Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
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Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.

SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.

Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
19.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.

Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.

87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.

Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“

Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“

Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.

Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“

Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.

Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
19.01.2021

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Kindergeld steigt ab Januar

Ab Januar erfolgt die höchste Steigerung des Kindergeldes seit 2010

Nürnberg / Deutschland – Das Kindergeld wird ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen.

Die aktuellen Auszahlungstermine können unter www.familienkasse.de abgerufen werden. Hier stehen auch weitere Informationen und Online-Angebote zum Kindergeld und Kinderzuschlag zur Verfügung.

Bundesagentur für Arbeit
13.12.2020

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Sterne des Sports: Rudergesellschaft Speyer 1883 für ihr Mädchenprojekt ausgezeichnet

Speyerer Ruderverein gewinnt „Großen Stern des Sports“ in Silber und qualifiziert sich damit für das Bundesfinale in Berlin

Till Meßmer, Vorstandsmitglied bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz, Dr. Martina Schott, im Vorstandsteam der Rudergesellschaft Speyer für die Vereinsentwicklung verantwortlich sowie Ingo Janz, erster Vorsitzender der Rudergesellschaft Speyer (v. l.), präsentieren stolz die „Großen Sterne des Sports“ in Silber (Auszeichnung auf Landesebene) und Bronze (Auszeichnung auf regionaler Ebene).

Speyer – In Deutschland engagieren sich Millionen Menschen ehrenamtlich in Sportvereinen und leisten dabei – über den reinen Sportbetrieb hinaus – wertvolle Dienste für die Gesellschaft. Um diesen Einsatz zu würdigen, richten der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Volksbanken Raiffeisenbanken den Wettbewerb „Sterne des Sports“ aus. Gewinner des „Großen Sterns des Sports“ in Silber und somit Landessieger in Rheinland-Pfalz ist in diesem Jahr die Rudergesellschaft Speyer 1883. Ausgezeichnet wurde die Initiative „GRIT – mit Hartnäckigkeit und Leidenschaft sind Mädchen erfolgreich“. Der Preis ist mit 2.500 € dotiert und qualifiziert die Rudergesellschaft zur Teilnahme am Bundesfinale in Berlin.

Die Rudergesellschaft Speyer 1883 war in der Vergangenheit ein überwiegend durch Männer geprägter Verein. Mit der Wahl des paritätisch besetzten Vorstandsteams 2017 änderte sich das, Schritt für Schritt. Das 2018 von Julia Hoffmann und Dr. Martina Schott gestartete Projekt „GRIT – mit Hartnäckigkeit und Leidenschaft sind Mädchen erfolgreich“ verfolgt zwei Ziele: Mädchen und junge Frauen für den Rudersport zu begeistern und durch sportliche Herausforderungen, Coaching und gesellschaftliches Engagement ihr Selbstbewusstsein zu entwickeln. Das Projekt fußt auf der Annahme, dass die Projektteilnehmerinnen auch im späteren Leben erfolgreicher sind, wenn sie in ihrer Jugend GRIT (Charakterstärke, Beharrlichkeit) entwickeln und trainieren. Im bisherigen Verlauf des Projekts GRIT hatten die jungen Teilnehmerinnen unter anderem die Möglichkeit, Workshops zum Selbstcoaching zu besuchen, rudern zu lernen, ein Inklusionsprojekt zu begleiten und eigene Ideen hinsichtlich frauenspezifischer Trainingspläne, der Anschaffung von für Frauen geeigneten Sportgeräten und der Einbeziehung von Jugendlichen im Rahmen des Managements im Verein umzusetzen.

„Die Mädchen trauen sich mehr zu“

Um die Ziele der Initiative zu verwirklichen kooperierte die Rudergesellschaft unter anderem mit den „Soroptimist International Club Speyer“ und der „Jugend forscht AG“ in Neustadt an der Weinstraße. Auch die übrigen Frauen im Verein profitieren von den konkreten Änderungen und goutieren dies durch stärkeres Engagement in der Freiwilligenarbeit. Dr. Martina Schott, im Vorstandsteam der Rudergesellschaft Speyer 1883 e. V. für die Vereinsentwicklung verantwortlich, freut sich über die Resultate der Initiative: „Heute ist der ganze Verein vielfältiger und erfolgreicher. Die beteiligten Mädchen trauen sich mehr zu, haben bessere Noten und sind sozial engagiert. Wir sind stolz darauf, dass dieses Engagement mit dem ‚Großen Stern des Sports‘ in Silber ausgezeichnet wurde und freuen uns auf die Entscheidung in Berlin.“

