Silvester / Corona

Speyer

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Präsidialbereich Rheinpfalz

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf. Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
30.12.2020

Regeln und Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Auch das Jahresende unterliegt den pandemiebedingten Beschränkungen und es wird zu Silvester und Neujahr keine Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für den Rhein-Pfalz-Kreis gilt entsprechend der Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung einen triftigen Grund dafür hat. Diese Regelung hat noch bis mindestens 10. Januar 2021 Bestand. Das Nichtbeachten der Ausgangsbeschränkung kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro pro beteiligter Person geahndet werden.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Der Hintergrund für diese Maßnahme ist die momentan immer noch kritische Situation in den umliegenden Krankenhäusern. Da die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, sollte auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten werden, um nicht weitere Kapazitäten in den Krankenhäusern zu binden.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis appelliert an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und bittet um Verständnis für die Maßnahmen. Gemeinsam werden wir durchhalten und zusammenzuhalten, um hoffnungsvoll in das neue Jahr zu gehen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
31.12.2020

Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis

Silvester 2020 / Appell der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg, des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises und des Präsidenten des Polizeipräsidiums Mannheim

Corona-Krise, Lockdown, Ausgangsbeschränkung – dies sind die Themen des Jahres 2020, die die Menschen in der Region und darüber hinaus auch im Neuen Jahr beschäftigen werden.

Silvester steht nun unmittelbar vor der Tür. Die allgemeinen Corona-Regeln, wie das Einhalten des Mindestabstandes, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie die Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften sind einfache, aber effektive Maßnahmen, an die sich jeder halten sollte.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten über Silvester und an Neujahr uneingeschränkt weiter. Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen wird es nicht geben.

Zudem ist es bereits seit dem 22. Dezember deutschlandweit verboten, Silvesterfeuerwerk der Kategorie F 2 zu verkaufen. Darüber hinaus ist auch das Zünden von Böllern und Pyrotechnik im öffentlichen Raum untersagt.

Die Oberbürgermeister der beiden Großstädte Mannheim und Heidelberg, Dr. Peter Kurz und Prof. Dr. Eckart Würzner, der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises Stefan Dallinger und der Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim appellieren deshalb gemeinsam an die Bevölkerung, Kontakte zu reduzieren und in der Silvesternacht zuhause zu bleiben, um das Infektionsgeschehen weiter zu minimieren.

Zudem weisen sie eindringlich daraufhin, auf das Silvesterfeuerwerk in diesem Jahr gänzlich zu verzichten. Das Personal in den Kliniken und Notfallambulanzen in der Region arbeitet derzeit bereits an seiner Belastungsgrenze, sodass zusätzliche medizinische Versorgungen von Verletzungen, die durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerk entstehen können, vermieden werden sollten.

„Da wir alles dafür tun müssen, dass das Infektionsgeschehen nicht neu befeuert wird, gelten auch an Silvester die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ich bin froh, dass die ganz große Mehrheit dafür VerstäMannheimndnis hat. Das ist ein Hoffnungszeichen für den Start in das Jahr, in dem wir diese Krise überwinden wollen. Dass die Impfungen schon begonnen haben, sollte uns Kraft geben für die kommenden Wochen. Passen Sie weiter auf sich und andere auf und bleiben Sie gesund! Ich wünsche Ihnen allen ein wirklich gutes neues Jahr“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Das wird ein ganz anderes Silvester, als wir es gewohnt sind – leise, ohne Feuerwerk, ohne große Feiern“, ist sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sicher. „Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sind hart, gelten aber auch an Silvester uneingeschränkt. Das bedeutet, dass nach 20 Uhr niemand mehr ohne triftigen Grund seine Wohnung oder sein Grundstück verlassen darf. Bitte halten Sie sich an die Regeln, bleiben Sie zuhause und reduzieren Sie Ihre Kontakte. Wir haben dennoch allen Grund positiv auf 2021 zu schauen – dank der Impfung stehen die Chancen sehr gut, dass dieses Silvester in seiner Art einmalig bleiben wird und wir uns nächstes Jahr wieder alle näherkommen können. Ich wünsche Ihnen ein gutes Neues und bleiben Sie gesund!“

„Dieses Jahr werden wir eine ruhige Silvesternacht erleben. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten, die Kontakt- und Ausgangssperren gelten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, unser bereits enorm belastetes Gesundheitssystem aufgrund der Corona-Pandemie nicht weiter zu strapazieren. Und das begrüße ich sehr. Trotz aller Einschränkungen wünsche ich Ihnen allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2021“, ergänzt Landrat Stefan Dallinger.

