Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Corona-Maßnahmen

Bürger wundern sich über Gutscheine für FFP2-Masken

Vor allem Senioren und chronisch Kranke sollen die Gutscheine für verbilligte FFP2-Masken erhalten. Doch offenbar bekommen auch vermeintlich gesunde, junge Leute die Coupons – und können sich das nicht erklären. Alles korrekt, sagen die Krankenkassen.

So sehen die mitgeschickten Berechtigungsscheine aus die man bei Apotheken einlösen kann.
Foto: Speyer 24/7 News

München/Berlin. Zum Schutz vor dem Coronavirus soll mehr als jeder dritte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken bekommen. Die Bundesregierung hat dies als Schutz für Menschen mit besonders hohem Risiko beschlossen – dazu zählen Über-60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Nachdem nun der Versand der Coupons begonnen hat, wundern sich manche Empfänger darüber, dass auch sie solche Gutscheine in ihrem Briefkasten mit einem Standard-Begleitschreiben finden.

Denn auf den ersten Blick ist es häufig nicht erkennbar, aus welchem Grund jemand auf der Empfängerliste seiner Krankenkasse gelandet ist – und auch kleine Kinder erhalten die Gutscheine. „Ich bin weder Risikopatient noch besonders alt. Was ist hier los? Warum bekomme ich einen Berechtigungsschein für FFP2-Masken?“, schreibt etwa ein junger Mann auf Twitter zu dem Foto seiner Gutscheine.

Zum Hintergrund: Insgesamt bekommen rund 34 Millionen Bürger über das Bundesprogramm Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium verwies auf Nachfrage auf die Vorgaben für den Versand: Es gebe klare Indikationen, darunter bestimmte Vorerkrankungen, sagte ein Sprecher. Auch ein 30-Jähriger mit chronischer Lungenerkrankung könne Masken bekommen.

Das Standartanschreiben gibt wenig Informationen darüber warum und wieso man die Berechtigungsscheine erhält.
Foto: Speyer 24/7 News

Verdachtsdiagnose als Auslöser für Couponversand?

„Über mögliche Irrläufer oder Adressaten, bei denen der Anspruch nicht auf den ersten Blick nachvollziehbar ist, sind uns nur die Presseberichte über Einzelfälle und entsprechende Social Media-Beiträge bekannt“, berichtete ein Sprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung. Aufklärung könne dann nur eine Nachfrage bei dem einzelnen Versicherungsunternehmen bringen.

Die Gutscheine würden an alle Versicherten versandt, für die in den Abrechnungsdaten eine Diagnose aus dem vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Kriterienkatalog verzeichnet sei. Dazu gehöre etwa auch Asthma. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, dass Ärzte einen „Verdacht auf Asthma“ untersucht hatten und diese Befunde nun in den Datenbanken als Kriterien zum Versand der FFP2-Masken gewirkt haben“, sagte der Sprecher.

Verwunderung auch bei Bayerns Ministerpräsident Söder

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen verwies wegen Fragen des Versandes an die einzelnen Kassen der Empfänger. Eine Sprecherin der AOK Bayern in München sagte: Es könne vorkommen, dass den Versicherten vielleicht gar nicht bewusst sei, dass ein Arzt früher einmal eine Diagnose gestellt habe, die den Kriterien des Bundesgesundheitsministeriums entspreche. Dies könnte dann auch Kinder betreffen.

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat zu seiner Verwunderung Gutscheine für vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. „Da war ich schon etwas überrascht“, sagte der CSU-Chef am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in München. Warum er sie erhalten habe, könne er nicht sagen. Der 54-Jährige betonte aber, dass er die Gutscheine nicht einlösen sondern zurückgeben werde.

