Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (18.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1976 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 1827
Todesfälle: 72 ( + 1 gegenüber Mittwoch )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( unverändert )
Warnstufe: Rot

Stand: 18.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
19.02.2021

Stadtnotiz

Baugebiet Russenweiher entwickelt sich

Vom Baugebiet am Russenweiher gibt es Neuigkeiten: Aus den inzwischen elf Eigentümern ist eine Erschließungsgemeinschaft geworden, die ersten Arbeiten werden durch den Erschließungsträger vergeben. Die Vorarbeiten für die Erschließungsstraßen werden nun sichtbar. Hierzu werden die Straßen- und Bauflächen vollständig abgeräumt.

Im Zuge dessen müssen im Laufe des Monats Februar noch einige Bäume und Sträucher entfernt werden. Deutlich sichtbar wird das am Germansberg, wo der neue Teil der Krummäckerstraße entstehen wird. Insgesamt können 17 Bäume erhalten bleiben, 29 Bäume müssen entfernt werden. Wenn das Baugebiet fertig hergestellt ist, werden dort allerdings etwa 64 neue Bäume wachsen. Zu der durch den Bebauungsplan festgelegten Begrünung kommen später auch noch die Bäume und Sträucher, die in den Privatgärten gepflanzt werden. Zur Verbesserung der klimatischen Wirksamkeit hat der Stadtrat überdies im Bebauungsplan Vorgaben zur Dachbegrünung und zur Bepflanzung der Vorgärten beschlossen.

Die eigentliche Bebauung beginnt nach der Herstellung der Straßenflächen voraussichtlich Mitte des nächsten Jahres.

Stadtverwaltung Speyer
19.02.2021

Speyer

Veranstaltungsabsagen

Die Stadt Speyer informiert, dass aufgrund der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie auch in diesem Jahr einige beliebte städtische Großveranstaltung entfallen müssen. Dies betrifft die Frühjahrsmesse, die Kult(o)urnacht und das Fest der Kulturen. Die zuständigen Abteilungen planen analog zum letzten Jahr bereits alternative Veranstaltungsformate unter Pandemiebedingungen.

Auch der für den 5. und 6. März geplante Dreck weg Tag kann nicht wie geplant stattfinden. Stattdessen sollen die Aktionstage im späteren Jahresverlauf nachgeholt werden, wenn es das Infektionsgeschehen und die geltenden Regelungen zulassen.

Sobald Alternativangebote und Ausweichtermine feststehen, wird die Stadt entsprechend informieren.

Stadt Speyer
18.02.2021

Kommunalpolitik

Thema: Digital Liberaler Talk – Unser Speyer von Morgen

Wir stehen an der Schwelle eines neuen urbanen und digitalen Zeitalters. Der Vielzahl an Herausforderungen wie dem demographischen Wandel sowie den veränderten Anforderungen an und von Menschen müssen wir gerecht werden. Unser Speyer von Morgen müssen wir heute schon gestalten.

Neue Ideen dafür wachsen nicht auf Bäumen. Sie entfalten sich in jedem einzelnen Bürger, der mit Mut, Kreativität und Innovation Speyer ein Stückchen besser machen will. Und wir als FDP-Kreisverband Speyer möchten gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürger Speyer von morgen gestalten.

Innovative Mobilitätskonzepte, der Umgang mit den Ressourcen der Stadt und die Frage nach einer belebten und attraktiven Innenstadt auch noch nach der aktuellen Krise, sind nur ein paar der thematischen Schwerpunkte, die wir mit den Speyerer Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam diskutieren wollen. In Speyer gibt es aktuell viele Baustellen, die wir zeitnahe anpacken müssen, um so ein zukunftssicheres Speyer zu gestalten. Dazu gehört auch die interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen oder die Digitalisierung vor Ort voranzutreiben. Die Frage nach schnellem qualitätsvollem und doch bezahlbarem Wohnungsbau ist genauso relevant wie die Zukunft des Einzelhandels und der Gastronomie in Speyer.

Diese und noch weitere zukunftsweisende Fragen, sind Themen in unserem Ersten „Digital Liberalen Talk“ mit Mike Oehlmann (Fraktionsvorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion), Bianca Hofmann (Stadträtin und Direktkandidatin für die Bundestagswahl) sowie Marius Weiler (Kreisvorsitzender der Jungen Liberalen Speyer).

Hierzu laden wir gerne alle interessierten Speyerer Bürger ein, ‪am Freitag, den 19. Februar 2021 ab 19:00 Uhr sich mit uns auszutauschen und sich mit Fragen/Anmerkungen in die Diskussion einzubringen.

Wo: Facebook-Seite des FDP-Kreisverbandes Speyers (https://www.facebook.com/fdpspeyer),

An der Facebook-Live Veranstaltung kann man auch ohne Facebook-Account teilnehmen. Nähere Informationen dazu auf unserer Homepage.

Nach der Veranstaltung ist der Digital Liberale Talk auch als Video auf unsere Homepage verfügbar.

Falls Sie vorab Fragen, Anregungen oder Diskussionsbeiträge an uns richten möchten, senden Sie diese bitte an m.weiler@fdpspeyer.de mit dem Betreff „Digital-Liberaler Talk“.

