Heidelberger Schloss Restaurants & Events GmbH & CoKG
Letzte Tickets für die Italian WineNight am 1. Juli
Schloss-Abende unter freiem Himmel
(Heidelberg / Schlossrestaurant) – Laue Abende unter freiem Himmel genießen. Nach heißen Tagen kühle Temperaturen in mediterraner Atmosphäre auf dem Heidelberger Schloss erleben. Die zahlreichen Veranstaltungen unseres Open Air Restaurants locken in Heidelbergs schönsten Innenhof! Außergewöhnliche Konzerte und einzigartige Live-Shows mit Menübegleitung unter dem Sternenzelt oder Köstlichkeiten vom Grill, für jeden Geschmack halten wir das Passende bereit.
Am Samstag, 1. Juli, wird der Schlosshof erfüllt von italienischer Leidenschaft, genussvollenWeinen & mediterranen Highlights! Erleben Sie einen unvergesslichen Abend unter dem Sternenhimmel auf dem Heidelberger Schloss. Flanieren Sie entlang verschiedener Weinstände, die zum Verkosten einladen. Hier schenken zahlreiche namhafte Winzer ihre Spitzenweine & besten Jahrgänge aus. Darunter selbstverständlich auch Weingüter aus Italien, die von BORDELAIS Weinhandel aus Heidelberg werden.
On top serviert Gastgeber Martin Scharff & Team ein mediterranes 4-Gang-Menü inkl. verschiedener Antipasti-Variationen – das Ganze zu fantastischer Live-Musik von Fabrizio Levita & Band mit italienischen Klassikern von Eros Ramazotti über Zucchero bis hin zu Adriano Celentano. Bella Italia – Sommerfeeling pur!
Die Winzer der WineNight
Wir freuen uns sehr auf die Weine folgender Spitzen-Winzer aus Deutschland:
Weingut Adam Müller, Leimen, Baden
Weingut Heitlinger, Östringen, Baden
Weingut Axel Bauer, Bühl, Baden
Weingut Philipp Kuhn, Laumersheim, Pfalz
Weingut Thomas Hensel, Bad Dürkheim, Pfalz
Weingut Dr. Loosen, Bernkastel-Kues, Mosel
Die Weine dieser Weingüter und Winzer aus Italien ergänzen den Abend und werden vom Weinhandel BORDELAIS aus Heidelberg präsentiert:
Villa Sandi, Venetien
Pratello, Lombardei
La Toledana, Piemont
Vini Caccaro, Sizilien
Tenuta Il Poggione, Toskana
Pietra Pura, Apulien
Cantina Lo Zoccolaio, Piemont
Auf einen Blick:
Exklusiver Eintritt ins Heidelberger Schloss (ab 19 Uhr)
8 verschiedene Weinstationen zum Durchprobieren & Genießen
mediterranes 4-Gang-Menü von Gastgeber Martin Scharff & Team
italienische Klassiker live von Fabrizio Levita & Band
Aperitif, alle begleitenden Getränke & Spitzen-Weine
Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar
Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.
Kontaktbeschränkungen
Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.
Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.
In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.
Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.
Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.
Wirtschaft und Einzelhandel
Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.
ich wende mich voller Empörung, Wut und Verzweiflung an Sie,
wie Sie sich sicherlich denken können hat die Corona Pandemie mich und so viele andere kleine Betriebe und Soloselbstständige in enorme Nöte und in finanzielle Engpässe gebracht. Ich möchte Ihnen meine Situation vorab erst einmal etwas näher bringen damit Sie mein Anliegen vielleicht ein bisschen besser nachvollziehen können.
Ich habe mich im Juli 2019 dazu entschieden mich mit einer kleinen, aber sehr feinen Schankwirtschaft im schönen Speyer in Rheinland- Pfalz selbstständig zu machen, in dem ich davor schon jahrelang als Aushilfe und später dann als Festangestellte gearbeitet habe. Ich habe an diese Kneipe mein Herz verloren und betreibe sie daher mit sehr viel Herzblut und Leidenschaft.
Der Schritt mich in die Selbstständigkeit zu begeben fiel mir daher trotz aller Risiken nicht sonderlich schwer. Das ich mit meiner Kneipe nicht reich werde war mir und meiner Familie klar, alles was ich wollte war meinen großen Traum, selbstständig zu sein erfüllen. Es lief außerordentlich gut, besser als ich erwartet hatte.
