Arbeiten für neue Personenunterführung beginnen / Rammarbeiten bis voraussichtlich 7. Mai 2021
Die Deutsche Bahn beginnt am 12. April 2021 mit den Arbeiten für die zukünftige Personenunterführung des neuen Haltepunkts Schwetzingen-Hirschacker. Dafür sind Rammarbeiten notwendig, die voraussichtlich bis zum 7. Mai 2021 durchgeführt werden. Dabei kommt es zeitweise zu erhöhtem Lärm und Vibrationen. Nach aktuellem Stand finden die Arbeiten ausschließlich tagsüber statt.
Die Deutsche Bahn und die Baufirmen bemühen sich, entstehende Lärmbelästigungen durch die Wahl der Bauverfahren und -maschinen auf ein minimal mögliches Maß zu begrenzen. Außerdem werden die Arbeiten ständig von einem Fachmann überwacht.
Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.
Deutschen Bahn 10.04.2021
Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke: Ab 12. April Teilsperrungen im Bereich Berliner Straße und Grenzhöfer Straße
Buslinien 716 und 728 fahren alternative Route / Haltestellen bleiben erhalten / Liselottestraße und Straße Berliner Platz werden während der Baumaßnahme zu Einbahnstraßen / Einseitiges Halteverbot im Teilbereich der Breslauer Straße
Im Zuge der Arbeiten für die neue Gas- und Wasserverbindungsleitung der Stadtwerke zwischen Schwetzingen und Plankstadt in der Grenzhöfer Straße muss ab Montag, 12. April, auch die Berliner Straße teilweise gesperrt werden. So müssen die neuen Leitungen beginnend von der Berliner Straße Hausnummer 60 in Richtung der Berliner Straße Hausnummer 70 bis in die Grenzhöfer Straße (diese wird gequert) vor die Nordstadthalle verlegt werden.
Hierzu muss wegen der geringen Straßenbreite die Berliner Straße im Bereich der Hausnummer 62 – 70 voll gesperrt werden. Der Parkplatz gegenüber der Berliner Straße 70 muss ebenfalls gesperrt werden. Die Anwohner der Stichstraße Berliner Straße 60/62 können für den Zeitraum der Baumaßnahme ihre Fahrzeuge auf dem Schotterparkplatz der Nordstadthalle parken. Die Querung über die Grenzhöfer Straße erfolgt mit einer halbseitigen Sperrung. Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr ist ausgeschildert.
Aufgrund der Sperrung der Berliner Straße müssen die Fahrtrouten der Buslinien 716 und 728 von der Berliner Straße in die Liselotte- und die Breslauer Straße verlegt werden. Dazu werden die Liselottestraße und die parallele Straße Berliner Platz für die Dauer der Baustelle zu Einbahnstraßen. Die Haltestellen der Busse bleiben erhalten. Um den Bussen die Durchfahrt zu ermöglichen, wird in der Breslauer Straße in Fahrtrichtung vom Berliner Platz bis zur Grenzhöfer Straße auf der rechten Fahrbahnseite ein Haltverbot eingerichtet. Als Ersatzparkplatz dient auch hier der Parkplatz an der Nordstadthalle hinter dem Bahnübergang.
Die Bauarbeiten und die damit verbundenen Sperrungen und Umleitungen dauern voraussichtlich bis zum 31. Juli 2021.
Stadtverwaltung Schwetzingen 10.04.2021
Anleinpflicht für Hunde im Wald- und Stadtgebiet Schwetzingen
Hunde müssen auch im Staatswald Schwetzinger Hardt an die Leine / Im Landschaftsschutzgebiet dürfen Hunde frei laufen / Wo gelten welche Regelungen?
Da es immer wieder Rückfragen hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde kommt, informiert die Stadtverwaltung Schwetzingen über die gültige Regelung.
Im Stadtgebiet Schwetzingen müssen Hundehalter/innen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Hunde an der Leine führen. Dies regelt Artikel 13 der Polizeiverordnung der Stadt Schwetzingen.
Diese generelle Anleinpflicht gilt auch im Staatswald Schwetzinger Hardt zwischen der B 291 im Westen und der Sternallee im Osten beziehungsweise der B 291 im Norden und dem Trimm-Dich-Pfad im Süden. Dieser Bereich ist mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet.
