Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Landesregierung veröffentlicht 22. CoBeLVO: bademaxx startet in die Sommer-Saison

bademaxx-Freibad öffnet am 11. Juni, Sauna am 25. Juni

„Das bademaxx-Freibad kann am 11. Juni geöffnet werden. Eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht nicht“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur 22. Corona-Bekämpfungsversordnung (CoBeLVO) der Landesregierung, die am 1. Juni veröffentlicht wurde. „Ich freue mich sehr, dass wir auch in Speyer in die Freibadsaison starten können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bademaxx ohne deren Mithilfe eine Öffnung nicht möglich wäre, betonte Seiler. Sie appellierte an die Besucherinnen und Besucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Einhaltung der Regeln, damit diese Herausforderung für alle Beteiligten gut bewältigt werden könne. 

Das Betriebs- und Hygienekonzept für das Freibad werde derzeit an die Vorgaben der Landesregierung angepasst und mit der Infektionsschutzbehörde der Stadt Speyer abgestimmt, ergänzte Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), Betreiber des Sport- und Erlebnisbades bademaxx. Das Betriebskonzept sehe wieder eine Öffnung in zwei Zeitspannen (vormittags 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr) vor. „Damit nach wie vor die Abstandsregeln eingehalten werden können, sind maximal 500 Personen pro Zeitspanne möglich“, erklärte Bühring. Der Zutritt sei wie bereits in der letzten Saison mittels Online-Tickets möglich, die ab 8. Juni über die bademaxx-Homepage und die MeinSpeyer-App gebucht werden könnten. Badegäste, die nicht Internet-fähig seien, könnten die Tickets mittels ec-Karte im Kundenzentrum der SWS in der Industriestraße erwerben. Die Eintrittspreise seien im Vergleich zum Vorjahr unverändert (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro). „Durch die Online-Buchung sind Kontaktdatenverfolgung und Plausibilitätsprüfung möglich, die in der aktuellen Bekämpfungsversordnung gefordert werden“, betonte der SWS-Geschäftsführer.

Überraschend ermöglicht die Landesregierung in der 22. CoBeLVO auch die Öffnung von Saunaeinrichtungen. Ursprünglich war die gemeinsame Öffnung von Hallenbädern und Saunen zu einem späteren Zeitpunkt geplant. „Wir können die bademaxx-Sauna am 25. Juni öffnen“, sagte Bühring dazu. Der Besuch werde von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für einen Komplettpreis von 15,00 Euro möglich sein. Im Gegensatz zum Freibad werde für den Eintritt in die Sauna eine Testpflicht bzw. ein Impfnachweis bestehen. Während der Zeitspanne könnten 70 Personen die Sauna besuchen. Auch hier müsste noch das Betriebs- und Hygienekonzept angepasst werden, so Bühring. Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

Über die Öffnung von Hallenbädern wurde in der neuen Verordnung noch nicht entschieden. „Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die SWS schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Stadtwerke wegen Brückentags geschlossen

Am Freitag, 04.06.2021, bleiben die Stadtwerke in der Industriestraße geschlossen. Der Abfallwirtschaftshof am Sonnenberg ist Freitag und Samstag regulär in Betrieb. Die Grünabfallcontainer stehen am 05.06.2021 von 8.00 bis 13.00 Uhr im Welfenweg und in der Seilerbahn.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Mai 2021

Erste Zeichen der Besserung

„Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: -84.000 auf 2.687.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -126.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2021 mit 2.687.000 um 84.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 15.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 126.000 verringert. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der Mai 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von gut 450.000 Arbeitslosen bzw. 1,0 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Mai bei 3.492.000 Personen. Das waren 90.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Mai für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,61 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist die Zahl im März 2021 erstmals seit November, als die erneuten Eindämmungsmaßnahmen Wirkung zeigten, wieder gesunken.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 231.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis März 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 38.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März nach Hochrechnungen der BA um 16.000 auf 33,63 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im März mit 6,90 Millionen 347.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahr
esmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Mai waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 19.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2021 um 4 Punkte auf 108 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Mai 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 6 Punkten.

Geldleistungen

870.000 Personen erhielten im Mai 2021 Arbeitslosengeld, 153.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.924.000. Gegenüber Mai 2020 war dies ein Rückgang von 97.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Mai 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 367.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 33.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 177.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 234.000 im Mai noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter: https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.06.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

Corona-bedingte Ausnahme verlängert: Kurzfristige Beschäftigung ist 2021 für 4 Monate möglich

Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten.

Verdienst spielt keine Rolle

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Aber: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die Beschäftigung den Lebensunterhalt sichert, also berufsmäßig ausgeübt wird.

Verlängerung wegen Corona-Pandemie

Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Die erneute Verlängerung soll den Personalwechsel in den Betrieben und die Mobilität von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie reduzieren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Für Steuererklärung 2020: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.

Bescheinigung online oder telefonisch anfordern

Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Steuererklärung wird einfacher

Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassen-App ist erneut Testsieger

Sparkassenvorstand Oliver Kolb betont: „Die Sparkassen-App ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Die App der Sparkassen ist Testsieger bei „Börse Online“. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Die Prüfer haben 22 bankeigene wie auch bankenunabhängige Banking-Apps unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-App war klarer Testsieger bei den Punkten „Sicherheit“, „Nutzerfreundlichkeit“ und auch beim „Kundenservice“. Nur beim „Angebot“ mussten sich die Sparkassen mit dem fünften Platz begnügen.