Dann kam im März die Corona Pandemie und ich musste meinen Laden erst einmal schließen. Lange Zeit wusste niemand ob und wie die kleinen Betriebe und Soloselbstständigen unterstützt werden. Dann kam die Corona Soforthilfe, die für die angefallenen Kosten von März bis Juni ausschließlich für den Betrieb gedacht waren. Soweit alles gut, aber was ist denn mit den privaten Kosten, die Jeder hatte bzw. immer noch hat? Dafür gab es bis zum heutigen Tag keine Hilfe!
Die „Hilfsmaßnahmen“, die das Land stellt, sind gelinde gesagt ein ganz schlechter Scherz.
Zum einen haben wir die Möglichkeit einen Kredit aufzunehmen, um unsere privaten Kosten zu decken. Was aber eine Frechheit ist! Denn wir wurden um unsere Einnahmen gebracht. Nein wir wurden beraubt in dem wir schließen mussten. Gerade in der Gastronomie ein herber Schlag für die kleinen Betriebe. Warum sollten wir uns Geld leihen, das wir eigentlich eingenommen hätten?
Verdienstausfall gibt es in ganz vielen Fällen wie auch in meinem nicht. Da kein Anspruch besteht, mit der schlechten Begründung das jeder Betrieb schließen musste da es sich um eine allgemeine Verfügung handelte.
Die Überbrückungshilfe, die von einem Steuerberater oder ähnliches gestellt werden muss, deckt auch nur maximal 80% der laufenden Fixkosten des Betriebes. Die restlichen 20% oder mehr müssen ja aber auch erst einmal erwirtschaftet werden. Zudem fallen noch zusätzliche Kosten für den Steuerberater an, den auch viele nicht haben. Eben jene die das wie ich auch allein machen, müssen sich erst einen Steuerberater oder ähnliches suchen.
Auch die Mehrwertsteuersenkung bringt eigentlich nichts, denn diese würde sich erst wirklich lohnen wenn man größere Anschaffungen tätigt und die Freiberufler und Soloselbstständigen haben aktuell größere Sorgen als sich eine neue Küche oder ein neues Auto anzuschaffen. Beim normalen Wareneinkauf spüren wir davon nichts, da hier die Preise angehoben wurden, um die fehlende Mehrwertsteuersenkung wieder auszugleichen.
Nun komme ich endlich zu der „Hilfe“ die ich als erniedrigend und als eine bodenlose Frechheit erachte. Wenn man nachfragt und ein bisschen recherchiert, wird man ganz freundlich auf ALG 2 verwiesen. So viele Selbstständige müssen jetzt Harz IV beantragen. Ich habe mich aus eben diesem Bezug herausgearbeitet und herausgekämpft, um jetzt wieder in diesen gehen zu müssen?
Warum gibt es keine Hilfe? Warum gibt es noch keine Möglichkeit, eine sinnvolle Alternative wie wir die um unsere Einnahmen gebracht wurden unsere privaten Kosten decken und wieder einigermaßen normal leben zu können?
Denn seit März kämpfe ich ums reine überleben, denn leben kann man das nun wirklich nicht mehr nennen.
Warum werden wir vergessen bzw. werden unsere Belange, unsere Nöte, unsere Ängste und unsere Bedürfnisse ignoriert? Denn auch wenn das Gegenteil behauptet wird, wird uns das allerdings nicht gezeigt.
Keiner unserer Politiker wird sich die Mühe machen sich in diese Lage hineinzuversetzen, denn es sind nicht sie die ihrer Lebensgrundlage, ihrer Existenzen und ihres Lebensstandards beraubt wurden bzw. werden. Wenn denn Jeder von uns „bluten muss“ frage ich mich wie denn die Obrigkeit blutet.
Ich habe mich immer an die AHA Regelungen gehalten, dennoch muss ich schließen. Bei mir hat sich noch keiner meine Gäste infiziert. Das ich nach 23.00 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken darf ist doch wohl ein Witz, denn riecht das Virus wie viel Uhr wir haben und greift erst nach 23.00 Uhr an?
Mit diesem zweiten Lockdown, den wir jetzt haben, werden viele Gastronomen nicht mehr überleben können, da ja immer noch die ganzen Kosten nachbezahlt werden müssen vom ersten Lockdown.
Aber darüber macht sich die ganze Obrigkeit keinerlei Gedanken, da es sie ja nicht betrifft und niemand sagt uns wie wir die Gastronomen aus der ganzen Schuldenfalle, die jetzt erst recht kommt, wieder herauskommen sollen.
