Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis informiert über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern

14 Tage Quarantäne bei Einreise aus Risikogebieten

Rhein-Pfalz-Kreis – Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung besteht und somit anschließende Quarantänemaßnahmen greifen können. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben.

Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, sind auf folgendem Link einzusehen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise.

Die Quarantäne- und Meldepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen Corona-Test vorlegen können, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Dieser Test soll zur Prüfung an folgenden Link gesendet werden:

https://bks-portal.rlp.de/organisation/landkreis-rhein-pfalz-kreis/formulare/formular-reiser%C3%BCckkehr

Dies gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis! Für die Regelungen der Bürgerinnen und Bürger der Städte Lu, Ft, und Sp sind die Ordnungsämter der jeweiligen Städte zuständig.

Bis zur Freigabe des geprüften Tests muss die Quarantäne eingehalten werden.

Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und kein ärztliches Zeugnis vorlegen können, müssen einen entsprechenden Test vornehmen. Bei der bis zum Testergebnis bestehenden Quarantänepflicht sind sämtliche Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf allen Wegen, telefonische Information der Arztpraxis zur Terminierung des Tests, keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, einzuhalten. Das Testergebnis und das ärztliche Zeugnis sind zusammen mit den persönlichen Daten an einreise-corona@kv-rpk.de zu senden. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses und der Freigabe der zuständigen Behörde muss die häusliche Absonderung eingehalten werden.

Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die Hausärztin zu kontaktieren oder dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.

Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.

Weitere Informationen unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
25.07.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Wohnmobilstellplätze & Camping in der Pfalz

Neustadt (pt.)Die Lockerungen der Corona-Auflagen haben in den vergangenen Wochen auch den Pfälzer Tourismus wieder ins Rollen gebracht und die Region erfreut sich großer Beliebtheit bei Urlaubsgästen aus der ganzen Republik. Besonders die Wohnmobilstellplätze und Campingplätze bewähren sich als angenehme Unterbringung in Corona-Zeiten und sind entsprechend gut besucht. Passend dazu erscheint nun der neue Camping- und Stellplatzführer der Pfalz.Touristik als 26 seitige DIN A5 Broschüre in einer Auflage von 30.000 Stück.

Die Broschüre „Die Pfalz. Wohnmobil & Camping“ bietet eine kompakte Übersicht über die Camping- und Wohnmobilstellplätze in der ganzen Pfalz. Vom Reisemobilstellplatz direkt beim Winzer oder in der Auenlandschaft am Altrhein bis hin zu Campingplätzen mit Blick über die sanfte Hügellandschaft des Pfälzer Berglandes oder inmitten des Biosphärenreservates Pfälzerwald. Alle Plätze sind perfekte Ausgangspunkte für Aktivitäten in den umliegenden Naturlandschaften der Pfalz. In der Broschüre finden sich selbstverständlich auch Hinweise zur Ausstattung der Plätze mit den nötigen Ver- und Entsorgungsstationen und eine praktische Übersichtskarte. Beim Wohnmobilstellplatz am Naturerlebnisbad Rockenhausen ist sogar die Pfalzcard inklusive, die kostenlosen Eintritt zu über 100 Freizeiteinrichtungen in der ganzen Pfalz und freie Fahrt mit Bus und Bahn im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Neckar ermöglicht.

Weiterführende Informationen erteilt Pfalz.Touristik e.V., Martin-Luther-Str. 69, 67433 Neustadt, Tel: 06321-39160, info@pfalz-touristik.de. Die Broschüre „Die Pfalz. Wohnmobil & Camping“ kann gegen einen Kostenbeitrag von 1,50 € bestellt oder als PDF heruntergeladen werden. Außerdem ist sie ab sofort bei vielen Tourist-Informationen in der Pfalz verfügbar.

Für spezielle Auskünfte zu den vor Ort gültigen Hygienevorschriften der einzelnen Plätze sind die jeweiligen Betreiber zuständig. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre. Alle im Folder gelisteten Angebote sind selbstverständlich auch online unter www.pfalz.de/camping ersichtlich.

Pfalz.Touristik e.V.
17.07.2020

Aktuelle Fallzahlen Coronavirus (SARS-COV-2)

Die aktuellen Fallzahlen aus dem Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis für die mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Personen:


Fälle:
davon neu:
Todesfälle:
Genesen:
Gemeldete letzten 7 Tage pro 100.000
Frankenthal
47
+0
2
45
0
Ludwigshafen
345
+3
2
327
2
Speyer
111
+02
102
6
Rhein-Pfalz-Kreis
276+2
4
259
3






Insgesamt779
+5
10
733

Stand 16.07.2020, 15:00 Uhr

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
17.07.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Hinweis zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

Schwegenheim / Rhein-Pfalz-Kreis – In Hinblick auf das lokale Infektionsgeschehen in Schwegenheim möchte der Rhein-Pfalz-Kreis erneut darauf hinweisen, das insbesondere bei kirchlichen Veranstaltungen und bei privaten Feiern, aber auch im alltäglichen Umgang, die Abstands- und Kontaktgebote unbenommen Gültigkeit haben. Alle bisherigen Lockerungen fußen auf diesen Geboten. Andernfalls ist das aktuell insgesamt niederschwellige Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk gefährdet. Die Ordnungsämter der Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und des Rhein-Pfalz-Kreises werden, wie bisher auch, auf jedes Einzelgeschehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt reagieren. Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind, wenn notwendig, vorgesehen.