„Wir freuen uns, dass die Sparkassen-App die Tester überzeugen konnte. Wiederholte Top-Platzierungen bei zahlreichen unabhängigen Tests zeigen die umfangreiche Qualität dieser App. Sie ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“, sagt Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Privatkundengeschäft. „Das positive Urteil der Tester zeigt uns, dass dieser wichtige Zugangsweg unserer Multi-Kanal-Strategie in Sachen Qualität und Sicherheit überzeugt. Vom Abfragen des Kontostandes oder Prüfen der Umsätze über Foto-, Termin- oder Echtzeitüberweisung bis hin zum Einbinden von Depots oder auch Konten anderer Kreditinstitute – all dies leistet die multibankfähige Sparkassen-App“, so Kolb weiter.

Die Testergebnisse wurden über Befragungen und Mystery-Callling bzw. –Mailing ermittelt. Zudem wurden alle Internetseiten und Social-Media-Auftritte analysiert. In der Kategorie „Angebot“ etwa untersuchten die Tester verfügbare Überweisungsarten, Sprachfunktion und die Möglichkeit, seine Kundendaten anzupassen. Der gesamte Test kann auf der Homepage bei „Börse Online“ nachgelesen werden.

Über die Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.

Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus

Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Unterstützung für Sportler im Rhein-Pfalz-Kreis

Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz schüttet 3.500 Euro aus

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 die Breiten- und Spitzensportentwicklung in Vereinen sowie begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Vier Sportlerinnen und Sportler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis profitieren von der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz und schüttet Erträge in Höhe von 3.500 Euro aus. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es keine Übergabeveranstaltung geben. Die Stiftung wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen. Unterstützt wird Nastasja Schunk (Tennis Bundeskader / Ludwigshafen), Leoni Horton (Trampolinsport Landeskader / Mutterstadt), Jonas Kriesamer (Leichtathletik Leistungssport / Schifferstadt) und Florian Haas (Goju-Ryu Nationalteam / Karateverein Schifferstadt).

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis. Darüber hinaus unterstützt die Sparkassenstiftung in dieser Zielgruppe Sportveranstaltungen, lobt Geld- und Sachpreise für herausragende sportliche Leistungen aus, ermöglicht die Teilnahme an Wettbewerben und gibt Zuschüsse für die Trainingsarbeit“.

Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet

Alle Vereine, Initiativen und Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Sportprojekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung erneut entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz

Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz unterstützen auf vielseitige Art lokale und regionale Projekte. Eine der fünf Stiftungen ist die Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie wurde 2003 gegründet, hat ein Stiftungskapital von 500.000 Euro und fördert die Breiten- und Spitzensportentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis. Im Kuratorium der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz sind Landrat Clemens Körner (Vorsitzender), Thomas Traue (stellv. Vorsitzender), Ilona Volk, Hans-Dieter Schneider, Alfons Wiebelskircher, Volker Knörr, Harald Löffler, Klaus Lenz, Dieter Rieger, Maurice Kuhn sowie Erwin Fischer. Dem Vorstand der Stiftung gehören Ulli Sauer, Olaf Maurus und Konrad Reichert an. Weitere Informationen zu den fünf Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz: www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

„Die Balkonnutzung in Mietwohnungen“ – Was ist erlaubt?                                                                 

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ob Trocknen der Wäsche, Hobbygärtnern, Grillen mit Freunden, Anbringen der SAT-Antenne oder kurze Zigarettenpause: Balkone oder Terrassen sind dank ihrer universellen Nutzbarkeit bei Mietern sehr beliebt. Beides zählt prinzipiell zum Wohnraum; die Nutzung ist für Mieter also mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie innerhalb der eigenen vier Wände verbunden. Sie können die Fläche problemlos für das Aufstellen von Gartenmöbeln, Bänken, Tischen oder Sonnenschirmen nutzen. Schwieriger wird es mit größeren Aufbauten wie einem Sichtschutz oder dem Anbringen von Blumenkästen außerhalb des Balkons. Ein Sichtschutz am Geländer ist in der Regel zulässig, solange er maximal bis zur Höhe des Handlaufs reicht. Blumenkästen sind grundsätzlich erlaubt, besteht jedoch durch herabfallende Gegenstände Gefahr für Passanten, kann der Vermieter das Anbringen untersagen.

Grillen ist auf Balkonen prinzipiell zulässig, solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Dennoch gilt hier das Gebot der Rücksichtnahme, da Nachbarn durch übermäßigen Rauch nicht belästigt und die Nachtruhe ab 22 Uhr unbedingt eingehalten werden sollen. „Hier darf das Maß jedoch nicht ausgereizt werden“, so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., „die Gerichte sind sich über die Dauer und Häufigkeit sehr uneinig. Es empfiehlt sich, um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, die nächste Grill-Session vorher anzukündigen.“

Anders als der Geruch von Kohle und Grillgut muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon in den meisten Fällen hingenommen werden. Rauchen auf Balkon oder Terrasse zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ein Unterlassungsanspruch durch Dritte ist in Einzelfällen jedoch nicht ausgeschlossen.