Machen Sie mit, bringen Sie sich ein – haben Sie Mut

Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion über unser Speyer von Morgen

FDP Speyer, Marius Weiler
18.02.2021

Stadtwald Speyer ist suspendiert – Ein Weckruf für den Forstbetrieb

Schon lange Zeit gibt es tiefgreifende Unstimmigkeiten zwischen der Fraktion der GRÜNEN, der Oberbürgermeisterin und den Stadtratsfraktionen zur Behandlung des Speyerer Waldes. BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN tragen seit vielen Jahren massive Überschreitungen des planmäßigen Hiebssatzes und andere eklatante Verstöße gegen das Gebot der Nachhaltigkeit vor. Durch schwere Forstmaschinen werden Waldböden zerstört, bedrohte Tier- und Pflanzenarten vernichtet und gegen zahlreiche Grundsätze einer schonenden Waldbehandlung verstoßen. Diesem Treiben hat nun der Gemeinde -und Städtebund einen Riegel vorgeschoben und, als Zertifikatseigner des Gruppenzertifikates von FSC, den Forstbetrieb Speyer wegen permanenter Verstöße gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit mit sofortiger Wirkung suspendiert – ein notwendiger Weckruf für Oberbürgermeisterin Seiler, den staatlichen Forstbeamten und auch für den Stadtrat, der alle Warnsignale der letzten Jahre regelmäßig in den Wind schlug.

FSC Deutschland ist ein Gütesiegel für eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung. Die angeschlossenen Forstbetriebe verpflichten sich zur Einhaltung von ökologischen und sozialen Mindeststandards und können ihr Holz im Gegenzug mit dem FSC- Siegel verkaufen. In Rheinland-Pfalz ist der Gemeinde- und Städtebund der Inhaber des Gruppenzertifikates und erteilte für 136 Kommunalwälder im Land die Einzelzertifikate. Ab sofort gehört die Stadt Speyer nicht mehr in diesen Kreis.

Der Forstbetrieb wurde durch den Zertifikatshalter wegen der massiven Verstöße gegen forstliche Standards mit sofortiger Wirkung suspendiert. Es drohte ein Szenario, dass alle 135 Kommunen ihr Zertifikat verlieren würden, wenn die Trennung von der Stadt Speyer nicht vollzogen wird. Noch vor wenigen Wochen brüstete sich der Forstbetrieb an der Seite von OB Seiler mit dem nun widerlegten Spruch: „So sieht ein klimastabiler Wald aus.“ Es bedarf keines forstwissenschaftlichen Studiengangs, um zu wissen, dass ein ausgeplünderter Wald leider nicht klimastabil ist. Ein „Weiter-So“ kann es nun nicht mehr geben. Die Waldwirtschaft in Speyer hat nun einen unrühmlichen Tiefpunkt erfahren. Es wird viel Arbeit auf die neue Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann zukommen diesen Makel zu beheben und die Stadt wieder auf den Weg einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Waldwirtschaft zurückzuführen. Ziel muss es sein, einen Nachweis für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Waldökosystemen zurückzuerhalten. Dies setzt die Schließung der zahlreichen von einem unabhängigen Auditor festgestellten Abweichungen einer fachgerechten Waldwirtschaft voraus. Neben der Verletzung des Nachhaltigkeitsgebotes, in einer Hiebsmaßnahme an der Iggelheimer Straße wurde 139 % der nachhaltig möglichen Holzmenge entnommen, geriet insbesondere die fehlende Sensibilität gegenüber den Erfordernissen des Artenschutzes ins Visier der Auditoren. Versuche, die Durchführung der Maßnahmen zu rechtfertigen, wurden vom Auditor verworfen. Kein Verständnis hatten die beauftragten Auditoren auch für das fehlende Biotopbaumkonzept. Hier notiert der Auditor in seinem Bericht, dass die vom Forstbetrieb „vorgelegten Dokumente nicht geeignet sind, die Abweichung zu schließen.“ Weitere, durch die Fraktion der GRÜNEN vorgetragenen „forstlichen Sünden“, betreffen ein fehlendes Neophytenmanagement (ein fehlendes Konzept zum Umgang mit eingeschleppten Pflanzen), die Zerstörung der Waldböden durch Befahrungen mit schwersten Maschinen oder die Ablagerung von belastetem Bauschutt im Stadtwald inmitten des Wasserschutzgebietes. In mehreren Sitzungen des Umweltausschusses wurden die Befürchtungen vorgetragen, aber leider von der Mehrheit vom Tisch gefegt.

Die vorgenommene Suspendierung sollte als Weckruf und Anlass genommen werden, die Missstände in den Speyerer Wäldern unverzüglich abzustellen. Die GRÜNE Fraktion steht hierbei sehr eng an der Seite der Umweltbürgermeisterin Irmgard Münch-Weinmann und bietet nur jede erdenkliche Unterstützung an, diese unerträglichen Zustände in unserem Stadtwald abzustellen.