Beispielhafte Initiative

Die Rudergesellschaft Speyer 1883 hatte ihre Bewerbung bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eingereicht. „Wir freuen uns, dass die Initiative GRIT der Rudergesellschaft Speyer 1883 mit einem ‚Großen Stern des Sports‘ in Silber auf Landesebene ausgezeichnet wurde“, so Till Meßmer, Vorstandsmitglied bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Sportvereine halten unsere Gesellschaft zusammen, bauen Brücken und haben gerade in der Corona-Zeit durch ihr vielfältiges soziales Engagement gezeigt, dass sie für weit mehr stehen als nur Sport – sie stehen auch für Gemeinschaft, für Solidarität, für ein gelebtes Miteinander.“ Die „Sterne des Sports“ werden seit dem Jahr 2004 vergeben. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene wurden die teilnehmenden Vereine bisher mit rund 6 Millionen Euro unterstützt. Als Landessieger Rheinland-Pfalz hat sich die Rudergesellschaft für das Bundesfinale in Berlin qualifiziert und tritt mit der Initiative „GRIT“ dort gegen die Gewinner der anderen Bundesländer an.

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
13.12.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Neue SWS-Azubis starten gleich mit #Gießchallenge auf Facebook

SWS-Azubis und ihr Ausbildungsziel v. l.: Jessica Hoffmann (Industriekauffrau), Lena Dietrich (Bachelor of Arts, Öffentliche Wirtschaft), Marcel HaubrichAaron Müller (beide Elektroniker für Betriebstechnik), Leonie Hamm (Industriekauffrau)

Speyer – In dieser Woche beginnt die Berufsausbildung bei den Stadtwerken Speyer für fünf Neuzugänge. Sie wurden von der Jugendausbildungsvertretung herzlich willkommen geheißen und mit den wichtigsten Informationen versorgt. Damit das Abstandhalten fürs Antrittsfoto leichter fiel, griffen die jungen Leute gleich zur Gießkanne, um einen der frischgepflanzten Bäume an der Betriebskantine ordentlich zu wässern. Über Facebook rufen die Stadtwerke ihre Community dazu auf, dem Beispiel ihrer Azubis zu folgen, und eine Gießpatenschaft für Straßenbäume zu übernehmen.

Die SWS bilden seit vielen Jahren erfolgreich den eigenen Nachwuchs in kaufmännischen und technischen Berufen aus und sind Partner der Dualen Hochschule in Mannheim.

Die kommunale Wirtschaft ist eine zukunftsorientierte Branche, die den Jugendlichen gute berufliche Entwicklungschancen bietet. Die Auszubildenden erwarten interessante und herausfordernde Aufgaben beim Betrieb und der Weiterentwicklung der modernen Infrastruktur. Sie können mitgestalten bei technischen und wirtschaftlichen Innovationen und sind in regem Kundenkontakt. Denn als regional agierender Betrieb steht das Tochterunternehmen der Stadt Speyer für zuverlässige Dienstleistungen für die Bürger und die örtliche Wirtschaft.

Bereits jetzt laufen die Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2021. Wer also im kommenden Jahr bei den SWS einsteigen möchte, sollte seine Unterlagen bis 30. September 2020 einreichen.

Interessenten richten ihre Bewerbung an: Stadtwerke Speyer GmbH, Personalmanagement, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer. Weitere Information sind auf www.stadtwerke-speyer.de/ausbildung zu finden.

Stadtwerke Speyer GmbH
11.08.2020

Bundesagentur für Arbeit

Über eine Million Kindergeldfälle wechseln in die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 1. Januar 2017 können über 17.000 Familienkassen in deutschen Behörden die Bearbeitung ihrer Kindergeldfälle an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (FamKa BA) übertragen. Im Juli 2020 wurde nun ein wichtiger Meilenstein erreicht: Für über eine Million Kinder wechselte die Zahlung des Kindergeldes in die Verantwortung der FamKa BA.
Bis Ende 2016 war jede Behörde des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern, Gemeinden sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich zuständig, Kindergeld an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit dem „Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes“ leitete die Bundesregierung zum 1. Januar 2017 eine große Strukturreform in Deutschland ein, um den hohen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Eine Million Kindergeldfälle: Über 13.800 Behörden des öffentlichen Dienstes übertragen ihre Zuständigkeiten an die FamKa BA