Meine verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie eindringlich darum sich mal in unsere Lage hineinzuversetzen. Machen Sie sich klar, dass es so eben nicht weiter gehen kann. Wenn Sie logisch denken können, wovon ich ausgehe dann verstehen Sie meine Ratlosigkeit, und müssen zugeben das es nichts als die reine Wahrheit ist.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Selina Schultz 29.10.2020
Anmerkung der Redaktion:
Leserbriefe sind Meinungen der jeweiligen Verfasser. Diese müssen sich nicht unbedingt mit der Meinung der Redaktion decken noch teilen wir diese immer. Sollten auch Sie einen Leserbrief an uns schreiben wollen freuen wir uns auf ihre Email an 24newsspeyer@web.de.
Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Stand Dienstag, 12.05.2020 12 Uhr
Nach aktuellem Stand (12. Mai 2020, 12 Uhr) hat sich seit gestern, 11. Mai, kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 221 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 205 Personen sind gesundet*. 4 Personen sind verstorben.
Verbandsgemeinde
Annweiler: 12 Personen (10
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Bad Bergzabern: 11
Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Edenkoben: 40 Personen (40
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Herxheim: 27 Personen (26
davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Landau-Land: 22
Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde
Maikammer: 14 Personen (11
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Offenbach: 22 Personen (22
davon gesundet)
Stadt
Landau: 73 Personen (68 davon
gesundet, 1 verstorben).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen
werden über die Infektion informiert.
Stand Montag, 11.05.2020 12 Uhr
Nach aktuellem Stand (11. Mai 2020, 12 Uhr) hat
sich seit Freitag, den 8. Mai kein weiterer
Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt
Landau bestätigt. Insgesamt wurden 221
Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an
das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 204
Personen sind gesundet*. 4 Personen
sind verstorben.
Verbandsgemeinde
Annweiler: 12 Personen (10
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Bad Bergzabern: 11
Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Edenkoben: 40 Personen (39
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Herxheim: 27 Personen (26
davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde
Landau-Land: 22
Personen (17 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde
Maikammer: 14 Personen (11
davon gesundet)
Verbandsgemeinde
Offenbach: 22 Personen (22
davon gesundet)
Stadt
Landau: 73 Personen (68 davon
gesundet, 1 verstorben).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen
werden über die Infektion informiert.
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13
und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei
Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als
abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder
Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen
negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises
Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist in der Regel montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14
bis 16 Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das
Bürgertelefon derzeit nicht besetzt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße 12.05.2020
Zurück auf die Schulbank: Volkshochschule Landau startet ab Mittwoch, 13. Mai, wieder mit Präsenzunterricht
Freuen sich über die „Wiedereröffnung“ der Landauer VHS: Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und VHS-Leiterin Sigrid Gensheimer. (Quelle: Stadt Landau)
Endlich wieder Zeit für „Wissen und mehr“! Wenn am
morgigen Mittwoch, 13. Mai, die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz in Kraft tritt, darf auch der Präsenzunterricht der Volkshochschule
Landau wieder starten.
„Wir begrüßen es sehr, dass die wichtigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote der VHS nun wieder genutzt werden können“, so Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron. „Die VHS orientiert sich am Hygieneplan für die Schulen, von daher können wir sicher sagen, dass wir auf ein Höchstmaß an Sicherheit für die Mitarbeiterinnen, die Dozentinnen und Dozenten sowie natürlich auch für die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer setzen“, betont der VHS-Dezernent. Geselliges, Wanderungen und Fahrten können vorerst nicht stattfinden. Auch die Angebote im Rahmen der Akademie für Ältere werden weiterhin ausgesetzt. Corona-bedingt ausgefallene Kursstunden sollen nachgeholt werden. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter der Telefonnummer 0 63 41/13 49 92 oder auf der Internetseite www.volkshochschule-landau.de.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.05.2020
Countdown für Gastro-Öffnung läuft: Stadt Landau weist auf Abstands-, Hygiene- und sonstige Schutzmaßnahmen hin – Gesonderte Abnahme in den Betrieben erfolgt nicht
In der Landauer Innenstadt laufen die Vorbereitungen auf den „Restart“ der Gastronomie. (Quelle: Stadt Landau)
Am Mittwoch, 13. Mai, tritt die neue, inzwischen sechste
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Eine der
wichtigsten Änderungen: Unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln
sowie sonstiger Schutzmaßnahmen dürfen gastronomische Betriebe wieder öffnen.