Grüne / BÜ 90 Speyer, Hannah Heller
18.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (17.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1974 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 1821
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 53,4 ( + 2 )
Warnstufe: Rot

Stand: 17.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
18.02.2021

Stadtnotiz

Hilfe für Betroffene – Meldungen bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe bis 30. Juni 2021 möglich

In einer gemeinsamen Sitzung haben sich Bund, Länder und Kirchen als Errichter der Stiftung Anerkennung und Hilfe darauf verständigt, die Meldefrist für Betroffene bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Ein wichtiges Ziel der Stiftung Anerkennung und Hilfe war es von Anfang an, möglichst viele Menschen zu erreichen. Die Meldefrist wurde bereits einmal verlängert. Durch die Corona-Pandemie ist der Zugang zur Stiftung für viele Menschen erheblich erschwert worden. Dies soll durch die erneute Verlängerung der Frist ausgeglichen werden.

Menschen, die von 1949 bis 1975 in der BRD oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Internaten und Heimen von Schulen für sinnesbeeinträchtigte Kinder oder in psychiatrischen Einrichtungen stationär untergebracht waren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, können Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. „Als Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist es das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Betroffenen, auch noch nach vielen Jahren diese schrecklichen Vorgänge aufzuarbeiten und schnelle und unbürokratische Hilfe anzubieten“, so Detlef Placzek.

Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung, Kinderarbeit und Missbrauch sind Formen von Leid und Unrecht, die Kinder damals in stationären Einrichtungen ertragen mussten. Bei vielen wurde die persönliche Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Viele der Betroffenen sind heute noch abhängig vom Hilfesystem oder können nicht selbständig leben. „Es ist unbedingt notwendig, die Perspektive der Opfer einzunehmen“, so Detlef Placzek. „Oft leiden sie Jahre oder sogar lebenslang unter den Folgen ihrer Erfahrungen. Die Leiden wahrzunehmen, anzuerkennen und deren Verarbeitung zu unterstützen, kann auch heute noch eine große Genugtuung für Betroffene sein.“

Die Beraterinnen und Berater der beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten regionalen Anlauf- und Beratungsstelle unterstützen bei der Bewältigung oder Milderung heute noch bestehender Folgewirkungen. „Ich bin sehr ergriffen, weil mich endlich jemand ernst nahm,“ berichtet Herr B., 68, sehbehindert, nach dem Gespräch mit einer Beraterin.

Ebenso leisten sie Hilfestellung bei der Beantragung von Leistungen. Betroffene erhalten nach der Glaubhaftmachung von Leid und Unrecht und daraus resultierenden Folgewirkungen eine einmalige Geldpauschale in Höhe von 9.000 Euro. Mussten sie im Alter zwischen 14 Jahren und Volljährigkeit in der Einrichtung arbeiten, können einmalig bis zu 5.000 Euro gezahlt werden, wenn diese Tätigkeit nicht bei der Rente berücksichtigt wurde.

Bislang hat die Stiftung 634 Betroffenen in Rheinland-Pfalz Leistungen von knapp 6,3 Millionen Euro ausgezahlt. „Sie waren sehr einfühlsam, haben keine unmöglichen Fragen gestellt und mich nicht zum Bittsteller degradiert,“ so Frau W., 71, körperbehindert, über das Anerkennungsverfahren.

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch appelliert: „Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderungen über die Entschädigungsleistungen gut informiert und beraten werden. Die Anlauf- und Beratungsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung bietet wertvolle Unterstützung an. Aber auch die Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige sind aufgefordert, Unterstützung bei der Antragstellung zu geben“.

Um Ansprüche geltend zu machen, sind Betroffene aufgerufen, sich spätestens bis zum 30. Juni 2021 bei der Anlauf- und Beratungsstelle in Mainz zu melden.

Für eine Anmeldung genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Fax.

Erreichbarkeit der Anlauf- und Beratungsstelle für das Land Rheinland-Pfalz
Adresse: Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz
Telefon: 06131 967-544
Fax: 06131 967-12544
stiftungauh(at)lsjv.rlp.de
www.stiftung-anerkennung-hilfe.de und https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/kinder-jugend-und-familie/stiftung-anerkennung-und-hilfe/

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
18.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (16.02.2021)

Leider wieder die Warnstufe Rot (7 Tages Inzidenz über 50) erreicht

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1970 ( + 8 )
Davon bereits genesen: 1815
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 51,4 ( + 3,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 16.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
17.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (15.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1962 ( + 11 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1811
Todesfälle: 71 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 47,5 ( + 6 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Orange

Stand: 15.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Corona / Speyer

Neue Absonderungsverordnung – Land passt Quarantäne-Regeln an

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben. 

Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus: 

Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.

Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.

Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt. 

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.

Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.

Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de  registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.

Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
15.02.2021

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU: Fachkräfte sollen Tariflohn verlangen | Zusatzrente gesichert

Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen

Dachdecker haben Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die IG BAU ruft Beschäftigte zum Lohn-Check auf.

Mehr Geld im Handwerk: Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze. Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU appelliert zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in der Dachdeckerinnung ist.

Außerdem bleibt die tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von 94 Euro pro Monat gesichert.

Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
15.02.2021

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Gewerkschaft NGG fordert Mindest-Kurzarbeitergeld

Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.

Anlaufstelle in der Krise: Sechs Millionen Kurzarbeitende zählte die Arbeitsagentur auf dem Höhepunkt des Lockdowns im letzten Frühjahr. Besonders betroffen ist nach wie vor das Hotel- und Gaststättengewerbe. 

Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. „Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.

NGG-Region Pfalz
15.02.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen

Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für 2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.