Dieser Apell gilt insbesondere für das bevorstehende Wochenende, an dem das hoffentlich sonnige Wetter den Kreisbürgern Erholung bieten wird. Basis der aktuellen Lockerungen bleiben die Akzeptanz, Rücksichtnahme und der sorgsame Umgang aller Bürger miteinander.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
04.07.2020

Aktuelle Testergebnisse Rhein-Pfalz-Kreis

  1. Corona-Screening Vital-Fleisch:

Die Testerbnisse des Corona-Screenings bei der Vital-Fleisch GmbH Speyer vom 30.06.2020 liegen dem Gesundheitsamt des Kreises mit Donenrstage vor. Es wurden 116 Tests durchgeführt, alle Testergebnisse sind negativ. Es konnte keine Infektion nachgewiesen werden.

2. Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof:

Nachdem bereits am Mittwochabend die Ergebnisse der Lehrkräfte und des Personals vorlagen, sind nunmehr alle 161 Testergebnisse bekannt. Alle Tests sind negativ, es konnte keine Infektion nachgewiesen werden. Der Schulbetrieb wurde am heutigen Donnerstag wiederaufgenommen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
04.07.2020

Kreisbäder in Maxdorf-Lambsheim und Schifferstadt laden ab 09.07.2020 wieder zum Schwimmen ein.

Während der Sommerferien finden in Schifferstadt vormittags Ferienangebote für Kinder und Jugendliche statt.

Kreisbäder Schifferstadt (Foto) und Maxdorf-Lambsheim öffnen ab 09.07.2020 wieder.

Maxdorf-Lambsheim / Schifferstadt – Nachdem das Aquabella in Mutterstadt seit 01.07.2020 geöffnet ist und die Online-Reservierung sowie der Badebetrieb „unter Pandemiebedingungen“ gut funktionieren, freuen sich ab Donnerstag, den 09.07.2020 zwei weitere Hallen- und Freibäder des Rhein-Pfalz-Kreises wieder auf Badegäste.

Um die Abstands- und Hygieneregeln einhalten zu können, müssen auch in Maxdorf und Schifferstadt die Anzahl der Badegäste limitiert werden. Um einen möglichst reibungslosen Einlass zu ermöglichen, benötigen unsere Badegäste Online-Tickets. Der Zugang erfolgt in Maxdorf über Zeitfenster montags bis freitags von 10 – 12 Uhr, 13 – 15 Uhr und 16 – 19 Uhr sowie an Wochenenden von 11 – 14 und 15 – 18 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.kreisbaeder.de. Dort ist auch beschrieben, wie die Online-Anmeldung erfolgt.

Auch das Kreisbad in Schifferstadt musste Zeitfenster einrichten. Diese sind montags bis freitags von 14 – 17 Uhr, dienstags bis freitags von 18 – 21 Uhr sowie an Wochenenden von 10 – 13 und 14 – 17 Uhr.

Während der Sommerferien in Rheinland-Pfalz von 06.07.2020 – 14.08.2020 steht das Bad Schifferstadt vormittags an Werktagen für Ferienbetreuungsangebote aus kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung.

Nach den Sommerferien wird auch im Kreisbad Schifferstadt das Baden für die Allgemeinheit vormittags wieder möglich sein.

Weitere Informationen unter www.kreisbaeder.de.

Leider wird der Saunabetrieb voraussichtlich bis nach den Sommerferien nicht möglich sein.

Text: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Foto: Speyer 24/7 News
04.07.2020

KULTUR IM KREIS

Meilensteine der Rockgeschichte 2: Stefan Gebert/Frank Steuerwald

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
04.07.2020

Rhein-Pfalz-Kreis / Corona

Update zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

Von den Geschehnissen in Schwegenheim sind aktuell (Stand 03.07.2020, 11:00 Uhr) 19 Bürger im Gesundheitsamtsbezirk in Kategorie 1 betroffen und in Quarantäne. Die dazugehörigen Testergebnisse sind bisher alle negativ.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Weiterbestehen der Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte

Rhein-Pfalz-Kreis – Anlässlich der seit 23. Juni 2020 geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:

Durch die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, welche nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen.

Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie die Notwendigkeit von „gruppenbezogen besonderen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“ (so § 21 der 10. CoBeLVO)

Die Risikogebiete sind vor jeder Einreise von neuen Arbeitskräften zu überprüfen, da sich diese teilweise täglich ändern können. Sollten Erntehelfer aus einem Risikogebiet einreisen, so sind die bekannten Maßnahmen, wie z.B. die 14-tägige Absonderung, zu treffen.

Aktuelle Infos sind abrufbar unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Wirtschaft%20&%20Verkehr/Landwirtschaft%20&%20Wein/Saisonarbeit/

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

In der Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof findet aktuell kein Unterricht statt.