Während Großereignissen wie der in wenigen Tagen anstehenden Fußball-Europameisterschaft ist das Aushängen von Nationalflaggen oder das Schmücken mit elektrischen Lichterketten beliebt. Dazu Frank Hennig: „Grundsätzlich darf der Mieter eine Nationalflagge oder Fahne seines Lieblingsvereins am Balkon anbringen. Er sollte lediglich darauf achten, dass andere Mieter durch Verdunkelung oder Sichteinschränkung nicht belästigt oder Passanten auf der Straße nicht gefährdet werden.“ Das Anbringen einer Partylichterkette bedarf keiner vorherigen Erlaubnis des Vermieters, sofern es keinen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet. Stichwort „Optik“: Das Trocknen von Wäsche im Außenbereich stört das Erscheinungsbild. Der Vermieter kann dies jedoch nicht untersagen, besonders nicht dann, wenn die Wäsche (laut Mietvertrag) nicht in geschlossenen Räumen getrocknet werden darf. Dem Mieter ist es sogar erlaubt, auf seinem Balkon Vorrichtungen zur Trocknung anzubringen, solange damit nur eine geringfügige Substanzverletzung der Mietsache einhergeht.

Auch „Satellitenschüsseln“ mindern oft den optischen Gesamteindruck eines Wohngebäudes. Laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2013 (Az. 1 BvR 1314/11) kann Mietern jedoch nicht generell das Anbringen einer SAT-Anlage auf dem Balkon untersagt werden, da das grundrechtlich geschützte Mieterinteresse an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen (Art. 5 Abs. 1 GG) berücksichtigt werden muss. Dies gilt vor allem bei ausländischen Mietern. Im Streitfall sollte ein Gespräch stattfinden und zwischen beiden Parteien bestenfalls eine Interessenabwägung mit nachfolgender Kompromisslösung erfolgen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238 98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
03.06.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU kritisiert Niedriglöhne in der Floristik

Geschäft mit Blumen und Pflanzen boomt: Floristinnen in Speyer sollen profitieren

Schöner Beruf, aber schlecht bezahlt: Beschäftigte in der Floristik arbeiten meist zu Niedriglöhnen, kritisiert die IG BAU – und ruft die Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auf.

Gartenmärkte und Blumengeschäfte erleben in der Pandemie einen Ansturm – doch wer Sträuße bindet und Pflanzen pflegt, arbeitet in Speyer meist zu Niedriglöhnen. „In der Floristik liegt der Stundenlohn für gelernte Kräfte gerade einmal bei 11,27 Euro pro Stunde. Von solchen Einkommen lässt sich kaum leben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz. Der Gewerkschafter fordert für die Beschäftigten deutlich mehr Geld. In der Branche arbeiteten überwiegend Frauen, für die die geringe Bezahlung zum Armutsrisiko werde.

„In der Corona-Zeit kaufen mehr Menschen als sonst Blumen, Topfpflanzen oder Deko, um es sich zuhause schön zu machen. Vor allem in den Gartencentern herrscht eine große Nachfrage“, betont Wunderlich. Die Firmen ignorierten die gute Wirtschaftslage aber bislang – und zogen einen Tarifabschluss für die Branche im Dezember vergangenen Jahres überraschend zurück. Danach sollten die Einkommen ab Februar um drei Prozent steigen. Für Azubis sah die Einigung ein Plus von 30 Euro pro Monat vor. Die Gewerkschaft ruft den Fachverband Deutscher Floristen (FDF) dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der bereits gefundene Kompromiss sei ein wichtiger Schritt für die Floristik heraus aus dem Niedriglohnsektor. Mittelfristig müsse sich die Bezahlung aber noch deutlich verbessern, fordert die IG BAU – „sonst finden Blumenläden & Co. bald kein Personal mehr.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
03.06.2021

Wirtschaft & Finanzen

Verkauf des Collini-Centers: Deutsche Wohnwerte erhält Zuschlag

Neuer Investor Collini-Center: v.l.: Kurt Zech (Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE), OB Dr. Peter Kurz und BM Lothar Quast (Foto: Thomas Troester)

Mannheim – Nach 45 Jahren veräußert die Stadtverwaltung Mannheim das Verwaltungsgebäude des Collini-Centers. Der Verkauf erfolgt nach Konzeptvergabe, um das Stadtgebiet aufzuwerten und weiterzuentwickeln. Das Ziel war eine hochwertige und städtebaulich passende Lösung unter Berücksichtigung der Quote für preisgünstige Mietwohnungen. Im Rahmen des mehrstufigen wettbewerblichen Dialogs unter Hinzuziehung eines Fachgremiums und einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurden die Wettbewerbsentwürfe bewertet und aus den sieben Entwürfen ein Sieger gekürt. Am Ende hatte die DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG aus Heidelberg das Investorenauswahlverfahren für sich entschieden und das beste Konzept für den Standort vorgelegt.

„Wir standen vor einer großen städtebaulichen Herausforderung. Das Collini-Center mit seinem 1970er-Jahre Brutalismus prägte über vier Jahrzehnte das Mannheimer Stadtbild. Durch die Neuinterpretation des strukturalistischen Architekturkonzepts mit dem Charme einer freien Komposition gelingt es der DEUTSCHE WOHNWERTE auf beeindruckende Art und Weise, dieses Areal mit einer hochwertigen Qualität neu aufleben zu lassen“, so Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz zum Wettbewerb, bei dem die Stadtverwaltung durch die Beteiligung der Bürgerschaft in einem anonymen Verfahren neue Wege eingeschlagen hatte. „Mit der DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG hat ein renommiertes und erfahrenes Unternehmen den Zuschlag erhalten“, so Kurz weiter.

