Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag, 22.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1530 (+ 17)
Davon bereits genesen: 803
Todesfälle: 17
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 403,5
Warnstufe: Rot

Stand: 22.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
23.12.2020

Unterstützungskräfte für Senioren- und Pflegeeinrichtungen dringend gesucht

Aufgrund der derzeit großen Belastung der Senioren- und Pflegeeinrichtungen sucht die Stadt Speyer dringend weitere Kräfte, um die Einrichtungen zu unterstützen. „Es fehlt an diesen Stellen schlicht an Personal, um den großen Herausforderungen der Pandemie vollumfänglich entgegenwirken zu können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Da wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt an ihre körperlichen sowie psychischen Grenzen kommen, sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.“ 

Der Aufruf richtet sich vor allem an alle Bürger*innen, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen. Gesucht werden Personen, die eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich absolviert haben, die sich bereits in Altersteilzeit oder im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung befinden oder die eine berufliche Auszeit genommen haben.

Hierzu zählen:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Krankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
  • Pflegehelfer/in (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in)
  • Kinderkrankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in)
  • Fachkraft zur Pflegeassistenz
  • Arzthelfer/in / Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
  • Zahnarzthelfer/in (ZMFA)
  • Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Logopäde/in
  • Ergotherapeut/in
  • Physiotherapeut/in

Die Freiwilligen werden im stationären Pflegebereich eingesetzt, wobei es nicht um Pflege im klassischen Sinne geht, sondern vor allem um die Durchführung von PoC-Antigentests, die sogenannten Schnelltests.

Die Rückmeldungen werden in einem Pflegepool gesammelt und an die entsprechenden Stellen weitervermittelt, um im Bedarfsfall auf geeignete Kräfte zurückgreifen zu können. Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten genau geprüft sowie darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Nach der Vermittlung können die Helfer*innen eine mögliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung mit dem Träger klären, bei dem sie eingesetzt sind. 

Darüber hinaus sind auch Personen, die nicht aus einem medizinischen oder pflegerischen Berufszweig stammen, eingeladen, zu helfen. So können neben der Hilfe für zu Hause lebende Senior*innen bei der Erledigung von Einkäufen oder einem Telefonbesuchsdienst, wie es bereits im Frühjahr der Fall war, nun auch die Seniorenheime unterstützt werden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Briefe für Senior*innen zu schreiben oder vorzulesen, sich die Zeit für ein Gespräch zu nehmen oder gemeinsam eine Partie Karten zu spielen – kurzum, das Personal in den Punkten zu unterstützen, für die gerade wenig Zeit zur Verfügung steht. Aber auch in anderen Bereichen wie der Essensausgabe werden dringend helfende Hände gesucht. 

Bürgermeisterin Monika Kabs weist auf die seelischen und auch körperlichen Folgen der Pandemie hin: „Gerade jetzt, wo die Besuchszeiten in den Alten- und Pflegeeinrichtungen stark begrenzt wurden, sehen wir, wir sehr viele der Bewohner*innen darunter leiden. Deshalb möchte ich alle, die sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlen, dringend bitten sich bei uns zu melden“, appelliert die Sozialdezernentin an die Bürger*innen. 

Helfer*innen für den medizinischen als auch nichtmedizinischen Bereich füllen das Anmeldeformular unter www.speyer.de/helfen aus oder können sich alternativ per E-Mail an seniorenhilfe@stadt-speyer.de melden. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ute Brommer von der Speyerer Freiwilligenagentur (ehrenamt@stadt-speyer.de) und Ria Krampitz vom Seniorenbüro der Stadt Speyer (ria.krampitz@stadt-speyer.de) zur Verfügung.

Stadt Speyer
23.12.2020

Stadt Speyer bittet um aktive Mithilfe bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Betroffenen

Die Stadtverwaltung Speyer hat dem Gesundheitsamt im Rahmen der Amtshilfe Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt, um im Bereich der Kontaktnachverfolgung Unterstützung bieten zu können.

„Mit diesem wichtigen Schritt befinden wir uns auf dem richtigen Weg, Infektionsketten schnellstmöglich zu erkennen und entsprechend zügig reagieren und handeln zu können. Um diesen Weg zu Ende gehen zu können, sind wir aber auf die Mithilfe der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen, wie uns auch noch mal der intensive Austausch mit unserem medizinischen Fachberater aufgezeigt hat“, verdeutlicht die Stadtchefin.

So sollen Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten, aber keine Symptome aufweisen, am fünften Tag der Quarantäne einen Termin im örtlichen Testzentrum vereinbaren.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Testergebnis von der Quarantänepflicht weder befreit noch die Quarantänezeit verkürzt, sondern dazu dient, gegebenenfalls weitere mit Corona Infizierte aufzuspüren und somit das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus maßgeblich zu verringern. 

Symptomatische Kontaktpersonen sollten sofort ihre*n Hausärzt*in kontaktieren, um dort direkt getestet zu werden oder um an das zuständige Testzentrum weitervermittelt zu werden.

„Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zählt jeder Tag. Sie ist seit Beginn der Pandemie eine zentrale Säule der Bekämpfungsstrategie, weshalb es wichtig ist, dass sich die Betroffenen aktiv und gewissenhaft an der Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie beteiligen. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Relevanz dieser Verfahrensweise auf.

Das Testzentrum in der Halle 101 ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 14 und 18 Uhr geöffnet.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
23.12.2020

Corona, Fallzahlen und Verordnungen in Speyer

Corona-Fallzahlen

Mit einer Inzidenz von 367,9 der traurige Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz, die Stadt Speyer.

Montag, 16.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 522 (+ 57 zu Freitag)
Davon bereits genesen: 206
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 367,9
Warnstufe: Rot

Stand: 16.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
17.11.2020

Stadt plant Allgemeinverfügung

Ausweitung der Maskenpflicht und Einschränkung der Besuchsregelungen

Ab 18.11.2020 ab dem Postplatz bis zum Domplatz sowie in allen Seitenstraßen Pflicht zu tragen, eine Alltags Mund-Nasen-Maske.

Die Stadt Speyer plant in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 17. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) zu erlassen. Die neuen Regelungen sollen ab Mittwoch, 18. November 2020, in Kraft treten und liegen den zuständigen Landesbehörden derzeit zur Zustimmung vor. „Leider ein notwendiger Schritt angesichts der steigenden Infektionszahlen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Gegenstand der Allgemeinverfügung soll die Verpflichtung sein, eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zu tragen:

  • Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Große Sämergasse, Schulergasse, Schustergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

Dies soll dazu dienen, dass an sogenannten „engen Bereichen“ in der Innenstadt der Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich ist aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.

  • Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
  • Außerdem soll es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen an jedem in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr untersagt werden alkoholhaltige Getränke abzugeben.
  • Darüber hinaus soll für Alten- und Pflegeheime eine Zutrittsbeschränkung gelten, wonach Bewohner*innen pro Tag nur noch Besuch von einer Person für eine Besuchszeit von einer Stunde erhalten dürfen.

Die übrigen Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

„Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. So schlagen sich unter anderem die Infektionen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wie auch eine große Anzahl an Infektionen in Seniorenheimen und auch in Schulen in dem aktuellen Inzidenzwert von 367,9 nieder (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen). Zudem wurden vom zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in der vergangenen Woche etliche Fälle nacherfasst. Obwohl die Stadt Kenntnisse von den oben genannten Hot-Spots hat, bleibt das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes leider weiterhin sehr diffus.

Auch die erneute Inbetriebnahme des Abstrichzentrums in der Halle 101 hat zahlreiche asymptomatische Fälle aufgedeckt. „Diese Strategie und das verstärkte Testen ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn auf diese Weise können Infektionsfälle rechtzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dass das Infektionsgeschehen in den vergangen Tagen so rapide angestiegen ist, hat uns gezeigt, dass es höchste Zeit ist zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die kurze Entscheidungswege erfordern und dennoch effektiv sind“, so die Stadtchefin.