Limburgerhof / Rudolf-Wihr-Realschule plus – Hintergrund der Maßnahme ist, dass im Anschluss einer Zeugnisausgabe eines Abschlussjahrgangs eine anwesende Schülerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Alle Schüler dieses Jahrgangs sowie alle Lehrkräfte sind nunmehr auf eine mögliche Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse kann kein Unterricht stattfinden, da alle verfügbaren Lehrkräfte von der Situation betroffen sind.

In Hinblick auf die in Schwegenheim, Landkreis Germersheim, festgestellte Zunahme von positiven Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch Auswirkungen auf das Kreisgebiet und/oder die Stadt Speyer haben wird. Der Rhein-Pfalz-Kreis steht dazu in engen Kontakt mit dem Landrat der Kreises Germersheim und der Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer, durch die Gesundheitsämter der Kreise wurden notwendige Maßnahmen bereits ergriffen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in beiden Fällen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche

Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim

Kleinniedesheim / Schloss – Emil Orlik (1870-1932) war der Chronist seiner Epoche, porträtierte in Zeichnung, Radierung, Holzschnitt oder Lithographie viele bekannte Zeitgenossen und hielt bedeutende Ereignisse in Politik und Kultur in den verschiedenen graphischen Techniken fest. Eine aus Wiener, Darmstädter und Speyerer Sammlungen zusammengetragene Ausstellung im Schloss Kleinniedesheim erinnert jetzt an den vor 150 Jahren geborenen Künstler, der mit seinen Konterfeis der bedeutendsten Protagonisten seiner Zeit zum Porträtisten der Gesellschaft des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts wurde. Zu sehen sein werden in der Schau im Schloss Kleinniedesheim Bildnisse aus Orliks Hand u. a. von Max Slevogt, Gerhard Hauptmann, Hermann Bahr, Oskar Loerke, Ferdinand Hodler oder Hans Thoma.

„Orliks Grazie (nimmt) den Menschenkopf wie einen Ball und spielt mit ihm ein souveränes Spiel. Wirft ihn hoch und fängt ihn wieder auf. Schnellt ihn hierher und dorthin und schlägt Funken aus seinem Material. (…) Mit lachendem Ernst wird sein Geheimnis erraten, blitzmäßig durchschaut, aus genialem Instinkt ergründet. Ein paar Linien genügen, das Wesenhafte zu beschwören, (…) mit untrüglicher Sicherheit wird der Charakter des Menschen aufgespießt. (…) Das Wort Karikaturen genügt hier nicht. Es sind heitere Psychologien, ins Formale projiziert.“ So beschrieb der Kunstkritiker Max Osborn im Vorwort die im „Verlag Neue Kunsthandlung“ in Berlin 1920 erschienene Sammlung von 95 Porträts Emil Orliks, in der dieser die Köpfe der zeitgenössischen „Größen“ aus Kultur, Wissenschaft und Politik aufs Papier gebracht hatte.

Der Künstler Emil Orlik, der zu den besten Porträtisten des zwanzigsten Jahrhunderts zählt und dessen Bildniszeichnungen die bekanntesten Zeitungen und Zeitschriften im Berlin der Zwischenkriegszeit schmückten, hatte schon während des Weltkrieges Porträt-Skizze und -Karikatur zu neuer Blüte gebracht; es folgten ihm Kollegen wie Rudolf Grossmann, Emil Stumpp, Max Oppenheimer (genannt Mopp) oder Benedikt Fred Dolbin, die – wie auch Orlik – in Berlin ein gutes Auskommen hatten. Denn nach den entbehrungsreichen Nachkriegsjahren und der Inflation entwickelte sich die Reichshauptstadt zu jener Metropole, mit der man heute die „Goldenen Zwanziger Jahre“ verbindet. Die Presse der Stadt wirkte in dieser Zeit wie ein gewaltiger Magnet, der gierig Talente und Könner anzog. Mosse, Ullstein und Scherl, die drei großen Zeitungskonzerne Berlins, standen in fruchtbarem Wettbewerb.

Hatten die Zeitungen während der Inflation aus Geldmangel weitgehend auf Illustrationen verzichtet, drängten jetzt die bildlichen Elemente stark in die Blätter, schärfte die auflockernde und stimulierende Wirkung des Bildes die Konkurrenz. Da die technischen Möglichkeiten der photographischen Reproduktion noch sehr beschränkt waren, bot sich Zeichnern bei den 45 Morgen-, 2 Mittags-, 14 Abendzeitungen und zahlreichen Illustrierten in Berlin ein weites Betätigungsfeld, entwickelte sich diese Kunstform zu einem typischen Produkt der zwanziger Jahre.

Im Gegensatz zu vielen seiner zeichnenden Kollegen war Emil Orlik durch seine Lehrtätigkeit als Professor an der Kunstgewerbeschule in Berlin finanziell abgesichert und deshalb nicht ausschließlich von den Zeitungsredaktionen abhängig. So konnte er seinem Begehren, in verblüffender Schnelligkeit und oftmals unbemerkt von allen Anwesenden das Naturell des Dargestellten in charakteristischen Linien zu erfassen, aus „bloßem“ Interesse und künstlerischer Leidenschaft folgen.