Im Waldschutzgebiet und Erholungswald Schwetzinger Hardt gilt nur während der Brut-und Setzzeit von Vögeln und Wildtieren zwischen dem 1. Februar und dem 31. August generelle Anleinpflicht für Hunde.
Im Naturschutzgebiet Hirschacker, Dossenwald und Schwetzinger Wiesen besteht ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Im Landschaftsschutzgebiet Hirschacker und Dossenwald besteht dagegen kein Leinenzwang, jedoch sollte der Hund immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters/der Hundehalterin stehen.
Die Stadt bittet alle Hundehalter/innen, insbesondere auf stark frequentierten Wald- und Feldwegen, um gegenseitige Rücksichtnahme. Viele Spaziergänger, Jogger und Radfahrer haben Angst vor freilaufenden Hunden.
Bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht kann der/die Hundehalter mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einem Bußgeld von 35 EUR bestraft werden.
Wochenmarkt findet am 21. April auf dem Schlossplatz statt
Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 21. April, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Corona-Impfaktion für die über 70-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.
Start der Baumaßnahmen zur neuen S-Bahn-Station Schwetzingen-Hirschacker
Neue Station in Schwetzingen erweitert S-Bahn-Netz
Am Montag dem 29.03.2021 fiel der symbolische Startschuss für die Baumaßnahme zum neuen S-Bahn Haltepunkt Schwetzingen-Hirschacker im Rahmen der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar auf der Strecke von Mannheim nach Karlsruhe. Neben den bereits erfolgten Modernisierungen der bestehenden Stationen entlang der Bahnstrecke Mannheim-Karlsruhe sollen mit Schwetzingen-Hirschacker und Schwetzingen-Nordstadt zwei neue Haltepunkte gebaut werden.
Oberbürgermeister Dr. René Pöltl von der Stadt Schwetzingen sah sich zusammen mit dem Ersten Bürgermeister der Stadt Mannheim und ZRN-Vorsitzender Christian Specht sowie Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest der DB Station&Service AG die Flächen an, wo der neue Haltepunkt Schwetzingen-Hirschacker entsteht.
Nachdem die Planungen abgeschlossen sind und Planrecht vorliegt, die vorbereitenden Arbeiten erledigt wurden, können nun die Bauarbeiten für den neuen Haltepunkt Schwetzingen-Hirschacker beginnen. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im nächsten Jahr 2022 abgeschlossen sein.
Oberbürgermeister Dr. Pöltl: „Für den Stadtteil Hirschacker bedeutet der neue Bahnhaltepunkt eine wesentliche Verbesserung der Erschließungsfunktion innerhalb des Stadtgebietes sowie darüber hinaus eine gute Verknüpfung zum Fernverkehrsknotenbahnhof Mannheim und in die Region Karlsruhe im 30-Minuten-Takt.“
Christian Specht, Erster Bürgermeister von Mannheim und Vorsitzender des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar dazu: „Wir beginnen jetzt mit den Baumaßnahmen an einem für das S-Bahn-Netz wichtigen Haltepunkt in der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies ist ein weiterer Baustein zur Erhöhung des ÖPNV-Anteils durch wohnortnahe, attraktive Zustiege zum ÖPNV. Das heißt: mehr Sicherheit, Barrierefreiheit, mehr Komfort, und das an wichtigen Nord-Süd-Achsen unseres S-Bahn-Netzes.“
Michael Groh, Leiter Regionalbereich Südwest der DB Station&Service AG: „Der Aus- bzw. Neubau der Station Schwetzingen-Hirschacker im Projekt S-Bahn Rhein-Neckar ist ein wichtiger Schritt für die nachhaltige Entwicklung der Region. Daher freut es mich sehr, dass die Bauarbeiten nun endlich beginnen. So können wir unseren Fahrgästen bald eine moderne und barrierefreie Station zur Verfügung stellen und den Umstieg auf den ÖPVN attraktiver machen.“
Neue Station Schwetzingen Hirschacker
Die Baumaßnahme für einen neuen Haltepunkt in Schwetzingen-Hirschacker ist eine von insgesamt zwei Verkehrsstationen im Stadtgebiet von Schwetzingen, die auf der Strecke von Mannheim bis Karlsruhe neu gebaut werden. Die Bauarbeiten starten im März und beinhalten den Neubau der Bahnsteige 1 und 2 mit einer Bahnsteiglänge von 210 Meter und einer Bahnsteighöhe von 0,76 Meter über Schienenoberkante.
