Landau und Kreis Landau

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Stand Freitag, 08.05.2020, 12 Uhr

Nach aktuellem Stand (8. Mai 2020, 12 Uhr) hat sich seit gestern kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 221 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 204 Personen sind gesundet*. 4 Personen sind verstorben.

Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (10 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)

Stadt Landau: 73 Personen (68 davon gesundet, 1 verstorben). Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Stand Donnerstag, 07.05.2020, 14 Uhr

Nach aktuellem Stand (7. Mai 2020, 14 Uhr) hat sich seit gestern kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 221 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 202 Personen sind gesundet*. 4 Personen sind verstorben. Leider muss in der Stadt Landau ein erster Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine weibliche Person mit Vorerkrankungen, die mit Covid-19 verstorben ist.

Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (9 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)

Stadt Landau: 73 Personen (67 davon gesundet, 1 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das Bürgertelefon derzeit nicht besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
11.05.2020

Digitalisierung und Herausforderungen der aktuellen Corona-Krise als Themen: Landaus OB Hirsch tauscht sich mit südpfälzischen Wirtschaftsjunioren aus

Landaus OB Hirsch beim digitalen Meeting mit den Wirtschaftsjunioren Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Digital statt wie ursprünglich geplant analog beim gemeinsamen Brunch in einem Landauer Hotel: So fand jetzt das Meeting von Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsjunioren Südpfalz statt. Thema der Videokonferenz waren auch die Herausforderungen der Corona-Pandemie.

„Wie kann es gelingen, unter Beibehaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaft in der aktuellen Corona-Krise wieder zu starten? Das ist die zentrale Frage, der wir uns mit Blick auf die Konjunktur in unserem Land wie auch in unserer Stadt stellen müssen“, sagte Hirsch beim Austausch mit den jungen Führungskräften. Landaus Stadtchef ist froh, dass die Unternehmen in Landau in der Krise so viele kreative Ideen entwickelt haben –  viele davon digital. „Die aktuelle Lage hat wie ein Katalysator auf die Digitalisierung gewirkt und uns allen überdeutlich vor Augen geführt, wo deren Chancen liegen und wo es noch Defizite gibt“, so der OB, der mit seinem Amtsantritt einen eigenen Breitbandbeauftragten in der Verwaltung installiert hatte.

Im Gespräch mit den Wirtschaftsjunioren um Kreissprecher Martin Kolb begrüßte der OB erneut die „Lockerungen mit Maß“, die Bund und Länder bereits umgesetzt bzw. durchgeführt haben. „Geschäftswelt wie auch Gastronomie und Hotellerie brauchten nicht nur finanzielle Soforthilfen, sondern vor allem auch Perspektiven –  die sind nun gegeben, auch wenn die Herausforderungen sicherlich nicht kleiner geworden sind.“ Die Stadt Landau begleite die in der kommenden Woche anstehende Öffnung der Gastronomie aktiv, u.a. mit zusätzlichen Flächen für die Außenbewirtschaftung und dem vollständigen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren, so Hirsch weiter. Um das #immerwaslosinld in der attraktiven Innenstadt aufrechtzuerhalten und die Landauer Geschäftswelt zu unterstützen, brauche es nun jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns: Abstand, Hygiene und Alltagsmasken seien das Gebot der Stunde und unbedingt notwendig, um die gewonnenen Freiheiten weiter genießen zu können.

Die Wirtschaftsjunioren sind mit rund 10.000 Unternehmerinnen und Unternehmern unter 40 Jahren das größte Netzwerk junger Wirtschaft in Deutschland. Die südpfälzischen Wirtschaftsjunioren wurden als jüngster Kreis im Herbst 2019 gegründet und zählen bereits knapp 40 Mitglieder.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Alles wieder an seinem Platz: Stadtbibliothek Landau öffnet nach Sanierungsarbeiten am Donnerstag, 14. Mai – Auch Bücher müssen in „Quarantäne“

Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und Einrichtungsleiterin Amelie Löhlein in der Baustelle Stadtbibliothek. (Quelle: Stadt Landau)

Gute Nachrichten für Landauer Leseratten: Am Donnerstag, 14. Mai, kann die Stadtbibliothek nach erfolgreich abgeschlossenen Renovierungsarbeiten für den Publikumsverkehr öffnen – wenn auch aufgrund der aktuellen Lage rund um das Corona-Virus anders als gewohnt. Um für die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog erarbeitet.

Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und Einrichtungsleiterin Amelie Löhlein freuen sich, dass die Landauerinnen und Landauer ihre in neuem Glanz erstrahlende Bibliothek wieder nutzen können. „Das Ergebnis der Sanierung lässt sich wahrlich sehen – immerhin wurden mehr als 100.000 Euro dafür aufgewandt. Ich danke allen sehr, die zum Gelingen dieses Projekts beigetragen haben“, sagt Dr. Ingenthron. „Das Team um Bibliotheksleiterin Amelie Löhlein kann es kaum erwarten, die Bücherfreundinnen und -freunde unserer Stadt wieder persönlich vor Ort begrüßen zu dürfen. Und ich werbe gerne dafür, diese so wichtige Stätte der Literatur und der Bildung intensiv zu nutzen“, so der Kulturdezernent weiter.

„Vieles wird erstmal anders sein, nicht nur die Öffnungszeiten, die wir aufgrund der Umstände anpassen mussten. Wir haben im Eingangsbereich Desinfektionsmittelspender aufgestellt und die Ausleih- und Infotheke mit einem Plexiglasschutz versehen. Außerdem arbeiten wir mit Abstandsmarkierungen“, erklärt Einrichtungsleiterin Löhlein. Nutzerinnen und Nutzer dürfen die Räumlichkeiten am Heinrich-Heine-Platz nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten. Außerdem wurde die Besucherzahl auf maximal 15 Nutzerinnen und Nutzer und die Aufenthaltsdauer auf 30 Minuten begrenzt. Sitzmöglichkeiten und Internet-Arbeitsplätze stehen vorerst nicht zur Verfügung. „Auch die zurückgebrachten Medien müssen sich einer besonderen Behandlung unterziehen: Denn sie werden erstmal für 72 Stunden in Quarantäne gesteckt, bevor wir sie zurück ins System buchen“, so Löhlein. Sie bedanke sich bereits im Voraus bei allen Nutzerinnen und Nutzern für das Verständnis und die Umstände, die diese Regelungen mit sich brächten.

Die Stadtbibliothek Landau hat ab Donnerstag, 14. Mai, vorerst montags, dienstags, donnerstags und freitags von 13 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr geöffnet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Tag der Befreiung: Stadt Landau gedenkt Opfern des Nationalsozialismus – OB Hirsch ruft zum Einstehen gegen Rassismus und Extremismus, Verschwörungstheorien, Verleumdung und Gewalt auf

Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung. Er hat uns alle befreit von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

(Richard von Weizsäcker, 8. Mai 1985)

Gedenkstunde in Zeiten von Corona: Ohne Gäste, dafür aber mit Unterstützung des OK Weinstraße. (Quelle: Stadt Landau)

In der Landauer Stiftskirche gedachten am heutigen 75. Jahrestag des Inkrafttretens der deutschen Kapitulation im Zweiten Weltkrieg Stadt und Kirchen der Opfer des Nationalsozialismus. Die Gedenkstunde fand aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ohne Gäste statt. Das Studio Landau des Offenen Kanals Weinstraße zeichnete die Veranstaltung auf und wird diese zeitnah im Internet zur Verfügung stellen. Bei der Gedenkfeier wurde auch der Opfer der Bombenangriffe auf die Stadt Landau im März 1945 gedacht. Die Gedenkveranstaltung am 16. März dieses Jahres hatte aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden können.

„Rassismus, Ausgrenzung und Intoleranz haben unter dem Regime der Nationalsozialisten die Welt in Brand gesteckt“, betonte Oberbürgermeister Thomas Hirsch in seiner Ansprache. „Es ist unsere Pflicht, die Erinnerung an diese Schrecken immer wieder zu erneuern, damit diese niemals in Vergessenheit geraten.“ Mit Blick auf das Kriegsende vor 75 Jahren und die aktuelle Situation in der Corona-Krise sagte Landaus Stadtchef: „Nein, die derzeitige Lage ist nicht vergleichbar mit damals – auch wenn einzelne Branchen hart ums Überleben kämpfen. Und doch gibt es zwischen damals und heute Gemeinsamkeiten: Gemeinsames solidarisches Handeln, Zusammenstehen, die Unterstützung für Ältere und Bedürftige.“ Der Blick auf die dramatische Situation nach dem Kriegsende lehre uns aber auch: Hoffnungslosigkeit sei kein guter Ratgeber, wichtig seien vielmehr Vertrauen in die Zukunft, Optimismus und Mitmenschlichkeit, so Hirsch.

Blick hinter die Kulissen: In der Landauer Stiftskirche wurde die Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus aufgezeichnet. (Quelle: Stadt Landau)

„Ich möchte Sie heute erneut bitten, gegen Rassismus und Extremismus vorzugehen. Gegen Verschwörungstheorien, gegen Verleumdung und jedwede Gewalt. Gleichgültigkeit ist der erste Schritt, Werte zu gefährden. Frieden ist nicht selbstverständlich, unser aller Einsatz für den Frieden ist gefordert, vor Ort und in der Welt. Unsere Aufgabe ist es heute, die Erinnerung und das Gedenken an die Opfer als Mahnung für die Zukunft zu begreifen.“

An die Ansprache des Oberbürgermeisters schlossen sich ein historischer Vortrag von Stadtarchivarin Christine Kohl-Langer zum Kriegsende in Landau sowie gemeinsame Worte und ein Gebet der Dekane Volker Janke und Axel Brecht an. Die musikalische Begleitung der Gedenkstunde übernahm Bezirkskantorin Anna Linß an der Orgel.

Die Aufzeichnung der Gedenkstunde ist ab Samstag, 9. Mai, auf dem YouTube-Kanal „OK Weinstraße“, der städtischen Internetseite www.landau.de und auf der städtischen Facebook-Seite „Stadt Landau in der Pfalz“ zu sehen.

Lesen sie hier die Rede von OB Hirsch als pdf:

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

In guten wie in schwierigen Zeiten: nachbarschaftlich europäischer Impuls anlässlich des diesjährigen Europatages

Auf Einladung der Europaabgeordneten Christine Schneider haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch anlässlich des Europatages am 9. Mai am deutsch-französischen Grenzübergang in Lauterburg getroffen, um ein Zeichen europäischer Freundschaft zu setzen und für die europäische Idee einzustehen. „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Zukunft im solidarischen Miteinander der Europäischen Staatengemeinschaft liegt. Gemeinsam in Europa können wir mehr erreichen als ein Staat allein und gemeinsam werden wir auch diese Krise bewältigen“, erklären die Südpfälzer ihr Ansinnen.

v.l.: Landrat Dr. Fritz Brechtel, Christine Schneider MdEP, Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt

„Uns war es wichtig, trotz der aktuellen Einschränkungen, unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsbestimmungen, ein Zeichen für die deutsch-französischer Freundschaft zu setzen“, erklärt Schneider. Die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 lege den Grundstein für die einzigartige Erfolgsgeschichte der Europäischen Union. Der Europatag habe nie unter ähnlich erschwerten Bedingungen stattgefunden und es nie sei es wichtiger gewesen, sich für die europäische Idee stark zu machen. „Seit 70 Jahren leben wir gemeinsam in Frieden, Einheit und Freundschaft in Europa. Und seit 25 Jahren dürfen wir uns ohne Grenzkontrollen im Schengen-Raum bewegen. Ganze Generationen sind aufgewachsen in einem grenzenlosen Europa der Möglichkeiten. Angesichts der Corona-Pandemie sehen wir uns großen Herausforderungen nationalen, internationalen vor allem aber europäischen Ausmaßes ausgesetzt.“

„Es ist zwar ein bescheidenes Zeichen, das wir heute setzen können, dennoch wollen wir zeigen, dass wir für unsere europäischen Werte einstehen“, so Landrat Dr. Brechtel. „Es war nie wichtiger, sich für die grenzüberschreitende Freundschaft einzusetzen“, ist sich Oberbürgermeister Hirsch sicher und Landrat Seefeldt ergänzt, dass „wir gerade in dieser Zeit der Krise besonders schmerzhaft das Ausmaß der geschlossenen Grenzen zu spüren bekommen“.

„Wir alle, die wir in dieser Grenzregion aufgewachsen sind und leben, kennen die zahlreichen Vorteile und positiven Aspekte unseres grenzenlosen Miteinanders und wissen um die unermessliche Bereicherung grenzüberschreitender Freundschaften“, so Schneider, „doch die Corona-Krise stellt die Grenzregionen vor besondere Herausforderungen. Sei es im Arbeitsalltag, beim Einkaufen oder bei grenzüberschreitenden Beziehungen.“ In den vergangenen Wochen war es wiederholt zu verbalen Attacken auf Grenzpendler gekommen. Die Situation an den Grenzübergängen ist vor allem für Pendler besonders einschneidend, auch wenn die partielle Öffnung der Grenzübergänge dankenswerter Weise die Situation schon etwas entschärft hat. Erstmals seit dem Bestehen des Schengen-Abkommens erleben wir Grenzkontrollen und Grenzschließungen innerhalb der Europäischen Union sowie weitreichende Social-Distancing-Maßnahmen, die das Zusammenleben im Inland und im grenzüberschreitenden Miteinander erschweren. Die Schließung der Grenzübergänge sei dennoch eine angemessene und wichtige Entscheidung und die richtige Antwort auf die Ausbreitung des Virus gewesen, sind sich die südpfälzischen Politiker einig. Als nächstes gelte es eine europaweit koordinierte Exit-Strategie umzusetzen und das Virus in Schach zu halten, bis ein Impfstoff gefunden wird. Dann könne ganz Europa gestärkt aus dieser Krise hervorgehen. Gerade erst habe die von der Europäischen Union initiierte internationale Geberkonferenz 7,4 Millionen Euro für den Kampf gegen das COVID-19 Virus mobilisiert, um umfangreiche Mittel für die gemeinsame Entwicklung und den weltweiten Einsatz von Test, Medikamenten und Impfstoffen bereitstellen zu können.

„In der gegenwärtigen Krise bekommen wir die Grenzen des Miteinander in der Europäischen Union schmerzlich zu spüren. Aber wir erleben auch Tag täglich, wie europäische Solidarität im Kleinen wie auch im Großen gezeigt und damit der europäische Gedanke gelebt wird. Gemeinschaft statt Gegeneinander, Partnerschaft statt Konkurrenz, Vertrauen statt Misstrauen, alle zusammen statt jeder für sich – das ist der europäische Gedanke, den Robert Schuman mit seiner Erklärung 1950 auf den Weg brachte und der unser Europa noch heute ausmacht.“ führt Schneider weiter an. Besonders hob sie die solidarische Zusammenarbeit zwischen den europäischen Nachbarn hervor. Die kommunalpolitisch Verantwortlichen hätten sich sofort für die Unterstützung ihrer französischen Freunde stark gemacht und ganz selbstverständlich mit der Aufnahme französischer Patienten in südpfälzischen Kliniken und Medikamentenlieferungen nach Weißenburg ausgeholfen.

„Wir, die politischen Vertreter dieser Grenzregion, müssen alles unternehmen, um gegen die bestehende Verärgerung anzugehen. Wir müssen positive Zeichen unserer Freundschaft setzen und mehr denn je den Mehrwert der deutsch-französischen Zusammenarbeit spürbar werden lassen“, so die Landräte Seefeldt und Dr. Brechtel. „Auch wenn die Grenzen geschlossen sind, müssen wir dafür Sorge tragen, dass unsere grenzüberschreitende Freundschaft keine Risse bekommt. Wir dürfen Beschimpfungen oder Ausgrenzung an den Grenzübergängen nicht akzeptieren und müssen dagegen angehen“, führt OB Hirsch weiter aus. „Die gegenwärtige Lage führt uns eindrücklich vor Augen, dass unsere europäische Einheit keine Selbstverständlichkeit ist. Wir müssen unsere europäischen Werte verteidigen und die Europäische Union beschützen und stärken. Gemeinsam müssen wir alles daran setzen, dass unser Europa auch zukünftig für Frieden, Solidarität, Freiheit und auch Freundschaft steht!“ so Schneider abschließend.

Christine Schneider, MdEP
11.05.2020

Alles im grünen Bereich: Bau des Kunstrasenplatzes am Sportzentrum West in Landau auf der Zielgeraden

Eine aktuelle Luftaufnahme des neuen Kunstrasenplatzes am Sportzentrum West in Landau. (Quelle: Stadt Landau)

Sattes Grün ist seit wenigen Tagen die dominierende Farbe auf dem neuen Kunstrasenplatz am Landauer Sportzentrum West. Die Arbeiten, die vom städtischen Gebäudemanagement betreut werden, befinden sich auf der Zielgeraden. Seit Mittwoch verlegt eine Fachfirma die Kunstrasenbahnen, weitere Arbeitsschritte, etwa das Einsanden des Rasens und das Einarbeiten des Korks, sollen in der kommenden Woche über die Bühne gehen. Inklusive Pflasterarbeiten und den Arbeiten an der Außenanlage soll die Maßnahme Ende Mai bzw. Anfang Juni abgeschlossen sein.

Der Kunstrasenplatz entsteht aktuell auf dem Gelände des Jahnsportplatzes und in unmittelbarer Nähe zur im Bau befindlichen Sporthalle West. Die Stadt hatte den Bau des Kunstrasenplatzes zunächst auch ohne Landes- oder Bundesförderung stemmen wollen; vor wenigen Wochen kam aber die frohe Kunde aus Berlin, dass sich die südpfälzische Metropole und Sportstadt über Fördergelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro für die Sporthalle West und den Kunstrasenplatz freuen darf.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Ab Freitag, 15. Mai: Stadt Landau führt wieder reguläre Parkkontrollen durch – Abgelaufene Anwohnerparkausweise werden bis 14. Juni nicht geahndet 

Ab Freitag, 15. Mai, wird in Landau wieder regulär kontrolliert. (Quelle: Stadt Landau)

Während des Corona-Shutdowns hat die Stadt Landau weniger „Knöllchen“ verteilt. Aufgrund von Lockerungen wie der Öffnung der Gastronomie sieht sie jedoch die Notwendigkeit, ab Freitag, 15. Mai – und damit einige Tage früher als angekündigt –  wieder reguläre Parkkontrollen durchzuführen.

In den vergangenen Wochen entfielen die Kontrollen der Ganztagsparkplätze. Zudem durfte, wer einen Anwohnerparkschein besitzt, damit auch auf Parkplätzen innerhalb der eigenen Parkzone parken, die nicht für Anwohnerinnen und Anwohner ausgewiesen sind. Weiter regulär überwacht wurden das Kurzzeitparken in der Innenstadt sowie Kreuzungen und Feuerwehrzufahrten.

Da das städtische Bürgerbüro jedoch aufgrund der Schließung der Verwaltung seit dem 16. März keine Anwohnerparkausweise ausstellen konnte, kündigt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann an, dass Fahrzeuge, die mit abgelaufenem Anwohnerparkausweisen in ihrem Quartier parken, bis einschließlich 14. Juni nicht verwarnt werden.

Termine im Bürgerbüro der Stadt Landau können unter der Telefonnummer 0 63 41/13 32 66 vereinbart werden. Die Servicezeiten sind montags bis mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr.

Achtung: Am Dienstag, 12. Mai, und Mittwoch, 13. Mai, bleibt das Bürgerbüro aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Corona-Pandemie: Städtische Galerie Villa Streccius und Strieffler-Haus der Künste bleiben vorerst geschlossen – Kunst.Nach(t).Landau, Musikalische Goetheparkplaudereien und Kleine Montagsreihe entfallen

Schade: Viele kulturelle Veranstaltungen in Landau wie hier die Kleine Montagsreihe müssen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. (Quelle: Stadt Landau)

Die erforderlichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beeinflussen auch das kulturelle Leben in Landau. Veranstaltungen, die durch Ehrenamtliche oder mit deren Hilfe durchgeführt werden, können aktuell aufgrund des Versammlungsverbots für Vereine nicht ausreichend vorbereitet werden.

Die Ausstellung „Dieter Kissel – ein Sammler aus Leidenschaft“, die am 17. Mai im Strieffler-Haus der Künste starten sollte, muss daher ebenso abgesagt werden wie die Co-Ausstellung mit gleichem Titel, die der Kunstverein am 15. Mai in der Galerie Villa Streccius eröffnen wollte. Die Städtische Galerie Villa Streccius und das Strieffler-Haus der Künste bleiben also bis nach der Sommerpause auf jeden Fall geschlossen. „Das ist gerade für den Kunstverein, der in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen feiern kann, ein harter Schlag. Mein Dank gilt den engagierten Mitgliedern des Kunstvereins, in gleicher Weise aber auch den Aktiven im Verein Strieffler-Haus der Künste“, so Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron.

Schweren Herzens sieht sich der Kulturdezernent in Abstimmung mit den einzelnen Akteurinnen und Akteuren gezwungen, auch die Kunst.Nach(t).Landau, die für den 26. Juni geplant war, abzusagen. „Ich bedauere dies sehr, denn gemeinsam mit den 14 beteiligten Institutionen, Vereinen, Galerien, Museen und Kirchengemeinden hatten wir ein überaus attraktives Programm erarbeitet. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Ich hoffe sehr, dass wir im kommenden Jahr einen neuen Anlauf für die zweite Auflage machen können“, so der Kulturdezernent weiter.

Ebenso finden die 45. Musikalischen Goetheparkplaudereien, die von Mitte Juni bis Mitte August in bewährtem Format im Goethepark die Menschen erfreut hätten, in diesem Jahr nicht statt. „Zehn Sonntage mit Plaudereien und Musik – das wird uns in diesem Jahr sehr fehlen. Seit viereinhalb Jahrzehnten sind die »GPP« fester Bestandteil des sommerlichen Kulturprogramms, der vor allem von Menschen reiferen Alters geschätzt wird. Eine Besonderheit ist, dass alle aktiven Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Gage auftreten. Auch hier schmerzt es uns, dass wir diese Entscheidung treffen mussten, aber auch hier war sie für uns folgerichtig. Ein paar kleine Neuerungen waren für dieses Jahr vorgesehen – das muss nun bis zum kommenden Jahr warten“, sagt Dr. Ingenthron.

Die Kleine Montagsreihe des Vereins Kulturzentrum Altstadt ist auch von der Absagewelle betroffen. Sabine Haas, Leiterin der städtischen Kulturabteilung und Mitglied des Programmausschusses, erläutert: „Die engagierten Künstlerinnen und Künstler, zum Teil Gruppen aus dem Ausland, mussten aufgrund der Reisebeschränkungen von sich aus schon absagen. Allen Beteiligten brechen die ganzen Tourneepläne für Sommerfestivals u. ä. zusammen.“ Ein weiteres Problem sei die Einhaltung der Abstandsregeln, die im kleinen Innenhof des Frank-Loebschen Hauses nicht gewährleistet werden könnten. „So wird es auch diesen Klassiker im Landauer Kultursommer in diesem Jahr nicht geben. Erstmals in ihrer Geschichte muss diese Reihe komplett entfallen. Ich hoffe und wünsche mir, dass die Aktiven des Programmausschusses um Gerri Marz und Werner Kuntz im kommenden Jahr mit altem und neuem Elan durchstarten und dann wieder ein tolles Programm präsentieren können“, blickt der Kulturdezernent nach vorne.