Orlik galt, so sein Schüler Gerhard Ulrich, „als Inbegriff quirliger, weltoffener Betriebsamkeit, ein Unverwüstlicher und Unentwegter, der nichts auslassen kann und – wie man sagt – auf jeder Hochzeit tanzen muß.“ Als „Kopfjäger“, der seine „Opfer“, die Größen seiner Zeit, Maler, Schauspieler, Schriftsteller und Politiker mit dem Stift auf dem Zeichenblock einfing, nutzte er dazu jede sich bietende Gelegenheit: So lauerte er an vielen Orten in Berlin; etwa im „Romanischen Café“, in den Salons des Berliner Westens, auf Vernissagen oder in den Theatern der Stadt.

Die eingefangenen zeichnerischen Impressionen übertrug er dann vielfach in druckgraphische Techniken. Zu Beginn der 1920er Jahre schloss sich Orlik mit Künstlerfreunden – dem zeitweise in der Pfalz lebenden Max Slevogt, Bernhard Pankok sowie dem Sammler und druckgraphikverrückten Zahnarzt Josef Grünberg – zur Gesellschaft für graphische Versuche SPOG (zusammengesetzt aus den Anfangsbuchstaben ihrer Namen) zusammen, in der die vier Kumpane Tage und Nächte damit verbrachten, auf dem Gebiet der Druckgraphik zu experimentieren.

Emil Orliks Porträts sind in der Art ihrer Ausführung und im Einsatz der zeichnerischen Mittel höchst unterschiedlich angelegt. Bei manchen genügen ein paar scheinbar rasch hingeworfene Striche, um das Charakteristische der dargestellten Person zu erfassen und herauszustellen, so dass sie fast karikaturenhaft wirken. Anderen ist das Bemühen anzusehen, mit sorgsamer, detailgenauer Herausarbeitung verschiedenster Details ein Höchstmaß an Realismus zu erreichen. Betrachtet man heute die „Köpfe“ Emil Orliks, dieses Porträtisten des geistigen Lebens seiner Zeit, lebt die Kulturgeschichte der mitteleuropäischen Kunstmetropolen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in graphischen Bildnissen wieder auf. (Oliver Bentz)

Biographie Emil Orlik:

1870 als Sohn eines Prager jüdischen Schneidermeisters geboren, studierte Orlik von 1889 bis 1893 an der privaten Malschule Heinrich Knirrs in München und an der Akademie der Bildenden Künste München. 1894 kehrte er nach Prag zurück, wo er sich 1897 endgültig mit einem eigenen Atelier etablierte. Entscheidend für seine weitere künstlerische Entwicklung wurde eine Ostasienreise nach Japan von 1900 bis 1901. 1904 zog er nach Wien um. Er war von 1899 bis 1905 Mitglied der Wiener Secession.

Ein Ruf als Professor an die Staatliche Lehranstalt des Berliner Kunstgewerbemuseums zum Leiter der Graphik-Klasse, ließ ihn bereits ein Jahr später nach Berlin übersiedeln. Unter seinen Schülern finden sich bekannte Namen wie George Grosz oder Hannah Höch. Seit 1906 war Orlik Mitglied der Berliner Secession und beteiligte sich an deren Ausstellungen. Berlin blieb bis zu Orliks Tod sein Wohnort, von dort aus unternahm er fast jährlich Reisen nach Südeuropa, Frankreich, die Schweiz und Asien. Er starb am 28. September 1932 in Berlin.

Die Ausstellung:

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche
Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim
Großniedesheimer Str. 1, 67259 Kleinniedesheim
Eröffnung: Die Ausstellung wird in einem Filmbeitrag auf youtube vorgestellt werden, der ab 21. Juli 2020, dem 150 Geburtstag Emil Orliks, online sein wird.
Dauer: bis 23. August 2020
Öffnungszeiten: jeweils sonntags von 13.00 – 17.00 Uhr
Kurator: Dr. Oliver Bentz

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Was Ihr Herz begehrt…mit Anja Hubert und Stefanie Titus

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Die Wonderfroilleins mit ihrem Italo Medley

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Grundsätzliches zum 1. FCK von Alexis Bug

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Erneut positive Fälle in Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis

Dudenhofen / Berghausen / Rhein-Pfalz-Kreis – An der Realschule plus in Dudenhofen gibt es wieder einen bestätigten Fall von Covid-19 eines Schülers. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft und die Eltern wurden über den Vorfall informiert. Auch die Schulaufsicht wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

Der betroffene Schüler befindet sich nach der positiven Testung in Quarantäne. Die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe des betroffenen Schülers werden durch ein mobiles Team des Klinikums vor Ort getestet und bis zum Ergebnis in häusliche Quarantäne versetzt. Das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Recherche weiterer Kontaktpersonen und des möglichen Weges der Infizierung sowie die Weiterleitung der Quarantänisierung der Personen an die Ordnungsbehörde.