Text: dpa Foto: Speyer 24/7 News
05.02.2021

Ludwigshafen am Rhein

Friedrich-Ebert-Halle als Impfzentrum ausgewählt

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat die Friedrich-Ebert-Halle als Standort für ein Impfzentrum zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausgewählt. Bis zum 15. Dezember 2020 müssen dafür die vorbereitenden Maßnahmen gemäß der bundes- und landeseinheitlichen Strategie abgeschlossen sein. „Die Anforderungen an die Einrichtung eines Impfzentrums und der sehr enge zeitliche Rahmen, der für diese Aufgaben vorgegeben ist, hat die Stadtverwaltung dazu bewogen, die Friedrich-Ebert-Halle als Standort zu bestimmen. Angesichts der zu erwartenden Vielzahl von Menschen, die geimpft werden müssen, musste eine interkommunale Lösung zwischen Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis verworfen werden“, erklärte Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz. „Die Chance, die eine ausreichende Immunität durch Impfung der Bevölkerung bietet, stand bei der Entscheidung der Stadtspitze selbstverständlich ganz oben.“

Insgesamt sollen in Rheinland-Pfalz bis zu 36 Impfzentren in den Landkreisen und den kreisfreien Städten entstehen sowie durch mobile Impfteams ergänzt werden. Die Kommunen müssen die Impfzentren nach den grundsätzlichen Vorgaben des Landes errichten und betreiben. Die Anforderungen sehen im Wesentlichen dafür eine leistungsfähige Internetanbindung, die Möglichkeit einer barrierefreien Anlieferung von Paletten mittels Hubwagen, Zufahrtsmöglichkeiten für Lastkraftwägen, einen behindertengerechten Zugang zum Zentrum sowie gute Erreichbarkeit sowohl mit dem ÖPNV als auch für den Individualverkehr einschließlich ausreichender Parkmöglichkeiten vor. Der Bedarf an vorhandener Kernfläche ist mit mindestens 600 Quadratmetern angegeben. An erster Stelle nennt das Land daher größere feststehende Hallen wie beispielsweise Messehallen, Konzerthallen oder Turnhallen.

Hauptamtliche Koordinatorin für Impfzentrum benannt

Für die hauptamtliche Koordination des Impfzentrums gegen über der Landesregierung hat die Stadtverwaltung eine Impfzentrumskoordinatorin sowie einen Stellvertreter benannt. Neben dem eigentlichen Impfzentrum sind die Kommunen verpflichtet, auch Büro- und Unterstützungspersonal bereitzustellen und die mobilen Impfteams zu unterstützen. Daher muss Ludwigshafen ausreichend qualifiziertes Personal etwa für die Überprüfung der Impfberechtigung, Impffähigkeit, Identität, die Identitätskontrolle, die Impfstoffaufbereitung, Materiallagerung, Reinigung und Hygiene, Entsorgung sowie Hausmeisteraufgaben vorhalten. Die dafür entstehenden Aufwendungen kann Ludwigshafen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie abrechnen.

„Die nächsten Schritte bestehen darin, die für den Impfbetrieb eventuell notwendigen Genehmigungen, die unter anderen den Brandschutz, Rettungswege, die bauliche Abnahme betreffen, einzuholen und mit dem Gesundheitsamt abzustimmen“, fügte Schwarz hinzu. „In Abstimmung mit der zentralen Terminvergabestelle koordinieren wir später die Durchführungen der Impfungen vor Ort und mit dem Landes-Impfstofflager die Belieferung unserer lokalen Einrichtung.“ Eine Abschlussbesprechung ist am 11. Dezember 2020 vorgesehen. Nach der vorgesehenen Inbetriebnahme des Impfzentrums Mitte Dezember sollen ab Januar 2021 die Impfkapazitäten sukzessive ausgebaut werden.

