Wirtschaft & Finanzen:

Bademaxx:

Ladies Night im bademaxx

Beautiful young woman in sauna on wooden wall background

Speyer / Bademaxx – Am Montag, den 25. März 2019 findet in der Saunalandschaft des bademaxx in Speyer wieder eine lange Saunanacht statt – exklusiv für Damen. Unter dem Motto „Blütenzauber“ werden die Besucherinnen von 19 Uhr bis 23.30 Uhr mit Aufgüssen und Extras verwöhnt, die an diesem Tag in der Blockhaussauna im Garten und in der Finnischen Sauna halbstündlich stattfinden. Von 22.00 Uhr bis 23.30 Uhr ist FKK-Baden im Hallenbad möglich.

Die Gastronomie offeriert neben den üblichen Speisen und Getränken ein besonderes Angebot, und der im bademaxx ansässige Physiotherapeut Matthias Richter und sein Team bieten exklusiv zur Saunanacht Schnuppermassagen an.

Im architektonisch reizvollen Wellnessbereich des bademaxx finden Besucher drei finnische Saunen, ein Dampfbad und eine Biobad. Lounge und Ruheraum bieten ein Erlebnis für die Sinne und einen bezaubernden Blick auf den Saunagarten. Entspannen lässt es sich im charmanten Bistrobereich am offenen Kamin oder auf der weitläufigen Terrasse. Erfrischen können sich die Besucher am Eisbrunnen, unter den Erlebnisduschen, im Tauchbecken oder im Naturteich auf ganz besondere Weise.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #147693482
20.03.2019

Wasser-Spiel-Spaß für Kids im bademaxx

Speyer / Bademaxx – Jede Menge Aktionen für unsere jungen Badegäste sind wieder am Samstag, den 23. März 2019 angesagt.

Dazu gehören z. B. „Schatzkiste-Tauchen“, Staffelschwimmen und Hindernis-Parcours, um nur einige Spiele zu nennen.

Von 13.30 bis 17 Uhr laufen die vielen bunten Aktionen für unsere Wasser-Kids.

Kinder und Jugendliche dürfen ihre eigenen Bade- und Schwimmspielsachen mitbringen. Kleine und große Badegäste zahlen lediglich den regulären Eintrittspreis.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #212142312
20.03.2019

Bundesagentur für Arbeit:


Qualität der Datenerhebung in den Jobcentern: Bundesagentur nimmt Hinweise des Bundesrechnungshofs auf

Was hat der Bundesrechnungshof geprüft?

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm sind dabei Mängel aufgefallen.
Der Bundesrechnungshof stellt etwa fest, dass „Arbeitslose“ teilweise als „Arbeitsuchende“ gekennzeichnet waren oder umgekehrt. Oder es wurden Kunden, die während Integrationskursen oder Eingliederungsmaßnahmen als „arbeitsuchend“ erfasst waren, nach Ende der Maßnahme zunächst nicht wieder in den Status „arbeitslos“ zurückgesetzt.

Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst und zum Anlass, weiter an der Qualität der Datenerhebung in der Arbeitslosenstatistik zu arbeiten und die Betreuung in den Jobcentern weiter zu verbessern.

Warum kommt es zu Fehlerfassung?

Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch.
Die meisten Fehler liegen dort, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Automatisch generierte Wiedervorlagen erinnern die Vermittler daran, dass eine Qualifizierungsmaßnahme endet und der Kunde zu einem Gespräch eingeladen werden muss. Der Vermittler muss bei diesem Gespräch unter anderem den Status händisch aktualisieren.

Dass der Status eines Leistungsbeziehers im Datensystem falsch erfasst ist, kann verschiedene Gründe haben, es kann schlicht an einer fehlerhaften Eingabe liegen. Es gibt aber auch Sachlagen, in denen alles richtig gemacht wird und der Status dennoch vorrübergehend falsch ist. Beispiel: Ein Kunde wird zu einem Termin eingeladen, bei dem das weitere Vorgehen nach der Maßnahme beraten werden soll. Dabei wird auch der aktuelle Status festgelegt, zum Beispiel von „arbeitsuchend“ zu „arbeitslos“. Wenn der Kunde zum Termin verhindert ist, kann der Status nicht aktualisiert werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Arbeitslos-Meldung nur persönlich erfolgen kann. Solange dies nicht geschieht, darf der Vermittler den Status nicht eigenmächtig verändern.