Das Polizeipräsidium Mannheim bereitet sich wie in jedem Jahr akribisch auf den Jahreswechsel vor. Das Erhöhen von Mindeststärken auf allen Polizeirevieren und das zentrale Vorhalten von Einsatzkräften sind die Grundlagen der Einsatzplanungen für Silvester.

„Das Polizeipräsidium Mannheim, das für die Sicherheit von mehr als einer Million Menschen in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis Verantwortung trägt, wird in der Silvesternacht die Personalstärken bei jedem seiner 17 Polizeireviere erhöhen. Zur Gewährleistung einer hohen Präsenz und vieler Kontrollen sowie zur Bewältigung anlassbezogener Ereignisse, haben wir zusätzliche Einsatzkräfte aufgerufen, um an neuralgischen Punkten in der Region offensiv agieren zu können“, erläutert Polizeipräsident Andreas Stenger das Einsatzkonzept zum Jahreswechsel. „Wir werden die Bestimmungen der CoronaVO durchsetzen und alles dafür tun, dass es nicht zu Ansammlungen an spezifischen Brennpunkten kommt. Auch wenn es schwer fällt – bitte halten Sie durch, seien Sie geduldig und solidarisch und bleiben Sie zuhause! Auf ein gutes und gesundes Neues Jahr“, schließt Stenger.

Polizeipräsidium Mannheim
30.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Bitte beachten Sie das in Baden Württemberg eine Ausgangsbeschränkung von 20 – 5 Uhr gilt. Diese ist auch an Silvester in Kraft. Planen sie etwaige Silvesterbesuche also so das sie rechtzeitig wieder zu Hause sind oder aber fahren erst wieder frühestens um 5 Uhr am Neujahrsmorgen Heim.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Sport / Speyer

Rudergesellschaft Speyer

RGS-Rennruderernadeln 2020

Von Angelika Schwager

Leo Wels bei seinem 15. Sieg im Zweier-ohne

Die Rudergesellschaft Speyer verleiht an besonders erfolgreiche Leistungssportler die begehrten Rennruderernadeln. Bronze wird für mindestens 15 Siege, Silber ab 25 Erfolgen und Gold ab 40 ersten Plätzen vergeben.

Kaum zu glauben aber wahr, auch in der vermaledeiten Covid-19-Saison hat es ein Ruderer geschafft sich für die Verleihung der Rennruderernadel zu qualifizieren. Die Verleihung wird normalerweise anlässlich der Jahreshauptversammlung vorgenommen. Schon 2020 war dies aufgrund des Covid-19-bedingten Ausfalls der Mitgliederversammlung nicht möglich. Wir sind gespannt, ob´s 2021 funktioniert.

Die 15-Siege-Hürde übersprang bei den Junioren B Leo Wels. Mit 14 Siegen war Leo Wels in die Saison gegangen und hatte sich nach hartem Wintertraining sicher mehr vorgenommen als den einen Sieg im Jahr 2020. Diesen holte er sich bei der in die Südwestdeutsche Meisterschaft eingebetteten Trierer Regatta mit seinem Partner Leon Gronbach im Zweier-Ohne Steuermann der Junioren B. Im Jahr 2018 stehen acht Siege und im Jahr 2019 sechs Siege für Leo Wels in der Siegerstatistik. 2019 waren darunter gleich drei Südwestdeutsche Titel bei den Junioren B im Doppelvierer mit Steuermann, im Vierer ohne Steuermann und im Achter.

Der eine Sieg im „Corona-Jahr“ hievt Leo Wels auf 15 Gesamtsiege und damit zur Bronzenen Rennruderernadel.

30.12.2020

Silvester / Corona

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Stellungnahme zum Leserbrief „Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Speyerer Kita“

Zu den Missbrauchsvorwürfen gegen zwei Mitarbeitende der Kindertagesstätte St. Christophorus möchten wir als Elternausschuss der Kita Stellung nehmen:

Die vorgebrachten Vorwürfe wiegen sehr schwer und wurden in dem hier veröffentlichten Leserbrief noch massiv erweitert. Eingangs ging es um einen Einzelfall, nun ist von vielen betroffenen Kindern und zwei Mitarbeitenden die Rede. Der Elternausschuss wurde von der Familie, die die Vorwürfe erhoben hat, nicht informiert, bzw. um Unterstützung gebeten. Dies bedauern wir sehr, der Elternausschuss hätte hier möglicherweise eine vermittelnde Rolle übernehmen können. 