Abhängig von den Testergebnissen wird über weitere Maßnahmen entschieden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Der Unterricht an der Realschule plus in Dudenhofen wird weiter fortgesetzt. Die Schule verfügt über ein umfassendes Hygienekonzept mit Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Die Schulleitung betont, dass alle Vorgaben eingehalten wurden.

Ein weiterer bestätigter Fall wurde an der Grundschule in Berghausen gemeldet. Auch hier werden die Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe des infizierten Schülers getestet und bis zum Ergebnis in die häusliche Quarantäne versetzt. Der Schulbetrieb wird normal weiter fortgesetzt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
22.06.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Positive Fälle in Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis

Dudenhofen / Fußgönheim – An der Realschule plus in Dudenhofen gibt es einen bestätigten Fall von Covid-19 eines Schülers. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerschaft und die Eltern wurden über den Vorfall informiert. Auch die Schulaufsicht wurde darüber in Kenntnis gesetzt.

Der betroffene Schüler war lediglich an einem Tag in der Schule, als er Symptome wie Fieber und Durchfall zeigte. Seitdem befindet sich der Schüler nach ärztlichem Besuch und positiver Testung in Quarantäne. Die engeren Kontaktpersonen des betroffenen Schülers (entsprechend der Kategorie 1 nach Robert-Koch-Institut) wurden in häusliche Quarantäne versetzt und auf das Virus getestet. Bisher sind alle in Quarantäne versetzten Personen symptomfrei. Das Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören insbesondere die Recherche der Kontaktpersonen und des möglichen Weges der Infizierung sowie die Weiterleitung der Quarantänisierung der Personen an die Ordnungsbehörde.

Abhängig von den Testergebnissen wird über weitere Maßnahmen entschieden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Schule. Der Unterricht an der Realschule plus in Dudenhofen wird weiter fortgesetzt. Die Schule verfügt über ein umfassendes Hygienekonzept mit Hygienevorschriften und Abstandsregeln. Die Schulleitung betont, dass alle Vorgaben eingehalten wurden. Von weiteren Infizierungen wird momentan nicht ausgegangen.

Auch an der Grundschule in Fußgönheim wurde ein bestätigter Fall gemeldet. Die Kontaktpersonen wurden hier ebenso in die häusliche Quarantäne versetzt. Die Grundschule blieb Montag geschlossen und soll Dienstag wieder in den normalen eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
09.06.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis unter Beachtung der allgemeinen Abstand- und Hygieneregelungen geöffnet

Nachdem die Öffnung der Freibäder im Rhein-Pfalz-Kreis sukzessive in Aussicht gestellt wird, stellt sich durch die ansteigenden Temperaturen die Frage, wie mit den Badeseen verfahren wird. In der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wurde über die Öffnung der Freibäder, verbunden mit einem strengen Hygienekonzept, beschieden. Eine Regelung für die Badeseen ist darin nicht enthalten.

Da die Badeseen nicht mehr ausdrücklich zu schließen sind, sieht die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis keine Gründe mehr, eine Öffnung weiter zu verweigern. Bei den Badeseen im Rhein-Pfalz-Kreis handelt es sich um frei angelegte öffentlichen Badestellen bzw. überwiegend frei zugängliche Gewässer.

Demnach gehören die Badeseen mit den Uferbereichen zum öffentlichen Raum und der Aufenthalt ist unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregelungen und der geltenden Kontaktbeschränkungen – sowohl am als auch im Wasser – zulässig. Entsprechende Tafeln oder Hinweise auf die Einhaltung dieser Regelungen werden im Bereich der Badeseen angebracht.

Die Kreisverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus aufgrund der hohen Anzahl von Personen, die sich im Wasser oder auf der Liegewiese befinden, sehr hoch ist. Die bisher erreichten positiven Ergebnisse bei der Eindämmung der Infektion dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.06.2020

Anmerkung der Redaktion:

Dies gilt nicht für die Kreisfreie Stadt Speyer. Wir fragten diesbezüglich bei der Stadt Speyer an und erhielten folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Kemmerich,

das Baden in den Seen auf Speyerer Gemarkung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erlaubt. Die Landesregierung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Badeseen in der Handhabung mit Freibädern gleichzusetzen sind. Das für Freibäder veröffentlichte Hygienekonzept soll demnach auch für Badeseen gelten. Die dort festgeschriebenen Auflagen können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfüllen. Es wird daher zeitnah eine Abstimmung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und weiteren umliegenden Gemeinden/Städten geben, um ein gemeinsames Konzept zur Öffnung der Badeseen zu erarbeiten. Sobald es Ergebnisse bzw. einen Öffnungstermin gibt, werden wir diesen selbstverständlich kommunizieren. Bis dahin gilt der Status Quo, nach welchem nicht in den Seen gebadet werden darf.

Stadtverwaltung Speyer
29.05.2020

Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (29. Mai 2020, 12 Uhr) erstmalig seit Aufzeichnung der Fallzahlen des Coronavirus keine Neuinfektionen zu vermelden sind.

