Sport / Rudern

Rudergesellschaft Speyer

Schneerudern

Speyer – Auch bei – 5 bis -10 Grad und Schnee läuft, nach dem Schneeräumen auf der Pritsche, die Rudersaison 2021 gut an.

In jedem Fall „Covid-19-abstandskonform“: weit und breit – außer den Einer-Ruderern sowie Schwänen und anderen Wasservögeln – keine Menschenseele.

Angelika Schwager
12.02.2021

Speyer

Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner verlässt die Stadtverwaltung

Klimaschutzmanagerin der Stadt Fabienne Körner bei der Eröffnung des 3. Klimaschutztag am 10.10.20

Auf zu neuen Ufern: Zum 31. März 2021 wird Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner nach fast acht Jahren aus dem Dienst der Stadtverwaltung Speyer ausscheiden. Mit Wirkung zum 1. April 2021 wird sie zur Geschäftsführerin der Energieagentur Mittelbaden bestellt.

„Ich bedauere sehr, dass Fabienne Körner die Stadtverwaltung verlassen wird. Sie war und ist eine hochengagierte Mitarbeiterin, die stets alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um wichtigen Themen wie Klimaschutz und nachhaltige Mobilität auf sympathische Weise in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken“, lobt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Aktion „Stadtradeln“ 2019 – OB Stefanie Seiler stellt mit der Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner, rechts, die diesjährigen Stadtradelstars Lutz Pörner, rotes Trikot, und Alexander Walch vor und überreicht ihnen als Danke schön eine in Fahrradform gebackene Brezel

Auch die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann bedauert den Weggang der städtischen Klimaschutzmanagerin, weiß aber: „Mit ihrer neuen Stelle hat sich ihr eine große Chance zur beruflichen Weiterentwicklung geboten, die sie verständlicherweise nicht ziehen lassen konnte. Auch wenn ihr Weggang für uns ein großer Verlust ist, wünschen wir ihr für die anstehenden beruflichen Herausforderungen natürlich alles Gute“.

Diplom-Umweltwissenschaftlerin Körner kam im Sommer 2013 zur Stadtverwaltung Speyer und übernahm die zunächst durch das Bundesumweltministerium geförderte Stelle der städtischen Klimaschutzmanagerin. In den folgenden Jahren wurde ihr Tätigkeitsfeld ständig ausgebaut. Zum Klimaschutz und Energiecontrolling kamen die Bereiche Anpassung an den Klimawandel und nachhaltige Mobilität hinzu. Angesichts der wachsenden Aufgaben entschied die Stadt 2016 die Stelle zu entfristen und dem Klimaschutz dadurch den verdient hohen Stellenwert zu geben.

Klimaschutzmanagerin der Stadt Fabienne Körner beim Dialog Postplatz am 28.01.20

Heute besteht eine enge Verzahnung zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Beide Stellen arbeiten eng zusammen und sind, seit der Neustrukturierung der Verwaltung Anfang 2020, auch räumlich und organisatorisch wieder eng zusammengerückt.

Fabienne Körner geht mir einem lachenden und einem weinenden Auge: „Ich freue mich auf die neue Herausforderung, auch wenn ich es sehr bedauere dafür Speyer verlassen zu müssen. Ich habe meinen Job immer aus Überzeugung und mit viel Freude gemacht. Mir werden die Projekte und die vielen beteiligten Menschen innerhalb und außerhalb der Verwaltung fehlen. Herzlichen Dank an dieser Stelle für die Unterstützung und das Vertrauen in den letzten Jahren!“.

Die Stadtverwaltung Speyer wird die Stelle der Klimaschutzmanagerin zeitnah neu ausschreiben.

Stadt Speyer
12.02.2021

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (11.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1948 ( +/- 0 )

Davon bereits genesen: 1784
Todesfälle: 69 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 35,6 ( – 7,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 11.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
12.02.2021

Stadtnotizen

Neues Kursangebot der Volkshochschule: Yoga Onlinekurs

Ab Freitag,19. Februar 2021, jeweils von 18.00 bis 19.30 Uhr bietet die Volkshochschule der Stadt Speyer einen neuen Yoga-Onlinekurs mit sechs Terminen an.