Weiterhin hätten wir uns gewünscht, dass die Ermittlungen der Behörden von der Öffentlichkeit ungestört zu einem Abschluss gebracht worden wären. Nach Herstellung einer breiten Öffentlichkeit hoffen wir, dass ein faires Verfahren für die Beschuldigten gewährleistet ist. Grundlage angemessener Konsequenzen für die Beschuldigten sind letztlich die unabhängigen Ermittlungen von Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. 

Den Kommentierenden sei gesagt, dass öffentliche Anschuldigungen und Forderungen ohne Sachgrundlage oder Kenntnis der Einrichtung, betroffener Kindern und Mitarbeitender der Kita nachhaltig schaden können. Es steht die geistige Gesundheit sowohl der Kinder, als auch der Kita Mitarbeitenden, sowie deren beruflicher Existenzen auf dem Spiel. 

Der Elternausschuss bittet daher um einen besonnenen Umgang mit den vorgebrachten Anschuldigungen. Selbstverständlich stehen wir dabei den Eltern und Mitarbeitenden zum Gespräch und als Vermittlungsstelle zur Verfügung. 

Der Elternausschuss der Kita St. Christophorus, Speyer
29.12.2020

Lesen sie hier den Leserbrief „Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Speyerer Kita“ sowie die Stellungnahmen von der Staatsanwaltschaft Frankenthal und dem Betreiber der Kita, Dompfarrei Pax Christi“

Leserbrief – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Corona / Rheinland-Pfalz

Ministerpräsidentin Malu Dreyer/Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: Tag der Hoffnung durch Start der Schutzimpfung

„Heute ist ein besonderer Tag, ein Tag der Hoffnung, der uns sehr lange in Erinnerung bleiben wird! Mit dem Beginn der Corona-Schutzimpfungen in Deutschland und hier bei uns in Rheinland-Pfalz sind wir einen großen Schritt in der Pandemiebekämpfung nach vorne gekommen. Das ist ein großer Lichtblick. Damit können wir dem Coronavirus die Stirn bieten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zum Start der Impfungen in Rheinland-Pfalz. Gemeinsam mit Gesundheitsstaatssekretär und Landeskoordinator Impfen Dr. Alexander Wilhelm nahmen sie am Auftakt der Schutzimpfungen im Alten- und Pflegeheim Maria vom Siege in Koblenz teil.

Die Ministerpräsidentin dankte allen Beteiligen für ihren Einsatz: „Noch nie wurde so schnell ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen. Noch nie wurden in so kurzer Zeit neue Strukturen wie die Impfzentren oder die mobilen Impfteams geschaffen – gemeinschaftlich, Hand in Hand durch ganz verschiedene Akteure. Hierfür danke ich allen Beteiligten sehr herzlich.“ Die Entwicklung des Impfstoffs durch BioNTech sei eine phantastische Forschungsleistung, die ihre Wurzeln in Rheinland-Pfalz hat. „In Rekordzeit hat BioNTech mit seinem amerikanischen Partner Pfizer diesen Impfstoff entwickelt. Dies ist eine phantastische Leistung, auf die wir Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen sehr stolz sind“, so die Ministerpräsidentin.

Zugleich appellierten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an die Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. „Die Schutzimpfung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto größer ist der Schutz für uns alle, desto besser und auch schneller können wir diese Pandemie hinter uns lassen.“

Aufgrund der zunächst engen Begrenzung des Impfstoffes starten die Impfungen in den Altenheimen und Senioreneinrichtungen in Rheinland-Pfalz – übereinstimmend mit den Vorgaben des Bundes und basierend auf den Empfehlungen zur Priorisierung der Ständigen Impfkommission. In Absprache mit dem einberufenen Ethikbeirat Corona-Schutzimpfung werden dabei zunächst jene Regionen bedient, die zum Stichtag 16. Dezember über der durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz des Landes lagen. Dies sind die Landkreise Bad Kreuznach, Germersheim, Kusel, Neuwied, der Rhein-Pfalz-Kreis und der Kreis Vulkaneifel sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Speyer.

