Haushaltsrede der Wählergruppe Schneider (WGS) zum Haushaltsplan 2020
Speyer – Wie von einigen Vorrednern schon betont, möchten auch wir daran erinnern, daß Gemeindehaushalt und Haushaltsplanung klaren Vorschriften unterliegen. So besagt die GemO §93, daß der Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit aufzustellen und in Planung und Rechnung auszugleichen ist. Der bisherige Haushalt mit einem Fehlbetrag von rund 12,9 Millionen war bei weitem nicht ausgeglichen und der neue ist es auch nicht.
Aus Ihrer Begründung in der Haushaltsrede, Frau Oberbürgermeisterin, wonach, ich zitiere: „es nichts bringe die schwarze Null wie eine Monstranz vor sich herzutragen“, können wir schließen, daß man sich diesbezüglich wenig Mühe gegeben hat.
Nun haben wir durchaus Verständnis, daß bestimmte Maßnahmen dringend erforderlich sind, wenn gesetzliche Vorgaben dazu zwingen oder durch Investitionsstau sich eine Situation ergibt, die einen ausgeglichenen Haushalt unmöglich macht.
Auch dies wird in der GemO geregelt und zwar durch §103 und die zugehörigen Verwaltungs-vorschriften. Diese besagen, daß die Ausgaben unabweisbar und alternativlos sein müssen, weil schwere Schäden oder Gefahren drohen.
Wiederholt hat die ADD in Frage gestellt, ob für gewisse Projekte diese Voraussetzungen vorliegen und eigenverantwortliche Prüfung sowie Einleitung von Anpassungen angemahnt.
Es ist für uns nicht erkennbar, daß solche Prüfungen unter Maßgabe der Sparsamkeit und Gesetzeskonformität ernsthaft stattgefunden haben. Das hat offensichtlich auch die Genehmigungsbehörde gemerkt und entsprechend reagiert.
Der Haushaltsplan wird durch viele teure Projekte belastet, auch solche, die schon in den Jahren zuvor beschlossen wurden und liest sich in weiten Teilen wie eine Wünsch-Dir-Was-Liste für den Weihnachtsmann. Nur einige Beispiele:
- Von den zahlreichen, kostenintensiven Umgestaltungsmaßnahmen sei hier nur der Heinrich-Lang-Platz erwähnt. Solange es kein attraktives Geschäfts – und Gastronomieangebot gibt, wird sich dort an der Trostlosigkeit wenig ändern.
Wie wurde die Alternativlosigkeit begründet? Es besteht Interesse seitens Bürgern und Politik. Es genügt also schon wenn Interesse besteht, damit eine Umbaumaßnahme von 900.000 Euro alternativlos ist. - Die automatischen Sicherheitspoller für die Maximilianstraße für 600.000 Euro, wurden ohne Begründung der Alternativlosigkeit beschlossen. Es gibt durchaus eine Alternative und zwar so wie es jetzt gemacht wird, mit maskierten Betonklötzen auf Paletten. Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage: Wofür eigentlich?
Die tonangebenden Kreise im Land erzählen uns, daß der Islam eine friedliche Religion sei.
Wenn dem so ist, dann hat Deutschland kein Terror- und Sicherheitsproblem. Dann brauchen wir überhaupt keine Poller, so wie in den Jahren vor 2015. - Oder ein Frischküchenkonzept in Kitas für 300.000 Euro, ein reines Luxusanliegen.
Die von der Diakonie betriebenen Pflegeheime in Speyer haben eine zentrale Küche und liefern das Essen in Warmhaltebehältern auf die Stationen. Das ist weder menschenunwürdig noch unzumutbar.
Auch bei den kleineren Projekten ist sehr vieles, was man als „nice to have“ bezeichnen kann, aber verzichtbar ist, wenn man ernsthaften Willens wäre zu sparen.
- Z.B. ein Bewegungsgarten am Judomaxx für 76.000 Euro. Ähnliches gibt es schon seit Jahrzehnten in Speyer-West, nämlich einen Trimm-dich-Pfad, der aber kaum Instand gehalten wird.
- Oder die Next-Bike-Installation, die jährlich mit zigtausend Euro subventioniert werden muß. Ein typisches Beispiel wie mit wirtschaftlich nicht darstellbaren Maßnahmen die Verkehrswende im Namen des Klimaschutzes erzwungen werden soll.
Als Neuling komme ich aus dem Staunen nicht heraus, mit welcher Lässigkeit Riesensummen begründet werden. Es drängt sich der Eindruck auf, daß nicht nur im Stadtvorstand sondern auf allen Entscheidungsebenen, jegliches Augenmaß abhanden gekommen ist, was wünschenswert, machbar oder zwingend notwendig ist.
Für völlig überzogen halten wir die geplante Personalaufstockung um ca. 39 Stellen, verbunden mit Mehraufwendungen von über 4 Millionen Euro allein in 2020.
Von 2018 – 2023 sind Personalkostensteigerungen von knapp 20% vorgesehen. Für neue und zukunftsweisende Aufgaben wie die Digitalisierung ist zusätzlicher Personalbedarf nachvollziehbar. Aber grundsätzlich führt hemmungslose Personalaufstockung nicht zu einer agileren oder leistungsfähigeren Verwaltung, sondern das Gegenteil ist der Fall.
Das ist ein alter Hut und wurde mit dem Parkinsonschen Gesetz schon in den 50er Jahren dargelegt.
In der Haushaltsvorstellung wurde die Personalaufstockung u.a. damit begründet, weil man der globalen Herausforderung des Klimawandels begegnen wolle. Das ist völlig utopisch.
Das Klima läßt sich nicht schützen, nicht managen und nicht von der Stadtverwaltung Speyer beeinflussen, am allerwenigsten durch mehr Personal.
Wenn Verwaltungsstellen sich nicht an konkreten, notwendigen Sachaufgaben orientieren, sondern an ideologischen Vorgaben, dann artet das in politischen Aktionismus aus, reine Selbstbeschäftigung, ohne praktischen Nutzen für die Bürger, jeder Euro rausgeschmissenes Geld.