Wann städtische Einrichtungen wie das Frank-Loebsche Haus oder das Museum für Stadtgeschichte wieder geöffnet werden können, wird derzeit geprüft.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Nächste Schritte in der Kommunal- und Verwaltungsreform: Landaus OB Hirsch begrüßt Fokus auf Digitalisierung und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, betont aber Bedeutung von kommunaler Selbstverwaltung

OB Hirsch hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Kreisfreiheit der Stadt Landau stark gemacht. (Quelle: Stadt Landau)

„Die Strukturprobleme des Landes Rheinland-Pfalz lassen sich nicht mit der Einkreisung von sieben kleinen kreisfreien Städten lösen“: Mit diesen deutlichen Worten hatte Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, vor wenigen Monaten im Stadtrat noch einmal Stellung gegen mögliche Zwangseinkreisungen im Zuge der geplanten Kommunalverfassungsreform bezogen. Auf Grundlage ergänzender Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit hat man sich in Mainz jetzt auf weitere Reformschritte geeinigt. Diese sehen eine konsequente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und einen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit vor. Eine gleichwertige Alternative zur Gebietsreform seien diese Schritte nach Meinung des Innenministeriums aber nicht.

OB Hirsch begrüßt die geplanten Reformschritte, betont aber auch die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung in Gestalt kreisfreier Städte für die Sicherung der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. „Es ist gut, dass die ursprüngliche Idee der Einkreisung, die auch die kreisfreie Stadt Landau bedroht hat, vorerst nicht in die Umsetzung geht und stattdessen an der Frage weitergearbeitet wird, wie Kommunal- und Verwaltungsstrukturen anderweitig zukunftsfest gemacht werden können“, so der Stadtchef.

Dabei müsse immer, sowohl bei der Digitalisierung als auch beim Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, die Verbesserung der Effizienz für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. „Gerade die aktuelle Lage zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und auch die interkommunale Zusammenarbeit, wie sie von der Stadt Landau bereits in rund 70 Kooperationen gelebt wird, sind. Nichtsdestotrotz sind es die kreisfreien Städte, die ihren Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Allzuständigkeit ideale Rahmenbedingungen zur Daseinsvorsorge bieten – von der Wiege bis zur Bahre. Daran gilt es nach wie vor festzuhalten“, so Hirschs Überzeugung.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und der bis dahin umgesetzten Maßnahmen soll im zweiten Halbjahr 2021 über die weiteren Reformschritte entschieden werden.

Die ergänzenden Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform sind auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.mdi.rlp.de zu finden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
11.05.2020

Schuleingangsuntersuchungen finden in diesem Jahr nicht statt

Aufgrund der Corona-Pandemie wird für den Einschulungsjahrgang 2020/2021 die Pflicht der Gesundheitsämter aus­gesetzt, die schulärztliche Untersuchung aller angemeldeten Kinder vorzunehmen. Dies hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie den Gesundheitsämtern im Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt.

Folglich finden keine Einschulungsuntersuchungen, auch nicht für Kann-Kinder, statt.
Die Schuleingangsuntersuchungen werden nicht nachgeholt. Kinder, deren Eltern eine Zurückstellung beantragt haben, werden untersucht. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit körperlichen und geistigen Behinderungen, sowie für Kinder mit Beeinträchtigung des Sehens und Hörens, wird das Gesundheitsamt Landau-Südliche Weinstraße Einzelfalllösungen herbeiführen. Die betroffenen Familien werden vom Gesundheitsamt gesondert kontaktiert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
11.05.2020

Bildungsministerin Hubig besucht Konrad-Adenauer-Realschule plus und Fachoberschule Technik und Umwelt in Landau

Die Schulschließungen mit all ihren Folgen sind eine enorme Herausforderung für die gesamte Gesellschaft. Jetzt öffnen die Schulen schrittweise wieder ihre Türen – so auch die Konrad-Adenauer-Realschule plus und Fachoberschule Technik und Umwelt in Landau. Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig macht sich vor Ort ein Bild von den Herausforderungen, denen sich die Schulgemeinschaft in den letzten Wochen gestellt und gemeinsam mit dem Träger und der Schulaufsicht gute individuelle Lösungen gefunden hat. Im Gespräch mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und der Schulleitung geht es etwa um Fragen der Umsetzung der Hygieneregeln, des Online-Lernens oder auch um ganz persönliche Erfahrungen mit Schule in Corona-Zeiten.

„Die letzten Wochen haben nicht nur zahlreiche neue Fragen an uns alle gestellt, sondern auch bestehende Herausforderungen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Bildungsgerechtigkeit oder der digitale Unterricht haben eine ganz neue Dimension bekommen. Dass wir diese Ausnahmesituation an unseren Schulen trotz aller Widrigkeiten bisher so gut gemanagt haben, ist das Ergebnis von echtem Teamwork. Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulträger, Verbände, Verwaltung und Politik – alle gemeinsam haben sich dieser Herausforderung besonnen aber auch tatkräftig angenommen. Für dieses Engagement bedanke ich mich. Aber wir sind noch nicht durch die Krise durch. Mit dem Gedanken des Miteinanders und Füreinanders schaffen wir aber auch noch den Rest des Weges“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in Landau.

Das Miteinander und Füreinander präsentierten auch Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Konrad-Adenauer-Realschule plus: Mit einem 3D-Drucker drucken sie Gesichtsschilde zum Schutz vor Tröpfchen-Infektionen, die an Kooperationspartner, wie zum Beispiel den Kinderschutzbund, übergeben werden.

„Wir wollen dieses Schuljahr trotz der schwierigen Situation für alle Beteiligten zu einem möglichst guten Ende bringen. Das geht aus unserer Sicht am besten durch eine Einzelfallbetrachtung und Einzelfallentscheidung, denn Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Mitglieder der Verwaltung gehen ganz unterschiedlich mit der aktuellen Situation um. Die Fragen, die uns dabei leiten sind etwa: Wie stellte sich die schulische Situation der Schülerin oder des Schülers vor der Schulschließung dar? Wie groß ist die persönliche Belastung, das eigene Bedrohungsgefühl oder die familiäre Situation – auch in Bezug auf etwaige Vorerkrankungen. Welche Zukunftsperspektiven der Schülerinnen und Schüler müssen mitbedacht werden, wie zum Beispiel das Erreichen von Abschlüssen, die Möglichkeit von Ausbildung und Studium oder die Qualifikationen für den Besuch einer weiterführenden Schule“, betont Schulleiter Manfred Schabowski.

Landaus Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Ingenthron betonte, dass sich die Schulen in der Stadt den Herausforderungen in hervorragender Weise gestellt hätten. Sie alle haben ausnahmslos ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein bewiesen. „Wir sind in enger Abstimmung mit unseren Schulen und setzen mit ihnen alle erforderliche Maßnahmen um, damit die Schülerinnen und Schüler ebenso wie

Lehrkräfte und nichtpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind.“ Es gelte, auch die nächsten Schritte mit viel Augenmaß und dem Blick für das Machbare und Notwendige anzugehen. „Der Unterricht in den kommenden Wochen und Monaten wird ein anderer sein als der, den es vor Corona gab“, so Dr. Ingenthron.

Text: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz Foto: Stadt Landau
11.05.2020

Landau und Landkreis LD

Coronavirus: Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Fallzahlen vom 30.04.2020

Nach aktuellem Stand (30. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit gestern zwei weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße bestätigt. Insgesamt wurden 218 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 187 Personen sind gesundet*. 2 Personen sind verstorben.

Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (6 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (10 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (22 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (16 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (20 davon gesundet)

Stadt Landau: 72 Personen (63 davon gesundet).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Fallzahlen vom 29.04.2020

Nach aktuellem Stand (29. April 2020, 14 Uhr) hat sich seit gestern ein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße bestätigt. Insgesamt wurden 216 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 184 Personen sind gesundet*. 2 Personen sind verstorben.

Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (6 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (9 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (22 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (16 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 12 Personen (11 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (20 davon gesundet)

Stadt Landau: 72 Personen (61 davon gesundet). Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Fallzahlen vom 28.04.2020

Nach aktuellem Stand (28. April 2020, 14 Uhr) hat sich seit 27. April kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 215 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 183 Personen sind gesundet*. 2 Personen sind verstorben.

Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (6 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (9 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (22 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (16 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (10 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (20 davon gesundet)Stadt Landau: 72 Personen (61 davon gesundet).

Fallzahlen vom 24.04.2020

Nach aktuellem Stand (27. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit 24. April zwei weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 215 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 174 Personen sind gesundet*. 2 Personen sind verstorben.

Verbandsgemeinde Annweiler: 10 Personen (5 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 11 Personen (9 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (39 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Herxheim: 27 Personen (20 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (15 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (10 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (18 davon gesundet)

Stadt Landau: 72 Personen (58 davon gesundet).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt. Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das Bürgertelefon derzeit nicht besetzt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
03.05.2020

Erreichbarkeit des gemeinsamen Bürgertelefons des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau: Hotline am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen nicht besetzt

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das Bürgertelefon derzeit nicht besetzt, da das Anrufaufkommen deutlich zurückgegangen ist.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße www.suedliche-weinstrasse.de und auf der Homepage der Stadt Landau www.landau.de. Bei Fragen zum Coronavirus erhalten Sie Auskünfte ebenfalls beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Telefonnummer
030 346 465 100 und beim Bürgertelefon der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 0800 575 8100.

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
03.05.2020

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz: Stadt Landau erreichen viele Fragen – Infos u.a. auf städtischer Internetseite – Maskenpflicht gilt auch auf dem Wochenmarkt

So muss das sein: Auch auf dem Landauer Wochenmarkt gilt Maskenpflicht. (Quelle: Stadt Landau)

Seit Montag, 27. April, gilt auch in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht. Viele Menschen sind aber noch verunsichert, wo und wann sie eine Maske tragen müssen. Die Stadt Landau hat die FAQ auf ihrer Internetseite um einen kurzen Fragenkatalog zur Maskenpflicht ergänzt. Dieser findet sich ab sofort auf www.landau.de/corona. Die wichtigsten Informationen in Kürze:

  • Masken müssen beim Einkaufen in Geschäften sowie in Bus und Bahn getragen werden. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie auch sonst im öffentlichen Raum zu tragen.
  • Wer muss keine Maske tragen? Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, denen das Tragen aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht zuzumuten ist, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
  • Eine Ausnahme besteht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Trennvorrichtungen, vorhanden sind.
  • Wo bekomme ich eine Maske? Es gibt auch „offline“ ein breites Angebot an Alltagsmasken, etwa in vielen Landauer Geschäften. Gute Anlaufstelle ist zudem die Landauer Maskenbörse unter www.landau.de/maskenbörse, die von der Stadt Landau gemeinsam mit dem DRK und ehrenamtlichen Näherinnen und Nähern um Sabine Gerstner betrieben wird. Sie verteilt kostenlos selbstgenähte Alltagsmasken, besonders auch an ältere und kranke Menschen, die das Haus nicht verlassen dürfen oder können.
  • Die Maskenpflicht erfüllt aber auch, wer anstelle einer Maske einen Schal über Mund und Nase zieht.
  • Ganz wichtig: Das Tragen einer Maske entbindet nicht von den beiden wichtigen Regeln Abstand halten und Hygienevorschriften befolgen.

Die Einhaltung der Maskenpflicht in Landauer Geschäften, Banken, Sparkassen, Apotheken, Tankstellen, Baumärkten etc. wird vom städtischen Ordnungsamt stichprobenartig kontrolliert. Bislang kam es zu wenigen Verstößen.

Die Stadt Landau weist aus gegebenem Anlass aber darauf hin, dass die Maskenpflicht laut Landesverordnung auch für den Wochenmarkt gilt, obwohl dieser unter freiem Himmel stattfindet. Wer das Marktgelände betritt, auch ohne etwas zu kaufen, ist angehalten, zum Schutz der Mitmenschen Mund und Nase zu bedecken. Ab Samstag, 2. Mai, informieren entsprechende Schilder über die Maskenpflicht.

Hilfreiche Links zur Maskenpflicht sind www.corona.rlp.de, wo sich u.a. die geltende Landesverordnung findet, sowie www.bfarm.de, die offizielle Seite des Bundesamts für Arzneimittel und Medizinprodukte, mit Tipps zu unterschiedlichen Masken und wie diese benutzt sowie gereinigt werden können.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Nach Lockerungen der Corona-Beschränkungen: Stadt Landau plant kompletten Gremienlauf im Mai und Juni – Stadtrat, Ausschüsse und Ortsbeiräte sollen wieder tagen

Seit Beginn der Corona-Krise tagt der Landauer Hauptausschuss in gebührendem Abstand – und mit den meisten Stadtratskompetenzen. (Quelle: Stadt Landau)

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden auch in der Stadt Landau sämtliche Sitzungen des Stadtrats sowie von Ausschüssen, Ortsbeiräten und weiteren Beiräten auf ein Minimum reduziert. Der Stadtrat selbst hat seine Entscheidungsbefugnis – soweit gesetzlich zulässig – auf den kleineren Hauptausschuss übertragen. Nach den ersten von Bund und Ländern beschlossenen und umgesetzten Lockerungen sollen nun auch erste Schritte zu einer „Normalisierung“ der Gremienarbeit erfolgen. Wie Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt mitteilt, soll nach Möglichkeit vor der sitzungsfreien Zeit ein kompletter Gremienlauf ermöglicht werden.

Das bedeutet:

Am kommenden Dienstag, 5. Mai, tagt zunächst noch einmal der Hauptausschuss mit Stadtratskompetenzen. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im Alten Kaufhaus unter Leitung von OB Hirsch. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem der Vorschlag der Verwaltung, in diesem Jahr auf Sondernutzungsgebühren für die gastronomische Außenbewirtung zu verzichten, und die Vorstellung der Ergebnisse der sogenannten Modal-Split-Untersuchung zum Verkehrsverhalten.

Am Dienstag, 9. Juni, soll eine weitere Hauptausschusssitzung folgen, bevor am Dienstag, 23. Juni, erstmals wieder der Stadtrat tagen soll, aller Wahrscheinlichkeit nach in der Jugendstil-Festhalle, um die Abstandsregeln für das größere Gremium einhalten zu können.

Auch die übrigen städtischen Ausschüsse sollen in den Monaten Mai und Juni nach Möglichkeit wieder tagen. Die Ortsbeiräte sind angehalten, vor der „Sommerpause“ einmal zu einer Sitzung zusammentreten.

„Uns allen ist daran gelegen, dass die gute Entwicklung, die unsere Stadt in den vergangenen Jahren genommen hat, nicht zum Stillstand kommt – aus diesem Grund müssen wir aktuelle Themen und Projekte in Bereichen wie Wohnen, Bauen, Klimaschutz und Soziales trotz Corona-Krise behandeln und voranbringen“, wirbt OB Hirsch für eine weitgehende Gremienarbeit unter Beachtung der gängigen Abstands- und Hygieneregeln.

Um die Stadtratsfraktionen „up to date“ zu halten und diese in aktuelle Entscheidungsprozesse einzubinden, hatte der Stadtchef bereits zu Beginn der Corona-Krise regelmäßige Telefonkonferenzen mit seinen Kollegen im Stadtvorstand, den Mitgliedern des Ältestensrats und den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern ins Leben gerufen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Landau macht A-H-A: Stadt wirbt für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske

Abstand halten, Hygieneregeln beachten – und Alltagsmaske tragen: So lautet das Gebot der Stunde. (Quelle: Stadt Landau)

Die Stadt Landau hat auf Initiative von Oberbürgermeister Thomas Hirsch einen Radiospot beim lokalen Radiosender Antenne Landau geschaltet, in dem sie für die Einhaltung der sogenannten A-H-A-Formel wirbt.

„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die uns allen guttun“, sagt OB Hirsch. „Aber: Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein – und Rücksicht auf unsere Mitmenschen nehmen. Das geht ganz einfach, wenn wir uns an die A-H-A-Formel halten und so gemeinsam uns und andere schützen.“

  • A steht für Abstand halten.
  • H steht für Hygieneregeln beachten.
  • A steht für Alltagsmaske tragen. 

Alle Informationen zur aktuellen Corona-Lage in Landau finden sich auf der städtischen Internetseite www.landau.de/corona. Wer noch eine Alltagsmaske benötigt, kann sich auf www.landau.de/maskenbörse informieren.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Informationen zu den Öffnungszeiten des gemeinsamen Diagnosezentrums der Stadt Landau und des Landkreises SÜW

Die Nachfrage nach Abstrichen am gemeinsamen Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ist weiter zurückgegangen. Aus diesem Grund ist das Diagnosezentrum bis auf Weiteres nur noch montags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr geöffnet. An der Teststation in Form eines „Drive-ins“ können sich nach wie vor Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Wer sich testen lassen will, benötigt weiter eine sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die Infekt-Anzeichen und den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, können auch die zentrale Telefon-Hotline 0800 99 00 400 für Patientinnen und Patienten der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um eine notwendige Vorabklärung zu ermöglichen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
03.05.2020

Ab 5. Mai: Landauer Wochenmarkt findet auf Altem Messplatz statt

Frische und regionale Lebensmittel gibt’s auf dem Landauer Wochenmarkt! (Quelle: Stadt Landau)

Die ersten Lockerungen der Corona-Beschränkungen greifen, weitere sind zu erwarten – und auch in der Landauer Innenstadt ist wieder deutlich mehr los als in den Wochen zuvor. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, den Wochenmarkt vom Rathausplatz auf den Alten Messplatz zu verlegen. Die Regelung greift erstmals am Dienstag, 5. Mai.

Wie Beigeordneter Alexander Grassmann als zuständiger Dezernent für das städtische Büro für Tourismus mitteilt, erfolgt die Verlegung sowohl dienstags als auch samstags. Die Öffnungszeiten bleiben bei 7 bis 14 Uhr. „Unser Wochenmarkt ist quasi ein «Supermarkt unter freiem Himmel» mit frischen und regionalen Produkten. Um die Nahversorgung der Bevölkerung zu garantieren, haben wir daher auch in der Corona-Krise an der Durchführung festgehalten – und werden das selbstverständlich auch weiterhin tun“, so Grassmann.

Der Wochenmarkt wird auf dem Alten Messplatz wesentlich weitläufiger aufgebaut als sonst, wenn auf dem Rathausplatz Veranstaltungen stattfinden und der Markt verlegt werden muss. Die Stadt Landau sperrt die entsprechenden Parkverbotszonen ab. Neu: Für Beschickerinnen und Beschicker sowie Besucherinnen und Besucher wird ein Toilettenwagen aufgestellt, der auch mit einem Waschbecken und Desinfektionsmittel ausgestattet ist.

Wie in der aktuellen Landesverordnung festgelegt, gilt auf dem Wochenmarkt Maskenpflicht.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Für eine attraktive Innenstadt: Blumenkästen und Pflanzkübel am Landauer Rathaus bepflanzt

100 Geranien schmücken ab sofort das Landauer Rathaus. (Quelle: Stadt Landau)

In der Landauer Innenstadt ist wieder mehr los: Zeit, dass sich auch das Rathaus für den Frühling herausputzt. Hausmeister Gernot Cadorin hat jetzt die Blumenkästen und Pflanzkübel am Rathaus mit rund 100 Geranien bepflanzt – in strahlendem Pink, passend zu dem bunten Blumenschmuck, der auch in diesem Jahr dank des Sponsorings der Firma Möbel Ehrmann die Straßenlaternen entlang der Marktstraße in den Farben der Landesgartenschau 2015 ziert.

Hausmeister Gernot Cadorin bei der Arbeit. (Quelle: Stadt Landau)

Bei der Pflanzaktion im Rathaus kamen neben rund 700 Litern Blumenerde außerdem Engelshaar und Buntnesseln zum Einsatz, die bis zum Spätherbst die Pflanztöpfe im Innenhof schmücken. Für Hausmeister Cadorin heißt es ab jetzt: Fleißig gießen und düngen, damit die Landauerinnen und Landauer möglichst lange Freude an der bunten Blütenpracht haben, bevor diese dann im November dem traditionellen Tannenschmuck weicht.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

„Support your local artist“: Digitale Kunstaktion der Metropolregion Rhein-Neckar unterstützt regionale Künstlerinnen und Künstler – LandauLivestream mit knapp 38.000 Aufrufen bei Facebook und YouTube

Der LandauLivestream unterstützt seit Anfang April regionale Künstlerinnen und Künstler. (Quelle: Stadt Landau)

Die Corona-Krise bedroht auch die Existenzen vieler freier, selbstständiger Künstlerinnen und Künstler. Um der Kulturszene in der Metropolregion Rhein-Neckar unter die Arme zu greifen, haben die Kulturregion Rhein-Neckar und der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar gemeinsam mit weiteren Partnern die digitale Kunstaktion „Support your local artist“ ins Leben gerufen. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Leiterin der städtischen Kulturabteilung, Sabine Haas, machen jetzt gemeinsam auf das neue, überregionale Angebot aufmerksam und ermuntern Künstlerinnen und Künstler aus der Südpfalzmetropole, sich an der Aktion zu beteiligen.

„Wir freuen uns, dass die Metropolregion diese kreative Idee für Künstlerinnen- und Künstler-Soforthilfe ins Leben gerufen hat und hoffen, dass sich auch Landauer Kulturschaffende beteiligen“, so Hirsch und Haas. Bei „Support your local artist“ wird vom 12. Mai bis zum 10. Juni täglich der Videobeitrag einer Künstlerin oder eines Künstlers auf den Online-Präsenzen der teilnehmenden Institutionen, Firmen und Medienpartner veröffentlicht. In den kurzen Clips stellen die Kulturschaffenden sich und ihre Arbeit aus dem „künstlerischen Homeoffice“ vor. Noch bis zum 5. Mai können sich Einzelpersonen(!) aus der Metropolregion Rhein-Neckar, die hauptberuflich als selbstständige Künstlerin bzw. Künstler arbeiten, bewerben. Welche Clips gesendet werden, entscheidet das Los. Nach der Veröffentlichung erhalten die Künstlerinnen und Künstler ein Honorar in Höhe von 500 Euro. Weitere Informationen finden sich im Netz unter www.m-r-n.com/syla.

