Öffnungsschritte auf Landesebene ab Freitag möglich – Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird nicht verlängert
Ab Freitag, 28. Mai 2021, tritt in Speyer die Bundesnotbremse außer Kraft. Da die 7-Tage-Inzidenz laut den Meldungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) am Mittwoch den fünften Werktag in Folge unter dem Wert 100 lag, gelten ab Freitag die Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz. So sind auf Grundlage der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) vom 19. Mai 2021 Öffnungsschritte in diversen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens möglich.
„Wir freuen uns sehr, dass nun auch in Speyer die Infektionszahlen sinken und sich der positive Effekt der Schutzmaßnahmen eingestellt hat. Speyer hat sich von Pandemiebeginn an durch eine stringente Kontaktnachverfolgung und seit diesem durch eine breitgefächerte Schnellteststrategie ausgezeichnet. Beides erzielt eine frühe Unterbrechung der Infektionsketten und dämmt somit das Infektionsgeschehen ein. Dass die Inzidenz seit dem Pfingstwochenende konstant unter der 50er Marke liegt, zeigt, dass wir mit einem guten Gefühl in den Sommer starten und die Bürgerinnen und Bürger für ihre Anstrengungen belohnt werden können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
„Daher wird die Stadt die aktuelle Allgemeinverfügung zum 31. Mai auslaufen lassen, sodass ab kommendem Montag in der Innenstadt und am Berliner Platz keine Maskenpflicht mehr vorgesehen ist. Diese Änderung soll aber nicht von dem weiterhin für jede und jeden geltenden Verantwortungsbewusstsein entbinden. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben, um die gewonnenen Freiheiten nicht wieder aufgeben zu müssen“, unterstreicht die Stadtchefin.
Ab dem 28. Mai wird die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr aufgehoben und die allgemeinen Kontaktbeschränkungen gelockert. So dürfen sich im öffentlichen Raum zwei Haushalte treffen, maximal aber fünf Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis nicht mitzählen.
Der gesamte Einzelhandel kann unter den gleichen Bedingungen wie bislang in Geschäften des täglichen Bedarfs öffnen. Neben Maskenpflicht und Abstandsgebot darf sich in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm aufhalten, bei einer Verkaufsfläche ab 800 qm gilt die Regelung von einer Person pro 20 qm.
Die Außengastronomie darf unter folgenden Auflagen öffnen: Die Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und mit Vorausbuchungs- und Maskenpflicht bis zum Platz sowie unter Kontakterfassung erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke und Selbstbedienung sind nicht zulässig. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht befreit.
Auch für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser, Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen ebenso wie Camping- und Wohnmobilstellplätze mit eigenen sanitären Anlagen greift der Öffnungsschritt unter bestimmten Auflagen. So gilt für Gäste in Hotels und ähnlichen Einrichtungen kontaktarmer Urlaub (beispielsweise Frühstück auf dem Zimmer) sowie die Testpflicht bei Anreise und danach alle 48 Stunden für Personen, die weder geimpft noch von einer Corona-Erkrankung genesen sind. Alle Regelungen zum Thema Beherbergung sind auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz zu finden: www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen.
Körpernahe Dienstleistungen sind sowohl im medizinischen als auch kosmetischen Bereich zulässig. Kann wegen der Art einer körpernahen Dienstleistung im Bereich Kosmetik (wie z.B. bei einer Bartrasur oder einer bestimmten kosmetischen Anwendung) eine Maske nicht getragen werden, gilt die Testpflicht.
Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur und Sport
„Auch die Bereiche Kultur und Sport werden endlich ein gutes Stück entlastet“, freut sich Bürgermeisterin und Kultur- und Sportdezernentin Monika Kabs. „Die Kulturbranche war von einem sehr langen, teilweise existenzbedrohenden Stillstand und die Kulturschaffendem von einem immensen Druck belastet. Ich hoffe sehr, dass der Sommer eine Verschnaufpause für unsere Künstlerinnen und Künstler und bereithält und unser Kulturbüro wie gewohnt außergewöhnliche Momente schaffen darf.“
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zulässig.
Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Zuschauer*innen möglich. Es gilt neben den Abstands-, Hygiene- und Kontakterfassungsregeln die Pflicht zur Vergabe von festen Sitzplätzen. Zuschauer*innen müssen getestet, vollständig geimpft oder genesen sein.