Die Schutzimpfungen werden nach den durch den Bund zugesagten wöchentlichen Lieferungen nach und nach auf weitere Pflegeeinrichtungen ausgeweitet, bevor medizinisches Personal und die über 80-Jährigen in den Impfzentren geimpft werden. „Mit dem heutigen Tag können wir alle zuversichtlich nach vorne blicken. Mit dem Beginn der Schutzimpfungen und der möglichen Zulassung weiterer Impfstoffe können wir uns im Kampf gegen das Virus einen riesigen Vorteil verschaffen, Leben retten und schwere Krankheitsverläufe verhindern“, betonten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
26.12.2020

Kirche / Bistum Speyer

Gott schenkt Halt in einer erschütterten Welt

„Verletzbar der Welt hat sich allumfassend gezeigt“ – Ökumenische Gottesdienste in Krankenhaus und Altenheim

Die Botschaft des Weihnachtsfestes angesichts der erschütterten Sicherheiten in der Welt und in der Kirche stellt der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann in den Mittelpunkt seiner Weihnachtspredigt. Die „globale Verletzbarkeit unserer Welt“ habe sich in diesem Jahr „einschneidend und allumfassend“ gezeigt. Selbstverständlich angenommene Sicherheiten seien ins Wanken geraten. „Meine äußere und innere Welt ist zutiefst erschüttert – nicht nur die pandemische Welt in der Corona-Krise, auch meine geistliche Welt und Heimat, in der ich groß geworden bin und für die ich mich habe in den Dienst nehmen lassen – meine geliebte Kirche“, so Bischof Wiesemann.

Es sei keine „Kerzenschein-Romantik“, dass die großen christlichen Feste Weihnachten wie Ostern in der Nacht gefeiert werden, und auch kein „Weihnachts-Wintermärchen“, wenn das Evangelium von der Geburt Jesu im Stall von Bethlehem in die stille Nacht hinein verkündigt wird. „Es ist eine Provokation Gottes, gerichtet an alle Machtgefüge dieser Welt, die Umkehrung aller äußeren Ordnungen, Licht Gottes in die dunklen Abgründe der Menschen.“ Gott zeige sich im Dunkel der Nacht.

Seine Gedanken seien an diesem Weihnachtsfest – so Bischof Wiesemann weiter – überall dort, wo das Leben in seinen Grundfesten erschüttert ist. „Wo Menschen einsam sind und keinen Halt finden; wo Menschen um ihr Leben ringen und andere sich mit ihrem eigenen Leben für sie einsetzen; wo Menschen unausweichlich vor Entscheidungen gestellt werden, die sie überfordern und moralische Ordnungen zerbrechen lassen; wo Gerechtigkeit und Menschenwürde mit Füßen getreten wird, nur weil Menschen arm, anders, fremd, auf der Flucht sind.“ Mitten in die Wunden der Welt hinein leuchte Gottes Liebe auf.

Ökumenische Gottesdienste im Krankenhaus und Altenheim

Mit ökumenischen Gottesdiensten im Evangelischen Krankenhaus in Bad Dürkheim und im Caritas-Altenzentrum St. Hedwig in Kaiserslautern am 24. Dezember bringen Bischof Karl-Heinz Wiesemann und Kirchenpräsident Christian Schad die besondere Verbundenheit der Kirchen mit alten und kranken Menschen in der Corona-Pandemie zum Ausdruck. „Der Besuch soll zeichenhaft deutlich machen, dass die Weihnachtsbotschaft gerade denen gilt, die unter der gegenwärtigen Situation besonders leiden“, erklären das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz.

Die Gottesdienste werden in der jeweiligen Hauskapelle gefeiert und zu den Patienten und Bewohnern auf die Zimmer übertragen. In der Kapelle werden nur die Mitwirkenden anwesend sein. „Damit tragen wir dem Gesundheitsschutz Rechnung, dem angesichts der hohen Infektionszahlen eine herausragende Bedeutung zukommt“, so Bistum und Landeskirche. Auch für den Besuch von Bischof und Kirchenpräsident gelten strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Eine Teilnahme von weiteren Personen ist nicht möglich.

Bischöfliche Pressestelle
25.12.2020

Frohe Weihnachten

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Geschäftspartner, liebe Freunde,

das Team von Speyer 24/7 News wünscht euch und euren Familien frohe Weihnachten. Verbringt schöne Stunden, im Kreise eurer Lieben, genießt gutes Essen und die ruhige Zeit zwischen den Jahren.