Bestes Beispiel, im schlechten Sinne, ist die Gleichstellungstelle, welche Kraft Gesetz geschaffen werden mußte, vorgeblich um die Gleichstellung von Mann und Frau im Alltag sicherzustellen. Soviel zur Theorie.
In der Praxis sieht das so aus, daß diese Stelle den Steuerzahler im Jahr 2018 über 109.000 Euro gekostet hat. Dafür wurden laut Controllingbericht 5 Veranstaltungen und Fachtage organisiert, alle ausnahmslos für Frauen, u.a. ein „Speed-Dating“ mit Stadträtinnen.
Für 2020 steigen die Plankosten auf 134.000 Euro, also für eine Gleichstellungsstelle, die tatsächlich als Privilegierungsstelle tätig ist, weil sie sich ausschließlich um die Belange von Frauen kümmert.
Werfen wir einen Blick auf die Einnahmenseite, dann wird für die nächsten 4 Jahre eine gute Wirtschaftlage vorausgesetzt, wodurch die Steuereinnahmen im Planansatz kontinuierlich steigen sollen. Abgesehen von den allgemeinen, eher verhaltenen Konjunkturprognosen, sollte ein Blick in die Gegenwart und die nähere Umgebung Anlaß zur Sorge geben.
Die Umwälzungen in der Automobilindustrie haben Wörth und Germersheim schon erreicht, dort sind die Gewerbesteuereinnahmen eingebrochen. Ludwigshafen ist extrem hoch verschuldet, mußte im September einen Nachtragshaushalt beschließen, die BASF baut 6000 Stellen ab und orientiert sich nach China.
Bei den Pfalz-Flugzeugwerken, einem der größten Industriebetriebe Speyers, wurde schon ein Produktionsbereich in die Türkei verlagert, für 2021 droht der Wegfall des Großkunden Boeing, verbunden mit dem Abbau von mehreren 100 Arbeitsplätzen.
Die Sperrung der Salierbrücke drückt die Umsätze in Einzelhandel und Gastronomie, verringert die Besucherzahlen und Parkgebühren über Jahre, voraussichtlich bis 2022 oder noch länger.
Fazit:
- Wir erkennen keine ernsthaften Sparanstrengungen, um die gesetzlichen Vorgaben eines ausgeglichenen Haushaltes auch nur annähernd zu erreichen.
- Der Vergleich mit hochverschuldeten Städten ist nicht geeignet, diesen Mißstand zu relativieren.
- Gleichzeitig werden die unvorteilhaften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der nahen Zukunft auf der Einnahmenseite nicht entsprechend gewürdigt.
- Die Überarbeitung des bisherigen Haushaltsplanes und die Reduzierung des Defizits um ca. 2,7 Millionen ist begrüßenswert, aus unserer Sicht aber nicht ausreichend.
- Wir halten daher den Haushaltsplan für unseriös und werden nicht zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest.
Es gilt das gesprochene Wort
Wählergruppe Schneider (WGS)
16.12.2019
Stabilitätsrat bestätigt Rheinland-Pfalz soliden Haushalt
Berlin / Rheinland-Pfalz – Der Stabilitätsrat hat am 13.12.2019 in seiner 20. Sitzung in Berlin die haushaltswirtschaftliche Lage von Bund und Ländern auf der Grundlage ihrer Stabilitätsberichte geprüft. Der rheinland-pfälzischen Haushaltspolitik wurde wie in den Jahren zuvor eine positive Entwicklung und eine solide Haushaltsführung bestätigt.
„Seit dem Jahr 2011 haben wir unsere Konsolidierungsstrategie konsequent umgesetzt. Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 konnte erstmals bereits in der Planung ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen.
„Wir verfolgen eine nachhaltige Finanzpolitik und setzen gleichzeitig wichtige Impulse für die Zukunft unseres Landes“, sagte Finanzministerin Ahnen und unterstrich, dass das Land sowohl die Anforderungen des Stabilitätsrates als auch die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfülle. Damit ergeben sich für Rheinland-Pfalz keine Hinweise auf eine drohende Haushaltsnotlage.
Mit dem Stabilitätsbericht kommt Rheinland-Pfalz einer Verpflichtung von Bund und Ländern nach, dem Stabilitätsrat jährlich über die Haushaltslage des Landes zu berichten. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, die Gefahr von Haushaltsnotlagen möglichst früh zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die Stabilitätsberichte bilden die Grundlage für die Haushaltsüberwachung durch den Stabilitätsrat.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
16.12.2019
Johann-Joachim-Becher Berufsbildende Schule zu Gast bei MdB Johannes Steiniger in Berlin
Berlin / Speyer – Am Mittwoch (11.12.2019) hatte ich die Johann-Joachim-Becher Berufsbildende Schule aus Speyer zu Gast.
Nach einem kleinen Rundgang durchs Haus habe ich mit den sechzehn Schülerinnen und Schülern eine Stunde lang über aktuelle politische Themen wie den Klimaschutz und die Digitalisierung diskutiert.
Danke für euren Besuch und auf bald in Berlin!
Abgeordnetenbüro Johannes Steiniger, MdB
16.12.2019
Haushaltsrede der Speyerer Wählergruppe (SWG) zum Haushalt 2020 der Stadt Speyer
Speyer – Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
liebe Räte,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung,
liebe Bürgerinnen und Bürger im Stadtratssitzungssaal,
Vorab möchte ich allen danken, die an diesem Haushaltsentwurf mitgewirkt haben, insbesondere der Kämmerei und der gesamten Verwaltung, ungeachtet OB und Kommunalwahl machen Sie vor allem eines: Einen tollen Job! Vielen Dank dafür!
Sehr geehrte Frau Seiler, wenn ich böse wäre, könnte ich jetzt sagen – „Ich hab’s ja schon immer gewusst – irgendwann haut uns die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) auf die Finger, weil wir im Rat einen rechtswidrigen Haushalt verabschieden“. Deshalb hat die Speyerer Wählergruppe diesen Haushalten in den letzten Jahren nicht zugestimmt. Aber ich bin nicht böse. Im Gegenteil. Obwohl Sie uns heute einen in der Planung defizitären Haushalt vorlegen der gegen § 93 Abs. 4 der Gemeindeordnung verstößt, weil er nicht dem Haushaltsgrundsatz entspricht, dass der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen ist, wird die Speyerer Wählergruppe dem Haushalt 2020 zustimmen. Das hat fünf Gründe:
- Da es der erste Haushalt ist, den Sie uns vorlegen, möchten wir Ihnen den Rücken stärken, zumal es nicht in Ihrer alleinigen Verantwortung steht, dass der Haushalt in der Planung defizitär ist.