Die Anzahl der bestätigten SARSCoV-2 Fälle beträgt insgesamt 680, davon 236 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 314 aus der Stadt Ludwigshafen, 86 aus Speyer und 44 aus Frankenthal.

Von den 680 bestätigten infizierten Personen sind bereits 622 Personen genesen: 212 Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 288 aus der Stadt Ludwigshafen, 82 aus Speyer und 40 aus Frankenthal.

Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.

Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher zehn Personen verstorben: vier aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal, zwei aus Ludwigshafen und zwei Personen aus Speyer.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
02.06.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

„Bisherige Erfolge nicht aufs Spiel setzen“

Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten aus der Pfalz appellieren an Bevölkerung

Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreicht worden – und immer mehr Öffnungen und Lockerungen möglich. Seit 13. Mai sind die Restaurants mit Einschränkungen wieder geöffnet, Hotels und Ferienwohnungen folgten in dieser Woche, auch für Kulturbetriebe gibt es eine Perspektive. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Stufenplan vorgestellt. Die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld (Landkreis Bad Dürkheim), Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim), Rainer Guth (Donnersbergkreis), Ralf Leßmeister (Landkreis Kaiserslautern), Otto Rubly (Landkreis Kusel), Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße), Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), sowie die Oberbürgermeister Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Martin Hebich (Frankenthal), Stefanie Seiler (Speyer), Marc Weigel (Neustadt a.d.W.), Thomas Hirsch (Landau), Klaus Weichel (Kaiserslautern), Markus Zwick (Pirmasens), Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) und die Polizeipräsidenten Thomas Ebling (Rheinpfalz) und Michael Denne (Westpfalz) begrüßen diese schrittweise Rückkehr zur „neuen Normalität“, sagen aber auch klar: „Die bisherigen Erfolge dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir sind alle weiterhin gefordert, um mit Rücksicht und Geduld die Pandemie weiter zu bekämpfen.“

In der Gesamtbetrachtung sind die Zahlen der Neuinfektionen in der Pfalz momentan relativ stabil. „Alle Bürgerinnen und Bürger tragen hierzu erheblich bei. Sie halten Abstand, tragen Maske, verringern Ihre Sozialkontakte. In den letzten Wochen haben wir alle große Anstrengungen unternommen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen – mit Erfolg. Nun ist es wichtig, dass wir auch weiterhin alles dafür tun, die Abstände einhalten, Maske tragen und trotz der Lockerungen unsere Kontakte einschränken. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie sich an die Regeln halten und Verständnis haben“, erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten. „Dank Ihrer Umsicht und Ihrer Geduld sind nun immer mehr Lockerungen möglich. Das freut uns alle. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Es sei wichtig, dass die schon erfolgten und geplanten Öffnungen in den nächsten Wochen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. „Nehmen Sie darum bitte auch weiterhin Rücksicht, damit wir diesen ersten Erfolg nicht gefährden. Vermeiden Sie große Ansammlungen und verzichten Sie auch im Privaten auf Treffen in großer Runde.“

Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und Maske tragen. Kurz lässt sich dies unter der Formel „AHA“ – Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske – zusammenfassen. Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Bitte benutzen Sie eine Maske nicht nur dort, wo sie Pflicht ist, sondern immer, wenn sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten.“ Wer sich krank fühlt, sollte einen Arzt kontaktieren: „Sie können sich auch bei kleinsten Krankheitszeichen testen lassen, nehmen Sie diese Möglichkeit bitte wahr. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“

Gemeinsame Presseerklärung der Landkreise Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Germersheim, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße sowie der Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Neustadt a.d.W., Landau, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken und der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz
24.05.2020

Kultur im Rhein-Pfalz-Kreis

Ersatzprogramm im Internet

Aufgrund der Corona-Pandemie sind auch kulturelle Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz zurzeit noch verboten und werden in Kürze unter bestimmten Auflagen langsam geöffnet. Aber auch in der Corona-Zeit brauchen Kulturinteressierte nicht auf „Kultur im Kreis“ zu verzichten.

Viele Künstlerinnen und Künstler, die das Kulturbüro des Landkreises für Veranstaltungen im Frühjahr engagiert hatte, haben extra für die Bürgerinnen und Bürger kleine Videos gedreht, die zwar kein „Life-Ersatz“ sind, aber dennoch den Alltag versüßen können. Natürlich werben die Künstlerinnen und Künstler dadurch auch für aufgeschobenen Veranstaltungen im Kreis.

Jannis Schreiner (DJ Olde) und der Leiter des Kulturbüros des Rhein-Pfalz-Kreises, Paul Platz, haben die Clips, die nur mit dem Smartphone aber auch von einem Profi-Kameramann aufgenommen wurden, bearbeitet. Auf dem Vor- und Abspann sind jeweils Landschaften aus dem Rhein-Pfalz-Kreis zu sehen. Die verschiedenen Videos erhalten Interessierte demnächst in unregelmäßigen Abständen über den newsletter, der über die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises im Bereich Bildung&Kultur/Erlebnis Kultur zu finden ist.