Warum es sich lohnen kann

Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
15.02.2021

Kirche

Gott als Hauptperson den Raum lassen

Mit einem SWR-Online-Gottesdienst aus der Speyerer Gedächtniskirche ist die pfälzische Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst in ihr Amt eingeführt worden. Kirchenpräsident Christian Schad hat sich mit Dankesworten in den Ruhestand verabschiedet.

Kirchenpräsident Christian Schad gibt das Kreuz an Synodalpräsident Lorenz zurück

Speyer (lk) – Gott brauche „keine Teilzeitchristen, sondern Vollzeitmenschen. Die ernst nehmen, was Gott wohl wirklich will. Dass wir einander in Liebe und Achtung begegnen“, sagte Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst in ihrer Antrittspredigt. Sie hob in ihrer Auslegung des Prophetenwortes aus Jesaja 58 hervor, dass man noch so viele religiöse Regeln einhalten könne – wenn im Rest des Lebens, wenn im Alltag Gott keine Rolle spiele, bliebe das alles Makulatur. „Rechtes Fasten heißt, mein Ich loslassen, damit es sich auf den Weg machen kann. Zum Du. Damit ein Wir daraus werden kann“, so Wüst. „Erzähle den Menschen von der Liebe. Erzähle von einem Gott, der keinen verloren gibt, um füreinander da sein. Sonntags wie werktags. Wo das gelingt, küssen sich Frieden und Gerechtigkeit“, so die erste Kirchenpräsidentin der Pfalz. Der Gottesdienst in der Gedächtniskirche wurde live beim SWR gestreamt und fand unter strengen Corona-Hygienerichtlinien statt.

Nach über 12 Jahren im Dienst wurde Kirchenpräsident Christian Schad in den Ruhestand verabschiedet. Synodalpräsident Hermann Lorenz hob hervor, dass Schad das Bild nicht nur der Evangelischen Kirche der Pfalz, sondern darüber hinaus des gesamten Protestantismus in Deutschland geprägt habe. Lorenz wandte sich an den scheidenden Kirchenpräsidenten: „Du warst Reformer und zugleich Bewahrer. Dabei hast du stets der Kraft der Argumente vertraut, getreu dem reformatorischen Grundsatz ‚sine vi, sed verbo‘, ‚nicht durch Gewalt, sondern durch das gewinnende, überzeugende Wort‘“. Menschenfreundlichkeit, Zugewandtheit und ein fester Glaube hätten Schads Wirken gekennzeichnet. „Wir danken für deinen Einsatz, deine Liebe zu den Menschen und wünschen Dir Gottes Segen“, so Lorenz.

Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst gab der Synodalpräsident bei ihrer Einführung gute Worte mit auf den Weg. „Du hast Bodenhaftung, eine ausgezeichnete Fähigkeit zur Kommunikation und einen unerschütterlichen Glauben. Du erreichst mit deinem Vermögen, die Menschen in ihrer Sprache anzusprechen, ihre Herzen. Das brauchen wir in der heutigen Zeit“, so Lorenz. Er lobte ihre unermüdliche Tatkraft und den Mut, Dinge zu verändern.

Gerade zur ersten Kirchenpräsidentin der Pfalz ernannt, Dorothee Wüst

Bei der Liturgie wirkten außerdem mit: Die pfälzische Oberkirchenrätin Marianne Wagner, der Speyerer Dekan Markus Jäckle, der pfälzische Synodalpräsident Hermann Lorenz, Anna-Lea Friedewald von der Evangelischen Jugend der Pfalz, der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, Weihbischof Otto Georgens vom Bistum Speyer, die pfälzischen Oberkirchenräte Manfred Sutter, Bettina Wilhelm und Karin Kessel sowie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz, Wolfgang Schumacher.

Landeskirchenmusikdirektor Jochen Steuerwald hatte an Klavier und Truhenorgel die musikalische Gesamtleitung des Gottesdienstes inne. Als Solisten gestalteten Alena Möller (Vocals) und Daniel Schreiber (Tenor) den Gottesdienst mit Kirchenmusikdirektor Maurice Antoine Croissant am Piano. An der Orgel saß Kirchenmusikdirektor Robert Sattelberger.

Im Anschluss an den Gottesdienst überreichte Kirchenrat Wolfgang Schumacher stellvertretend für die Herausgeber die Kirchenpräsident Christian Schad gewidmete Festschrift „Neige Dein Ohr …“ mit theologischen Beiträgen aus Wissenschaft und Kirche.

In seinen Dankesworten nahm der scheidende Kirchenpräsident bewegt Abschied.

Aufgrund der zeitlichen Begrenzung des Gottesdienstes während der Corona-Pandemie haben der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Bischof Heinrich Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Katholischen Bischofskonferenz Bischof Georg Bätzing sowie die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans Grußworte in Video-Botschaften eingebracht.

Weitere schriftliche Grußworte kamen von Kirchenpräsident Joachim Liebig, Evangelische Kirche Anhalts, Bischof Christian Stäblein, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Kirchenpräsident Christian Albecker, Union Protestantischer Kirchen von Elsass und Lothringen. Im Namen der Pfarrvertretung sandte Pfarrer Thomas Jakubowski Grüße.

Die Grußworte können als Videobotschaft auf dem YouTube-Kanal der Landeskirche gesehen sowie als PDF im Download gelesen werden.