Nicht alle öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Kindergeldfälle an die FamKa BA zu übergeben. Deswegen hat die FamKa BA nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Projekt eingerichtet, um alle Behörden des öffentlichen Dienstes zu kontaktieren. Über 17.000 Behörden hat die FamKa BA mittlerweile angesprochen und über ihre attraktiven Angebote und Dienstleistungen informiert.
In den ersten Jahren der Verwaltungsreform nutzten überwiegend kleine Institutionen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeit, ihre Kindergeldbearbeitung abzugeben. Inzwischen übertragen auch große Landesfamilienkassen mit über 200.000 Kindern die Kindergeldbearbeitung.
Über 13.800 Behörden haben sich bereits für diesen Weg entschieden. Zum 1. Juli 2020 ist ein erster Meilenstein erreicht: Über eine Million Kindergeldfälle aus dem öffentlichen Dienst wechselten in die Zuständigkeit der FamKa BA.

Die Reform bringt Vorteile für Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes und deren Kindergeldberechtigte

„Der beste Wechsel ist der, den die Kindergeldberechtigten bei der Zahlung des Kindergeldes gar nicht bemerken,“ sagt der Leiter der FamKa BA, Karsten Bunk. „Wir haben es bei jeder Übergabe geschafft, die laufenden Kindergeldzahlungen nicht zu unterbrechen und die Familien nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten. Jetzt können alle Familien von unseren Services profitieren. Und: Auch die abgebenden Behörden sind sehr zufrieden.“, so Bunk.
Ein großer Vorteil der Reform für die Kindergeldberechtigten ist, dass sie vom breiten Serviceangebot der FamKa BA profitieren können. Dazu zählen auch alle Onlineangebote unter www.familienkasse.de: Kunden können Anträge stellen, Änderungen mitteilen sowie Bescheinigungen und Dokumente hochladen.
Geringverdienende Eltern und Alleinerziehende können darüber hinaus einen möglichen Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) geltend machen. Neben dem Kindergeld wird auch diese Familienleistung durch die FamKa BA ausgezahlt. Und auch hier lassen sich Anträge unter www.kinderzuschlag.de online erledigen. Eine erste Prüfung, ob Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte, lässt sich in wenigen Schritten mit dem KiZ-Lotsen durchführen.
Nicht zuletzt profitieren die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vom Zuständigkeitswechsel: Deren Familienkassen entstehen nach der Abgabe an die FamKa BA keine Kosten mehr für die Kindergeldbearbeitung.

Wann ist die Reform der Familienkassenlandschaft abgeschlossen?

Familienkassen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene müssen ihre Kindergeldbearbeitung verbindlich bis Ende 2021 abgeben. Auch das Bundesverwaltungsamt, die größte Bundesfamilienkasse, hat jetzt seine Abgabebereitschaft signalisiert. Damit könnten wieder enorme Strukturkosten im Bundeshaushalt eingespart werden. Hier muss aber erst noch das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer zustimmen. Der Bund insgesamt würde damit zu Vorbild einer umfassenden Strukturreform.

Im Bereich der Länder und Kommunen können Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auch nach Ende des Jahres 2021 ihre Kindergeldfälle übertragen. Die BA hat hierfür mit modernen technischen Lösungen und IT-Schnittstellen die Voraussetzungen geschaffen. Die FamKa BA unterstützt die abgebenden Institutionen und die Personalverantwortlichen bei einer reibungslosen und unkomplizierten Übergabe.

Weitere Informationen zur Familienkassenreform unter www.arbeitsagentur.de/institutionen/familienkassenreform.

Bundesagentur für Arbeit
11.08.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Oft kein Händewaschen, keine Masken, kein Abstand:

„Corona-Disziplin“ auf dem Bau in Speyer sinkt

IG BAU: Mehr Verstöße gegen Abstands- und Hygiene-Regeln

Unberechenbar, gefährlich – und überall: Das Corona-Virus respektiert keine Regeln. „Da können noch so viele Verbotsschilder stehen. Wenn sich einer garantiert nicht daranhält, dann das Corona-Virus“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der IG BAU-Bezirksvorsitzende warnt vor einem wachsenden Corona-Risiko auf dem Bau.
Foto: IG BAU

Speyer – Die „Corona-Disziplin“ auf dem Bau sinkt: Auf immer mehr Baustellen in Speyer wird gegen Abstands- und Hygieneregeln verstoßen. Das kritisiert die IG Bauen-AgrarUmwelt (IG BAU). „Viele Baufirmen nehmen die Ansteckungsgefahr mit dem CoronaVirus auf die leichte Schulter. Das ist fatal“, sagt der Vorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, Rüdiger Wunderlich.

