Haßloch

Landtagswahl 2021

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen beantragen

Am 14. März 2021 wird ein neuer rheinland-pfälzischer Landtag gewählt. Gewählt werden kann am Wahltag per Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz werden im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2021 verschickt. Wer am 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeindeverwaltung Haßloch (06324/935-285) in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal erforderlich. Wer angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie den Weg ins Wahllokal meiden möchte oder am Wahltag keine Zeit hat, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
  • online (Link über www.hassloch.de abrufbar)
  • per QR-Code (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung)
  • persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)

In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post oder durch einen Boten zugestellt.

Informationen zum Online-Antrag:

Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Fristen:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 12. März 2021, 18:00 Uhr, und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über den Online-Link endet am 10.03.2021 um 12:00 Uhr.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen:

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen:

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324/935-285) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
17.02.2021

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Freitag (12.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1951 ( +3 )

Davon bereits genesen: 1789
Todesfälle: 71 ( + 2 )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 41,5 ( + 5,9 )
Warnstufe: Orange

Stand: 12.02.2021, 14:50 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.02.2021

Stadtnotizen

Instandsetzung der Fußgängerbrücke am Güterbahnhof

Die wohl jedem und jeder Speyerer*in als „Viadukt“ oder „Schipka-Pass“ bekannte und bereits 130 Jahre alte Fußgängerbrücke am Güterbahnhof wird in diesem Jahr aufgrund starker Schäden saniert. Zu diesem Zwecke wird sie demontiert, abtransportiert, instandgesetzt und anschließend wiederaufgebaut.

Die Brücke überspannt seit 1890 die Gleise der Bahn. Zu Beginn hatte sie die Aufgabe, die kleine Siedlung Burgfeld mit der Innenstadt zu verbinden. Insbesondere durch das starke Wachstum der Stadt nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Wegeverbindung immer wichtiger und ist heute kaum wegzudenken, obwohl es seit 1939 die Brücke in der Oberen Langgasse und seit 1981 die „Schneckennudelbrücke“ direkt am Hauptbahnhof gibt.

Im Jahr 2003 wurde das „Viadukt“  im Rahmen der Elektrifizierung der Gleise 1 und 2 zur Einführung der S-Bahn erhöht und schon einmal instandgesetzt. Rückblickend war dies aber nur mäßig erfolgreich, sodass sich der Gesamtzustand seit damals eher verschlechtert hat.

2018 wurde die Brücke schließlich durch die Landesdenkmalpflege begutachtet. Diese stellte fest, „dass die in ihrer Art seltene, um 1890 als feingliedrige Stahlkonstruktion errichtete Brücke, ein Kulturdenkmal von hohem ingenieurbaugeschichtlichem und städtebaulichem Stellenwert darstellt“.

Heute weist die Brücke eine Fülle von unterschiedlichen Mängeln und Schäden auf. Um die Standsicherheit weiterhin gewährleisten zu können, muss sie daher dringend instandgesetzt werden.

Zu diesem Zwecke werden alle Brückenteile und -stützen mit Mobilkränen nacheinander von West nach Ost demontiert und ausgehoben. Die Bauteile werden dann per Tieflader zu einem Lagerplatz transportiert, wo sie in einer stationären, staubdichten Einhausung vollumfänglich instandgesetzt werden können. 
Währenddessen werden vor Ort die Rampen mit ihren Geländern erneuert.

Für die Arbeiten ist eine Gesamtbauzeit von circa 30 Wochen angesetzt. Währenddessen ist die Querung der Gleisanlagen nur über die „Schneckennudelbrücke“ am Hauptbahnhof und die Brücke in der Oberen Langgasse möglich.

Die Sperrung des „Schipka-Passes“ erfolgt ab Mittwoch, 17. Februar 2021 und wird bis voraussichtlich Ende September 2021 andauern.

Bei Fragen und Anregungen stehen die Mitarbeiter*innen der städtischen Tiefbauabteilung unter tiefbau@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadt Speyer
13.02.2021

Online-Briefwahlantrag am kommenden Wochenende nicht möglich

Gemäß einer am Freitag kurzfristig erfolgten Information der KommWis Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH, wird die Beantragung von Briefwahlunterlagen über das OLIWA Online-Portal am kommenden Wochenende wegen dringender Wartungsarbeiten von Samstag, 13. Februar 2021, 8 Uhr, bis voraussichtlich Sonntagabend nicht möglich sein.

Die Stadt Speyer weist darauf hin, dass das unter www.speyer.de/briefwahl verlinkte Portal in dieser Zeit daher nicht erreichbar sein wird. Bürger*innen werden gebeten, die Anträge noch im Laufe des heutigen Tages oder dann wieder ab Montag, 15. Februar 2021 über OLIWA einzureichen.

Stadt Speyer
13.02.2021

Stadtverwaltung warnt vor dem Betreten von Eisflächen auf stehenden Gewässern

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass Eisflächen, die sich aufgrund der niedrigen Temperaturen in den vergangenen Tagen auf stehenden Gewässern gebildet haben, nicht betreten werden sollen. Da die zugefrorenen Wasserflächen in und um Speyer derzeit zu dünn und nicht tragfähig sind, besteht Einbruchgefahr, warnt die Feuerwehr Speyer und rät vom Betreten der Eisflächen dringend ab.

Stadt Speyer / Feuerwehr Speyer
13.02.2021

Sperrung der Klipfelsau-Wiese aufgehoben

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die wegen des Druckwassers veranlasste Sperrung der Klipfelsau-Wiese im Laufe des Donnerstages aufgehoben wurde.

Somit ist es erlaubt das man die Eisfläche als Schlittschuhbahn nutzt, so lange man sich an die bestehenden Corona-Auflagen und den Mindestabstand hält.

Text: Stadt Speyer Foto: Privat
13.02.2021