Die Stadt Landau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Restaurants,
Gaststätten, Eisdielen und Co. keine Abnahme durch das städtische Ordnungsamt
erfolgt. Jeder Betrieb muss in Eigenverantwortung sicherstellen, dass die
Landesvorgaben erfüllt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Ordnungsamts prüfen die Einhaltung stichprobenartig.
In diesem Zusammenhang – und aus gegebenem Anlass – macht
die Stadt Landau auch noch einmal darauf aufmerksam, dass auf dem Wochenmarkt
Maskenpflicht gilt. Auch in Wartebereichen vor Geschäften, Friseursalons etc.
müssen Mund und Nase bedeckt werden, selbst wenn diese sich außerhalb der jeweiligen
Einrichtungen befinden. Sonst drohen gemäß der landesweiten Vorgaben Bußgelder.
Im Vorfeld der Gastro-Öffnung haben Ordnungsamt und Wirtschaftsförderung die Betriebe in der Stadt per Newsletter über die geltende Rechtslage informiert und die aktuelle Landesverordnung sowie die Handreichung von Land, DEHOGA und IHK angehängt. Die aktuelle Landesverordnung kann auch auf www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen eingesehen werden; zudem hat die Stadt Landau die Handreichung für gastronomische Betriebe auf ihrer Internetseite unter www.landau.de/corona eingestellt. Wie berichtet, begleitet die Stadt Landau die anstehende Öffnung der Gastronomie aktiv, u.a. mit zusätzlichen Flächen für die Außenbewirtschaftung und dem vollständigen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.05.2020
LandauLivestream startet in neue Woche: Martina Gemmar und Isabel Eichenlaub mit viel Musik, Poesie und kleinem Pressefreiheit-Bingo am Dienstag, 12. Mai
Der LandauLivestream schickt Konzerte live in die heimischen Wohnzimmer. (Quelle: Stadt Landau)
Eine der großen Stärken des LandauLivestreams ist seine
Vielseitigkeit. Die stellt das digitale Livemusik-Angebot der städtischen
Kulturabteilung und der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH auch in der
aktuellen Woche unter Beweis. Den Anfang machen am Dienstag, 12. Mai, um 19 Uhr
Martina Gemmar und Isabel Eichenlaub.
Unter dem Titel „Verkehrte Welt“ präsentieren die beiden
Musikerinnen gemeinsam aufgenommene Songs von ihrer gleichnamigen CD wie
„Cum-Ex & Hopp“ oder „Die Gedanken sind frei“. Aber auch ein paar
kurzfristig gestrickte Überraschungen werden zu hören sein. Als Infotainment
und Interaktionsangebot steht außerdem ein kleines Pressefreiheit-Bingo mit auf
dem Programm. Dabei wählen die Zuschauerinnen und Zuschauer Felder in einem
Quadrat und die Akteurinnen erklären dann kurz den Begriff dahinter – und was
dieser mit Pressefreiheit zu tun hat.
Weitere auftretende Künstler in dieser Woche sind am
Donnerstag, 14. Mai, Julian Fiege und Mark Selinger mit Deutsch-Pop und am
Samstag, 16. Mai, die Brass Connection, die Big-Band-Formation der
Stadtkapelle.
Das Streaming aus der Jugendstil-Festhalle ist kostenlos auf dem städtischen Facebook-Account „Stadt Landau in der Pfalz“ und dem städtischen YouTube-Kanal „Stadt Landau in der Pfalz“ zu sehen. Zur Unterstützung der regionalen Kulturszene werden spezielle Tickets angeboten, deren Erlös in einen LandauLivestream-Fonds mündet, der den auftretenden Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt. Die Tickets gibt es unter www.ticket-regional.de/landau-livestream zu erwerben. Zudem erhalten jede Musikerin und jeder Musiker von der Stadt eine Aufwandsentschädigung.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.05.2020
Landau blüht auf: Firma Möbel Ehrmann sponsert Blumenschmuck in der Fußgängerzone
Jedes Jahr ein Gedicht: Der Blumenschmuck in der Landauer Innenstadt. (Quelle: Stadt Landau)
Blumenschmuck in luftiger Höhe: Auch in diesem Jahr dürfen
sich die Besucherinnen und Besucher der Landauer Innenstadt über bunt
bepflanzte Blumenampeln freuen. Rund 80 Pflanzkübel mit Geranien und Petunien
zieren seit kurzem die Straßenlaternen entlang der Marktstraße. Gesponsert wird
der bunte Blumenschmuck auch 2020 von der ortsansässigen Firma Möbel Ehrmann.