„Das Ergebnis des Wettbewerbs stimmt uns positiv, dass wir weiter Maßstäbe im Städtebau setzen. Ziel war es, das beste Konzept zu finden und nicht den Höchstpreis zu erzielen. Hierdurch haben wir für diesen Standort einen beeindruckenden Entwurf erhalten. Dieser bringt nicht nur eine städtebauliche Verbesserung im Bereich zwischen Innenstadt und Neckar mit sich. Durch die umzusetzende Quote werden ebenso eine soziale Durchmischung des Stadtquartiers und eine nachhaltige Sicherung der lokalen Infrastruktur sichergestellt“, erläutert Baubürgermeister Lothar Quast mit Blick auf den Siegerentwurf, der die Jury insbesondere durch das Nutzungs-, Freiraum- sowie Umwelt- und Klimakonzept überzeugte. Ein weiteres Ziel war es, dass sich das Konzept in die urbane Nachbarschaft des zu erhaltenden Wohnturms respektvoll einfügt und ein nachhaltiges Angebot hinsichtlich Gebäudestruktur, Nutzungskonzeption, Wege- und Grünvernetzung sowie unter energetischen Gesichtspunkten schafft.

„Es freut mich außerordentlich, dass unsere Quartiersentwicklungsexperten, die DEUTSCHE WOHNWERTE, das Vertrauen seitens der Stadt Mannheim für dieses wichtige und einzigartige Entwicklungsprojekt geschenkt bekommen hat. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit aller Kraft und Zuverlässigkeit das Projekt erfolgreich entwickeln und realisieren werden. Dafür stehen unser nachhaltiger Geschäftsansatz als familiengeführtes Unternehmen und unsere umfassenden Kompetenzen und Ressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft. Darüber hinaus freut es mich auch, dass wir uns neben unseren Aktivitäten in Heidelberg, Offenbach und Frankfurt in der Region immer mehr etablieren“, erklärt Kurt Zech, Vorstandsvorsitzender der Zech Group SE.

„Wir sind stolz und dankbar gleichermaßen, dass die DEUTSCHE WOHNWERTE mit der Neuordnung des Areals betraut wurde“, betont Geschäftsführer Thomas Dorant: „Mit unserem siegreichen Konzept werden wir echten Mehrwert für die Stadtgesellschaft und ein stadtbildprägendes Ensemble schaffen – einen Ort, an dem sich Wohnen, Arbeiten, Lernen, Erholung und Genuss in einzigartiger Synthese am Rande des Neckars verbinden und der die Spange zur Neckarstadt-Ost stärkt.“ Thomas Esslinger, ebenfalls Geschäftsführer der DEUTSCHE WOHNWERTE, ergänzt: „Unser Unternehmen steht nicht nur für moderne, nutzerfreundliche und hochwertige Gestaltung sondern genauso für eine nachhaltige Bauweise und regenerative Energien. Das Quartier wird auch durch die vielen begrünten Flächen und Möglichkeiten umweltfreundlicher Mobilität eine wesentliche Aufwertung erfahren. Und wir werden auf die Bedürfnisse der Bewohner des Wohnturms auch während der Bauphase bestmöglich eingehen.“

„Nachhaltiger Städtebau, innovative Architektur und atmosphärische Freiraumqualitäten bilden ein klar ablesbares Gefüge aus Gebäuden, öffentlichem Raum und halbprivaten Gartenhöfen, führt Dipl.-Ing. Architekt Christian Simons aus, Geschäftsführer der schneider+schumacher Planungsgesellschaft: „Vier neue – in der Höhe differenzierte – flügelförmige Baukörper mit individueller architektonischer Ausprägung treten in einen Dialog mit dem Bestand und bilden mit diesem zusammen ein neues Ensemble: ‚Die COLLINIS‘.“ Dipl.-Ing. Landespflege A.W. Faust, Partner sinai Gesellschaft von Landschaftsarchitekten, erläutert: „Jede Zeit hat ihre eigene Vorstellung von Stadt und damit von Öffentlichkeit. Bei den COLLINIS beobachten wir gerade eine bewusste Revision dieser Vorstellung. Für uns im Mittelpunkt des Projekts steht natürlich die Entstehung eines neuen öffentlichen Raums. Dieser Raum öffnet als urbane Fuge ein großes Fenster zum Neckar. Er ist ein lebendiger Ort des Durchgangs für Fußgänger und Radfahrer, mit dem Zugang zum Collini-Steg.“

„In einer so großen Gemeinschaft wie bei den fast tausend Bewohnern des Collini-Wohnhauses gibt es verschiedenste Wünsche und Meinungen zur Neugestaltung. Durch die umfassende Beteiligung an der Vorbereitung und Planung des neuen Nutzungskonzepts konnte eine für die große Mehrheit der Eigentümer gut vertretbare Lösung gefunden werden“, so Rainer Herzog, Verwaltungsbeirat der Collini-Wohnhaus-Eigentümergemeinschaft, zu den nachbarschaftlichen Aspekten und der bisherigen Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim.