Die Teilnehmer*innen erwartet ein vielseitiges Programm, bei dem jede und jeder gemäß der eigenen Voraussetzungen von zu Hause aus wirksam teilnehmen kann. Yoga trägt dazu bei, Kraft und Gelassenheit aufzubauen, um so die Herausforderungen dieser außergewöhnlichen Zeit besser zu meistern.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.vhs-speyer.de oder bei der Volkshochschule, Bahnhofstraße 54, 67346 Speyer, Tel. 0 62 32 – 14 13 60.

Stadt Speyer / Volkshochschule (VHS)
12.02.2021

Verkehrsnotiz

Sperrung Im Neudeck

Baubeginn Im Neudeck aufgrund der derzeitigen Wetterlage auf Montag, den 22. Februar 2021 verschoben.

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Straße Im Neudeck zwischen der Straße Schwarzer Weg und der Tullastraße von Montag, 15. Februar 2021 bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße Im Neudeck als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.  

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
12.02.2021

Speyer Aktuell

Winterdienst im Dauereinsatz

Stadt erinnert an Räumpflicht

Frostige Temperaturen, Schnee und Eisglätte sorgen dafür, dass sich die Mitarbeiter*innen der Abteilung 560 Baubetriebshof und Stadtgrün aktuell im Dauereinsatz befinden, um für Sicherheit auf den Straßen und Wegen im Stadtgebiet zu sorgen. Das Hauptaugenmerk liegt zunächst auf Hauptverkehrsstraßen und Unfallschwerpunkten, danach werden weitere (Neben-)Straßen und Plätze nach Prioritäten strukturiert abgearbeitet.

„Der anhaltende Schneefall sorgt dafür, dass bereits geräumte Straßen schnell wieder überfrieren, sodass einmal räumen oft nicht ausreicht und der Winterdienst nach Abschluss einer Tour direkt wieder von vorn beginnen muss. Ich bitte daher die Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Nebenstraßen mal nicht oder nicht sofort geräumt werden können. Ich versichere Ihnen, dass die Mitarbeiter*innen des Baubetriebshofes und des Stadtgrüns im Moment quasi rund um die Uhr im Einsatz sind, um der Wetterlage Herr zu werden und für unser aller Sicherheit zu sorgen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Insgesamt hat die Stadtverwaltung drei große und drei kleine Räumfahrzeuge mit 12 Mitarbeiter*innen im Einsatz. 74 weitere Personen kümmern sich zu Fuß um öffentliche Wege und Plätze, wo die Räumung nicht in der Pflicht der Anwohner*innen liegt. Die anhaltende Corona-Pandemie bedeutet eine zusätzliche Herausforderung. Da die Straßenräumung auch sichergestellt werden muss, sollten Mitarbeiter*innen aufgrund von Corona-Infektionen oder Quarantäne ausfallen, muss in zwei voneinander unabhängigen Teams gearbeitet werden, was die Dienstplanung erschwert.

Die Bürger*innen sind indes in der Pflicht, den vor ihren Grundstücken liegenden Straßenteil in der Zeit von 7 bis 20 Uhr von Eis und Schnee frei zu halten. An Sonn- und Feiertagen gilt diese Pflicht zwischen 9 und 20 Uhr. Zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Splitt, Sand oder Asche) zu bestreuen ist ein Streifen von 1,50 Meter Breite entweder auf dem Gehweg oder in verkehrsberuhigten Bereichen auf dem entsprechenden Straßenanteil entlang der Grundstücksgrenze. Für Anlieger an Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen oder -einmündungen gilt die Streu und Räumpflicht in Verlängerung der Gehwege bis zur Straßenmitte. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden.

„Ich appelliere an die Bürger*innen, dieser Pflicht verantwortungsbewusst nachzukommen. Damit schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und helfen aktiv mit, Unfälle zu vermeiden“, so die Stadtchefin.