- Herr Eger hat im Haushaltsjahr 2018 die Liquiditätskredite von 119 Mio. € um 23 Mio. € auf 96 Mio. € reduziert. Das ist ein guter Anfang in Richtung Konsolidierung und ich denke, meine Haushaltsreden haben Wirkung gezeigt. Vielen Dank dafür an die Kämmerei.
- Schuldenmachen steht nicht im Belieben der Politik. Artikel 109 Grundgesetz regelt, dass die Haushalte des Bundes und der Länder grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind. Deshalb haben wir im Kooperationsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Grüne und der Speyerer Wählergruppe festgeschrieben, dass es keine defizitären Haushalte gibt und die Aufnahme von Liquiditätskrediten die Handlungsfähigkeit der Stadt einzuschränken sind. Künftige Generationen dürfen nicht belastet werden. Wir wollen daher Haushaltsdefizite und Liquiditätskredite abbauen, wozu es einer strikten Haushaltsführung bedarf, mit dem Ziel ab dem Jahr 2025 den Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen. Alle neuen ausgabenwirksamen freiwilligen Leistungen sind daher einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Es ist für jeden Einzelfall im Rahmen einer Gesamtbetrachtung abzuwägen, ob die Ausgaben trotz des Ziels der Haushaltskonsolidierung verantwortbar sind, wenn sie etwa durch die Umsetzung das Klima und/oder die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Stadt Speyer verbessern. Pflichtaufgaben sind auf Aufwand und Ausgaben hin zu überprüfen. Darüber hinaus werden wir uns noch stärker für eine bessere finanzielle Grundausstattung der Stadt durch Land und gegebenenfalls Bund einsetzen.
Dies ist Kommunalpolitik der Speyerer Wählergruppe seit Jahren und nun im Kooperationsvertrag festgelegt. An der Stelle möchte ich betonen, dass die Haushaltskonsolidierung einer der Gründe ist, weshalb die Speyerer Wählergruppe sich für eine Kooperation mit CDU und Grünen entschieden hat. Nur gemeinsam können wir für Speyer eine gute Sachpolitik erreichen.
Damit keine Missverständnisse entstehen, wir bleiben bei unserer Politik und werden auch künftig aus unserer Sicht unsinnige kommunalpolitische Themen wie beispielsweise den S-Bahn Haltepunkt Süd nicht befürworten. - Die beiden letzten, abgeschlossenen Haushaltsjahre kamen in Planung zu einem negativen Ergebnis , das Jahresergebnis aber zu einem positiven Abschluss führte. Das hoffen wir auch für den vorliegenden Haushaltsplan 2020 und stimmen zu. Im Übrigen wäre dies ein Argument, welches vielleicht auch den Rechnungshofpräsidenten gnädig stimmen könnte.
- Auch wenn es in letzter Zeit Verbesserungen beim Finanzausgleich gab, beispielsweise bei besonders hohen Ausgaben bei der Sozial- und Jugendhilfe mit der neuen Schlüsselzuweisung C 3, erfolgt weiterhin keine sach- und aufgabengerechte Finanzausstattung durch Landes- und Bundesmittel. Dies betrifft insbesondere den Teilhaushalt 04 Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Dort gibt es niederschwellige, stadteilbezogene Sozialpolitik. Da geht es um Frauenhäuser oder den Zugang zu bildungsfernen Eltern, um deren Kinder zu helfen. Diese Sozialpolitik muss immer gemacht werden, nicht nur dann, wenn es gerade Fördermittel gibt oder eine neue Schlüsselzuweisung erfunden wird. Dafür muss es endlich eine sachgerechte, langfristige Grundfinanzierung geben.
Oder nehmen wir die Feuerwehr. Die Feuerwehrverordnung schreibt uns vor, dass die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen ist, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße gelegenen Ort innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. Die Einsatzgrundzeit war nicht mehr zu halten und so kam es zum Feuerwehrbedarfsplan. Daraus ergab sich der Neubau einer effizienten Feuerwache und die Einstellung weiterer hauptamtlicher Mitarbeiter, was Speyer vor finanzielle Herausforderungen stellt. Dies führt zu Mehrkosten, ohne dass dafür Landes- oder Bundesmittel zur Verfügung stehen. Hier vertreten wir schon immer die Haltung, wer eine Leistung oder einen Standard wie die Einsatzgrundzeit von acht Minuten veranlasst oder festsetzt, muss für die Finanzierung aufkommen.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin. Wie schon Ihren Vorgänger fordern wir Sie auf, mit Unterstützung des Städtetages bei der Landesregierung für eine auskömmliche Finanzausstattung zu werben. Rheinland-Pfalz sollte sich an Hessen ein Beispiel nehmen und nicht warten, bis der Bundesfinanzminister wie angekündigt, vielleicht einen Teil der Schulden der Kommunen übernehmen wird. Es braucht ein kraftvolles Signal von Rheinland-Pfalz, indem die Kommunen eine solide, aufgabengerechte Grundfinanzierung auf Dauer erhalten. Kritik an Ihrer Parteikollegin ist das eine – wir fordern Lösungen!
Eine weitere Aufgabe für Sie und den Städtetag ist es mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass der steuerliche Querverbund erhalten bleibt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Frage kürzlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Sollte der EuGH in dieser Steuerbegünstigung eine unerlaubte Beihilfe sehen, könnte dies das Aus für das Bademaxx und Strecken des ÖPNV bedeuten. Nur wenn höhere Einritts- oder Fahrpreise von den Bürgern verlangt würden, könnten die Defizite verhindert werden. Das muss unbedingt abgewendet und die Querfinanzierung erhalten bleiben. Nur so können wir weiterhin im Bademaxx schwimmen. Frau Seiler, wir fordern Sie auf, zusammen mit dem rheinlandpfälzischen Städtetag und dem Städtetag des Bundes für den Erhalt des steuerlichen Querverbunds einzutreten.