Denkt leider dennoch an Abstand und die Minimierung der Kontakte denn Corona feiert leider nur das wir uns alle nahe kommen. Achtet daher auf euch und andere, bleibt Gesund und Munter und habt ein schönes, friedliches Weihnachtsfest.

Speyer 24/7 News
24.12.2020

Corona / Stadtnotizen Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 23.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1562 (+ 32)
Davon bereits genesen: 821
Todesfälle: 18 ( + 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0
Warnstufe: Rot

Stand: 23.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
24.12.2020

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben in Zusammenhang mit der Corona-Impfung

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben, in denen den Empfängern ihr angeblicher Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus mitgeteilt wird. Festgestellt wurden die täuschend echt aussehenden Schreiben zuletzt im Rhein-Pfalz-Kreis. Als Absender ist das dortige Gesundheitsamt angegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche gefälschten Schreiben auch anderswo im Land verschickt wurden. Der Betreff des Schreibens lautet „Terminbestätigung für Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2“. Es ist ein genauer Termin genannt, zu dem die Impfung angeblich stattfinden soll. Zudem enthält das Schreiben einen QR-Code. Wird dieser mit dem Smartphone gescannt, wird klar, dass es sich offensichtlich um ein gefälschtes Schreiben von Impfgegnern handelt. Sollten weitere Empfänger die gefälschten Briefe erhalten haben, werden diese gebeten, sich bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Auch vor einer Betrugsmasche in Zusammenhang mit den in Kürze beginnenden Corona-Impfungen warnt das LKA: In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall bekannt, in dem Betrüger eine Seniorin angerufen haben und sich als Mitarbeiter einer Impfstofffirma ausgaben. Sie boten der Frau ein Corona-Impfstoffpaket für 6000 Euro an. Glücklicherweise durchschaute die Frau die Masche und informierte die Polizei. Informationen zu den Corona-Impfungen bietet das Land Rheinland-Pfalz übrigens seit heute unter der Telefonnummer 0800/57 58 100 an (Montag bis Samstag 8 bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 bis 16 Uhr, Heiligabend und Silvester 8 bis 12 Uhr). Die ersten Schutzimpfungen sollen durch mobile Impfteams am kommenden Sonntag in ausgewählten Senioreneinrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende starten.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
24.12.2020

Stadtnotiz

Standesamt zwischen den Jahren geschlossen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Speyerer Standesamt von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020 geschlossen bleibt. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter*innen weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Für die Bestattungsunternehmen ist ein Notdienst eingerichtet. Ab Montag, 4. Januar 2021 ist die Erreichbarkeit des Standesamtes dann wieder zu den gewohnten Zeiten gewährleistet.

Stadt Speyer
24.12.2020

Corona Speyer / Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom Montag (21.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1509 (+ 30)
Davon bereits genesen: 788
Todesfälle: 17 ( + 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 415,3
Warnstufe: Rot

Stand: 21.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
22.12.2020

Stadt Speyer ermöglicht kostenfreie Schnelltests für Besucher*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Infolge der hohen Infektionszahlen in Speyer sind leider auch verschiedene Alten- und Pflegeeinrichtungen besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Stadt Speyer hat daher entschieden, ein kostenfreies Angebot an sogenannten Schnelltestungen für Besucher*innen von Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu schaffen, das den jeweiligen Einrichtungen über die Weihnachtsfeiertage Entlastung bieten soll und den Besuch der Angehörigen auch unter den derzeit hohen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.

„Die Anforderungen in den Einrichtungen sind für das Personal kaum noch zu bewältigen, weshalb trotz größtmöglicher Anstrengungen die Mitarbeiter*innen ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen“, bedauert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Daher wird die Stadt Speyer über die Weihnachtsfeiertage für Besucher*innen von stationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen kostenfreie Schnelltests ermöglichen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Bewohner*innen und des Personals. Zugleich kann jede und jeder, der dies möchte, seine Angehörigen besuchen“, so die Stadtchefin weiter.

Das Schnelltestzentrum wird vom 24. bis 26. Dezember 2020 jeweils von 9.30 bis 13 Uhr im kleinen Saal der Stadthalle für Besucher*innen von oben genannten Einrichtungen geöffnet sein. Um sich dort kostenlos testen lassen zu können, erhalten die Betroffenen zuvor in der jeweiligen Einrichtung eine Bescheinigung, einen sogenannten „Besucherschein“. Mit diesen ist dann ein Besuch im Schnelltestzentrum möglich, wobei Wartezeiten entsprechend einzuplanen sind.