„Support your local artist(s)“: Unter dieses Motto hat die Stadt Landau auch ihren LandauLivestream gestellt, der seit Anfang April ebenfalls die regionale Kulturszene unterstützt. Immer dienstags, donnerstags und samstags ab 19 Uhr treten Künstlerinnen, Künstler und Bands in der historischen Jugendstil-Festhalle auf; die Auftritte werden live in die heimischen Wohnzimmer gestreamt. Die Bilanz, die Sabine Haas nach den ersten Wochen zieht, ist positiv: „Wir durften uns über knapp 38.000 Aufrufe bei Facebook und YouTube freuen und auch das Feedback der auftretenden Künstlerinnen und Künstler ist durchweg positiv.“ Der besondere Dank von OB Hirsch und Kulturabteilungsleiterin Haas gilt dem Technik-Team der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH, das bei jedem Auftritt für tolles Setting, Licht und Ton sorge.

Das komplette Programm findet sich unter www.landau.de/landaulivestream;  Unterstützertickets können unter www.ticket-regional.de/landau-livestream erworben werden. Die Spenden fließen in einen Fonds für die auftretenden Künstlerinnen und Künstler, die zudem eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Wer den Livestream verfolgen möchte, kann dies auf dem städtischen Facebook-Account „Stadt Landau in der Pfalz“ und dem städtischen YouTube-Kanal „Stadt Landau in der Pfalz“ tun. Alle Auftritte finden sich auch danach noch „on demand“ auf Facebook sowie YouTube.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

VRNnextbike startet in Landau

Stadt erweitert Mobilitätsangebot mit umweltfreundlichem Fahrradverleihsystem

Ganz neu in Landau: Die Leihfahrräder von VRNnextbike warten unter anderem am Rathaus auf ihre ersten Fahrerinnen und Fahrer. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Auf die Räder, fertig, los! Das öffentliche Fahrradverleihsystem VRNnextbike geht jetzt auch in Landau an den Start. In Zusammenarbeit mit der Stadt Landau und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar hat die Firma nextbike in den vergangenen Tagen 14 Rent-by-App Stationen mit insgesamt 70 Leihfahrrädern in Landau installiert.

„Wir freuen uns über den Start von VRNnextbike in Landau. Mit den neuen Leihfahrrädern haben Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher unserer Stadt jetzt eine weitere attraktive Möglichkeit, sich schnell, flexibel und klimaschonend durch Landau zu bewegen“, sagt Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann ergänzt: „Die Installation eines Leihfahrradsystems ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg für eine Mobilitätswende in Landau. Denn nur mit nutzer- und klimafreundlichen Angeboten wie diesem können wir mehr Menschen vom Auto aufs Rad bringen und damit für mehr Klimaschutz und einen besseren Verkehrsfluss auf unseren Straßen sorgen.“ Auch wenn momentan Corona-bedingt eher wenige Besucherinnen und Besucher den Weg nach Landau fänden, sei das Leihfahrradsystem daher eine wichtige Investition in die Zukunft, sind sich Hirsch und Hartmann einig.

VRNnextbike startet in Landau mit Rent-by-App Stationen am Hauptbahnhof, am Deutschen Tor, am Rathaus, am Alten Messplatz, an der Universität, dem Zoo, der Berufsbildende Schule, dem Danziger Platz, dem Messeparkplatz, am Spiel- und Sportcampus, dem Südpark, dem Obertorplatz, dem Westbahnhof sowie am Freibad. Die entsprechenden Flächen dazu wurden von der Stadt Landau zur Verfügung gestellt.

„Wir haben die Stationen an stark frequentierten städtischen Verkehrsknotenpunkten, oft in unmittelbarer Nähe von Haltestellen des ÖPNV platziert. Damit wird die Verknüpfung von Bus und Bahn mit dem Fahrrad erleichtert und stellt einen weiteren Beitrag zum Mobilitätsverbund dar“, erklärt Volkhard Malik, VRN-Geschäftsführer.

Mit dem Start von VRNnextbike in Landau wächst das Fahrradvermietsystem in der Metropolregion Rhein-Neckar kontinuierlich weiter. Ausleihen und Rückgaben sind städteübergreifend in allen teilnehmenden Kommunen möglich.

VRNnextbike ist neben Landau auch in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Speyer, Bensheim, Bürstadt, Kaiserslautern, Worms, Weinheim, Hockenheim, Heppenheim, Schwetzingen, Ladenburg, Dossenheim, Heddesheim sowie Lampertheim und Frankenthal verfügbar und wird weiter ausgebaut.

Die Firma Nextbike, Kooperationspartner des VRN und europäischer Marktführer für Fahrradverleihsysteme, betreibt das System in über 70 deutschen Städten und zahlreichen europäischen Ländern.

Was kostet VRNnextbike – Tarife

Ab 1. Mai 2020 gelten für VRNnextbike neue Tarife. Inhaberinnen und Inhaber von VRN-Halbjahres- und Jahreskarten sowie Stadtmobil-Kundinnen und -Kunden fahren auch weiterhin mit dem VRN+RadCard-Tarif günstiger.

So kostet die jährliche Grundgebühr 45 Euro und bei jeder Ausleihe ist die erste halbe Stunde frei. Die maximale Tagesgebühr kostet 8 Euro.

Alle aktuellen Tarife sind unter https://www.vrnnextbike.de/de/preise/ einsehbar.

Und so funktioniert´s:

Registrierung

Die einmalige Registrierung kann per Internet unter www.vrnnextbike.de oder telefonisch per Kundenservice Hotline unter +49 (0) 30 69205046 erfolgen. Das Mindestalter für die Nutzung von VRNnextbike ist 16 Jahre.

Download nextbike-APP

Installieren Sie die nextbike-App, die in allen bekannten App- Stores verfügbar ist. Aktivieren Sie Ihr Kundenkonto durch Eingabe der Mobilfunknummer und der bei der Registrierung zugesandten PIN.

Ausleihe

Zum Ausleihen einfach den QR-Code am Rad scannen und das Schloss öffnet sich automatisch. Mit einem Account können bis zu vier Fahrräder gleichzeitig ausgeliehen werden.

Parken – Fahrpause

Für eine Fahrtpause den Parkmodus in der App auswählen und das Rad abschließen. Achtung: Die Fahrtpause wird der Fahrtzeit angerechnet.

Rückgabe

Räder können nur an offiziellen VRNnextbike-Stationen abgegeben werden. Bei Rent-by-App Stationen müssen Räder auf der gekennzeichneten Fläche oder direkt am Stationsschild abgestellt und das jeweilige Rahmenschloss verriegelt werden. Die Ausleihe wird dann automatisch beendet. Bei Stationen mit Terminals schieben Sie das Rad bitte in ein Rack. Mit dem Signalton wird das Rad verschlossen und die Ausleihe automatisch beendet.

Standorte und Verleihstationen Weitere Informationen und den aktuellen Stationsplan sind erhältlich unter www.vrnnextbike.de

Text: Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) GmbH Foto: Stadt Landau in der Pfalz
03.05.2020

Termin um Termin: Landauer Bürgerbüro arbeitet mit Hochdruck Rückstände aus der Corona-bedingten Schließzeit auf

Service hinter Plexiglas: Das Bürgerbüro der Stadt Landau, hier Leiterin Angelina Heupel, bietet nach der Corona-bedingten Schließzeit jetzt wieder Vor-Ort-Termine für Bürgerinnen und Bürger an. (Quelle: Stadt Landau)

Ein kleines bisschen Normalität im Bürgerbüro der Stadt Landau: Seit Montag, 20. April, können Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung beispielsweise ihre neuen Ausweisdokumente abholen, Führungszeugnisse beantragen oder sich ummelden. Mitte der zweiten Woche nach dem Neustart zeichnet sich ab: Durch das konsequente Vergeben von Terminen werden die Rückstände kleiner und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros können täglich zwischen 80 und 100 Fälle von ihrer To-do-Liste streichen.

Noch während der Schließzeit hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich die Bürgerinnen und Bürger informiert, deren Dokumente zur Abholung bereitliegen und diese um die Vereinbarung eines Abholtermins gebeten. Zahlreiche E-Mails mit der Bitte um Kontaktaufnahme gingen außerdem an Landauerinnen und Landauer, die dem Bürgerbüro eine Wohnungsgeberbestätigung übermittelt hatten. „Die Terminvergabe wird sehr gut angenommen und bisher war jeder Tag ausgebucht“, berichtet Leiterin Angelina Heupel. „Wir achten darauf, dass wir genügend Zeit für die Dienstleistungen einplanen und nur an drei Arbeitsplätzen gleichzeitig gearbeitet wird.“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bürgerinnen und Bürger werden zusätzlich durch Plexiglasscheiben voneinander getrennt. Im Bürgerbüro werden wieder alle Dienstleistungen wie etwa An- und Ummeldungen, das Beantragen von Führungszeugnissen oder die Ausstellung von Meldebescheinigungen angeboten. Termine können unter der Telefonnummer 0 63 41/13 32 66 vereinbart werden. Die Servicezeiten sind montags bis mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie samstags von 8 bis 12 Uhr.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Ein weiteres Stück Queich erlebbar machen: Klosterbrückchen in der Landauer Innenstadt wird neugestaltet – Historisches Plateau als neuer Aufenthaltsort am Wasser

„Klein-Venedig“ mitten in Landau: Das Klosterbrückchen. (Quelle: Stadt Landau)

Schmale Gässchen, Brücken übers Wasser und der Blick auf Teile des historischen Stadtkerns: Was zunächst an eine italienische Lagunenstadt erinnert, haben die Landauerinnen und Landauer direkt vor der Haustür. Von den Gästeführerinnen und Gästeführern gerne als „Klein-Venedig“ bezeichnet, hat die Denkmalzone Queichkanal im Herzen Landaus zahlreiche malerische Plätze und Wege zu bieten. Eine besondere Verbindung, die von der heutigen Fußgängerzone zum Stiftsplatz, dem früheren Marktplatz, führt, ist das Klosterbrückchen. Nach vielen Jahren im Dornröschenschlaf soll der historisch bedeutsame Weg über die Queich neugestaltet und um einen Aufenthaltsort am Wasser ergänzt werden.

Was kaum jemand weiß: Das bislang begehbare Klosterbrückchen ist nur ein Teil der barocken bzw. vermutlich eher mittelalterlichen Brücke, die den historischen Stadtkern nördlich der Queich mit dem früheren Kloster im Bereich der heutigen Stiftskirchengemeinde verband. Hinter einer rund zwei Meter hohen Mauer befindet sich ein bisher nicht zugängliches Plateau im Eigentum der Stadt, das künftig für Bürgerinnen und Bürger geöffnet und als attraktiver Aufenthalts- und Verweilbereich direkt am Wasser gestaltet werden soll. Hierfür soll unter anderem die bestehende Mauer abgetragen und – mit zwei Durchgängen versehen – mit Ziegeln blickdurchlässig wiederaufgebaut werden.  Zudem sollen Beleuchtungselemente installiert und Bänke aufgestellt werden.

Bei der weiteren Gestaltung ist der grüne Daumen der Landauerinnen und Landauer gefragt: Als begrünendes Element sind auf den Vorsprüngen der Mauer bunt bepflanzte Blumentöpfe vorgesehen. Bepflanzung und Pflege können in Form von Patenschaften von engagierten Bürgerinnen und Bürgern oder Vereinen übernommen werden.

 „Die Neugestaltung des Klosterbrückchens ist nicht nur eine schöne Möglichkeit, einen weiteren Teil der Queich in unserer Stadt erlebbar zu machen, sondern auch, um ein Stück weit in die Geschichte Landaus einzutauchen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Gerade mit Blick auf den anstehenden 750. Stadtgeburtstag im Jahr 2024 sei es spannend, sich auf die Spuren des Mittelalters, die bis heute in der Stadt sichtbar seien, zu begeben. Aus diesem Grund begrüße er die anstehende Neugestaltung des historischen Wegs sehr und freue sich auf die Umsetzung des Projekts.

Das Land übernimmt 90 Prozent der mit 100.000 Euro veranschlagten Kosten der geplanten Neugestaltung. Die Stadt kostet die Maßnahme 10.000 Euro. Baubeginn soll in der zweiten Jahreshälfte sein; die Fertigstellung ist noch für dieses Jahr vorgesehen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Gelungener Start für Lebensmittelausgabe von städtischer Streetwork und Mobiler Schulsozialarbeit in Landau

Streetworkerin Johanna Dreisigacker bei der Premiere der städtischen Lebensmittelausgabe. (Quelle: Stadt Landau)

Frisches Obst und Gemüse, Nudeln, Schokolade und Brot: Darauf muss in Landau auch in Corona-Zeiten niemand verzichten. Um bedürftige Menschen mit Lebensmitteln, aber auch Hygieneartikeln und Mundmasken zu versorgen, haben die Mitarbeiterinnen der städtischen Streetwork und der Mobilen Schulsozialarbeit eine Lebensmittelausgabe ins Leben gerufen. Am Dienstag, 28. April, öffneten die beiden Teams erstmals die Hintertür des Hauses der Jugend in der Marktstraße zur Verteilung von Lebensmitteln. Geschützt hinter einer Plexiglasscheibe und ausgerüstet mit Masken reichten sie Kiste um Kiste mit gespendeten Waren an Bedürftige – und das völlig kontaktlos.

Das Angebot wurde dankbar angenommen: Etwa 40 Menschen stellten sich – in gebührendem Abstand – in die Schlange im Innenhof der Roten Kaserne. Wer noch keine Maske dabei hatte, wurde mit selbstgenähten Exemplaren, die ebenfalls gespendet worden waren, ausgestattet. Das Fazit der Initiatorinnen: Ein gelungener Start, das Konzept der kontaktlosen Lebensmittelausgabe funktioniert und der Dank geht an die Landauerinnen und Landauer für deren große Spendenbereitschaft.

Bis zur Öffnung der Tafel möchten Streetwork und Mobile Schulsozialarbeit die Lebensmittelausgabe am Dienstagnachmittag von 16 bis 18 aufrechterhalten. Dabei werden die städtischen Mitarbeiterinnen von der Foodsharing-Gruppe Landau und der Tafel unterstützt, freuen sich aber auch über zusätzliche Sachspenden. Diese können weiterhin montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr in eine Box gelegt werden, die vor dem Eingang des Hauses der Jugend in der Waffenstraße steht. Spenderinnen und Spender werden gebeten, einfach zu klingeln; die Box wird dann geleert. Benötigt werden vor allem haltbare Lebensmittel wie Nudeln, Reis und Konserven.

Für Rückfragen stehen die beiden Streetworkerinnen Johanna Dreisigacker unter 01 74/9 08 93 53 und Nina Sappert unter 01 52/04 18 89 16 gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

In der Krise wichtiger denn je: DRK Landau ruft zum Blutspenden auf – Nächster Termin am 7. Mai

Erlaubt und erwünscht: Blutspenden in Zeiten von Corona. (Quelle: Sebastian Drolshagen)

Ja, man darf – und man sollte sogar! Viele Menschen sind verunsichert, ob sie in der aktuellen Corona-Krise Blut spenden dürfen. Der Kreisverband Landau des Deutschen Roten Kreuzes weist jetzt darauf hin, dass Blutspenden trotz der aktuellen Kontaktbeschränkungen ausdrücklich erlaubt sei. Und nicht nur das: Da die Zahl der Blutspenden zurückgegangen ist, der Bedarf jedoch nicht, werden dringend spendenwillige Menschen gesucht. Der nächste Termin in Landau findet am Donnerstag, 7. Mai, von 16:30 Uhr bis 20:30 Uhr in der Sporthalle des Max-Slevogt-Gymnasiums in der Hindenburgstraße 2 statt.

OB Thomas Hirsch, zugleich Landauer DRK-Präsident, ruft die Bevölkerung zum Spenden auf. „Bitte helfen Sie dabei, dass Menschen, die im Rahmen ihrer Therapie oder Behandlung auf Blutpräparate angewiesen sind, diese auch weiterhin bekommen können,“ so der Appell des Stadtchefs. „Wir brauchen diese Spenden wirklich dringend“, unterstreicht auch DRK-Kreisgeschäftsführerin Tanja Melzer. „Allen, die aus Furcht vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus aktuell von einer Blutspende absehen, kann ich versichern: Die Sicherheit unserer Spenderinnen und Spender hat höchste Priorität und bei den Spende-Terminen werden alle nötigen Schutz- und Hygienevorkehrungen eingehalten“, so die DRK-Chefin weiter. 

Weitere Informationen sind im Internet unter www.blutspendedienst-west.de zu finden.

Text: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Landau Foto: Sebastian Drolshagen
03.05.2020

Spenden willkommen: Stadt Landau freut sich über Unterstützung für neue Lebensmittelausgabe

Spenden und klingeln: In dieser Box vor dem Haus der Jugend können Sachspenden für die neue Landauer Lebensmittelausgabe abgegeben werden. (Quelle: Stadt Landau)

Die Jugendförderung und die Mobile Schulsozialarbeit der Stadt Landau haben in der aktuellen Corona-Krise eine Lebensmittelausgabe für bedürftige Menschen ins Leben gerufen. Erster Termin ist Dienstag, 28. April, von 16 bis 18 Uhr. Der Zugang erfolgt kontaktlos über den Innenhof der Roten Kaserne in der Marktstraße.

Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Foodsharing-Gruppe Landau unterstützt, freuen sich aber auch über zusätzliche Sachspenden. Diese können montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr in eine Box gelegt werden, die vor dem Eingang des Hauses der Jugend in der Waffenstraße steht. Spenderinnen und Spender werden gebeten, einfach zu klingeln! Die Box wird dann geleert. Gebraucht werden haltbare Lebensmittel, aber auch Hygieneartikel und Mundmasken. 

Für Rückfragen stehen die beiden Streetworkerinnen Johanna Dreisigacker unter 01 74/9 08 93 53 und Nina Sappert unter 01 52/04 18 89 16 gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Landauer Wochenmarkt: Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Mund und Nase zu bedecken

Der Landauer Wochenmarkt – hier ein Bild aus Vor-Corona-Zeiten – dient der Nahversorgung mit frischen und regionalen Lebensmitteln. (Bildquelle: Stadt Landau)

Ab Montag, 27. April, gilt auch in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften sowie im Öffentlichen Nahverkehr, also überall dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen. Die Stadt Landau appelliert an die Besucherinnen und Besucher des Landauer Wochenmarkts, auch wenn dieser unter freiem Himmel stattfindet, nach Möglichkeit Mund und Nase zu bedecken.

Der Wochenmarkt findet weiter dienstags und samstags von 7 bis 14 Uhr auf dem Rathausplatz statt. Samstags kommt ein „entzerrter“ Aufbau zum Einsatz: Dabei werden der Käsestand Wissmann und der Fischstand Berger als große Besuchermagneten statt auf dem Rathausplatz auf der Ostseite des Alten Kaufhauses aufgestellt. Der ebenfalls stark frequentierte Putenstand Weilerhöfer wird vor dem Bekleidungsgeschäft „New Yorker“ positioniert.  

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Studieren in Zeiten von Corona: Landaus Universitätsdezernent Hartmann und städtische Universitätsbeauftragte Trippner fordern schnelle und unkomplizierte Unterstützung für Studierende

Die Universität in Landau mit rund 8.500 Studierenden. (Quelle: Stadt Landau)

Studierende, die keine finanzielle Unterstützung von den Eltern erhalten und nur wenig oder gar kein Bafög, sind auf einen Nebenjob angewiesen, um sich über Wasser zu halten. Kellnern in Restaurants oder Bars sowie Aushilfsjobs im Einzelhandel oder in Freizeiteinrichtungen sind gut mit dem Studium vereinbar und bei Studentinnen und Studenten besonders beliebt. Mit den notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fallen diese Nebenjobs für viele Studierende weg – sie stehen ohne Geld für Miete oder Lebensunterhalt da. Auch in der Stadt Landau, in der rund 8.500 Studierende ihr Studium absolvieren, machen sich die Auswirkungen der Krise deutlich bemerkbar und stellen viele Studierende vor große finanzielle Herausforderungen. Universitätsdezernent Lukas Hartmann und die städtische Universitätsbeauftragte Hannah Trippner machen gemeinsam auf die Notsituation der Landauer Studentinnen und Studenten aufmerksam und fordern schnelle und unkomplizierte Unterstützung.

„Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Geld aus dem Hilfsfonds des Studierendenwerks Vorderpfalz nicht ausreichen wird, um allen Landauer Studierenden in existenziellen Nöten zu helfen. Wir brauchen darum schnelle Unterstützung von Bund und Land, damit der Lebensunterhalt der Studierenden sichergestellt ist“, so Trippner. Das Angebot zinsfreier Darlehen könne dabei nicht die alleinige Lösung sein. „Es braucht finanzielle Hilfen für Studierende, die keine weitere Verschuldung bedeuten.“ Darum sei eine Öffnung des Bafögs für alle Studierende erforderlich.

„Studierenden bleibt der Zugang zum sozialen Netz, das viele andere Bevölkerungsgruppen absichert, verwehrt“, betont Beigeordneter Hartmann. Weniger als 20 Prozent seien durch Bafög oder Stipendien abgesichert, während der Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung für sie generell nicht möglich sei. „Hier braucht es eine einfache und unkomplizierte Lösung der Bundesregierung“, fordert Hartmann. Er verweist außerdem auf die allgemein schwierige Situation der Universität in Landau, deren digitale Infrastruktur nicht auf die Fernlehre für 8.500 Studierende ausgelegt sei. „Die Landesregierung muss Geld in die Hand nehmen und in die Digitalisierung der Universitäten vor Ort investieren. Die Lehre und die Vernetzung in der Forschung darf nicht leiden.“

Auch auf die Gefahr der fachlichen Nachteile für die Studierenden macht die städtische Universitätsbeauftragte Trippner aufmerksam: „Die fachlichen Nachteile, die Studierenden entstehen, weil keine Präsenzlehre stattfinden kann, müssen anerkannt werden. Das Zählen des Semesters zur Regelstudienzeit in Bezug auf Krankenversicherungen, Bafög-Zahlungen etc. ist deshalb ungerecht.“ Gleiches gelte für die Verträge Wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Wissenschaftsvertragszeitgesetz und die Qualifizierungszeiten für Doktorandinnen und Doktoranden. Sie unterstütze darum die Forderung der Studierendenvertretungen in Rheinland-Pfalz nach einer bundesweit einheitlichen Regelung mit einem sogenannten „Kann-Semester“, das außerhalb der Regelstudienzeit gezählt wird.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

ESW-Kundencenter in der Industriestraße ab Dienstag, 28. April, wieder geöffnet – Beratung weiterhin auch per E-Mail möglich

Die EnergieSüdwest AG öffnet ab Dienstag, 28. April, wieder ihr Kundencenter in der Industriestraße. Von 9 bis 13 Uhr (freitags bis 12 Uhr) stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ESW dann wieder für die persönliche Beratung zur Verfügung. Der Zutritt zum Kundencenter ist zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allerdings nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich. Da das Kundencenter nur von jeweils einer Kundin oder einem Kunden betreten werden darf, bittet die EnergieSüdwest AG um Verständnis für längere Wartezeiten.