Die DEUTSCHE WOHNWERTE GmbH & Co. KG ist ein renommierter Projektentwickler und Bauträger mit Sitz in Heidelberg. Seit 2007 konzipiert, entwickelt und realisiert das Unternehmen hochwertige Wohn- und gemischt genutzte Quartiere in erstklassiger Lage. Die DEUTSCHE WOHNWERTE steht für ganzheitliche Quartiersentwicklung im Dreiklang von Städtebau, Architektur und Freiraumgestaltung und legt besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Nutzerbedürfnissen wie auf nachhaltige Realisierung der Projekte im jeweiligen städtebaulichen Umfeld. Die DEUTSCHE WOHNWERTE ist ein Beteiligungsunternehmen der Zech Group aus Bremen und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Die DEUTSCHE WOHNWERTE wurde für den Kaufvertragsabschluss von bhp Bögner Hensel & Partner aus Frankfurt juristisch begleitet.

Weitere Informationen können unter www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/collini-center abgerufen werden.

Text: Stadt Mannheim Foto: (1) Thomas Tröster; (2-5) Deutsche Wohnwerte
05.06.2020

Trotz Corona gute Auftragslage

Bau-Tarifrunde startet

Bau von 174 Wohnungen in Speyer genehmigt

Schwer zu tragen: Bauarbeiter haben auch in der Corona-Krise viel zu tun. Für sie fordert die Gewerkschaft IG BAU jetzt höhere Löhne und die Bezahlung von Fahrzeiten.

Speyer – Bau bleibt krisenfest: Während die Corona-Pandemie ganze Wirtschaftszweige lahmlegt, ist auf Baustellen weiter viel zu tun. Das zeigt die Bilanz der Baugenehmigungen in Speyer: Danach wurde hier im vergangenen Jahr der Bau von 174 Wohnungen genehmigt, wie die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf Zahlen des Statistischen Bundesamts und Erfahrungen in der Baustoffindustrie. „Klar ist: Trotz Corona sind die Auftragsbücher voll. Die Firmen arbeiten jetzt die Wohnungsbauprojekte vom Ein- bis zum Mehrfamilienhaus ab“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Nun müssten allerdings auch die Beschäftigten davon profitieren. „Bauarbeiter sind nicht nur Garanten dafür, dass wir genug Wohnraum haben. Sie leisten in der Krise seit Wochen einen entscheidenden Beitrag dafür, dass die heimische Wirtschaft nicht völlig abstürzt“, betont Wunderlich. Der Bau sei eine wichtige Lokomotive für die Konjunktur – auch in Speyer. Die IG BAU fordert deshalb in den anstehenden Tarifverhandlungen ein „kräftiges Lohn-Plus“.

Außerdem sollen die Fahrzeiten zur Baustelle entschädigt werden: „Heute hier, morgen da – 70, 80, 90 und mehr Kilometer am Tag sind für Bauarbeiter keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Das sind Zeit und Nerven, die sie auf der Straße lassen“, so Wunderlich. Bauleute könnten kein Home-Office machen. Viele säßen täglich zwei oder mehr Stunden im Auto, um auf die Baustelle zu kommen.

Für die vielen gefahrenen Baukilometer und die dabei verlorene Lebenszeit müsse es endlich eine Entschädigung geben. Die Wegezeit sei deshalb für die IG BAU ein zentraler Punkt bei der Tarifrunde für die Baubranche, die am Dienstag (19. Mai) begann. Wegen der Corona-Krise waren die Verhandlungen zuvor verschoben worden.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
Mitgliederbüro Ludwigshafen
05.06.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Mai 2020

Wegen der Corona-Krise weiter stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind auch im Mai gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im April. Bei der Beschäftigung sind erste Spuren sichtbar. Die Kurzarbeit hat das Niveau der Krise von 2009 deutlich überschritten. Die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin rückläufig, hat sich aber immerhin gefangen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 03.06.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: +169.000 auf 2.813.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +577.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von April auf Mai infolge der Corona-Krise erneut kräftig gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vormonat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 238.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2020 bei 3.573.000 Personen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitszeitausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Millionen Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Millionen im März und April. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März zur Verfügung und umfassen damit zeitlich den ersten Monat der Verschärfung der Corona-Krise. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im März für 2,02 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit schon im März weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 275.000 verringert. Mit 44,90 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr noch einen Zuwachs. Insgesamt ist sie im März nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 330.000 auf 33,62 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von Februar auf März, bereits von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 21.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise massiv zurückgegangen. Im Mai waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 44.000 verringert. Die Stellenneumeldungen haben sich nach dem starken Einbruch im April aber etwas gefangen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Mai 2020 um 3 Punkte auf 91 Punkte. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.058.000 Personen erhielten im Mai 2020 Arbeitslosengeld, 364.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 4.027.000. Gegenüber Mai 2019 war dies ein Anstieg von 75.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Von Oktober 2019 bis Mai 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 400.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 229.000 im Mai noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 463.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 46.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, im Friseurhandwerk, in Maschinenbau- und Betriebstechnik, in der Elektrotechnik, in kaufmännischen Berufen, in Informatikberufen, im Lebensmittelverkauf und im Berufskraftverkehr. Im Mai waren noch 250.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Mai noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbaren Maßnahmen zur Stabilisierung der dualen Ausbildung