„Die großzügige Spende des Unternehmens Ehrmann, die nicht nur das Anbringen und Bepflanzen der Blumenampeln, sondern auch deren Pflege beinhaltet, wertet die attraktive Landauer Innenstadt in den Sommermonaten noch einmal deutlich auf“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Der Stadtchef dankt Firmeninhaber Horst Ehrmann, der die schöne Tradition des Blumenschmuck-Sponsorings im Landesgartenschaujahr 2015 begonnen hatte. Bis heute erblühen die Geranien und Petunien in den Blumenampeln in den Farben des Großereignisses. „Als ortsansässiges Unternehmen tragen wir mit Vergnügen dazu bei, die Landauer Fußgängerzone noch ein bisschen attraktiver zu machen und hoffen, den Bürgerinnen und Bürgern mit dem bunten Blumenschmuck eine kleine Freude zu bereiten“, erklärt Horst Ehrmann die Motivation seines unternehmerischen Engagements. Seit wenigen Tagen ist auch das Landauer Rathaus für den Frühling herausgeputzt. Mehr als 100 Geranien zieren, passend zu den Blumenampeln, in strahlendem Pink das Verwaltungsgebäude im Herzen der Innenstadt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.05.2020
Tag der Kinderbetreuung: OB Hirsch dankt Erzieherinnen und Erziehern für Engagement zugunsten der Kleinsten – Stadt Landau setzt Elternbeiträge für Kindertagesstätten und betreuende Grundschulen bis auf Weiteres aus – OB: „Mit den Lockerungen steigt auch der Betreuungsbedarf der Eltern“
Spielen, Basteln, Lernen: Heute ist der Tag der Kinderbetreuung. (Quelle: Stadt Landau)
Am Tag nach Muttertag wird deutschlandweit der Tag der
Kinderbetreuung gefeiert. Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch nimmt den
Aktionstag zum Anlass, um den Erzieherinnen und Erziehern in den Landauer
Einrichtungen seinen besonderen Dank auszusprechen. „Kinderbetreuung ist ein
wichtiger Teil der städtischen Daseinsvorsorge und längst kein «weicher Faktor»
mehr, wenn es um die Wahl des Wohnorts oder die Ansiedlung eines Unternehmens
geht.“ Landau sei stolz auf den landesweiten Spitzenplatz, den die
südpfälzische Metropole insbesondere bei der Betreuung von unter Dreijährigen einnehme,
so Hirsch weiter. „Wir sind stolz und sehr dankbar für die tolle Arbeit, die in
den teils kommunalen, vor allem aber in freier Trägerschaft befindlichen
Einrichtungen geleistet wird.“
Besonders in der aktuellen Situation leisteten die
Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der Notbetreuung einen wichtigen Beitrag,
um das gesellschaftliche Leben am Laufen zu halten, betont der Jugenddezernent.
Da ein regulärer Betrieb der Kitas aktuell aufgrund der
Infektionslage aber noch nicht möglich sei, habe der Hauptausschuss der Stadt
Landau auf Empfehlung des Stadtvorstands beschlossen, die Elternbeiträge für
die städtischen Kitas sowie für die außerunterrichtliche Betreuung in den
Grundschulen bis auf Weiteres auszusetzen. Die Stadt verzichtet damit auf
monatliche Einnahmen in Höhe von etwa 48.000 Euro. „Trotz der weiterhin
bestehenden Möglichkeit der Notbetreuung sind Familien mit Kindern durch den Wegfall
des regulären Betreuungsangebots durch Corona unter besonderen Druck geraten.
Darum haben wir entschieden, ihnen zumindest die finanzielle Last der
Elternbeiträge abzunehmen“, so der OB. Die Aussetzung der Beiträge gelte bis
zur Wiedereröffnung der Kitas.