Stadt Speyer
11.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (10.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1948 ( +4 )

Davon bereits genesen: 1785
Todesfälle: 69 ( – 8 … Tote wurden versehentlich Speyer zugeschrieben )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 43,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 10.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.02.2021

Stadtnotizen

Digitale Lesung: Young Rebels – Jugendliche, die die Welt verändern

Sie kämpfen für die Umwelt, Minderheiten und Gleichberechtigung und engagieren sich gegen die Waffenlobby, Diskriminierung und Korruption. 25 Jugendliche im Kampf für eine bessere Welt, porträtiert von Christine und Benjamin Knödler. Greta Thunberg ist 16, als sie mit ihrem Schulstreik für die Umwelt weltweite Klimaproteste auslöst. Der 14-jährige Netiwit Chotiphatphaisal gründet eine Zeitung, um sich in Thailand für Demokratie, Redefreiheit und eine Bildungsreform einzusetzen. Malala Yousafzai bloggt mit 11 Jahren von der Unterdrückung der Frauen in Pakistan. Felix Finkbeiner entwickelt in der 4. Klasse seine Idee, dass Kinder in jedem Land eine Million Bäume pflanzen sollten. Jugendliche auf der ganzen Welt zeigen soziales Engagement und bewirken wegweisende Veränderungen. Ihre Entschlossenheit inspiriert uns alle.

Christine und Benjamin Knödler lesen abwechselnd aus den Porträts, zeigen Bilder, spielen Musik ein, berichten von ihrer Recherche und geben berührende Einblicke in die Beweggründe der Jugendlichen, die mit dem Publikum diskutiert werden.

Im Anschluss wird im Chat diskutiert: Welche Geschichten findet ihr besonders mutig und bemerkenswert? Wer ist für euch ein echtes Vorbild? Habt ihr ähnliche Ideen, wie ihr die Welt verändern könntet? Zusammen können viele weitere Ideen gesammelt werden. Denn jede noch so kleine Idee kann Großes bewirken, wenn wir den Mut haben, ihr zu folgen.

Die kostenlose Veranstaltung ist für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren geeignet und findet am Freitag, 19. Februar 2021, 17:00 Uhr digital statt. Sie wird von der Stadtbibliothek Speyer in Kooperation mit der Jungen VHS im Rahmen des Zusatzangebots des digitalen Wissenschaftsprogramms vhs.wissen live angeboten. Die Anmeldung erfolgt online über die VHS Speyer, Kursnummer 10013.

Speyer

Oberbürgermeisterin und Leistungsgemeinschaft fordern Umstrukturierung bei Corona-Wirtschaftshilfen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler formuliert, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Leistungsgemeinschaft „Das Herz Speyers“ Peter Bödeker, einen Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

Das zur Eindämmung des Coronavirus notwendige Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt und insbesondere den Einzelhandel, die Hotellerie und Gastronomie sowie auf die zahlreichen Selbstständigen aus. Die vom Bund breit angelegten Hilfspakete wurden zwar innerhalb kürzester Zeit auf den Weg gebracht, weisen jedoch nach wie vor Förderlücken auf, weshalb die Corona-Wirtschaftshilfen nur mit großer Verzögerung dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wandte sich daher nach intensivem Austausch mit der Leistungsgemeinschaft „Das Herz Speyers“ gemeinsam mit deren Vorsitzendem Peter Bödeker am Montag mit einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.

„Die Corona-Wirtschaftshilfen, die so vielen Hoffnung gaben, kommen leider nicht an den entsprechenden Stellen an, während die Kosten für die Betriebe weiterlaufen. Viele Speyerer Einzelhändlerinnen und Einzelhändler stehen daher vor dem wirtschaftlichen Aus, was mich zutiefst beunruhigt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Stadtchefin und Vereinsvorsitzender Peter Bödeker sehen für die wirtschaftliche Extremsituation der Einzelhändler*innen vordringlich den fehlenden Ordnungsrahmen bezüglich der Regelungen zur Antragsberechtigung, die mangelnde Übersichtlichkeit der zahlreichen Fördertöpfe, insbesondere der Überbrückungshilfen, sowie die Erfüllung vielzähliger Auflagen verantwortlich.

„Letztendlich führt dies zur Überlastung der Steuerbüros und Kanzleien, die es zur Bearbeitung unbedingt braucht, worunter nicht nur die Schnelligkeit, sondern auch die Korrektheit der Angaben leidet. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf, damit die Wirtschaftshilfen auf schnellem Wege bei den betroffenen Stellen ankommen. Denn vor allem die Firmen, die saisonzyklisch einkaufen müssen, leiden unter diesen Strukturen. Ihr Lager ist gefüllt mit bereits bezahlter, aber nicht verkaufter Winterware und zugleich bräuchten sie dringend Geld für die Frühlingsware“, erläutert Peter Bödeker.