Da auch Kindertagesstätten immer mehr Infektionsfälle verzeichnen müssen, wird für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft die Verpflichtung und in freier Trägerschaft die Empfehlung ausgesprochen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, um den Kontakt zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften zu reduzieren und folglich das Infektionsrisiko SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen zu reduzieren. Bürgermeisterin Monika Kabs konstatiert: „Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir uns bewusst sind, dass damit voraussichtlich der tägliche Betreuungsumfang reduziert werden wird, was für viele Familien eine Herausforderung darstellt. Ziel ist es aber, die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, weshalb ich die Eltern um Verständnis bitte, die eingeleiteten Maßnahmen als Risikominimierung anzusehen. Wenn die Maßnahmen wirken und die Zahlen sinken, werden wir die Betreuung umgehend wieder anpassen.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
17.11.2020

Corona, Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen

Donnerstag, 22.10.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 197 (+ 7)
Davon bereits genesen: 162
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 84
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 36
Warnstufe: Orange

Stand: 22.10.2020, 15:30 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
23.10.2020

Mittwoch, 21.10.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 190 (+ 2)
Davon bereits genesen: 162
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 74
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 20
Warnstufe: Gelb

Stand: 21.10.2020, 15:30 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
22.10.2020

Steigende Corona-Fallzahlen in Speyer: Warnstufe Orange erreicht – 11. CoBeLVO bis 30. November 2020 verlängert

Seit Donnerstag (22.10.2020) auf Warnstufe „Orange“

Am Donnerstag, 22 Oktober 2020, hat die Stadt Speyer Warnstufe Orange des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht. Mit einem Inzidenzwert von 36 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen hat Speyer den Grenzwert von 35 knapp überschritten.

„Der schnelle Anstieg der Fallzahlen und der Wechsel von Grün auf zunächst Gelb und nun Orange innerhalb von nur zwei Tagen zeigt, wie dynamisch die Lage ist. Es gilt nun zu verhindern, dass wir in die rote Phase rutschen. Dazu kann jede und jeder einzelne von uns seinen Teil beitragen. Beachten Sie die bekannten AHA-Regeln, sorgen Sie in Innenräumen für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung und nehmen Sie Rücksicht aufeinander“, appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Gemäß den Vorgaben des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz wird am morgigen Freitagnachmittag eine Corona-Task-Force zusammentreten und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entscheiden. Die Stadt Speyer wird im Anschluss daran mittels einer Pressemitteilung und deren Veröffentlichungen unter www.speyer.de/corona über die weiteren Schritte informieren.

Bereits sicher ist, dass der Kommunale Vollzugsdienst ab sofort wieder verstärkt die Einhaltung der Regelungen der geltenden 11. Corona Bekämpfungsverordnung überprüfen wird. Darüber hinaus wird ab kommender Woche Montag, 26. Oktober 2020, die persönliche Vorsprache bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.


Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass in allen Verwaltungs- und Dienstgebäuden der Stadtverwaltung nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.

Weiterhin hat das Land Rheinland-Pfalz heute die Fünfte Änderungsverordnung zur Elften Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) veröffentlicht. Demnach werden ab Montag, 26. Oktober 2020, private Feierlichkeiten und Zusammenkünfte nur noch mit maximal 25 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt sein – unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Dies gilt auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen. Außerdem wurde die 11. CoBeLVO bis einschließlich 30. November 2020 verlängert.

Das Abstrichzentrum in der Halle 101 nimmt wie bereits mitgeteilt am morgigen Freitag seinen Betrieb auf. Personen aus dem Einzugsgebiet Speyer, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, können sich dann montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 15 und 18 Uhr in der Halle 101 auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.

Die jeweils aktuellen Zahlen für Speyer sowie alle geltenden Rechtgrundlagen und Neuigkeiten zum Thema können jederzeit unter www.speyer.de/corona abgerufen werden. 

Stadt Speyer
23.10.2020

Abstrichzentrum in der Halle 101 wird reaktiviert

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird die Stadt Speyer gemeinsam mit dem DRK Kreisverband Speyer und dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, am kommenden Freitag, 23. Oktober 2020, das Abstrichzentrum in der Halle 101 reaktivieren.

„Nach wie vor ist es uns ein besonderes Anliegen, eine wohnortnahe und niedrigschwellige Testmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und gleichzeitig Patientenströme sinnvoll zu steuern und die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Die erneute Reaktivierung des Abstrichzentrums war für uns daher obligatorisch“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Ab Freitag, 23. Oktober können sich Personen aus dem Einzugsgebiet Speyer, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 15 und 18 Uhr in der Halle 101 auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.

Wer kann sich testen lassen?

Personen, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, also:

  • Kontaktpersonen der Kategorie I nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall innerhalb der letzten zehn Tage
  • Personen, die über die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert wurden
  • Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem Risikogebiet im In- und Ausland aufgehalten haben
  • Personen mit Symptomen (Fieber, trockener Husten, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksverlust etc.) sollten sich wegen eines Testtermins telefonisch mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.

Was kostet der Test?

Der Test ist für Personen, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, kostenlos (s.o.).

Wie erhalte ich mein Testergebnis?

Personen, die im Abstrichzentrum getestet wurden, können ihr Testergebnis in der Regel innerhalb von 48 Stunden elektronisch einsehen. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden sie zusätzlich telefonisch informiert. Außerdem meldet sich dann auch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Stadt Speyer selbst hat aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf die Testergebnisse.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut.

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html abgerufen werden.

Was sollten symptomatische Personen tun, die weder eine*n Hausarzt/Hausärztin noch eine der Hotlines erreichen?

Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind, sollten Betroffene sich selbst isolieren, d.h. zu Hause bleiben und Kontakte meiden. Falls diese unvermeidlich sind, sollten die AHA-Regeln eingehalten werden (Abstand von mindestens 1,5 Metern – Hygieneregeln beachten – Alltagsmasken tragen). Sollten die Beschwerden zunehmen, sollte zunächst nochmals versucht werden, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen (z.B. Atemnot) ist umgehend der Notruf 112 zu kontaktieren.

Werden Schnelltests, Antigen- oder Antikörpertests angeboten?

Nein, es werden ausschließlich PCR-Tests mit Labordiagnostik angeboten, da diese die genauesten Ergebnisse liefern. Antikörpertests sind darüber hinaus nicht dazu geeignet, eine akute Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen.

Stadt Speyer
22.10.2020

Stadtnotizen

Stadtvorstand beschließt Verlängerung der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer

Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen ermöglicht die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 bis zum 31. März 2021. Dies hat der Stadtvorstand beschlossen.

Gewerbetreibende, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen einen erneuten Antrag bei der städtischen Steuerabteilung stellen, da bisher beantragte Stundungen zum Jahresende 2020 auslaufen. Der Antrag kann per E-Mail an peter.imo@stadt-speyer.de gestellt werden und muss eine kurze Begründung beinhalten, warum die Stundung beantragt wird (beispielsweise Umsatzausfall durch Schließung). 

Die Festsetzung der Gewerbesteuer 2019 ist ohnehin bis zum 31. März 2021 zinslos.

„Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation, in der viele Betriebe von unsicheren Zukunftsaussichten geplagt mit Sorge die tägliche Entwicklung der Fallzahlen beobachten, während sie gleichzeitig noch mit den Folgen des Lockdowns im Frühjahr kämpfen. Mit der Verlängerung der Möglichkeit der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer möchten wir weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglichen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie wenigstens abzumildern“, erläutert Oberbürgermeisterin Seiler die Entscheidung des Stadtvorstandes.

Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.

Stadt Speyer
22.10.2020

Stadtwerke warnen vor falschen Anrufen

Am Dienstag (20.10.) riefen zahlreiche Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS) an. Diese informierten darüber, dass sie mit Stichwort „Stromvertragsoptimierung“ angeblich von den SWS angerufen wurden und Zählerstände und Zählernummern mitteilen sollten. Geraten diese Daten in falsche Hände, können darüber – ungewollt – Verträge zustande kommen. Die SWS distanzieren sich von den Anrufen.

Die Stadtwerke stellen klar, dass sie weder Kooperationen mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten bzw. Zählerdaten abfragen. Die SWS raten, generell keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufers notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufern gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. Gegen einige Wettbewerber konnten die SWS mit Unterstützung engagierter Kunden bereits erfolgreich gerichtlich vorgehen, worauf die unseriösen Aktivitäten per Gerichtsbeschluss untersagt wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.

Unterstützung erhalten Kunden bei den SWS unter Telefon 06232/625-1110 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
22.10.2020

Jugendförderung bietet Werkstattkurs im Streetdance an

Langeweile in der dunklen, kalten Jahreszeit? Das muss nicht sein! Nach den Herbstferien bietet die Jugendförderung verschiedene Werkstattkurse an. Im Werkstattkurs „Streetdance“ gibt es aktuell noch freie Plätze.

Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 11 Jahren und findet ab dem 5. November 2020 immer donnerstags von 16:00 bis 17:30 Uhr in der Jugendförderung Speyer, Seekatzstraße 5, statt.

In der Gruppe werden verschiedene Tanzstile wie Hip Hop, Breakdance, Jazz oder Modern ausprobiert. Dabei sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. Die eigenen Ideen der Kinder finden sich in einer gemeinsam einstudierten Performance wieder.

Der Kurs findet in einer festen Kleingruppe statt, daher ist auch eine Anmeldung erforderlich. Entsprechende Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden selbstverständlich getroffen. Weitere Informationen zum Werkstattkurs sowie die Anmeldemasken sind auf der Homepage der Jugendförderung www.jufö.de zu finden.

Stadt Speyer / Jugendförderung
22.10.2020

SWS: Digitale Wege nutzen

Aufgrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen bitten die Stadtwerke Speyer (SWS) darum, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es dringend erforderlich ist. Die SWS sind telefonisch (06232/625-0), per E-Mail (office@stadtwerke-speyer.de) und über das Kundenportal (www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal) zu erreichen.

Der Kassenautomat für Bareinzahlungen steht im Kundenzentrum zur Verfügung. Prepayment-Karten können zu den regulären Öffnungszeiten aufgeladen werden.

Die SWS bitten die Kundschaft, die turnusmäßige Ablesung ihrer Energie- und Wasserzähler selbst vorzunehmen. Ablesekarten werden zum gewohnten Zeitfenster an die Haushalte verteilt. Teilbetragsänderungen sind digital möglich.

Öffnungszeiten Kundenzentrum, Industriestraße 23:
Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr

Do: 7.30 bis 18.00 Uhr

Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Aktuelle Hinweise: www.stadtwerke-speyer.de oder MeinSpeyer-App

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
22.10.2020

Softwareumstellung im Fundbüro

Aufgrund einer großen Softwareumstellung im Fundbüro, die voraussichtlich bis Anfang November andauern wird, ist vorübergehend nur ein eingeschränkter Service möglich.

Auskünfte zu Fundsachen können nur dienstags und donnerstags gegeben werden, die Abgabe von Fundgegenständen ist aber wie gewohnt zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro in der Maximilianstraße gewährleistet.

Für Rückfragen zu Fundsachen steht dienstags und donnerstags ein/e Ansprechpartner*in telefonisch unter 06232 14-2444 zur Verfügung.

Stadt Speyer / Fundbüro
22.10.2020

Verkehrsnotizen

Straße Am Technik Museum gesperrt

Ab Dienstag, 27. Oktober 2020, werden im Gehwegbereich der Industriestraße fünf Beleuchtungsmasten neu gesetzt. Die Arbeiten, die etwa 14 Tage in Anspruch nehmen werden, machen von der Aral Tankstelle kommend eine Sperrung der Straße Am Technik Museum erforderlich. Der Verkehr wird an der Baustelle über die bereits gesperrte Linksabbiegespur vorbei geleitet. Der Gehweg im Baustellenbereich wird gesperrt. Fußgänger*innen werden über die Ampel Am Technik Museum und die Ampel im Bereich der Feuerwehr geführt.

Die Umleitung für den KFZ-Verkehr in Fahrtrichtung Festplatz, aus dem Industriegebiet kommend, erfolgt über die Heinkelstraße, Am Neuen Rheinhafen und die Geibstraße.

Sophie-de-la-Roche-Straße gesperrt

Aufgrund von Fassadenarbeiten wird die Sophie-de-la-Roche-Straße auf Höhe der Hausnummer 8 am 29. Oktober 2020 von 9 bis voraussichtlich 13 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Teilsperrung des Parkplatzes an der Stadthalle

Wegen einer Veranstaltung wird der östliche Teilbereich des Parkplatzes an der Stadthalle am Mittwoch, 28. Oktober 2020 für den Individualverkehr gesperrt. Auch Jahres- und Monatsparkscheininhaber*innen können an diesem Tag ihre Fahrzeuge nicht dort abstellen.

Stadt Speyer
22.10.2020

Eurichsgasse gesperrt

Aufgrund von Dacharbeiten wird die Eurichsgasse in Höhe der Hausnummer 3 ab dem 23. Oktober bis voraussichtlich 30. Oktober 2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Für die Dauer der Maßnahme wird die Straße beidseitig als Sackgasse ausgewiesen und die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
22.10.2020

Bankett- und Muldenaushub-Arbeiten am Geh- und Radweg

Seit Mittwoch, den 21. Oktober 2020, finden parallel der B 39 im Bereich Priesterseminar Baumaßnahmen statt. In den betroffenen Bereichen werden die Bankette abgehoben und die Mulde, die zur Entwässerung notwendig ist, wieder hergestellt.

Die Arbeiten sind in zwei Bauabschnitte aufgeteilt: Der erste Bauabschnitt beginnt am 21. Oktober und wird voraussichtlich bis zum 28. Oktober 2020 andauern. Hierfür ist eine Sperrung des Geh- und Radwegs zwischen den Straßen Am Germansberg und Im Palmer vorgesehen.

Die Arbeiten des zweiten Bauabschnitts werden voraussichtlich vom 28. Oktober bis 04. November erfolgen. Hierbei werden der Geh- und Radweg zwischen Im Palmer bis zur Einmündung Closweg gesperrt.

Eine Sperrung ist deshalb erforderlich, da in den angegebenen Abschnitten Großgeräte wie Bagger und LKW zum Einsatz kommen.

Eine Umleitung wird nicht ausgewiesen, da das örtliche Straßennetz parallel des Weges genutzt werden kann.

Für Rückfragen steht Ihnen die Tiefbauabteilung unter 14-2237 zur Verfügung.

Stadt Speyer
22.10.2020

Sanierung der Fugen in der Hasenpfuhlstraße

Seit Montag, 19. Oktober 2020, werden die Fugen in der Hasenpfuhlstraße im Abschnitt Mittelsteg bis Sonnengasse saniert.

Die Bauzeit ist auf insgesamt ca. fünf Wochen angelegt, sofern die Witterungsbedingungen dies zulassen.

Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Der erste Bauabschnitt verläuft vom Mittelsteg bis zur Widdergasse/Bärengasse, der zweite von der Bärengasse bis zur Hausnummer 42 und der dritte von der Hausnummer 42 bis zur Sonnengasse.

Es ist zwingend zu beachten, dass die abgesperrten Flächen/Arbeitsbereiche nicht betreten werden dürfen, da das Fugenmaterial zunächst aushärten muss.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Hasenpfuhlstraße für die jeweiligen Bauabschnitte für den Straßenverkehr komplett zu sperren. Randbereiche wie Gehwege bleiben frei, sodass ein Durchgang für Fußgänger und Anwohner sichergestellt ist.      

Eine Umleitung wird eingerichtet und die Zu- und Abfahrten sind über die Widdergasse und die Bärengasse gewährleistet.

Während der Baumaßnahme ist das Parken im Baustellenbereich nicht möglich. Als Ersatz stehen den Anwohnern der Hasenpfuhlstraße, Bärengasse und Widdergasse mit einem Anwohnerausweis die Parkplätze auf dem unteren Domparkplatz zur Verfügung.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Tiefbauabteilung unter 14-2237 oder die Straßenverkehrsbehörde, unter 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
22.10.2020

Speyer / Corona

Corona-Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 127 (+ 1)
Davon bereits genesen: 113
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 38
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 16

Stand: 14.08.2020, 13:30 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay
14.08.2020

Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen im Abstrichzentrum – Informationen zur Befundmitteilung

Die Stadtverwaltung Speyer und das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Speyer informieren, dass durch die hohe Anzahl an Reiserückkehrer*innen, die sich aktuell aus SARS-CoV-2 testen lässt, momentan nicht gewährleistet werden kann, dass Getestete persönlich und zeitnah über negative Testergebnisse informiert werden. Sichergestellt ist jedoch, dass alle positiv getesteten Personen innerhalb von in der Regel 48 Stunden, spätestens aber 72 Stunden, telefonisch über das positive Testergebnis informiert werden. Auch das Gesundheitsamt meldet sich in diesem Fall telefonisch bei der betroffenen Person.

Personen, die im Abstrichzentrum waren und nicht innerhalb von 72 Stunden kontaktiert werden, wurden demnach negativ getestet.

