch auf die Arbeit der BA aus. Mit dem Lockdown im März erreichten die Anträge auf Kurzarbeit binnen weniger Wochen historisches Ausmaß. Statt sonst rund 700 bearbeiteten in der Spitze bis zu 11.500 Beschäftigte Anträge auf Kurzarbeitergeld.
Da persönliche Gespräche nicht möglich waren, verlagerte die BA das Beratungsgeschäft auf Telefon und Internet. Statt 4.000 sicherten nun bis zu 18.000 Beschäftigte die telefonische Beratung.
Die BA hat zudem das Online-Angebot binnen kurzer Zeit ausgebaut. Durch den erweiterten eService, Videotelefonie oder eine App für Kurzarbeit können viele Anliegen heute von zu Hause erledigt werden.
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung regelmäßig das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder anpasst. Dies ist die Basis für den Kinderzuschlag und wird ab dem ersten Januar 2021 angehoben. Daraus ergibt sich auch ein höherer Kinderzuschlag. Die Grundlage für diese Regelung wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz geschaffen.
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.
Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Außerdem kann der Antrag auf Kinderzuschlag direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag steht ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung bequem von zuhause aus zur Verfügung.
Bundesagentur für Arbeit 28.12.2020
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
IG BAU
kritisiert „Minimal-Angebot“ der Arbeitgeber
Mehr Geld für 60 Maler und Lackierer in Speyer gefordert
Maler und Lackierer sind auch in Pandemiezeiten stark gefragt. Jetzt sollen sie mehr Geld bekommen, fordert die IG BAU.
Maler sollen mehr Geld
einstreichen: Angesichts der trotz Corona-Pandemie guten Auftragslage im Maler-
und Lackiererhandwerk fordert die IG BAU ein Lohn-Plus für die rund 60 Beschäftigten der Branche in Speyer.
„Die Bauwirtschaft brummt selbst in der Krise. Davon profitieren auch die
Malerbetriebe. Jetzt sollen die Handwerker einen fairen Anteil an den guten
Geschäften erhalten“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender
der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Die Gewerkschaft verlangt in der laufenden Tarifrunde eine Lohnerhöhung von 5,4
Prozent.
Bislang hätten die Arbeitgeber jedoch nur ein
„Minimal-Angebot“ von 0,8 Prozent vorgelegt, kritisiert IG
BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der
Beschäftigten, die kein Homeoffice machen können und täglich auf der Baustelle
unter erschwerten Corona-Bedingungen die Knochen hinhalten.“ 2020 sei – trotz
Pandemie – ein sehr erfolgreiches Jahr für die Branche. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes stieg der Umsatz im Maler- und Lackiererhandwerk im
zweiten Quartal des Jahres um 15 Prozent gegenüber dem Vorquartal.
Auch die Auftragslage für die nächsten Monate ist nach
Beobachtung der IG BAU überaus robust. „Eine echte Wertschätzung der
Beschäftigten sieht anders aus“, so Bezirksvorsitzender
Wunderlich mit Blick auf das Angebot der
Arbeitgeber. Daran ändere auch die vorgeschlagene Corona-Prämie nichts, die bei
lediglich 70 Euro liegen soll.
Die Gewerkschaft ruft die Arbeitgeber dazu auf, bei der nächsten Tarifverhandlung ein Angebot vorzulegen, das der Wirtschaftslage in der Branche entspricht. Am 1. Dezember gehen die Verhandlungen in die dritte Runde. Weitere Infos bekommen Beschäftigte bei der IG BAU-Service-Hotline unter 0391 / 4085 222.
Ab Januar erfolgt die höchste Steigerung des Kindergeldes seit 2010
Nürnberg / Deutschland – Das Kindergeld wird ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.
Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.
Die aktuellen Auszahlungstermine können unter www.familienkasse.de abgerufen werden. Hier stehen auch weitere Informationen und Online-Angebote zum Kindergeld und Kinderzuschlag zur Verfügung.
Bundesagentur für Arbeit 13.12.2020
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
Sterne des Sports: Rudergesellschaft Speyer 1883 für ihr Mädchenprojekt ausgezeichnet
Speyerer Ruderverein gewinnt „Großen Stern des Sports“ in Silber und qualifiziert sich damit für das Bundesfinale in Berlin
Till Meßmer, Vorstandsmitglied bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz, Dr. Martina Schott, im Vorstandsteam der Rudergesellschaft Speyer für die Vereinsentwicklung verantwortlich sowie Ingo Janz, erster Vorsitzender der Rudergesellschaft Speyer (v. l.), präsentieren stolz die „Großen Sterne des Sports“ in Silber (Auszeichnung auf Landesebene) und Bronze (Auszeichnung auf regionaler Ebene).
Speyer – In Deutschland engagieren sich Millionen Menschen ehrenamtlich in Sportvereinen und leisten dabei – über den reinen Sportbetrieb hinaus – wertvolle Dienste für die Gesellschaft. Um diesen Einsatz zu würdigen, richten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Volksbanken Raiffeisenbanken den Wettbewerb „Sterne des Sports“ aus. Gewinner des „Großen Sterns des Sports“ in Silber und somit Landessieger in Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr die Rudergesellschaft Speyer 1883. Ausgezeichnet wurde die Initiative „GRIT – mit Hartnäckigkeit und Leidenschaft sind Mädchen erfolgreich“. Der Preis ist mit 2.500 € dotiert und qualifiziert die Rudergesellschaft zur Teilnahme am Bundesfinale in Berlin.
Die Rudergesellschaft Speyer 1883 war in der Vergangenheit ein überwiegend durch Männer geprägter Verein. Mit der Wahl des paritätisch besetzten Vorstandsteams 2017 änderte sich das, Schritt für Schritt. Das 2018 von Julia Hoffmann und Dr. Martina Schott gestartete Projekt „GRIT – mit Hartnäckigkeit und Leidenschaft sind Mädchen erfolgreich“ verfolgt zwei Ziele: Mädchen und junge Frauen für den Rudersport zu begeistern und durch sportliche Herausforderungen, Coaching und gesellschaftliches Engagement ihr Selbstbewusstsein zu entwickeln. Das Projekt fußt auf der Annahme, dass die Projektteilnehmerinnen auch im späteren Leben erfolgreicher sind, wenn sie in ihrer Jugend GRIT (Charakterstärke, Beharrlichkeit) entwickeln und trainieren. Im bisherigen Verlauf des Projekts GRIT hatten die jungen Teilnehmerinnen unter anderem die Möglichkeit, Workshops zum Selbstcoaching zu besuchen, rudern zu lernen, ein Inklusionsprojekt zu begleiten und eigene Ideen hinsichtlich frauenspezifischer Trainingspläne, der Anschaffung von für Frauen geeigneten Sportgeräten und der Einbeziehung von Jugendlichen im Rahmen des Managements im Verein umzusetzen.