Mehr zum Thema:

Grußworte als Videobotschaften

Grußworte im Wortlaut als PDF

Text: Evangelische Kirche der Pfalz Foto: Evangelische Kirche der Pfalz / Klaus Landry
15.02.2021

„In 40 Tagen die Goldadern im Leben freilegen“

Netzgemeinde DA_ZWISCHEN bietet gemeinschaftlichen Weg bis Ostern

Der zweite Lockdown zieht sich für viele Menschen ermüdend in die Länge. Dies nimmt die christliche online Gemeinde DA_ZWISCHEN zum Anlass, vertieften Kontakt und stärkende Begegnung zu ermöglichen. Wer beim Übungsweg „goldader“ mitmacht, bekommt jeden Tag ein Bild und einen kurzen Gebetssatz zur Besinnung auf sein Smartphone. Einmal die Woche tauschen sich die Teilnehmenden über Video in Kleingruppen über die Erfahrungen der Woche aus.

„Die Sehnsucht nach Kraft, Gemeinschaft und Spiritualität ist gerade groß“, betont Felix Goldinger aus dem Bistum Speyer. „Daher wollen wir mit dem Projekt goldader eine Gemeinschaft bis Ostern bieten, die sich gegenseitig stärkt und nach den Goldmomenten und Gottes Nähe im Alltag sucht.“ Die Grundidee des Übungswegs geht auf die sogenannten Exerzitien im Alltag zurück: die täglichen Gebetszeiten und wöchentlichen Gruppen zum Erfahrungsaustausch ermöglichen einen achtsamen Lebenstil, der in eine tiefe Freundschaft mit sich selbst, Gott und den Mitmenschen führen will. „Kurz gesagt legen wir in den 40 Tagen die Goldadern in unserem Leben frei,“ verbildlicht Sarah Didden aus dem Erzbistum Köln den Übungsweg.

Das besondere des Projekts: Die täglichen Bilder und Sätze stammen aus dem Buch „Prayer“ des amerikanischen Künstler- und Autorenduos Scott Erickson und Justin McRoberts. Die Gebetssätze werden im englischen Originaltext verschickt – wer kann und will übersetzt diese in Deutsche. „Wir werden also als Weggemeinschaft die erste Übersetzung dieses amerikanischen Buches liefern. Das Gefühl etwas Schöpferisches und Kreatives zu machen, tut uns in dieser Zeit des Winterschlafs gerade gut,“ erklärt Tobias Aldinger aus dem Erzbistum Freiburg die Motive. Außerdem helfe das Übersetzen, sich mit dem Gebetswort tiefer auseinanderzusetzen, so Aldinger. „Die Gebete sind dabei wie Ausgrabungswerkzeuge, die das Wesentliche in uns, das uns trägt und lebendig macht, frei legen wollen.“

Die fünf online Treffen jeden Freitag 20 – 21.30 Uhr beginnen am 26.2. Eine Anmeldung ist bis 24. Februar möglich, auch wenn die ersten Impulse ab Aschermittwoch beginnen. Wer nicht jede Woche dabei sein kann, darf auch punktuell in flexiblen Gruppen dabei sein.

Infos und Anmeldung über: www.netzgemeinde-dazwischen.de/goldader

Weitere Angebote

Neben dem Projekt „goldader“ bietet die Netzgemeinde DA_ZWISCHEN wöchentliche interaktive Impulse über Chat-Messenger auf dem Smartphone. Auch sorgen engagierte Seelsorgerinnen und Seelsorger für Chatmöglichkeiten: „Wem über den Winter die Decke auf den Kopf fällt, der kann sich unkompliziert per Nachricht an unser Team wenden, das auch über die Feiertage online bleibt,“ betont Walter Lang, der auch als Internetseelsorger im Bistum Würzburg arbeitet. Weitere Infos zu einer Kontaktaufnahme findet sich hier: www.netzgemeinde-dazwischen.de

An jedem Sonntag gibt es seit Pandemiebeginn auch Gottesdienste per Chat. Die Neuerung ermöglicht es den Teilnehmenden zu der Zeit und an dem Ort mitzubeten, wenn es passt. Dazu wird ein Startwort („Sonntag“) an einen der Chatkanäle geschickt und los geht es.

Zur Netzgemeinde da_zwischen

Die Netzgemeinde DA_ZWISCHEN ist ein Erprobungsraum für digitales, zeitgemäßes Christsein. Seit der Gründung 2016 im Bistum Speyer wuchs die Mitgliederzahl auf 4000 Personen. Die Community funktioniert über verschiedene Messenger (Chat-Dienste) und Social Media Plattformen (Instagram, Facebook und die Homepage www.netzgemeinde-dazwischen.de. Zentral sind die Wochenimpulse während der Woche von Montag bis Freitag, die interaktiv und dialogisch aufgebaut sind. Nach dem „Lockdown“ startete DA_ZWISCHEN die tägliche Impulsaktion „Vernetzt Vertrauen“ und sonntägliche Chat-Gottesdienst, um Menschen eine Gebetsmöglichkeit mit Beteiligung von Zuhause aus zu ermöglichen. Das aktuell 8-köpige Team sorgt für eine Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit über das niederschwellige Medium der genannten Messenger. Getragen und organisiert wird das digitale Angebot mittlerweile von den Bistümern: Speyer, Würzburg, Freiburg und Köln.