Die ESW empfiehlt ihren Kundinnen und Kunden für die meisten Anliegen die Beratung per Telefon oder vorzugsweise per E-Mail. Damit ist eine sichere und schnelle Bearbeitung möglich. Auf diesen Wegen bleibt der Energieversorger zu den üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr sowie freitags von 7:30 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0 63 41/28 91 22 sowie per E-Mail an kundencenter@energie-suedwest.de erreichbar.

EnergieSüdwest AG
03.05.2020

Corona-Pandemie: Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße sagen Weintage 2020 ab – Auch Landauer Sommer, Weinfeste in den Landauer Stadtdörfern sowie zahlreiche Veranstaltungen an der Südlichen Weinstraße müssen entfallen

Die erforderlichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie machen die Durchführung von Großveranstaltungen bundesweit bis mindestens 31. August unmöglich. Die Stadt Landau, der Landkreis Südliche Weinstraße und die gemeinsame Veranstaltungsgesellschaft mit der Sparkasse Südliche Weinstraße sagen aus diesem Grund die für den 12. bis 15. Juni geplanten Weintage der Südlichen Weinstraße in Landau ab. „Der Schutz der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen und kann bei einer Veranstaltung dieser Art, die ja vom gegenseitigen Austausch und dem Kontakt mit vielen Menschen lebt, nicht gewährleistet werden“, sind sich OB Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt einig, die die Absage nichtsdestotrotz bedauern. „Für uns Pfälzerinnen und Pfälzer ist das Verbot von Großveranstaltungen bzw. die Absage von traditionellen Festen besonders schmerzhaft, aber leider notwendig“, so die beiden Verwaltungschefs weiter.

Auch die beiden von der gemeinsamen Veranstaltungsgesellschaft durchgeführten bayerischen Weinfeste auf Schloss Blutenburg in München und in Landau an der Isar können in diesem Jahr nicht stattfinden, informieren Hirsch und Seefeldt.

Ebenfalls abgesagt wird der Landauer Sommer, der vom 10. bis 12. Juli in der Landauer Innenstadt hätte stattfinden sollen, sowie in Abstimmung mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern die Weinfeste in den Landauer Stadtdörfern. Dies betrifft das Flammkuchenfest in Mörlheim sowie alle Weinkerwen bis auf Mörlheim. Die Durchführung dieses Fests, das erst am 19. und 20. September im Kalender steht, sowie des Landauer Herbstmarkts vom 12. bis zum 21. September ist noch offen. OB Hirsch und die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtdörfer begründen die frühe Absage der meisten Weinfeste in den Stadtdörfern auch mit den aufwändigen Vorbereitungen, die vor allem durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gestemmt werden.

Auch im Landkreis Südliche Weinstraße werden zahlreiche Weinfeste und Veranstaltungen bis zum 31. August abgesagt. Eine stets aktuelle Übersicht findet man unter www.suedlicheweinstrasse.de/veranstaltungen.

OB Hirsch und Landrat Seefeldt kündigen unterdessen an, dass man sich im Juni auf Basis der aktuellen Infektionslage noch einmal zum weiteren Veranstaltungsgeschehen beraten werde. Auch mögliche digitale Alternativprogramme sowie ein „Nachfeiern“ bei neuen Veranstaltungen im Herbst werden geprüft.

Die bisher abgesagten Veranstaltungen im Überblick:

  • Landauer Maimarkt 25. April bis 4. Mai
  • Weintage der Südlichen Weinstraße 12. bis 15. Juni
  • Landauer Sommer 10. bis 12. Juli
  • Weinkerwe in Arzheim 26. bis 29. Juni
  • Weinkerwe Mörzheim 17. bis 20. Juli
  • Flammkuchenfest Mörlheim 18. bis 19. Juli
  • Weinkerwe Nußdorf 31. Juli bis 4. August
  • Weinkerwe Godramstein 7. bis 10. August
  • Weinkerwe Dammheim 14. bis 16. August
  • Dampfknopp-Kerwe Wollmesheim 21. bis 25. August
  • Kerwe Queichheim 4. bis 7. September
  • Weinfest in Landau an der Isar 21. bis 24. Mai Weinfest der Südlichen Weinstraße auf Schloss Blutenburg in München 21. bis 24. Mai

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau und der Landkreis Südliche Weinstraße
03.05.2020

Die Volkshochschule nach Hause holen: Kostenloses Webinar-Angebot bei der VHS Landau

In der kontaktlosen Zeit muss die Bildung nicht auf der Strecke bleiben: Die VHS Landau in der Pfalz bietet aus dem Angebot des Landesverbands in Zusammenarbeit mit der Hanns-Seidel-Stiftung, der Kursbuch Kulturstiftung und dem Goethe-Institut verschiedene kostenlose Webinare an.

Bereits am Freitag, 24. April, finden die Online-Seminare „Was ist Antisemitismus? Ein Überblick über aktuelle Formen der Judenfeindschaft“ und „Lesung in italienischer Sprache live aus Florenz: Lettera Eichmann“ statt. „Kein Ende der Gewalt? Wie kann eine Friedensethik im 21. Jahrhundert aussehen?“ ist Thema am Dienstag, 28. April.

Auf dem Programm im Mai stehen „Auf der Suche nach Eindeutigkeit. Wie die Flucht vor Ambiguität Gesellschaft und Kultur verändert“ am Donnerstag, 7. Mai, „Gerd Müller oder Wie das große Geld in den Fußball kam“ am Montag, 18. Mai, sowie „Brasilien: Die Zerstörung der Demokratie unter Jair Bolsonaro“ am Mittwoch, 27. Mai. Im Juni können sich Interessierte auf die Webinare „Herrschaft der Dinge. Eine neue Geschichte des Konsums und ein Blick auf morgen“, am Dienstag, 2. Juni, und „Der Code der Macht: Wer beherrscht den digitalen Raum?“ am Donnerstag, 25. Juni, freuen.

Weitere Infos und Anmeldung unter Tel. 0 63 41/13 49 92 oder über die Internetseite www.volkshochschule-landau.de.

Volkshochschule (VHS) Landau
03.05.2020

Baustelle am Sportzentrum West in Landau: Kunstrasenplatz nimmt Gestalt an

Eine aktuelle Luftaufnahme der Sporthalle West und des angrenzenden Jahnsportsplatzes. (Quelle: Stadt Landau)

Hier kann künftig auf Kork gekickt werden: Die Arbeiten für den Kunstrasenplatz am Sportzentrum West in Landau schreiten voran. Wie das städtische Gebäudemanagement mitteilt, wurde jetzt die elastische Tragschicht auf den neuen Platz aufgebracht. Nächster großer Schritt ist nun der eigentliche Kunstrasen, der ab Mitte Mai verlegt werden soll. Der Kunstrasenplatz entsteht aktuell auf dem Gelände des Jahnsportplatzes und in unmittelbarer Nähe zur im Bau befindlichen Sporthalle West. Die Fertigstellung ist für Sommer dieses Jahres vorgesehen. Die Stadt hatte den Bau des Kunstrasenplatzes zunächst auch ohne Landes- oder Bundesförderung stemmen wollen; vor wenigen Wochen kam aber die frohe Kunde aus Berlin, dass sich die südpfälzische Metropole und Sportstadt über Fördergelder in Höhe von 1,4 Millionen Euro für die Sporthalle West und den Kunstrasenplatz freuen darf.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Stadt Landau bereitet sich auf mögliche Lockerungen für Gastronomie vor – Stadtvorstand will auf Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung verzichten und Inanspruchnahme öffentlicher Flächen ermöglichen

Noch macht die Gastronomie auf dem Landauer Rathausplatz Zwangspause. (Quelle: Stadt Landau)

Sollte es in nächster Zeit auch zu Lockerungen für gastronomische Betriebe kommen, will die Stadt Landau gerüstet sein: OB Thomas Hirsch teilt jetzt mit, dass der Stadtvorstand sich grundsätzlich dafür ausgesprochen habe, Gastronomiebetrieben dann bei der Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Raum möglichst weit entgegenzukommen, um so das Abstandsgebot für die Betriebe gut einhalten zu können. Außerdem will der Stadtvorstand dem Hauptausschuss empfehlen, in dieser Sommersaison auf Sondernutzungsgebühren für gastronomische Außenbewirtung zu verzichten. Eine entsprechende Sitzungsvorlage soll am 5. Mai in den Hauptausschuss eingebracht werden.

Über mögliche Lockerungen für die Gastronomie wird frühestens in der Bund-Länder-Schalte in der kommenden Woche diskutiert. Sollte es zur Öffnung von weiteren Unternehmen wie beispielsweise der Gastronomie kommen, dürfe dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Infektionsgefahr weiter bestehe, macht der Landauer Stadtvorstand deutlich. Abstand, Hygiene und Alltagsmasken seien gemäß der sogenannten „AHA-Formel“ in nächster Zeit erforderlich, um Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen.

„Das Corona-Virus und die Infektionslage wird unsere Innenstadt verändern“, so die Landauer Stadtspitze in einer gemeinsamen Erklärung. Man bitte die Bevölkerung um ein umsichtiges und verantwortungsvolles Umgehen mit den Erleichterungen, die nach den wochenlangen Einschränkungen nun möglich gemacht worden seien.

Bei Aufbauten und Abläufen in der Stadt könne es zukünftig zu Interessenkollisionen kommen, wenn es darum gehe, Abstände einhalten zu können und Personenströme zu steuern. Deswegen will der Stadtvorstand unter der Koordination von Beigeordnetem Alexander Grassmann mit den zuständigen Fachbereichen wie Ordnungsbehörde, Stadtbauamt, Büro für Tourismus, Wirtschaftsförderung oder auch Brandschutz diskutieren, welche neuralgischen Punkte oder unterschiedlichen Interessenslagen sich mit zunehmender öffentlicher Frequenz in der Innenstadt ergeben könnten.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Alltagsheldinnen und -helden der Corona-Krise: Landaus OB Hirsch dankt Reinigungskräften in den Verwaltungsgebäuden für besonderen Einsatz

Als kleines Dankeschön: Landaus OB Hirsch hat dem Reinigungspersonal im Rathaus Geschenkboxen mit Landauer Spezialitäten zukommen lassen. (Quelle: Stadt Landau)

Ob die Ärztin oder der Pfleger, die jeden Tag für unsere Gesundheit kämpfen, der LKW-Fahrer, der dringend benötigte Dinge des alltäglichen Lebens von A nach B transportiert, oder das Supermarkt-Personal, das die leer gekauften Regale schnell wieder auffüllt: In der aktuellen Corona-Krise gibt es zahlreiche Menschen, die sich in besonderem Maße für die Gesellschaft einsetzen. Zu den Alltagsheldinnen und -helden zählen ganz besonders auch die Reinigungskräfte, die jeden Tag im Kampf gegen das Virus für Hygiene und Sauberkeit sorgen.

Als Zeichen des Danks und der Anerkennung ließ Landaus OB Thomas Hirsch dem Reinigungspersonal im Rathaus jetzt stellvertretend für alle Raumpflegerinnen und Raumpfleger Geschenkboxen mit Landauer Spezialitäten zukommen. „Die Böden sind gewischt, die Abfalleimer geleert und die Arbeitsplätze desinfiziert: Was schon im normalen Arbeitsalltag von großer Bedeutung ist, ist in Corona-Zeiten wichtiger denn je“, betont der Stadtchef. „Unsere Reinigungskräfte sind es, die den Laden gemeinsam mit vielen anderen Menschen in verschiedenen Bereichen am Laufen halten – dafür möchte ich meine besondere Wertschätzung zum Ausdruck bringen.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Mit Nadel und Faden, Stoff, Gummiband und viel ehrenamtlichem Engagement gegen das Corona-Virus: So funktioniert die Landauer Maskenbörse

Die Landauer Maskenbörse für selbstgenähte Mundmasken ist gestartet. (Quelle: Stadt Landau)

Was macht man mit einem Stück Baumwollstoff und zwei Streifen Gummiband? Richtig, man näht daraus einen Mund-Nasen-Schutz. Viele Ehrenamtliche sind zurzeit besonders fleißig, um möglichst viele Menschen mit Schutzmasken gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus auszurüsten. Die Stadt Landau, der hiesige DRK-Kreisverband und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer um die Landauerin Sabine Gerstner unterstützen dieses Engagement mit einer Maskenbörse, die dafür sorgt, dass das entsprechende Material zu den Näherinnen und Nähern und die fertigen Masken an die Frau bzw. den Mann gebracht werden.

„Ich bin froh und dankbar, dass sich so viele Menschen ehrenamtlich engagieren und ihr Können an der Nähmaschine in den Dienst der Allgemeinheit stellen“, sagt OB Thomas Hirsch. „Mit unserem Unterstützungsangebot hoffen wir, allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt den Zugang zu dieser wichtigen Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus zu ermöglichen,“ so der Stadtchef mit Blick auf die bevorstehende Maskenpflicht.

Und so funktioniert die ehrenamtliche Landauer Maskenbörse:

Vor der DRK-Geschäftsstelle, Am alten Güterbahnhof 5, steht eine gekennzeichnete Tonne für Materialspenden. Dort können Spenderinnen und Spender dünne, reine Baumwollstoffe, die bis 90 Grad waschbar sind, sowie Gummibänder mit einer Breite von 5 bis 7 Millimetern abgeben.

Das abgegebene Material wird vom DRK immer dienstags und donnerstags zwischen 8 und 9:30 Uhr an freiwillige Näherinnen und Näher verteilt, die sich vorher per E-Mail an info@drk-landau.de angemeldet haben.

Ansprechpartnerin für fertige Masken ist Sabine Gerstner. Sie koordiniert sowohl deren Annahme als auch die Ausgabe. Gerstner ist über die Facebook-Gruppe „Mundmasken Südpfalz/NW/VG Lambrecht“ oder telefonisch unter 01 76/20 64 91 80 erreichbar. Aus organisatorischen Gründen kann derzeit allerdings nur eine Maske pro Privatperson ausgegeben werden.

Weitere Informationen sowie eine Anleitung für eine Mund-Nasen-Bedeckung gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/maskenboerse.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

OB Thomas Hirsch und Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt begrüßen Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Aus der dringenden Empfehlung wird nun eine Pflicht: In Rheinland-Pfalz gilt vom kommenden Montag an für den öffentlichen Nahverkehr und Einkäufe in Geschäften die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch hatten sich bereits Anfang April für das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Die Verwaltungschefs begrüßen nun die Maßnahme des Landes, denn schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske: „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld. In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere wenn wir uns an Plätzen bewegen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, wie beim Einkaufen oder im ÖPNV, ergibt ein Mund-Nasen-Schutz Sinn.“ Man dürfe das Erreichte jetzt nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, es gehe um die  Gesundheit aller, betonten Brechtel, Seefeldt und Hirsch abschließend.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
03.05.2020

Ab sofort immer dienstags: Jugendförderung und Mobile Schulsozialarbeit der Stadt Landau starten Lebensmittelausgabe für Bedürftige

Am Dienstag, 28. April, starten die Jugendförderung und die Mobile Schulsozialarbeit der Stadt Landau ihre Lebensmittelausgabe für bedürftige Menschen. (Quelle: Stadt Landau)

Die Jugendförderung und die Mobile Schulsozialarbeit der Stadt Landau wollen in der aktuellen Corona-Krise einen Beitrag zur Existenzsicherung und Lebensmittelversorgung für Bedürftige leisten. Ab Dienstag, 28. April, bieten die städtischen Teams eine Lebensmittelausgabe im Haus der Jugend an.

Der Zugang erfolgt über den Innenhof der Roten Kaserne in der Marktstraße. Von 16 bis 18 Uhr verteilen Mitarbeiterinnen der Jugendförderung und der Mobilen Schulsozialarbeit haltbare Lebensmittel, Obst und Gemüse sowie Backwaren und nach Möglichkeit Hygieneartikel. Die Spenden werden in Zusammenarbeit mit der Foodsharing-Gruppe Landau ans Haus der Jugend geliefert, dort von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes gerichtet und im genannten Zeitfenster kontaktlos ausgegeben. Bei der Ausgabe sind die Abstandsregelungen im Wartebereich einzuhalten.

Die Lebensmittelausgabe erfolgt ab sofort immer dienstags – bis die Tafel wieder die reguläre Lebensmittelausgabe für Bedürftige übernehmen kann.  

Für Rückfragen stehen die beiden Streetworkerinnen Johanna Dreisigacker unter 01 74/9 08 93 53 und Nina Sappert unter 01 52/04 18 89 16 gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Radverkehr stark und mit viel Potential, ÖPNV ausbaufähig: Stadt Landau stellt Ergebnisse von großangelegter Studie zum Verkehrsverhalten vor

Schon jetzt nutzen viele Landauerinnen und Landauer das Rad – künftig sollen es noch mehr werden. (Quelle: Stadt Landau)

Die Stadt Landau hat sich erstmals am Forschungsprojekt „Mobilität in Städten“ der Technischen Universität Dresden beteiligt. Die sogenannte Modal-Split-Untersuchung analysiert das Verkehrsverhalten der Menschen und liefert so wichtige Daten nicht nur für die Mobilitätsforschung, sondern auch für Verkehrsplanung und Verkehrspolitik in den Kommunen. Insgesamt 135 Städte und Gemeinden haben sich an der Untersuchung beteiligt. In Landau wurden mehr als 1.000 Personen in 425 Haushalten über einen Zeitraum von einem Jahr telefonisch bzw. schriftlich befragt.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

Der Anteil des Radverkehrs in Landau ist erfreulich hoch. Die südpfälzische Metropole schafft es in die Spitzengruppe aller an der Untersuchung beteiligter Städte. Beim Fußverkehr liegt Landau im Mittelfeld, das Auto hat vor allem im Berufsverkehr eine hohe Bedeutung – und der ÖPNV ist noch schwach in Angebot und Nutzung.

Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann ordnet die Ergebnisse ein: „Dass schon jetzt so viele Landauerinnen und Landauer gerne und oft das Rad nutzen, freut mich. Im Sinne des Klimaschutzes wollen wir den Radverkehrsanteil in den kommenden Jahren aber noch weiter steigern, indem wir eine bessere Infrastruktur schaffen“, betont Hartmann und nennt als Beispiel durchgängige Radvorrangrouten, bessere Radwegeverbindungen zwischen den Stadtdörfern untereinander sowie zwischen den Stadtdörfern und der Kernstadt, den geplanten Radring um die Innenstadt und mehr sowie auch überdachte Fahrradabstellanlagen.

„Die Studie zeigt, dass mehr als 80 Prozent der Landauerinnen und Landauer ein Fahrrad haben, während die Verfügbarkeit eines Autos erheblich mit dem eigenen ökonomischen Status zusammenhängt. Klar gesagt: Viele Menschen mit geringem Einkommen haben keins. Mobilität ist also auch eine sozialpolitische Frage“, so Hartmann weiter. Auch Überlegungen wie diese müssten in die weitere Verkehrsplanung der Stadt Landau mit einfließen, ist der Mobilitätsdezernent überzeugt.

Ebenfalls interessant: Knapp ein Sechstel der Wege, die die Landauerinnen und Landauer zurücklegen, sind 10 und mehr Kilometer lang. Hier kann das Rad oder der ÖPNV nur schwer eine praktikable Alternative zum Auto darstellen. „Wir leben in einer ländlich geprägten Region, daher sind viele Landauerinnen und Landauer sowie Menschen aus dem Umland auf ihr Auto angewiesen“, so Hartmann. Aber: „Wenn wir nur jede fünfte Autofahrerin bzw. jeden fünften Autofahrer, etwa durch bessere Angebote, davon überzeugen können, auf den ÖPNV oder das Rad umzusteigen, wäre schon viel gewonnen – und es gebe weniger Staus und ausreichend Parkplätze für die, die tatsächlich das Auto brauchen, etwa um zur Arbeit zu kommen“, so Hartmann.

Dringenden Nachholbedarf hat die Stadt Landau, wenn es um die Nutzung des ÖPNV geht. „Eine massive Erhöhung des ÖPNV-Anteils muss oberstes Ziel der kommunalen Verkehrsplanung in unserer Stadt sein“, ist Hartmann überzeugt. Daher sei es wichtig, die geplante Neuausrichtung der Innenstadtmobilität konsequent umzusetzen und die Chancen zu nutzen, die die Neuausschreibung des Landauer Linienbündels biete. „Wir haben alle Verkehrsarten im Blick – in diesem Vorgehen hat uns die aktuelle Studie noch einmal bestärkt.“ In einem ersten Schritt bedeute dies, die zeitweise Sperrung der Fußgängerzone für Radfahrerinnen und Radfahrer und die Einrichtung eines Fahrradbereichs rund um die Fußgängerzone umzusetzen, so Hartmann. Dazu zähle auch die Öffnung der Königstraße für den gegenläufigen Radverkehr sowie die damit verbundene Neugestaltung. Die Einführung des kostenlosen Altstadtshuttles soll erfolgen, sobald die Infektionslage dies zulasse, bekräftigt der Mobilitätsdezernent.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Freundschaft in Zeiten von Corona: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim unterstützen deutsch-französischen Solidaritätsaufruf

„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht es in dem deutsch-französischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, unterzeichnet haben. Gemeinsam mit etwa 200 anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Südpfalz erinnern sie darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft und beschwören den Zusammenhalt in der Corona-Krise.

„Zum Schutz unserer Bevölkerung vor dem Corona-Virus mussten wir die Grenze zwischen der Pfalz und dem Elsass weitgehend schließen. Das bedeutet aber nicht, dass unsere Verbundenheit mit den französischen Nachbarinnen und Nachbarn an Bedeutung verloren hat. Ganz im Gegenteil: Wir stehen auch in der Krise fest zusammen“, betonen die drei Verwaltungschefs. Darum seien auch Hilfslieferungen in die Nachbarregion und die Aufnahme von elsässischen Patientinnen und Patienten in südpfälzischen Kliniken selbstverständlich.

Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften  setzen. „Frankreich und Deutschland werden auch die Corona-Krise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in ihrem Aufruf.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
03.05.2020

Corona-Virus: Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Montag, 27. April – Landaus Bürgermeister Dr. Ingenthron: „Geteilter Unterricht als guter und pragmatischer Ansatz zur Rückkehr in den Schulalltag“

Der Schulbetrieb in Landau wird ab dem 27. April schrittweise wieder aufgenommen. (Quelle: Stadt Landau)

Zug um Zug soll das öffentliche Leben in Deutschland in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten wiederhochgefahren werden: Das haben Bund und Länder vor wenigen Tagen gemeinsam beschlossen. Neben ersten Lockerungen für den Einzelhandel, die am Montag, 20. April, in Kraft getreten sind, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs auch für eine stufenweise Öffnung der Schulen ausgesprochen. Diese soll in Rheinland-Pfalz am Montag, 27. April, beginnen. In einem ersten Schritt können Schülerinnen und Schüler, die kurz vor ihren Abschlüssen stehen, wieder die Schule besuchen. In einem zweiten Schritt sollen unter anderem die 4. Klassen der Grundschulen unterrichtet werden.