Nürnberg / Deutschland – Die Spitzen der Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben heute Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die duale Ausbildung abzufedern. Die Vertreter der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit, der Länder, der Wirtschaftsverbände BDA, BFB, DIHK und ZDH und der Gewerkschaften haben heute unter Vorsitz von Bundeswirtschaftsminister Altmaier eine Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung angesichts der Corona-Krise verabschiedet. Die Partner wollen dafür sorgen, dass Auszubildende trotz der derzeit schwierigen Situation ihre Ausbildung fortsetzen und ihre Prüfung ablegen können. Zudem verfolgen sie gemeinsam das Ziel, auch in den kommenden Ausbildungsjahren genügend Ausbildungsplätze anbieten zu können.

Bundesminister Peter Altmaier: „Verlässliche Rahmenbedingungen für die duale Ausbildung sind in der jetzigen Krise elementar, wenn wir unsere Fachkräftebasis von morgen weiterhin sichern wollen. Gerade jetzt brauchen Betriebe unsere Unterstützung, damit sie weiter qualifiziert ausbilden können. Mit einer Prämie für Betriebe, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen, setzen wir einen wichtigen Impuls, damit Jugendliche eine bereits begonnene Ausbildung auch in der Corona-Krise erfolgreich zum Abschluss bringen können“.

Bundesminister Hubertus Heil: „Die duale Ausbildung ist ein Markenkern unseres Landes und unser Ticket in eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft. Deshalb müssen wir sie gerade in schwierigen Zeiten am Laufen halten. Mir ist wichtig, dass junge Menschen auch im Jahr 2020 eine Ausbildung beginnen oder abschließen können. Um das zu ermöglichen, haben wir heute verschiedene Hilfsmaßnahmen vereinbart. Wir kämpfen nicht nur um jeden Arbeits-, sondern auch um jeden Ausbildungsplatz.“

Bundesministerin Anja Karliczek: „Die Stärken der dualen Ausbildung zeigen sich gerade auch in der Krise. Sie ist ein wesentliches Fundament unserer Wirtschaftskraft. Wenn wir diese erhalten wollen, tun wir gut daran, auch in die Leistungsfähigkeit unseres dualen Ausbildungssystems zu investieren. Die heute in der Allianz für Aus- und Weiterbildung beschlossenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass auch in diesen Zeiten junge Leute eine Ausbildung erhalten. Wieder einmal bewährt sich die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Sozialpartner, in unserem Land. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Auszubildende ihre Ausbildung erfolgreich beenden können, wenn Prüfungen jetzt ausfallen oder verschoben werden müssen. Mit einem Sofortprogramm im Rahmen des DigitalPakts Schule investieren wir zudem in digitale Lehrformate und Endgeräte. Das kommt auch den Berufsschulen zugute, damit das Lernen unter den Einschränkungen der Corona-Krise weitergeht.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie treffen auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Geflüchtete besonders hart. Viele sind in der Hotel- und Gastronomiebranche beschäftigt oder in Ausbildung. Wir müssen alles daransetzen, dass die erreichten Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration nicht zurückgeworfen werden. Die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt wird deshalb ein Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung sein.“

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig: „Die Berufliche Bildung und die Berufsschulen schaffen Zukunftschancen für junge Menschen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und tragen maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen bei. Mit ihren Öffnungskonzepten unter Einhaltung strenger hygienischer Kriterien beweist die Berufliche Bildung unter schwierigen Bedingungen erneut ihre große Leistungs- und Anpassungsfähigkeit. Es ist wichtig, dass Auszubildende ihren eingeschlagenen Weg jetzt fortsetzen können. Die Länder werden mit den Berufsschulen das Ihre dafür tun, dass den Auszubildenden wegen der Corona-Epidemie keine Nachteile entstehen.“

Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele: „Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einen „Ausbildungsjahrgang Corona“ zu verhindern. Die Bundesagentur für Arbeit trägt mit Beratung und verlässlichen Unterstützungsleistungen ihren Teil dazu bei, dass Betriebe und Bewerber auch in unsicheren Zeiten sicher zueinanderfinden können. Dabei setzen wir in diesem Jahr noch intensiver auf digitale Angebote für Schülerinnen und Schüler, zum Beispiel mit unserem Online-Selbsterkundungstool Check U. Ausbildungsbetriebe sprechen wir verstärkt persönlich an und beraten zur Begründung und Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen. Wir stehen auch mit unseren arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Jugendliche und Betriebe bereit – die Kapazitäten dafür sind vorhanden.“