Die Baumaßnahmen umfassen vor allem den Neubau der Bahnsteige mit einer zu den S-Bahn-Fahrzeugen passenden Höhe für einen niveaufreien Einstieg, den Neubau je eines barrierefreien Bahnsteigzugangs zu Bahnsteig 1 sowie zur neuen Personenunterführung, den Neubau einer Aufzugsanlage an Bahnsteig 2 mit Anbindung an die neue Personenunterführung sowie die Ausstattung mit taktilem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Fahrgäste.
Beide Bahnsteige werden mit Sitzgelegenheiten, neuen Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen, Wetterschutz und Windschutz, neuem Wegeleitsystem, Infovitrinen, Abfallbehälter sowie Dynamischen Schriftanzeigern mit Lautsprechern ausgestattet.
Aufgrund der Klärung zahlreicher artenschutzrechtlicher Belange wie z. B. für die im Dossenwald heimische Art der Bechsteinfledermaus, belief sich die Dauer des Planfeststellungsverfahrens auf rund vier Jahre, so dass der Haltepunkt nicht wie geplant mit der Inbetriebnahme der 2. Stufe der S-Bahn Rhein-Neckar im Dezember 2020 erfolgen konnte.
Insgesamt kostet die Maßnahme rund 6,5 Millionen Euro. Davon übernimmt die Stadt Schwetzingen rund 2,97 Millionen Euro.
Insgesamt werden im gesamten Streckenabschnitt zwischen Mannheim und Karlsruhe rund 61 Millionen Euro investiert, zuzüglich der Planungskosten, die derzeit auf mindestens 19,3 Millionen Euro geschätzt werden. Geldgeber sind nach aktuellem Stand neben dem Land Baden-Württemberg mit 11,6 Millionen Euro, der Bund mit 33,9 Millionen Euro, der Landkreis und die Stadt Karlsruhe mit 5,7 Millionen Euro und der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar mit den beteiligten Kommunen mit 29,1 Millionen Euro.
Große Resonanz zu Impfterminen für Senioren ab 70 Jahren: Alle Impftermine sind bereits vergeben
Nachdem Mitte März bereits die Gruppe der über 80-Jährigen ein Impfangebot bekommen hat, werden Mitte April Senioren zwischen 70 und 80 im Lutherhaus geimpft / Alle 250 Impftermine sind bereits vergeben / Stadt richtet Warteliste ein
Nach dem großen Zuspruch auf das Impfangebot für die über 80-Jährigen Schwetzinger/innen durch Mobile Impfteams im Lutherhaus, werden Mitte April jetzt auch 250 Seniorinnen und Senioren im Alter zwischen 70 und 80 Jahren im Lutherhaus geimpft werden. Die Rückmeldungen auf das entsprechende Anschreiben der Stadt Schwetzingen waren zahlreich. Stand Montag, 29. März, sind daher bereits alle möglichen 250 Impftermine vergeben. Das Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen wird in dieser Woche die Einladungsschreiben mit Nennung der beiden konkreten Impftermine an diese 250 Personen verschicken.
All diejenigen, die jetzt nicht zum Zuge kamen, werden von der Stadt auf eine Warteliste gesetzt. Sollten Termine krankheitsbedingt abgesagt werden, wird das Ordnungsamt potenzielle Nachrücker/innen kurzfristig kontaktieren. Als Impftage im Lutherhaus sind der 12./ 13. April (Erstimpfung) und der 17./ 18. Mai (Zweitimpfung) vorgesehen.
Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel ist aufgrund der großen Resonanz und der hohen Anzahl der Personen auf der Warteliste bereits in Gesprächen mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Rhein-Neckar. „Da wir möglichst vielen unserer Seniorinnen und Senioren zügig eine Impfung ermöglichen wollen, haben wir beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis noch einmal angefragt, weitere Impftage mit Mobilen Impfteams für diese Gruppe der 70 bis 80-Jährigen zu erhalten. Dann kämen auch einige derjenigen zum Zug, die im ersten Anlauf jetzt keinen Termin erhalten haben.“
Die Stadt empfiehlt allen, die keinen Impftermin erhalten konnten, es weiterhin über die Hotline (116117) oder www.impfterminservice.de zu versuchen.
Stadtverwaltung Schwetzingen 03.04.2021
Stadtbibliothek bietet ab 29. März wieder Bring- und Abholservice an
Nachdem das Land Baden-Württemberg die Corona Verordnung erneut geändert hat, gehört der Buchhandel und damit auch die Stadtbibliothek nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
Damit muss auch die Stadtbibliothek ab Montag, 29. März, wieder für Publikumsverkehr schließen. Möglich ist jetzt wieder der Click&Collect-Service“. Das bietet dem Team der Stadtbibliothek die Möglichkeit, Nutzer/innen weiterhin mit analogen Büchern, Hörbüchern, Filmen oder Zeitschriften zu versorgen.
Wie funktioniert der Bring- und Abholservice?
Wenn Sie ein bestimmtes Buch oder ein anderes Medium ausleihen möchten, melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 06202 87 271 zu den Öffnungszeiten (Dienstag bis Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr). Die Mitarbeiterinnen beraten auch und geben Tipps. Oder Sie schreiben eine E-Mail an stadtbibliothek@schwetzingen.de mit Ihrem Medienwunsch. Dann kann ein Termin ausgemacht werden. Entweder zum kontaktlosen Abholen der Medien vor der Bibliothek oder für die Lieferung mit dem Fahrrad zu Ihnen nach Hause.
Gerne können Sie auch auf der Homepage der Stadtbibliothek im Online-Katalog recherchieren und schauen, ob ein gewünschtes Buch verfügbar ist.
Wir haben auf unserer Homepage www.schwetzingen.de (Rubrik Bildung &Wissenschaft/ Bibliothek) auch eine Sparte mit Buchtipps und Neuerscheinungen, wo aufgelistete Medien nur darauf warten, entliehen zu werden.
Weiterhin nutzen die Mitarbeiterinnen die geschlossene Zeit, um neue Medien in den Bestand aufzunehmen.
Die Rückgabe erfolgt wenn die Stadtbibliothek wieder für Publikumsverkehr öffnen darf. Bis dahin entstehen keine Mahngebühren. Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch der neue Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.
Stadtverwaltung Schwetzingen 03.04.2021
Alla hopp-Anlage und Außenanlage GO In ab sofort geschlossen
Aufgrund der aktuell leider auch in Schwetzingen stark gestiegenen Infektionszahlen unter Kindern und Jugendlichen ist die Alla hopp Anlage und der Außenbereich des GO In Jugendzentrums ab sofort bis einschließlich 11. April geschlossen. Die Stadt bittet um Verständnis.
Stadtverwaltung Schwetzingen 03.04.2021
Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz war ein voller Erfolg
Insgesamt 1025 Obstbäume konnten bis Ende März im Stadtgebiet gepflanzt werden / Aktion endet jetzt
Ein erfolgreiches Fazit kann der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb zur Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ für die Stadt Schwetzingen ziehen: „Insgesamt haben wir im Aktionszeitraum 1025 Obstbäume im Stadtgebiet anpflanzen können. 200 haben unsere Stadtgärtner/innen auf öffentlichen Flächen gepflanzt und 825 Obstbäume haben wir an Schwetzinger Bürger/innen und Vereine vergeben, die diese dann in ihren privaten Gärten und Grünanlagen eingepflanzt haben. Das ist eine beachtliche Anzahl und wir möchten uns ausdrücklich bei allen neuen Baumbesitzer/innen für die tolle Unterstützung der Aktion bedanken“, so Kolb erfreut.
Die Aktion startete letztes Jahr Anfang Dezember und endet jetzt am 26. März. Ziel der Klimaschutzaktion war es, stadtweit 1000 neue Bäume anzupflanzen und damit aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff. Diese Ziel ist dank der Mithilfe der Schwetzinger/innen erreicht worden.
