35-jähriger Gabriel V. durch Gewalteinwirkung getötet; Öffentlichkeitsfahndung; Zeugenhinweise dringend erbeten; Einrichtung eines vertraulichen Telefons
Pressemitteilung Nr. 3
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim
(Mannheim) – Bei dem Mann, der am Montagmorgen des 13. Juli 2020 tot in seiner Wohnung im Stadtteil Neckarstadt-West gefunden wurde, handelt es sich um den 35 Jahre alten Gabriel V.
Gabriel V. studierte seit 2016 an der Universität Heidelberg. Er wurde letztmals am 5. Juli 2020 lebend gesehen, als er sich abends in der Heidelberger Innenstadt aufhielt.
Die rechtmedizinischen Untersuchungen zur Ermittlung des genauen Todeszeitpunktes dauern noch an.
Über das Hinweistelefon gingen bislang mehrere Anrufe ein, die derzeit noch ausgewertet werden.
Die Sicherung der Spuren in der Einzimmerwohnung des Opfers durch die Zentrale Kriminaltechnik sind abgeschlossen. Die Spuren werden derzeit ausgewertet, auch beim Kriminaltechnischen Institut beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart.
Wie die bisherigen Ermittlungen der Soko „Lorbeer“ ergaben, soll sich Gabriel V. zu Lebzeiten im Rhein-Neckar-Kreis mit Schwerpunkt im Stadtgebiet Mannheim aufgehalten haben.
Seit dem 5. Juli 2020 bis zu seinem Auffinden liegen den Ermittlern keine Informationen über Aufenthaltsorte oder Kontakte vor. Deshalb ist es für die Ermittler der Soko „Lorbeer“ von besonderer Bedeutung, folgende Fragen zu klären und bittet die Bevölkerung um ihre Mithilfe:
- Wo hat sich Gabriel V. seit dem 5. Juli 2020 bis zu seinem Auffinden am Morgen des 13. Juli 2020 aufgehalten?
- Mit wem hatte er in dieser Zeit Kontakt?
- Wann wurde er zuletzt lebend gesehen?
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat, zum Opfer aber auch zu dem noch unbekannten Täter geben können, werden gebeten, sich unter Tel.: 0621/174-4444 zu melden. Anrufe werden rund um die Uhr entgegengenommen.
Darüber hinaus können sich Hinweisgeber unter der Rufnummer 01577 / 6988567 an das vertrauliche Telefon wenden. Die Zusicherung der Vertraulichkeit wird geprüft, unterliegt allerdings besonderen Voraussetzungen.
Polizeipräsidium Mannheim
22.07.2020