Aus dem Gemeinderat am 24. Juli 2019
Achterrat: Vorschläge der Jugendlichen werden umgesetzt/ Stadt schreibt Einzelhandelskonzept fort
Rat stimmt der Ablehnung des Mandats durch Simone Ehrhardt zu / Für die Linken rückt Werner Zieger in den Gemeinderat nach
Gemeinderat erkennt Ablehnungsgrund von Simone Ehrhardt an
In
seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause entschied das Gremium, dass
die für die Partei ‚die Linke‘ gewählte Simone Ehrhardt wegen Vorliegens
eines wichtigen Ablehnungsgrundes
nach §16 Abs. 1 der Gemeindeordnung nicht in den Gemeinderat eintritt.
Dem vorausgegangen war eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe
vom 11. Juli 2019, das die vorangegangenen beiden Beschlüsse des
Gemeinderates als rechtswidrig beanstandet hatte.
Der Gemeinderat hatte in seinen Sitzungen am 6. und 24. Juni 2019
jeweils mit Beschluss abgelehnt, Simone Ehrhardt aus ihrer Verpflichtung
zum Antritt ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Gemeinderätin zu
entlassen. Der Tagesordnungspunkt wurde mehrheitlich
bei 6 Enthaltungen angenommen.
Als Nachrücker für Ehrhardt wurde Werner Zieger für die Partei ‚die Linke‘ durch den Oberbürgermeister verpflichtet.
Achterrat: Stadt setzt Vorschläge der Jugendlichen um
Die
Stadt Schwetzingen hat in diesem Schuljahr mit dem Achterrat erstmals
ein neues Beteiligungsformat für Jugendliche eingeführt, wie dies auch
in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
vorgesehen ist.
In
zwei Foren, einem Vororttermin und einem Treffen mit Experten aus der
Verwaltung entstanden konkrete Vorschläge und Wünsche der Schüler/innen.
In der Sitzung am 2. Mai 2019 präsentierten
Mitglieder des Achterrats dann schließlich dem Gemeinderat ihre
Wünsche. Diese wurden von der Verwaltung zwischenzeitlich auf ihre
Umsetzbarkeit geprüft. Soweit möglich, wird die Verwaltung jetzt an die
Umsetzung der Wünsche gehen. Die Anregungen kamen aus
den Arbeitsbereichen Infrastruktur/ Freizeitangebote, Treffpunkte,
Jugendzentrum, Jugendevents, Mobilität/ Schulwege, Sicherheit,
Digitalisierung, Schule sowie Politik und Beteiligung. Zum Beispiel wird
im Kleinen Feld ein Treffpunkt für Jugendliche entstehen
und das öffentliche W-LAN weiter ausgebaut. Auch die Idee eines
Jugendbürgermeisters soll gemeinsam mit den Jugendlichen umgesetzt
werden. Der Achterrat wird als Modell der Jugendbeteiligung in
Schwetzingen fortgeführt.
Die
Entwürfe für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes gehen jetzt
mit der Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger in das weitere
Verfahren.
Der technische Ausschuss hat sich im September 2018 für die
Fortschreibung des aus dem Jahr 2010 stammenden Einzelhandelskonzeptes
ausgesprochen. Es hat sich als Planungsinstrument in der Praxis der
letzten Jahre auch im Zusammenspiel mit Plankstadt und Oftersheim
außerordentlich bewährt. Beide Nachbarn schrieben ihre Konzepte deshalb
ebenfalls fort. Mit der Aktualisierung soll weiterhin die gewünschte
Klarheit für die Einzelhandelsentwicklungen in den drei Nachbarkommen
bestehen, -Schwerpunkt Nahversorgung- und auch
Planungssicherheit für die generelle Einzelhandelsentwicklung unter den
Aspekten Schutz der Innenstadt und Entwicklung der sonstigen Gebiete
gewährleistet sein. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse der
beauftragten Firma Imakomm Akademie, bei der auch
alle Schwetzinger Händler befragt wurden, zeigen, dass Schwetzingen ein
attraktiver Einzelhandelsstandort ist. Die Zufriedenheit der Händler
mit dem Standort und der Geschäftsentwicklung ist überdurchschnittlich
hoch. Das Konzept soll Ende des Jahres dann
als städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch im
Gemeinderat beschlossen werden. Einstimmig, bei einer Enthaltung
beschlossen.
Der Bebauungsplan „Quartier XXXIII“ wird als Satzung beschlossen.
Der Gemeinderat hatte bereits 2014 die Aufstellung
des Bebauungsplans für das 2,8 Hektar große Quartier beschlossen, das
zwischen der Luisenstraße, der Augustastraße und der Mannheimer Straße
liegt. Durch den Bebauungsplan wird die ortstypische Blockrandbebauung
gesichert. Ebenso wird im Innenbereich des Quartiers,
wo bisher zwei Gärtnereiflächen liegen, Wohnen mit Einzelhäusern in
offener Bauweise ermöglicht.
Der
Bebauungsplan trifft auch Festsetzungen zum Erhalt und zur Pflanzung
von Bäumen und Sträuchern, eine stadtklimatisch wirksame Begrünung der
Freiflächen und zum Artenschutz. Durch
die Begrünung von Flachdachflächen und nicht überbauten Tiefgaragen
wird die geplante Flächenversiegelung zum Teil kompensiert, der
Regenwasserabfluss verzögert und stadtklimatischen Belangen Rechnung
getragen. Mehrheitlich angenommen bei 6 Nein-Stimmen und
einer Enthaltung.