Bistum Speyer
15.02.2021

Impulse zur Vielfalt in der Natur

Die ökumenische Mitmachaktion der pfälzischen Kirchen „Trendsetter Weltretter“ findet im September statt. Schwerpunkt im vierten Jahr ist die Artenvielfalt.

Speyer (lk/is) – Säen, beobachten, schützen: Die ökumenische Mitmachaktion für einen nachhaltigen Lebensstil „Trendsetter Weltretter“ findet vom 5. September bis 4. Oktober diesen Jahres zum vierten Mal statt. Nach Konsum (2018), Mobilität (2019) und Ernährung (2020) ist der Schwerpunkt der vierwöchigen Aktion 2021 das Thema Artenvielfalt. Unter dem Motto „Natürlich vielfältig“ entwickeln die Initiatoren der Evangelischen Kirche der Pfalz und des Bistums Speyer Ideen für mehr Nachhaltigkeit. Weitere Träger der Aktion sind die Landeszentrale für Umweltaufklärung Rheinland-Pfalz und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) der Region Südwest.

Sibylle Wiesemann und Steffen Glombitza, Umweltbeauftragte der Landeskirche und des Bistums Speyer, sind überzeugt: „Die Biodiversität ist von grundlegender Bedeutung für ein gelingendes Zusammenspiel von Mensch und Natur. Die Natur vor unserer Haustür ist genauso schützenswert wie der Regenwald im Amazonas – und bietet ebenso Überraschungen: Unbekannte Pilze, bizarre Käfer, essbare Wildpflanzen“, sagen beide. Die Aktion lade dazu ein, diese Vielfalt und neue Sichtweisen auf die Natur zu entdecken. „Interessierte erfahren anhand alltagstauglicher Impulse, wie sie zum Schutz der Artenvielfalt beitragen können“, so die Umweltbeauftragten.

In täglichen Impulsen während des vierwöchigen Zeitraums geht die Aktion auf die Themen Naturerfahrung, Wildnis, Garten und politische Anregungen ein. Interessierte erhalten Informationen, Bilder und Aufgaben zum Thema „Natürlich vielfältig“ per E-Mail, über Facebook oder die Website zur Aktion. „Trendsetter Weltretter“ wird mit einer Auftakt-Veranstaltung beginnen und mit einem ökumenischen Abschluss-Gottesdienst beendet.

Parallel dazu bietet „Trendsetter Weltretter“ Ausflüge und Einblicke in die Natur mit lokalen Partnern in der Pfalz und Saarpfalz an. Der digitale Workshop „Artenvielfalt mit Kita-Kindern erleben und fördern“ am 10. März von 14 bis 16 Uhr ist der Auftakt für weitere Veranstaltungen.

Gemeinschaftliche Kartoffelaktion „Zusammen wachsen lassen“

Zur Einstimmung auf die Aktion beteiligt sich „Trendsetter Weltretter“ an der Kartoffelaktion „Zusammen wachsen lassen“. Dies ist eine Gemeinschaftsaktion der (Erz-)Diözesen Freiburg, Köln, Rottenburg-Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche Baden, der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) und des Bistums Speyer. Einzelpersonen, Kirchengemeinden oder Kinder- und Jugendgruppen sind dazu eingeladen, bunte Knollen anzubauen, beispielsweise im Pflanzkübel vor dem Haus, im Eimer auf dem Balkon oder im Gartenbeet. Nach ein paar Monaten können die seltenen Sorten „Rosa Tannenzapfen“, „Blaue Anneliese“, „Désirée“, „Arran Victory“ oder „Jubel“ geerntet und so ihr Erhalt gefördert werden. „Wir laden dazu ein, die Früchte der Schöpfung in ihrer bunten Vielfalt zu erfahren“, so die kirchlichen Umweltbeauftragten Wiesemann und Glombitza.

Im Rahmen der Aktion verschenken Landeskirche und Bistum Speyer Kartoffelsets mit fünf Kartoffeln der seltenen Sorten in verschiedenen Formen und Farben. Hobby-Gärtnerinnen und -Gärtner können sich im Anbau versuchen.

Interessierte können sich ab 18. Februar bis 12. März online unter www.kartoffelaktion.de anmelden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Sorten, vom Anbau bis zur Ernte. Vor Ostern werden die Kartoffeln verschickt, solange der Vorrat reicht.

Begleitet wird die Aktion durch monatlich per E-Mail versendete „Kartoffelbriefe“. Sie enthalten wertvolle und unterhaltsame Tipps zum Anbau und spirituelle Impulse. Für Kinder werden ergänzend Bastelideen, Rezepte, Ausmalbilder sowie Ideen für ein Kartoffeltagebuch versendet. Gerade in der Pandemiezeit soll so für (Groß-)Eltern und Kinder eine Möglichkeit geschaffen werden, das gemeinsame Gärtnern zu entdecken.

Social-Media-Aktion: Protagonisten gesucht

Für die Social-Media-Kanäle von Landeskirche und Bistum suchen wir Beteiligte an der Kartoffelaktion aus Pfalz oder Saarpfalz, über die wir berichten können. Wer Lust darauf hat, meldet sich bitte per E-Mail an presse@evkirchepfalz.de oder per Nachricht auf Facebook www.facebook.com/trendsetterweltretter.