Zum aktuellen kommunalpolitischen Thema der Beigeordneten. Ich vertrete die These, dass die Einrichtung eines ehrenamtlichen Beigeordneten entgegen den von einigen Ratsfraktionen behaupteten Mehrkosten, sogar dazu beitragen kann, dass unnötige Aufwendungen erst gar nicht entstehen. Nehmen wir als Beispiel die Lüftungsanlage auf dem Dach des „Alten Stadtsaals“. Kaum installiert stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion fest, dass entgegen der Baugenehmigung die gewählte Platzierung der Anlage zwischen Rathaus und Stadtsaal nicht statthaft ist. Das heißt, das Gerät muss wieder weg und an anderer Stelle neu errichtet werden. Das kostet Geld des Steuerzahlers.
Im Juli dieses Jahres haben Sie Frau Oberbürgermeisterin als verantwortliche Dezernentin die Baugenehmigung unterzeichnet. Wir vertreten die Auffassung, wenn Sie im Stadtvorstand mehr Unterstützung haben, dann haben Sie künftig mehr Zeit sich auf Ihre Aufgaben zu konzentrieren, den Sachverhalt vor Unterzeichnung genau zu lesen.
An der Stelle hat uns Missfallen, dass die SPD als Schuldigen an der Situation reflexartig Hansjörg Eger ausgemacht hat. „Scheinbar handelt es sich bei diesem Detail der Sanierung des „Alten Stadtsaals“ wieder um eine Altlast aus der Zeit des vorherigen Oberbürgermeisters, wie sich leider einige angesammelt haben“, so Philipp Brandenburger in einer Mitteilung. Nach dem die Baugenehmigung dieses Jahr unterschrieben wurde, halten wir diese Schuldzuweisung an den Amtsvorgänger für unanständig. Sowas macht man nicht.
Beim Thema Beigeordnete fällt mir die Diskussion im Ältestenrat ein. Frau Oberbürgermeisterin, Sie zeigten keine Bereitschaft, Bereiche aus Ihren Dezernaten abzugeben. Darf ich Sie daran erinnern, dass nach § 28 der Gemeindeordnung Stadtrat und Oberbürgermeisterin die Stadt verwalten, wobei der Stadtrat an erster Stelle genannt wird. Sie sind direkt gewählt, der Stadtrat schickt die Beigeordneten in den Stadtvorstand. Wenn nun die Mehrheit des Rates die Hauptsatzung ändert und zwei Stellen für Beigeordnete einrichtet, halten wir es für unklug, sich gegen die demokratisch legitimierte Mehrheit des Rates zu stellen und die Stadt allein verwalten zu wollen. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass die Bildung, Übertragung, Änderung und Aufhebung der Geschäftsbereiche der Zustimmung des Stadtrats bedürfen. Deshalb muss es in Ihrem Interesse sein, wenn die Geschäftsbereiche so gebildet werden, dass die Mehrheit des Stadtrates auch zustimmen kann.
Bei der Gelegenheit: Das von der Speyerer Wählergruppe vorgeschlagene Ressort „Digitalisierung“ ist ein Projekt der Gegenwart und wird uns die gesamte Zukunft beschäftigen. Bei der aktuellen Jahresumfrage im „OB-Barometer 2019“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) haben 55 % der Oberbürgermeister auf die Frage, „Welche Themen künftig für die Städte an Bedeutung gewinnen werden“ mit Digitalisierung geantwortet. Erst an zweiter Stelle kam mit 44 % die Mobilität.
Die Digitalisierung gehört zu den bedeutendsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Durch modernste Technologien werden kommunale Prozesse – innerhalb und außerhalb der Verwaltung – nicht mehr nur unterstützt, sondern können und müssen mit ihr neu gestaltet werden. Die Digitalisierung funktioniert nur dann, wenn Rollen und Verantwortungsbereiche klar abgesteckt sind. Nach unserer Auffassung erfordert die Digitalisierung neue, im kommunalen Umfeld unbekannte Rollen, so etwa die des “Chief Digital Officer” (CDO). Der CDO ist das Gesicht der Digitalisierung und Bindeglied zwischen der örtlichen Gemeinschaft, dem Stadtkonzern und der Stadtverwaltung. Ohne Ihnen Frau Seiler zu nahe treten zu wollen, glauben wir, dass eine Oberbürgermeisterin für die Rolle eines CDO nicht die erforderliche Zeit aufbringen kann. Hier passt genau ein ehrenamtlicher Beigeordneter, der sich schwerpunktmäßig der Digitalisierung widmet.
Ich komme jetzt zu kommunalpolitischen Sachthemen.