Der OB setzt sich dafür ein, dass möglichst bald die Kitabetreuung insgesamt wieder aufgenommen wird. Denn: „Mit den Lockerungen steigt auch der Betreuungsbedarf der Eltern“, so der Stadtchef.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 82 +/- 0 im Vergleich zum Vortag Davon bereits genesen: 59 +/- 0 im Vergleich zum Vortag Personen in Quarantäne: 36+/- 0 im Vergleich zum Vortag
Stand: 08.05.2020, 13:00 Uhr
Donnerstag 07.05.2020
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 82 +/- 0 im Vergleich zum Vortag Davon bereits genesen: 59 + 2 im Vergleich zum Mittwoch Personen in Quarantäne: 36– 2 Vergleich zum Mittwoch
Gastronomie darf ab 13. Mai öffnen – Stadt erlässt Gebühren
Wie das Land Rheinland-Pfalz am Mittwoch, 6. Mai 2020 in einer Pressemeldung mitgeteilt hat, darf ab Mittwoch, 13. Mai 2020 unter Einhaltung
der Abstands- und Hygieneregeln die Innen- und Außengastronomie wieder geöffnet werden. Eine Bewirtung ist indes nur an Tischen und nach Vorausbuchung durch die Gäste erlaubt. Außerdem muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.
Der Speyerer Stadtvorstand hat darüber hinaus beschlossen, den Gastronomiebetrieben die Freisitzgebühren für weitere zwei Monate, nämlich für Juni und Juli, zu erlassen. Damit entfallen die Zahlungen für einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten. Darüber hinaus werden für den Einzelhandel die Jahresgebühren für die Warenauslage im innerstädtischen Bereich erlassen. „Wir möchten damit der von den Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Gastronomie- und Einzelhandelsbranche entgegenkommen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass damit nur einem Teil der Gastronominnen und Gastronomen sowie der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler geholfen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und kündigt gleichzeitig an, in den kommenden Tagen und Wochen das Gespräch mit den jeweiligen Interessensverbänden zu suchen, um gemeinsam weitere kommunale Maßnahmen zu erörtern. „Klar sei allerdings auch“, so die Stadtchefin weiter, „dass diese Maßnahmen durch Hilfen von Bund und Land ergänzt werden müssen“.
Mit Blick auf die anstehenden weiteren Öffnung appelliert Seiler: „Wir haben es durch die strengen Maßnahmen der letzten Wochen geschafft,
die Infektionskurve abzuflachen. Gerade wenn wir jetzt die verständlicherweise herbeigesehnten Öffnungen veranlassen, ist es umso wichtiger, dass wir alle auf die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien achten. Denn nur, wenn sich die Zahl
der Neuinfektionen weiterhin im Rahmen bewegt, können wir die Einschränkungen weiter lockern und die bereits veranlassten Lockerungen beibehalten“.
Die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die nötige Rechtsgrundlage schaffen wird, ist für den heutigen Freitagabend angekündigt.
Speyerer Familienrallye: Rätselspaß für Klein und Groß
Passend zum Tag der Familie am Freitag, 15. Mai 2020 gibt es in der Domstadt ein neues und spannendes Angebot: Die
Speyerer Familienrallye. Viele Kooperationspartner haben sich an der Umsetzung beteiligt, darunter der Runde Tisch zur Vereinbarkeit Familie und Beruf, die Netzwerkstelle Familienbildung, die Stadteilbüros Speyer Süd und Speyer West sowie das Mehrgenerationenhaus
und der Stadtteiltreff NORDPOL. Finanziell unterstützt wird die Aktion vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz.
Die Familienrallye bietet insgesamt 40 Fragen, die sich auf Speyer Mitte, Süd, West und Nord beziehen und bei einer Tour durch die jeweiligen
Stadtteile gelöst werden können. Geboten wird ein Rätselspaß für die ganze Familie, der sich insbesondere auch für Kindergarten- und Grundschulkinder eignet.
„Mit diesem Programm wollen wir Familien zu einem gemeinsamen Abenteuer ermuntern und ihnen die Möglichkeit geben, den eigenen sowie
andere Speyerer Stadtteile gemeinsam und mit ganz neuen Augen zu entdecken“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Ab Freitag, 15. Mai 2020 werden die Fragebögen online unter www.speyer.de/familienrallye sowie in der MeinSpeyer-App zum Download bereitstehen. Wer nicht digital arbeiten möchte, kann sich auch ein ausgedrucktes Exemplar zu den aktuellen Geschäftszeiten in den Stadtteilbüros Speyer Süd und Speyer West sowie im Außenbereich des Mehrgenerationenhauses oder in der Tourist-Info abholen.
Unter den teilnehmenden Familien werden attraktive Gewinne verlost. Dazu kann in jedem Stadtteil ein Geheimcode geknackt werden. Für jeden geknackten Code erhält die Familie ein Los. Einsendeschluss ist am Sonntag, 24. Mai 2020.