DIHK-Präsident Eric Schweitzer: „Wir beschließen heute erste Maßnahmen, die dabei helfen sollen, bestehende Ausbildungsverträge zu erhalten und neue Ausbildungsangebote zu ermöglichen. Wir werden den Ausbildungsmarkt genau beobachten und Unternehmen gezielt nach Region, Branche und Betriebsgröße dort unterstützen, wo Ausbildung ohne Hilfe von außen nicht mehr möglich ist. Vor allem für leistungsschwächere Bewerber ist in diesem Jahr die Chance einer Einstiegsqualifizierung wichtig, um schnell in einen Betrieb zu gelangen und möglichst rasch in ein Ausbildungsverhältnis zu wechseln. Die Kammern und Verbände werden z.B. virtuelle Speed Datings ausprobieren, die Kammern ihre Lehrstellenbörsen ausbauen und sich intensiv dafür einsetzen, dass Auszubildende trotz schwieriger Rahmenbedingungen ihre Abschlussprüfungen ablegen können.“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Die Allianz spannt heute einen Schutzschirm für Ausbildung auf. Mit allen Maßnahmen, die wir heute auf den Weg bringen, senden wir ein starkes Signal: Wir kämpfen um jeden Ausbildungsplatz. Übernahmeprämie, Verbund- und Auftragsausbildung und als letztes Auffangnetz die außerbetriebliche Ausbildung werden helfen, die Zukunftschancen der jungen Generation zu sichern. Damit sagen wir den Jugendlichen: Ihr werdet gebraucht. Bewerbt Euch um einen Ausbildungsplatz, geht auf die Betriebe zu, nutzt die vielen Ausbildungsplatzbörsen und Beratungsangebote. Wir sagen aber auch den Betrieben: Bilden Sie aus, kümmern Sie sich um Auszubildende, damit der Corona-Krise nicht die Fachkräfte-Krise folgt.“

Konkret verständigten sich die Partner der Allianz u.a. darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Zudem sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können. Außerdem wollen die Allianzpartner Jugendliche und Betriebe – auch mit mehr digitalen Formaten – im kommenden Ausbildungsjahr noch gezielter beraten und vermitteln.

Die Allianzpartner werden die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie weiter verfolgen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ergreifen.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Gefälschte Mail mit Schadsoftware an Arbeitgeber im Umlauf

Nürnberg / Deutschland – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor betrügerischen Mails, die an Arbeitgeber verschickt werden.

In den Mails sind vermeintliche Stellenangebote aus der Jobbörse der BA enthalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die Absender nutzen in betrügerischer Absicht die Signatur der BA und stellen in der Betreffzeile einen Bezug zu älteren Stellenangeboten der angeschriebenen Arbeitgeber aus der Jobbörse der BA her.

Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten und nicht auf den blau hinterlegten Link in der Mail klicken. Es besteht die Gefahr, dass sich Schadsoftware auf dem PC installiert. Arbeitgeber sollten die Mail deshalb umgehend löschen.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Nürnberg / Deutschland – Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020, das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Das Gesetz wurde in der kommenden Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. Dezember 2020 auslaufen würde.

Weiterbewilligung erfolgt automatisch

Das Arbeitslosengeld wird für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert. Sie müssen von sich aus nichts weiter veranlassen.
Falls Sie nach dem neuen Gesetz weiter Anspruch haben, erhalten Sie ein Weiterbewilligungsschreiben. Sie müssen sich nicht noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden.
Auch derjenige, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 1. Mai 2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt hat oder bereits Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

Bundesagentur für Arbeit
05.06.2020

Wirtschaft & Finanzen:

Sparkasse Vorderpfalz:

LBS-Immobilienpreisspiegel für 1.000 Städte jetzt online

Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum regionalen Wohnungsmarkt möglich: www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de

Ludwigshafen / Schifferstadt / Speyer – Wie hoch sind die Baulandpreise in Ludwigshafen, Speyer, Schifferstadt oder Berlin? Was kosten gebrauchte Einfamilienhäuser im Vergleich zu neuen? Bleibt der Wohnungsmarkt weiter angespannt oder beruhigen sich bald Mieten und Preise? Und wie haben sich die Finanzierungskonditionen entwickelt? Orientierung bei diesen und vielen weiteren Fragen bietet der neue LBS-Immobilienpreisspiegel, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.

Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten Städte Deutschlands eingesehen werden. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben.

Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als „lange Reihen“ vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus.

Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit „Mouse-over- und Zoom-Funktion“ möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filter-funktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden – jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Zudem können auch die Veränderungsraten zu den Vorjahren abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden.

Grafiken:

Ludwigshafen: Preisspiegel des Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt

Ludwigshafen: Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt / Veränderungen zum Vorjahr

Speyer: Preisspiegel des Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt

Speyer: Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt / Veränderungen zum Vorjahr

Schifferstadt: Preisspiegel des Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt

Schifferstadt: Neu- und Gebrauchtwohnungsmarkt / Veränderungen zum Vorjahr

Sparkasse Vorderpfalz
04.06.2019

Sparkassenstiftungen unterstützen Sport und Kultur im Rhein-Pfalz-Kreis

Vereine, Initiativen und Sportlerinnen und Sportler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis freuten sich über die Fördergelder der beiden Sparkassenstiftungen.

Rhein-Pfalz-Kreis – Zehn Vereine, Initiativen und Sportlerinnen und Sportler konnten sich über Spenden in Höhe von insgesamt 5.550 Euro freuen. Das Geld stammt von der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz und der Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz.

Über die finanzielle Unterstützung der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz freuten sich Florian Haas (Goju-Ryu-Karate / 600 Euro), Eric Bingenheimer (Weitsprung / 300 Euro), Nuria Demessier (Diskuswurf / 400 Euro), Gwendolyn Fuchs (Speerwurf / 600 Euro), Victor Gainza (Gewichtheben / 600 Euro), Jason Heid (Gewichtheben / 600 Euro), Samira Blume (Gewichtheben / 600 Euro) und Lara Dancz (Gewichtheben / 600 Euro).