„Die Mädchen trauen sich mehr zu“
Um die Ziele der Initiative zu verwirklichen kooperierte die Rudergesellschaft unter anderem mit den „Soroptimist International Club Speyer“ und der „Jugend forscht AG“ in Neustadt an der Weinstraße. Auch die übrigen Frauen im Verein profitieren von den konkreten Änderungen und goutieren dies durch stärkeres Engagement in der Freiwilligenarbeit. Dr. Martina Schott, im Vorstandsteam der Rudergesellschaft Speyer 1883 e. V. für die Vereinsentwicklung verantwortlich, freut sich über die Resultate der Initiative: „Heute ist der ganze Verein vielfältiger und erfolgreicher. Die beteiligten Mädchen trauen sich mehr zu, haben bessere Noten und sind sozial engagiert. Wir sind stolz darauf, dass dieses Engagement mit dem ‚Großen Stern des Sports‘ in Silber ausgezeichnet wurde und freuen uns auf die Entscheidung in Berlin.“
Beispielhafte Initiative
Die Rudergesellschaft Speyer 1883 hatte ihre Bewerbung bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eingereicht. „Wir freuen uns, dass die Initiative GRIT der Rudergesellschaft Speyer 1883 mit einem ‚Großen Stern des Sports‘ in Silber auf Landesebene ausgezeichnet wurde“, so Till Meßmer, Vorstandsmitglied bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Sportvereine halten unsere Gesellschaft zusammen, bauen Brücken und haben gerade in der Corona-Zeit durch ihr vielfältiges soziales Engagement gezeigt, dass sie für weit mehr stehen als nur Sport – sie stehen auch für Gemeinschaft, für Solidarität, für ein gelebtes Miteinander.“ Die „Sterne des Sports“ werden seit dem Jahr 2004 vergeben. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene wurden die teilnehmenden Vereine bisher mit rund 6 Millionen Euro unterstützt. Als Landessieger Rheinland-Pfalz hat sich die Rudergesellschaft für das Bundesfinale in Berlin qualifiziert und tritt mit der Initiative „GRIT“ dort gegen die Gewinner der anderen Bundesländer an.
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG 13.12.2020
Auch in diesem Jahr läuten die Stadtwerke Speyer (SWS) den Beginn der Vorweihnachtszeit wieder mit einem Online-Adventskalender ein. Hinter den 24 Türchen verstecken sich leckere Rezepte, Online-Spiele, kreative (Bastel-)Tipps und Ideen, wie das Weihnachtsfest auch in diesem herausfordernden Jahr zu etwas Besonderem wird. Das Highlight in der diesjährigen Ausgabe: Anlässlich des Starts des neuen Instagram-Profils @stadtwerkespeyer_bademaxx verlosen die SWS jeden Tag ein Sammlerstück aus ihrer umfangreichen Badeenten-Kollektion sowie an besonderen Tagen weitere Preise. Der Adventskalender ist abrufbar über die Website www.stadtwerke-speyer.de, die MeinSpeyer-App (für Android und iOS), Facebook sowie Instagram.
Stadtwerke Speyer 07.12.2020
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
„Wir schauen selbstbewusst auf die vor uns liegenden Aufgaben“
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz blickt bei ihrer Vertreterversammlung auf ein gutes Geschäftsjahr 2019 zurück – positive Entwicklung im Jahr 2020
Speyer – Aufgrund der Corona-Pandemie später als üblich und statt einer Präsenz-Veranstaltung erstmals in virtueller Form: An diesem Montag berichtete die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz auf ihrer Vertreterversammlung den knapp 200 teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern sowie rund 60 Gästen über das zurückliegende Geschäftsjahr, aktuelle Projekte und die geschäftliche Entwicklung im Corona-Jahr 2020.
Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz könne auf ein gutes Geschäftsjahr 2019 zurückblicken, das von der technischen und personellen Zusammenführung im Zuge der Fusion von Volksbank Kur- und Rheinpfalz und RV Bank Rhein-Haardt geprägt gewesen sei, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Kappenstein in seiner Begrüßung. Auch Vorstandssprecher Rudolf Müller zog eine positive Bilanz des zurückliegenden Geschäftsjahres: „Die Kredite und Kundeneinlagen sind gewachsen, das Geschäftsergebnis ist stabil, die Vermögens- und Ertragslage ist geordnet – die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz ist kerngesund.“
Die Bilanzsumme legte im Vergleich zum Vorjahr um 5 % auf 5,1 Mrd. Euro zu, die Einlagen von Mitgliedern und Kunden stiegen um 7 % auf 3,9 Milliarden Euro. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Vertrieb und Back-Office wurden knapp 4.000 Kredite mit einem Neuvolumen von einer Mrd. Euro bearbeitet. Das Waren- und Dienstleistungsgeschäft konnte an die guten Ergebnisse der Vorjahre anknüpfen und das Immobiliengeschäft der Bank erzielte mit vermittelten Objekten im Wert von 101 Mio. Euro einen neuen Rekordwert. Im zurückliegenden Geschäftsjahr erzielte die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz ein Ergebnis aus normaler Geschäftstätigkeit von rund 54 Mio. Euro, der Jahresüberschuss sank leicht auf 9,4 Mio. Euro bei einer weiterhin sehr guten Kostenstruktur.
Trotz des guten Kreditwachstums stieg der Zinsüberschuss der Bank 2019 nur leicht auf 96 Mio. Euro, weil die Zinsspanne erneut auf nunmehr 1,81 % schrumpfte. Durch die Pandemie sei die Zinswende in weite Ferne gerückt, weshalb der Druck auf die Zinsspanne in den nächsten Jahren weiter zunehmen werde, so Müller. Diese Entwicklung sei für alle Genossenschaftsbanken und Sparkassen die derzeit größte Herausforderung.
Fusions- und Kooperationsgespräche mit benachbarten Instituten aufgenommen
Der Vorstand der Bank berichtete den Vertreterinnen und Vertretern auch über eine geplante Intensivierung der Zusammenarbeit mit zwei genossenschaftlichen Nachbarinstituten. Im Oktober hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz mit dem Vorstand und Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Freinsheim eine Vereinbarung zur Verschmelzung beider Häuser im ersten Halbjahr 2021 abgeschlossen, über die auf der nächsten Vertreterversammlung entschieden werden soll. Die Raiffeisenbank Freinsheim verfügt über eine Bilanzsumme von 135 Mio. Euro und unterhält drei Geschäftsstellen in Grünstadt, Freinsheim und Friedelsheim. In wenigen Tagen wird die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz zudem eine Kooperationsvereinbarung mit der in Bad Dürkheim ansässigen RV Bank Mittelhaardt unterzeichnen. Die Zusammenarbeit mit dem Institut (Bilanzsumme 581 Mio. Euro) wird u. a. die Bereiche Aus- und Weiterbildung sowie das Kreditgeschäft und die IT umfassen.