In Speyer öffnet der Kulturhof Flachsgasse ab Freitag, 28. Mai 2021 seine Türen für die Ausstellungen „Rupert Eder, Jo Schöpfer und Ivo Ringe: Trio“ in der Städtischen Galerie, die nach mehrmaliger Verlängerung nur noch bis 30. Mai zu sehen ist, und „Franziska Rutishauser: Close Strangeness“ in den Räumen des Kunstvereins. Es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Diese kann telefonisch montags bis mittwochs von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2399 erfolgen.
Das Purrmann-Haus zeigt ab Donnerstag, 3. Juni 2021 die größte öffentliche Sammlung an Werken des bedeutenden Künstlerpaares der Klassischen Moderne Hans Purrmann (1880-1966) und Mathilde Vollmoeller-Purrmann (1876-1943).
Das Museum öffnet unter begrenzten Öffnungszeiten: freitags von 15 bis 17 Uhr, samstags von 11 bis 16 Uhr, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 13 Uhr. Termine können montags bis donnerstags von 8 bis 13 Uhr sowie während der Öffnungszeiten unter 06232/14-2020 vereinbart werden.
Laut Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz kann Gruppensport außen mit maximal fünf Personen auch unter Anleitung eine*r Trainer*in aus fünf Haushalten mit Abstand betrieben werden. Innen ist das Training mit Abstand und maximal einer Person auf 40 qm und Testpflicht erlaubt. Im Innenbereich müssen die Sportlerinnen und Sportler getestet, geimpft oder genesen sein. Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen draußen unter Anleitung eine*r Trainer*in gemeinsam Sport treiben. Im Innenbereich gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen ist mit der Pflicht zur Testung und Kontaktnacherfassung möglich, sofern sich eine Person auf 40 qm Trainingsfläche aufhält.
Die Sportstätten in Speyer dürfen ab Freitag, 28. Mai 2021 gemäß den erteilten Genehmigungen für das Sommerhalbjahr 2021 wieder unter Beachtung der Vorgaben genutzt werden, sofern eine Nutzung der öffentlichen Sportstätten über die Pfingstferienzeit beantragt wurde. Ist dies nicht der Fall, steht die jeweilige öffentliche Sportstätte nach den Pfingstferien, also ab Freitag, 4. Juni 2021 den Vereinen wieder zur Verfügung.
Im Profi- und Spitzensport sind bis zu 100 Zuschauer*innen mit Maske, unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie einem festen Sitzplatz gestattet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut RKI aktuell bei 37,6 und somit den zweiten Werktag in Folge unter 50. Bleibt die Inzidenz an fünf Werktagen unter dem Wert 50 öffnet die Gastronomie am übernächsten Tag auch im Innenbereich und es sind Kulturveranstaltungen nicht nur im Freien gestattet. Laut Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz sind ab dem 2. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte vorgesehen.
Stadtverwaltung Speyer 27.05.2021
Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer (Mittwoch, 26.05.2021)
Warnstufe Gelb erreicht, Bundesnotbremse tritt am Freitag (28.05.21) außer Kraft
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2790 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 2615 Todesfälle: 83 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 31,6 ( – 6 ) Warnstufe: Gelb
Daumen drücken: Südpfalzmetropole Landau bleibt bei Inzidenz von unter 50
Die 7-Tages-Inzidenz der Stadt Landau liegt der heutigen Mitteilung des Landesuntersuchungsamts Rheinland-Pfalz zufolge bei 42,7 und ist damit im Vergleich zum Vortag (49,1) noch einmal gesunken. Die landesweite Inzidenz beträgt 45,1 und damit ebenfalls weniger als gestern (53,4).
Bitte beachten: Wenn die Stadt Landau an fünf Werktagen hintereinander unter einer Inzidenz von 50 bleibt, treten am übernächsten Tag weitere Lockerungen in Kraft. Dabei zählen allerdings die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht. Diese entsprechen denen des Landesuntersuchungsamts vom Vortag.
Im konkreten Fall heißt das, dass der heutige Dienstag und der morgige Mittwoch gemäß RKI-Rechnung die ersten beiden Tage in einem möglichen Fünf-Tages-Countdown darstellen – eine Inzidenz von unter 50 am Donnerstag, Freitag und Samstag vorausgesetzt. Ab Montag, 31. Mai, könnte in Landau dann unter anderem auch die Innengastronomie öffnen und Kulturveranstaltungen wären innen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte wieder möglich.
Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Nach aktuellem Stand (25.05.2021, 11:14 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 21.05.2021, 17 weitereFälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 5.281 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 4.959 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 152 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.
Folgende Einrichtung im Landkreis Südliche Weinstraße ist aktuell neu betroffen:
Kindertagesstätte Nord-West, Herxheim
Zwei Kinder wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet.
20 Kontaktpersonen aus mehreren Landkreisen wurden ermittelt.
Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 496 Personen (451 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:755 Personen (716 davon gesundet, 22 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 662 Personen (627 davon gesundet, 22 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 659 Personen (602 davon gesundet, 20 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 393 Personen (366 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 211 Personen (205 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 461 Personen (429 davon gesundet, 24 verstorben)
Stadt Landau: 1.644 Personen (1.563 davon gesundet, 36 verstorben)
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.
Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.
Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.
Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.
Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.
Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:
IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
BIC: SOLADES1SUW
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021
Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden
Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“
Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“
Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen
An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.
„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.
Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.
Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.
„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.
„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.
Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“
Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden
Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten
Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.
Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.
Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.
In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.
„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.
„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.
Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:
Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim: vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim: am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Realschule plus Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Bellheim: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Lingenfeld: vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Goethe Gymnasium Germersheim: am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Europa Gymnasium Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rülzheim: am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Berufsbildende Schule Germersheim: vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Berufsbildende Schule Wörth: am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr
Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.
Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.
Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni
Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.
In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.
Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule
Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.
Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Virus
Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“
„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.
„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“
Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“
Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.
„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren
Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 22.05.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (21.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
7
176
16
Neuburg
112
0
107
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
9
347
21
Wörth
Maximiliansau
229
5
220
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
17
508
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
846
24
814
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
3
229
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
12
547
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
3
65
1
Rülzheim
284
8
270
6
Summen
531
15
508
8
VG Bellheim
Bellheim
408
13
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
7
90
0
Summen
645
21
596
28
Germersheim + So
1202
28
1156
18
Summen
1202
28
1156
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
6
241
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
103
3
91
9
Summen
780
21
736
23
Endsummen
5449
146
5178
125
Donnerstag (20.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
9
174
16
Neuburg
112
1
106
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
12
344
21
Wörth
Maximiliansau
228
7
217
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
18
507
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
845
27
810
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
5
227
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
14
545
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
4
64
1
Rülzheim
284
9
269
6
Summen
531
17
506
8
VG Bellheim
Bellheim
407
12
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
11
86
0
Summen
644
24
592
28
Germersheim + So
1201
45
1138
18
Summen
1201
45
1138
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
7
240
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
101
1
91
9
Summen
778
20
735
23
Endsummen
5444
175
5144
125
Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2784 ( + 3 ) Davon bereits genesen: 2574 Todesfälle: 83 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 77,1 ( – 9,9 )
Warnstufe: Rot
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 22.05.2021
Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:
Freitag, 21. Mai 2021
87,0
Donnerstag, 20. Mai 2021
94,9
Mittwoch, 19. Mai 2021
108,8
Dienstag, 18. Mai 2021
110,8
Montag, 17. Mai 2021
110,8
Sonntag, 16. Mai 2021
98,9
Samstag, 15. Mai 2021
93,0
Robert-Koch-Institut 22.05.2021
Bürgerbüros beglaubigen keine Kopien von Impfausweisen
In den vergangenen Tagen haben vermehrt Bürger*innen, die bereits vollständig geimpft sind, in den beiden Bürgerbüros vorgesprochen und um eine Beglaubigung einer Kopie ihres Impfnachweises gebeten, um nicht den ganzen Impfpass mit sich führen zu müssen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine amtliche Beglaubigung in diesem Fall nicht möglich ist, da rechtlich ausschließlich Dokumente von oder für Behörden beglaubigt werden können.