„Eine pragmatische Lösungsfindung, die etwa die Ausweitung der Beratungskapazitäten durch andere Berufsgruppen und vor allen Dingen eine erhebliche Vereinfachung der Programmstrukturen mit einheitlichen Ordnungskriterien vorsieht, ist unerlässlich“, zeigt Stefanie Seiler einen möglichen Weg aus der existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation. „Hier fehlt es derzeit eindeutig an einer Perspektive, vor allem für den Einzelhandel. Diese Geschäfte, oftmals noch inhabergeführt, sind es, die das Einkaufserlebnis in unserer Stadt so einzigartig machen und die es pragmatisch und umgehend finanziell zu entlasten gilt.“

In diesem Zusammenhang verweist die Stadtverwaltung nochmals auf die Möglichkeit auch für Bürger*innen, den lokalen Handel zu unterstützen: Unter www.speyer.de/lieferdienste befindet sich eine Übersicht der Speyerer Geschäfte sowie der Gastronomie, die Lieferdienste oder Abholservices per „click and collect“ anbieten. Auch können weiterhin Gutscheine über das Portal lokal.help/speyer/ erworben werden.

Lesen sie hier den Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier als pdf:

Stadt Speyer
10.02.2021

Speyer / Landtagswahl 2021

Briefwahl kann ab sofort online beantragt werden – Wahlhelfer*innen gesucht

Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. rheinland-pfälzischen Landtag statt. Bei der Stadtverwaltung Speyer laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. Ab sofort ist eine Online-Beantragung der Briefwahl möglich.

„Die weiter anhaltende Corona-Pandemie stellt uns bei der Vorbereitung dieser Wahl vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Auf die klassische Urnenwahl wird –  trotz Pandemie-Lage – nicht verzichtet. Ich möchte die Speyerer*innen jedoch dazu aufrufen, in diesem Jahr verstärkt das Mittel der Briefwahl zu nutzen, um die Wahllokale zu entlasten und Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, die durch die zwingend nötige Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln entstehen können“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Online-Beantragung der Briefwahl ist ab sofort unter www.speyer.de/briefwahl unkompliziert möglich – und zwar schon vor Zustellung der offiziellen Wahlbenachrichtigung. „Ich kann die Bürger*innen nur dazu ermutigen, diese Möglichkeit frühzeitig und schon vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Denn auch wenn wir mit einer pandemiebedingt ohnehin hohen Nachfrage rechnen und die Bürger*innen auch ausdrücklich zur Briefwahl ermutigen möchten, so wird die Bearbeitung der erwartungsgemäß hohen Anzahl an Anträgen für unser Wahlamt eine Herkulesaufgabe. Mit einer möglichst frühen Beantragung über das Online-Formular helfen Sie uns, diese gut zu bewältigen“, so die Stadtchefin. Eine Teilnahme an der Landtagswahl per Briefwahl dient dem Schutz der Wähler*innen und der Wahlvorstände durch Minimierung der persönlichen Kontakte.

Die Wahlbenachrichtigungen, die wie üblich einen vorformulierten Antrag zur schriftlichen Anforderung der Briefwahlunterlagen enthalten, werden zentral durch das Land versendet und sollten den Wähler*innen bis spätestens 21. Februar 2021 zugehen.

Für diejenigen, die trotz der Corona-Einschränkungen ihre Stimme persönlich in den Wahllokalen abgeben wollen, werden diese am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. In welchem Wahllokal die Wähler*innen ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Pandemiebedingt mussten viele Wahllokale in andere Räumlichkeiten als die bisher bekannten verlegt werden. Es werden besondere Schutzmaßnahmen gelten. Insbesondere ist beim Besuch eines Wahllokals das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) zwingend notwendig. Durch die hohen Auflagen des vom Landeswahlleiter vorgeschriebenen Hygienekonzepts muss mit längeren Wartezeiten außerhalb der Wahllokale gerechnet werden.