Dividende in Höhe von 4,5 %, Dividendenkürzung angekündigt
Der Vorstand wurde von der Vertreterversammlung mit 99,5 % der Stimmen, der Aufsichtsrat einstimmig entlastet. Die Aufsichtsräte Peter Christ (Böhl-Iggelheim), Thomas Grebner (stellvertretender Vorsitzender, Römerberg), Theo Herrmann (Otterstadt), Dieter Hopf (Reilingen), Jürgen Kappenstein (Vorsitzender, Ketsch), Sonja Merkel (stellvertretende Vorsitzende, Kleinniedesheim) und Jürgen Steiner (Frankenthal), die turnusgemäß aus dem Gremium ausschieden, wurden in einer En-bloc-Abstimmung mit 97,5 % der Stimmen wiedergewählt. Einstimmig angenommen wurde von der Vertreterversammlung der Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses. Die an die Mitglieder der Vereinigten VR Bank ausgeschüttete Dividende liegt auch in diesem Jahr wieder bei 4,5 % – im Vergleich mit zehnjährigen Bundesanleihen beträgt der Zinsunterschied damit aktuell rund 5 %. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, der Empfehlungen der Bankenaufsicht und der notwendigen Stärkung des Eigenkapitals werde es im nächsten Jahr jedoch eine Dividendenkürzung geben müssen, wie Dirk Borgartz, stellvertretender Vorstandssprecher der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz, ausführte.
Positive Geschäftsentwicklung im Corona-Jahr 2020
Trotz der außergewöhnlichen Umstände im Corona-Jahr 2020 erwartet die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz für das laufende Geschäftsjahr ein unverändert gutes Ergebnis, zudem sorgen Synergien der vollzogenen Fusion für Entlastungen auf der Kostenseite. Bis zum 30. November wurde knapp eine Milliarde Euro an Neukrediten vergeben, der Gesamtkreditbestand liegt aktuell bei rund 4,1 Mrd. Euro. „Auch wenn es derzeit noch keinen akuten Anstieg an Kreditrisiken gibt, blicken wir mit großer Aufmerksamkeit auf die Entwicklung der Risikolage in unserem Kreditbuch, da 2021 mit einer Zunahme der Insolvenzen zu rechnen ist“, so Vorstandssprecher Müller. „Dennoch schauen wir selbstbewusst, wenn auch mit dem angemessenen und notwendigen Respekt, auf die vor uns liegenden Aufgaben.“
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG 07.12.2020
Große Weihnachtsspendenaktion: 33.000 Euro an 30 Vereine und Institutionen der Region
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz übergibt Spenden an von der Corona-Pandemie besonders betroffene Vereine und Institutionen – Verzicht auf Weihnachtsgeschenke an Kunden
Speyer – Viele Vereine und soziale Institutionen belastet die Corona-Pandemie schwer – teilweise sind sie aufgrund wegbrechender Einnahmen sogar in ihrer Existenz bedroht. Im Rahmen einer großen Weihnachtsspendenaktion übergibt die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz deswegen nun Spenden aus Gewinnsparmitteln in einer Gesamthöhe von 33.000 Euro an 30 Einrichtungen aus ihrem gesamten Geschäftsgebiet, die von der Corona-Pandemie finanziell ganz besonders betroffen sind. Außerdem verzichtet die Vereinigte VR Bank in diesem Jahr auf Weihnachtsgeschenke, um dieses Budget zusätzlich zu erhöhen.
„Es ist uns ein besonderes Anliegen, möglichst allen Vereinen und sozialen Institutionen unserer Region in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen“, so Mathias Geisert, Vorstand der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Mit unseren Spenden und dem Verzicht auf Kundengeschenke möchten wir coronabedingt besonders betroffenen Einrichtungen so gut wie möglich weiterhelfen, damit diese ihre ehrenamtliche Tätigkeit fortführen können. Vereine und soziale Institutionen sind für ein funktionierendes Gemeinwesen unverzichtbar. Sie bringen Menschen zusammen und machen mit ihrem vielfältigen Wirken unser Leben jeden Tag ein Stück bunter. Als Genossenschaftsbank unterstützen wir dieses tatkräftige Engagement daher sehr gerne.“
Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG 07.12.2020
Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten
1.400 Beschäftigte in Speyer | NGG
fordert Soforthilfe
Lockdown im Gastgewerbe: „Köchinnen und Kellner nicht im Regen stehen lassen“
Wegen Corona geschlossen: Die Gastronomie zählt zu den am stärksten von der Pandemie betroffenen Branchen. Um die finanziellen Nöte der Beschäftigten zu lindern, fordert die Gewerkschaft NGG Soforthilfen im Dezember.
Speyer – Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe in Speyer gefordert: Der Lockdown für die Branche trifft nicht nur die rund 140 Unternehmen mit voller Wucht, sondern bringt auch die 1.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in existentielle Nöte, warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte
haben seit dem Frühjahr mit massiven finanziellen Einbußen durch die Kurzarbeit
zu kämpfen. Wegen der meist niedrigen Löhne im Gastgewerbe und des fehlenden
Trinkgeldes sind nun auch die letzten Reserven aufgebraucht. Das Geld reicht
kaum mehr für die Miete – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen“, sagt Holger Winkow,
Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz.
Die NGG fordert deshalb die Bundesregierung
auf, den Beschäftigten im Gastgewerbe eine Corona-Sofort-Nothilfe in Höhe von
1.000 Euro zu zahlen. „Die Politik greift den Firmen mit enormen Summen unter
die Arme, um eine Pleitewelle zu verhindern. Jetzt darf sie die Beschäftigten
nicht im Regen stehen lassen“, so Winkow.
Nach Einschätzung der NGG würden sich die Kosten für eine
Beschäftigten-Nothilfe im Dezember auf rund 600 Millionen Euro belaufen. Zum
Vergleich: Die Unternehmenshilfen im Gastgewerbe kosten den Staat laut
Bundesregierung allein in diesem Monat 17 Milliarden Euro.
Außerdem müsse die Auszahlung der
Unternehmenshilfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden. „Es darf
nicht sein, dass sich Wirte und Hoteliers jetzt 75 Prozent des
Vorjahresumsatzes erstatten lassen und wenig später ihre Mitarbeiter vor die
Tür setzen“, unterstreicht Winkow. Zwar
befänden sich die Unternehmen in einer historisch einmaligen Krise. Diese müsse
aber gemeinsam mit den Beschäftigten ausgestanden werden – nicht zuletzt, um
Fachkräfte zu halten, die nach der Pandemie dringend gebraucht würden.
Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung
könnte die Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“ entscheidend dabei
helfen, die Einkommenseinbußen im Niedriglohnsektor gering zu halten.
Frankreich habe ein solches, an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppeltes Modell
erfolgreich eingeführt. Hierzulande müsste ein „Mindest-KuG“ damit bei 1.200
Euro im Monat liegen, so die Stiftung. Die Gewerkschaft NGG fordert Bund und
Länder dazu auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen, um Verwerfungen am
unteren Ende der Einkommensskala zu verhindern.