Die Videos der Künstlerinnen und Künstler sind auf you tube: rhein-pfalz-kreis zu sehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
24.05.2020

Politik Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Trauer um Jacqueline Kraege- fachlich und menschlich ein großes Vorbild

Mit großer Betroffenheit und Trauer hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer auf den Tod von Jacqueline Kraege reagiert. Die ehemalige Chefin der Staatskanzlei und Bevollmächtigte des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union ist nach langer schwerer Krankheit im Alter von 59 Jahren gestorben. „Wir trauern um eine Persönlichkeit, die in verschiedenen Funktionen sowohl durch ihre fachliche Kompetenz als auch ihre besondere menschliche Zugewandtheit überzeugt hat. Ich persönlich trauere um eine menschlich und fachlich herausragende Kollegin und Beraterin, mit der ich über viele Jahre eng verbunden war“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Jacqueline Kraege begann 1992 ihre Laufbahn in der Landesverwaltung und nahm in den Folgejahren Aufgaben mit zunehmender Verantwortung wahr, zuletzt als Abteilungsleiterin für Ressortkoordination und Regierungsplanung in der Staatskanzlei. 2005 wurde sie Staatssekretärin im Ministerium für Umwelt und 2011 Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. 2013 wechselte sie mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer als Chefin der Staatskanzlei mit in die Regierungszentrale. „Jacqueline Kraege war als erste Frau in Rheinland-Pfalz in diesem Amt eine Vorreiterin. Auch als Bevollmächtigte des Landes beim Bund und bei der Europäischen Union in Berlin und Brüssel haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ihre Fachkompetenz und ihre besondere Freundlichkeit und Fröhlichkeit erleben dürfen. Als Expertin für Medien und Digitales hat sie ebenso viele Impulse gesetzt wie im Bereich der grenzüberschreitenden und internationalen Zusammenarbeit des Landes“, so die Ministerpräsidentin. Aus gesundheitlichen Gründen habe Jacqueline Kraege im Juli 2015 in den Ruhestand wechseln müssen. Mit Größe und bewundernswerter Stärke habe sie gegen ihre schwere Krankheit gekämpft. „Die Landesregierung trauert um Jacqueline Kraege und wird ihr ein ehrendes Gedenken bewahren. Ich habe eine vertraute Freundin verloren und bin in diesen schweren Stunden ganz besonders in Gedanken bei ihrem Ehemann und ihrer Familie“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020

Grenzanrainer-Länder für die Aufhebung der Grenzschließungen

In einer gemeinsamen Erklärung setzen sich die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. „Geschlossene Grenzen bedeuten emotional einen großen Rückschritt für das Schengen-Europa ohne Schlagbäume. Vor allem aber sind Schließungen von einzelnen Grenzübergängen und die flächendeckenden Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg eine große Belastung für unsere Grenzpendler und -pendlerinnen. Gleiches gilt für Unternehmen und Einrichtungen, die auf Arbeitskräfte aus den Nachbarländern angewiesen sind. Wir haben deshalb den Bund gebeten, die Maßnahmen an den deutschen Außengrenzen im Licht des Infektionsgeschehens kritisch zu prüfen und vor allem nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen an den Grenzen zu verschiedenen Nachbarstaaten zu beenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Videoschalte der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum weiteren Umgang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „25 Jahre erfolgreiche Integration dürfen nicht auf Dauer zurückgedreht werden. Die Menschen an den Grenzen brauchen zudem dringend mehr Klarheit über die existierenden Einreisebestimmungen an den Grenzen zu den verschiedenen Nachbarländern und es darf hier keine Ungleichbehandlung geben“. Seit dem 10. April weise das Robert-Koch-Institut keine Risikogebiete mehr aus.

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben ihre Forderungen in einem gemeinsamen Kommuniqué dargelegt. Darin heißt es:

„Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor große Herausforderungen, die nur durch gemeinsame Anstrengungen und eine große Solidarität in allen Bereichen gemeistert werden können.

Das ist uns insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten gelungen. Da sich das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich entwickelt hat, konnten zahlreiche an COVID-19 Erkrankte aus Italien, Spanien, den Niederlanden oder Frankreich in Deutschland intensivmedizinisch versorgt werden.

Der Schutz von Leben und Gesundheit geht für alle Menschen mit einer Vielzahl von Einschränkungen in ihrem Alltag einher. So wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Dazu zählen Hygienevorschriften, Kontaktvermeidung oder auch Ausgangssperren. Auch das Recht der Unionsbürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, wurde eingeschränkt. Dies betrifft in einem besonderen Maße die Menschen in den Grenzregionen. So wurden zur Eindämmung der Infektion Grenzkontrollen eingeführt und zum Teil Grenzschließungen vorgenommen.

Allerdings darf es sich bei den Grenzkontrollen und Grenzschließungen nur um vorübergehende Maßnahmen handeln. Die vollständige Wiederherstellung der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes sowie der Funktionsweise des Schengen-Raums ist essentiell, damit sich Europa langfristig von den Folgen der Krise erholen kann. Sofern es das aktuelle Infektionsgeschehen möglich macht, sollte dies kurzfristig geschehen.