Zu gewinnen gibt es unter anderem ein Familieneintritt in das Technik Museum Speyer sowie Gutscheine der Spielwarengeschäfte Ars Ludi
und Schatztruhe.
Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass auch bei im Rahmen der Rallye die aktuellen Abstands- und Hygienerichtlinien beachtet werden müssen.
Stadtverwaltung Speyer 09.05.2020
Stadtvorstand begrüßt Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen
Der Speyerer Stadtvorstand begrüßt die vom Land Rheinland-Pfalz gestern in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen zur Besuchsregelung
in Alters- und Pflegeeinrichtungen, die bereits ab dem heutigen Donnerstag, 7. Mai 2020 gelten. Demnach dürfen Bewohner*innen von Alters- und Pflegeeinrichtungen wieder Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person für maximal eine
Stunde pro Tag erhalten. Dabei gelten weiterhin strenge Abstands- und Hygienerichtlinien. Besucher*innen müssen beispielsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sich die Hände desinfizieren und mindestens 1,50 Meter Abstand zur besuchten Person einhalten.
„Insbesondere mit Blick auf das anstehende Muttertagswochenende bin ich froh, dass die Landesregierung in diesem Bereich Lockerungen herbeigeführt hat. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeeinrichtungen haben in den letzten Wochen besonders unter den seit Mitte April geltenden strengen Kontaktbeschränkungen und Besuchsverboten gelitten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Auch Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ist überzeugt, dass die Entscheidung für Lockerungen richtig ist: „Selbstverständlich
ist es wichtig, die Ältesten und Schwächsten unserer Gesellschaft weiterhin effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass das generelle Besuchsverbot schnell zur kompletten sozialen Isolation der
Pflegebedürftigen führt. Diese Gefahr und die Folgen, die dies nach sich zieht, sollten wir auf keinen Fall unterschätzen. Ich bin daher überzeugt, dass hier einen Mittelweg finden müssen. Die nun veranlasste Lockerung ist dabei ein wichtiger Schritt in die
richtige Richtung“.
Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes-Rheinland-Pfalz gilt zunächst bis einschließlich 24. Mai 2020. Sie kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
Wegen Hausanschlussarbeiten wird die Albert-Schweitzer-Straße auf Höhe der Hausnummern 6 bis 12 ab 11.05.2020 bis voraussichtlich 15.06.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird der betroffene Teilbereich beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682 oder 14-2492 zur Verfügung.
Diskussionsrunde am 19.11.2019 in Rhodt unter Rietburg
Rhodt – „Die Südliche Weinstraße ist wie kein anderer Landkreis in der Pfalz geprägt vom Tourismus. Unsere Alleinstellungsmerkmale sind Wein und Genuss und damit sind die Gastgeber – gerade die speiseorientierte Gastronomie – für die Zukunft des Tourismus an der SÜW so wichtig.“, so Landrat Dietmar Seefeldt bei der Eröffnung des 2. Runden Tischs – diesmal unter dem Motto „Politik trifft Gastronomie“.
Bei einem ersten Runden Tisch der Gastronomen im Verein Südliche
Weinstrasse im Juli 2019 benannten viele Gastronomen politische Themen, die den
Betrieben unter den Nägeln brennen: Fachkräftemangel, unterschiedliche
MWST-Sätze und eine Vielzahl an Regulierungen. Dies führe dazu, dass immer mehr
Restaurants mittags schließen oder nur noch 3-4 Tage in der Woche geöffnet
sind. Aus diesem Grund lud der Verein Südliche Weinstrasse e.V. gemeinsam mit dem
Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) Rheinland-Pfalz die
südpfälzischen Abgeordneten im Bundes- und Landtag ein, um sich mit den Gastronomen
über deren Probleme auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
5 Abgeordnete sind dieser Einladung in den Durlacher Hof in Rhodt unter
Rietburg gefolgt: Dr. Thomas Gebhart, Dr. Tobias Lindner, Mario Brandenburg,
Peter Lerch und Martin Schmidt.
Zunächst hielt Heike Knauf vom Parkhotel Landau ein
flammendes Plädoyer für die Berufe und Karrieremöglichkeiten in der Hotellerie,
die auch viele Chancen für Integration bieten. Allein im Parkhotel Landau
arbeiten Menschen aus 17 Nationen in Selbstverständlichkeit miteinander. „Die
Hotellerie heißt alle willkommen, die zu ihr kommen wollen.“ erklärte Knauf.