„Klar ist auch, dass die Politik rasch einen Fahrplan vorlegen muss, wie es im neuen Jahr weitergeht“, fordert Gewerkschafter Winkow. Bis eine Covid-19-Impfung für die gesamte Bevölkerung bereitstehe, könnten noch Monate vergehen – eine Zeit, die Unternehmen und Beschäftigte im heimischen Gastgewerbe ohne weitere Hilfen nicht haben. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Gastronomie in Speyer 1.076 Menschen in 126 Betrieben. Weitere 290 Beschäftigte arbeiten in 12 Unternehmen des Beherbergungsgewerbes.
NGG-Region Pfalz 07.12.2020
Bundesagentur für Arbeit
Neues Pilotprojekt zur Fachkräfteeinwanderung gestartet
Nürnberg / Deutschland – Die Bundesagentur für Arbeit und die DIHK Service GmbH starten mit „Hand in Hand for international Talents“ ein neues Projekt, um gezielt Fachkräfte aus Brasilien, Indien und Vietnam für Deutschland zu gewinnen.
Trotz der Pandemie und der damit verbundenen Situation am Arbeitsmarkt bleibt Fachkräftesicherung ein wichtiges Thema. Denn auch jetzt bleiben in verschiedenen Berufen Fachkraftengpässe bestehen und könnten sich in der Zukunft weiter verstärken, auch im Industrie- und Dienstleistungssektor. Die BA arbeitet für eine faire, für alle Seiten gewinnbringende Migration mit verschiedenen Partnern zusammen. Gemeinsam mit der DIHK Service GmbH startet heute mit einer virtuellen Auftaktveranstaltung das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte Projekt „Hand in Hand for international Talents“.
Das Projekt unterstützt Unternehmen in den Zielregionen dabei, ausländische Fachkräfte in IHK-Berufen mit hohen Fachkräftebedarfen z.B. Telekommunikationstechniker oder Softwareentwickler zu finden. Das Besondere dabei ist, dass einerseits, in Berufen und Ländern wie Brasilien, Indien und Vietnam rekrutiert wird, für die bisher keine Erfahrungen bestehen. Andererseits beschreiten die Partner dafür erstmals einen gemeinsamen Weg. Die IHK-Organisation mit den Auslandshandelskammern (AHK), den Industrie- und Handelskammern (IHK), und der IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) und die BA mit den Arbeitgeberservices (AGS) und ihrer Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bringen ihre umfassende Expertise ein, um den komplexen Zuwanderungsprozess von der Bewerbersuche im Ausland bis zur nachhaltigen Integration im Betrieb zu gestalten.
Dieser läuft in mehreren Schritten ab:
Zuerst werden Bewerberinnen und Bewerber in den Zielländern und potenzielle Unternehmen in Deutschland gewonnen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden an die Unternehmen vermittelt.
Im gesamten Verfahren von Spracherwerb, Visaerteilung, Anerkennung (des Berufsabschlusses), und eventuell nötiger Anpassungsqualifizierung bis zur erfolgreichen Integration im Betrieb werden Unternehmen und Bewerber eng begleitet.
Ziel ist es, jetzt die erforderlichen Netzwerke, Strukturen und Prozesse aufzubauen und zu erproben. So kann unmittelbar und schlagkräftig agiert werden, sobald der Bedarf an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt wieder deutlich steigt.
Das Projekt beginnt in den Pilotregionen Düsseldorf, Erfurt, Lübeck, Reutlingen und Rostock.
2,7 Milliarden Euro für Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen
Nürnberg / Deutschland – Die Bundesagentur für Arbeit nimmt den internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen zum Anlass, verstärkt für Inklusion in der Arbeitswelt zu werben. Im Haushalt der BA für das kommende Jahr stehen 2,7 Milliarden Euro bereit, um Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Die BA hat für das kommende Jahr rund 2,7 Milliarden Euro in den Haushalt eingestellt, um die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Das sind 40 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Mit dem Budget fördert die BA etwa Aus- und Weiterbildungen von Menschen mit Behinderung, Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber oder Leistungen zur beruflichen Bildung, die unter anderem in Werkstätten für behinderte Menschen erbracht werden.
„Wir werden nach der Pandemie wieder über Fachkräftebedarfe sprechen. Menschen mit Behinderungen sind häufig gut qualifiziert und motiviert. Das ist eine Chance für Unternehmen, die händeringend Fachkräfte suchen“, so Christiane Schönefeld, Vorstand Personal und Finanzen.
Jeder zehnte Beschäftigte der BA schwerbehindert
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die BA liegt deutlich über der geforderten Quote. Im Jahr 2019 waren 10,9 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zählt zum Selbstverständnis der BA. So wirbt sie selbst gezielt um Mitarbeitende mit Schwerbehinderung. Mit dem im Frühjahr veröffentlichten Aktionsplan Inklusion hat die BA eine Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorgelegt.
Menschen mit Schwerbehinderung häufig länger arbeitslos
Die Arbeitsmarktchancen für die Gruppe der Menschen mit Schwerbehinderung unterscheidet sich vom allgemeinen Durchschnitt. Zwar ist deren Arbeitslosigkeit seit dem Lockdown im März geringer angestiegen als die gesamte Arbeitslosigkeit. Werden Menschen mit Schwerbehinderung aber arbeitslos, brauchen Sie häufig länger, um diese wieder zu beenden. Bezogen auf alle Arbeitslosen wird die Arbeitslosigkeit nach durchschnittlich 128 Tagen beendet, bei Menschen mit Schwerbehinderung braucht es 167 Tage.
Im November waren 172.000 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet, 14.000 (+9,1 Prozent) mehr als vor dem Lockdown. Die allgemeine Arbeitslosigkeit stieg im selben Zeitraum um 15,6 Prozent auf zuletzt 2,7 Millionen.
Bundesagentur für Arbeit 07.12.2020
Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier
Exklusive
Sneaker und kreative Fashion in Q 6 Q 7
Exklusiver Sneaker-Store MONOX eröffnet Location in Q 6 Q 7
Mannheimer Kreativwirtschaft mit „Hometown Glory“ zurück im Quartier
Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Kreative Angebote sind großes Anliegen“
Bereits zum vierten Mal ist die Mannheimer Kreativwirtschaft mit „Hometown Glory“ in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. vertreten.