Mehr Informationen unter http://www.trendsetter-weltretter.de und unter www.facebook.com/trendsetterweltretter

15.02.2021

Caritas in der Diözese Cyangugu hilft Corona-Betroffenen

Bericht aus der ruandischen Partnerdiözese des Bistums Speyer

Cyangugu / Speyer – Die Corona-Pandemie und ihre Folgen machen auch den Menschen in Ruanda weiterhin sehr zu schaffen. Abbé Théogène Ngoboka, Caritasdirektor in der ruandischen Partnerdiözese des Bistums Speyer, Cyangugu, berichtet in einem Schreiben an Weihbischof Georgens über Hilfsprojekte der Caritas vor Ort, die durch Unterstützung aus dem Bistum ermöglicht wurden, und die aktuelle Situation in dem ostafrikanischen Land.

Um hohe Infektionszahlen zu vermeiden, gilt in der Hauptstadt Kigali eine totale Ausgangssperre. Auch die Schulen sind dort im Gegensatz zum übrigen Land geschlossen. In anderen Gebieten dürfen die Menschen zwar wieder arbeiten, aber den Distrikt, in dem sie leben, nicht verlassen. Seit Mitte Januar haben im ganzen Land die Kirchen nicht mehr geöffnet, nur noch Begräbnisfeiern mit bis zu 30 Teilnehmern dürfen stattfinden.

Wie Abbé Théogène Ngoboka schreibt, hat die Caritas in Cyangugu damit begonnen, Menschen, die unter den Folgen der Pandemie leiden, unter anderem durch Lebensmittelspenden zu helfen. „Dieses Projekt gibt den Familien wieder Hoffnung“, berichtet der Caritasdirektor. Ermöglicht werde das dank der finanziellen Unterstützung des Bistums Speyer und der Partnergemeinden Waldsee, Kaiserslautern-Erfenbach und Kaiserslautern St. Martin. Im November 2020 waren vom Bistum und den Pfarreien 50.000 Euro für die unter den Folgen der Pandemie leidenden Menschen in der ruandischen Partnerdiözese sowie weitere 50.000 Euro für das Krankenhaus St. Joseph in Mibilizi zur Verfügung gestellt worden.

Weihbischof Otto Georgens als Bischofsvikar für weltkirchliche Aufgaben hatte das Krankenhaus in Mibilizi bei einer Ruanda-Reise im Jahr 2012 besucht. Bisher wurde die Klinik, deren Schwerpunkt in der Geburtshilfe liegt, unter anderem durch den Neubau einer Wäscherei unterstützt, was Abbé Théogène Ngoboka dankbar erwähnt. Ein großes Problem sei der Mangel an medizinischer Ausrüstung und an Pflegepersonal, so der Caritasdirektor. Es gebe eine große Fluktuation bei Ärzten und Krankenpflegern in dem in einer ländlichen Region liegenden Krankenhaus, in dessen Einzugsbereich über 250 000 Menschen leben. Um eine dauerhafte Lösung für den Personalmangel zu finden, habe der zurzeit zuständige Bischof der Nachbardiözese Gikongoro entschieden, einige junge Priester in die medizinische Ausbildung zu schicken. Ein Priester habe schon damit begonnen. Der Bischof sei jetzt auf der Suche nach Mitteln, um weiteren Priestern die Ausbildung zu ermöglichen.

Die Partnerschaft der Diözese Speyer mit der Diözese Cyangugu besteht seit dem Jahr 1982 und wurde im Rahmen der Partnerschaft des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Land Ruanda geknüpft. „Seitdem bestehen vielfältige Verbindungen zwischen den beiden Diözesen, durch verbindliche Beziehungen zwischen Pfarreien und Verbände der beiden Diözesen, durch gegenseitige Besuche, durch Gebet, Solidarität und gemeinsames Lernen“, verdeutlicht Weihbischof Georgens, dem als Bischofsvikar für weltkirchliche Aufgaben der Kontakt und die Solidarität mit der afrikanischen Partnerdiözese ein wichtiges Anliegen ist.

Bistum Speyer
15.02.2021

Friedensgebete sind Raum zur Klage und Hoffnung

Am 12. Februar ist der Welttag gegen die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten. Die Arbeitsstelle Frieden und Umwelt wirbt für Friedensgebete in Kirchengemeinden.

Speyer (lk) – „Gebete verhindern keinen Krieg. Doch sie verändern die Einstellung der Menschen“, sagt Detlev Besier, Friedensbeauftragter der Evangelischen Kirche der Pfalz und Leiter der Arbeitsstelle Frieden und Umwelt. Anlässlich des kommenden Welttags gegen die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten, der am 12. Februar begangen wird, erinnert Besier an die Wirkung von Friedensgebeten.

„Unsere Handreichung knüpft an den Geist und die Idee der Friedensbewegung der ehemaligen DDR an. Sie versucht, den Bezug zu heutigen Friedensgebeten herzustellen“, so der Pfarrer. Beispiele dafür seien Gebete gegen den Schmerz, etwa in Gedenken an die Opfer des Flugunglücks an der Air Base Ramstein, oder Gebete an Hoffnungsorten wie am Hambacher Schloss als Wiege der Demokratie.

