Corona-Virus: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektionszahlen
Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.
Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.
Hier
noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:
Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.
Veranstaltungen in
geschlossenen Räumen
sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der
allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.
Veranstaltungen nicht
gewerblicher Art mit
zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn
gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten
oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig
Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)
Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich
Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit,
einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die
Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt
ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.
Bei
der Erwachsenenbildung, beruflichen
Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
Gastronomie
und Handel
Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben
Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.
Für
die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.
Sport
und Freizeit
Für
das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen
Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training
sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der
Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.
Zuschauer*innen
sind nicht zugelassen
Von
den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im
Leistungs- und Profisport.
Auf
Sportanlagen im Innenbereich (Hallen,
etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen
bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im
Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der
Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl
der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche
begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.
Von
den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im
Leistungs- und Profisport.
Gruppenkursen
in Tanzstudios und ähnlichen
Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Gruppenkursen
in Fitnessstudios und ähnlichen
Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.
Messen
und Spielhallen
Messen,
Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten
i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht
erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden
In
Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen
Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine
Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.
Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen, sich an die ausgeweiteten
Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen.
„Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften
Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und
Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen
zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische
Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit
diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber
sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist
es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern“, ergänzt
Steinruck.
Schilder
weisen auf Maskenpflicht hin
Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.
Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).
Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.10.2020