Was tut die BA, um einer fehlerhaften Erfassung besser vorzubeugen?

Zusätzliche Prüfprogramme, die Hinweise auf Unstimmigkeiten auch im Status geben können, sollen noch zuverlässiger und künftig verbindlich eingesetzt werden.
Die Jobcenter werden künftig noch intensiver in der Kundenbetreuung arbeiten, um eine möglichst nahtlose Betreuung sicherzustellen. Dafür wird die BA noch stärker in die Qualität der Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler investieren, zum Beispiel mit Schulungen. Nur so kann auch der Status der Kunden möglichst aktuell richtig in die Systeme eingetragen werden.

Was bedeutet das für die Statistik zum Arbeitsmarkt?

Die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf einer Vollerhebung. Alle Personen, die zum Stichtag den Status „arbeitslos“ in den IT-Systemen haben, werden gezählt. Eine statistische Fehlertoleranz muss allerdings bei allen Vollerhebungen berücksichtigt werden. Die Ursprungsdaten werden zu einer Statistik aggregiert und mit verschiedenen Methoden systematisch validiert. Zum Beispiel wird technisch und inhaltlich mindestens monatlich überprüft, ob der Dateneingang vollständig ist, die Daten im Vergleich zu weiteren Statistiken konsistent sind und ob Bewegungs- und Bestandsdaten zusammenpassen.
Als Teil der amtlichen Statistik ist die Statistik der BA dem Grundsatz der Qualität verpflichtet und arbeitet hier bisher und künftig konsequent an weiteren Verbesserungen. Auch wenn die absoluten Zahlen nie bis zur letzten Person korrekt sein können, und eine geringfügige Unterzeichnung der Arbeitslosenzahl vorliegen kann, geben die BA-Statistiken das Niveau und die Veränderungen und Trends korrekt wieder.
Für eine umfassende Arbeitsmarktbeobachtung ziehen wir neben der Arbeitslosigkeit auch weitere Größen heran. Das sind die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die gemeldeten Stellen. Diese sind von dem im vorläufigen Bericht genannten Sachverhalt nicht betroffen.
An den Aussagen der BA zur Arbeitsmarktentwicklung ändert sich deshalb nichts. Es bleibt bei einer sinkenden Arbeitslosigkeit und einer Arbeitslosenzahl, die derzeit die niedrigste seit der Wiedervereinigung ist.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Daniel Terzenbach neues Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit

Nürnberg / BA – Am 14.03.2019 tratt Daniel Terzenbach sein Amt als neues Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) an. Er wurde im Oktober 2018 vom Verwaltungsrat der BA einstimmig zum Nachfolger des scheidenden Vorstands Regionen, Raimund Becker, bestimmt. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag des Verwaltungsrates gefolgt. Die reguläre Amtszeit eines Vorstandsmitglieds der BA beträgt fünf Jahre.

Als Vorstand Regionen sieht Daniel Terzenbach für die Bundesagentur vor allem drei Herausforderungen: das lebenslange Lernen von Beschäftigten und die Qualifizierung von Arbeitsuchenden, den sozialen Arbeitsmarkt und die Fachkräftesicherung im Kontext von Zuwanderung.
„Der Arbeitsmarkt hat sich von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt gedreht. Damit sind die Ansprüche an uns gewachsen – die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden müssen künftig noch mehr im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen“, so Daniel Terzenbach.

Daniel Terzenbach wurde am 7. November 1980 in Freiensteinau geboren. Er studierte in Dortmund Diplom Social Management.
Sein beruflicher Weg in der BA begann Anfang 2006 im Jobcenter Märkischer Kreis. Hier konzeptionierte und leitete er strategische Projekte und wirkte beim Aufbau lokaler Kooperationen und überregionaler Netzwerke in den damals neu geschaffenen Strukturen des SGB II entscheidend mit.