Wer seinen schriftlichen Befund über das negative Testergebnis ausgehändigt bekommen möchte, kann sich frühestens 72 Stunden nach der Testung telefonisch bei der Hotline des DRK melden und einen Termin zur Abholung vereinbaren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr unter den Telefonnummern 0 62 32 – 600 214 und 0 62 32 – 600 212 zu erreichen. Zur Abholung ist unbedingt das beim Test ausgehändigte Schreiben mit der persönlichen Identifikationsnummer mitzubringen.  

Reiserückkehrer*innen, die ihren Wohnsitz in Speyer oder dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) haben, können sich in der kommenden Woche Montag, Mittwoch und Freitag in der Halle 101 jeweils zwischen 16 und 19 Uhr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die genannte Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Unbedingt zu beachten ist außerdem, dass ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt zum Testzentrum mitzubringen ist, beispielsweise in Form einer Hotelrechnung, eines Stempels im Reisepass oder ähnliches.

Stadtverwaltung Speyer
14.08.2020

Corona-Fallzahlen und Stadtnotizen aus Speyer

AKTUELLE FALLZAHLEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2)

Die aktuellen Fallzahlen aus dem Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis für die mit Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Personen:


Fälle:
davon neu:
Todesfälle:
Genesen:
Gemeldete letzten 7 Tage pro 100.000
Frankenthal
50
+0
2
45
0
Ludwigshafen
401+15
2
348
23
Speyer
121
+52
110
10
Rhein-Pfalz-Kreis
284+1
4
272
1
Insgesamt856
+21
10
775
34

Stand 10.08.2020, 15:50 Uhr

Text: Rhein-Pfalz-Kreis Foto: pixabay.com
11.08.2020

Stadtnotizen

Abstrichzentrum wird reaktiviert: Testmöglichkeit für Reiserückkehrer*innen in der Halle 101

Seit Samstag, 1. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Für solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, wird die Testung ab Samstag, 8. August 2020 verpflichtend.

Die Stadt Speyer, der DRK Kreisverband Speyer und der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, Dr. Klaus-Peter Wresch, reaktivieren zu diesem Zweck das Abstrichzentrum in der Halle 101 für die kommenden beiden Wochen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten haben alle Beteiligten große Anstrengungen unternommen, um Patientenströme sinnvoll zu steuern und die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Um diesen Erfolg nun nicht zu konterkarieren ist die Reaktivierung des Abstrichzentrums der einzig logische Schritt für uns“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zwischen Montag, 10. August und Freitag, 21. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen, die ihren Wohnsitz in Speyer oder dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) haben, montags, mittwochs und freitags in der Halle 101 jeweils zwischen 16 und 19 Uhr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.

Zum Abstrichzentrum ist ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt mitzubringen, beispielsweise in Form einer Hotelrechnung.

Wer kann sich testen lassen?

Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.

Einreisende aus Nicht-Risikogebieten, können sich freiwillig testen lassen.

Was kostet der Test?

Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos.

Wer muss in Quarantäne?

Für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.

Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) die richtige Anlaufstelle. Personen mit Wohnort im Rhein-Pfalz-Kreis wenden sich an die zuständige Stelle des Landkreises.

Zu übermitteln sind folgende Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
  • Reisedaten
  • Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)

Die Quarantäne wird aufgehoben, wenn ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann.

Was gilt als Risikogebiet?

Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.

Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html

Was tun, wenn erst später Symptome auftreten?

Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische COVID-19-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) auf, muss umgehend das städtische Ordnungsamt (E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) bzw. die zuständige Stelle des Landkreises informiert werden. Unklare Symptome sollten – auch wenn der Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html

Stadtverwaltung Speyer
11.08.2020

Südpfalzgästeführer*innen unterwegs in Speyer

Speyer / Edenkoben – Am Freitag, 31. Juli trafen sich acht Südpfalzgästeführer*innen in Speyer zur Fortbildung. Larysa Hofmann, die Anfang dieses Jahres ihr Zertifikat als Gästeführerin der Südpfalz aus den Händen von Landrat Dietmar Seefeldt erhielt, berichtete Wissenswertes über Dom, Judenhof und Dreifaltigkeitskirche in Speyer.

Die Führung stand unter dem Motto: „Vom Kuhdorf zur Metropolis Germaniae“. Im Mittelalter war Speyer einer der wichtigsten Zentren Deutschlands; von hier wurde Weltpolitik betrieben. Es war die Zeit der Salier. Konrad II. erbaute den Dom, damals der größte Bau des Abendlandes und bis heute die größte erhaltene romanische Kirche.

Speyer zählt zusammen mit Worms und Mainz zu den SchUM Städten am Oberrhein. Larysa Hofmann veranschaulichte eindrucksvoll die im Judenhof erhaltenen Teile der mittelalterlichen Synagoge, sowie das um 1120 errichtete jüdische Ritualbad. „Dies ist das älteste seiner Art nördlich der Alpen“, erzählt sie.

Das Abschlusshighlight war die Prot. Dreifaligkeitskirche, die in den letzten Jahren grundsaniert wurde. Decken- und Emporenbilder wurden gereinigt und ausgebessert, Schäden an Altar und Kanzel beseitigt. Die Dreifaligkeitskirche ist die kreative Antwort auf die Katastrophe 1689, als französische Truppen des Königs Ludwig XIV. die Stadt Speyer zerstörten und die Bevölkerung fast 10 Jahre verbannt wurde. Nach der Rückkehr aus Frankfurt wurde der Neubau als lutherische Stadtkirche und erstes öffentliches Gebäude der Stadt, nach Vorbild der Katharinenkirche in Frankfurt, erbaut.

Martina Roth, Vorsitzende der IG Südpfalzgästeführer grenzenlos, bedankte sich für die spannenden Ausführungen und wünschte der Historikerin Larysa Hofmann weiterhin gutes Gelingen ihrer Führungen in Speyer und Edenkoben.

Text: Stadt Edenkoben Foto: Hans Waizenegger
11.08.2020

Speyer / Corona-Bekämpfung

Erste Testergebnisse des Abstrichzentrums liegen vor – lokale Strukturen zur Pandemiebekämpfung von enormer Wichtigkeit

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass von den 110 Abstrichen, die am Mittwoch, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum in der Halle 101 genommen wurden, 108 negativ sind. Positiv getestet wurden zwei Erwachsene, die weder mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, noch mit der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, noch mit der Johann-Joachim-Becher-Schule in Zusammenhang stehen. Die Betroffenen, wohnhaft in Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis, wurden durch den medizinischen Fachberater der Stadt Speyer, Dr. Klaus-Peter Wresch, bereits über die Testergebnisse in Kenntnis gesetzt. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden nun abgestrichen und müssen sich umgehend in Quarantäne begeben. 

Die negativ getesteten Personen werden im Laufe des Tages ebenfalls telefonisch von städtischer Seite informiert. Der schriftliche Negativbefund wird an die jeweilige Hausarztpraxis übermittelt, wo er in der kommenden Woche eingesehen und nach telefonischer Vorsprache auch abgeholt werden kann.

Aus präventiven Gründen bleiben alle Quarantäneverfügungen zunächst bestehen und gelten entsprechend.

„Die Entwicklungen dieser Woche haben gezeigt, wie enorm wichtig die städtischen Strukturen der Pandemiebekämpfung sind und wie gut diese funktionieren. Mit einer Vorlaufzeit von gerade einmal drei Stunden wurde das Abstrichzentrum in der Halle 101 wieder hochgefahren, um so allen Betroffenen eine schnelle und unkomplizierte Testmöglichkeit zu bieten – auch an einem Mittwochnachmittag, an dem die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte regelmäßig geschlossen sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Das ist eine hervorragende Leistung, für die ich mich von Herzen bei unserer Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz Speyer, dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, sowie den ortsansässigen Kliniken bedanken möchte. Sie beweisen immer wieder, dass auf Sie jederzeit Verlass ist und dass die Kommunikationswege untereinander kurz und unmittelbar sind“, so die Stadtchefin weiter.

Durch die gute innerstädtische Vernetzung ist es der Stadtverwaltung bislang gelungen, umgehend auf neue Fälle zu reagieren. Wie wichtig das ist, betont auch die Oberbürgermeisterin: „Je schneller wir Maßnahmen ergreifen können, umso effektiver sind diese. Für uns als Infektionsschutzbehörde ist die kurze und unmittelbare Kommunikation relevanter Informationen daher die wichtigste Waffe in der Pandemie-Bekämpfung.“

Die Ergebnisse der 43 am Donnerstag genommenen Abstriche sowie der am Freitag noch folgenden Testungen werden am Montag erwartet. Die Stadt Speyer wird über diese entsprechend informieren.