„Frieden ist bei uns scheinbar selbstverständlich. Doch der Blick in die globale Wirklichkeit zeigt das Gegenteil“, so Besier. Die Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung zählt im Jahr 2020 29 Kriege und bewaffnete Konflikte weltweit. Ein besonders schrecklicher Aspekt: Laut Einschätzungen der Kinderhilfsorganisation UNICEF werden 250.000 Kindersoldaten in mehr als 20 Ländern von über 60 Konfliktparteien zum Kriegseinsatz missbraucht. Am 12. Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zum Verbot der Beteiligung von Kindern in bewaffneten Konflikten in Kraft. Bis heute sind ihm 168 Staaten beigetreten. Deutschland hat das Zusatzprotokoll im Dezember 2004 ratifiziert.

Kriege scheinen aus deutscher Sicht weit weg. „Doch über wirtschaftliche Verflechtungen wie bei Rüstungsexporten sowie über Auslandseinsätze der Bundeswehr ist auch Deutschland in Kriege und bewaffnete Konflikte involviert“, sagt der pfälzische Friedensbeauftragte. „Auch bei der Bundeswehr werden Jugendliche unter 18 Jahren für den Militärdienst geworben“. Zum Gedenktag am 12. Februar stellen Friedensaktivisten die Frage, warum Minderjährige zur Bundeswehr gehen sollten. „Darüber sollte in Kirchengemeinden der Landeskirche, in Friedenskirchengemeinden und von allen, die für einen ungeteilten Frieden eintreten, geredet werden“, verweist Besier auf die Handreichung.

Gregor Rehm, Referent für den Bundesfreiwilligendienst, wirbt für die Friedensgebete: „Wer sich mit dem Einsatz von Kindersoldaten auseinandersetzt, braucht immer wieder neu Hoffnung, die wir in Friedensgebeten stärken können. Außerdem können wir darin klagen und unser eigenes Unvermögen zum Frieden an Gott adressieren“, sagt Rehm. Frieden sei kein Automatismus, sondern man müsse dafür immer wieder eintreten. „Das umfasst Engagement im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftspolitischen Sinn. Für alles das braucht es Haltung, klare ethische Positionierung und vor allem Hoffnung darauf, dass Frieden möglich ist“, fasst der Referent zusammen.

Handreichung (ab 12. Februar online): https://t1p.de/s85t

Infos zur Arbeitsstelle Frieden und Umwelt: https://www.frieden-umwelt-pfalz.de

15.02.2021

Zukünftige Krankenhausseelsorgerinnen gesucht

Im April 2021 beginnt in der Landeskirche der verschobene neue Kurs für Ehrenamtliche in der Krankenhausseelsorge. Anmeldungen sind bis Ende Februar möglich.

Speyer / Landau (lk) – Wer Interesse daran hat, erkrankte Menschen in einem Krankenhaus vor Ort ehrenamtlich zu betreuen, kann sich ab April 2021 in einem Kurs zum Krankenhausseelsorger der Evangelischen Kirche der Pfalz ausbilden lassen.

Für Oberkirchenrat und Diakoniedezernent Manfred Sutter ist die Krankenhausseelsorge ein „anspruchsvolles Ehrenamt“. Dafür seien Menschen geeignet, die gerne zuhören, psychisch belastbar und emotional stabil sind sowie von der heilsamen Kraft des Glaubens erzählen können. Die zukünftigen Krankenhausseelsorger besuchen im Auftrag der Landeskirche Patienten auf einer Krankenhausstation in der Nähe ihres Wohnorts.

Der Qualifizierungskurs beginnt mit einem Einführungswochenende am 16. und 17. April im Butenschoen-Haus in Landau. Danach folgen von Mai bis November 2021 Seminare jeweils an einem Freitag im Monat von 15 bis 21 Uhr in der Alten Eintracht in Kaiserslautern. Das letzte Kurstreffen findet an einem Wochenende im November 2021 im Butenschoen-Haus in Landau statt. Dort wird die Qualifizierung mit einem Entsendungsgottesdienst abgeschlossen.

Die Kursleitung übernehmen Pfarrerin Sabine Hofäcker, Pfarrerin Jutta Rech, Pfarrer Martin Risch und Pfarrer Benno Scheidt. Der Kurs hält sich an pastoralpsychologische Standards und beachtet in allen Bereichen die jeweils geltenden Hygiene- und Schutzvorschriften. Der Kurs ist kostenlos.

Die Absolventen werden nach Abschluss des Kurses mindestens ein Jahr lang mit ihren Erfahrungen bei Besuchen durch Gruppensupervision weiter begleitet. Dabei verpflichten sich die Teilnehmer, bis Mitte 2023 etwa zwei bis drei Stunden wöchentlich Besuche bei Kranken zu machen.

Interessenten können sich bis zum 28. Februar an das Dezernat 3 der Landeskirche wenden. Im März finden Kennenlern- und Eignungsgespräche im Landeskirchenrat in Speyer statt.

Informationen und Anmeldung bis 28. Februar 2021 an das Dezernat 3 der Landeskirche: Rosa Wagner, Telefon 06232 667-237, E-Mail rosa.wagner@evkirchepfalz.de

15.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021