Das Besondere, das Kunstvolle und Kreative, das Einzigartige – dafür steht Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. Zwei neue Angebote im Quartier verdeutlichen dies wie wenige andere: Der Pop-up-Store von „Hometown Glory“ der Mannheimer Kreativwirtschaft, der schon fast traditionell zum Jahresende im Quartier zu Gast ist und MONOX, die Anlaufstelle in der Metropolregion Rhein-Neckar für alle Fans – und Sammler! – von Sneaker-Schuhen. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Kein Zweifel: In dieser besonderen Vorweihnachtszeit 2020 sind wir wegen der Corona-Pandemie nach wie vor mit zahlreichen Einschränkungen konfrontiert. Zudem ist bei vielen der Alltag mehr als sonst ,von immer dem Gleichen‘ geprägt. Da war es uns ein großes Anliegen, unseren Kunden ganz besonders kreative und einzigartige Shopping-Angebote zu bieten – hier im Quartier, dem sichersten Ort fürs Weihnachts-Shopping in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
MONOX ist als
Sneaker- und Streetwear-Store die Anlaufstelle in der Metropolregion
Rhein-Neckar für alle, die auf der Suche nach stylishen, hochwertigen und
exklusiven Sneakern und Streetwear sind.
adidas gehört zu den großen Marken, die im aktuellen „Retro-Trend“ ganz weit vorne liegen.
Mit Marken wie adidas, New Balance, Reebok und Nike bietet MONOX nicht
nur die Top Brands, sondern auch überzeugende Newcomer – ein Konzept das so
erfolgreich ist, dass MONOX neben dem Store in Mannheims Quadrat N3 nun auch in
Q 6 Q 7 einen Store eröffnet hat.
Nike, New
Balance und adidas „sind unter den großen Marken aktuell wieder ganz weit
vorne“, erläutert Inhaber Cengiz Eskiköy. „Wir befinden uns gerade in einer Art
Retro-Welle, wo bekannte Modelle mit einem frischen Touch neu aufgelegt werden.“
Mehr als 100.000 Nutzer folgen MONOX in den Sozialen Medien. Die Shops sind der
Anlaufpunkt für die Community, vor allem wenn nach der Corona-Pandemie auch
wieder Events in den Stores möglich sind – aber nicht nur.
Bei MONOX kann man sich die Backstory der einzelnen Modelle von kompetenten Mitarbeitern erzählen lassen
„Du bist auf der Suche nach stylishen Sneakern oder willst wirklich
trendige Streetwear-Klamotten kaufen? Dann bist Du bei uns herzlich willkommen
und genau richtig. Nur hier kann man sich die Backstory der einzelnen Modelle von
kompetenten Mitarbeitern erzählen lassen, erfährt Details über die Materialien
und kann alles vor allem auch anfassen und ausprobieren.“ Hinzu kommt ein ganz
wichtiger Aspekt für diejenigen, denen Exklusivität besonders wichtig ist: „Die
ganz besonderen, beziehunsgweise limitierten Modelle werden nur in unserem
Store präsentiert!“
Der Pop-up-Store von „Hometown Glory“ der Mannheimer Kreativwirtschaft ist fast schon traditionell zum Jahresende im Quartier zu Gast.
Bereits zum
vierten Mal ist die Mannheimer Kreativwirtschaft mit „Hometown Glory“ in Q 6 Q 7
Mannheim – Das Quartier. vertreten, in diesem Jahr sogar auf zwei Flächen.
14 Mannheimer Start-ups aus der Textilwirtschaft präsentieren sich ihrem
Publikum, die meisten aus dem Mannheimer Existenzgründerzentrum Textilerei.
Nachhaltigkeit
und Innovation werden bei den jungen Kreativen großgeschrieben. „Hometown Glory“
gibt einen guten Überblick darüber, wie sich das in Mannheimer Marken aus den
Bereichen Mode, Beauty, Schmuck, Kunst sowie Kulinarik niederschlägt. Beide Pop-up-Flächen
befinden sich einander gegenüberliegend im 1. Obergeschoss in Q 6 direkt
neben Zara Home und Sallys Flagship-Store. Mit dabei sind die Marken BELLE IKAT,
KALAIKA, Klaudia Karamandi, Melina Bucher, Crown Divin, Designed by Denise, The
Dizin, Dressglow, Vlace und viele mehr.
Geöffnet ist Hometown Glory jeweils ab Donnerstag an allen Adventswochenenden.
Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: 1 und 4) Nico Hoffmeister, 2 und 3) MONOX 07.12.2020
Q 6 Q 7-Anspruch in Corona-Zeiten: Quartier sicherster Platz für Weihnachtsshopping Lichtermeer und Fotopunkte im Quartier sind perfekte Hintergründe fürs Weihnachts-SelfieWeihnachtsspaß für die ganze Familie – im Quartier und für zu Hause
Auf dem Münzplatz bei Q 6 Q 7 präsentiert sich seit heute [20.11.2020] wieder ein prachtvoll beleuchteter Weihnachtsbaum aus dem Odenwald. Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH
Wie die vergangenen Monate wird die Corona-Pandemie auch die Vorweihnachtszeit verändern. Gefragt sind Distanz, Sicherheit – und Kreativität. Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. kooperiert deshalb in diesem besonderen Jahr mit Musiker Rolf Stahlhofen sowie den Bundesligisten der Adler Mannheim und Rhein-Neckar Löwen. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann und sein Team haben ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept aufgelegt, so dass das Weihnachtsshopping auch in Zeiten von Corona sorgenfrei erfolgen kann. Unter der Federführung von Rolf Stahlhofen findet das traditionelle große Weihnachtssingen in diesem Jahr virtuell statt: Alle Sangesfreundinnen und -freunde aus der Metropolregion Rhein-Neckar sind aufgerufen, den Weihnachts-Klassiker „Do They Know It’s Christmas“ als Videoclip einzureichen, um Teil des „Allstar“-Videos bekannter Musiker aus der Region zu werden. Mit etwas Glück kann man dabei außerdem einen von fünf Quartiergutscheinen für ein ausgiebiges Weihnachtsshopping gewinnen. Die „Wunschbaum-Aktion“ zugunsten des Mannheimer Kinder- und Jugendheims St. Josef wird in diesem Jahr durch die Adler Mannheim und die Rhein-Neckar Löwen unterstützt; die Federführung hat der Interact Club Mannheim.
„Nur wer sich sicher fühlt, kann entspannt seine Weihnachtsbesorgungen machen“, findet Hendrik Hoffmann, Q 6 Q 7-Chef und Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die das Quartier betreibt. „Deshalb befolgen wir nicht nur die Vorgaben der Behörden besonders genau. Unser Anspruch ist zudem: Wir wollen der sicherste Platz für Weihnachtsshopping in der Metropolregion Rhein-Neckar sein.“ Neben der Umsetzung der vom Land Baden-Württemberg und der Stadt Mannheim herausgegebenen Vorschriften werden in Q 6 Q 7 zahlreiche Service-Ideen realisiert, die es Kunden erleichtern, mit den Corona-Änderungen im Quartier besser klar zu kommen. Dazu zählen beispielsweise klare Symbole zu den Hygienevorschriften, informative Hausansagen oder auch hunderte Fußabdrücke auf dem Boden, die den Weg zum nächsten Treppenhaus zeigen, damit – Stichwort: Mindestabstand – die Fahrstühle Menschen mit Gehbehinderung und Kinderwagen „mit Schubkraft“ vorbehalten bleiben können.
