Corona Speyer

Coronafallzahlen von Donnerstag (25.03.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2156 ( + 35 )
Davon bereits genesen: 1933
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 189,9 ( + 57,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 25.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.03.2021

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 18. CoBeLVO

Tägliche Testungen mittels PoC-Tests für Mitarbeiter*innen städtischer Kitas

Aufgrund eines 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen in Speyer müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden.
Die Stadt erlässt daher nach Einvernehmen des Landes eine Allgemeinverfügung, die am Freitag, 26. März 2021 in Kraft tritt und bis zum Ablauf des 5. April 2021 gilt. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 und ergänzt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler bemerkt hinsichtlich der eintretenden Notbremse: „Auch wenn es uns allen schwer fällt, das öffentliche Leben wieder zurückfahren zu müssen, so ist es doch der richtige Schritt angesichts der hohen Infektionszahlen in unserer Stadt. Besorgniserregend ist, dass die Mutation der britischen Virusvariante mittlerweile einen Anteil von 76 Prozent der Neuinfektionen hat. Die dritte Welle muss daher unbedingt abgeflacht werden, um unsere Krankenhäuser und das Gesundheitsamt nicht einer noch stärkeren Belastung auszusetzen.“

  • Die Regelungen der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 haben weiter Bestand und werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
    Abweichend von der 18. CoBeLVO ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.
  • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
    Abweichend von der vorangegangenen Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sind die Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben  und -baumärkten o.Ä. geöffnet, die Innenbereiche unterliegen den in der vorangegangenen Allgemeinverfügung aufgeführten Regelungen zur Kontakterfassung und den Hygienevorgaben.
  • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
  • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Die Außenbereiche von Zoos, botanischen Gärten o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO lediglich für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein.
  • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

Darüber hinaus wird eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Bestelltes Essen darf in dieser Zeit nicht abgeholt werden, der Lieferdienst vor die Haustür ist aber weiterhin erlaubt.

Sonstige Regelungen aus der Allgemeinverfügung vom 22. März 2021 sowie der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt.

„Dass nach der sehr kurzen Zeitspanne, in der Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet sein konnten, ist dieser Rückschritt für unsere Kulturschaffenden natürlich ein schwerer Schlag. Umso wichtiger ist es, die Infektionszahlen schnellstmöglich zu senken. Zum einen, indem wir alle unsere Kontakte noch stärker reduzieren, zum anderen mit einer stringenten Schnelltest- und Kontaktnachverfolgungsstrategie, die unserer Kulturszene eine langfristige Perspektive verschafft“, so Bürgermeisterin und Kulturdezernentin Monika Kabs und ergänzt: „Solange noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist, um in naher Zukunft eine Herdenimmunität in der Gesellschaft zu erreichen, sind die PCR- und Schnelltests hier in Speyer unser Schlüsselinstrument in der Pandemiebekämpfung. Daher hat die Stadt beschlossen, kostenlose Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten ab dem 29. März täglich anzubieten, und richtet ihre dringende Empfehlung an die freien Träger von Kitas, dies ebenso zu handhaben.“

Zu beachten ist, dass zu den Regelungen, die an eine Inzidenz zwischen 50 und 100 geknüpft sind, zurückgekehrt werden kann, wenn die Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Die Allgemeinverfügung der Stadt sowie alle weiteren Informationen sind unter www.speyer.de/corona nachzulesen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
26.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021 (unten auf der Seite)

Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.03.2021)

3. Tag in Folge Inzidenz über 100 somit greift die „Notbremse“

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2121 ( + 13 )
Davon bereits genesen: 1930
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 132,5 ( + 13,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 24.03.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
25.03.2021

Inzidenz erfordert Notbremse ab Freitag – Vorbereitungen für „Speyerer Tagesticket“ laufen weiter

Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen und einem 7-Tage-Inzidenzwert von über 100 an dreiaufeinander folgenden Tagen müssen nach Beschluss des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden. Die „Notbremse“ tritt in Form einer Allgemeinverfügung gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung, die morgen veröffentlicht wird, ab Freitag, 26. März 2021, in Kraft. In der Folge müssen ab Freitag unter anderem die Außengastronomie und Museen wieder schließen und der Einzelhandel neben Abhol-, Bring- und Lieferservice wieder strengeres Termin-Shopping (Einzeltermine) einführen. Zudem muss eine Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr erlassen werden.