Das heißt konkret für Landau: Am Montag, 27. April, startet die Prüfungsvorbereitung bzw. der Unterricht für die Prüfungs- und Abschlussklassen der Konrad-Adenauer-Realschule plus und der Berufsbildenden Schule. Am Montag, 4. Mai, beginnt dann der Unterricht für verschiedene weitere Klassen- und Jahrgangsstufen der KARS plus und der BBS sowie der Gymnasien, der Integrierten Gesamtschule und der Nordringschule. Los geht es außerdem für die 4. Klassen der Grundschulen. Genaue Informationen und Hinweise zu Organisation und Ablauf des Präsenzunterrichts erteilt die jeweilige Schule.

Um den erforderlichen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen aufgeteilt. Der Unterricht findet im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischem Lernangebot zu Hause statt. Um die notwendigen hygienischen Voraussetzungen zu schaffen, gilt in allen Schulen ein Hygieneplan mit detaillierten Vorgaben.

„Wir befinden uns in enger Abstimmung mit unseren Schulen“, betont Bürgermeister und Schuldezernent Dr. Maximilian Ingenthron. „Gemeinsam mit ihnen planen und setzen wir alle Maßnahmen um, die für die Wiederaufnahme des Unterrichts erforderlich sind. Wir wollen gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler ebenso wie Lehrkräfte und nichtpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich geschützt sind“, so Dr. Ingenthron, der den Schulgemeinschaften außerdem für deren besondere Arbeit in Zeiten der Krise dankt.

Im Lauf der Woche erhält die Stadt Landau – wie alle Städte und Landkreise – über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ein Notkontingent an Mund-Nasen-Masken, zudem Hand- und Flächendesinfektionsmittel. Dies wird an die Schulen weitergeleitet. Für die persönliche Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Masken sind jedoch die Eltern verantwortlich.

 „Der Unterricht in den kommenden Wochen wird natürlich ein anderer sein als der, den es vor Corona gab“, betont Dr. Ingenthron. „Nichtsdestotrotz halte ich den geteilten Unterricht für einen guten und pragmatischen Ansatz, um Schritt für Schritt zu einem – wenn auch vorerst völlig neuen – Schulalltag zurückzukehren.“ Es gelte jetzt, die anstehenden Herausforderungen mit Feingefühl und Nachdruck zugleich anzupacken. Was die Elternbeiträge in Horten, Kitas, betreuender Grundschule und Kindertagespflege angeht, so wird der Stadtvorstand unter Vorsitz von Oberbürgermeister Thomas Hirsch dem Hauptausschuss auch für den Monat Mai empfehlen, keine Elternbeiträge zu erheben.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Bei Anruf Hilfe: Stadt Landau veröffentlicht Flugblatt mit Nummern für telefonische Beratung in Krisensituationen

Hilfe ist auch in der aktuellen Situation nur einen Telefonanruf entfernt! (Quelle: Stadt Landau)

Die Kinder langweilen sich, der Hausfrieden hängt schief, die Pflege der kranken Angehörigen wird zur übergroßen Belastung oder es ist einfach keiner da, um einfach mal zu reden: Die Wochen mit Kontaktsperren und Homeschooling stellen auch viele Landauerinnen und Landauer vor große Herausforderungen. Auf Anregung der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Stadtverwaltung jetzt die Telefonnummern verschiedener Beratungsangebote auf einem Flugblatt veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Problemen an die dort angegebenen stadt-, landes- und bundesweiten Telefonnummern wenden und erhalten Unterstützung.

„Seit gut fünf Wochen verbringen viele Landauerinnen und Landauer ihren Alltag fast ausschließlich in den eigenen vier Wänden. Dazu kommen oft noch Sorgen um Gesundheit oder Existenz – eine Ausnahmesituation, die viel Konfliktpotenzial birgt“, weiß Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Aber die zahlreichen telefonischen Hilfsangebote, die wir auf unserem Flugblatt gesammelt haben, zeigen: Sie sind nicht alleine! Hilfe und Beratung sind nur einen Anruf entfernt.“ Die Flugblätter werden im Landauer Einzelhandel ausgelegt und stehen auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/telefonischehilfe zum Download bereit.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim fahren Stabsarbeit im Katastrophenschutz zurück – Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel: „Virus hat Alltag dauerhaft verändert“

Schon früh in der Corona-Krise hatten die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die höchstmögliche Stufe 5 im Katastrophenschutz ausgerufen, eigene Katastrophenschutzstäbe eingerichtet sowie weitere Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Bevölkerung in dieser Ausnahmesituation zu gewährleisten. Analog der Lockerungen der Corona-Beschränkungen, die am Montag, 20. April, bundesweit in Kraft getreten sind, haben die drei Gebietskörperschaften entschieden, dass ein Aufrechterhalten der Stufe 5 vorerst nicht mehr erforderlich ist. Stattdessen gilt nun in der Stadt und den beiden Landkreisen eine sogenannte Gesundheitslage nach dem Infektionsschutzgesetz.

Auch der gemeinsame Katastrophenschutzstab der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße sowie der Katastrophenschutzstab des Landkreises Germersheim werden heruntergefahren. Aber: „Sollte es die Lage erfordern, können die Stabsstrukturen schnell wieder hochgefahren werden“, betonen Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dietmar Seefeldt und Landrat Dr. Fritz Brechtel, die nach wie vor eng miteinander sowie mit den Hilfsorganisationen und den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt stehen und über die tagesaktuelle Lage informiert werden.

„Für die derzeitige Situation, in der wir uns befinden, gab und gibt es keine Musterlösung. Aus diesem Grund war es die richtige Entscheidung, früh zu reagieren und besonders angesichts der dramatischen Lage im benachbarten Elsass effektive Maßnahmen zu ergreifen, um den Folgen der Corona-Pandemie bei uns in der Südpfalz möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, bekräftigen die drei Verwaltungschefs. Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel sind froh, dass gemeinsam in guter interkommunaler Zusammenarbeit medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen werden konnten, auf die die Südpfalz bauen könne. „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt: Die Krankenhäuser in der Region haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden, die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet, für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung und die Corona-Ambulanzen in Jockgrim bzw. Landau haben sich etabliert. Auch steigen die Infektionszahlen nur langsam und bisher ist das gefürchtete Übergreifen der Lage im Elsass auf die Südpfalz ausgeblieben.“

Dies rechtfertige aber keinesfalls eine sofortige Rückkehr zur Normalität, betonen die drei südpfälzischen Verwaltungschefs mit Nachdruck. „Das Virus hat unseren Alltag dauerhaft verändert und der Neustart von Gesellschaft und Wirtschaft kann nur vorsichtig und Zug um Zug erfolgen. Die Erfolge, die bislang in der Südpfalz und in ganz Deutschland zu sehen sind, gehen auch und besonders auf die früh verhängten, umfangreichen Beschränkungen und sonstigen Maßnahmen zurück. Das zeigt der internationale Vergleich. Wir sind der festen Überzeugung: Wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
03.05.2020

Stadt Landau nimmt Brunnen in den Parks wieder in Betrieb – Denkmalgeschützte Brunnen auf dem Rathausplatz jetzt trinkwassergeprüft

Vor dem Landauer Rathaus stehen jetzt zwei Trinkwasserbrunnen. (Quelle: Stadt Landau)

Es sprudelt wieder: Die Stadt Landau hat vor wenigen Tagen die Brunnen in ihren Parkanlagen wieder in Betrieb genommen. Die Brunnen u.a. im Goethe-, im Schiller- und im Südwestpark befinden sich im Unterhalt der städtischen Grünflächenabteilung. Neu: Die beiden denkmalgeschützten Brunnen auf dem Rathausplatz, für die das Stadtbauamt verantwortlich zeichnet, können ab sofort als Trinkwasserbrunnen genutzt werden.

Hierzu bedurfte es keiner Umbauarbeiten. Eine Beprobung des Wassers durch die EnergieSüdwest AG ergab, dass das Brunnenwasser allen Anforderungen entspricht. Die Schilder „Kein Trinkwasser“ wurden bereits ausgetauscht. Die Wasserqualität wird auch künftig regelmäßig kontrolliert.

Es sprudelt wieder in Landaus Grünanlagen – wie hier im Schillerpark. (Quelle: Stadt Landau)

Noch nicht wieder in Betrieb sind die Schwengelpumpen und Wasserspiele auf den Spielplätzen. Diese werden generell nicht vor den Eisheiligen aktiviert, da es vorher meist zu kalt zum „Matschen“ ist. Wann die Spielplätze und damit auch die Schwengelpumpen und Wasserspiele in diesem Jahr wieder in Betrieb genommen werden können, entscheidet sich je nach Corona-Infektionslage.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Kein unbeschriebenes Blatt: 28 Unternehmen beteiligen sich mit Angeboten an „Landau hilft Landau“-Block – Fotos für Gestaltung gesucht

Den „Landau hilft Landau“-Block gibt es für 30 Euro zum Vorbestellen unter touristinfo@landau.de. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Den „Landau hilft Landau“-Block gibt es zwar noch nicht auf Papier, trotzdem ist jetzt schon sicher: Vorbestellen lohnt sich. Denn auf den Aufruf der Initiative „Landau hilft Landau“, der Stadt Landau, der Verbandsgemeinde Landau-Land und des städtischen Büros für Tourismus haben sich 28 Unternehmerinnen und Unternehmer mit attraktiven, einmalig einlösbaren Rabatten gemeldet. Mit dabei sind unter anderem Cafés, Kinos, Weingüter und Bekleidungsgeschäfte.

Damit der Block nicht nur tolle Angebote enthält, sondern diese auch ansprechend präsentiert werden, suchen die Initiatorinnen und Initiatoren noch Fotos mit Motiven aus Landau und Landau-Land. Ob Landschaft, Weinfest oder Dorfplatz: Fotografinnen und Fotografen, die mit der kostenlosen Veröffentlichung ihrer Schnappschüsse im „Landau hilft Landau“-Block einverstanden sind, können diese per E-Mail an foto@landauhilftlandau.de senden. Die besten Fotos werden dann unter Nennung der Fotografin bzw. des Fotografen im Block abgedruckt.

Den „Landau hilft Landau“-Block gibt es für 30 Euro. Der eingenommene Verkaufspreis geht zu gleichen Teilen an die beteiligten Unternehmen. Wer den Rabattblock vorbestellen möchte, kann dies mit einer E-Mail an das städtische Tourismusbüro unter touristinfo@landau.de tun.

Beteiligte Unternehmen sind:

  • Amar Clubhaus
  • Autohaus Holz
  • Bagage Burger
  • Bennys Fitnessworld
  • Bodymed Center Landau
  • Café1739 im Heiligenthaler Hof in Landau
  • Carpe Diem
  • Die Hexestub
  • Dusita
  • Equiva Landau Reitsportbedarf
  • Gloria Kulturpalast Landau
  • Hotel Berghof & Wirtshaus Hüttenzauber
  • Jumpnshoez Landau
  • Näh-Café Landau
  • Praxis Soleil de Vie
  • Reptilium Terrarien- und Wüstenzoo Landau
  • Sörkel Café Wein und Co
  • Universum Kinocenter
  • Unverpackt Landau Pfalz
  • Vibrogym Heidi Rösch
  • WeinBar – Südpfälzer Genusszentrale
  • Weingut Eck
  • Weingut Hechtmann
  • Weingut Schweppenheiser
  • Weingut Siegrist
  • Weingut Tina Pfaffmann
  • Weinhaus Pfaffmann
  • Weltladen Landau

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
03.05.2020

Lob für Corona-Hilfsstation in Wörth

Besuch aus dem Klinikum Ludwigshafen, einer der Maximalversorger und Koordinatoren im Land

Mediziner des Klinikums Ludwigshafen, eines der fünf Maximalversorger im Land Rheinland-Pfalz, waren nach ihrem Besuch in der Corona-Hilfsstation in Wörth von der Einrichtung sehr angetan: Sie hätten in der gesamten Region nichts Vergleichbares gesehen, sehr professionell geplant und umgesetzt. Chefarzt Prof. Dr. Matthias F. Bauer vom Institut für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin ist einer der Koordinatoren im landesweiten Konzept, das vorsieht, dass die Maximalversorger-Kliniken im Land die Betreuung und Versorgung von Covid-19-Patienten in ihrer jeweiligen Region regeln. Gemeinsam mit dem Klinikhygieniker Dr. Sebastian Kevekordes und Jochen Hummel, Stellvertretender Stadtfeuerwehrinspekteur der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen, machte er sich ein Bild von der südpfälzischen Notfalleinrichtung.

Der fachliche Austausch zwischen den Feuerwehrinspekteuren, den Leitenden Notärzten und Medizinern, Landrat Dr. Fritz Brechtel und weiteren Mitgliedern des Krisenstabes aus den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und der Stadt Ludwigshafen war intensiv, am Ende gab es viel Lob für die Beteiligten an Planung, Organisation und Aufbau der Corona-Hilfsstation. „Es freut uns sehr, dass die Arbeit des Krisenstabs, der Verwaltung und der Hilfsorganisation so positiv bewertet wurde“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel nach der Begehung in Wörth. „Wir werden weiter mit Ludwigshafen in Verbindung bleiben und uns, sollte es zu einer Belegung dieser Not-Betten kommen, eng abstimmen.“

Die Corona-Hilfsstation in Wörth ist als südpfalzweites Überlauf- und Ausweichkrankenhaus für Corona-positiv getestete stationäre Patienten konzipiert. Derzeit stehen rund 100 Normal-Betten bereit, die Kapazitäten wären in Notfall schnell erweiterbar. Intensivplätze mit Beatmungsmöglichkeit werden hier nicht vorgehalten. Inzwischen laufen auch die ersten Schulungen des freiwilligen Hilfspersonals. „Das alles läuft sehr strategisch und auf einem hohen fachlichen Niveau ab. Wir danken allen, ob Hauptamtliche oder Ehrenamtliche für ihr Engagement in der ganzen Südpfalz. Danke!“, so die Behördenchefs Dr. Fritz Brechtel (GER), Dietmar Seefeldt (SÜW) und Thomas Hirsch (LD).

Das Konzept des Landes Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Absprache mit anderen Krankenhäusern in den Regionen die großen Maximalversorger wie Ludwigshafen Kapazitäten planen, Krankheitsverläufe verfolgen sowie Medikamente oder Material austauschen. Ein Frühwarnsystems soll dann ausgelöst werden, wenn in einer Region ein großteil der vorgehaltenen Intensivbetten belegt sind. Dann könnte rechtzeitig nach freien Kapazitäten und auch Kapazitäten in Not-Einrichtungen wie Wörth geschaut werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
03.05.2020

Südliche Weinstraße & Bad Dürkheim

statt|Fest statt Stadtfest

20. bis 24. Mai 2020 Online auf Facebook und im Netz

5 Bands – statt|Fest Weinpaket – tägliches Familien- und Kinderprogramm – digitales Entenrennen – Dergem grillt! – digitale Weinprobe der Spitzenwinzer

Bad Dürkheim – Auch das Bad Dürkheimer Stadtfest wird aufgrund der aktuellen Corona-Situation leider nicht wie vorgesehen stattfinden. Wie in den Jahren zuvor waren mehrere tausend Besucher in der Kurstadt erwartet worden. Geplant waren zwei Bühnen mit insgesamt 18 Bands an fünf Veranstaltungstagen, ein vielfältiges kulinarisches Angebot sowie ein breites kulturelles Rahmenprogramm. Neben einem ausgedehnten Programm für Kinder in Form des Werkstattfestes der Offenen Kreativ-Werkstatt, dem Museumstag und dem Entenrennen hätten sich die Besucher auf viele weitere Highlights freuen dürfen.

Nun präsentiert die Stadt Bad Dürkheim zum ersten Mal das statt|Fest statt dem Stadtfest. Ebenfalls vom 20. bis 24. Mai wird es an jedem Tag mehrere digitale Angebote geben: Vom Kinderprogramm in Form von Vorlesestunden aus der Bücherei über Führungen im Stadtmuseum bis hin zu tollen Live(stream) Konzerten der diesjährigen Bands. Die Dürkheimer Gastronomie- und Winzerbetriebe sorgen trotzdem für das leibliche Wohl und präsentieren das statt|Fest Weinpaket sowie erstmalig das gemeinsam Kochevent „Dergem grillt!“ mit Christian Keller und der Bad Dürkheimer Weinprinzessin Lea Baßler. Natürlich darf auch das Entenrennen in diesem Jahr nicht fehlen.

„Gerade in solch schwierigen Zeiten ist Kreativität ein wichtiger Motor in unserer Stadt. Unser alternatives statt|Fest soll uns Hoffnung und Mut machen für die Zeit danach“, so Bürgermeister Christoph Glogger. „Ein großes Dankeschön an alle Unterstützer, die Künstler, die Gastronomie- und Winzerbetriebe und natürlich an jeden Zuschauer unseres digitalen Programms.“

Eröffnet wird das diesjährige Stadtfest standesgemäß am Mittwochabend, 20. Mai um 20 Uhr von Bürgermeister Glogger und der Weinprinzessin Lea Baßler, anschließend übernehmen „Die anonyme Giddarischde“ im Livestream auf dem städtischen Facebookkanal und präsentieren Schorlerock und Wortwitz nach bester Pfälzer Mund- und Lebensart.

An Christi Himmelfahrt, 21. Mai, können die jungen statt|Fest-Besucher um 11 Uhr eine Vorlesestunde „Bilderbuchvorlesen mit Sigrid de Raaf“, der Leiterin der Stadtbücherei, bestaunen.

Ein besonderer Höhepunkt wird wieder das Entenwettschwimmen auf der Isenach sein, welches in diesem Jahr bereits zum 16. Male stattfindet. Jeder, der sich an der Gaudi um 14.30 Uhr beteiligen möchte, kann den Livestream auf der Facebookseite mitverfolgen. Die Siegerehrung findet anschließend auf Facebook statt. Zu gewinnen gibt es in diesem Jahr Bad Dürkheim Gutscheine, welche anschließend bei dem Dürkheimer Einzelhandel und der Gastronomie eingelöst werden können.  Wie in den Vorjahren kann ab dem 5. Mai 2020 in den Einzelhandelsgeschäften der Innenstadt oder über das statt|Fest Paket für Zuhause eines der 1600 teilnahmeberechtigten Lose erworben werden.

Das musikalische Highlight an Christi Himmelfahrt präsentiert die Band xxtra mit einer Premiere in Bad Dürkheim. Die Brüder Sven und Eric Greifenstein stellen ihr neues Bandprojekt vor: Rock `n Roll bis unplugged, los geht es um 20 Uhr.

Der Stadtfest-Freitag, 22. Mai, beginnt wieder mit einer Vorlesestunde für Kinder um 14. Uhr.

Ab 18.30 Uhr erwarten Christian Keller und Weinprinzessin Lea Baßler die statt|Fest-Besucher mit der ersten Edition von „Dergem grillt!“, einem interaktiven Koch- und Grillevent im Livestream. Die Grillpakete müssen vorbestellt werden, damit diese rechtzeitig am Donnerstag 21. Mai und Freitag, 22. Mai ausgeliefert werden können. Bestellungen und weitere Details gibt es unter duerkheim-grillt@gmx.de.

Weiter geht es ab 20 Uhr mit einem besonderen, musikalischen Highlight. Der ehemalige The Voice of Germany-Gewinner Andreas Kümmert tritt im Livestream auf Facebook auf. Der Mann mit der außergewöhnlichen Stimme spielt ebenfalls zum ersten Mal in und für Bad Dürkheim.

Am Samstag, 23. Juni, liest Sigrid de Raaf wieder ein spannendes Bilderbuch, online ab 11 Uhr. Um 15 Uhr präsentieren zwei ehemalige Dürkheimer Persönlichkeiten je eine besondere Führung durch das Bad Dürkheimer Stadtmuseum im Kulturzentrum Haus Catoir.

Musikalisch wird es ab 19.30 Uhr mit der Rockband der Musikschule im Livestream auf Facebook, bevor ab 20 Uhr Jens Huthoff und Band übernimmt und mit All Time Hits, Rock, Pop und Balladen für Gänsehautfeeling sorgt.

Zum Abschluss des Stadtfestes, am Sonntag, 24. Mai gibt es wie gewohnt eine Bilderbuchlesung um 11 Uhr. Die Dürkheimer Spitzenwinzer laden um 18 Uhr zu einer interaktiven und digitalen Weinprobe ein. Das entsprechende Weinpaket kann unter www.spitzenwinzer.com bestellt werden.

Zum Abschluss des statt|Fest 2020 dürfen sich alle auf eine Weltpremiere freuen. Britta und Chako Habekost lesen exklusiv erste Passagen aus ihrem kommenden Pfalzkrimi Elwenfels 4, welcher erst im Jahr 2021 erscheinen wird. Zu sehen im Livestream ab 19 Uhr, auf keinen Fall verpassen!

Der zuständige Beigeordnete Karl Brust freut sich sehr, dass es Stadt und Beschickern gelungen ist, auch in dieser schwierigen Zeit ein mehrtägiges Programm auf die Beine zu stellen.

Ein großes Dankeschön an Stefan Kahne und Philipp Hahn für die technische Unterstützung und den Support, ohne den es nicht möglich gewesen wäre, das statt|Fest in diesem Jahr präsentieren zu können.

Informationen rund um das statt|Fest können über die Internet-Seite www.duerkheimer-stadtfest.de und über www.facebook.com/badduerkheim.de abgerufen werden.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim
02.05.2020

Ein voller Erfolg: Das erste virtuelle Weinfest der Südlichen Weinstraße

Südliche Weinstraße – Am Freitag, den 17. April fiel um punkt 19 Uhr der Startschuss für das „Pfälzer Weinfest für Dehäm“. Über 2.700 Zuschauer waren bei dem ersten Weinfest via Livestream mit dabei.

„Zuhause ist es doch am Schönsten. Und an der Südlichen Weinstrasse trifft das zu 100 Prozent zu. Hier kann man auch mal ein Weinfest von Zuhause aus feiern.“ Mit diesen Worten eröffnet die Weinprinzessin am 17. April um kurz nach sieben offiziell das erste „Weinfest für Dehäm“. Zu diesem Zeitpunkt haben bereits über 2.700 Zuschauer via Livestream eingeschaltet, mit Vorfreude auf einen entspannten Abend, auf den sie dank der individuellen Genusspakete, die ihnen im Voraus zugesendet wurden, bestens vorbereitet waren.