Statt auf dem Münzplatz: Weihnachtssingen zu Hause
Ein Lichtermeer aus über 130.000 LED-Lichtpunkten erstrahlt in der Vorweihnachtszeit im Quartier Q 6 Q 7 Mannheim. Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH
Viele Aktionen werden in diesem Jahr nach Hause verlegt. „Der Großteil der Weihnachtsaktionen, die unsere Kunden in den vergangenen Jahren begeistert haben, sind in diesem Jahr in der traditionellen Form einfach nicht möglich.“ Dazu zählt das Adventssingen auf dem Münzplatz, das in diesem Jahr kurzerhand „nach Hause“ verlegt wurde. Unter der Leitung von Rolf Stahlhofen sind Sangesfans eingeladen, sich an einer Neuauflage einer der bekanntesten Weihnachts-Kooperationen von Musikern zu beteiligen: einer Aufnahme des Songs „Do They Know It’s Christmas“. Geschrieben von Bob Geldof und Midge Ure trafen sich 1984 Musikstars wie Bono (U2), Phil Collins, Boy George, Bananarama, Spandau Ballet, Duran Duran, George Michael, Sting, Paul Young und viele mehr, um als „Band Aid“ den Song zugunsten von Hungernden in Äthiopien aufzunehmen.
„Als mir Hendrik Hoffmann die Idee vorgestellt hat, habe ich natürlich sofort zugesagt“, schildert Rolf Stahlhofen. „Dass gerade in der jetzigen Zeit Q 6 Q 7 die lokalen Talente fördert und Ihnen eine Plattform gibt, ist höchst unterstützenswert.“ Die Kooperation kam in Corona-Zeiten gerade recht: „Dieses Jahr haben wir weniger Livemusik gespielt, aber mehr im Studio gebastelt.“
So hat Rolf Stahlhofen Sängerinnen und Sänger wie Dominik Sanz von den Söhnen Mannheims, Nicole Hadfield (Background-Sängerin für Katie Melua, Joe Cocker und Silbermond), Katja Friedenberg, die bereits bei „The Voice of Germany“ erfolgreich war und schon über viele Staffeln bei „Sing meinen Song“ im Background singt, Rüdiger („The Voice of Germany“), Peppa (Background-Sängerin für Tim Bendzko und Pur), Klyve von der Sweet Soul Music Revue, Kathrin Kistemacher, Gewinnerin von „Bülent und Xavier suchen“ sowie Louis Leibfried, Singer/Songwriter aus der Mannheimer Popakademie virtuell um sich versammelt und „corona-distanziert“ die einzelnen Elemente des bekannten Songs eingesungen.
Alle Sanges-Fans aus der Metropolregion Rhein-Neckar sind nun aufgerufen, sich dieser regionalen Großband anzuschließen und ihre Interpretation von „Do They Know It’s Christmas“ als Video bis Freitag, 11. Dezember 2020 an weihnachtssingen@q6q7.de einzuschicken, um Teil des großen Q 6 Q 7 Weihnachtsvideos zu werden. Unter allen Einsendungen verlost Q 6 Q 7 außerdem fünf Quartier-Gutscheine im Wert von jeweils 100 Euro.
Spotify-Album „Q 6 Q 7 Acoustic Xmas“
Quartier-Chef Hendrik Hoffmann hat heute [20.11.2020] die Weihnachtsbeleuchtung im Quartier offiziell eingeschaltet. Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH
Auch für die Weihnachtsbands, die sich in anderen Jahren im Quartier „tummelten“, gibt es Corona-Ersatz: die Spotify-Playlist „Q 6 Q 7 Acoustic Xmas“ mit den schönsten Weihnachtsliedern – von „All I Want For Christmas“ über „Last Christmas“ bis hin zu „Silent Night“ und „White Christmas“ gesungen von Rolf Stahlhofen und den Musikern der Region. Produziert wurden die Songs von Ruben Rodriguez – bekannt durch sein DJ-Duo „Banks & Rawdriguez“ – und Thilo Zirr im Studiokomplex des Mitgründers der Söhne Mannheims Michael Herberger. Das wundervolle „Winter Wonderland“ steuert Lena Schmitt aus dem Q 6 Q 7-Team bei. Singen ist ihre Leidenschaft; schon mit neun Jahren nahm sie Gesangsunterricht und tritt heute als Sängerin bei Hochzeiten und privaten Feiern auf. Die Gesangsaufnahme im professionellen Tonstudio in Mannheim war dann trotzdem eine neue Erfahrung: „Die Gitarrenbegleitung war bereits vorher aufgenommen worden; bis der zweieinhalbminütige Gesang perfekt saß, hat es dann aber doch noch eine ganze Weile gedauert.“ Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann stolz: „Dass Lena Schmitt sich daran beteiligt hat, freut mich ganz besonders, zeigt es doch, wie sehr unser Team hinter all dem steht, was wir tun.“ Tipp: Streamen oder downloaden Sie sich die Spotify-Playlist „Q 6 Q 7 Acoustic Xmas“ kostenlos für Ihren Weihnachtsbummel durch’s Quartier (kostenloses Spotify-Konto notwendig).
Wunschbaum-Aktion zugunsten des Kinder- und Jugendheims St. Josef
Seit heute [20.11.2020] sind die Besucher von Q 6 Q 7 aufgerufen, Weihnachtswünsche von Kindern, Jugendlichen und Gruppen des katholischen Kinder- und Jugendheims St. Josef in Mannheim zu erfüllen. Dafür rühren die Bundesligisten Adler Mannheim und Rhein-Neckar Löwen ordentlich die Werbetrommel.