Die Stadt hatte dafür die Obstgehölze kostenlos an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten oder an Vereine wie den Kleingärtnerverein abgegeben. Die Stadtgärtnerei lieferte die Bäume bis ans jeweilige Grundstück und leistete Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung. „Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen. Die Stadt wünscht allen Baumbesitzer/innen in den kommenden Jahren viel Freude an den Bäumen und eine reiche Obsternte.
Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.
Stadtverwaltung Schwetzingen 03.04.2021
Besuch in der Stadtbibliothek weiterhin nach Terminvergabe möglich
Seit Anfang März bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.
Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).
Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten. So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.
Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.
Das Angebot gilt vorbehaltlich weiter steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke: Teilsperrungen im Bereich Berliner Straße und Grenzhöfer Straße ab 12. April
Im Zuge der Arbeiten für die neue Gas- und Wasserverbindungsleitung der Stadtwerke zwischen Schwetzingen und Plankstadt in der Grenzhöfer Straße muss ab Montag, 12. April, auch die Berliner Straße teilweise gesperrt werden. So müssen die neuen Leitungen beginnend von der Berliner Straße Hausnummer 60 in Richtung der Berliner Straße Hausnummer 70 bis in die Grenzhöfer Straße (diese wird gequert) vor die Nordstadthalle verlegt werden.
Hierzu muss wegen der geringen Straßenbreite die Berliner Straße im Bereich der Hausnummer 62 – 70 voll gesperrt werden. Der Parkplatz gegenüber der Berliner Straße 70 muss ebenfalls gesperrt werden. Die Anwohner der Stichstraße Berliner Straße 60/62 können für den Zeitraum der Baumaßnahme ihre Fahrzeuge auf dem Schotterparkplatz der Nordstadthalle parken. Die Querung über die Grenzhöfer Straße erfolgt mit einer halbseitigen Sperrung. Eine Umleitung für den motorisierten Verkehr ist ausgeschildert.
Die Bauarbeiten und damit verbunden die Sperrungen dauern voraussichtlich bis zum 31. Juli 2021.
Stadtverwaltung Schwetzingen 03.04.2021
Baustelle Karlsruher Straße wechselt am 6. April in den letzten Bauabschnitt
Baustellenbereich von Karlsruher Straße 42 bis Kreuzung Zähringer Straße/ Clementine-Bassermann-Straße bleibt umgekehrte Einbahnstraße
Die Bauarbeiten zur Sanierung der Karlsruher Straße liegen trotz des kalten und nassen Wetters zu Jahresbeginn weiterhin vor dem eigentlichen Zeitplan. Der 5. Bauabschnitt von der Einmündung Clementine-Bassermann-Straße bis zur Karlsruher Straße 42 wird am 1. April beendet werden. Die Baufirma Wolff & Müller wird dann noch die Asphalt-Deckschicht aufbringen. Über die Ostertage ruht die Baustelle. Voraussichtlich am Dienstag, 6. April, beginnen dann die Arbeiten für den sechsten und damit letzten Bauabschnitt. Dazu wird die Sperrung des 5. Abschnitts aufgehoben und mit der Sperrung und dem Ausbau der Asphaltschicht des 6. Abschnitts begonnen. Er wird rund dreieinhalb Monate dauern und den Bereich von der Karlsruher Straße 42 bis zur Einmündung in die Zähringerstraße umfassen.
Damit treten erneut Änderungen in der Verkehrsführung ein. Die Clementine-Bassermann-Straße bleibt umgedrehte Einbahnstraße und ist somit von der Karlsruher Straße aus Richtung Schlossplatz kommend in Richtung Friedrichstraße befahrbar. Auf diesem Weg können weiterhin alle Verkehrsteilnehmer/innen, die vom Schlossplatz in die Karlsruher Straße fahren sowie die Nutzer der Tiefgarage in Richtung Süden ausfahren. Weiterhin ist keine Ausfahrt in Richtung Zähringer Straße über die Clementine-Bassermann-Straße und Karlsruher Straße möglich. Die Anwohner/innen der Karlsruher Straße bis Hausnummer 42 können diesen Bereich jedoch als Sackgasse nutzen.