Bisweilen müssen vollständig geimpfte Personen tatsächlichen ihren Impfpass – oder, sofern sie keinen besitzen, das von der Impfstelle ausgefüllte Einlegeblatt für den Impfpass – im Original mit sich führen.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2781 ( + 7 ) Davon bereits genesen: 2555 Todesfälle: 83 (unverändert) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 87,0 ( – 7,9 )
Warnstufe: Rot
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 21.05.2021
Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:
Donnerstag, 20. Mai 2021
94,9
Mittwoch, 19. Mai 2021
108,8
Dienstag, 18. Mai 2021
110,8
Montag, 17. Mai 2021
110,8
Sonntag, 16. Mai 2021
98,9
Samstag, 15. Mai 2021
93,0
Freitag, 14. Mai 2021
94,9
Robert-Koch-Institut 21.05.2021
Johanniter-Unfall-Hilfe erweitert Testangebot in Schnellteststation Festplatz
Die Schnellteststation auf dem Festplatz für alle Bundesbürger*innen, die die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverband Speyer in Kooperation mit der Stadt Speyer betreibt, erweitert ihr PoC-Antigenschnelltest-Angebot, sodass ab Kalenderwoche 21 das Testzentrum täglich geöffnet hat.
Die neuen Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr
sowie an den Wochenenden und Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Zusätzlich zu dem Schnelltestangebot wird ab Samstag, den 22. Mai 2021 wird auch ein PCR-Test vor Ort angeboten. Dieses Angebot gilt nur bei einem zuvor durchgeführten positiven Schnelltest. Sollte aus anderen Gründen (z.B. Einreise aus dem Ausland) ein PCR-Test erforderlich sein, kann dieser nicht durchgeführt werden.
Das Testzentrum bietet ausreichend Parkmöglichkeiten und einen barrierefreien Zugang.
Coronafallzahlen vom Freitag (14.05.2021) und Montag (17.05.2021)
Montag (17.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2770 (+ 23 gegenüber Freitag) Davon bereits genesen: 2524 Todesfälle: 83 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 110,8 ( + 17,8 )
Warnstufe: Rot
Stand: 17.05.2021
Freitag (14.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2747 (+ 14 gegenüber Mittwoch) Davon bereits genesen: 2448 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 93,0 ( – 9,8 )
Warnstufe: Rot
Stand: 14.05.2021
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 18.05.2021
Entwicklung des Inzidenzwerts in den letzten sieben Tagen in Speyer:
Montag, 17. Mai 2021
110,8
Sonntag, 16. Mai 2021
98,9
Samstag, 15. Mai 2021
93,0
Freitag, 14. Mai 2021
94,9
Donnerstag, 13. Mai 2021
102,8
Mittwoch, 12. Mai 2021
106,8
Dienstag, 11. Mai 2021
138,4
Robert-Koch-Institut 18.05.2021
7-Tage-Inzidenz unter 150: Einzelhandel ab Mittwoch für Terminshopping geöffnet
Ab Mittwoch, 19. Mai 2021 tritt der Öffnungsschritt für den Einzelhandel in Speyer in Kraft, welcher über die bundeseinheitliche Notbremse des Infektionsschutzgesetzes vom 23. April 2021 geregelt wird. Da die 7-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer den fünften Werktag in Folge unter 150 liegt, kann ab dem übernächsten Tag der Einzelhandel für Terminshopping öffnen.
„Dass der Einzelhandel nun endlich wieder seine Türen nicht nur für ‚Click&Collect‘ öffnen kann, ist ein positives Signal und die Belohnung dafür, dass die Speyererinnen und Speyerer sich die letzten Wochen und Monate so konsequent an die Schutzmaßnahmen gehalten haben. Nun hoffe ich, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken, appelliere aber zugleich an die Bürgerinnen und Bürger, sich nicht in falscher Sicherheit zu wiegen: Wir müssen uns weiterhin der Instrumente der Pandemiebekämpfung bedienen, wie regelmäßige und flächendeckende Schnelltestung, denn noch hat der Virus leider einen Vorsprung vor unseren Maßnahmen. Zudem dürfen wir nicht vergessen, dass sich auch Geimpfte noch mit dem Coronavirus infizieren können“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.
So ist auch die Öffnung des Einzelhandels an einen negativen Antigen-Schnelltest der Kund*innen sowie an eine (spontane) Terminbuchung gebunden. Pro 40 qm ist ein*e Kund*in zugelassen. Liegt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über dem Wert von 150, muss der Einzelhandel für Publikumsverkehr wieder schließen und es darf nur per „Click&Collect“ eingekauft werden.