Am Dienstag, den 22. Dezember 2020 findet neben der Testung von Mitarbeiter*innen von Schulen und Kindertagesstätten, die sich hierzu vorab freiwillig anmelden konnten, eine Schulung der Stadt Speyer statt, um einen reibungslosen Ablauf der Testungen während der Feiertage zu gewährleisten. Geschult werden ehrenamtliche Helfer*innen der Blaulicht-Familie sowie städtisches Personal, das sich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hat und über die entsprechende Qualifikation verfügt. Denn die Testungen mit PoC-Antigentests, die ein Ergebnis nach 15 Minuten anzeigen, können ausschließlich von Personen mit rettungsdienstlicher oder medizinischer Vorausbildung durchgeführt werden. Bei einem positivem Testergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich in den Einrichtungen mit FFP2-Masken aufzuhalten sowie die AHA-Regeln einzuhalten. Dies gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

„Der Schutz der Bewohner*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen steht für uns an oberster Stelle, denn diese Einrichtungen sind von der Pandemie besonders schwer getroffen“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Bund und Länder haben hier eindeutig zu lange gezögert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, weshalb wir es als unsere Pflicht ansehen, hier zu protegieren.“ Die Stadt Speyer wird deshalb alles dafür tun, um die Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen.

Stadt Speyer
22.12.2020

Stadtnotizen

Auszeichnung für die Sportler*in des Jahres ist abgesagt

Die Verleihung des Ehrenpreises für die Sportler*innen des Jahres 2020 sowie die Vergabe des Mannschaftspreises und des Nachwuchspreises der Stadt Speyer müssen pandemiebedingt leider abgesagt werden.

In diesem Jahr sieht man sich allerorts mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert, auch und gerade im Bereich des Sports. Dies führte eine weitreichende Entscheidung herbei: die Absage der Auszeichnung durch den Ehrenpreis, die für Anfang März 2021 vorgesehen war.

„Wir haben uns intensiv mit der Wahl für die Sportler*innen des Jahres für 2020 befasst und wollten durch die Verleihung insbesondere in diesem schwierigen Jahr den Aktiven eine zusätzliche Motivation liefen“, so Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs. „Jedoch herrschen zurzeit keine vergleichbaren Bedingungen, da der coronabedingte Trainings- und Wettkampfbetrieb die jeweiligen Sportarten unterschiedlich trifft. Insgesamt hätten viele Athlet*innen keine Möglichkeit wahrnehmen können, sich mit Wettkampfleistungen öffentlich zu präsentieren“, erläutert Monika Kabs.

Da diese Ungleichmäßigkeit der Wettbewerbsbedingungen dem Ehrenpreis nicht gerecht geworden wäre, fiel letztendlich die Entscheidung, die renommierte Speyerer Auszeichnung und im Zuge dessen auch die Verleihung des Mannschafts- und Nachwuchspreises ein Jahr auszusetzen.

Seit der ersten Ehrenpreisverleihung für den Sportler des Jahres 1972 ist dies ein Novum, denn bisher wurde die Auszeichnung ohne Unterbrechung vergeben.

Erster Preisträger war der Boxer und Speyerer Urgestein Hans Freistadt (1. Boxclub Speyer). Zwei Jahre später wurde mit Henny Sohn erstmalig auch eine Sportlerin vom Judo-Sport-Verein geehrt. Neben vielen anderen verdienten Sportler*innen erhielten jüngst Alicia Bohn (Rudergesellschaft) und Peter Rudolph (Wassersportverein Speyer) diese Ehrung.

Stadt Speyer
22.12.2020

Leserbrief

Verdacht auf sexuellen Missbrauch in Speyerer Kita

Liebe Eltern,

mein Kind geht erst seit Ende Januar 2020 in die Kita St. Christopherus. Zum einen musste sie oft, wie alle anderen Kinder auch, in diesem Jahr wegen der Pandemie aussetzen, dann mehrmals wegen Erkältungen und eines Armbruchs, wobei letzteres sich ebenfalls in der Kita ereignete. Alles in allem war sie kaum 3 Monate in dieser Kita.