VRNnextbike
Am 15. Dezember 2015, vor fast vier Jahren, habe ich hier an dieser Stelle zum Fahrradverleihsystem nextbike folgendes ausgeführt:
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir konnten zwar gerade noch das FahrradParkhaus am Königsplatz, das keiner gebraucht hätte, verhindern, das Fahrradverleihsystem nextbike aber nicht. Es fällt auf, dass die 64 Räder an den 8 Stationen meistens hübsch aufgereiht stehen, wenig bewegt werden und die Wirkung damit keine Große ist. Die Wählergruppe war diesem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber eingestellt, da die hohe Fahrradeigentümerquote in Speyer gegen ein solches Konzept spricht. Auch die touristische Nutzung funktioniert aufgrund der überschaubaren Größe unserer Stadt nicht. Im Übrigen halten die meisten Hoteliers Fahrräder für Ihre Gäste vor. Nextbike funktioniert nicht wirklich in Speyer und der Zuschuss von über 140 Tausend Euro für die Jahre 2015 – 2020 ist leider weg. In diesem Zusammenhang stellen wir den Antrag, dass die Firma nextbike im nächsten Jahr die Ausleihzahlen für die acht Stationen vorlegt, die zurückgelegten Kilometer anhand der Entfernung von Ausleihort und Rückgabeort ermittelt und die Kosten je gefahrenen Kilometer bekanntgibt.“
Im Verkehrsausschuss am 19. November dieses Jahres wurde über den Sachstand und die Weiterführung von VRNnextbike informiert. Im Jahr 2018 wurden 3.534-mal Fahrräder ausgeliehen, wobei die meisten Ausleihen und Rückgaben innerhalb von Speyer, also innerstädtisch stattfanden und kürzer als 30 Minuten waren. Die meisten werden wohl vom Bahnhof zum Postplatz und wieder zurückfahren. In den letzten fünf Jahren musste Speyer 147.649,87 €, jährlich 29.530 € an nextbike überweisen. Künftig werden es im 5-Jahres-Zeitraum bei der günstigeren Variante 201.404 €, jährlich 40.280 € sein. Wir sprechen hier von einer Kostenerhöhung von über 35 % ohne das damit eine Leistungsverbesserung verbunden wäre. Im Gegenteil, inzwischen wurden die Fahrräder an den Ausleihstellen ausgedünnt. Wenn wir davon ausgehen, dass die meisten Fahrten innerstädtisch, vielleicht vom Bahnhof zum Postplatz oder umgekehrt stattfinden, dann kostet uns eine solche Fahrt, die Ausleihzahlen von 2018 zugrunde gelegt, bisher rund 8,40 € und künftig rund 11,40 €. Das bedeutet, dass die Stadt Speyer künftig eine Fahrt vom Bahnhof zum Postplatz mit einem Fahrrad des Systems nextbike mit 11,40 € subventioniert. Bürger der Stadt – wollen wir das? Ich erinnere an meine Haushaltsrede von 2015. Der Bedarf ist in Speyer auf Grund der Struktur und Topografie nicht vorhanden.
Und, es wird nicht besser. Zurzeit bringen etliche Flusskreuzfahrtschiffe ihre eigenen Fahrräder bereits mit nach Speyer und die Speyerer, wenn sie denn Rad fahren wollen, haben ein Fahrrad. Außerdem nehmen zu bestimmten Zeiten etliche Pendler ihre Fahrräder in der S-Bahn mit. Die Speyerer Wählergruppe ist daher der Meinung, dass das standardisierte Verleihsystem nextbike für Speyer nicht bedarfsgerecht und zu teuer ist. Wir unterstützen nachdrücklich die Verwaltung, die Alternativen zum angebotenen VRNnextbike System in Zusammenarbeit mit den SWS Speyer prüft. Die eingesparten Gelder könnten für die Einrichtungen touristischer Radrundwege genutzt werden. Ein weiter so führt nach Absurdistan.
Salierbrücke
Im Haushalt wurden beim Stadtmarketing 13.000 € für Werbeanzeigen im Rahmen der Sperrung der Salierbrücke veranschlagt. Das ist auch gut so.
Die Salierbrücke ist seit dem 21. Januar 2019 für den Verkehr gesperrt und lediglich für Rettungsfahrzeuge und Shuttlebusse des ÖPNV, sowie Rad- und Fußverkehr offen. Die Bauzeit bei dieser Variante beträgt rund 26 Monate. Das ist schlimm genug für Speyer, den Einzelhandel und die vielen Berufspendler von und nach BadenWürttemberg. Die Präsidentin des Regierungspräsidiums Karlsruhe Frau Felder informierte am 28. November 2019 den Projektbegleitkreis in einer nicht-öffentlichen Sitzung darüber, dass das geplante Bauende der Sanierung auf das Frühjahr 2022 verschieben wird. Die Gründe sind unerwartete Schadstoffe (Polychlorierte Biphenyle (PCB)) im Bestandsmaterial und erhebliche Abweichungen der Bausubstanz von den Bestandsplänen. Wir bauen doch keinen Flughafen in Berlin!
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das geht nicht. Mögen die Gründe unvorhersehbar gewesen sein und noch so problematisch, 26 Monate Bauzeit insgesamt sind bereits viel zu lange und müssen reichen. Weitere zwölf Monate Verlängerung sind eine Frechheit und Provokation. Das dürfen Sie nicht hinnehmen Frau Seiler. Setzen Sie bitte alle Hebel in Bewegung! Am besten lassen Sie sich in Ihrem Dienstwagen zur Pendlerzeit nach Karlsruhe fahren, gegebenenfalls unter Mithilfe Ihrer Parteifreunde in Mainz, um sich vor Ort dafür einzusetzen, dass es nicht zu einer weiteren Verlängerung der Brückensperrung kommt. Liebe Räte, wir sollten Frau Seiler politisch den Rücken stärken und eine Resolution verabschieden, dass wir die Bauzeitverlängerung um zwölf Monate ablehnen. Gerne direkt im Anschluss an unsere Haushaltsreden.
Adenauer Park
Im September 2017 wurde dem Bau- und Planungsausschuss ein Entwurf zu einem neuen, grünen Vorplatz des Adenauerparks zur Zustimmung vorgelegt. Die damit verbundene Wegführung entlang der Parkmauer und die Verlegung der Grünanlage zur Bahnhofstraße hin, hätte den bisher stadtbildprägenden Vorplatz-Adenauerpark erheblich verändert. Die Speyerer Wählergruppe hatte beantragt, den Vorplatz des Adenauerparks im Wesentlichen zu belassen. Wenn ich in den Haushaltsplan schaue, stelle ich fest, dass im Rahmen des Stadtumbauprozesses Kernstadt Nord dafür keine Mittel eingestellt sind. Dafür bedanken wir uns und die Bürger, die auf einer Unterschriftenliste gegen die Umgestaltung des Eingangsbereichs zum Adenauerpark unterschrieben haben, werden es Ihnen ebenfalls danken. Dass dafür das Bahnhofsumfeld umgestaltet und die Reise-Infrastruktur verbessert wird, ist aus Sicht der Speyerer Wählergruppe der deutlich bessere Weg. Für den Umbauprozess Kernstadt Nord an der Stelle haben Sie unsere Unterstützung.