Seit 2009 gestaltete er in der Zentrale die Aufstellung und die Geschäftspolitik der BA in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit, insbesondere die Strategie zum sich verändernden Fachkräftepotential der Zukunft. Im Oktober 2015 wurde er – neben seinen Aufgaben als obere Führungskraft in der Unternehmenssteuerung – vom Vorstand mit dem wichtigen Aufgabenbereich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen betraut.

Seit 2017 ist er Geschäftsführer in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und dort verantwortlich für den Bereich „Qualität – Umsetzung – Beratung“.

Terzenbach ist verheiratet und hat ein Kind.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Der Arbeitsmarkt im Februar 2019 -– Positive Entwicklung trotz konjunktureller Abschwächung

Nürnberg / Deutschland – „Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt auf Wachstumskurs, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern auf einem sehr hohen Niveau. Der Arbeitsmarkt bleibt damit robust gegenüber der konjunkturellen Abschwächung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -33.000 auf 2.373.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -173.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von Januar auf Februar um 33.000 auf 2.373.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Februar ein Rückgang um 21.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 173.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 5,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sie sich um 0,4 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 12.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Februar 2019 bei 3.314.000 Personen. Das waren 199.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 79.000 erhöht. Mit 44,79 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 477.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 708.000 gestiegen. Insgesamt waren im Dezember nach hochgerechneten Angaben der BA 33,32 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von November auf Dezember ein Anstieg um 76.000.

Arbeitskräftenachfrage

Der Personalbedarf bleibt zum Jahresbeginn anhaltend hoch. Im Februar waren 784.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 20.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen leicht um 1.000 Stellen erhöht. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im Februar 2019 unverändert bei 255 Punkten. Er liegt damit 3 Punkte über dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

837.000 Personen erhielten im Februar 2019 Arbeitslosengeld, 6.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 4.014.000. Gegenüber Februar 2018 war dies ein Rückgang von 249.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis Februar 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 356.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 7.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Bundesweites Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung wird weiter ausgebaut

Mainz – Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten seit 2016 mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag zusammen, um die gesundheitliche Situation von arbeitslosen Menschen zu verbessern. Die Partner verbinden Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung, indem sie u. a. speziell auf die Bedarfe arbeitsloser Menschen abgestimmte Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote entwickeln und bereitstellen.

Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene ist es, die gesundheitsbezogene Lebensqualität von arbeitslosen Menschen zu verbessern und das Bewusstsein für die physische und psychische Gesunderhaltung zu stärken. Dies kann die Chancen auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben erhöhen.
Jobcenter und Arbeitsagenturen sensibilisieren arbeitslose Menschen in gesundheits-orientierten Beratungsgesprächen für die eigene Gesundheit und motivieren sie, auf freiwilliger Basis spezifische Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote des GKV-Bündnisses für Gesundheit zu nutzen. Jobcenter, Arbeitsagenturen, Krankenkassengemeinschaft und weitere kommunale Partner wie Gesundheitsamt, (Sport-)Vereine bis hin zu Arbeitsloseninitiativen unterstützen die Menschen so mit niedrigschwelligen und nachhaltigen Angeboten.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, betont: „Gesundheitliche Probleme sind häufig eine Hürde für die erfolgreiche Integration in Arbeit. Zugleich wissen wir, dass Arbeitslosigkeit selbst zu einer gesundheitlichen Belastung für die Menschen werden kann. Deshalb freuen wir uns, dass das freiwillige Angebot in unseren Arbeitsagenturen und Jobcentern so gut angenommen wird, dass wir es nun ausweiten können. Damit können wir künftig noch mehr Kundinnen und Kunden dabei unterstützen, ihre Gesundheit zu stärken und damit verbunden ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen.“
An 129 Standorten in allen 16 Bundesländern wird das Vorhaben bereits umgesetzt. In 2019 wird es eine weitere Ausweitung auf neue Standorte geben.

