Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den vietnamesischen Staatsangehörigen Anh T. L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Anh T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte wurde am 15. April 2022 in Prag festgenommen und befindet sich seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 2. Juni 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Emilie R.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendliche und als Heranwachsende mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 und Nr. 16 vom 31. März 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. erhoben

Düsseldorf – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Aziz A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 34 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Aziz A. ist ein Bekannter des gesondert verfolgten Ali D. Letztgenannter sammelte im Auftrag türkischer Nachrichtendienste spätestens ab Sommer 2021 in Deutschland Informationen unter anderem über Mitglieder und Unterstützer der Bewegung des islamischen Predigers Gülen. Um Gleichgesinnte für Ausspähmaßnahmen zu gewinnen, trainierte Ali D. auch auf Schießständen. Zu seinen Trainingspartnern gehörte Aziz A. Dieser erklärte sich im August 2021 gegenüber Ali D. bereit, für den türkischen Geheimdienst Informationen zu beschaffen. Im September 2021 benannte Aziz A. dem Ali D. zwei mutmaßliche Gülen-Anhänger und übermittelte zu einem von ihm weitere Daten. Überdies verkaufte Aziz A. an Ali D. Munition für einen gemeinsamen Besuch eines Schießstandes. Aziz A. befindet sich auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 17. März 2022 Anklage gegen Ali D. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 13. April 2022). Dieser wurde inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
12.08.2022