Postplatz
Ein Herzensprojekt der Speyerer Wählergruppe. Über die gesamte Dauer der Amtszeit Ihres Vorgängers, hat die Speyerer Wählergruppe den Postplatz zu ihrem Thema gemacht und diverse Anträge und Anfragen gestellt. Dabei geht es uns um
- ein angepasstes Verkehrskonzept,
- eine Überplanung des Postplatzes,
- und darum, die Attraktivität des Platzes zu erhöhen,
Der Postplatz soll künftig mehr der Begegnung und dem Aufenthalt der Menschen und weniger dem Verkehr dienen. Etwas Grün und Freisitze für Cafés wären auch nicht schlecht. In acht Jahren ist nichts geschehen. Im Gegenteil. Der Platz hat sich zum Ärgernis entwickelt. Die Speyerer Wählergruppe freut sich daher, dass bei den Investitionen der Jahre 2020 bis 2023 der Postplatz an prominenter Stelle auftaucht. 3,4 Mio. Euro sollen für die Modernisierung und Neugestaltung des Postplatzes von 2020 bis 2023 investiert werden, wobei mit 3,1 Mio. Euro Fördermitteln gerechnet wird. Wir hoffen auf eine hohe Aufenthaltsqualität im Zentrum Speyers und am westlichen Ende der Via Triumphalis. Vielleicht besteht die Möglichkeit den Bachlauf ein stückweit sicht- und erlebbar zu machen. Wir sind gespannt.
Kommunaler Vollzugsdienst und mobile Jugendarbeit
Im November vor einem Jahr hatte die Speyerer Wählergruppe den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) zum Gegenstand einer Anfrage gemacht. Es ging insbesondere um Lärm ausgehend von der „Alla-hopp-Anlage“ und des Spielplatzes am Eselsdamm. Dort kommt es vermehrt in den Ferien und an Wochenenden bis in die frühen Morgenstunden zu Ruhestörungen.
In Ihrer Antwort Frau Seiler sprachen Sie von einer sukzessiven Aufstockung des kommunalen Vollzugsdienstes, mit der eine Effektivitätssteigerung, auch außerhalb der üblichen Zeiten, erreicht werden soll. Die Speyerer Wählergruppe beantragt hiermit, dass Sie Frau Seiler in einer der nächsten Ratssitzungen über die Effektivitätssteigerung des KVD berichten. Uns interessiert hier eine aktuelle Einsatzstatistik verbunden mit der Frage, ob die genannten Lärmbeschwerden zurückgegangen sind.
Außerdem bitten wir um einen Bericht darüber, wie die mobile, aufsuchende Jugendarbeit, sogenannte „Street Work“, ebenfalls effektiv eingesetzt wird, um nächtliche Störungen von Jugendlichen zu unterbinden. Letztendlich geht es auch darum, die Lebenssituation besonders benachteiligter junger Menschen zu verbessern und sie in ihrer Entwicklung zu fördern. Auch zu diesem Themenkomplex bitten wir in einer der nächsten Ratssitzungen um einen Bericht der zuständigen Fachabteilung.
Industriehof
Der Stadtrat hat sich auf unseren Antrag hin in der Sitzung am 22.8.2013 dafür ausgesprochen, sowohl die bauliche Substanz wie auch die gewerbliche Struktur auf dem Gelände der ehemaligen Zelluloidfabrik („Industriehof“) zu erhalten. Vor drei Jahren beantragten wir die städtebauliche Eigenart des Gebiets per Erhaltungssatzung zu sichern. Dem wollte Herr Eger wegen Uneinigkeit der Erbengemeinschaft nicht folgen. Inzwischen bedarfs es der Erhaltungssatzung nicht mehr, da der Industriehof als Gesamtensemble unter Denkmalschutz gestellt wurde.
Mit der Vorlage Nummer 99/2019 zum Bebauungsplan „Industriehof“, den wir nachher voraussichtlich beschließen werden, ist unser Antrag erledigt. Ziel des Bebauungsplans ist es, den Industriehof sowohl im Hinblick auf bedeutende Gebäude als auch auf die gewerblich geprägte Nutzungsstruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Hierzu soll die Ausweisung eines urbanen Gebietes angestrebt werden. Urbane Gebiete verfolgen das Leitbild der Stadt der kurzen Wege, Arbeitsplätze vor Ort und eine gute soziale Mischung. Das urbane Gebiet dient der Unterbringung von Wohnen, Geschäfts- und Bürogebäuden, Einzelhandelsbetrieben, Gastronomie sowie Betrieben des Beherbergungsgewerbes, sonstigen Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Eine Mischung ist Voraussetzung, es müssen allerdings nicht alle der aufgezählten Nutzungen vorhanden sein. Damit erfüllt sich die Intention unseres Antrags aus dem Jahr 2013. Wir sind sicher, dass damit einerseits die stadtbildprägende Industriebauweise des ausgehenden 19. Jahrhunderts im Wesentlichen erhalten bleibt und andererseits die bunte Mischung aus kreativem Gewerbe und Wohnen wie bisher weiterbestehen kann. Dafür bedanken wir uns bei der Verwaltung. Allerdings hätten wir uns von Ihnen Frau Seiler gewünscht, dass die öffentliche Anhörung im Industriehof früher stattgefunden hätte, damit die Bürger besser eingebunden sind.
Ich bedanke mich bei vielen Bürgern für den anregenden Austausch im vergangenen Jahr und wünsche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, einen guten Start ins neue Jahr 2020 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gilt das gesprochene Wort
Speyerer Wählergruppe (SWG)
16.12.2019
6. Wahl zum Jugendstadtrat Speyer: Die Ergebnisse
Speyer – Am 5. Dezember 2019 wurde der sechste Jugendstadtrat in Speyer gewählt. An insgesamt 12 weiterführenden Schulen in Speyer und der Realschule Plus in Dudenhofen konnte die Wahl erfolgreich durchgeführt werden.
Insgesamt waren über 3200 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren zur Wahl aufgerufen. Von den 33 Kandidat/innen konnten letztendlich 26 in den Jugendstadtrat gewählt werden. Davon sind 15 Mädchen und 11 Jugen. Die Wahlbeteiligung lag mit 75,40% ganze 8% höher als bei der Wahl 2017. Die höchste Wahlbeteiligung konnte an der Schule im Erlich mit 92,31% verzeichnet werden.