Die Stadt hat den betroffenen Anwohner/innen ein entsprechendes Informationsschreiben zugeschickt und bittet alle übrigen Verkehrsteilnehmer/innen, diesen Bereich weiträumig zu umfahren.
Informationen zum Gesamtprojekt Umbau Karlsruher Straße finden Sie auch im Internet unter www.schwetzingen.de.
Information zu den Räum- und Streupflichten der Anlieger
Die Räum- und Streupflicht in Schwetzingen ist durch die Streupflichtsatzung geregelt. Die Stadt hat für freie Straßen und öffentliche Plätze zu sorgen. Dabei wird nach einem ausgeklügelten Einsatzplan nach Wichtigkeit der einzelnen Verkehrsflächen vorgegangen.
Die jeweiligen Anlieger, das sind Hausbesitzer, Mieter und Pächter, haben vor ihren Anwesen für freie Gehwege zu sorgen, ganz gleich, ob das Grundstück bebaut ist oder nicht. Auch wenn kein Gehweg vorhanden ist, so muss in Anliegerstraßen oder Fußgängerzonen bis zu zwei Meter in die Straße hinein geräumt werden. Auch in Garagenhöfen oder vor Garageneinfahrten gilt – sofern sie sich im öffentlichen Raum befinden – die Räumpflicht. Mieter trifft die Pflicht dann, wenn Sie der Vermieter per Mietvertrag ausdrücklich übertragen hat.
In welchen Zeiträumen ist zu räumen?
Die Gehwege müssen von den Anlieger/-innen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden. Auch wenn danach weiter Schnee fällt oder es eisglatt wird, ist unverzüglich zu räumen oder zu streuen, bei Bedarf auch mehrmals. Diese Pflicht gilt den ganzen Tag über, bis 22 Uhr abends. Bei Abwesenheit empfiehlt es sich daher, einen Dritten zu beauftragen.
Wie ist zu räumen und wann darf Salz gestreut werden?
Aber Achtung: Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschippt werden, damit abtauender Schnee in die Kanalisation abfließen kann. Um für Fußgänger keine unnötigen Hürden zu errichten, müssen die Anlieger von jedem Grundstück aus einen Durchgang von einem Meter Breite zur Straße freischaufeln. Außerdem sollte die geräumte Fläche so auf die Nachbargrundstücke abgestimmt werden, dass die Flächen durchgehend benutzbar sind. Gestreut werden darf nur mit abstumpfendem Material wie Sand, Splitt oder Asche. Streusalz darf nur bei Eisregen und extremer Glätte verwendet werden.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Der Anlieger, der nicht ausreichend geräumt und gestreut hat, haftet für Schäden, das haben auch Gerichtsurteile immer wieder bestätigt. Und zwar gilt das gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass Mieter und Eigentümer gemeinsam verantwortlich dafür sind, dass die Wege frei gemacht werden.
Stadtverwaltung Schwetzingen 11.02.2021
10 Jahre Hofmusik–Forschung in Schwetzingen
Ein rundes Jubiläum könnte die Hofmusik-Forschung im Palais
Hirsch in diesem Monat feiern, wenn nicht die besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie
dies verhindern würden. Denn genau vor zehn Jahren war die Forschungsstelle Südwestdeutsche
Hofmusik der Heidelberger Akademie der Wissenschaften an den Schlossplatz
gezogen, ein Anlass, auf ihre erfolgreiche Arbeit in Schwetzingen zurückzublicken.
Im Dachgeschoss des Palais werden nicht nur Quellen zum
Musikleben der Baden-Württembergischen Residenzen des 18. Jahrhunderts
gesammelt, studiert und ausgewertet. Auf vielfältige Weise ist die Forschungsstelle
auch im Musikleben der Stadt präsent und macht ihre Ergebnisse einer interessierten
Öffentlichkeit bekannt, etwa wenn die Musikwissenschaftler am Tag des offenen
Denkmals Einblicke in ihre Arbeit geben. Im Palais Hirsch finden immer wieder öffentliche
Vorträge, musikwissenschaftliche Tagungen und gelegentlich auch Konzerte statt,
zu denen die Forschungsstelle einlädt. Sie war auch federführend an mehreren
Ausstellungen im Karl-Wörn-Haus in Schwetzingen beteiligt. So konnte man etwa
2018 anlässlich des 300. Geburtstages von Leopold Mozart hier die Schau „Es ist
nur ein Dorf“ erleben, die die kurpfälzische Sommerresidenz des Jahres 1763 aus
der Perspektive des berühmten Musikers, Komponisten und Briefstellers zeigte.