„Mit der Kooperation gehen wir gemeinsam wichtige Schritte, um das Präventionsgesetz mit Leben zu füllen, und leisten einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen“, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Wie die ersten Ergebnisse der Begleitevaluation zeigen, wird das Programm sowohl in den Jobcentern und Arbeitsagenturen als auch von den arbeitslosen Menschen gut angenommen. Was uns besonders freut: An nahezu allen Standorten haben Jobcenter und Krankenkassen ein regionales Steuerungsgremium gebildet; in vielen arbeiten hier auch bereits weitere Partner vor Ort mit. Diese Vernetzung ermöglicht es, den arbeitslosen Menschen passgenaue Maßnahmen zum Erhalt ihrer Gesundheit anzubieten.“

Die Beigeordnete des Deutschen Landkreistages, Dr. Irene Vorholz, erläutert: „Oft haben Langzeitarbeitslose gesundheitliche Probleme, die einer Integration in Arbeit im Wege stehen. Dem wirken die Jobcenter frühzeitig entgegen, beispielsweise im Rahmen von Präventionsprojekten zur Gesundheitsförderung. Die kommunalen Jobcenter und die gemeinsamen Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind daher ideale Partner der Krankenkassen. Gemeinsam geht es uns darum, die Fördermöglichkeiten für diese Menschen zu verbessern und die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung weiter voranzutreiben. Deshalb engagiert sich der Deutsche Landkreistag gern in diesem wichtigen Projekt.“

„Wer immer wieder krank ist, hat ein größeres Risiko seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Dauerhafte Erkrankungen hindern Betroffene oft, neue berufliche Perspektiven zu ergreifen“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Deshalb ist es ein großer Gewinn, sowohl die Gesundheit von Menschen zu verbessern als auch die Chancen am Arbeitsmarkt mit in den Blick zu nehmen. Das Modellprojekt bietet einen leichten und freiwilligen Zugang zu Präventions- und Gesundheitsangeboten in immer mehr Kommunen im ganzen Land. Das ist ein erfolgreicher Beitrag, um Menschen neue Chancen zu eröffnen.“

Hintergrundinformationen:

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt geht zurück auf ein 2014 entwickeltes und an sechs Standorten erprobtes Modellprojekt des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufbauend auf den gewonnenen Erfahrungen wurde der Ansatz seit 2016 im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit weiterentwickelt.

Das Projekt wird von der Krankenkassengemeinschaft sowie den Jobcentern und Arbeitsagenturen entsprechend ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit finanziert. Für die Projektkoordination an den Standorten und die Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention wurden seitens der GKV in den Jahren 2016 bis Ende 2018 knapp fünf Mio. Euro ausgegeben. Für die weitere Umsetzung des Programms einschließlich der wissenschaftlichen Begleitforschung stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit jährlich über acht Mio. Euro bereit.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) übernimmt im Rahmen der Beauftragung durch den GKV-Spitzenverband die bundesweite Koordination des Programms und betreut den Evaluationsprozess. Sie unterstützt die krankenkassenseitigen bzw. beauftragten Federführungen in den Regionen. Die GKV-Mittel für das Programm werden aus dem Budget getragen, das die Krankenkassen der BZgA gemäß § 20a Abs. 3 SGB V für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zur Verfügung stellen.

Umsetzung des Projektes in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird das Programm derzeit an zwölf Standorten umgesetzt. Krankenkassenseitig beauftragte Federführerin der 2017 gestarteten Umsetzung mit den beteiligten Jobcentern ist die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. Das Projekt ist auch in das Netzwerk „Gesunde Kommune“ zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung eingebunden. Aus dieser Vernetzung ergeben sich konkrete landesweite Angebote wie z. B. ein Ernährungsangebot für arbeitslose Menschen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das ab 2019 über das Ernährungsministerium ergänzend finanziert wird. An allen Standorten werden Kurse zu Themen wie Bewegung, gesunde Ernährung und Stressbewältigung angeboten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern. Insgesamt sind 120 Institutionen der Arbeitsförderung aktiv in das Projekt eingebunden.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Sparkasse Vorderpfalz:

Sparkassengeschäftsstelle „Im Erlich“ unter neuer Leitung

Patrick Szot übernimmt ab 25. März die Leitung der Speyerer Geschäftsstelle „Im Erlich“ der Sparkasse Vorderpfalz

Speyer – Patrick Szot (24) übernimmt ab 25. März die Leitung der Speyerer Geschäftsstelle „Im Erlich“ der Sparkasse Vorderpfalz. Er tritt die Nachfolge von Arnd Millutat an, der künftig das Team der Individualkundenbetreuer in der Hauptstelle Speyer verstärken wird.

„Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen, die mich als Leiter der Geschäftsstelle erwarten“ betont Patrick Szot. Gemeinsam mit dem bekannten Geschäftsstellenteam setzt er auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und ganzheitliche Beratung. „Die Zufriedenheit unserer Kunden wird im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen. Ob Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Versicherungen, Kredit oder Immobilienerwerb: Wir beraten persönlich, fair und ergebnisoffen. Den Dialog mit unseren Kunden werden wir intensivieren und weiter ausbauen“, verspricht Patrick Szot.

Sparkasse Vorderpfalz
20.03.2019

Sparkassen-Mitarbeiterstiftung unterstützt Tafel-Arbeit in Ludwigshafen und Speyer

Ludwigshafen/Speyer – Die Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz haben sich festgelegt. Mit den diesjährigen Erträgen ihrer Mitarbeiterstiftung und weiterer Mitarbeiterspenden soll die Arbeit der Tafel Ludwigshafen (1.000) und der Tafel Speyer (500 Euro) unterstützt werden. Marcus Laubscher vom Stiftungsbeirat der Mitarbeiterstiftung betont: „Freiwilliges Engagement ist das Herzstück der Tafel-Arbeit. Nur mit dem Einsatz und Elan vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer schaffen es die Tafeln in Ludwigshafen und Speyer Tag für Tag bedürftigen Menschen in akuten Notsituationen zu helfen und ihnen ein Stück sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Diese wichtige und wertvolle Arbeit verdient unser aller Anerkennung, Lob und Unterstützung“.

Die Mitarbeiterstiftung wurde 2013 von Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz gegründet. Seit dieser Zeit haben die Mitarbeiter rund 30.000 Euro Stiftungskapital eingebracht. Ziel der Mitarbeiterstiftung ist es, Kunden und Organisationen im Geschäftsgebiet der Sparkasse zu unterstützen. Über die Mittelverwendung entscheidet jährlich der Stiftungsbeirat: Ursula Roos, Vasiliki Avramidou, Holger Hipp, Ingo Kattengell und Marcus Laubscher. Regelmäßige Spendenaufrufe des Stiftungsbeirates unter den Mitarbeitern helfen das jährliche Spendenbudget der Stiftung – zusätzlich zu den Stiftungserträgen – zu erhöhen. Die Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Vorderpfalz ist seit ihrer Gründung Vorreiter in der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie agiert unabhängig von den umfangreichen Stiftungs-, Spenden- und Sponsoringgeldern der Sparkasse und deren eigenen Sparkassenstiftungen.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: S24N, dak
20.03.2019

Mit einem Praktikum Einblick in die Arbeitswelt erhalten

Sven Hein, Ausbildungsleiter der Sparkasse Vorderpfalz: „Schülerinnen und Schüler können sich für die Herbstferien noch für freie Praktikumsplätze bei der Sparkasse Vorderpfalz bewerben“.

Vorderpfalz / Sparkasse – Für die Herbstferien gibt es noch freie Praktikumsplätze bei der Sparkasse Vorderpfalz. Während der Oster- und Sommerferien sind bereits alle Plätze vergeben.

„Mal ausgiebig reinschnuppern in den Beruf“ ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht bei der Sparkasse Vorderpfalz. Schülerinnen und Schüler können dort ein ein- oder zweiwöchiges Praktikum absolvieren. Interessenten können sich auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/karriere über das Praktikum informieren und bis 31. März bewerben.

„Der Nutzen eines Praktikums ist für beide Seiten groß“, findet Sven Hein, Ausbildungsleiter der Sparkasse Vorderpfalz. „Die Schüler erhalten während ihres Praktikums einen Einblick in die Berufspraxis, übernehmen einfache Serviceaufgaben und können dabei schon mal eine gute ‚Visitenkarte’ hinterlassen. Viele junge Leute nutzen das Praktikumsangebot der Sparkasse Vorderpfalz als Vorbereitung auf ihre Berufswahl. Noch ein Vorteil: Mit einem Praktikum bei der größten Sparkasse in Rheinland-Pfalz erhöhen sich die Chancen bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz,“ betont Hein.

Sparkasse Vorderpfalz
20.03.2019