Folgende Personen wurden in den Jugendstadtrat gewählt:
Friedrich-Magnus-SchwerdGymnasium:
- Niklas Stocker
- Leonard Zelder
- Lars von Lips
Gymnasium am Kaiserdom:
- Bastian Bubbel
- Annabell Hack
- Ayla Schellenberger
Hans-Purrmann-Gymnasium:
- Henrike Misske
- Corinna Schlosser
- Sohal Jafari
Nikolaus-von-Weis-Gymnasium:
- Linnea Brand
- Sophia Bödeker
- Felix Flörchinger
IGS Georg-Friedrich-Kolb:
- Jessica Krämer
- Ellinor Friesen
- Dorian Markovic
Realschule plus Burgfeldschule:
- Lukas Nord
Realschule plus Siedlungsschule:
- Lea Süß
- Vivienne Arbogast
Edith-Stein-Realschule:
- Eva Jurgowiak
- Eleni Thanou
Realschule Plus Dudenhofen:
- Eduard Sarkozi
Edith-Stein Gymnasium:
- Lenya Misselwitz
Realschule Plus Nikolaus-von-Weis:
- Alexander Martirosyan
- Emma Flörchinger
Schule im Erlich:
- Alexander Ismailow
Johann-Joachim-Becher-Schule:
- Marcel Höpfner
Der neu gebildete Jugendstadtrat wird sich voraussichtlich am 5. Februar 2020 konstituieren. Zuvor werden die gewählten Jugendstadträte in einem Wochenendseminar vom 31. Januar bis 2. Februar 2020 auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden.
Für Rückfragen steht Frau Sabina Hecht von der Jugendförderung unter 14- 1918 zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer, Jugendförderung Geschäftsstelle Jugendstadtrat
16.12.2019
Finanzielle Entlastung: Landesregierung unterstützt Kommunen bei Integration
Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind bei der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen ein wichtiger Partner für die Landesregierung. Deshalb zahlt das Land bis zum 31. Dezember 2019 nun zusätzlich einmalig eine Pauschale von 30 Millionen Euro an die Landkreise und kreisfreien Städte für geduldete Flüchtlinge“, erklärten Finanzministerin Doris Ahnen und Integrationsministerin Anne Spiegel am 09.12.2019 in Mainz. Diese Zahlung ergänzt die jährliche Pauschale im Landesaufnahmegesetz in Höhe von 35 Millionen Euro, die für die Unterbringung und Versorgung von insbesondere geduldeten Personen gezahlt wird.
Die jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Zahlung von 30 Millionen Euro dient der weiteren Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Einmalzahlung soll die Kommunen bei sämtlichen möglichen Mehrkosten über die jährlich pauschal gezahlten 35 Millionen Euro hinaus bis einschließlich zum Jahr 2021 abschließend entlasten.
Ab dem Frühjahr 2020 wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe der kommunalen Spitzenverbände und des Landes darüber beraten, wie ab 2022 die Finanzierung in diesem Bereich erfolgen soll.
„Diese Einigung unterstreicht, dass das Land die Kommunen sowohl bei der Unterbringung und Versorgung Geduldeter als auch bei deren Integration unterstützt“, erklärte Integrationsministerin Spiegel. „Gleichzeitig wollen wir gemeinsam in die Zukunft blicken, um die bestehende gesetzliche Regelung zukunftsfest auszugestalten.“ Bei der Verteilung der sogenannten Integrationspauschale konnte ebenfalls eine Einigung erzielt werden. Diese wird vom Bund an die Länder zur Mitfinanzierung von Integrationskosten geleistet. Auch 2021 werden die Kommunen zur Hälfte an der Integrationspauschale beteiligt. „Der Weg, den wir gefunden haben, ist eine sachgerechte und faire Lösung, die sowohl für das Land als auch für die Kommunen tragfähig ist“, so Finanzministerin Ahnen.
Hintergrund
In den Jahren vor 2019 wurden die Kommunen zu einem Drittel an der Integrationspauschale des Bundes beteiligt. Mit dem im Dezember 2018 beschlossenen „Gesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie besoldungsrechtlicher Vorschriften“ wurde die Beteiligung der Kommunen auf 50 Prozent erhöht. Die Zahlung des Landes erfolgte im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes: im Jahr 2018 durch eine Zahlung in Höhe von 58,44 Millionen Euro für das Jahr 2019 und im Jahr 2019 für das Jahr 2020 in Höhe von 48 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 war das Land gegenüber den Kommunen mithin in Vorleistung getreten. Zugrunde lag eine erwartete Bundesleistung von 96 Millionen Euro. Der Bund zahlt jedoch 2020 lediglich rund 34 Millionen Euro, so dass sich der Anteil der Kommunen auf 31 Millionen Euro weniger, nämlich 17 Millionen Euro belaufen hätte.
Das Land leistet an die Kommunen eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Asylbegehrenden, bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens ergeht. Die Kommunen erhalten zusätzlich für die Unterbringung und Versorgung vor allem von geduldeten Personen jährlich 35 Mio. Euro vom Land. Die Verteilung dieses Betrags richtet sich nach der Höhe der Einwohnerzahl (Verteilquote/-schlüssel). Beide Regelungen galten seit dem 01. Januar 2016.
Text: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Foto: Speyer 24/7 News, dak
16.12.2019
Dreyer/Wissing: Kaiserslautern wird wichtiger Standort der europäischen Batterie-Allianz
Kaiserslautern / Brüssel – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen die Genehmigung der EU-Kommission für die Förderung einer Batteriezellfertigung in Kaiserslautern sehr. Die Europäische Kommission hat Forschungs- und Innovationsvorhaben von sieben Mitgliedstaaten im Volumen von insgesamt 3,2 Milliarden Euro zu allen Segmenten der Batterie-Wertschöpfungskette genehmigt. Kaiserslautern wird eine wichtige Rolle in der europäischen Batterie-Allianz spielen. Dort kann jetzt ein großes Batterie-Werk entstehen.