Wahlhelfer*innen gesucht

Zur Durchführung der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 sucht die Stadt Speyer noch engagierte und zuverlässige Bürger*innen, die bereit sind, ehrenamtlich in den Wahlvorständen der 44 Speyerer Stimmbezirke mitzuwirken. Die Wahlhelfer*innen stellen sicher, dass die Wahl den demokratischen Erfordernissen entspricht. Konkret wird von den Wahlvorständen am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und anschließend die Auszählung der Stimmzettel organisiert. Coronabedingt werden dieses Mal auch die Briefwahlstimmen in den jeweiligen Stimmbezirken ausgezählt.

Jede wahlberechtigte Person kann sich für diese interessante Aufgabe zur Verfügung stellen. Es wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro gewährt.

Interessierte Bürger*innen können sich per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 0 62 32 – 14 23 54 zum Wahldienst melden.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl können unter www.speyer.de/landtagswahl nachgelesen werden und werden dort fortlaufend aktualisiert.

Stadt Speyer
10.02.2021

Corona, Stadt- und Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Dienstag (09.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1944 (+7)

Davon bereits genesen: 1782
Todesfälle: 77 ( + 12 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 43,5 ( + 11,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 09.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.02.2021

Stadtnotizen

Stadtverwaltung zieht Bilanz nach pandemiebedingtem verstärktem Homeoffice-Angebot

Beigeordnete und Digitalisierungsbeauftragte Sandra Selg (SWG)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zählt zu den gezielten Maßnahmen gegen das Infektionsrisiko auch die verstärkte Arbeit im Homeoffice. Die Stadtverwaltung Speyer bietet daher allen Mitarbeiter*innen mobiles Arbeiten dort an, wo es möglich ist, ohne dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung eingeschränkt wird.

„Der betriebliche Arbeitsschutz als Beitrag zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist unbedingt notwendig. Um effektives Arbeiten von zu Hause aus zu gewährleisten, ist die Schaffung technischer Voraussetzungen elementar. Deshalb ist die Stadtverwaltung gewillt, für ihre Mitarbeiter*innen umfassende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese ihrer Arbeit digital nachgehen können, sofern ihr Aufgabengebiet dies zulässt“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf den Ausbau der Heimarbeitsplätze in der Stadtverwaltung und betont: „Ein großes Dankeschön geht deshalb an alle Kolleginnen und Kollegen der EDV-Abteilung.“

Demnach können 40 Prozent der 744 Mitarbeiter*innen, die mit PC arbeiten, von außerhalb mit eigenen Endgeräten auf ihren städtischen E-Mail-Account zugreifen. Zudem können die Diensttelefone durch die Umstellung auf eine digitale, virtuelle Telefonanlage auch am privaten Router zu Hause mit der zugewiesenen städtischen Telefonnummer genutzt werden.

Die fortschreitende Digitalisierung zeigt sich insbesondere an der Beschaffung von IGEL-Endgeräten für die Mitarbeiter*innen. Auf diese Weise ist der Zugriff auf das städtische Intranet sichergestellt, sodass dem bisherigen Tätigkeitsfeld auch von zu Hause aus vollumfänglich nachgekommen werden kann.    
Wurden im Frühjahr 2020 noch 23 IGEL-Geräte bereitgestellt, so sind derzeit 93 Endgeräte zuzüglich zehn Notebooks, die per VPN verbunden werden können, im Einsatz und sollen weiter aufgestockt werden.

„Den speziellen Herausforderungen, die seit der ersten Welle der Pandemie auf die Stadtverwaltung zugekommen sind, konnte dank unserer engagierten EDV-Abteilung Rechnung getragen werden. So wurden insbesondere im zweiten Halbjahr 2020 die Rahmenbedingungen für Homeoffice massiv ausgebaut: Die Anzahl von Heimarbeitsplätzen wurde innerhalb eines Jahres vervierfacht und somit ein geeignetes Umfeld für die partielle, situationsbedingte Umstellung von Präsenz- auf Heimarbeit geschaffen“, so Beigeordnete und Digitalisierungsbeauftragte Sandra Selg.