Die Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz vergab Fördergelder an den Verein für Geschichte und Kultur Maxdorf 2010 e.V. (Ausstellung / 750 Euro) und das Kulturforum Altrip (kulturelle Austausch / 500 Euro).

Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet

Alle Vereine, Initiativen und Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der beiden Stiftungen gefördert werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
04.06.2019

Sparkassenstiftung übergibt Fördergelder

Die Vorsitzende des Kuratoriums, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (8.v.r.) und der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Oliver Kolb (3.v.l.) übergaben Spenden der Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer an Vereine, Schulen und Initiativen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis.

Speyer / Rhein-Pfalz-Kreis – Die Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer fördert mit 13.450 Euro das bürgerschaftliche Engagement in Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Sie ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Unterstützt werden 11 Vereine, Schulen und Initiativen. Die Fördergelder übergaben die Vorsitzende des Kuratoriums, Oberbürgermeistermeisterin Stefanie Seiler und der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes Oliver Kolb an: NaturSpur e.V. Otterstadt (1.200 Euro), Arbeitskreis Asyl Speyer e.V. (2.000 Euro), Förderverein der Kindertagesstätte Pusteblume e.V. (2.000 Euro), PalatinaKlassik e.V. (1.500 Euro), Förderverein der Realschule plus Siedlungsschule Speyer e.V. (1.300 Euro), Stadt- und Kreisbildstelle Speyer (2.000 Euro), Pfälzische Landesbibliothek (1.000 Euro), MGV Concordia Waldsee (500 Euro), Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Bezirksverband Speyer (500 Euro), Johanniter Unfall-Hilfe e.V., Ortsverband Speyer (450 Euro), Ökumenische Sozialstation Speyer (1.000 Euro).

Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet

Alle Vereine, Schulen und Institutionen aus Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung erneut entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer

Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz unterstützen auf vielseitige Art lokale und regionale Projekte. Eine der fünf Stiftungen ist die Stiftung der ehemaligen Kreis- und Stadtsparkasse Speyer. Sie wurde 1995 gegründet, hat ein Stiftungskapital von 2 Mio. Euro und fördert Projekte in Speyer und dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis. Stiftungszweck ist die Förderung der Jugend, der Kultur und des Sports. Das Kuratorium der Sparkassenstiftung besteht aus Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Landrat Clemens Körner, Michael Wagner, Otto Reiland, Walter Feiniler sowie Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz. Dem Vorstand der Stiftung gehören Oliver Kolb, Stephan Scharl und Konrad Reichert an. Weitere Informationen zu den fünf Stiftung der Sparkasse Vorderpfalz: www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
04.06.2019

Stadtwerke Speyer:

Energiesprechstunde

Speyer / Stadtwerke – Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 13. Juni eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Von 16 bis 18 Uhr ist jeden zweiten Donnerstag im Monat ein Beratungsgespräch im Kundenzentrum der Stadtwerke in der Georg-Peter-Süß-Straße 2 möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
04.06.2019

Bundesagentur für Arbeit:

Der Arbeitsmarkt im Mai 2019

Konjunktur bremst Frühjahrsbelebung

„Auf dem Arbeitsmarkt zeigen sich erste Auswirkungen der zuletzt etwas schwächeren konjunkturellen Entwicklung: Die Arbeitslosigkeit ist deswegen – aber auch infolge von Sonderfaktoren – im Mai gestiegen, die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern schwächt sich auf hohem Niveau merklich ab, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt aber auf Wachstumskurs.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: +7.000 auf 2.236.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -80.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 4,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von April auf Mai um 7.000 auf 2.236.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Mai eine deutliche Zunahme um 60.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Dabei entfällt der größere Teil des Anstiegs auf einen Sondereffekt infolge von Prüfaktivitäten zum Arbeitsvermittlungsstatus von Arbeitslosengeld II-Berechtigten. Zusätzlich zeigen sich aber auch erste Auswirkungen der sich abschwächenden Konjunktur auf die Arbeitslosigkeit, insbesondere im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Gegenüber dem Vorjahr waren 80.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote beträgt wie im April 4,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sie sich um 0,3 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 42.000 gestiegen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2019 bei 3.190.000 Personen. Das waren 94.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 32.000 erhöht. Mit 45,11 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 484.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 646.000 gestiegen. Insgesamt waren im März nach hochgerechneten Angaben der BA 33,31 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Februar auf März ein Anstieg um 27.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, wird aber schwächer. Im Mai waren 792.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 6.000 Stellen verringert. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im Mai 2019 um 3 Punkte auf 248 Punkte. Er liegt damit -6 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

691.000 Personen erhielten im Mai 2019 Arbeitslosengeld, 21.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.979.000. Gegenüber Mai 2018 war dies ein Rückgang von 223.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis Mai 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 439.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 17.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 200.000 im Mai noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 512.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 17.000 mehr als vor einem Jahr. Davon waren im Mai noch 266.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel, für Kaufleute für Büromanagement sowie für Verkäuferinnen und Verkäufer. Wie in den Vorjahren zeigen sich auch 2018/19 regionale, berufsfachliche und qualifikatorische Disparitäten, die den Ausgleich von Angebot und Nachfrage erheblich erschweren.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
04.06.2019