Spielbetrieb der „Eulen“ im November noch möglich

Schwarz wies drauf hin, dass die Nutzungs- und Mietverträge zwischen der LUKOM und den Nutzern der Halle Vereinbarungen vorsehen, für den Fall, dass die Halle kurzfristig nicht zur Verfügung stehen könnte. „Wir sind uns bewusst, dass die Handballer der ,Ludwigshafener Eulen´ zu den am stärksten betroffenen Nutzern der Friedrich-Ebert-Halle gehören. In Abstimmung mit der LUKOM und anderen beteiligten Akteuren können wir trotz des eng gesteckten Zeitplans das Novemberspiel der TSG Friesenheim noch zulassen. Direkt im Abschluss müssen aber die Arbeiten zur Umnutzung sofort beginnen. Soweit es uns als Stadt Ludwigshafen möglich ist, werden wir die TSG natürlich unterstützen“, ergänzte der Beigeordnete. „Es ist uns ausgesprochen schwergefallen, die Entscheidung so zu treffen, weil wir wissen, wie sehr wir die ‚Eulen‘ damit treffen, da keine vergleichbare Spielstätte in Ludwigshafen vorhanden ist. Letztendlich müssen wir aber eine Lösung finden, die uns allen dabei hilft, die Gesundheit vieler Menschen zu schützen und wieder mehr Normalität in unseren Alltag zu bringen. Dabei stehen die Impfungen gegen das Coronavirus an erster Stelle“, so Schwarz.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
20.11.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

Rhein-Pfalz-Kreis reagiert auf das aktuelle Infektionsgeschehen

Seit Freitag, dem 23.10.2020 nähert sich der Rhein-Pfalz-Kreis mit einem Indexwert von 48,5 nach dem Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz der Warnstufe „rot“ (ab 50 Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner), die Infektionszahlen nehmen weiter zu. Aus diesem Grund hat am heutigen Freitagnachmittag eine Taskforce bestehend aus Landkreis mit Gesundheitsamt, der Stadt Speyer, der Stadt Frankenthal, dem Innen- und Bildungsministerium, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, den kommunalen Spitzenverbänden und der Polizei stattgefunden. Im Rahmen dieser Taskforce wurden gemeinsam konkrete Maßnahmen abgestimmt, die in der kommenden Woche auf das Infektionsgeschehen zielen werden. Diese Maßnahmen werden unter anderem auf Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, den Ausschank von Alkohol und die Durchführung des Schulunterrichts zielen. Dazu wird Anfang nächster Woche eine mit den Städten abgestimmte Allgemeinverfügung für das Kreisgebiet öffentlich bekannt gemacht werden. Zur Umsetzung wurde der Ordnungsbehörde des Kreises die Unterstützung der örtlichen Ordnungsämter und die Unterstützung durch die Polizei zugesichert.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass ein großer Teil des aktuellen Infektionsgeschehens auf Zusammenkünfte im privaten Bereich und/oder Feiern zurückzuführen ist. Darauf zielen auch viele der nun zu verfügenden Maßnahmen, sodass der Appell des Herrn Landrat auch weiterhin lautet: „Nehmen Sie Rücksicht aufeinander und nehmen Sie die aktuelle Situation ernst. Nur gemeinsam lässt sich das Infektionsgeschehen eindämmen. Das Verhalten eines jeden Bürgers kann darüber entscheiden, wie und wann der Kreis zur Normalität zurückfinden kann. Darauf baue ich fest.“

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
23.10.2020

Ludwigshafen

Corona-Virus: Stadtverwaltung erlässt Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Infektionszahlen

Anlässlich steigender Infektionszahlen in Ludwigshafen hat die Stadtverwaltung am Donnerstag, 22. Oktober 2020, eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Einschränkungen des öffentlichen Lebens, verschärfte Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht im Innenstadtbereich und Sperrstunden beinhaltet. Sie gilt ab Freitag, 23. Oktober 2020, 0 Uhr. Auf die Inhalte der Allgemeinverfügung, die zunächst bis 22. November 2020 gültig ist, hatten sich bei Gesprächen der Corona Task Force die Stadt Ludwigshafen und das Land Rheinland-Pfalz verständigt.

Im Zuge der Feinabstimmung wurden in einigen wenigen Bereichen noch einmal Anpassungen vorgenommen. So regelt die Verfügung beispielsweise, dass auf dem gesamten Berliner Platz Maskenpflicht besteht, gemeinsames sportliches Training in Hallen und anderen Innensportanlagen nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen erlaubt ist sowie Gruppenkursen in Fitness-, Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen nur mit bis zu zehn Personen angeboten werden dürfen.