Die Pakete waren ein voller Erfolg – 1.000 Stück wurden insgesamt (aus)verkauft. Ausgestattet mit Pfälzer Wein und regionalen Spezialitäten saßen dann am Freitagabend tausende Weinliebhaber vor den Bildschirmen und warteten auf die Eröffnung des Weinfestes aus der Pfalz. Die Zuschauer selbst kamen jedoch aus allen Ecken dieser Welt. „Aus Kanada viele liebe Grüße“, schrieb ein begeisterter Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung in den Livechat. Denn an diesem Abend schienen „Social Distancing“ und „Abstand halten“ ganz weit entfernt. Gemeinsam erlebten die Zuschauer ein Fest, wie es real kaum besser hätte stattfinden können. Vom Pfälzer „Schorle trinke“ über Livemusik mit den „Pälzer Buwe“ bis hin zur Zubereitung eines leckeren Saumagen Burger mit den „Gaumenfreunden“, diese und viele weitere Highlights durften die Teilnehmer hautnah miterleben. Und sie konnten kaum genug bekommen. Die einzige Kritik: Bitte mehr davon!

Weitere Informationen zum virtuellen Weinfest gibt es hier.

Facebook: Südliche Weinstrasse e.V.
Instagram: @suedlicheweinstrasse

Südliche Weinstrasse e.V.
02.05.2020

Kerwe Grethen-Hausen und Winzerpicknick 2020

Bad Dürkheim – Sie gehören zu den schönen Traditionen der Stadt Bad Dürkheim: die Ortsteilkerwen. Anfang Mai ist es stets die Kerwe Grethen-Hausen, die den Reigen der Feste in den Ortsteilen eröffnet. So zählt sie nun auch zu den ersten Veranstaltungen, über deren Durchführung angesichts des grassierenden Corona-Virus entschieden werden musste. Der Ortsbeirat von Grethen-Hausen hat sich in Anbetracht der derzeitigen Situation dazu entschlossen, das mehrtägige Fest in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen.

Das Winzerpicknick, das seit einigen Jahren am Maifeiertag viele Menschen auf die Wiesen vor der Brunnenhalle im Bad Dürkheimer Kurpark lockt, wird hingegen nicht abgesagt, sondern verschoben. Die Stadt Bad Dürkheim und der Weinbauverein haben den Termin nun vom 1. Mai um einen Monat auf Pfingstmontag, 1. Juni verlegt. „Noch können wir schwer einschätzen, wann die Maßnahmen gelockert werden. Mit der Verschiebung gewinnen wir etwas Zeit und hoffen, dass sich die Situation bis dahin entspannt“, so Bürgermeister Christoph Glogger.

Stadtverwaltung Bad Dürkheim
02.05.2020

Tourismusbilanz der Südlichen Weinstraße 2019

Gästeankünfte leicht im Minus / Übernachtungszahlen leicht im Plus

Landau / Südliche Weinstraße – 350.384 Gäste und damit 0,9 % weniger als im Jahr 2018, sowie 967.999 Übernachtungen – das sind 0,9 % mehr als im Vorjahr – mit diesen Zahlen ziehen Landrat Dietmar Seefeldt und Uta Holz, Geschäftsführerin des Vereins Südliche Weinstraße e.V. eine Tourismusbilanz für das Jahr 2019, die auf hohem Niveau quasi stagniert.

Die Südliche Weinstraße liegt damit bei den Gästen etwas schlechter und bei den Übernachtungen genau gleich wie der Landesdurchschnitt (Ergebnis von Rheinland-Pfalz: +0,3 % Gäste und + 0,9 % Übernachtungen) und etwas schlechter als die ganze Pfalz (-0,1 % Gäste und +2,4 % Übernachtungen). Landrat Dietmar Seefeldt ist mit diesem Ergebnis nicht unzufrieden, würde sich aber weitere Zuwächse wünschen. „Die Südliche Weinstraße hat ein hohes Niveau im Tourismus erreicht. Die Tourismusintensität – also das Verhältnis von Übernachtungen zu Einwohnern – in unserem Landkreis ist die höchste in der Pfalz. Wir bieten Genuss, Gastfreundschaft, eine einmalige Landschaft und angenehmes Klima. Zahlreiche Auszeichnungen für Winzer, Hoteliers und Gastronomen bezeugen diese hervorragende Qualität.“ so der Landrat. „Betrachtet man die Entwicklung in den letzten 10 Jahren, fallen zwei Dinge auf:
Erstens: die Zahl der Gäste und Übernachtungen im Landkreis Südliche Weinstraße ist im Vergleich zu Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich gestiegen, obwohl die Zahl der Betriebe und der Betten an der SÜW nahezu gleich geblieben ist. Das zeigt, dass die Region sehr beliebt ist und sich die Auslastung in unseren Betrieben in den letzten Jahren verbessert hat.
Zweitens: Vergleicht man die Entwicklung der Übernachtungen im Jahresverlauf, hat sich eine etwas bessere Verteilung auf das ganze Jahr entwickelt. Die Monate September und Oktober haben im Jahr 2019 etwas schlechter abgeschnitten als im Jahr 2009. Stattdessen sind Zuwächse im Frühjahr und Sommer, vor allem von März bis Mai zu erkennen. Und das, obwohl die Verteilung der Feiertage in den beiden Jahren nahezu identisch waren. Auch die Sommermonate schneiden etwas besser ab als vor 10 Jahren.“ „Daran kann man erkennen, dass sich unsere Bemühungen, Reiseangebote für das ganze Jahr zu schnüren, langfristig auszahlen. Die Bewerbung der Mandelblüte trägt Früchte, aber auch der Fokus auf Outdooraktivitäten und Genussveranstaltungen übers ganze Jahr. Was wir in Zukunft verstärken wollen, ist eine Bewerbung der Wintermonate, die immer noch schwach abschneiden. “ ergänzt Uta Holz.

Wie sich die aktuelle Coronakrise, die die Tourismuswirtschaft in Deutschland und der ganzen Welt besonders hart trifft, auf die Entwicklung des Tourismus an der Südlichen Weinstraße im Jahr 2020 auswirken wird, ist aktuell noch nicht vorherzusagen. Sicher ist, dass die Absage zahlreicher Veranstaltungen, das Erliegen des Geschäftsreiseverkehrs und ab dieser Woche auch der touristisch motivierten Übernachtungen die Gastgeber vor große Herausforderungen stellen wird. Die langfristigen Folgen sind noch nicht absehbar.

Weitere Informationen:

Südliche Weinstrasse e.V., Zentrale für Tourismus, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Tel. 06341/940407, www.suedlicheweinstrasse.de

Südliche Weinstrasse e.V.
02.05.2020

Germersheim & Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen Kreis Germersheim

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131

Aktuell 53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 53
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130

Aktuell 50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 50
  • Gesundete Personen: 75
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2

Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127

Aktuell 54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 54
  • Gesundete Personen: 67
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 51
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120

Aktuell 68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 68
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119

Aktuell 67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16 Uhr)

Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 67
  • Gesundete Personen: 49
  • Bislang leider verstorbene Personen: 2
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Kommunalverwaltungen bleiben geöffnet

„Immer wieder erreichen uns Anliegen besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden, keine Einschränkungen gibt.

Sämtliche Kommunen im Landkreis Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.

„Da nicht wenige Mitarbeitende innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“. Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort zu informieren.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Gesundheitsamt in Schutzkleidung auf Hausbesuch

Der Anblick sorgt für Verunsicherung: wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös. Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim informiert.

Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.

Das Gesundheitsamt benötigt derzeit viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet, kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“

Das ungewöhnliche Bild, das sich mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der vermummten Gestalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

„Lerncafé“ der KVHS Germersheim telefonisch erreichbar

Grundbildung kommt derzeit eine besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen. Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen? Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.

Wie kann man finanzielle Hilfen beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist, der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um Alltägliches zu meistern.

Diesen Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.

Darüber hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Die Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn

Als wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100 Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.

„Gerade jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame und unbürokratische Maßnahme.

Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Amerikanische Faulbrut bei Bienen

In einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.

Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.

Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020

In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.

Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende

tierseuchenrechtliche Verfügung:

  1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:

Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.

  1. Für den Sperrbezirk gilt:
  1. Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
  • Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.

Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.

  • Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  • Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
  1. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
  1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
  • Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.

Hinweis:

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
  • Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt wurde.
  • Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
  • Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.

Begründung:

Am 14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.

Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen führen können.

Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.

Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim erhoben werden.

76726 Germersheim, den 14.04.2020

Kreisverwaltung Germersheim

gez.

Dr. Fritz Brechtel

Landrat

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Abgelaufene Schengen Visa behalten Gültigkeit

Inhaber eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis 30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort Gültigkeit hat.

Schengen-Visa werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der Verwaltung.

Von der Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die diese Regelung zutrifft, verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April

Aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben. Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

„Gerne hätten wir uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Terminverschiebung. Derzeit könne aber niemand seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
20.04.2020

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie

Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung

Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.

Dank einer enormen Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches Zwischenergebnis“.

Die nun folgende Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:

  1. Fortsetzung der bisherigen Maßnahmen
  2. Erleichterungen einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, in der Wirtschaft
  3. Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.

Ich bin der festen Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.

Zu den Themen im Einzelnen:

„Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.

Die Entscheidung, ganz langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.

Dies gilt für Kitas und Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert. Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut werden.

Dies gilt auch für die kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie Schutzstandards einhalten können.

Dass es keine generelle Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die Hilfsangebote aus!

Ein wichtiges Signal ist auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.

Abstandhalten, sich nicht treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.

Auch die Verstärkung des öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.

Was uns allen klar sein muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität, wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen beitragen.“

Ich erwarte – möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten

Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.

Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.

Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker, diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses Angebot aufrecht zu erhalten.

Die angemeldeten Bürger werden zu den vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an den Landrat durchgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer

Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft. Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden könnte“, warnt Brechtel.

Im dazugehörigen Änderungstext der Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen

Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.

Doch auch für die Auslandsrückkehrer gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.

Ebenfalls ausgenommen von den Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:

  • Besatzungen von Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
  • Personen die täglich oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen (beruflich oder aus medizinischen Gründen)
  • Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner, der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege schutzbedürftiger Personen)
  • Saisonarbeiter (Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Soldaten, Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
  • Ausländische Streitkräfte (z.B. US Army)
  • Durchreisende (z.B. vom Elsass über RLP nach BaWü)

Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten

„Uns alle treffen die einschränkenden Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“

Wer entscheidet über mich, wenn ich mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann – unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille klar festgeschrieben ist.“

Eine Patientenverfügung ist eine weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr belastend sein kann.“

Ansprechpartner und Beratung gibt es bei der Kreisverwaltung (Betreuungsbehörde), Jürgen Stegner, Tel. 07274/53 264, E-Mail j.stegner@kreis-germersheim.de, und auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/betreuungsrecht.

Auch die Betreuungsvereine informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:

Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,

Betreuungsverein der Lebenshilfe Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,

Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau Lossin, Tel. 07275 / 8919.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona

Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf, Quelle: Fotografie Britta Hoff

Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

„Ob reine Information oder der Verweis auf Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf, über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“

Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe. Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben

Hilfsstrukturen südpfalzweit für bestmögliche Versorgung optimieren

„Wir haben südpfalzweit für die Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein können.“

Die Krankenhäuser in der Region wie im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation (Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden kann.

Die Corona-Hilfsstation in Wörth wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.

Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim

Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“

„Um uns selbst und unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle Bürgerinnen und Bürger.“

Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und der Oberbürgermeister.

Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
20.04.2020

Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden

Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.

In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.

„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

KlimawandelAnpassungsCOACH RLP wirbt um Unterstützer

Für Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert

Der Kreis Germersheim bittet um Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15 Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.

„Der Landkreis Germersheim hat bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim.

Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“ ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.

Bei der Online-Abstimmung darf jeder einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“, so der abschließende Aufruf Brechtels.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel

Machten sich vor Ort ein Bild von der Herstellung eines Händedesinfektionsmittels nach der Rezeptur der WHO: Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW), Erster Kreisbeigeordneter Christoph Buttweiler (GER) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER) (von links), vorne Mitarbeiter der Löwen-Brennerei Lustadt. Foto: Landkreis Südliche Weinstraße

Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.

Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com
20.04.2020

Bleiben Sie bitte zuhause!

„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen. „Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen, die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit. So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bekommen die Chance, mehr Leben retten.“

Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.

Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landrat und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten

Die Gremien im Landkreis Germersheim, zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“

Um den Verwaltungsaufwand bewusst gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht, wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30. April 2020. Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Erleichterter Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII

Bundespolitik beschließt „Sozialschutzpaket“

Durch die weitreichenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“ beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Für Anträge, die in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:

  1. Es ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) vorhanden ist.
  2. Es gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
  3. Kann ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.

Für bestehende Leistungsfälle gilt:

  • Bis zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen (früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt, werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.

Für den Personenkreis der (möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu leisten.

Für Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung

Kreisverwaltung Germersheim – Soziale Hilfen                                          07274/53-0

Stadtverwaltung Germersheim – Sozialamt                                               07274/960-0

Verbandsgemeinde Lingenfeld – Sozialamt                                              06344/509-0

Verbandsgemeinde Bellheim – Sozialamt                                                 07272/7008-0

Verbandsgemeinde Rülzheim – Sozialamt                                                07272/7002-0

Verbandsgemeinde Jockgrim – Sozialamt                                                 07271/599-0

Verbandsgemeinde Kandel – Sozialamt                                                    07275/960-0

Verbandsgemeinde Hagenbach – Sozialamt                                             07273/9410-0

Stadtverwaltung Wörth – Sozialamt                                                         07271/131-0

Zu den Leistungsberechtigten gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.

„Alle vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.

Weitere Anlaufstellen bei sonstigen Problemstellungen:

  1. Für Selbstständige: Sofern Selbständige von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de 
  2. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
  3. Wer seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des Landkreises Germersheim.
  4. Wer seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.

Weitere Informationen zum Coronavirus gibt es unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Aktuelle Informationen zur Agrarförderung 2020

Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.

Bis spätestens 15. Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.

Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Hilfe bei der eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten

Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde. Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk (THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.

„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“

Über die Funktionsweise, die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und Nied.

Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.

„Die Einrichtung wird vom Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis 25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung beschäftigt.

„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
20.04.2020

Würdigung einer grundlegend prägenden Tradition

Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.

Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht

„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“

Kreative Weitergabe gefordert

Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“

Vitale Kultur in allen Kommunen

Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“

Tabak – die etwas andere Sichtweise

„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“

Internationale Pläne

Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.

Info-Kasten

  • Was ist ein Immaterielles Kulturerbe? „Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
  • Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift „Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern“.
  • Die ersten Eintragungen für Deutschland fanden 2016 statt. Bis heute wurden 97 lebendige Kulturformen und Modellprogramme in das deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde. Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.

Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein

In einer gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche, nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des Bezirksverbands Pfalz.

Grundlage für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.

„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.

Gemeinsame Presse-Information
20.04.2020

Südliche Weinstraße

Auftaktveranstaltung Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße – Partnerbetriebe gesucht

Projektleiterin Nadine Schubert bei der Auftaktveranstaltung „Nachhaltiges Reiseziel Deutsche Weinstraße“ in Bad Dürkheim.

Klingenmüsnter / Bad Dürkheim – Die Tourist-Informationen an der Deutschen Weinstraße haben sich gemeinsam dafür entschieden, im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses das Zertifikat „Nachhaltiges Reiseziel“ für die Deutsche Weinstraße anzustreben und Partner aus Hotellerie, Gastronomie, Landwirtschaft und weiteren Bereichen der touristischen Servicekette bei dieser Entwicklung mitzunehmen. Erste Informationen hierzu gab es bei den beiden Auftaktveranstaltungen am 3. Februar in Klingenmünster und Bad Dürkheim. Der Einladung folgten rund 80 interessierte Übernachtungsbetriebe, Gastronomen, Winzer, Direktvermarkter, Freizeiteinrichtungen und Gästeführer.

Die Anwesenden erfuhren durch den Nachhaltigkeitscoach Martin Balas von der begleitenden Agentur TourCert, was Nachhaltigkeit für Tourismusregionen bedeutet und welche Möglichkeiten sich durch die Zertifizierung als „Nachhaltiges Reiseziel“ für die Urlaubsregion Deutsche Weinstraße bieten: Wesentlicher Bestandteil des Zertifizierungsprozesses ist der Aufbau eines Partnernetzwerkes von Übernachtungsbetrieben, Gastronomen, Winzern, Direktvermarktern und Freizeiteinrichtungen.

Nadine Schubert, Projektleiterin „Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße“, stellte die Beteiligungsmöglichkeiten für interessierte Betriebe vor. „Mitmachen können dabei alle Betriebe, die Lust haben, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen und die bereit sind, in einen stetigen Verbesserungsprozess einzusteigen“ sagte sie und verband damit einen Aufruf an interessierte Betriebe, sich bei ihr zu melden. „Sie profitieren durch den Austausch im Nachhaltigkeits-Netzwerk und die Vermarktung durch die Tourismusorganisationen. Von TourCert anerkannte Betriebe dürfen mit dem Logo „Partner Nachhaltiges Reiseziel“ werben. Voraussetzung ist eine Kooperationsvereinbarung mit der Urlaubsregion Deutsche Weinstraße“ so Schubert weiter.

Niklas Bolenz, verantwortlich bei der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH für den Bereich Servicequalität, erläuterte die Tourismusstrategie 2025 des Landes Rheinland-Pfalz in Bezug auf das Thema „Nachhaltigkeit“ sowie die neue Kooperation zwischen TourCert und ServiceQ.

Ein wichtiger Baustein von Nachhaltigkeit ist der Klimaschutz. Zu diesem Bereich stellte die Energieagentur Rheinland-Pfalz, vertreten durch Isa Scholtissek und Ralf Link, ihre Leistungen für Betriebe  vor, die eine CO2-Minderung durch Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen anstreben. Das Hauptangebot sind kostenlose Energiechecks für Partnerbetriebe, bei denen Kurzanalysen zur energetischen Situation des jeweiligen Betriebs erstellt werden.

Informationen „Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße“:

Träger des Projektes „Nachhaltiges Reiseziel – Deutsche Weinstraße“ sind die beiden Vereine Deutsche Weinstraße e. V. –Mittelhaardt- und Südliche Weinstrasse e. V. sowie alle Tourist-Information der Region. Die Urlaubsregion Deutsche Weinstraße ist in Rheinland-Pfalz die erste Region, die sich als „Nachhaltiges Reiseziel“ zertifizieren lässt. Die Zertifizierung erfolgt durch TourCert gGmbH, eine international tätige Agentur. Die Tourist-Informationen an der Deutschen Weinstraße haben bereits eine Nachhaltigkeitsüberprüfung in Form eines TourCert-Checks durchgeführt und Verbesserungsmaßnahmen zur Umsetzung Ihrer Nachhaltigkeitsziele erarbeitet.

Ansprechpartner für interessierte Betriebe:

Nadine Schubert, Projektleitung
n.schubert@deutscheweinstrasse-pfalz.de
www.deutscheweinstrasse-pfalz.de/nachhaltigesreiseziel
Tel. 06341 940 406 (Di./Fr. vormittags)

Südliche Weinstrasse e.V / Deutsche Weinstraße e.V.
07.02.2020

Corona-Virus

„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein

v.l.: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart, Landrat Dietmar Seefeldt, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel beim Vor-Ort-Termin am neuen Corona-Diagnosezentrum für die Südpfalz. (Quelle: Stadt Landau)

Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.

„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.

Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen, dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“, erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber: Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu unterlassen! So retten wir Leben.“

Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im „Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Durchführung eines Tests ist streng an bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens 15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.

Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.

Personen, die nicht mit dem Auto zur Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117 zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.

Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
16.03.2020

Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt

Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
16.03.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da

  • Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
  • Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
  • Persönliche Kontakte werden reduziert

Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:

1. Persönliche Vorsprachen:

Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.

2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.

Außerdem finden Sie:

Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.

Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.

Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

Bundesagentur für Arbeit
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
  3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44

Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.

Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger

In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.

3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“

Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.

Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten.
Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.

Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.

Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.

Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.

Kindertagespflege (KTP)

Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.

Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar!
Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.

Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.

Formular: Notfallbetreuung für Schulkinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Notfallbetreuung%20f%C3%BCr%20Schulkinder%20von%20Eltern%20in%20systemrelevanten%20Berufen%20%28002%29.pdf

Formular: Betreuung für Kita-Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-03/Anmeldung%20zur%20Notfallbetreuung%20MA-Kitas.pdf

Stadt Mannheim
16.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt

Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden

Eindrucksvoll: Die Grafik der Bundesregierung zeigt, dass es unumgänglich ist, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. (Quelle: Bundesregierung)

Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

Gastronomiebetriebe und Hotels in Landau bleiben weiter geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. (Quelle: Stadt Landau in der Pfalz)

Oberbürgermeister Thomas Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles, was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck. „Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen; wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz
16.03.2020

Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.  

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

Nach aktuellem Stand gibt es momentan im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.   

Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße
16.03.2020

Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt

Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.

„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.

Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.

Badewelt Sinsheim GmbH
16.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Risikogebiet
  3. Fragen und Antworten Allgemeinverfügung

1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2. Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

3. Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/faq-allgemeinverfuegung

Stadt Mannheim
16.03.2020

Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern

Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Es finden nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders, diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus abrufbar.

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben

Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen

Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar

Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“

Die Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer, die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.

„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“

Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet

Das Bürgertelefon der Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.

Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr

Donnerstag: 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Freitag: 9 bis 13 Uhr.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.kreis-germersheim.de/Coronavirus

Lesen sie hier das Amtsblatt des Landkreises Germersheim als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
16.03.2020

Coronakrise08 stellt alle Aktivitäten ein

Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,

aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:

  1. Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort  bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
  2. Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.

Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.

Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.

Jürgen Hurrle
1. Vorsitzender
1. FC 08 Haßloch
16.03.2020

Bistum lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein

Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“

Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“

Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“

Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde. Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den „Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.

Das Angelus-Gebet

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.

Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.“

Gegrüßet seist du, Maria, …

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, …

Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig werden der Verheißung Christi.

Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen

Zur Geschichte des Angelus-Gebets:https://www.katholisch.de/artikel/6080-ein-gebet-der-ganzen-welt

Bistum Speyer
16.03.2020

Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.

„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.

Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.

Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.

Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.

Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.

Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.

Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona

Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de  zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
16.03.2020

Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!

Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.

Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen

Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern

Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.

Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.

Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt

Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:

Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.

Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.

Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.  

Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.

Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.

Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.

Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.

Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.

Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.

Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.

Verstärkung Intensivbetten

Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.

Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise bei den diversen Hotlines.

Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.

Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld

Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.

Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise zu minimieren.

Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
14.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim

Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen

Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.

Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“

„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“

Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!

Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.

Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.

1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.

Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.

Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.

Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.

Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:

https://www.mannheim.de/de/node/143510

2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen

a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.

Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.

Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.

Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.

Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.

Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.

Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.

Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).

b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.

d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.

Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.

Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.

Unter www.mannheim.de/corona erfolgen fortlaufend Informationen.

Stadt Mannheim
14.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus

Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.

Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.

Diakonissen Speyer
14.03.2020

Schutzmaßnahmen aktualisiert

Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder

Speyer (lk)Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.

Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.

14.03.2020

Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an

Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.

Alle Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.

Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.

Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen

Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.

Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.

Historisches Museum der Pfalz Speyer
14.03.2020

Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag

Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden. 

Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.

Von der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.

Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.03.2020

TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt

Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen  Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen.  Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.

Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de

Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis.
Der Vorstand

TSV Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer

Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern

Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.

Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“

Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“

Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.