Felix Brückmann, Torwart der Adler Mannheim: „Viele Spieler der Adler sind selbst Eltern und können sich kaum vorstellen, wie schlimm es für Kinder und Jugendliche sein muss, ohne Eltern aufzuwachsen. Deshalb haben wir keine Sekunde gezögert, als wir gehört haben, dass die Aktion den Kindern und Jugendlichen von St. Josef zugutekommt. Die Wunschbaum-Aktion von Q 6 Q 7 ist einfach großartig und etwas, das gerade in diesen turbulenten Zeiten wichtig ist. Unsere Spieler wollten eigentlich helfen, den Baum zu schmücken. Das muss nun wegen Corona leider zurückstehen.“
Oliver Roggisch, Sportlicher Leiter der Rhein-Neckar Löwen, ergänzt: „In der Gesellschaft ist es wie beim Mannschaftssport: Man muss sich gegenseitig unterstützen, um weiter zu kommen. Deshalb unterstützen wir in der Metropolregion Rhein-Neckar auch besonders gerne solche Projekte, wo unsere Teilnahme eine echte Hilfe ist. Wir stellen besonderen Löwen-Schmuck zur Verfügung und weil die Aktion so wichtig ist, werden wir alle unsere Fans darüber informieren und dazu aufrufen, gemeinsam mit unseren Spielern Geschenkewünsche zu erfüllen. Wir hoffen natürlich, dass unter den Kindern und Jugendlichen des St.-Josef-Heims einige Löwen-Fans sind. Für sie werden wir das ein oder andere besondere Überraschungsgeschenk haben.“
Petra Weber, Gesamtleiterin des Katholischen Kinder und Jugendheims St. Josef: „Wir bedanken uns herzlich dafür, dass Q 6 Q 7 erneut gemeinsam mit den Jugendlichen von Interact die Kinder und Jugendlichen unserer Einrichtung zu Weihnachten bedenken möchte. Wir betreuen in unterschiedlichen Wohnformen und Häusern 127 Kinder und Jugendliche stationär und teilstationär. Darüber hinaus werden etwa 27 Familien mit knapp 60 Kindern in ambulanter Form betreut. Gerade in diesem Jahr stehen wir alle vor großen Herausforderungen, wie wir das Weihnachtsfest in unserer Einrichtung rund um die Corona-Pandemie schön gestalten können. Die Geschenke, die wir über die Wunschbaumaktion in Q 6 Q 7 erhalten, helfen uns dabei sehr. Vielen herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen der Aktion beitragen.“
Geschmückt wird der Wunschbaum vom Q 6 Q 7-Team und den Jugendlichen des Interact Clubs Mannheim. Sie hängen die Wünsche der Kinder des Kinderheims St. Josef auf. In den letzten Jahren wurden auch die Geschenke gemeinsam an das Kinderheim übergeben. Dies fällt dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie wahrscheinlich aus. Franziska Graf (17), Präsidentin des Interact Clubs: „Als Interacter, der Jugendorganisation von Rotary International, nehmen wir gerne an der Wunschbaumaktion teil. Wir unterstützen bei der Anbringung der Wunschzettel und dem Schmücken des Baumes. Vor allem dieses Jahr ist uns dieses Projekt sehr wichtig, da wir den Kindern, die wahrscheinlich am meisten unter der jetzigen Krise leiden, helfen können. Durch dieses Projekt wird diesen Kindern an Weihnachten eine Freude gemacht und dies unterstützen wir von ganzem Herzen.“
Die Polarwelt auf der Verbindungsbrücke zwischen Q 6 und Q 7 eignet sich besonders toll als Foto-Point – nicht nur für Kinder. Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH
Lichtermeer aus über 130.000 LED-Leuchten
Phantastische Lichtportale begrüßen die Besucher von Q 6 Q 7 in dieser Vorweihnachtszeit an allen vier Eingängen – zur Fressgasse und zum Münzplatz hin. Darüber hinaus zieren tausende Lichter und hunderte Meter Leuchtkabel das Quartier. Highlight ist die elf Meter hohe Tanne aus dem Odenwald auf dem Münzplatz, kunstvoll eingerahmt von der illuminierten Brücke zwischen Q 6 und Q 7. Sie alleine erstrahlt in 48.000 LED-Lichtern. Besonders die kleinen Besucher des Quartiers dürften sich über die Dekoration auf der Brücke freuen: Sie finden dort eine kleine Polarwelt vor, die sich sicherlich auch als toller Fotopoint eignet. Seit heute [20.11.2020] leuchtet das Quartier im weihnachtlichen Glanz. Bis weit in die Planken sind abends die illuminierte Brücke und die wundervoll beleuchtete Weihnachtstanne zu sehen. Ein Lichtermeer aus über 130.000 LED-Lichtpunkten. Dafür wurden über 13 Kilometer Kabel verlegt. Besonders wundervoll anzuschauen sind die Lichtvorhänge, die das gesamte Quartier zur bezaubernden Weihnachtswelt werden lassen.
Tipp: Foto an einem der vier Fotopoints in Q 6 Q 7 machen, auf Instagram oder Facebook hochladen und den Hashtag #q6q7xmas verwenden.
Weihnachtsspaß für die ganze Familie
Q 6 Q 7 lässt es sich auch in diesem Jahr nicht nehmen, den großen und kleinen Kunden eine kreative Auszeit zu gönnen. Dafür hat das Q 6 Q 7-Team zwei tolle Bastel-Sets zusammengestellt. Das erste Set ist ab Samstag, 28. November am Infopoint in Q 7, Ebene -1 erhältlich, das zweite ab Samstag, 12. Dezember 2020 – solange der Vorrat reicht. Und wer es nicht ins Quartier schafft, um sich eines der Bastel-Sets abzuholen, kann sich einfach Bastelanleitungen für zum Beispiel schönen Weihnachtsschmuck unter www.q6q7.de/weihnachten downloaden, ausdrucken und zu Hause losbasteln.
Ohne den Q 6 Q 7-Weihnachtsmann wäre die Vorweihnachtszeit nur halb so schön. Da er die kleinen Besucher des Quartiers in diesem Jahr leider nicht persönlich besuchen kann, hat er ein paar Weihnachtsgeschichten vorbereitet. Diese sind ab heute [20.11.2020] online unter q6q7.de/weihnachten zu hören.
Kinder, die einen riesengroßen Wunsch haben, aber nicht wissen, wie sie diesen dem Weihnachtsmann oder dem Christkind mitteilen sollen, finden im Erdgeschoss von Q 6 einen ganz besonderen Briefkasten, der die Weihnachts-Post direkt an den Weihnachtsmann und das Christkind schickt. Damit die beiden die Kinder-Briefe auch beantworten können, darf auf dem Wunschzettel natürlich die eigene Adresse nicht vergessen werden. Bis 19. Dezember kann man seine Weihnachtspost einwerfen.
Das Schönste ist es, an Weihnachten seine Geschenke auszupacken! In Q 6 Q 7 gekaufte Geschenke werden an der Verpackungsstation im Erdgeschoss von Q 6 wunderhübsch verpackt. Die fleißigen Helfer werden an den Samstagen 5., 12. und 19. Dezember sowie am Mittwoch, 23. Dezember jeweils von 14 bis 18 Uhr zu Verpackungskünstlern, an Heiligabend von 10 bis 14 Uhr.
Und wer sich partout nicht für ein Weihnachtsgeschenk entscheiden kann, dem empfiehlt Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann einen Gutschein aus dem Quartier. „Die Gutscheine sind in den Werten 15, 25, 35, 44, 50 und 100 Euro verfügbar und in allen teilnehmenden Stores des Quartiers einzulösen. Erhältlich sind die Gutscheine am Infopoint in Q 7, Ebene -1, im Porsche Design Mannheim Store (1. Obergeschoss in Q 7) oder ganz einfach und bequem über den Onlineshop unter q6q7.vouchernet.shop.