Stadtverwaltung Speyer
04.07.2020

Coronafallzahlen aus Speyer

Freitag, 03.07.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 106 + 1 im Vergleich zu Donnerstag
Davon bereits genesen: 93 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Personen in Quarantäne: 86 +37 im Vergleich zu Donnerstag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 8

Stand: 03.07.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
04.07.2020

Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Virus Speyer

Coronafallzahlen aus Speyer

Donnerstag, 02.07.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 105 + 4 im Vergleich zu Dienstag
Davon bereits genesen: 93 + 2 im Vergleich zu Dienstag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung gegenüber Vortag
Personen in Quarantäne: 39 +39 im Vergleich zu Dienstag
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 7

Stand: 02.07.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Abstrichzentrum auch am Freitag noch in Betrieb – Erste Testergebnisse erwartet

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Abstrichzentrum in der Halle 101 in Zusammenhang mit den festgestellten Neuinfektionen in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt und dem Hans-Purrmann-Gymnasium auch am Freitag, 3. Juli 2020, noch von 16:00 bis 18:00 Uhr in Betrieb bleibt. Die Verlängerung ist auch durch vier weitere positive Fälle an der Johann-Joachim-Becher-Schule, Berufsbildende Schule Speyer, infolge derer 12 Schüler*innen und vier Lehrkräfte, die Kontaktkategorie 1 gehören, getestet werden. Hiernach wechselt das Abstrichzentrum wieder in den Stand-by-Modus.

Darüber hinaus sei klargestellt, dass aus dem Hans-Purrmann-Gymnasium nur die direkten Mitschüler*innen und Lehrer*innen der betroffenen Schülerin aufgefordert sind, sich testen zu lassen. Dieser Personenkreis wurde bereits am gestrigen Mittwoch entsprechend informiert. Eine Testung der kompletten Schüler*innenschaft sowohl am Hans-Purrmann-Gymnasium, als auch an der Johann-Joachim-Becher-Schule, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch angedacht, da über die betroffenen Klassen hinaus keinerlei Kontakt zu den infizierten Personen bestand.

Die Testergebnisse der insgesamt 110 am Donnerstag, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum genommenen Abstriche werden im Laufe des Freitags erwartet. Mit den Ergebnissen der Tests von Donnerstag und Freitag wird am Montag gerechnet. Sollten sich die Infektionszahlen im Zuge dessen dynamisch entwickeln, wird die Stadtverwaltung zeitnah weitere Maßnahmen ergreifen und entsprechend informieren. Derzeit besteht keine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung, da unmittelbar nach Bekanntwerden der positiven Fälle die notwendigen Schritte ergriffen wurden.

Mit Blick auf das anstehende Wochenende appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Bitte achten Sie auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die aktuell gültigen Vorgaben der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese ist sowohl auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/corona als auch auf www.corona.rlp.de, der Homepage des Landes, auf der zugleich alle Hygienekonzepte stehen, einsehbar. Wir alle müssen nach wie vor sehr achtsam sein und verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet.“

„Mein großer Dank gilt der Feuerwehr Speyer und dem DRK Kreisverband Speyer e.V., die einmal mehr sofort zur Stelle waren und das Abstrichzentrum innerhalb von drei Stunden hochgefahren haben“, so die Stadtchefin weiter.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Aktuelle Testergebnisse Rhein-Pfalz-Kreis

  • Corona-Screening Vital-Fleisch:

Die Testerbnisse des Corona-Screenings bei der Vital-Fleisch GmbH Speyer vom 30.06.2020 liegen dem Gesundheitsamt des Kreises mit heutigem Tage (02.07.2020) vor. Es wurden 116 Tests durchgeführt, alle Testergebnisse sind negativ. Es konnte keine Infektion nachgewiesen werden.

  • Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof:

Nachdem bereits am gestrigen Abend (01.07.2020) die Ergebnisse der Lehrkräfte und des Personals vorlagen, sind nunmehr alle 161 Testergebnisse bekannt. Alle Tests sind negativ, es konnte keine Infektion nachgewiesen werden. Der Schulbetrieb wurde am Donnerstag wiederaufgenommen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Hinweis zum Infektionsgeschehen in Schwegenheim

In Hinblick auf das lokale Infektionsgeschehen in Schwegenheim möchte der Rhein-Pfalz-Kreis erneut darauf hinweisen, das insbesondere bei kirchlichen Veranstaltungen und bei privaten Feiern, aber auch im alltäglichen Umgang, die Abstands- und Kontaktgebote unbenommen Gültigkeit haben. Alle bisherigen Lockerungen fußen auf diesen Geboten. Andernfalls ist das aktuell insgesamt niederschwellige Infektionsgeschehen im Gesundheitsamtsbezirk gefährdet. Die Ordnungsämter der Städte Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und des Rhein-Pfalz-Kreises werden, wie bisher auch, auf jedes Einzelgeschehen in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt reagieren. Kontrollen der örtlichen Ordnungsbehörden zur Einhaltung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sind, wenn notwendig, vorgesehen.

Dieser Apell gilt insbesondere für das bevorstehende Wochenende, an dem das hoffentlich sonnige Wetter den Kreisbürgern Erholung bieten wird. Basis der aktuellen Lockerungen bleiben die Akzeptanz, Rücksichtnahme und der sorgsame Umgang aller Bürger miteinander.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
03.07.2020

Stadtnotizen

Öffentlicher Grillplatz am Binsfeld wird abgebaut

Beschädigter Grill, hier muss massiv Gewalt ausgeübt worden sein.

Die Stadtverwaltung informiert, dass der öffentliche Grillplatz am Binsfeld aufgrund von wiederholt auftretenden, massiven Vandalismusschäden ersatzlos abgebaut wird.

„Wir bedauern diesen Schritt sehr. Insbesondere, weil es kaum mehr öffentliche, kommunale Grillplätze gibt. Wir sehen uns nun aber gezwungen, Konsequenzen zu ziehen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Um ein solches Schadensausmaß herbeizuführen, ist eine sehr massive Gewaltanwendung nötig. Es ist traurig, dass mit öffentlichem Eigentum so umgegangen wird“, berichtet sie weiter.

Sinnlose Zerstörungswut, leider nicht zum ersten Mal.

Der Grillplatz am Binsfeld war in der Vergangenheit bereits mehrfach beschädigt und ist zuletzt 2016 wiederhergestellt worden. Eine erneute Reparatur würde aufgrund des hohen Schadens circa 10.000 € kosten. Im Jahr 2021 soll im Stadtvorstand beraten werden, wie es mit dem Grillplatz endgültig weitergeht und ob dieser beibehalten wird.

Stadtverwaltung Speyer
03.07.2020

Stadtnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 91 + 1 im Vergleich zum Vortag
Davon bereits genesen: 85 + 1 im Vergleich zum Vortag
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 48 + 3 im Vergleich zum Vortag
Stand: 11.06.2020, 12:30 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
14.06.2020

Abstrichambulanz in der Halle 101 wird vorerst geschlossen

Das Abstrichzentrum in der Halle 101 wird aufgrund der kontinuierlich sinkenden Patientenzahlen vorerst geschlossen und stellt seinen Betrieb ein. Seinen letzten Öffnungstag hatte das Abstrichzentrum am Samstag, 13. Juni 2020. Das Abstrichzentrum war am 18. März 2020 eingerichtet worden, seither wurden 1.244 Personen getestet, die einen begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) hatten und deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist. Unter diesen Personen befanden sich 54 Frauen und 45 Männer, die positiv getestet wurden (Stand 11. Juni 2020).

Stellvertretend für die Stadt Speyer übte die Feuerwehr Speyer das Hausrecht im Abstrichzentrum aus. Betrieben wurde es von den niedergelassenen Ärzt*innen der PRAVO (Praxisnetzwerk Vorderpfalz) und dem DRK Kreisverband Speyer. Die ärztliche Leitung hatte Dr. med. Klaus-Peter Wresch, der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, inne. Täglich waren zwei Ärzt*innen vor Ort, die in ihrer Arbeit durch ehrenamtliche Kräfte des DRK, Mitarbeiter*innen der Stadt Speyer und durch Kräfte der Feuerwehr unterstützt wurden. „Uns ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit mit dem Abstrichzentrum eine Anlaufstelle zu schaffen, die einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir bisher sehr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Mein großer Dank gilt allen Personen, die sich ehrenamtlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben und durch diesen unermüdlichen Einsatz erst ermöglicht haben, dass wir als Stadt ein eigenes Abstrichzentrum einrichten konnten. Wir alle können uns glücklich schätzen, dass es so viele Menschen gab und gibt, die ohne zu zögern Hilfe angeboten und sich in den Dienst der Sache gestellt haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die eine Reaktivierung des Abstrichzentrums im Bedarfsfall vorsieht.

Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, können sich künftig telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihre Hausärztin vorstellen. Durch die mittlerweile bessere Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung können die meisten Hausarztpraxen selbst Abstriche vornehmen und Patienten auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Nach wie vor sollten Patienten mit Krankheitssymptomen nicht ohne Termin und ohne vorherige telefonische Anfrage in Arztpraxen erscheinen.

Stadtverwaltung Speyer
14.06.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom 17.04.2020 aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 54

Personen in Quarantäne: 95

Stand: 17.04.2020, 13:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Landesweite Regelung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

Seit Freitag, 10. April 2020 gilt die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung, die landesweit Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende regelt. Nachdem das Robert-Koch-Institut vergangene Woche Ein- und Rückreisenden aus allen Ländern empfohlen hat, sich nach Einreise in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, hat der Gesetzgeber mit dem Erlass der Änderungsverordnung daraus nun eine Verpflichtung gemacht. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind demnach dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.

Innerhalb des 14-tägigen Zeitraums ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören. Alle, die über die genannten Wege eingereist sind, sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und diese auf das Vorliegen der Verpflichtung der Quarantäne hinzuweisen. Ferner ist die zuständige Behörde unverzüglich über das Auftreten von Krankheitssymptomen zu informieren.

Bei Personen mit Meldeadresse Speyer ist die zuständige Behörde das städtische Ordnungsamt. Dieses ist per E-Mail unter ordnungswesen@stadt-speyer.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein:
Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), ggf. Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).

Ausnahmen der Regelung finden sich in der Änderungsverordnung etwa für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, Personen deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder den Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen. Auch Saisonarbeitskräfte sind von der Regelung nicht betroffen, wenn am Unterbringungsort und am Ort der Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind und das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann in voller Länge unter www.speyer.de/corona, in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“, nachgelesen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
18.04.2020

Unterlagen zum Verkehrsausschuss online abrufbar

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus konnte der Verkehrsausschuss am 18. März 2020 nicht wie geplant stattfinden. Da in der Sitzung keine Beschlussfassungen vorgesehen waren, hat die Stadtverwaltung die Informationen zu allen Tagesordnungspunkten schriftlich aufgearbeitet und den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt. Auch für die Öffentlichkeit sind diese über das Datum der ursprünglichen Sitzung im Ratsinformationssystem auf www.speyer.de (unter Rathaus/Stadtrat/Aktuelle Sitzungsunterlagen) abrufbar.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Stadt erhält Bescheid über Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Wie bereits angekündigt erhält die Stadt Speyer eine Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Am gestrigen Donnerstag, 16. April 2020 ging die schriftliche Zusage über eine Auszahlung in Höhe von 1.264.775 Euro bei der Verwaltung ein.

„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Das ist auch finanziell eine Herkulesaufgabe. Ich bin daher froh, dass das Land das erkannt hat und den Gebietskörperschaften finanzielle Hilfe zur Verfügung stellt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit Hilfe der Sonderzahlungen wird die Stadt Speyer unter anderem ein Hilfspaket für soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle auf den Weg bringen. Zudem werden die Mittel zur Beschaffung von Schutzausrüstung genutzt und dienen als Ersatz für ausgefallene oder erlassene städtische Gebühren. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die kommende Stadtratssitzung am 23. April 2020 ist zurzeit in Vorbereitung.

Die Sonderzahlung des Landes wird über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt. Für die Berechnung der Sonderzahlung wurde die Bevölkerungszahl der Stadt Speyer mit dem festgelegten Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 25 Euro multipliziert.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Statement von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum Tod des ersten Covid-19-Patienten in Speyer

„Auch wenn wir damit gerechnet haben, dass es früher oder später auch in Speyer einen ersten Todesfall in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geben wird, macht mich die Nachricht, die mich heute Abend aus dem Diakonissen-Stiftungskrankenhaus erreichte, sehr betroffen. Ein 80-jähriger Mann ist an den Folgen der Covid-19-Lungenerkrankung verstorben. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.

Es ist besonders tragisch, dass wir gerade heute, wo wir in erster Linie über die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesprochen haben, den ersten Todesfall in unserer Stadt zu beklagen haben. Gleichzeitig führt uns das aber auch vor Augen, dass wir im Moment einen Drahtseilakt vollführen müssen. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität im öffentlichen Leben, muss nach wie vor der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung unsere oberste Prämisse sein. Deshalb möchte ich erneut an alle Speyererinnen und Speyerer appellieren: Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre und die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit nicht nur sich, sondern vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen für die eine Infektion mit dem Virus ernste oder im schlimmsten Falle tödliche Folgen haben könnte. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Dann werden wir diese Krise gemeinsam meistern.“

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen

Erste Geschäfte dürfen ab Montag öffnen

Gemäß der am 15.04.2020 zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung dürfen ab kommenden Montag, 20. April 2020 Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie KfZ- und Fahrradhändler*innen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive unabhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen öffnen.

Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. In diesem Fall ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Speyer erforderlich.

„Uns ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler schwer getroffen haben und dass sie sich alle, zur Sicherung ihrer Existenzen, eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung nach wie vor oberste Priorität haben“, erläuter Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont weiterhin, dass die nun schrittweise eingeleiteten Lockerungen nicht zu einem Rückschlag führen dürfen und daher die Abstands- und Hygieneregelungen zwingend eingehalten werden müssen.

Um ein einheitliches Vorgehen zur gewährleisten, sind alle Einzel-, KfZ- und Fahrradhändler*innen sowie Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive aufgefordert, das unter www.speyer.de/formblatt_handel abrufbare Formblatt ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Speyer einzureichen. Möglich ist das per E-Mail an ordnungswesen@stadt-speyer.de oder per Fax an 06232-14-2458.

Die Einhaltung der Auflagen wird unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter den genannten Kontaktdaten sowie die Wirtschaftsförderung unter Telefon 06232-14-2280 sowie per Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Informationen zu einer möglichen Öffnung von Frisörbetrieben und anderer Dienstleister*innen folgen zu gegebener Zeit.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Pressemeldung und das zur Verfügung gestellte Formblatt vorbehaltlich der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Diese wird voraussichtlich am Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Änderung der Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101

Basierend auf den Erfahrungen der zurückliegenden Wochen werden die Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101 ab kommenden Montag, 20. April 2020 angepasst. Fortan wird das Abstrichzentrum von Montag bis Samstag von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. An Sonntagen bleibt geschlossen.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen und die Inanspruchnahme der Testmöglichkeit in der Halle 101 weiterhin genau beobachtet werden. Auf neue Entwicklungen kann im Bedarfsfalls schnell mit einer erneuten Anpassung der Öffnungszeiten reagiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Verkehrsnotizen

Halbseitige Sperrung der Geibstraße

Wegen Straßenbauarbeiten wird die Geibstraße zwischen der Straße Am Technik Museum und der Straße Am Neuen Rheinhafen ab dem 22.04.2020 bis voraussichtlich 30.04.2020, halbseitig gesperrt. Ab der Kreuzung Am Neuen Rheinhafen/Heinkelstraße, wird eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der Straße Am Technik Museum, ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
18.04.2020

Parkplatz Friedhof gesperrt

Aufgrund notwendiger Sanierungsarbeiten wird der Parkplatz am Friedhof in der Landwehrstraße (am TÜV) ab dem 27.04.2020 bis voraussichtlich 20.05.2020 gesperrt. Als Ausweichparkplatz steht der Parkplatz in der Brunckstraße/Alter Postweg sowie der Parkplatz in der Wormser Landstraße Ecke Auestraße zur Verfügung. 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Parken dort nur mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden erlaubt ist. Verstöße werden kostenpflichtig geahndet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
18.04.2020

Stadt- und Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Fallzahlen Stadt Speyer vom 09.04.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 48

Personen in Quarantäne: 94

Stand: 09.04.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
11.04.2020

Jugendförderung startet mit Online-Angebot in die Osterferien

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus können die beliebten Osterferien in der Walderholung in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden. Damit bei den Grundschulkindern trotzdem keine Langeweile aufkommt, hat sich die Jugendförderung etwas einfallen lassen, getreu dem Motto: Wenn die Kinder nicht zur Walderholung kommen können, kommt die Jugendförderung eben zu den Kindern. Und zwar mit selbst erstellten Videos direkt ins heimische Wohnzimmer. Keine Angst, dabei klingelt niemand an der Haustür. Stattdessen wird „kontaktsperrenkonform“ an jedem Tag der Osterferien auf dem YouTube Channel der Stadt Speyer (URL: https://www.youtube.com/user/stadtspeyer) ein Video mit einfachen Bastel- und Spielideen zum Nachmachen veröffentlicht.