Meine Tochter benötigt seit anderthalb Jahren keine Windeln mehr. Sie benötigt auch keine Hilfe, für Toilettengänge. Das macht sie schon alles selbstständig. Komischerweise kam sie ein paar Mal mit nassen Klamotten nach Hause, was mich sehr gewundert hat. Am 08.10.2020 kam sie wieder einmal mit nasser Unterhose. Die Unterhose war verdreht und verkehrt herum angezogen. Daraufhin habe ich sie gefragt, wer ihr die Unterhose so angezogen hat und warum sie nass ist. Sie sagte „Herr…….. (Erzieher) hat mir gesagt du dummes Kind, aber es hat mir weh getan, Mama“. Nachdem wir sie ausgefragt haben, haben wir festgestellt, dass der besagte Erzieher laut ihrer Aussage ihr „Mumu-Spiele beibringen wollte“. Schlimmer noch, er habe die Finger in ihren Vaginalbereich und in den After gesteckt.

Dies alles passierte auf der Toilette in der Kita. Er habe sie dorthin gebracht. Meine Tochter wird im Februar 4 Jahre und ich kann mich glücklich schätzen, dass sie so wortgewandt ist und uns alles bis ins kleinste Detail erzählen kann. Nach wochenlangem Hin und Her haben wir uns nur im Kreis gedreht. Keine der Behörden wollte uns tatsächlich tatkräftig unterstützen. Keine wirkliche Beratung. Wir haben den besagten Erzieher noch am selben Abend angezeigt. Alle Behörden haben wir eingeschaltet. Kinderschutz, Jugendamt, die Polizei und sogar die Bürgermeisterin Frau Seiler habe ich benachrichtigt.

Seitens der Kita wurden wir so dargestellt, als hätte sich mein Kind alles ausgedacht.

Doch das ist zu detailreich als dass sich ein Kind so etwas ausgedacht hätte.

Alles wird unter den Teppich gekehrt. Oder wurden Sie schon darüber informiert?

Meine Tochter erzählt mir tagtäglich von dem Vorfall. Jeden Abend und jeden Tag und fragt mich „Mama warum hat mir Herr………. (Erzieher) sowas angetan?“ und möchte mir von neuem erzählen, was passiert ist. Ich weiß, dass das zu erwachsen klingt, aber es gibt Kinder in dem Alter, bei denen die emotionale Intelligenz etwas reifer ist und sie ist so einer. Immer wieder dieselben Details. Ich würde es erkennen, wenn sie was dazu erfinden würde. Das würde jede Mutter erkennen. Meine Tochter meint immer wieder, dass er diese „Mumu- und Popospiele“ auch mit ANDEREN Kindern mache.

Daher mein Appell an Sie. Fragen Sie Ihre Kinder ganz vorsichtig, ob Ihnen was aufgefallen ist oder ob auch sie tatsächlich Opfer dieser Straftaten wurden. Da momentan die Ermittlungen laufen, musste der Erzieher vorübergehend vom Dienst entfernt werden und hat laut Kitaleitung Qualitätsmanagementaufgaben, die er von Zuhause aus erledigt und sobald alles geklärt ist, käme er wieder zurück (das teilte uns die Kitaleitung in unserem ersten Gespräch mit). Der mutmaßliche Täter ist nicht über Nacht pädophil geworden als er meine Tochter sah, sondern hatte viel Zeit, um die „Fähigkeiten“ und Methoden auszutesten. Er ist schließlich seit 7 oder 8 Jahren in der Kita St. Christopherus als Erzieher tätig. Ich habe viele Fachleute befragt und sie sagten, dass das genau die Vorgehensweise ist, die sie anwenden: Gefügig machen, beibringen wie das geht, oder schlimmstenfalls drohen, dass ihnen oder ihren Familienmitgliedern etwas Schlimmes passieren würde, wenn sie nicht mitmachen.

Mein Kind wird so eine Kita nicht mehr besuchen und wir gehen rechtlich gegen die Kita vor. Falls noch andere Opfer sich melden möchten, möchte ich Ihnen sagen: Sie sind nicht allein! Wir gehen tagtäglich durch die Hölle und wir wissen, dass andere Kinder zum Opfer dieser Taten wurden.

Als mich gestern einpaar Eltern so aufgewühlt vor der Kita sahen teilweise ohne mich zu beachten oder das Vorgehen (die Stellvertretende Leitung hat sich wehement geweigert mir die Sachen meiner Tochter zurück zu geben Klamotten, Wäsche etc.) der Kita zu hinterfragen. Auch Ihnen möchte ich sagen: Sie können sich jederzeit bei mir melden. Dazu habe ich die folgende Email-Adresse Eltern.kitastchristopherus@gmail.com eingerichtet.

