Landtagswahl 2021
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen beantragen
Am 14. März 2021 wird ein neuer rheinland-pfälzischer Landtag gewählt. Gewählt werden kann am Wahltag per Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz werden im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2021 verschickt. Wer am 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeindeverwaltung Haßloch (06324/935-285) in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal erforderlich. Wer angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie den Weg ins Wahllokal meiden möchte oder am Wahltag keine Zeit hat, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
- per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
- online (Link über www.hassloch.de abrufbar)
- per QR-Code (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung)
- persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post oder durch einen Boten zugestellt.
Informationen zum Online-Antrag:
Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Fristen:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 12. März 2021, 18:00 Uhr, und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über den Online-Link endet am 10.03.2021 um 12:00 Uhr.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.
Für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324/935-285) gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Haßloch
17.02.2021