Perspektivplan Rheinland-Pfalz und Bündnis für sicheres Öffnen schaffen Hoffnung für Maifeiertage und Pfingstferien
„Die Pandemie hat uns noch im Griff, aber es stimmt zuversichtlich, dass immer mehr Menschen geimpft sind und die Inzidenzen stabil nach unten gehen. Alle Prognosen deuten darauf hin, dass sich die Lage in der Corona-Pandemie verbessert. In Rheinland-Pfalz liegen wir weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Keine einzige Kommune überschreitet mehr den kritischen Wert von 165, der nach der Bundesnotbremse Schulschließungen notwendig macht. Landesweit lag die Inzidenz in Rheinland-Pfalz gestern bei einem Wert von 98. Diese erfreuliche Entwicklung haben wir gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen erreicht, die sich sehr besonnen und solidarisch verhalten haben. Mein Dank gilt allen, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir die dritte Welle brechen konnten. Das gibt uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für den Handel, die Gastronomie, den Tourismus, für die Kultur und im Sport zu eröffnen. Und natürlich ist es ein ganz wichtiges Signal an Familien und für unsere jungen Menschen. Wir wollen mit einem Stufenplan konsequent aus dem Lockdown gehen, ohne jedoch das Erreichte zu riskieren. Deswegen haben wir nach einer Beratung mit dem DEHOGA das ‚Bündnis für sicheres Öffnen‘ mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie dem Einzelhandelsverband erneuert,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Ministerratssitzung.
Der Ministerrat hat sich heute mit Öffnungsperspektiven für die kommenden Wochen befasst und dabei die besondere Situation in Handel, Gastronomie, Tourismus, Kultur und Sport im Freien in den Fokus genommen. In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Bundesnotbremse nicht greift, soll mit Wirkung ab Mittwoch, 12. Mai 2021 – pünktlich zu Christi Himmelfahrt – ein abgestuftes Konzept von Öffnungsstrategien greifen. Wir gehen mit vorsichtigen Schritten einem guten Sommer entgegen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Zuvor hatte die Ministerpräsidentin mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Einzelhandelsvertretern die Details des dreistufigen Öffnungskonzeptes abgestimmt. Alle Beteiligten sind sich ihrer hohen Verantwortung bewusst. Sie wollen die Öffnungsstrategie mit dem bereits erprobten „Bündnis für sicheres Öffnen“ absichern, das Testen, Hygieneauflagen und Kontrollen in den Vordergrund stellt.
„Die Corona-Pandemie stellt unsere Geduld und Ausdauer auf eine sehr harte Probe. Diese Ausnahmesituation betrifft uns alle, aber für viele Familien und Kinder ist sie besonders schwer und für viele Wirtschaftsbranchen existenzbedrohend. Im Wonnemonat Mai stehen Brückentage und die Pfingstferien an. Die Menschen sehnen sich nach etwas Normalität und Handel, Hotels und Gastronomie brauchen dringend Einnahmemöglichkeiten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das werde mit dem Perspektivplan Rheinland-Pfalz in drei vorsichtigen Schritten ermöglicht.
Christi Himmelfahrt: Stufe 1 für Handel, kontaktarmen Urlaub und mehr Sport
In Kreisen und kreisfreien Städten, die fünf Tage in Folge eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und in denen die Bundesnotbremse nicht greift, kann der gesamte Handel von Mittwoch, 12. Mai an wieder öffnen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften. Zudem wird kontaktarmer Urlaub möglich. Übernachtungen in Ferienwohnungen und in Wohnmobilen und Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann wieder erlaubt. Übernachtungen in Hotels sind auch „kontaktarm“ möglich, wenn zum Beispiel Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Auch im Sport ist die kontaktfreie Sportausübung wieder möglich, das gilt auch für Bereiche des Fußballtrainings, bei dem Abstand gehalten werden kann. Hallensport ist im Rahmen der Kontaktbeschränkung möglich, wenn Abstand eingehalten und die Personenbegrenzung von einer Person auf 40qm nicht überschritten wird. Außerdem ist für maximal 20 Kinder Sport auch ohne Abstand möglich.
Pfingsten: Stufe 2 für Hotelübernachtungen und Kultur
Rechtzeitig zu Pfingsten sind ab dem 21. Mai auch kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden. Gruppensport kann außen auch wieder mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten mit Abstand auch unter Anleitung eines Trainers betrieben werden. Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder möglich mit Abstand, Test und Maske.
