Speyer

Stadtdenkmal Speyer

Ergebnisse der Stadtbegehungen und Untersuchungen zum Stadtdenkmal jetzt online

UNESCO-Weltkulturerbe, der Kaiser- und Mariendom zu Speyer.
Foto: Speyer 24/7 News

Die Ergebnisse der drei Stadtbegehungen unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sowie weitere Erläuterungen zum Thema Ausweitung der Denkmalzonen zum Stadtdenkmal Speyer sind jetzt auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/stadtdenkmal.

Anlass für die Untersuchungen waren die im Altstadtbereich trotz Inkrafttreten der Altstadtsatzung von 1975 bis in die Gegenwart anhaltenden Abbrüche historischer, das Stadtbild prägender Gebäude außerhalb der bestehenden Denkmalzonen. Diese Bereiche sind jedoch bereits in der Denkmaltopograhie Speyer von 1985 als umfassende Denkmalzone eines „Stadtdenkmals“ qualifiziert, jedoch bisher in dieser Eigenschaft nicht verwirklicht worden. Um weitere Verluste an historischer Bausubstanz und damit für die Zukunft die Eigenschaft der Stadt Speyer als „Stadtdenkmal“ nicht zu gefährden, sind die Untersuchungen eingeleitet worden.

Ein weiterer Anlass ist die Tatsache, dass Speyer mit dem Kaiserdom und der SchUM-Stätte Judenhof jetzt zwei UNESCO-Welterbestätten besitzt. Dieses macht die Bewahrung der Altstadt zur Einbettung der UNESCO-Stätten in eine geschützte historische Gesamtstruktur noch dringender.

Die genannten Abbrüche und Verluste im Altstadtbereich wurden anhand historischer Fotographien und Pläne anschaulich dokumentiert und von Mitarbeiter/innen der Denkmalschutzbehörde Speyer in den Begehungen vor Ort erläutert. Die Mitarbeiter/innen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE Mainz) haben die trotz der zu beklagenden Verluste weiterhin bestehende hohe denkmalpflegerische Qualität und Denkmaleigenschaft der besichtigten Stadtbereiche dargelegt.

Auf Anregung von Teilnehmenden der Begehungen wurden die Abbrüche im Altstadtbereich, die seit Inkrafttreten der Altstadtsatzung 1975 und in den Jahren davor bis in die Gegenwart erfolgt sind, von Mitarbeiter*innen der Denkmalschutzbehörde Speyer in der folgenden historischen Stadtkarte aus dem Jahr 1955 als Übersicht dargestellt.

Die Karte spricht für sich und verdeutlicht einerseits die Wirkungslosigkeit der Altstadtsatzung von 1975 in Bezug auf die Erhaltung des historischen Gebäudebestands und andererseits die Dringlichkeit der Untersuchungen zur Bewahrung der Eigenschaft der Stadt Speyer als Stadtdenkmal. Die Karte zeigt aber auch den verbliebenen, umfassenden historischen Gebäudebestand und den erhaltenen Stadtgrundriss als Basis für weitere Überlegungen.

Zur Bewahrung der Eigenschaft der Altstadt als „Stadtdenkmal“ sind daher die Untersuchungen für die Ausweitung der bestehenden Denkmalzonen der für die historisch bedeutende Stadt Speyer angemessene Weg, um den verbliebenen historischen Gebäudebestand für die Zukunft zu erhalten und wirkungsvoll zu schützen.

Der Weg und die weiteren Schritte, die zu diesem Ziel führen können, sind in den Erläuterungen der Homepage beschrieben.

Text: Stadt Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Stadt Speyer; (Karte) Stadt Speyer
03.08.2022

Speyer

Erste Altstadtbegehung zur Ausweitung der Denkmalzone Speyer zum Stadtdenkmal am Montag, 23.05.2021

Weitere Begehungen am 27. Juni 2022 sowie am 19. Juli 2022

Am Montag, 23. Mai 2022 findet zwischen 15:30 und 18:00 Uhr die erste von drei Stadtbegehungen rund um die Überprüfung einer möglichen Ausweitung der Denkmalzone Speyer statt. Das Gebiet der Begehung ist die Altstadt/Hasenpfuhl sowie angrenzende Bereiche. 

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wird gemeinsam mit den Vertreter*innen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz aus Mainz und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung die Bedeutung der historischen Innenstadt für den Denkmalschutz erläutern.

Das Thema wurde bereits von Mitarbeitenden der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz Mainz als zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion (ASBK) am 11. November 2021 mittels einer Voruntersuchung dargestellt und in einer anschließenden Pressemitteilung erläutert. Weiterführende Informationen sowie die Ergebnisse der Voruntersuchungen der GDKE Mainz unter www.speyer.de/stadtdenkmal zu finden. 

Anlass der Untersuchungen ist die hohe stadthistorische Bedeutung der Altstadt Speyer mit jetzt zwei UNESCO-Welterbestätten, die zu einem weitergehenden baulichen Umgebungsschutz und damit zu höheren Anforderungen an die Belange des Denkmalschutzes sowie der Stadtbildpflege führen. Weiterhin wurde die in der Denkmaltopographie Speyer bereits 1985 untersuchte umfassende Denkmalzone „Stadtdenkmal Speyer“ bisher nicht umgesetzt und die Regelungen der Altstadtsatzung gewährleisten in der veränderten Situation keinen angemessenen Schutz für die historische Bausubstanz und das überlieferte Stadtbild. 

Nach Abschluss der Begehungen erfolgt eine nochmalige eingehende Erläuterung des Themas durch die GDKE Mainz in einer Sitzung des ASBK. Im Anschluss daran wird der Stadtrat darüber entscheiden, ob die GDKE Mainz mit Untersuchungen zu einer Ausweitung der bestehenden Denkmalzone zum „Stadtdenkmal Speyer“ beauftragt werden soll. 

Die zweite und dritte Begehung erfolgen am 27. Juni 2022 von 14:00 bis 16:30 Uhr sowie am 19. Juli 2022 von 15:30 bis 18:00 Uhr. Die Routen der drei Begehungen können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden. Start- und Endpunkt ist immer der Rathausinnenhof. 

Interessierte Bürger*innen sind zu den Begehungen herzlich eingeladen. Die Stadtverwaltung weist allerdings darauf hin, dass die Akustik bei den Rundgängen herausfordernd ist und leider nur eine begrenzte Anzahl an Headsets zur Verfügung steht. 

Stadtverwaltung Speyer
19.05.2022