Text: CRM – Center & Retail Management GmbH Foto: Thomas Tröster für CRM – Center & Retail Management GmbH 07.12.2020
Ergebnis nach
Schlichtung im Tarifkonflikt | 450
Beschäftigte in der Stadt
Lohn-Plus und Corona-Prämie für Bauarbeiter in Speyer
Klare Perspektive: Baubeschäftigte bekommen in den kommenden Monaten mehr Geld.
Mehr Geld am Bau: In Speyer
steigen die Löhne für Bauarbeiter um insgesamt 2,6 Prozent. Das teilt die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit. Darüber hinaus gibt es
mit der November-Abrechnung eine steuerfreie „Corona-Prämie“ von 500 Euro.
Azubis erhalten 250 Euro. In einer ersten Stufe waren die Löhne bereits im
Oktober um 0,5 Prozent gestiegen. Zum Jahreswechsel folgt ein Plus von
2,1 Prozent. Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt das
Bauhauptgewerbe in Speyer aktuell 450
Menschen.
IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich spricht von einem
„Tarifabschluss, der Perspektive bringt“. „In der Tarifrunde hatten die
Arbeitgeber über Monate eine Blockadehaltung an den Tag gelegt, die am Ende
durchbrochen werden konnte“, so Wunderlich.
Der Präsident des Bundessozialgerichts hatte in dem Konflikt als Schlichter
vermittelt.
Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz appelliert nun an die
Beschäftigten in der Region, einen Lohn-Check zu machen. Neben der
„Corona-Prämie“ im November sei das Plus von 0,5 Prozent bereits mit der
Oktober-Abrechnung fällig. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben
Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Bei
Problemen oder Fragen können sich Beschäftigte an die IG BAU vor Ort wenden.
Auch Auszubildende sollen ihre Lohn-Abrechnung prüfen, rät die Gewerkschaft.
Ihre Vergütungen steigen um 40 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten und 20
Euro im dritten Jahr.
Carsten Burckhardt,
Verhandlungsführer auf Gewerkschaftsseite, verweist zudem auf die geplante
Entschädigung der sogenannten Wegezeiten: „Die lange, meist unbezahlte Fahrerei
zur Baustelle wird bis zum Juni durch die Tarifpartner unter Beteiligung des
Schlichters weiter verhandelt. Dabei sollen Vorschläge für eine Entschädigung
entstehen, die sich nach konkreten Strecken und echten Fahrzeiten bemisst.“
Eine Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft hatte ergeben, dass Baubeschäftigte für die einfache Fahrt zu ihrem Einsatzort durchschnittlich 64 Kilometer zurücklegen. Zum Vergleich: In der gesamten Wirtschaft sind lediglich fünf Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr als 50 Kilometer täglich für den Weg zur Arbeit unterwegs.
2021: SWS investieren 15,1 Mio. Euro / Schwerpunkte: Fernwärme, Glasfaser und Photovoltaik
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 26. November 2020 eine Gesamtinvestitionssumme von 15,1 Mio. Euro für das Jahr 2021.
Neuanschluss eines Tiefbrunnnen in Speyer-Nord Foto: Speyer 24/7 News
3,9 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. Dabei sind unter anderem die größten Investitionen in der Stromversorgung für intelligente Messsysteme und Stationsanlagen in Baugebieten und für Elektromobilität geplant (666.000 Euro). „Der Einbau von digitalen Zählern ist seit Frühjahr 2020 verpflichtend. Die modernen Messeinrichtungen tragen dazu bei, dass die Stromnetze intelligenter werden“, erläutert SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. 750.000 Euro fließen im Wassergewinnungsgebiet Nord in den Bau eines neuen Tiefbrunnens inklusive Einhausung und Anbindung. Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS, nennt den Klimawandel mit immer häufigeren Hitzeperioden und Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung als Grund für die Investition. „Auch in Zukunft wollen wir in Speyer eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren“, so Seiler.
1,6 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert. Für den Ausbau der Fernwärme in Speyer-Nord rechnen die SWS mit 3,5 Mio. Euro. Die noch ausstehende Summe von 1 Mio. Euro ist für 2021 geplant. Bis 2022 sollen 68 Gebäude der GEWO Wohnen angeschlossen werden. „Mit dieser Maßnahme“, macht Bühring deutlich, „unterstützen SWS und GEWO gemeinsam das Klimaschutzkonzept der Stadt Speyer mit einer nachhaltigen Wärmeversorgung.“
Die Verlegung von Fernwärmeleitungen in den Speyerer Norden ist ein Großprojekt der SWS. Foto: Stadtwerke Speyer GmbH
Um
das Großprojekt Smart City Speyer voranzubringen, wird auch 2021 in
Telekommunikationsinfrastruktur investiert. 3,2 Mio. Euro
sollen im Glasfaser-Ausbaugebiet Auestraße, für die Anbindung von GEWO-Liegenschaften
im Speyerer Norden und für städtische Schulen eingesetzt werden. Zusätzliche Investitionen
zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem
WLAN-Ausbau in der Innenstadt sowie dem Aufbau einer LoRaWan-Funkstrecke geplant.
4,0 Mio. Euro setzen die SWS 2020 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 3,3 Mio. Euro davon sollen in drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. Bei den beiden anderen Anlagen handelt es sich um eine schwimmende PV-Anlage auf einem Baggersee im regionalen Umfeld von Speyer sowie um eine Anlage auf dem Hallendach eines Speyerer Industrieunternehmens. Geplant ist zudem eine Flächen-PV-Anlage zur Eigenstrom- und Notstromversorgung des Wasserwerks-Süd. Zwei Anlagen waren bereits im Investitionsplan 2020 vorgesehen, konnten wegen der aktuellen Genehmigungslage nicht realisiert werden. „Photovoltaik ist derzeit die einzige Möglichkeit, in größeren Mengen erneuerbaren Strom im innerstädtischen Raum zu erzeugen, so Bühring. „Daher gehen wir – Stadt und Stadtwerke – mit diesen Projekten unseren Weg in Richtung „Speyer – 100 Prozent regenerativ“ konsequent weiter“, ergänzt Seiler.
Photovoltaik auf der Kantine der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße. Foto: Stadtwerke Speyer GmbH
Auch
soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 390.000
Euro sind im Planansatz 2020 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie
private und öffentliche Ladekonzepte.
Die Investitionen
für das Sport- und Erlebnisbad bademaxx liegen bei 305.000 Euro. Mit 250.000 Euro
macht ein neues Kassensystem mit kontaktloser Öffnung der Spindschränke und
Online-Ticketsystem inklusive Web-Shop den größten Teil aus.
Die Verkehrsbetriebe Speyer investieren ca. 754.000 Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. 598.000 Euro davon sind für den Ausbau eines öffentlichen Parkplatzes zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit ca. 290 Stellplätzen und einer Bushaltefläche für mehrere Fahrzeuge vorgesehen.
Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar
Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.
Kontaktbeschränkungen
Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.
Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.
In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.
Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.
Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.
Wirtschaft und Einzelhandel
Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.