Eine enge Kooperation verbindet die Forschungsstelle auch
mit den Schwetzinger SWR Festspielen. Eine ganze Reihe von Opernproduktionen
(2012 Anton Schweizers Rosamunde, 2014 Johann Adolf Hasses Leucippo,
2018 Antonio Salieris La fiera di venzia) und zahlreiche Konzerte,
darunter die Hofmusik-Akademien, sind Ergebnisse dieser Zusammenarbeit. Nicht
zuletzt entwickelten Mitarbeiter der Forschungsstelle einen musikhistorischen
Stadtrundgang, der in den Sommermonaten angeboten wird. Auch im Stadtbild hat
die Forschungsstelle Spuren hinterlassen: der Durchgang zwischen Palais Hirsch
und Rotem Haus erhielt den Namen »Weg der Hofmusik«, er führt direkt zur »HörBar«,
an der Einheimische und Besucher Platz nehmen und sich über die glanzvolle
Epoche der Schwetzinger Musikgeschichte im 18. Jahrhundert informieren können.
Mit dem eigenen Smartphone lassen sich hier über QR Codes Produktionen der
Schwetzinger SWR Festspiele abrufen, die in Zusammenarbeit mit der
Forschungsstelle entstanden sind.
Im Dezember 2020 endete die Tätigkeit der Forschungsstelle Südwestdeutsche Hofmusik. Dieses Ende ist aber zugleich ein neuer Anfang, denn am 1. Januar 2021 ist das Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt an ihre Stelle getreten. Es knüpft an die Arbeit der Vorgängerinstitution an und wird auch die engen Kooperationen mit den Partnern vor Ort fortsetzen.
Hintergrund:
Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt
Am 1. Januar 2021 hat das Forschungszentrum Hof | Musik |
Stadt unter der Leitung von Prof. Dr. Panja Mücke (Mannheim) und Prof. Dr.
Christiane Wiesenfeldt (Heidelberg) seine Arbeit aufgenommen. Als Kooperation
der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, der Staatlichen
Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim sowie des Musikwissenschaftlichen
Seminars der Universität Heidelberg ist es Nachfolger des erfolgreich durchgeführten
Forschungsprojektes „Südwestdeutsche Hofmusik“ (gefördert durch die
Heidelberger Akademie der Wissenschaften 2006–2020, geleitet von Prof. Dr. em.
Silke Leopold, Universität Heidelberg). Das in Schwetzingen angesiedelte Forschungszentrum
widmet sich der Lehre, Öffentlichkeitarbeit und Musikvermittlung, der Forschung
und Edition sowie der Projektplanung und Antragstellung. Hauptamtlicher
Mitarbeiter des Forschungszentrums ist Dr. Rüdiger Thomsen-Fürst.
Vom ausgehenden Mittelalter bis 1918 war der Hof ein
wichtiger Träger des Musiklebens im südwestdeutschen Raum. In den Grenzen des
Landes Baden-Württemberg finden sich zahlreiche Residenzen unterschiedlicher
Größe, an denen nicht nur das moderne Orchester als Klangkörper entstand,
sondern sich auch die Entwicklung der Hofmusik vom Mittel der fürstlichen
Repräsentation hin zum Stadt- und Staatsorchester mit Bildungsauftrag vollzog.
Obgleich in den vergangenen Jahrzehnten verdienstvolle Forschungsarbeit zur
südwestdeutschen Hofmusik geleistet wurde, verbleiben Desiderata, insbesondere
an der Schnittstelle von Hof und Stadt. Bislang geht die Forschung mehr oder
weniger von separaten Ereignisfeldern von Musik am Hofe oder Musik in einer
bürgerlichen Stadt aus, die – gebunden an ein durch die Aufklärungsforschung
initiiertes Fortschrittsnarrativ – zwingend aufeinander folgten. Dass dem
keineswegs so ist, sondern Aspekte der Hofmusikkultur auch nach dem
Residenzverlust ebenso fortlebten wie die bürgerliche Musikkultur der Hofmusik
zahlreiche Strukturen (Salon), Themen (Nationalmusik) oder auch Gattungen
(Streichquartett, Sinfonie) verdankt, gehört in seinen Dynamiken zu den bisher
unerforschten Gebieten um 1800.