„So sehr wir uns gewünscht hätten, dass das öffentliche Leben über einen längeren Zeitraum weniger eingeschränkt werden muss, so ist die vom Land vorgesehene Notbremse eine sinnvolle und leider nötige Maßnahme, um das Infektionsgeschehen einzudämmen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Erst wenn die Stadt sieben Tage infolge unter einem Inzidenzwert von 100 liegt, kann wieder gelockert werden. „Wir hoffen, dass die Infektionszahlen nun rasch wieder sinken und die Maßnahmen entsprechend greifen“, so die Stadtchefin.

Unabhängig davon arbeitet die Stadt ihr Konzept zum „Speyerer Tagesticket“ weiter aus, um es in den kommenden Tagen beim Land einreichen zu können und im Falle von baldigen Lockerungen mehr Handlungsspielraum sowie mehr Sicherheit zu haben. Gemäß den heute bekannt gewordenen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz sollen Modellprojekte für Öffnungen in Gastronomie, Einzelhandel und kulturellen Einrichtungen ermöglicht werden, wenn die Inzidenz in der Kommune zu Projektbeginn unter 50 liegt. Die „Notbremsen“-Regelung greift dabei aber auch weiterhin bei einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen.

„Wir begrüßen den Entschluss des Landes, der die Einführung eines solchen Projekts ermöglicht, wenn auch der erforderliche Inzidenzwert niedriger als erwartet eingestuft wurde. Umso mehr müssen wir die Zeit, in der die Notbremse greift, nutzen und unsere Kontakte insbesondere im privaten Umfeld auf ein absolutes Minimum reduzieren – auch in der Zeit um Ostern. Nur so können wir die vom Land gebotene Chance ergreifen, auf sichere Weise verstärkt das öffentliche Leben in unsere Stadt zurückzuholen“, appelliert die Stadtchefin an die Speyerer Bürgerschaft, betont aber auch: „Die zweite Voraussetzung, an die die Einführung des Tagestickets geknüpft ist, ist eine stringente Kontaktnachverfolgungsstrategie anhand der Luca App. Da diese an die Software des zuständigen Gesundheitsamts gebunden ist, sind wir als Kommune leider abhängig von der Integration der Luca App durch das für uns zuständige Gesundheitsamt im Rhein-Pfalz-Kreis. Der Stadtvorstand hat daher bereits vor zwei Wochen dem Gesundheitsamt die Anbindung an die Software nahegelegt und hofft, dass dieses den zwingend notwendigen Schritt erkennt und entsprechende handeln wird.“

Stadtverwaltung Speyer
25.03.2021

Lesen sie hierzu unseren Kommentar vom 23.03.2021

Corona Speyer

Speyer 24/7 News
25.03.2021

Corona / Speyer

Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung

Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert

Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.

Corona-Pressekonferenz am 29.01.2021
Foto: Speyer 24/7 News, mah

In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.

So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.

Lesen sie hier die ab 01.02.21 in Kraft tretende Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mah
30.01.2021

Corona / Speyer

Oberbürgermeisterin im Austausch mit umliegenden Gebietskörperschaften hinsichtlich einer möglichen Aufhebung der Allgemeinverfügung

Sowohl die aktuell geltende 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer sind bis zum 31. Januar 2021 befristet. Nachdem in dieser Woche Bund und Länder über Maßnahmen über den 31. Januar hinaus beraten haben, sind auch die Stadt Speyer und die umliegenden Gebietskörperschaften in den Austausch getreten, wie im kommenden Monat mit den regional getroffenen Maßnahmen weiter zu verfahren ist.

„In den letzten Tagen und Wochen beobachten wir, dass die Inzidenz in Speyer kontinuierlich sinkt, was mich in Anbetracht der dramatischen Entwicklung vor Weihnachten sehr erleichtert“, äußert sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt. „Unsere initiativ vorangetriebenen Handlungsschritte, nämlich eine umfassende Teststrategie, die Quarantäneüberprüfung und ganz besonders unsere Kontaktnachverfolgungsstrategie – scheinen endlich zu greifen und ausschlaggebend dafür zu sein, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können.“

Das zeigt sich insbesondere an der Lage in den Krankenhäusern, die zwar noch immer angespannt ist, allerdings nicht mehr so wie zuletzt im Dezember 2020. Da dies einen maßgeblichen Faktor bei der Planung der nächsten Schritte darstellt, befindet sich die Stadt aktuell im Gespräch mit den umliegenden Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, ob die Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung in Betracht gezogen werden kann. 