Immer häufiger werde wieder „im alten Trott“ gearbeitet – wie vor der CoronaPandemie. Viele Bauunternehmen blendeten die Gefahr einer Infektion mit dem Covid-19-Virus inzwischen einfach aus, so die IG BAU. Bei ihren Baustellen-Visiten stoße die Gewerkschaft auf „grobe Corona-Sünden“: „Oft ist nicht einmal das Händewaschen möglich. Ein Waschbecken mit Seife und fließendem Wasser – Fehlanzeige. Von Desinfektionsmittel-Spendern ganz zu schweigen. Aber auch Sammeltransporte in Bullis sind schon längst wieder an der Tagesordnung. Genauso Frühstücks- und Mittagspausen dicht an dicht im Bauwagen“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Corona-Schutz auf dem Bau koste – wie in anderen Bereichen der Wirtschaft auch – Geld. Das seien allerdings notwendige Kosten, die die Bauunternehmen in Speyer nicht scheuen dürften, fordert die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: „In der CoronaPandemie zeigen Baubeschäftigte volle Leistung. Dafür haben sie auch vollen Gesundheitsschutz verdient.“

Der IG BAU-Bezirksvorsitzende Wunderlich appelliert an die Baubeschäftigten in Speyer, strikt darauf zu achten, sich zu schützen: „Regelmäßiges Händewaschen, Schutzmasken und das Arbeiten mit Abstand gehören zu den To-dos auf dem Bau. Denn Corona-Schutz ist Arbeitsschutz. Und den müssen Beschäftigte notfalls selbstbewusst einfordern“, macht Wunderlich deutlich.

Dass das Arbeiten unter freiem Himmel das Infektionsrisiko reduziere, sei nur die halbe Wahrheit. Spätestens beim Innenausbau und beim Sanieren sehe das dann schon ganz anders aus. Zudem lauere bei gemeinsamen Pausen eine hohe Infektionsgefahr. Ebenso auf dem Weg zur Baustelle im Sammeltransporter: „Hier müssen Arbeitgeber Einzelfahrten möglich machen – und den Bauarbeitern dafür auch etwas bieten“, fordert Rüdiger Wunderlich. An- und Abfahrten zwischen Wohnort und Baustelle würden bislang in der Regel nicht entschädigt. „Dabei legen Bauarbeiter oft enorme Strecken zurück. Das ist verlorene Zeit für sie“, kritisiert der IG BAUBezirksvorsitzende. Für diese Wegezeit nichts zu bekommen, sorge für immer mehr Unmut und Ärger unter den Bauarbeitern. Immerhin diktiere der Chef, wer wann zu welcher Baustelle fahren müsse.

Die Wegezeit ist für einen Großteil der Baubeschäftigten in Speyer längst zu einem „wunden Punkt“ geworden, so die IG BAU. Trotzdem hätten die Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen für das Bauhauptgewerbe zur Wegezeit kein Angebot auf den Tisch gelegt. „Auch in puncto Lohn und Gehalt kam nichts von den Arbeitgebern. Sie gehen stattdessen auf Konfrontationskurs“, so Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU werde jedoch nicht lockerlassen: „Gerade auch nach den Erfahrungen, die viele Baubeschäftigte in der Corona-Pandemie gemacht haben und nach wie vor machen müssen, wird die IG BAU die Wegezeit in der bevorstehenden Schlichtung wieder auf den Verhandlungstisch packen.“ Dies wird, so die Erwartung der IG BAU, in der letzten Augustwoche (voraussichtlich am 26. August) der Fall sein.

Im Fokus der Verhandlungen steht dann auch die Lohnforderung der IG BAU: ein Plus von 6,8 Prozent, mindestens jedoch 230 Euro pro Monat mehr für die Baubeschäftigten. Darüber hinaus sollen Azubis aller Ausbildungsjahre 100 Euro zusätzlich im Monat erhalten. „Mehr Arbeitsschutz und mehr Lohn – das hat der Bau verdient. Und die Bauunternehmer können es sich leisten. Denn der Bau boomt – auch in Speyer“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Hier geht es zu den Corona-Arbeitsschutz-Standards der IG BAU: www.igbau.de/Informationen-zu-Corona.html

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
11.08.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx

Energiesprechstunde

Speyer – Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 13. Februar eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Von 16 bis 18 Uhr ist jeden zweiten Donnerstag im Monat ein Beratungsgespräch im Kundenzentrum der Stadtwerke in der Georg-Peter-Süß-Straße 2 möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
03.02.2020

Wasser-Spiel-Spaß für Kids im bademaxx

funny happy child jumping in swimsuit and swimming glasses on colored background

Speyer – Jede Menge Aktionen für unsere jungen Badegäste sind wieder am Samstag, den 8. Februar angesagt.