Angebote an die Gläubigen:

Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.


Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.

Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.

Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom

Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.

Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.

Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.

Hinweis:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.

Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.

Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr

Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr

Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

Bistum Speyer
14.03.2020

Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung

Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.

Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:

Bürgerbüro I – Maximilianstraße

Tel.: 14 13 33

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Bürgerbüro II – Industriestraße

Tel.: 14 13 34

E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.de

Ordnungs- und Ausländerbehörde

Tel.: 14 27 25

E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de

Straßenverkehrsbehörde

Tel.: 14 24 80

E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

Standesamt/Friedhof

Tel.: 14 25 03

E-Mail: standesamt@stadt-speyer.de

Kultur, Tourismus, Bildung und Sport

Tel.: 14 22 07

E-Mail: kultur@stadt-speyer.de

Familie, Jugend und Soziales

Tel.: 14 24 00

E-Mail: fb4@stadt-speyer.de

Bauamt

Tel.: 14 23 02

E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.de

Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.

Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden. Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.

Die Stadtverwaltung bittet die Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen. Details dazu folgen in der kommenden Woche.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Darüber hinaus gibt die Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur eingeschränkt oder nicht mehr möglich.

Standesamt

Eheschließungen werden weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.

Das Standesamt bittet die Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail durchzuführen.

Straßenverkehr

Persönliche Vorsprachen sind beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.

Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Bußgeldstelle: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3735 und per E-Mail an bussgeldstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsüberwachung: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3212 und per E-Mail an rv-einsatzleitstelle@ludwigshafen.de.

Verkehrsangelegenheiten: Telefonisch erreichbar unter 0621 504-3750 und per E-Mail an verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de zu richten.

Bürgerbüro Achtmorgenstraße: Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Termine.

Stadtkasse

Die Stadtkasse ist für Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

•           Bareinzahlungen und Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.

Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.

Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.

Bürgerdienste

Der Bereich Bürgerdienste führt ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf. Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen.

Öffentliche Ordnung

Öffnungszeiten

•  Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr

•  Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr

•  Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.

Steuerverwaltung

Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.

Bereich Immobilien

Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.

Kein Infostand zum Equal Pay Day

Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
14.03.2020

Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft

Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.

„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen frühzeitig an ihre Hausbank wenden.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.

Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.

„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Weitere Informationen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen finden Sie auf der Homepage der ISB: https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html.

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
14.03.2020

CoronavirusWeitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).

Insgesamt sind damit derzeit 4 bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in häuslicher Quarantäne.

In beiden Fällen handelt sich um Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!

Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Wir gehen davon aus, dass das Land mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.

Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2020

Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil

Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.

„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.

Stadtverwaltung Speyer
14.03.2020

Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen

Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.

Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).

Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.

Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.03.2020

Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen

Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.

Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.

Bei dringenden Fragen: E-Mail: bademaxx@stadtwerke-speyer.de, Telefon: 06232/625-1715 (Mo – Fr, zu den Bürozeiten)

Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx
14.03.2020

Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab

Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.

Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.

Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.

Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:

  • 15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
  • 15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
  • 17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
  • 18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
  • 21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
  • 26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
  • 26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
  • 26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
  • 29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
  • 05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
  • 07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
  • 09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
  • 20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde

Schließung von Kitas und Schulen:

Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen. Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.

Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert. Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage www.hassloch.de informieren.

Schulsporthallen ab Montag geschlossen:

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben, hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.

Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.

„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.

Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.

Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.

Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.

Gemeindeverwaltung Haßloch
14.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Beschränkung des Besuchs von

Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind

sowie

von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

I.

Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

  1. Personen, die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
  1. Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
  • Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).

Ausreichend ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der 14-Tage-Frist erfolgt.

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.

  • Ausnahmen von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen (z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
  • Von der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
  • Wenn eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person, soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
  • Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.

II.

Angesichts der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B. alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung aufgeführten Regelungen zu treffen.

Die Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der Versorgungskapazitäten bei.

In den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.

Die Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1 bis 14 Tage).

Die Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.

Die Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen, Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde, Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt wird.

Schwetzingen, den 13. März 2020

Dr. René Pöltl

Oberbürgermeister

Hinweis:

Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.

In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.

Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.

Absage von Veranstaltungen

Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.  

Telefonanruf statt persönlicher Besuch

Um die Ausbreitung der Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.

Weitere Informationen

Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.

Stadtverwaltung Schifferstadt
13.03.2020

Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal

Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.

Der 48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.

Auch dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.

Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim

Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.

Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.

Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020

Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.

Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de

Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.

Stadt Mannheim
13.03.2020

ALLGEMEINVERFÜGUNG

der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020

Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

  1. Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
  2. Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
  3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:

a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)

b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer

c. erwartete Teilnehmerzahl

d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)

e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)

f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an

Stadtverwaltung Speyer

Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Große Himmelsgasse 10,

67346 Speyer

oder elektronisch an ordnungswesen@stadt-speyer.de zu erfolgen.

6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.

8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung

Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

  • Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
  • Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
  • Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
  • Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
  • Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
  • Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
  • Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.

Speyer, 12.03.2020

Stadtverwaltung Speyer

gez. Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Veranstaltungsabsagen in Speyer

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:

Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert

Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius

Fahrradbasar in der Kita WoLa

Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa

Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.

Stadtverwaltung Speyer
13.03.2020

Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen

Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten

Speyer (lk)Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.

Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.

Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.

Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“

Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.

13.03.2020

Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein

Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
13.03.2020

Diagnosezentrum Südpfalz

Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame Anlaufstelle

Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“, so der Oberbürgermeister und die Landräte.

Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“

Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen. Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.

„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
13.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis

Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.

Der 57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso häuslich abgesondert.

Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.03.2020

Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen

Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.

Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.

Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.

Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.

Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.

Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V.
13.03.2020

Um das Corona-Virus einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle wird für Veranstaltungen gesperrt

Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.

Weiter finden im Großen Saal der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung. Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden können.

Oberbürgermeister und Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der

notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.  

In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
13.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20

1) Aktuelle Fallzahlen
2) Schutz vulnerabler Gruppen
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.

In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.

Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.

Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.

Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.

Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick

Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.

Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Verhaltensregeln und Hygienehinweise: http://www.mannheim.de/corona

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

Stadt Mannheim
13.03.2020

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises

Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:

Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.

Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.

Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.

Mannheim / Heidelberg / Landrat Rhein-Neckar-Kreis / Landrat Neckar-Odenwald-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Landesverordnung zu Veranstaltungen
  3. Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
  4. Risikogebiete
  5. Hinweise für Schulen und Kitas

1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf

Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.

In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern

Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.

Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.

Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.

Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.

Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.

Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.

3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe

  • Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer
    Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.

Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.

  • Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM)
    Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.

Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020
Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.

Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms

Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.

Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet

Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.

Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.

4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen

Das RKI hat heute auch in Frankreich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) in die Liste der Risikogebiete mit aufgenommen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

5) Hinweise für Schulen und Kitas

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat zudem folgende Hinweise für Schulen und Kitas veröffentlicht (Stand 10.03.2020):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen%202020/2020%2003%2010%20MD%20Schreiben%20V%20weitere%20Risikogebiete.pdf

Stadt Mannheim
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen

Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.

Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.

Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.

Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.

Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:

  1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
  2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
  3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
  4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet
    Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.

Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.

Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/) einzusehen.

Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
12.03.2020

Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen

OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt

Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.

Gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt. Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder, Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen. Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.

Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.

„Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren. Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.

Das steht außer Frage. Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten. Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.

Jutta Steinruck dankte den ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.

Nachdem das erfolgt sei, habe sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:

Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen

Kultureinrichtungen

  • Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
  • Theater im Pfalzbau
  • Wilhelm-Hack-Museum
  • Stadtmuseum
  • Rudolf-Scharpf-Galerie
  • Schillerhaus Oggersheim
  • Musikschule
  • Kulturzentrum DasHaus
  • Ernst Bloch Zentrum

Kinder- und Jugendeinrichtungen

  • Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
  • Schullandheim Ramsen

Sportanlagen und Schwimmbäder

  • Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
  • Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
  • Südwest-Stadion
  • Hallenbad Süd
  • Hallenbad Oggersheim

Soziales

  • Soziale Stadt Büros
  • Abteilung Wohngeld
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Drogenberatung, Goethestraße 12
  • Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Senioren

  • Seniorentreffs und Seniorenzentren
  • Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr

Beschäftigungsförderung

  • Kleidertreffs

Volkshochschule
Anmeldung geschlossen
Sprachberatung geschlossen
Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt
Prüfungsrelevante Kurse finden statt

  • Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
  • Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet

Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert

Für weitere Bürgerfragen ist unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.

Weitere Informationen auf www.ludwigshafen.de

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

CoronavirusWeiterer positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.

Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
12.03.2020

Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt

Die Checkliste des gemeinsamen Gesundheitsamts von Stadt und Kreis hilft Veranstalterinnen und Veranstaltern, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.

Ebenso weist die Stadt Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde. Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.

Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
12.03.2020

Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen

Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.

Der Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu stellen.

Die Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.

Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
12.03.2020

Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim

Inhalt :

  • Aktuelle Fallzahlen
  • Landesverordnung zu Veranstaltungen
  • Diagnosestützpunkt eingerichtet

Aktuelle Fallzahlen

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.

Veranstaltungen

Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„

Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum

Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253.
Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.

Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts

Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.

„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.

Weitere Infos: http://mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
12.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung

Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
12.03.2020

Informationen zum Coronavirus

Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.

„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.

Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.

Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/

Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.

Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.

Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:

Stadt Speyer
10.03.2020

Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen

Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.

Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.

Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.

Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:

  1. Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
  2. Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
  3. Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
    Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.

Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.

Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.

In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.

Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“

OB Thomas Hirsch, Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele und Landrat Dietmar Seefeldt (v.l.n.r.) mit den vom gemeinsamen Gesundheitsamt geschulten Mitarbeiterinnen des Corona-Bürgertelefons.

Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.  

Die Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.  

„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.

Stadt Landau in der Pfalz
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.

In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.

Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.

Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf informiert worden. Alle Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben

Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.

Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.

Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Das Robert-Koch-Institut in Berlin (RKI) hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise für Reiserückkehrer veröffentlicht.

Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.

Stadt Mannheim
10.03.2020

Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.

Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim

Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Verdachtsfälle nach Schülerreisen nach Südtirol

Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.

Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.

Kreisverwaltung Germersheim
07.03.2020

Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.

Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen

(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.

Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
07.03.2020

Coronavirus: die Lage in Heidelberg

(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende Hinweise:

  • Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
  • Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.

Das Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.

Die Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.

Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Stadt Heidelberg
07.03.2020

Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!

(Berlin / Mannheim) – Das Robert-Koch-Institut in Berlin hat Südtirol als neues Risikogebiet für Corona-Infektionen ausgewiesen. Unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handzettel_Italien_28-02-2020.pdf hat das Sozialministerium Baden-Württemberg entsprechende Informationen und Verhaltenshinweise veröffentlicht.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.

Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona

Weitere Informationen des Sozialministeriums: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Eine aktuelle Liste der Risikogebiet finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html.

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport für Schulen und Kindergärten finden Sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+27+Informationen+zum+Corona-Virus

Stadt Mannheim
07.03.2020

Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus

GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS

(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.

Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.

Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.

Maßnahmen in den Krankenhäusern

Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis.
Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.

Informationstelefon für Bürger*innen

Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.

Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.

Stadt Mannheim
07.03.2020

Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut

(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.

Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.

Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Generell wird die Einhaltung der allgemeinen folgenden Verhaltensregeln empfohlen: http://www.mannheim.de/corona

Stadt Mannheim
07.03.2020

Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen

Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.

„Die Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme. Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.

Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.

Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.

Stadt Mannheim
05.03.2020

CoronavirusErster positiver Fall im Landkreis Germersheim bestätigt

Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.

Ein Kind der nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für Verständnis.“

An allen anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die Kindertagesstätten bleiben geöffnet.

Sind alle weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.

Ein weiteres Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.

Der DRK Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit gewährleistet“, so Landrat Brechtel.

„Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale Versorgung zu gewährleisten.“

Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
05.03.2020

Wichtige Informationen zum CoronavirusBürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet

Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.

Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.

Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.03.2020

Infotelefon eingerichtet

Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern.
Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.

Infotelefon eingerichtet

Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!

„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.

Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor

Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.

Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.

Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.

Diakonissen Speyer
04.03.2020

Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim

Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.

Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.

Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.

Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.

In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.

Information des Sozialministeriums:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/zahl-der-bestaetigten-corona-faelle-in-baden-wuerttemberg-steigt-weiter/

Stadt Mannheim

https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus

Stadt Mannheim
04.03.2020

Corona-Virus: Jeder Bürger kann Beitrag leisten

Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas

Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:

Allgemeine Hygienemaßnahmen:

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung.
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.

Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Hinweise für Reiserückkehrer:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/empfehlung-fuer-rueckkehrer-aus-dem-italienurlaub/

Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=67

Aktuelle Informationen der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim informiert über ihre Website http://www.mannheim.de über aktuelle Hinweise und neue Entwicklungen. Auf der Sonderseite https://www.mannheim.de/de/nachrichten/informationen-zum-corona-virus finden Sie gesammelt alle wichtigen Informationen.

Stadt Mannheim
04.03.2020

Bisher keine Erkrankung im Landkreis Germersheim

Wichtige Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises – Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet

Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).

„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.

Bei dem Patienten in Baden-Württemberg handelt es sich laut einer Information des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg um einen 25-jährigen Mann aus dem Landkreis Göppingen, der sich vermutlich während einer Italienreise in Mailand angesteckt hat. Weitere Informationen: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/

Appell an Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.

Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen

  • unnötige Kontakte vermeiden,
  • nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
  • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
  • nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
  • regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
  • Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
  • nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!

Personen, die Kontakt zu einem bestätigten Coronavirusfall hatten, finden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html Informationen zum richtigen Verhalten.

Telefon-Hotline beim Landesgesundheitsamt

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.

Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?

Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.

Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.

Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?

Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.

Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes

Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.

Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.

Weitere Informationen:

oder

Stadt Mannheim
04.03.2020

Informationen zum COVID-19-Geschehen in Italien

Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.

Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet

Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel

Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“

Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“

„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.

Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.

Kreisverwaltung Germersheim
04.03.2020

Weitere Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der nächsten Testergebnisse

Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Gute Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von Montag sind negativ

Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.

Am Freitag wird es noch eine weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis erfolgt.

Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.

Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.

Kreisverwaltung Germersheim
14.02.2020

Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet

Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts

Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.

Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:

„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.

„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.

In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Weitere Informationen finden Sie auch folgender Website: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/.
Dort ist auch das Faktenblatt des Landesgesundheitsamtes verlinkt (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_LGA-Faktenblatt_06-02-2020.pdf ) sowie häufige Fragen & Antworten zum Virus.

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
08.02.2020

Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen

Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich.  Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte: “Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen kümmern.“

Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu,  mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.

Außenstelle Gesundheitsamt Südpfalzkaserne Germersheim
06.02.2020

115 Personen aus China zurückgebracht

2 davon positiv auf das Coronavirus getestet.

Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.

Am Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in das Uniklinikum Frankfurt gefahren.

Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.

Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim
02.02.2020

„Bundeswehrstandort ist gut vorbereitet“

„Keine Gefahr für Anwohner“

„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“

Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.

Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.

Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Kreisverwaltung Germersheim
31.01.2020

Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim

Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.

Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:

  • Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
  • Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.

Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.

Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)

Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.

Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:

  • Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
  • Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
  • Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
  • Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.

Verlauf meist mild

Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.

Weitere Infos:

Die für Deutschland geltende Falldefinition und Maßnahmen bei einem Verdachtsfall finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Informationen des RKI zum neuen Coronavirus und dem Umgang damit:https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

Falldefinition RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Orientierungshilfe des RKI für Ärzte: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_Verdachtsabklaerung_Massnahmen.html

Stadt Mannheim
29.01.2020

Südliche Weinstraße

Pfälzer Feste für Alle mit dem Goldenen Rollstuhl 2020 ausgezeichnet

Die Initiative Pfälzer Feste für Alle wurde im Rahmen der CMT in Stuttgart mit dem Goldenen Rollstuhl ausgezeichnet. Das innovative Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, die Barrierefreiheit der Feste an der Südlichen Weinstraße zu steigern und ein verlässliches Zertifizierungssystem zu etablieren.

Preisverleihung Goldener Rollstuhl 2020 © ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.

Stuttgart / CMT – Das Zentrum selbstbestimmt Leben (ZsL) in Stuttgart verleiht jährlich im Rahmen der CMT den Goldenen Rollstuhl und zeichnet damit besonders herausragende barrierefreie Reiseangebote aus. Für den Bereich Kultur und Freizeit wurden in diesem Jahr die „Pfälzer Feste für Alle“ ausgezeichnet.

Pfälzer Feste für Alle – Einzigartige Initiative in ganz Deutschland

Die Pfälzer feiern gerne. Dies spiegelt sich auch in den über 200 Festen an der Südlichen Weinstraße wider, die jährlich dazu einladen, besondere Weine, ländliche Erzeugnisse und die Pfälzer Küche zu erleben. Die Vielfalt ist groß und reicht von Weinfesten über Kerwen, die traditionellen Kirchweihen, bis hin zu regelmäßigen Märkten. Seit 2017 gibt es die „Pfälzer Feste für Alle“, eine bisher einmalige Initiative in Deutschland. Ziel ist die Ausweisung von Wein- und anderen Festen für alle. So wird schrittweise die Barrierefreiheit der Feste von einer eigens gegründeten Kommission in den Bereichen Qualität, Ambiente und Barrierefreiheit überprüft. Die daraus gewonnenen Informationen werden öffentlich zur Verfügung gestellt. Künftig sollen immer mehr Feste für Alle erlebbar gemacht werden.

Das hat die Jury überzeugt

Für das Projekt Pfälzer Feste für Alle hat der Südliche Weinstrasse e.V. erstmals Kriterien zur Barrierefreiheit von Festen erarbeitet und angewandt. Mittlerweile wurden 14 Feste zertifiziert, weitere sind in Planung. Damit wird auch Menschen mit Behinderungen der Besuch der Feste ermöglich. In seiner Laudatio sagte Friedrich Müller vom ZsL Stuttgart: „Durch die Verknüpfung mit den anderen Online-Angeboten des Tourismusverbandes werden die interessierten Nutzer an das für sie passende Angebot herangeführt, indem sie die entsprechenden Informationen zu den Kultur- und Freizeitangeboten mit den Informationen zur Barrierefreiheit verknüpfen können. Dieses noch nicht abgeschlossene Projekt hat in seiner Ausgestaltung Vorbildcharakter auch für andere Regionen und wird aus diesem Grund mit dem Goldenen Rollstuhl ausgezeichnet.“

Barrierefreier Tourismus – Ein zentrales Zukunftsthema

Der barrierefreie Tourismus ist ein zentrales Zukunftsthema für die Südliche Weinstraße und seine Bedeutung wächst. Die Urlaubsregion im Süden der Pfalz wurde 2015 als Modellregion für barrierefreien Tourismus vom Land Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Die Modellregion wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert. Seit 2018 ist die Südliche Weinstraße Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Leichter Reisen, einem Zusammenschluss von zehn  Urlaubsregionen und Städten in Deutschland, die gemeinsam Pionierarbeit bei der Entwicklung von Reiseangeboten für Menschen mit Behinderungen leisten.

Weitere Informationen zu den Pfälzer Festen für Alle, die Prüfberichte und ein Video sind unter suedlicheweinstrasse.de/pfaelzerfestefueralle abrufbar.

Text: Südliche Weinstraße e.V. Foto: ABS – Zentrum selbstbestimmt Leben e.V.
27.01.2020

Südliche Weinstraße (SÜW):

Gastronomie trifft Politik

Diskussionsrunde am 19.11.2019 in Rhodt unter Rietburg

Rhodt – „Die Südliche Weinstraße ist wie kein anderer Landkreis in der Pfalz geprägt vom Tourismus. Unsere Alleinstellungsmerkmale sind Wein und Genuss und damit sind die Gastgeber – gerade die speiseorientierte Gastronomie – für die Zukunft des Tourismus an der SÜW so wichtig.“, so Landrat Dietmar Seefeldt bei der Eröffnung des 2. Runden Tischs – diesmal unter dem Motto „Politik trifft Gastronomie“.

Bei einem ersten Runden Tisch der Gastronomen im Verein Südliche Weinstrasse im Juli 2019 benannten viele Gastronomen politische Themen, die den Betrieben unter den Nägeln brennen: Fachkräftemangel, unterschiedliche MWST-Sätze und eine Vielzahl an Regulierungen. Dies führe dazu, dass immer mehr Restaurants mittags schließen oder nur noch 3-4 Tage in der Woche geöffnet sind. Aus diesem Grund lud der Verein Südliche Weinstrasse e.V. gemeinsam mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) Rheinland-Pfalz die südpfälzischen Abgeordneten im Bundes- und Landtag ein, um sich mit den Gastronomen über deren Probleme auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

5 Abgeordnete sind dieser Einladung in den Durlacher Hof in Rhodt unter Rietburg gefolgt: Dr. Thomas Gebhart, Dr. Tobias Lindner, Mario Brandenburg, Peter Lerch und Martin Schmidt.

Zunächst hielt Heike Knauf vom Parkhotel Landau ein flammendes Plädoyer für die Berufe und Karrieremöglichkeiten in der Hotellerie, die auch viele Chancen für Integration bieten. Allein im Parkhotel Landau arbeiten Menschen aus 17 Nationen in Selbstverständlichkeit miteinander. „Die Hotellerie heißt alle willkommen, die zu ihr kommen wollen.“ erklärte Knauf.

Danach stellte Thomas Langhauser die wichtigsten Problemfelder und Forderungen des Dehoga vor:
 

  1. Einen niedrigeren und vor allem einheitlichen MWST-Satz auf Gastronomie-Leistungen. „Es ist doch grotesk: Ein gemütliches gesundes Essen im Sitzen, bei dem – ökologisch sinnvoll –Mehrweggeschirr verwendet wird, kostet 19 % MWST, Essen zum Mitnehmen in Einwegverpackungen 7 %.“ erläuterte er.
  2. Der DeHoGa wünscht sich eine Anerkennung der Branche als Saisonbetrieb und eine damit einhergehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dies hätte zur Folge, dass die Mitarbeiter in der Hochsaison pro Tag nicht nur 10 sondern 12 Stunden beschäftigt werden könnten, um diese Zeiten in der Nebensaison wieder abzufeiern. „EU-Gesetze würden dies erlauben, die deutschen Gesetze aber nicht“ so Langhauser. Ein Gastronom wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in anderen Branchen durchaus Ausnahmeregelungen gibt: „Mein Arzt darf auch nach 12 Stunden noch operieren. Schnitzel umdrehen darf ich nicht!“
  3. Außerdem erklärte Langhauser, dass „die gesetzlichen Regelungen für Minijobber an der Realität in der Gastronomie vorbei gehen. So muss z.B. die „Arbeit auf Abruf“ mindestens 2 Wochen vorher angekündigt werden, was häufig noch gar nicht absehbar ist.

Alle Abgeordneten zeigten viel Verständnis für die Anliegen der Gastronomen, gerade für die Ungerechtigkeiten bei den MWST-Sätzen. Hier würden sich alle einen großen Wurf wünschen, der aber nicht schnell realisierbar ist. Thomas Gebhart wies darauf hin, „dass die Diskussion in Berlin derzeit aber eher in die andere Richtung weist, nämlich die vor einigen Jahren vorgenommen MWST-Senkung für Übernachtungen wieder zurückzunehmen.“ Die Abgeordneten versprachen aber, sich beim Essen im Sinne der Gastronomen zu engagieren, weil sie ihnen ja gerade im Hinblick auf Müllvermeidung und Nachhaltigkeit sehr gute Argumente liefern konnten.