Stadt Speyer
10.02.2021

Verkaufserlöse an Speyerer Vereine und Schaustellerbetriebe ausgezahlt

Mit einer guten Idee etwas für die Menschen, aber auch für die Speyerer Vereine und Schaustellerbetriebe tun. Das war das Ziel, das die Stadtverwaltung mit der „Altstadtfeschd Dehäm“-Verkaufsbox sowie dem Speyer-Mitmach-Kalender verfolgte. Beide Aktionen waren nicht nur äußerst beliebt, sondern erzielten auch einen Verkaufserlös von über 20.000 Euro. Dieses Geld konnte nun an am Altstadtfest beteiligte Vereine sowie acht Schaustellerbetriebe verteilt werden, die im November für wenige Wochen ihre Verkaufsstände im Stadtgebiet aufgestellt hatten. Je Verein und Betrieb werden 1.600 Euro überwiesen, der Restbetrag in Höhe von 939,63 Euro kommt dem Tierschutzverein Speyer und Umgebung e.V. zugute.

„Unsere Stadt steht für Geselligkeit und für wunderbare Feste. Das Altstadtfest ist eines davon und konnte, wie so vieles im vergangenen Jahr, leider nicht stattfinden. Gleiches gilt für die Frühjahrs- und die Herbstmesse sowie den Weihnachtsmarkt, die für die Schaustellerbetriebe eine der wichtigsten Einnahmequellen sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Umso mehr freue ich mich, dass wir die am Altstadtfest beteiligten Vereine und die Schaustellerinnen und Schausteller ebenso wie das Tierheim durch die Verkaufserlöse zumindest etwas unterstützen können.“

Mit der „Altstadtfeschd Dehäm“-Box konnten sich die Altstadt-Fans das bunte Treiben rund um die Sonnenbrücke mit exklusivem Dubbeglas, Wein, Leberwurst, Brezelgutschein, Lebkuchenherz und der Ente „Dörte Digital“ der Stadtwerke Speyer nach Hause holen.

Die bereits zum zweiten Mal durchgeführte Fotomitmach-Aktion hat einen Speyer-Wandkalender mit und von den Bürger*innen hervorgebracht, der nun das ganze Jahr über für besonders schöne Stadteindrücke sorgt. „Eine Wiederholung beider Aktionen ist nicht ausgeschlossen“, betont die Stadtchefin, auch wenn sie – wie sicher viele Speyerer*innen – ein klassisches Altstadtfest einer Verkaufsbox vorziehen würde.

Stadt Speyer
10.02.2021

Verkehrsnotizen

Sperrung der Parkflächen rund um die Gedächtniskirche

Wegen einer Veranstaltung der Evangelischen Kirche der Pfalz werden die Parkflächen rund um die Gedächtniskirche (Bartholomäus-Weltz-Platz und Schwerdstraße) am Sonntag, 14. Februar 2021 in der Zeit von 12 bis 19 Uhr für den Individualverkehr gesperrt.

Auch Monatsparkscheininhaber können an diesem Tag ihre Fahrzeuge nicht dort abstellen.

Große Greifengasse gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung an der Baustelle Ludwigscarrée wird die Große Greifengasse auf Höhe der Hausnummer 9 vom 15. Februar 2021, 7 Uhr bis voraussichtlich 17. Februar 2021, 18 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Eine Umleitung über die Kleine Greifengasse/Hagedornsgasse/Wormser Straße/Gutenbergstraße wird ausgewiesen. Für die Dauer der Maßnahme werden die Einbahnstraßenregelungen in der Kleinen Greifengasse und in der Hagedornsgasse gedreht. Die Einbahnstraßenregelung in der Wormser Straße, zwischen Gutenbergstraße und Hagedornsgasse, wird aufgehoben. In den betroffenen Bereichen wird ein Haltverbot ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Sperrung Im Neudeck

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Straße Im Neudeck zwischen der Straße Schwarzer Weg und der Tullastraße von Montag, 15. Februar 2021 bis voraussichtlich 26. März 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße Im Neudeck als Sackgasse ausgewiesen. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben.  

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen von Montag (08.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1937 ( +7 gegenüber Freitag )

Davon bereits genesen: 1778
Todesfälle: 65 ( + 3 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 31,6 ( – 2 )
Warnstufe: Gelb

Stand: 08.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
08.02.2021

Wirtschaft

Eduard Pestel Institut

Aktuelle Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer

Kein Wohnraum für Geringverdiener – die Mieten für einfache
Wohnungen stiegen 3,2-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten

Neues Siegel als „Sozial-Kompass“ für den Wohnungsmarkt: „MEINFAIRMIETER“

Ein inzwischen typisches Bild
Foto: „MEINFAIRMIETER“

Speyer auf dem „Wohn-Prüfstand“ für Haushalte mit niedrigen Einkommen: Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 21,2 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten.

„Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. „Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen“. Um eine bessere Orientierung bei Wohnungsangeboten zu bekommen, gibt es jetzt ein Mieter-Gütesiegel: „MEINFAIRMIETER“ prüft als Wohnungsmarkt-Label insbesondere die soziale Verantwortung von Vermietern. Matthias Günther hat die Gründung des Gütesiegels mit initiiert. Mehr Informationen unter: www.meinfairmieter.de.

Das Siegel sei ein „Sozial-Kompass für den Wohnungsmarkt“ – und für weite Teile der Bevölkerung relevant: Fast ein Viertel der Beschäftigten arbeitet nach Angaben des Pestel-Instituts bundesweit im Niedriglohnsektor: Vom Mindestlohnbezieher über Alleinerziehende bis hin zu Rentnern, die ihre kleine Rente mit einem Minijob aufbesserten. „Der Staat agiert inzwischen mangels eigener Wohnungen als Mietentreiber, weil er Mieten akzeptieren muss, bei denen viele Vermieter offensichtlich die Schmerzgrenze ausreizen“, so Matthias Günther.

Aber auch unter den Vermietern macht sich zunehmend Unmut breit. Vor allem die vielen noch vorhandenen Wohnungsgesellschaften in öffentlichem Eigentum und die Genossenschaften fühlen sich zu Unrecht in der Schublade der „gierigen Vermieter“ wieder.

„Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Wohnungsunternehmen Gewinne erzielen, um langfristig bestehen zu können. Die Umsetzung jedes Mieterhöhungsspielraums ist dabei aber nicht nötig. Gerade beim Grundbedürfnis Wohnen kann der Grundsatz, dass der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht stark genug betont werden“, so Günther.

Auch hinter der Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer steht das Gütesiegel „MEINFAIRMIETER“, das vom Pestel-Institut durch dessen Leiter, Matthias Günther, mit initiiert wurde. Faire Vermieter, ob öffentlich, genossenschaftlich oder privat, müssen für die Wohnungssuchenden erkennbar sein. In der Schaffung von Markttransparenz wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Gütesiegels gesehen. „Aber natürlich werden wir auch wohnungspolitische Forderungen wie etwa die dringend notwendige Stärkung des Sozialwohnungsbestandes und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau insgesamt im Fokus haben“, betonen die Gründer des Gütesiegels. Denn letztlich hat eine unzureichende Wohnungspolitik dazu geführt, dass Ende 2019 in Speyer gut 600 Wohnungen oder 2,4 Prozent des Wohnungsbestands fehlten.

Pestel-Institut (Hannover)
08.02.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Der Ablauf einer konfliktfreien Wohnungsübergabe

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert

Die Übergabe einer Wohnung bei Auszug birgt für Vermieter und Mieter oft Konfliktpotential. Hauptgründe sind Uneinigkeit über die Definition des Wohnungszustands oder die Bewertung möglicher Schäden am Mietobjekt. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt einen kompakten Überblick, welche Punkte die Vertragspartner rund um die Wohnungsübergabe immer beachten sollten.

Kommt es zur Kündigung, gilt es zunächst einmal einen passenden Übergabetag für das Mietobjekt zu terminieren, an dem Vermieter und Mieter bestenfalls persönlich anwesend sind. Sollte eine Person am Tag der Wohnungsübergabe verhindert sein, hat diese die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Wohnungsübergabe für die Vermieterseite auch die zuständige Hausverwaltung oder gelegentlich der Hausmeister der Wohnanlage. Der Mieter ist berechtigt, dem Eigentümer eigene Terminwünsche zu unterbreiten, kann aber auch einen Terminvorschlag des Vermieters annehmen. Er ist dabei jedoch nicht verpflichtet, einem früheren Übergabetag als dem letzten Kalendertag des Kündigungsmonats zuzustimmen. Eine einvernehmliche Einigung, etwa durch eine verringerte Mietzahlung und damit einen früheren Auszugs- und Übergabetermin, ist natürlich jeder Zeit möglich.