Ihr habt auch eine tolle Spiel- oder Bastelidee? Nehmt sie auf und schickt euer Video per E-Mail an info@jugendfoerderung-speyer.de. Die JuFö veröffentlicht euer Video dann als Inspiration für andere Kinder auf ihrer Internetseite.

Weitere Infos gibt es unter www.jufö.de.

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020

Christine & Stephan Rahn live – Konzert ohne Publikum am 19. April

Klavierduo Christine & Stephan Rahn Foto: © Schindelbeck

Im Rahmen der Kampagne „Speyer.Kultur.Support“ wird das Klavierduo Christine & Stephan Rahn am Sonntag, 19. April 2020, 18 Uhr, ein Konzert ohne Publikum spielen, das aus der Stadthalle der Stadt Speyer im Livestream übertragen wird.

Auf dem Programm stehen zwei Komponisten, die in enger Beziehung zueinander standen: Robert Schumann und Johannes Brahms. Farbenreich startet das Konzert mit Robert Schumanns „Bilder aus Osten“, in denen Schumanns Faszination für den Orient zum Ausdruck kommt. Weiterhin zu hören sind die Variationen für Klavier zu vier Händen op. 23 von Johannes Brahms, in denen Brahms ein Thema Robert Schumanns aufgreift und geistreich und ausdrucksstark weiter entwickelt. Zum Abschluss spielt das Klavierduo von Johann Sebastian Bach „Gottes Zeit ist die allerbeste Zeit“ in einer Bearbeitung für Klavier zu vier Händen.

Das in Speyerer beheimatete Klavierduo Christine und Stephan Rahn hat von Beginn an schnell Aufmerksamkeit erregt und feiert seit mittlerweile fünf Jahren große Erfolge. Die Presse spricht von vierhändigem Klavierspiel, „das an Einfühlung und Virtuosität nicht zu überbieten ist.“ (Badisches Tagblatt)

Die Ausführenden erhalten Gagen. Online werden spezielle Unterstützer-Tickets angeboten, deren Erlös in den „Speyer.Kultur.Support.Fonds“ fließt, der wiederum Speyerer Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt. Alle Infos zur Kampagne Speyer.Kultur.Support unter www.speyer.de/kultursupport.

Übertragen wird der Livestream über die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Speyer.Kultur/. Natürlich teilt auch Speyer 24/7 News den Stream in seinem Facebookauftritt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Schindelbeck
11.04.2020

Abstrichzentrum und Corona-Ambulanz: Öffnungszeiten über Ostern

Das Abstrichzentrum in der Halle 101 wird von Karfreitag, 10. April 2020, bis einschließlich Ostermontag, 13. April 2020, jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Aufgesucht werden kann es von Patient*innen, deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist. Über die Osterfeiertage können Patient*innen mit Krankheitssymptomen auch ohne Termin ins Abstrichzentrum kommen. Ob ein Test erforderlich ist entscheidet der zuständige Arzt/die zuständige Ärztin vor Ort.

Die Corona-Ambulanz im Erdgeschoss des ehemaligen Stiftungskrankenhauses bleibt über Ostern geschlossen und öffnet wieder am Dienstag, 14. April 2020, zwischen 12:00 und 14:00 Uhr. Zu beachten ist, dass die Corona-Ambulanz aus Gründen des Infektionsschutzes ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung des Patienten/der Patientin durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin aufgesucht werden kann.

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020

Asylbewerber positiv auf Sars-COV-2 getestet – Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne

In einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen wurden zwei Bewohner*innen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Da die Bewohner*innen Küche, Speisesaal und Sanitäranlagen gemeinsam nutzen, ist eine Identifikation und Nachverfolgung aller Kontaktpersonen nicht möglich. „Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die ganze Unterkunft für zunächst 14 Tage unter Quarantäne zu stellen und alle Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen Symptome auftreten, testen zu lassen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Vorgehen. Darüber hinaus werde die Wohnsituation entzerrt, Personen in andere Einrichtungen verlegt und dort unter Quarantäne gestellt – selbstverständlich in einem abgegrenzten Bereich. Weiterhin versichert die Stadtchefin: „Wir tun alles Notwendige, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Speyerer Bevölkerung besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr.“

Bereits am Vormittag wurden die Bewohner*innen über die getroffenen Maßnahmen informiert. „Natürlich haben wir uns auf ein Szenario wie dieses vorbereitet“, betont Sozialdezernentin und Bürgermeisterin Monika Kabs. „Da Gemeinschaftsküchen aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden müssen, übernimmt das DRK die Versorgung der unter Quarantäne gestellten Menschen.“

Sollten während der Quarantäne neue Fälle auftreten, verlängert sich diese um weitere 14 Tage.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
11.04.2020

Frist für Anträge auf Lernmittelfreiheit verlängert

Die Abteilung Schule und Sport darüber, dass die Abgabefrist für Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 nun einmalig bis zum 30. April 2020 verlängert wurde. Die Antragsformulare liegen den Schüler*innen bereits vor und können schriftlich in Papierform oder per E-Mail als eingescannte Datei an die Abteilung Schule und Sport geschickt werden. Sollten Antragsformulare benötigt werden, können diese unter https://lmf-online.rlp.de/ heruntergeladen oder per E-Mail bei der Abteilung Schule und Sport angefordert werden. Die Anträge sollen bis auf Weiteres ausschließlich kontaktlos über die beschriebenen Wege gestellt werden.

Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Speyer
Abtl. Schule und Sport
Maximilianstraße 12
67346 Speyer
E-Mail: schuleundsport@stadt-speyer.de
Tel.: 14-2246 und 14-2461

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020

Hilfe für wohnungs- und obdachlose Menschen

Angehörige der Feuerwehr Speyer beim Ausladen von Lebensmitteln an der SAS am Festplatz

Speyer hält zusammen und hilft Menschen, die von der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind, das zeigte sich in den vergangenen Woche bereits mehrfach. In Zusammenarbeit zwischen der Wohnraumsicherung der Stadt Speyer und der Sozialen Anlaufstelle Speyer (SAS) wurden nun Notfallbeutel für wohnungs- und obdachlose Menschen zusammengestellt und an die Betroffenen übergeben.

Die Notfallbeutel enthielten Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Konserven und Kekse, aber auch Hygieneartikel wie Duschgel und Händedesinfektionsmittel und einen Übersichtsflyer mit Hilfsangeboten. Gepackt wurden die über 100 Beutel vom ehrenamtlichen Team der SAS, um anschließend von der Wohnraumsicherung der Stadt kontaktlos an den zuvor abgesprochen Orten und in den Notunterkünften übergeben zu werden. „Wohnungs- und obdachlose Menschen sind eine Risikogruppe und ihr Hilfsnetz, das sie sonst über den Tag rettet, bricht infolge der Corona-Pandemie völlig weg“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass sich die Wohnraumhilfe der Stadt und die Soziale Anlaufstelle zusammengeschlossen haben und unbürokratisch Hilfe leisten“, so die Stadtchefin weiter.

Auch die zuständige Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs betont: „Wir sind in Speyer trotz allem noch relativ gut aufgestellt und stellen wohnungs- und obdachlosen Menschen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten. Auch die Speyerer Tafel und die MahlZeit der Protestantischen Gesamtkirchengemeinde sind nach wie vor offen und versorgen Bedürftige. Wir erreichen mit diesen Angeboten aber leider nicht alle Menschen und so sind die Notfallbeutel eine wichtige Ergänzung.“

Eine ehrenamtliche Helferin der SAS beim Packen der Notfallbeutel

Die Lebens- und Hygienemitteln wurden aus Spendengeldern bezahlt, die extra für die SAS und bereits vor der Corona-Pandemie auf einem städtischen Verwahrkonto eingegangen waren. Dank der tatkräftigen Unterstützung der Feuerwehr Speyer wird unter der Koordination des SAS-Projektverantwortlichen Stefan Wagner und der Wohnraumhilfe Speyer die Ausgabe der Notfallbeutel keine einmalige Aktion sein, sondern bis auf Weiteres regelmäßig stattfinden.