„Der Weg für eine Batteriezellfertigung in Kaiserslautern ist jetzt frei. Das ist eine großartige Nachricht für Rheinland-Pfalz und die Region Westpfalz“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
„Heute ist ein guter Tag für den Industriestandort Rheinland-Pfalz. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass PSA eine innovative Batterieproduktion in Kaiserslautern realisieren kann. Wir sind froh, dass es zusammen mit der Bundesregierung gelungen ist, die Standortfragen zu klären und die Batteriezellfertigung des ACC-Konsortiums (ACC = „Automotive Cell Company“) nach Kaiserslautern zu bekommen. Die Genehmigung der EU-Kommission ist ein wichtiger Schritt, um zukunftsfeste Arbeitsplätze in der Region zu schaffen“, so die Ministerpräsidentin. Sie ist ein wesentlicher Baustein in der Transformation in der Arbeitswelt. Kaiserslautern nimmt damit eine wichtige Schlüsselrolle in der Batterie-Allianz der EU ein. Die Kommission sieht darin einen wichtigen Schritt, um eine integrierte, nachhaltige und wettbewerbsfähige industrielle Basis für die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette in Europa aufzubauen.
„Ich freue mich, dass die EU-Kommission den Weg für ein industrie- und strukturpolitisch sehr bedeutendes Ansiedlungsvorhaben in Rheinland-Pfalz freigemacht hat“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing. „Rheinland-Pfalz ist mit seinen innovativen Unternehmen und Zulieferbetrieben sowie herausragenden Instituten ein kompetenter Standort für die Fahrzeugindustrie. Die Ansiedlung einer europäischen Batteriezellfertigung erweitert unsere Kompetenzen und schafft neue Chancen für eine zukunftsfähige Fahrzeugindustrie am Industriestandort Rheinland-Pfalz.“
„Die Batteriezellfertigung in Kaiserslautern wird zahlreiche Arbeitsplätze schaffen. Sie stärkt den innovativen Forschungs- und Produktionsstandort. Gleichzeitig ist sie für ganz Europa von strategischem Interesse. Die Batteriezellenfertigung bietet große Chancen für mehr saubere Mobilität und Energie, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass PSA nun sehr bald die Voraussetzungen für die Umsetzung der Batteriezellfertigung in Kaiserslautern schaffen wird.
Hintergrund:
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte der EU Kommission das Projekt zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt. Diese wurde nun erteilt. Die Ansiedlung einer europäischen Batteriezellfertigung gilt als “Important Project of Common European Interest“ (IPCEI).
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
16.12.2019
Arbeitsministerin nimmt an Betriebsversammlungen bei PFW Aerospace GmbH Speyer und Finzelberg GmbH & Co. KG Andernach teil
Speyer / Andernach – Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat am 05.12.2019 auf Einladung des Betriebsrates an der Betriebsversammlung von PFW Aerospace GmbH Speyer teilgenommen. Damit hat sie das besondere Interesse der Landesregierung am Verkauf des Werks an die Hutchinson-Gruppe zum Ausdruck gebracht. „Sie haben in einer Umbruchphase des Unternehmens die Landesregierung an Ihrer Seite“, betonte die Ministerin gegenüber den Beschäftigten.
Die starke Sozialpartnerschaft sei ein Markenzeichen des Unternehmens. „Dank umsichtiger Tarifpolitik und ausgewogener betrieblicher Vereinbarungen sind die Pfalz-Flugzeugwerke einer der wichtigsten Arbeitgeber der Region und stärken den Wirtschaftsstandort. Die Zukunftssicherung des Standortes muss durch Erhalt der innovativen Arbeitsplätze in Speyer und Germersheim gewährleistet werden.“ Der Betriebsratsvorsitzende des Unternehmens zeigte sich sehr erfreut, dass die Landesregierung regen Anteil nimmt und im Bedarfsfall die Unterstützung der Beschäftigten anbietet.
Die Ministerin war zudem Gast bei der Betriebsversammlung der Finzelberg GmbH & Co. KG in Andernach. „Ich bin sehr gerne gekommen, nicht zuletzt um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit und ihren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung zu danken“, so Bätzing-Lichtenthäler.
In ihrem Gastvortrag beschrieb die Ministerin, mit welchen konkreten Maßnahmen die Landesregierung die ambulanten und stationären Strukturen auch sektoren-übergreifend zukunftsfest aufstellen will. „Wir können das aber nicht alleine. Wir brauchen für die gute und flächendeckende gesundheitliche Versorgung der Menschen im Land auch zukünftig zuverlässige und engagierte Partner, so wie es die Finzelberg GmbH & Co. KG unter anderem als Mitglied im rheinland-pfälzischen Pharmadialog ist“, so die Ministerin.
Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz
16.12.2019
Populäre Sportarten durch Bund deutlich stärker gefördert
Berlin / Bad Dürkheim – In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 14. November 2019 wurde im parlamentarischen Verfahren der Weg frei gemacht für eine starke Aufstockung der Förderung des nichtolympischen Spitzensports durch den Bund.
Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für nichtolympische Sportverbände:
„Ich freue mich, dass in dieser wichtigen Phase zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2020 die Nichtolympischen Verbände (NOV) mit ganzen 10 Millionen Euro mehr bedacht worden sind. Die Sportwelt ist lebendig – immer mehr Sportarten sind populär, die zwar auf Weltniveau bei den Word Games praktiziert werden, aber nicht bei den Olympischen Spielen zum Zuge kommen.
Als Sportpolitiker habe ich mich immer für die spezifischen Belange des nichtolympischen Sports eingesetzt. Wie in jeder Sportart hängt die internationale Wettbewerbsfähigkeit stark von einer zielgerichteten Förderung ab. Es ist daher gut und richtig, dass der große Unterschied zum olympischen Sport bei der Ressourcenausstattung mit dem Beschluss des Haushaltsgremiums erheblich abgemildert werden konnte.
Neben dem finanziellen Zuwachs im Sportetat des Bundesministeriums des Innern geht es mir weiter darum, dass die NOV in Zukunft in Konzept- und Programmentwicklungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) stärker mit eingebunden werden und der sportfachliche Austausch so besser gelingen kann.“
Text: Abgeordnetenbüro Johannes Steiniger, MdB Foto: Tobias Koch
16.12.2019