Danach stellte Thomas Langhauser die wichtigsten
Problemfelder und Forderungen des Dehoga vor:
Einen niedrigeren und vor allem einheitlichen MWST-Satz auf Gastronomie-Leistungen. „Es ist doch grotesk: Ein gemütliches gesundes Essen im Sitzen, bei dem – ökologisch sinnvoll –Mehrweggeschirr verwendet wird, kostet 19 % MWST, Essen zum Mitnehmen in Einwegverpackungen 7 %.“ erläuterte er.
Der DeHoGa wünscht sich eine Anerkennung der Branche als Saisonbetrieb und eine damit einhergehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Dies hätte zur Folge, dass die Mitarbeiter in der Hochsaison pro Tag nicht nur 10 sondern 12 Stunden beschäftigt werden könnten, um diese Zeiten in der Nebensaison wieder abzufeiern. „EU-Gesetze würden dies erlauben, die deutschen Gesetze aber nicht“ so Langhauser. Ein Gastronom wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es in anderen Branchen durchaus Ausnahmeregelungen gibt: „Mein Arzt darf auch nach 12 Stunden noch operieren. Schnitzel umdrehen darf ich nicht!“
Außerdem erklärte Langhauser, dass „die gesetzlichen Regelungen für Minijobber an der Realität in der Gastronomie vorbei gehen. So muss z.B. die „Arbeit auf Abruf“ mindestens 2 Wochen vorher angekündigt werden, was häufig noch gar nicht absehbar ist.
Alle Abgeordneten zeigten viel Verständnis für die
Anliegen der Gastronomen, gerade für die Ungerechtigkeiten bei den MWST-Sätzen.
Hier würden sich alle einen großen Wurf wünschen, der aber nicht schnell
realisierbar ist. Thomas Gebhart wies darauf hin, „dass die Diskussion in
Berlin derzeit aber eher in die andere Richtung weist, nämlich die vor einigen
Jahren vorgenommen MWST-Senkung für Übernachtungen wieder zurückzunehmen.“ Die
Abgeordneten versprachen aber, sich beim Essen im Sinne der Gastronomen zu
engagieren, weil sie ihnen ja gerade im Hinblick auf Müllvermeidung und
Nachhaltigkeit sehr gute Argumente liefern konnten.
Das von der Bundesregierung beschlossene und zum
01.03.2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das die Einwanderung qualifizierter Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer aus Drittstaaten erleichtern soll, kann den Gastronomen
helfen, ihren Fachkräftebedarf leichter zu decken. Mario Brandenburg versprach,
sich für flexiblere Arbeitszeitregelungen einzusetzen.
Danach wurde über die mögliche Erhöhung des Mindestlohns
diskutiert. Die Gastronomen wiesen darauf hin, dass eine Erhöhung auf 12 Euro pro
Stunde für die sehr personalintensive Hotellerie- und Gastronomie-Branche eine
große Belastung bedeuten würde, wenngleich man sich einig war, dass ein fairer
Lohn gezahlt werden muss. Außerdem gab man zu bedenken, dass bei einer Erhöhung
des Mindestlohns auch eine proportionale Erhöhung der 450 Euro-Grenze
vorgesehen werden müsse.
Tobias Lindner stellte die Frage, ob höhere
Qualität bezahlt wird. „Kein Volk gibt so wenig Geld für Lebensmittel aus wie die
Deutschen. Ist es möglich, das Preisniveau zugunsten der Qualität zu erhöhen?“
fragte er. Nach Einschätzung der anwesenden Gastronomen ist die Zahl der
preissensiblen Gäste in der großen Mehrheit und nur wenige sind bereit, für
gute Produkte und Servicequalität mehr zu bezahlen.
In der weiteren Diskussion wurden noch viele
Detailfragen besprochen: von der Sozialversicherungspflicht für Phantomlohn,
eine unangekündigte offene Kassennachschau bis hin zur Bonausgabepflicht beim
Bäcker. „Gut gemeint – aber schlecht gemacht.“, war hier das einhellige Urteil.
Am Ende der rund zweistündigen Diskussion gab es
sehr viel positives Feedback von beiden Seiten. Die Gastronomen bedankten sich
dafür, auf offene Ohren gestoßen zu sein. Und die Politiker freuten sich über
die sehr sachliche Diskussion und boten in Einzelfällen ihre direkte
Unterstützung an.
Die von Thomas Langhauser und seiner Frau Andrea geleiteten Miniköche sorgten zum Abschluss mit kleinen Zwiebelkuchen noch für einen regionaltypischen Abschluss.