Dazu gehören z. B. „Schatzkiste-Tauchen“, Staffelschwimmen und Hindernis-Parcours, um nur einige Spiele zu nennen.

Von 13.30 bis 17 Uhr laufen die vielen bunten Aktionen für unsere Wasser-Kids.

Kinder und Jugendliche dürfen ihre eigenen Bade- und Schwimmspielsachen mitbringen. Kleine und große Badegäste zahlen lediglich den regulären Eintrittspreis.

bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
Geibstraße 3
67346 Speyer
Tel. 06232/625-1500
Internet: www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #207723985
03.02.2020

Ladies Night im bademaxx

Speyer – Die Saunanächte im bademaxx beinhalten Aroma- und Show-Aufgüsse. Dafür werden unsere Saunameister zu Aufguss-Akrobaten und bieten Ihnen ein Saunaerlebnis der Extraklasse – mit einfallsreichem Motto, originellem Kostüm, passender Musik, farbenfrohen Lichteffekten, ausdrucksstarker Wedeltechnik und einer ganz besonderen Choreografie. Lassen Sie sich überraschen!

Am Montag, den 10. Februar 2020 findet in der Saunalandschaft des bademaxx in Speyer wieder eine lange Saunanacht statt – exklusiv für Damen. Unter dem Motto „Hüttenglühen“ werden die Besucherinnen von 19 Uhr bis 23.30 Uhr mit Aufgüssen und Extras verwöhnt, die an diesem Tag in der Blockhaussauna im Garten und in der Finnischen Sauna halbstündlich stattfinden. Von 22.00 Uhr bis 23.30 Uhr ist FKK-Baden im Hallenbad möglich.  

Die Gastronomie offeriert neben den üblichen Speisen und Getränken ein besonderes Angebot, und der im bademaxx ansässige Physiotherapeut Matthias Richter und sein Team bieten exklusiv zur Saunanacht Schnuppermassagen an.

Im architektonisch reizvollen Wellnessbereich des bademaxx finden Besucher drei finnische Saunen, ein Dampfbad und eine Biobad. Lounge und Ruheraum bieten ein Erlebnis für die Sinne und einen bezaubernden Blick auf den Saunagarten. Entspannen lässt es sich im charmanten Bistrobereich am offenen Kamin oder auf der weitläufigen Terrasse. Erfrischen können sich die Besucher am Eisbrunnen, unter den Erlebnisduschen, im Tauchbecken oder im Naturteich auf ganz besondere Weise.

bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
Geibstraße 3
67346 Speyer
Tel. 06232/625-1500
Internet: www.bademaxx.de

Text: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH / Bademaxx Foto: Adobe Stock// #50506137
03.02.2020

Bundesagentur für Arbeit

Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse ist kostenlos

Nürnberg / Deutschland – In letzter Zeit gehen bei den regionalen Familienkassen wieder verstärkt Kindergeld-Anträge über kostenpflichtige kommerzielle Internetanbieter ein. Gegen Zahlung eines Entgelts bieten diese die Abwicklung von Kindergeldanträgen an.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich klar von diesen Anbietern.
Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der BA: „Wir können Berechtigten auch weiterhin nur raten, einen Antrag auf Kindergeld immer direkt bei uns zu stellen. Wir garantieren eine rasche, rechtssichere Bearbeitung und auch den Schutz dieser persönlichen Daten.“

Alle aktuellen Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke der Familienkasse sind kostenlos verfügbar. Das Online-Angebot der Familienkasse bietet zudem Kindergeldberechtigten die Möglichkeit, Veränderungen in ihren Wohn- und Lebensverhältnissen bequem sowie rund um die Uhr direkt über www.familienkasse.de mitzuteilen.

Der Service der Familienkasse ist auch telefonisch von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 (gebührenfrei) erreichbar.

Bundesagentur für Arbeit
03.02.2020