2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt: Abstimmung verschoben
Aufgrund
mangelnder Beschlussfähigkeit wurde der Tagesordnungspunkt auf die
nächste Gemeinderatssitzung am 25. September 2019 verschoben. Leider war
wegen der zahlreichen Befangenheiten
nicht die geforderte Hälfte aller Mitglieder anwesend und
stimmberechtigt. Für die anstehende erneute Beratung im September
reichen dann jedoch schon 3 anwesende und stimmberechtigte Mitglieder
aus.
Notstromversorgung für Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung
Die
drei Verwaltungsgebäude Bauamt, Rathaus und Ordnungsamt sowie die
‚Hofapotheke‘ sollen eine Notstromversorgung für den Fall eines
öffentlichen Stromausfalls erhalten. Mit der Planung
ist das Ingenieurbüro bender + ulrich aus beauftragt. Die Anlage wird
eine Volllastbetriebszeit von mindestens 72 Stunden haben. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 455.000 EUR.
Neubau einer Logistikhalle für die Feuerwehr
Um
für einen möglichen Ausfall wichtiger Infrastruktureinrichtungen
vorbereitet zu sein, wird auf dem Gelände der Feuerwache eine neue
Logistikhalle gebaut. Dort sollen künftig die
bereits beschafften Geräte und Materialien gelagert werden, die im
Ereignisfall im Rahmen der Kommunalen Bevölkerungshilfe zur
Schadensbegrenzung eingesetzt werden können.
Sanierung der Kunststoffsportfläche des Kleinspielfeldes Hebelgymnasium
Da
nach 30-jährigem Bestehen immer häufiger Spielfeldausbesserungen
notwendig wurden, wird der Kunststoffbelag des Kleinspielfeldes des
Hebelgymnasiums nun komplett erneuert. Die Sanierung
mittels eines vollständig verklebten Kunststoffgranulates wird durch
die Firma Polytan GmbH ausgeführt. Bei dieser Oberfläche handelt es sich
um einen Synthesekautschuk, der die für den Sport notwendigen
Eigenschaften mit sich bringt und beständiger ist als
Kunststoffrasen.
Zuschuss zum Abbruch des Welde-Stammhauses
Die
Stadt Schwetzingen gewährt der Weldebräu GmbH einen weiteren Zuschuss
in Höhe von max. 150.052,16 EUR zur Erstattung unvorhergesehener
Abbruch- und Abbruchfolgekosten. Zuzüglich
dazu werden Kosten bis zu 20.000 EUR für noch ausstehende
Wiederherstellungsmaßnahmen im Rahmen des Gebäudeabbruchs übernommen.
Diese Vereinbarung wurde bereits im Juli 2017 getroffen. Gleichzeitig
wird der durch die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstandene
Ausgleichbetrag in Höhe von 30.000 EUR mit dem Zuschuss gegengerechnet.
Bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Überplanmäßige Ausgabe Mitgliedsbeiträge Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V.
Aufgrund
des gestiegenen Finanzierungsbedarfes fallen für das Jahr 2019 in der
Musikschule höhere Mitgliedsbeiträge an als in den Vorjahren. Die
Erhöhung wurde bereits in der Mitgliederversammlung
2018 beschlossen. Durch die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von rund
45 TEUR kommt es jedoch zu keiner Mehrbelastung, da die Kosten aus
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt werden können. Die Stadt
Schwetzingen ist durch ihre Mitgliedschaft bei der
Musikschule Bezirk Schwetzingen e.V. zur Begleichung der
Mitgliedsbeiträge verpflichtet. Bei einer Enthaltung einstimmig
beschlossen.
Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.
Stadtverwaltung Schwetzingen
27.07.2019
Haben Sie vorgesorgt?: Noch freie Plätze in der Beglaubigungssprechstunde am 2. August 2019
Für die Beglaubigung der Unterschrift bei Vorsorgevollmachten bietet das Generationenbüro der Stadt Schwetzingen in Kooperation mit der Betreuungsbehörde des Landratsamtes eine erneute Beglaubigungssprechstunde an. Die nächste Gelegenheit für Schwetzinger Einwohner ihre Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, ist am Freitagvormittag, 2. August. Zu beachten ist, dass die Vollmacht hierfür nicht unterschrieben sein darf. Die Unterschrift wird erst im Beisein des Beamten geleistet und dadurch amtlich bestätigt. Bürger aus anderen Gemeinden werden gebeten, sich an die Rathäuser im eigenen Ort zu wenden. Eine verbindliche Anmeldung im Generationenbüro, Schlossplatz 4, Telefon 06202/87-492/-493 ist erforderlich.
Für die Beglaubigung durch den Beamten des Landratsamtes des Rhein-Neckar-Kreises fällt eine Gebühr in Höhe von 10.- EUR an. Bitte bringen Sie ebenfalls Ihre Ausweisdokumente mit. Vordrucke und Broschüren rund um das Thema Vorsorge und Patientenverfügung sind teilweise kostenlos im Generationenbüro erhältlich. Das Generationenbüro hat wie folgt geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag 8-12 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14-18 Uhr.
Stadtverwaltung Schwetzingen
27.07.2019