Zudem fand am Gründonnerstag auf Einladung der Industriehof Speyer GmbH und Schmidts im Industriehof eine Osteressenausgabe für die Menschen in den städtischen Notunterkünften und die Gäste der SAS statt, über das ebenfalls in den Notfallbeuteln informiert wurde.

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020

Stadtbibliothek baut digitales Medienangebot aus

Auch wenn die Stadtbibliothek aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres für Besucher geschlossen ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter verschlossenen Türen in der Villa Ecarius aktiv. Dort werden derzeit verschlissene und veraltete Medien aussortiert und im örtlichen Buchhandel neue Bücher bestellt. Über die Social-Media-Kanäle (Facebook und Instagram) wird über verschiedene Medien-, Informations- und Beschäftigungsangebote informiert. Ein telefonischer Dienst ist eingerichtet, über den auch unbürokratisch Neunanmeldungen möglich sind. Während der Schließzeit stehen eine ganze Reihe von digitalen Diensten zur Verfügung. Dazu zählen die „Onleihe“ – die E-Book-Ausleihe über metropolbib.de, der Pressreader – digitale Zeitungen und Zeitschriften, Brockhaus Enzyklopädie und Brockhaus Schülertraining sowie das Munzinger-Archiv (Personen und Länder).

Um der steigenden Nachfrage nach aktueller, digitaler Literatur für bisherige und neue Nutzer*innen noch attraktiver zu gestalten, hat Bürgermeisterin Monika Kabs veranlasst, zusätzliche Mittel in Höhe von 3.000,- € bereitzustellen, um neue Lizenzen an E-Medien zu erwerben, die in den nächsten Tagen auf der Plattform metropolbib.de zur Ausleihe bereit stehen werden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
11.04.2020

Stadt reaktiviert das 2. Obergeschoss des Stifts für die Einrichtung einer temporären Kurzzeitpflegestation

Die Stadt Speyer richtet im 2. Obergeschoss des ehemaligen Stifts in der Spitalgasse 1 eine temporäre Kurzzeitpflegestation für nicht mehr infektiöse Patient*innen nach überstandener COVID-19 Erkrankung oder Patient*innen mit anderen Krankheiten, die keine vollumfängliche Krankenhausversorgung mehr benötigen, ein. Ziel ist es, das genannte Patientenklientel aus der stationären Aufnahme entlassen zu können, um in den Krankenhäusern wichtige Behandlungskapazitäten für neue Erkrankte zu schaffen und gleichzeitig für Menschen, die noch nicht in ihr übliches häusliches oder pflegerisches Umfeld entlassen werden können, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

„In engem Austausch mit unserem medizinischen Fachberater, den beiden ortsansässigen Krankenhäusern und den Hilfsorganisationen haben wir die Ansätze der benachbarten Gebietskörperschaften beobachtet, Eindrücke gesammelt und im Hinblick auf die Situation in Speyer geprüft und bewertet. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir als Stadt Speyer keine zusätzliche medizinische und pflegerische Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen unter Einhaltung der Klinikstandards neben den beiden Krankenhäusern leisten können. Vielmehr wollen wir unsere Krankenhäuser durch das Angebot der temporären Kurzzeitpflege bei Bedarf entlasten und so dafür sorgen, dass genug Kapazitäten für die stationäre Aufnahme von Patientinnen und Patienten, die eine intensive medizinische Betreuung benötigen, zur Verfügung stehen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Aufgenommen werden können daher ausschließlich Patient*innen, die direkt aus der stationären Behandlung in einem der beiden Speyerer Krankenhäuser kommen und die – sofern sie an COVID-19 erkrankt waren – symptomfrei und negativ getestet sind. Menschen, die COVID-19 positiv sind oder sich in ihrem üblichen pflegerischen oder häuslichen Umfeld befinden können ausdrücklich nicht aufgenommen werden. Die Station im Stift ist analog zu einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim an eine hausärztliche Praxis angeschlossen, um den Bedarf an Visiten, Medikationen, Rezepten und ähnlichem zu decken.

Aktuell wird die Einrichtung der temporären Kurzzeitpflegestation vorbereitet. Das bislang leerstehende zweite Obergeschoss im Stift wurde technisch und raumpflegerisch vorbereitet, die Beschaffung der notwendigen Materialien ist angelaufen. Die tatsächliche Inbetriebnahme ist in erster Linie vom Bedarf der Speyerer Krankenhäuser abhängig und erfolgt erst nach Rücksprache mit diesen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Kapazitätsengpässe. „Natürlich hoffen wir alle sehr, dass wir die städtische temporäre Kurzzeitpflegestation gar nicht erst in Betrieb nehmen müssen und es weiterhin dabei bleibt, dass alle Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt werden, bis sie als gesund entlassen werden können“, so die Stadtchefin abschließend.

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020

Oberbürgermeisterin Seiler kritisiert Ladenöffnung an Osterfeiertagen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler unterstützt die von Kirchen und Gewerkschaften formulierte Kritik an Ladenöffnungen an den Osterfeiertagen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum an den Osterfeiertagen, insbesondere an Karfreitag und Ostersonntag, Geschäfte öffnen dürfen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels in den letzten Wochen Großartiges geleistet und viele Überstunden erbracht haben, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie haben sich eine Verschnaufpause verdient“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Es sei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärbar, warum sie ihre Familien an Ostern nicht besuchen sollen, gleichzeitig aber einkaufen gehen dürften.

Um eine Entzerrung der Feiertagseinkäufe zu gewährleisten appelliert die Oberbürgermeisterin an die Bürger*innen: „Bitte planen und erledigen Sie Ihre Ostereinkäufe frühzeitig, um längere Wartezeiten und Menschenansammlungen vor und in den Supermärkten zu vermeiden. Ich versichere Ihnen, dass es nach wie vor keinen Versorgungsnotstand gibt und Hamsterkäufe auch vor dem anstehenden Osterwochenende nicht notwendig sind.“

Gemäß der am 17. März 2020 erlassenen Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dürfen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau- und Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf bis einschließlich 19. April 2020 an allen Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
11.04.2020

Stadt Speyer ahndet Zuwiderhandlung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes

Die Stadt Speyer ahndet zwei Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Gegen zwei Cafébesitzer in der Innenstadt soll ein Bußgeld in Höhe von 4.000 € verhängt werden, nachdem der Kommunale Vollzugsdienst am Sonntag, 5. April 2020, im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrolle festgestellt hat, dass Eis im Straßenverkauf angeboten wurde. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Vollzugsbeamt*innen hatten sich schon lange Warteschlangen gebildet. Es ist beabsichtigt, den im Bußgeldkatalog eingeräumten Festsetzungsspielraum bei Verstößen gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung voll auszuschöpfen.

„Ich appelliere noch einmal eindringlich an die Gastronomen und Eiscafés, aber auch an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu halten. In Zeiten von Versammlungs- und Kontaktsperre kann und darf es nicht sein, dass sich an Eisverkaufsständen unkontrolliert lange Warteschlangen bilden“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Insgesamt werde die Ordnungsbehörde nicht nachlassen, weiterhin intensiv zu kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. „Das sind wir auch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung schuldig, die sich an die Maßnahmen hält und ein vorbildliches Verhalten an den Tag legt“, so die Stadtchefin weiter.

Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits am 27. März 2020 einen einheitlichen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Landesverordnung erlassen, den die Stadt Speyer nun entsprechend anwendet.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
11.04.2020

Verkehrsnotizen

Halbseitige Sperrung der Geibstraße

Wegen Straßenbauarbeiten wird die Geibstraße zwischen der Straße Am Technik Museum und der Straße Am Neuen Rheinhafen ab dem 20.04.2020 bis voraussichtlich 24.04.2020, halbseitig gesperrt. Ab der Kreuzung Am Neuen Rheinhafen/Heinkelstraße, wird eine Einbahnstraßenregelung in Richtung der Straße Am Technik Museum, ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
11.04.2020