Hier noch einmal die wesentlichen Regelungen im Überblick:

Veranstaltungen

Veranstaltungen im Freien sind nur mit bis zu 100 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur mit bis zu 50 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnamen zulässig.

Veranstaltungen nicht gewerblicher Art mit zuvor eindeutig festgelegtem Personenkreis sind nur mit bis zu zehn gleichzeitig anwesenden Personen im öffentlichen Raum, auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen zulässig

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung)

Maskenpflicht gilt in einem definierten Innenstadtbereich

Maskenpflicht gilt an allen Schulen im Stadtgebiet Ludwigshafen während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts. Ausgenommen davon sind Grundschulen, die Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

Gastronomie und Handel

Gaststätten wie Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Straußwirtschaften, Bars, Mensen, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke ausschenken oder zum Außer-Haus-Verzehr abgeben
Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte und Supermärkte dürfen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine alkoholhaltigen Getränke abgeben.     

Für die Gastronomie ist 23 Uhr Sperrstunde.

Sport und Freizeit

Für das gemeinsame sportliche Training sind nur bis zu zehn Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen.

Zuschauer*innen sind nicht zugelassen

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.

Auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu fünf Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport im Training sind verboten. Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Fläche begrenzt. Zuschauer*innen sind nicht zugelassen.

Von den Beschränkungen ausgenommen ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Leistungs- und Profisport.

Gruppenkursen in Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.

Gruppenkursen in Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen sind nur mit bis zu 10 Personen zulässig.

Messen und Spielhallen

Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkte und ähnlichen Märkten i.S.d. LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, sind nicht erlaubt. Wochenmärkte dürfen stattfinden

In Spielhallen, Wettvermittlungsstellen sowie Internetcafés und ähnlichen Einrichtungen gilt, dass die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufs- oder Besucherfläche begrenzt wird.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck appelliert an die Bürger*innen, sich an die ausgeweiteten Vorgaben zu halten, um sich selbst und andere Menschen bestmöglich zu schützen. „Im Sinne der Gesundheit aller, ist es wichtig, dass die verschärften Kontaktbeschränkungen eingehalten sowie die bestehenden Abstandsgebote und Hygieneregeln konsequent beachtet werden, damit die Zahl der Neuninfektionen zurückgedrängt werden kann. Dies kann nur gelingen, wenn wir als städtische Gemeinschaft an einem Strang ziehen. Uns ist bewusst, dass wir den Menschen mit diesen Kontaktbeschränkungen viel zumuten. Wir werden die Infektionszahlen aber sehr genau beobachten, im Fall von sinkenden Zahlen in den kommenden Wochen ist es möglich, die Beschränkungen schrittweise zu lockern“, ergänzt Steinruck.

Schilder weisen auf Maskenpflicht hin

Bis zum Wochenende wird die Stadtverwaltung in der Innenstadt mit rund 100 Schildern auf die ab morgen geltende Maskenpflicht aufmerksam machen. Diese Schilder werden kurzfristig provisorisch angebracht und im Lauf der kommenden Wochen durch eine feste Beschilderung ersetzt. Die Schilder weisen in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch) auf die Maskenpflicht hin.

Maskenpflicht besteht in der Prinzregentenstraße, Bismarckstraße, Ludwigstraße, auf dem Rathausplatz, dem Ludwigsplatz, in der Schulstraße (zwischen Bismarckstraße und Ludwigsplatz), Bahnhofstraße (zwischen Berliner Straße und Rhein-Galerie), Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Bismarckstraße und Zollhofstraße), Wredestraße (zwischen Bismarckstraße und Lichtenbergerstraße), auf dem Berliner Platz und in der Mundenheimer Straße (zwischen Yorckstraße und Pfalzgrafenstraße).

Stadt Ludwigshafen am Rhein
23.10.2020