Die hohe und bezogen auf die südwestdeutsche Hofmusik
einzigartige fachliche Expertise des Forschungszentrums wird sich zuallererst und
regelmäßig im Lehrbetrieb im Rahmen der Studiengänge Bachelor und Master
an der Universität Heidelberg und der Staatlichen Hochschule für Musik und
Darstellende Kunst Mannheim niederschlagen. Im Fokus der Lehre wird
insbesondere die Digitale Edition stehen und damit eines der wichtigsten
Zukunftsfelder des Faches Musikwissenschaft. Ferner ist eine Summer School
für internationale Studierende und Doktoranden vorgesehen, die alle zwei Jahre
stattfinden und internationalen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit geben
wird, das südwestdeutsche Repertoire und seine Ereignisorte kennenzulernen. Neben
der Forschung ist der Konnex zur
musikalischen Praxis und Öffentlichkeit überhaupt essentiell für das
Forschungszentrum. Zu seinen Aufgaben gehören daher ebenso die Beratung von
Musikern und Ensembles und der Verleih von Aufführungsmaterial. Das
Forschungszentrum hat u. a. zum Ziel, einen Langfrist-Projektantrag im
Akademienprogramm zum Thema „Hof – Musik – Stadt: Brüche und Kontinuitäten“
zu erarbeiten.
Forschungszentrum Hof | Musik | Stadt Schwetzingen 10.02.2021
Schwetzingen-Hirschacker: Deutsche Bahn hat mit vorbereitenden Rodungsarbeiten begonnen
Baufeld für neue Verkehrsstation wird gerodet • Arbeiten laufen noch bis Ende der Woche
(Stuttgart, 10. Februar 2021) – Die Deutsche Bahn hat mit den vorbereitenden Arbeiten zum Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker begonnen. Seit dem 5. Februar 2021 laufen die Rodungsarbeiten zwischen den Gleisen und dem hinteren Bereich der Wohnbebauung der Rheintalstraße. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende der Woche abgeschlossen sein. Die Rodung ist erforderlich, um das Baufeld für den Bahnsteig 1 und die Bahnsteigzugänge freizumachen.
Ab März beginnt dann die Einrichtung der Baueinrichtungsfläche
und der Bauzufahrten. Weitere Details zur Baumaßnahme werden zeitnah
bekanntgegeben.
Die Deutsche Bahn bittet für entstehende Unannehmlichkeiten um Verständnis.
Deutschen Bahn AG 10.02.2021
Vollsperrung der Grenzhöfer Straße ab 15. Februar
Ab Montag, 15. Februar 2021, ist die Grenzhöfer Straße (K4144) zwischen dem Bahnübergang am Parkplatz Nordstadthalle bis zum Kreisverkehr (Zufahrt Decathlon) voll gesperrt. Die Vollsperrung wird voraussichtlich bis zum 30. Juni 2021 dauern. Grund sind Tief- und Rohrleitungsarbeiten der Stadtwerke Schwetzingen durch die Firma Diringer & Scheidel in diesem Bereich.
Der motorisierte Verkehr wird weiträumig über die B535 und die L 543 und dann über die Mühlenstraße/ Friedrich-Ebert-Straße umgeleitet. Die inner- und außerörtlichen Umleitungstrecken sind ausgeschildert. Der Fuß- und Radverkehr wird von der Grenzhöfer Straße durch die Berliner Straße über die dortige Unterführung in die Schubertstraße Richtung Nadlerstraße geführt. Der Fuß- und Radverkehr aus Richtung Plankstadt kann den Feldweg entlang der B535 in Richtung Borsigstraße nehmen
Bereits seit dem 24.11.2020 ist die Fahrbahn der Grenzhöfer Straße halbseitig und der gemeinsame Rad- und Fußgängerweg vollständig gesperrt. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer/innen um Beachtung und Verständnis für die Baumaßnahme.