Lassen Sie uns GEMEINSAM dagegen für unsere Kinder vorgehen.

Frau M. (Name der Redaktion bekannt)
20.12.2020

Anmerkung der Redaktion:

Leserbriefe müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Sollten auch sie uns etwas mitteilen wollen freuen wir uns über

Email: 24newsspeyer@web.de

sowie über

Whatsapp 017647709206

In diesem besonderen Fall haben wir uns aber intensiv mit Frau M. ausgetauscht und sind weiter am Recherchieren, lesen sie hierzu auch die eingegangenen Stellungnahmen.

Speyer 24/7 News
20.12.2020

Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Frankenthal

Lieber Herr Kemmerich,

das Ermittlungsverfahren wird gegen zwei Mitarbeiter einer Kindertagesstätte in Speyer wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes geführt. Das fast 4-jährige Kind wird demnächst unter Hinzuziehung einer aussagepsychologischen Sachverständigen polizeilich angehört werden. Bislang besteht aufgrund der Angaben der Eltern des Kindes lediglich ein vager Anfangsverdacht, der freiheitsentziehende Maßnahmen nicht begründen kann.

Viele Grüße!

Hubert Ströber
Leitender Oberstaatsanwalt
Behördenleiter
STAATSANWALTSCHAFT FRANKENTHAL (PFALZ)

Stellungnahme Missbrauchsvorwurf Kita St. Christopherus am 08.10.2020

Sehr geehrter Herr Kemmerich,

Ihre Anfrage wurde mir über die Pressestelle des Bistums weitergeleitet.
Die Dompfarrei Pax Christi ist Träger der Kita St. Christophorus. Deshalb haben wir, unmittelbar nachdem uns die Missbrauchvorwürfe mitgeteilt wurden, eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal gestellt und die Mitarbeitenden bis zur weiteren Klärung freigestellt.

Die Ermittlungen wurden umgehend aufgenommen, sind aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Für weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft.

Der Vorgang ist für alle Beteiligten sehr belastend und bedrückend. Wir sind aber zuversichtlich, dass die ermittelnden Behörden zu einer umfassenden Klärung des Sachverhalts kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Nowicki
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Dompfarrei Pax Christi
Paul Nowicki
Diakon

Elternausschuss der Kita St Christophorus

Zu den Missbrauchsvorwürfen gegen zwei Mitarbeitende der Kindertagesstätte St. Christophorus möchten wir als Elternausschuss der Kita Stellung nehmen: 

Die vorgebrachten Vorwürfe wiegen sehr schwer und wurden in dem hier veröffentlichten Leserbrief noch massiv erweitert. Eingangs ging es um einen Einzelfall, nun ist von vielen betroffenen Kindern und zwei Mitarbeitenden die Rede. Der Elternausschuss wurde von der Familie, die die Vorwürfe erhoben hat, nicht informiert, bzw. um Unterstützung gebeten. Dies bedauern wir sehr, der Elternausschuss hätte hier möglicherweise eine vermittelnde Rolle übernehmen können. 

Weiterhin hätten wir uns gewünscht, dass die Ermittlungen der Behörden von der Öffentlichkeit ungestört zu einem Abschluss gebracht worden wären. Nach Herstellung einer breiten Öffentlichkeit hoffen wir, dass ein faires Verfahren für die Beschuldigten gewährleistet ist. Grundlage angemessener Konsequenzen für die Beschuldigten sind letztlich die unabhängigen Ermittlungen von Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft. 

Den Kommentierenden sei gesagt, dass öffentliche Anschuldigungen und Forderungen ohne Sachgrundlage oder Kenntnis der Einrichtung, betroffener Kindern und Mitarbeitender der Kita nachhaltig schaden können. Es steht die geistige Gesundheit sowohl der Kinder, als auch der Kita Mitarbeitenden, sowie deren beruflicher Existenzen auf dem Spiel. 

Der Elternausschuss bittet daher um einen besonnenen Umgang mit den vorgebrachten Anschuldigungen. Selbstverständlich stehen wir dabei den Eltern und Mitarbeitenden zum Gespräch und als Vermittlungsstelle zur Verfügung. 

Der Elternausschuss der Kita St. Christophorus, Speyer