Zur Renovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug ist der Mieter nur verpflichtet, wenn diese Punkte im Mietvertrag detailliert aufgeführt sind. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Grundsätzlich kann der Eigentümer von seinem Mieter nicht immer die komplette Renovierung aller Wohnräume fordern. Nur wenn starke Abnutzungen an Wänden oder Tapeten sichtbar sind, müssen diese von Mieterseite behoben werden. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen und Schäden existierten bereits zum Einzugsdatum, muss er Schönheitsreparaturen oder eine möglicherweise geforderte Komplettrenovierung nicht auf eigene Kosten durchführen. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, eigenständig bunt gestrichene Wände wieder in eine neutrale Ausgangsfarbe zu versetzen.“

Allgemeine Abnutzungserscheinungen, beispielsweise an Laminat oder Teppichboden, stellen keinen Schaden dar, der Mieter haftet nur bei über den natürlichen Verschleiß hinausgehenden Mängeln. Hat er während der Mietzeit selbst kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen, etwa Kabelkanäle an den Wänden verlegt oder Raumteiler integriert, muss er diese entfernen und die Wohnung zum Übergabedatum wieder in den Ursprungszustand versetzen.

Kam es zu Neuanschaffungen wie einer Küche oder eines Einbauschrankes, kann der Mieter dem Eigentümer oder potentiellen Nachmietern eine mögliche Übernahme anbieten. Eine Übernahmeverpflichtung besteht allerdings nicht.

Zum vereinbarten Übergabetermin sollten alle von Mieterseite vorgenommenen Reparaturen abgeschlossen und die Wohnung völlig leer, besenrein und bestenfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt der VDIV-RPS die Anfertigung eines detaillierten Übergabeprotokolls. Dieses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, erfüllt im Interesse beider Vertragsparteien aber den Zweck, den Zustand der Wohnung am Übergabetag schriftlich festzuhalten, Schäden und Mängel klar zu dokumentieren und – sollte es bei keiner Einigung vor Gericht gehen – ein gutes Beweismittel auf der Hand zu haben.

Markus Herrmann: „Für die Begehung der Wohnräume sollten sich Vermieter und Mieter auf alle Fälle die nötige Zeit nehmen. Werden Schäden festgestellt, etwa eine gesprungene Fliese im Bad oder größere Mängel an der Einbauküche, sind diese schriftlich festzuhalten. Ein Vermerk wie „Kleiner Kratzer am Küchenschrank“ wäre unzureichend, wir raten immer zu einer eindeutigen Schadensdokumentation bestenfalls mit Belegfoto. Je detaillierter beide Parteien vorgehen, desto weniger Ärger gibt es bei der Kostenregulierung. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter direkt und notiert das Ergebnis gleich im Protokoll.“

Geprüft werden sollten am Übergabetag die Funktionsfähigkeit von mitvermieteten Elektrogeräten, Wasserhähnen, der Zustand von Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Auch eine Begehung vorhandener Kellerräume ist ratsam; nicht selten „vergessen“ Mieter hier Unrat und Sperrmüll, der anschließend teuer entsorgt werden muss. Die Beteiligten halten die Zustände der Räumlichkeiten zusammen mit den abgelesenen Zählerständen im Protokoll und idealerweise ergänzend mit Belegfotos fest, ebenso die Rückgabe aller zum Einzug ausgehändigten Schlüssel. Anschließend ergänzen sie das Dokument um wichtige Eckdaten, wie das Übergabedatum mit Uhrzeit, die Namen der anwesenden Personen und die zukünftige Kontaktmöglichkeit – sie ist wichtig, um den ehemaligen Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses weiter zu erreichen. Vermieter und Mieter erhalten dann jeweils ein unterschriebenes Protokoll für ihre Unterlagen.

Sind vom Mieter verursachte und zur Übergabe nicht behobene Schäden vorhanden, darf der Eigentümer diese von Handwerkern fachgerecht beheben lassen und die entstandenen Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen, beziehungsweise den Betrag von der hinterlegten Mietkaution abziehen. Werden am Übergabetag keinerlei Mängel am Mietobjekt festgestellt, erhält der Mieter seine Kaution zeitnah zurückerstattet, der Einbehalt eines Teils der Kautionssumme wäre dann nur für eine mögliche Nebenkostennachzahlung zulässig. 

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Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
08.02.2021