Fronleichnam: Stufe 3 für Freibäder, Kultur und Gastro Innen
Die dritte Stufe des Perspektivplans sieht zu Fronleichnam ab dem 2. Juni die Öffnung der Hotels insgesamt mit Test und von Freibädern vor. Auch Innengastronomie und kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen sind mit negativem Testergebnis wieder überall dort geöffnet, wo die Bundesnotbremse nicht greift. Außerdem können Hotels dann auch wieder gastronomische Angebote vorsehen. Ganz wichtig für die jungen Menschen: Auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder durchgeführt werden. Für Sportvereine und Fitnesscenter ist Sporttraining innen und außen für eine Person je 20 Quadratmeter wieder möglich. Erwachsenengruppen können auch innen mit fünf Personen auf Abstand Sport treiben. Bei einer Inzidenz unter 50 ist Gruppensport draußen auch mit maximal 20 Erwachsenen auf Abstand möglich.
Modellprojekte für Breitensport, Laienmusik, Theater und Veranstaltungen
„Mit unserem Dreistufenplan haben wir in Rheinland-Pfalz sichere Regelungen getroffen, die allen Kommunen mit stabilen Inzidenzen unter 100 in vorsichtigen Schritten Öffnungen ermöglichen. Das Konzept der Modellkommunen hat sich durch die jetzt vorgesehenen landesweiten Öffnungsschritte erübrigt“, sagte die Ministerpräsidentin. Daher arbeite man nun an Modellprojekten mit wissenschaftlicher Begleitung im Bereich Breitensport in Trier, Laienmusik und Chorgesang in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, Theaterbetrieb in Mainz oder Veranstaltungen mit Zuschauern im Freien am Nürburgring. Details werden in den kommenden Tagen mit den örtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten besprochen. „Die Öffnungsstufen gelten natürlich nur in Landkreisen und Städten mit einer 7-Tagesinzidenz unter 100. Wo diese Zahl überschritten wird, greift die Bundesnotbremse. Die Gefahr durch das Virus ist noch nicht gebannt. Wir müssen deshalb vorsichtig bleiben und alle noch einmal Kraft und Solidarität aufwenden, um diese Krise zu überwinden. Wir können aber mit Hoffnung und Zuversicht in diesen Sommer blicken“, so die Ministerpräsidentin.
Coronafallzahlen vom Dienstag (11.05.2021) und Mittwoch (12.05.2021)
Mittwoch (12.05.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2733 ( + 9 ) Davon bereits genesen: 2431 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 102,8 ( – 35,6 )
Warnstufe: Rot
Stand: 12.05.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2724 ( + 6 ) Davon bereits genesen: 2431 Todesfälle: 82 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 12,1 )
Warnstufe: Rot
Stand: 11.05.2021
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 13.05.2021
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Mittwoch, 12. Mai 2021
106,8
Dienstag, 11. Mai 2021
138,4
Montag, 10. Mai 2021
150,3
Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
158,2
Freitag, 7. Mai 2021
172,1
Donnerstag, 6. Mai 2021
183,9
Robert-Koch-Institut 13.05.2021
Coronavirus: Nachweis für Genesene
Schrittweise
zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen
das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen
und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest
vorweisen können.
Für
vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das
Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als
vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der
Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der
ersten Impfung.
Als
genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives
PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate
zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis
ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung
eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.
Eine
Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur
auf Antrag für Personen, bei denen
innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test
nachgewiesen wurde.
Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.05.2021
Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“
Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA).
„Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.
„Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.
Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.
Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der letzten Mitteilung am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt.
Den Negativspitzenplatz an Ludwigshafen abgegeben aber immer noch die 2. höchste Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2702 ( + 8 ) Davon bereits genesen: 2337 Todesfälle: 82 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 158,2 ( – 13,9 )
Warnstufe: Rot
Stand: 07.05.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Den dritten Tag in Folge steht Speyer an der Spitze der Rheinland-Pfälzischen Inzidenzwerte!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2694 ( + 12 ) Davon bereits genesen: 2320 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 172,1 ( – 11,8 )
Warnstufe: Rot
Stand: 06.05.2021, 14:10 Uhr
Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:
Speyer wieder über 200 Inzidenz und damit die 3. höchste ins ganz Rheinland-Pfalz
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2498 ( + 29 ) Davon bereits genesen: 2111 Todesfälle: 81 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 201,7 ( + 23,7 ) Warnstufe: Rot