Das von der Bundesregierung beschlossene und zum 01.03.2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die  Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern soll, kann den Gastronomen helfen, ihren Fachkräftebedarf leichter zu decken. Mario Brandenburg versprach, sich für flexiblere Arbeitszeitregelungen einzusetzen.

Danach wurde über die mögliche Erhöhung des Mindestlohns diskutiert. Die Gastronomen wiesen darauf hin, dass eine Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde für die sehr personalintensive Hotellerie- und Gastronomie-Branche eine große Belastung bedeuten würde, wenngleich man sich einig war, dass ein fairer Lohn gezahlt werden muss. Außerdem gab man zu bedenken, dass bei einer Erhöhung des Mindestlohns auch eine proportionale Erhöhung der 450 Euro-Grenze vorgesehen werden müsse.

Tobias Lindner stellte die Frage, ob höhere Qualität bezahlt wird. „Kein Volk gibt so wenig Geld für Lebensmittel aus wie die Deutschen. Ist es möglich, das Preisniveau zugunsten der Qualität zu erhöhen?“ fragte er. Nach Einschätzung der anwesenden Gastronomen ist die Zahl der preissensiblen Gäste in der großen Mehrheit und nur wenige sind bereit, für gute Produkte und Servicequalität mehr zu bezahlen.

In der weiteren Diskussion wurden noch viele Detailfragen besprochen: von der Sozialversicherungspflicht für Phantomlohn, eine unangekündigte offene Kassennachschau bis hin zur Bonausgabepflicht beim Bäcker. „Gut gemeint – aber schlecht gemacht.“, war hier das einhellige Urteil.

Am Ende der rund zweistündigen Diskussion gab es sehr viel positives Feedback von beiden Seiten. Die Gastronomen bedankten sich dafür, auf offene Ohren gestoßen zu sein. Und die Politiker freuten sich über die sehr sachliche Diskussion und boten in Einzelfällen ihre direkte Unterstützung an.

Die von Thomas Langhauser und seiner Frau Andrea geleiteten Miniköche sorgten zum Abschluss mit kleinen Zwiebelkuchen noch für einen regionaltypischen Abschluss.

Südliche Weinstrasse e.V.
27.11.2019

Südliche Weinstraße / Kreis SÜW

Tourismuspreise Rheinland-Pfalz 2019 vergeben

Tourismuspreis Rheinland-Pfalz 2019: Die Nominierten aller drei Kategorien bei der Preisverleihung © Thomas Frey

Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing haben drei Unternehmen mit dem erstmals verliehenen Tourismuspreis Rheinland-Pfalz ausgezeichnet. Das Projekt „Pfälzer Feste für Alle“ des Südliche Weinstrasse e.V. war eines der neun nominierten Projekte.

Am 12.11.2019 wurden die Gewinner im Rahmen des Tourismustages in Ingelheim gekürt. Die drei Preisträger des Tourismuspreises Rheinland-Pfalz 2019 sind in der Kategorie „Gastgeber des Jahres“ das Hotel Felsenland in Dahn, in der Kategorie „Projekt des Jahres“ die Pfalzcard GmbH in Neustadt an der Weinstraße und in der Kategorie „Innovation des Jahres“ das noch im Bau befindliche Hotel Urban Souls Love PAPA RHEIN in Bingen am Rhein.

Die Initiative „Pfälzer Feste für Alle“ war eines von drei nominierten Projekten in der Kategorie „Innovation des Jahres“. Das Projekt wurde aus insgesamt 70 Bewerbungen ausgewählt. Die Geschäftsführerin des Südliche Weinstraße e.V., Uta Holz, sagt dazu: „Wir freuen uns sehr über die erfolgreiche Nominierung. Leider hat es nicht ganz auf das Siegertreppchen gereicht, aber wir sind dennoch stolz, es unter die Top 3 des rheinland-pfälzischen Tourismuspreises geschafft zu haben.“

Unter den Gewinnern sind auch zwei pfälzische Projekte, darunter die im Jahr 2018 gestartete Pfalzcard. Die Nachricht darüber hat die Südliche Weinstraße sehr gefreut und Uta Holz beglückwünscht die Preisträger zu diesem besonderen Preis: „Die Pfalzcard ist ein einzigartiges Projekt in Rheinland-Pfalz, das den Preis sehr verdient hat. Wir freuen uns mit den Kollegen in Neustadt über die besondere Ehre und die damit verbundene Aufmerksamkeit für das Projekt.“

Pfälzer Feste für Alle – Einzigartige Initiative in ganz Deutschland

Die Pfälzer feiern gerne. Dies spiegelt sich auch in den über 200 Festen wider, die jährlich dazu einladen, besondere Weine, ländliche Erzeugnisse und die Pfälzer Küche zu erleben. Die Vielfalt ist groß und reicht von Weinfesten über Kerwen, die traditionellen Kirchweihen, bis hin zu regelmäßigen Märkten. Seit 2017 gibt es die „Pfälzer Feste für Alle“, eine bisher einmalige Initiative in Deutschland. Ziel der Initiative ist die Ausweisung von Weinfesten für alle. So wird schrittweise die Barrierefreiheit der Feste von einer eigens gegründeten Kommission in den Bereichen Qualität, Ambiente und Barrierefreiheit überprüft. Die daraus gewonnenen Informationen werden öffentlich zur Verfügung gestellt. Künftig sollen immer mehr Feste für Alle erlebbar gemacht werden.

Das hat die Fachjury zur Nominierung überzeugt

Der innovative Ansatz des Projektes liegt darin, dass erstmals Kriterien für Barrierefreiheit zur Zertifizierung von Festen erarbeitet und angewandt wurden. Bereits 14 Weinfeste wurden zertifiziert, weitere sind in Planung. Damit wird die Nutzung von Weinfesten auch für mobil beeinträchtigte Gäste, die sich in allen drei Pfalz-Zielgruppen wiederfinden, möglich. Das Projekt ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes als Barrierefreie Modellregion. Dabei werden Einrichtungen und Freizeitangebote entlang der gesamten Servicekette im Rahmen von „Reisen für alle“ für Menschen mit Behinderungen geprüft und veröffentlicht. Dies setzt ein vorbildliches und positives Signal für den gesamten Tourismus in der Pfalz und trägt zur Bewusstseinserweiterung der Tourismusakteure bei.

Weitere Informationen zu den Pfälzer Festen für Alle, die Prüfberichte und das Bewerbungsvideo zum Tourismuspreis Rheinland-Pfalz sind unter suedlicheweinstrasse.de/pfaelzerfestefueralle abrufbar.

Informationen, Meldungen, O-Töne und Logos zum Tourismuspreis Rheinland-Pfalz sind in der digitalen Pressemappe der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH unter presse.gastlandschaften.de zusammengestellt.

Text: Südliche Weinstrasse e.V. Foto: Thomas Frey
19.11.2019

Echt ursprünglich – neues Urlaubs-magazin Deutsche Weinstraße erschienen

Pfälzer Ursprünge, dieser Gedanke zieht sich als roter Faden durch die Themen des neu aufgelegten Urlaubsmagazins Weinland Pfalz – Entlang der Deutschen Weinstraße. Leser*innen erfahren darin zum Beispiel, dass es in der über 2000-jährigen Weinbaugeschichte der Pfalz einen stetigen Wandel gab, was besonders die angepflanzten Rebsorten betrifft. Bereits zum immateriellen Kulturerbe ernannt, wurde das Bewässerungssystem der Queichwiesen bei Offenbach. Diese und das Gradierwerk in Bad Dürkheim mit seiner Geschichte der Salzherstellung stehen im Mittelpunkt des Artikels „Quelle(n) der Erkenntnis“. Ursprünglich ist auch das Thema „Wild und Jagd“: Der Blogger Fabian Grimm war im Biosphärenreservat Pfälzerwald unterwegs und berichtet über seine Begegnungen mit Natur, Wild und Menschen. Unterwegs sein kann man jetzt auch auf den Spuren des TV-Mehrteilers „Weingut Wader“ und per Rad die jeweiligen Drehorte erradeln. Sendetermin der Folgen 3 und 4 sind der 22. und 29.11. jeweils 20.15 Uhr im Ersten.

Wie schon gewohnt gibt es im Magazin wieder eine Übersicht der wichtigsten Veranstaltungstermine und viele Anregungen für Unternehmungen entlang der Deutschen Weinstraße.

Herausgeber des Weinland Pfalz-Magazins sind die beiden Vereine Deutsche Weinstraße e.V. –Mittelhaardt – und Südliche Weinstrasse e.V.

Besonderen Wert wurde darauf gelegt, dass das Magazin nachhaltig umgesetzt wird. So hat das Redaktionsteam bei der Themenauswahl bewusst auf „Ursprung“ gesetzt, aber auch bei der Produktion auf regionale Partner, klimaneutralen Druck und Verwendung von Papier, das mit dem blauen Engel zertifiziert ist, geachtet.

Erhältlich ist das Magazin ab sofort bei allen Tourist-Informationen entlang der Deutschen Weinstraße, bei Pfalz Touristik e.V. und bei:

  • Zentrale für Tourismus Südliche Weinstrasse e.V., An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Tel. 06341/940400
  • Deutsche Weinstraße e.V. – Mittelhaardt -, Martin-Luther-Str. 69, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Tel. 06321/912333

Weiterführende Informationen zu den Artikeln finden sich auch unter www.deutscheweinstrasse-pfalz.de .

Südliche Weinstrasse e.V.
19.11.2019

Waldbaden (Shinrin Yoku) im Pfälzerwald

Einladung zu einem Workshop am 28. November nach Johanniskreuz

Zusammen mit dem Haus der Nachhaltigkeit lädt der Verein Südliche Weinstrasse e.V. am 28. November ab 18 Uhr zu einem Workshop „Waldbaden“ nach Johanniskreuz ein. Das Angebot richtet sich an aktive Kursleiter*innen und interessierte Personen aus der Region und die Touristiker. Es geht darum, sich gegenseitig kennenzulernen, Bedürfnisse zu klären und sich zu vernetzen. Mit diesem ersten Schritt soll das Waldbaden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gefördert und stärker in das touristische Angebot des Pfälzerwaldes eingeflochten werden. Eine Teilnahme ist kostenlos möglich. Aus organisatorischen Gründen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten (E-Mail: hdn@wald-rlp.de , Tel.: 06306/9210-130).

Shinrin-Yoku, wörtlich übersetzt „im Wald baden“, ist eine heilsame Prävention und Intervention zur Gesundheitsvorsorge, deren Effekte in Japan wissenschaftlich untersucht wurden und belegt sind, die dort längst zum Standard gehört. Dabei spielen das besondere Waldinnenklima und die Atmosphäre unter Bäumen mit Gerüchen, Farben, Geräuschen und auch haptischen Erlebnissen eine besondere Rolle. Sie geht außerdem einher mit Achtsamkeit, bewusster Wahrnehmung und Ruhe. Hierzulande ist dieser Ansatz allerdings noch eine vergleichsweise neue Form des Walderlebens. Der manchmal unendlich erscheinende Pfälzerwald hat noch viele dieser Inseln, die für das Waldbaden geeignet sind. Hier kann fernab unseres ansonsten hektisch-lärmenden Alltags noch echte Stille erlebt werden. Mit Kursleitern*innen für Waldbaden kann man diese im Moment sehr gefragte Art der Entspannung am besten spüren.

Veranstaltungsprogramm

  • Begrüßung (> Frau Holz, Herr Leschnig)
  • Vorstellungsrunde
  • Ziele des Workshops
  • Begriff Waldbaden (> Frau Schlimm-Thierjung, Dt. Akademie für Waldbaden)
  • Waldbaden im touristischen Portfolio der Südliche Weinstrasse (> Frau Holz)
  • Rechtliches: „Waldbaden und Waldbetretungsrecht“ (> Herr Franz, ZdF)
  • Aussprache und Erfassung der Bedürfnisse (> Herr Leschnig)
  • Ausblick (> Frau Holz, Herr Leschnig)
  • Verabschiedung

Weitere Informationen
Südliche Weinstrasse e.V.
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau
Tel.: 06341 940 407
www.suedlicheweinstrasse.de

Text: Südliche Weinstrasse e.V. Foto: Speyer 24/7 News, dak
19.11.2019

Südliche Weinstraße / Südpfalz

Ein Stück Natur genießen: „Wilde Wochen“ in der Südpfalz eröffnet

Kandel / Südpfalz – Mit einer von Jagdhornbläsern umrahmten Feierstunde im Hotel zum Riesen in Kandel wurden die „Wilden Wochen“ – eine Initiative der Kreisgruppen Germersheim und Südliche Weinstraße des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. und der Tourismusvereine Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. und Südliche Weinstrasse e.V., am 28.10. offiziell eröffnet. Mehr als 20 Gastronomen, die sich an der Aktion beteiligen, bringen im November und Dezember Wildbret aus dem Bienwald, den Rheinauen und dem Pfälzerwald auf den Tisch. Sie haben ihre Häuser mit einem entsprechenden Schild markiert und werden von den beiden Tourismusvereinen mit einem Flyer und auf der Webseite www.soschmecktdiesuedpfalz.de/wilde-wochen beworben.

„Mit den Wildwochen Südpfalz möchten wir Einheimische und Gäste für Wild aus heimischer Jagd begeistern“, erklärte Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim) bei seiner Begrüßung. „Wer die Vorteile von Wildbretkennt, ist schnell überzeugt. Wildbret ist das verzehrbare Fleisch von freilebenden Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Eine artgerechtere Unterbringung als die Natur selbst, gibt es nicht. Das Futter der Wildtiere ist im heimischen Wald reichlich vorhanden und muss nicht mit großem CO2-Ausstoß von weither transportiert werden. Darüber hinaus unterliegen die Tiere keinem Schlacht- und Transportstress, da sie in ihrer natürlichen Umgebung erlegt werden. Wer also Wildfleisch aus der heimischen Jagd statt Rind- oder Schweinefleisch aus Massentierhaltung isst, leistet obendrein einen Beitrag zum Klimaschutz. Schon der Gastronomiewettbewerb ‚So schmeckt die Südpfalz‘ und dessen Nominierung für den Tourismuspreis Rheinland-Pfalz zum Projekt des Jahres 2019 haben gezeigt, dass die Bestrebungen unserer beiden Landkreise, Produkte aus der Region zu fördern, richtig und sinnvoll sind.“

„Das Fleisch von Wildschwein, Reh- und Rotwild aus dem heimischen Wald gilt als natürliches und regionaltypisches Lebensmittel, weil es im Gegensatz zu den Nutztieren des Menschen in seiner natürlichen Umwelt lebt. Und das schmeckt man:Wildbret ist ein sehr hochwertiges, vitamin- und nährstoffreiches Fleisch, das viel Eiweiß enthält und nur einen geringen Fettanteil. Wir freuen uns sehr darüber, dass viele Gastronomen bei den hiesigen Jägern Fleisch einkaufen und so dafür sorgen, dass das geschossene Wild auch eine sinnvolle und äußerst schmackhafte Verwendung findet. Regionaler und mehr Bio‘ geht gar nicht“, so Landrat Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße).

Dr. Stefan Schmitz und Klaus Walter,die beiden Vorsitzenden der Kreisgruppen Germersheim und Südliche Weinstraße des Landesjagdverbandes, freuen sich darüber, dass die Jäger wegen der Wildwochen gerade eine große Nachfrage nach Wildfleisch aus der Gastronomie erfahren und dass regionales Wildbret durch die Wilden Wochen auch wieder beim Verbraucher ins Bewusstsein rückt. Kreisjagdmeister des Landkreises Germersheim Jochen Geeckerinnerte abschließend an die Rolle der Jäger als nachhaltige Nutzer und leidenschaftliche Schützer der Natur, die dafür sorgen, dass der Wald und das Wild im Gleichgewicht gehalten wird.

Nähere Infos zu den Wilden Wochen finden Sie auf: www.soschmecktdiesuedpfalz.de/wilde-wochen

Lesen sie hier den Flyer zu den Wildwochen als pdf:

2019_Faltblatt_Wildwochen_Suedpfalz_webHerunterladen

Hier gibt’s Wild aus der Region:

  • Weinstube Spelzenhof, Altdorf
  • Restaurant Kurhaus Trifels, Annweiler
  • Restaurant Schneider, Dernbach
  • Hotel Pfälzer Hof – Restaurant Garten Eden, Edenkoben
  • Lounge im Weinkontor, Edenkoben
  • Birkenthaler Hof, Eußertal
  • Landgasthof Klosterstüb‘l, Eußerthal
  • Gasthof Zum Lam, Gleiszellen
  • Restaurant Starker Tobak, Herxheim-Hayna
  • Koch’s Restaurant, Kandel
  • Hotel zum Riesen, Kandel
  • Stiftsgut Keysermühle, Klingenmünster
  • Hotel und Restaurant Castell, Leinsweiler
  • Hotel Soho, Landau
  • Restaurant Consulat des Weins, St. Martin
  • Gasthaus & Wildmetzgerei zur Kalmit, Maikammer
  • Gasthaus zum Winzer, Maikammer
  • Gasthof zum Lamm, Neupotz
  • WeinRestaurant Fritz Walter, Niederhorbach
  • Zum Bürstenbinder, Ramberg
  • Restaurant Zum Bahnhof 1894, Rohrbach
  • Restaurant im Landgut Buschmühle, Weyher in der Pfalz
  • Zur Hofschänke, Winden

Text: Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V Foto: Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.; Christian Ernst
02.11.2019

Gut besuchte Mitgliederversammlung des Südliche Weinstrasse e.V.

SÜW-Tourismus ist nominiert für den Rheinland-Pfalz Tourismuspreis 2019

Landau – Auch fast ein Jahr nach dem Umbau der Weinwerbungen in der Pfalz waren die Strukturveränderungen im Bereich Weinwerbung ein wesentliches Thema auf der Mitgliederversammlung des Südliche Weinstrasse e.V. am 24.10.2019 in Landau-Mörlheim.

Zunächst zog Geschäftsführerin Uta Holz eine vorsichtig positive Tourismusbilanz für das Jahr 2018 und, soweit die Zahlen vorliegen, auch für 2019: 353.703 Gäste und damit 2,4 % mehr als im Jahr 2017, sowie 959.481Übernachtungen – das sind 0,2 % mehr als im Vorjahr – so lautet das Ergebnis für das Jahr 2018. 0,4 % weniger Gäste und 1,3 % mehr Übernachtungen – das sind die Zahlen bis Juli 2019. Dass die Südliche Weinstraße sich steigender Beliebtheit erfreut, liegt laut Uta Holz „an der hohen Qualität des Gesamtpakets, das die Urlauber hier erleben – Wein, Landschaft, Infrastruktur und tolle Gastgeber und Gastronomen – es liegt aber auch an den Marketingmaßnahmen, die die Zentrale für Tourismus Südliche Weinstrasse zusammen mit ihren Büros für Tourismus und verschiedenen Kooperationspartnern erbringt. Ein auch im letzten Jahr leicht rückläufiges Bettenangebot (9.183 Betten im Juli 2019 verglichen mit 9.345 Betten im Jahr 2018) sorgt dafür, dass die Zahlen nicht noch positiver sind. “

Für die Zukunft besonders wichtig ist ihr dabei das Online Marketing, weil gerade im Tourismus die Digitalisierung zu wesentlichen Veränderungen beim Buchungsverhalten der Gäste geführt hat. Dafür wird die Website der Südlichen Weinstrasse (www.suedlicheweinstrasse.de mit diversen Subdomains), die dann von allen Büros für Tourismus als Partner-Framework genutzt wird, 2020 einen sanften Relaunch erfahren. Alle Büros für Tourismus der SÜW pflegen und nutzen dafür den gemeinsamen Datenpool im Rheinland-Pfalz-weiten Informations- und Reservierungssystem deskline. Es gibt mehrere besucherstarke facebook- und instagram-Seiten und eine kostenlose SÜW-App (zu finden unter „Südliche Weinstraße“ im Apple iStore und bei googleplay). Ein großes Projekt für das Jahr 2020 wird die geplante Zertifizierung der Urlaubsregion Deutsche Weinstraße als „Nachhaltiges Reiseziel“ sein, die die SÜW gemeinsam mit dem Verein Deutsche Weinstraße – Mittelhaardt e.V. anstrebt. 

Vorsitzender Landrat Dietmar Seefeldt erklärte sehr erfreut: „Nächste Woche müssen Sie die Daumen drücken. Wir sind nämlich für den erstmals ausgeschriebenen Tourismuspreis des Landes Rheinland-Pfalz nominiert, der am 12.11.2019 beim RLP-Tourismustag in Ingelheim verliehen wird. Und das sogar in 2 Kategorien!“ Nominiert ist das Projekt „Pfälzer Feste für alle“, bei dem es um die Aufwertung von und die bessere Erreichbarkeit, Ausstattung und Information über Feste an der Südlichen Weinstraße für Menschen mit Behinderung geht, als „Innovation des Jahres“. Mitbewerber in dieser Kategorie sind das Crowdfunding-Projekt „Ideenreich Rheinhessen“ und das Hotelprojekt „Urban Souls love Papa Rhein“ in Bingen. Beim Projekt des Jahres ist der Wettbewerb „So schmeckt die Südpfalz“, den der Südliche Weinstrasse e.V. in Kooperation mit Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim und der Stadt Landau ausgeschrieben hat, nominiert und tritt an gegen die von der Pfalz.Touristik eingereichte „Pfalzcard – Die Gästekarte der Pfalz“ und das neue Pfalzblick Wald Spa Resort in Dahn. „Der Preisträger in dieser Kategorie wird also auf jeden Fall aus der Pfalz kommen.“, erklärte Seefeldt stolz.

Er zeigte sich außerdem sehr zufrieden darüber, dass das kleiner gewordene Team des Vereins Südliche Weinstrasse es in diesem schwierigen Jahr des Umbruchs geschafft hat, die für ganze Region so wichtigen Weintage der Südlichen Weinstraße in Landau und das Weinfest auf Schloss Blutenburg in München erfolgreich zu stemmen. Außerdem unterstützte das Team die Pfalzwein bei den Großveranstaltungen „Die junge Pfalz isst gut“, „Pfälzer Goldrausch“ und „Die Burg rockt“. „Ich weiß, dass das nicht einfach war und bedanke mich ganz herzlich bei allen Mitarbeitern des Vereins SÜW für diese Leistung.“ Damit der Verein Südliche Weinstrasse e.V. seine erfolgreiche Tourismuswerbung weiterführen kann, sieht der von der Mitgliederversammlung genehmigte Haushalt des Vereins für 2020 ein unverändertes Budget des Landkreises in Höhe von 500.000 Euro vor.

Südliche Weinstrasse e.V.
03.11.2019