Es ist festzustellen, dass Grenzregime an den deutschen Außengrenzen nach Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz unterschiedlich gehandhabt wurden. So ist der Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich und Luxemburg nur an einzelnen durch die Bundespolizei bewachten Grenzübergängen möglich, wohingegen kleine Grenzübergänge geschlossen wurden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. Insbesondere sollten alsbald bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Regelungen bezüglich der Grenzen zu allen Nachbarstaaten entwickelt werden. Dies sollte in enger Abstimmung mit den jeweiligen Grenzregionen erfolgen.“

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Behutsame und differenzierte Entscheidungen –  Spielplätze und Museen dürfen wieder öffnen, Gottesdienste und Gebetsversammlungen können stattfinden

„Die sorgfältige und behutsame Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheits- und Grundrechten, sozialer und gesellschaftlicher Teilhabe sowie der wirtschaftlichen Entwicklung prägten auch heute wieder das Gespräch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schaltkonferenz.

Noch könne man nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die am 20. April verabredeten und umgesetzten ersten Öffnungsmaßnahmen auswirkten.  Diese Beurteilung und die damit verbundenen Entscheidungen, ob ein weiterer größerer Öffnungsschritt möglich sei, werde am 6. Mai in einer weiteren Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und –chefs der Länder erfolgen, sagte die Ministerpräsidentin. „Bei allen Entscheidungen fließen selbstverständlich die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über das neuartige Virus und die vielen interdisziplinären Expertenmeinungen ein. Auch meine Landesregierung und ich sind im engen und regelmäßigem Austausch mit unserem Corona-Expertenteam“, so die Ministerpräsidentin.

Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle sei die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten betonten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss. „Deshalb bauen wir als Länder in den Gesundheitsämtern erheblich Personalkapazitäten auf“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. In Rheinland-Pfalz stehe ein Pool von mehr als 1000 Personen zur Unterstützung der Gesundheitsämter bereit.

Wie bereits in der Regierungserklärung angekündigt, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte mit der Bundeskanzlerin und ihren Länderkolleginnen und –kollegen, dass Friseurgeschäfte ab dem 4. Mai unter Auflagen und unter Vermeidung von Wartesituationen ihre Arbeit wiederaufnehmen können. Auch Musikunterricht, einzeln oder zu zweit, werde in Rheinland-Pfalz ermöglicht.

Weil es rechtlich problematisch sei und auch niemand wirklich verstehen könne, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen könnten und andere nicht, sollen Geschäfte des Einzelhandels unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.

In der Schaltkonferenz bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

In dem heute gefassten Beschluss heißt es weiter: „Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religion in Deutschland haben Länder und der Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen.

Gottesdiente und Gebetveranstaltungen sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder.

In Rheinland-Pfalz sollen ab 3. Mai wieder Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden können. Die Religionsgemeinschaften haben umfangreiche Schutzkonzepte vorgelegt, diese werden in der Rechtsverordnung des Landes geregelt, die am 3. Mai, 0 Uhr in Kraft treten wird.

Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehen muss davon ausgegangen werden, dass mindestens bis zum 31. August keine Großveranstaltungen stattfinden können. Nachfolgend der Beschluss im Wortlaut: „Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.“

Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Mögliche Definitionen von Größenordnungen bei Veranstaltungen sollen bei der kommenden Bund-Länderschalte behandelt werden.

Spielplätze sind unter Auflagen landesweit mit in Kraft tretender Rechtsverordnung geöffnet. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Kommunen, lokal anders zu entscheiden. Damit soll Familien neben Grünflächen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu ermöglicht werden.

Mit Blick auf Kultureinrichtungen haben die Regierungschefinnen und –chefs mit der Bundeskanzlerin folgenden Beschluss gefasst: „Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden. Die Landesregierung wird nächste Woche mit Museen, Ausstellungen und Galerienüber Hygienekonzepte beraten. Die Eröffnung ist für den 11. Mai vorgesehen.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass dies Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Millionen Euro für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen.“

Thematisiert wurde auch die Frage, wie in Zukunft auf durch lokale Ereignisse ausgelöste mögliche Hotspots reagiert werden muss. In solchen Fällen müssten die vor dem 20. April gültigen Beschränkungen vor Ort wieder konsequent eingeführt werden, so die Länderchefs- und –chefinnen im Gespräch mit der Kanzlerin.

Auch das Vorhalten von Intensivbetten war ein Thema in der Schaltkonferenz. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht, die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lasse es nun zu, dass ein etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten für planbare Kapazitäten genutzt werden könne, so die Ministerpräsidenten. „Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.

Zudem haben die Länderchefs- und -chefinnen den Chef des Bundeskanzleramtes und die Staatskanzleichefs beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangebote und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten.  

Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefinnen und –chefs Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten.

In Bezug auf die Grenzsituation zu Luxemburg hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut darauf gedrängt, dass es zu einheitlichen Regelungen an den deutschen Außengrenzen kommt und auch zu Lockerungen. Das sei eine schwere Belastungsprobe für die länderübergreifende Freundschaft mit Luxemburg.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
04.05.2020