„Eine zeitnahe Lockerung der Maßnahmen wie die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in unserem Stadtgebiet halte ich angesichts der derzeitigen Entwicklung für erwägenswert“, so Stefanie Seiler. „Voraussetzung hierfür ist aber eine andauernde verhältnismäßig niedrige Inzidenz, nicht nur in Speyer, sondern auch im Umland. Wir dürfen nicht vergessen, dass es gerade einmal einen Monat her ist, seit die Inzidenz in Speyer über 500 lag – einen „Rückfall“ gilt es dringend zu vermeiden“, mahnt die Stadtchefin und verweist auf die dringende und konsequente Einhaltung der Schutznahmen und die geltenden bzw. ab Februar ergänzenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wenn wir weiterhin standhaft bleiben und so verantwortlich handeln wie bisher, bin ich zuversichtlich, dass das Infektionsgeschehen nachhaltig gemildert werden kann.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
22.01.2021

Coronafallzahlen von Donnerstag (21.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1862 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1567
Todesfälle: 44 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 77,1 ( – 4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 21.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.01.2021

Speyer / Corona-Bekämpfung

Stadt Speyer erlässt erneut Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 5. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2). Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020

Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Region im Kampf gegen die Pandemie. „Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so die Stadtchefin.
Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 bis 5:00 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Folglich dürfen auch alle Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) nur zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen. Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.

Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten. 
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt, wie schon Mitte November von der Stadt zum Schutz der Bewohner*innen und der Pflegekräfte gefordert wurden. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 
 Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „Wir bewegen uns nun wieder innerhalb des Stufenplans, der von der Stadt Speyer bereits im lokalen Pandemiekonzept von August vorgesehen war und leider nötig war. Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“

„Der regelmäßige Austausch mit den Kliniken und Senioreneinrichtungen hat mir noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass die Situation mehr als prekär ist. Und zwar nicht nur in Speyer, sondern in der ganzen Region. Die Einrichtungsleitungen haben um klare Vorgaben und Unterstützung der Politik gebeten und nur gemeinsam werden die hohen Infektionszahlen senken können. Es sind weiterhin alle Speyererinnen und Speyerer gefordert, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sowie die AHA-Regeln einzuhalten“, so die Stadtchefin weiter, die zugleich allen Bürger*innen für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation dankt.

Lesen sie hier die neue Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.12.2020

Corona / Speyer

Fallzahlen vom Freitag (04.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 956 (+ 31)
Davon bereits genesen: 354
Todesfälle: 8 (+ 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 322,4
Warnstufe: Rot

Stand: 04.12.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
05.12.2020

Stadt Speyer: Corona-Maßnahmen

Ausgangsbeschränkung ab 07.12.2020

Zu den beabsichtigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fand am Freitag ein konstruktiver Austausch der Landesregierung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal statt. Es wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen und vorgesehen.

Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein.

Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020

Anmerkung der Redaktion: Eine Ausgangsbeschränkung ist so bereits in Ludwigshafen und Mannheim in Kraft. Am Montag folgen neben Speyer, noch Frankenthal sowie der gesamte Rhein-Pfalz-Kreis.

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird erneut beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Stadt und der gesamten Region Vorderpfalz wird die Stadtverwaltung Speyer wie schon im Frühjahr ihren Dienstbetrieb ab Montag, 7. Dezember 2020, einschränken. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit bleibt gewährleistet. „Die Zahl der sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr muss auch am Arbeitsplatz minimiert werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert an alle Arbeitgeber der Region, überall dort wo möglich, ebenfalls auf verstärktes Home-Office zu setzen.

„Die besonders kritische Situation in Speyer verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Als Chefin der Verwaltung muss ich auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen und flexibles Arbeiten ermöglichen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs“, erläutert die Oberbürgermeisterin diesen Schritt. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiter*innen dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zu Hause auf Abruf bereit hält, bleibt die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet werden. Die Regelung gilt bis zum 20. Dezember 2020.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020