Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)

  • Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
  • Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Sonntag (21.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )

Samstag (20.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 )
Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )

Stadtverwaltung Speyer
22.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 21.11.2021305,44,46,29
Samstag, 20.11.2021279,84,76,48
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2

Robert-Koch-Institut (RKI)
22.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Stadt ab Montag in Warnstufe 2

Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

Stadt Speyer
22.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)

Kreis, Stand 21.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler662535243685980577269206,2206,2325,0197,3156,4Ahrweiler
Altenkirchen6712245031066011595283219,2219,2370,4245,183,8Altenkirchen
Alzey-Worms7313574181436499671362276,9276,9519,1261,1143,3Alzey-Worms
Bad Dürkheim626803921635346759330248,1248,1285,1296,8155,2Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8124342151497349626331208,5208,5361,2227,589,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich443831354673994377180159,7157,5254,4178,973,8Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld4860143871004338422180222,7215,5352,5224,1150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm453194188344110387217216,9209,7324,2253,579,9Bitburg-Prüm
Cochem-Zell27830173702359354155251,7251,5457,8316,648,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis34130230773037299101133,7132,4192,0167,742,9Donnersbergkreis
Germersheim8831047113373611337717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern55540289874900567244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel291517231722533310159226,8215,0228,0262,0174,7Kusel
Mainz-Bingen9991155202338942816345163,1163,0229,3175,097,7Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz982303761928650981281130,8130,8179,1146,774,2Mayen-Koblenz
Neuwied110831103902029976905425232,1232,1339,3257,1122,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5360504161094501750275266,0266,0451,4284,3129,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis532404061034832389209170,5170,5241,1198,985,1Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis96154229123780241354475306,9306,9494,7317,2174,9Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5650154411234612915339306,0306,0535,8308,2175,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz36560330933034529291306,6302,6547,8334,2155,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg6127193171045355668229152,1152,0269,7145,087,6Trier-Saarburg
Vulkaneifel272518211632420242136224,8224,8320,7250,3138,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9856607481758992689311153,3153,3323,7148,152,4Westerwaldkreis
KS Frankenthal32771779582825394150307,7307,7549,3329,8116,4KS Frankenthal
KS Kaiserslautern508303731234559401223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz592202101655341416139122,6122,6105,6161,756,3KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.271349233462219448214458,4458,4705,3445,1324,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1456677422346129251295510295,6295,5495,9282,7158,2KS Ludwigshafen
KS Mainz134541161422412328902387178,2178,1259,1179,5116,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.27660165442348374190356,4356,4586,0399,5166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1854021061164315069171,7171,7216,3188,1125,2KS Pirmasens
KS Speyer404418140953554395155305,5305,4460,6324,7181,3KS Speyer
KS Trier38661618238351131711099,499,3158,199,060,0KS Trier
KS Worms6049343431035352594294352,3352,3542,2379,8167,6KS Worms
KS Zweibrücken12450929109713993273,5273,4417,4300,4149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz216416857116034215190857 #213449378228,8226,7360,2241,2126,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (17.11.2021)

Germersheim 494,6; Südliche Weinstraße 336,7; Landau 310,6 traurige „Spitzenreiter“, gefolgt von Speyer, mit der 4. höchstens Inzidenz in RLP.. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Warnstufe 2 steht unmittelbar bevor!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.943 ( + 35 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.507 ( + 6 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 297,6 ( + 43,4 )

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
18.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit

Am Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.

Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Informationen zu aktuellen Impfaktionen sind der städtischen Homepage unter www.speyer.de/impfaktionen-speyer zu entnehmen.

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 17.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler646974238675905497219167,8167,8281,1168,0107,4Ahrweiler
Altenkirchen6557764961065943508240185,9185,9299,7204,086,3Altenkirchen
Alzey-Worms7114414131436407564286218,8218,7455,7202,190,2Alzey-Worms
Bad Dürkheim6062493891635237662267200,7200,7259,2227,2130,1Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7965452141497254562269169,5169,4292,4186,071,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich432138347673921333121107,4105,9195,7110,551,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld473837382994293346150185,6179,6241,9188,9150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm439034185344058298137136,9132,4223,2146,862,5Bitburg-Prüm
Cochem-Zell271530172702302343141229,0228,8524,5238,263,6Cochem-Zell
Donnersbergkreis336641225773004285107141,6140,3170,7172,972,9Donnersbergkreis
Germersheim858917246813172191239638494,6494,5–*–*–*Germersheim
Kaiserslautern543167288874775569176165,5141,6287,5168,480,6Kaiserslautern
Kusel282844229722508248128182,6173,0122,1238,7132,1Kusel
Mainz-Bingen9799605132338810756325153,6153,6202,4175,083,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9690983731908556944298138,7138,7196,7152,180,4Mayen-Koblenz
Neuwied10777623892029868707347189,5189,5270,8194,4129,8Neuwied
Rhein-Hunsrück5176584121084423645201194,4194,4286,8226,789,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5218494041034779336157128,1128,1177,4150,464,5Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis92667228323778941135368237,8237,8395,1241,7134,8Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5461674341234479859373336,7336,7607,2354,8158,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz351260322922976444225237,1234,0417,4274,2100,3Südwestpfalz
Trier-Saarburg5977513091035301573229152,1152,0182,2150,1136,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26412620963237820085140,5140,5252,7153,564,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9650497441748874602251123,7123,7292,4105,447,3Westerwaldkreis
KS Frankenthal3162287757278432197199,0199,0301,6233,375,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4989743671234535331171171,6160,9282,3184,077,2KS Kaiserslautern
KS Koblenz5860292081645292404153134,9134,9142,5163,375,1KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.256529231462159360145310,6310,6556,8304,3162,4KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14202110412345127791078366212,1212,1374,8199,8104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz132627361022312173866394181,5181,3270,1184,8109,0KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.264817163442311293131245,8245,7387,2304,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18302220661161315664159,3159,3230,7188,181,0KS Pirmasens
KS Speyer394335134953507341151297,6297,5438,7317,0181,3KS Speyer
KS Trier3795171793834702879283,183,1136,379,256,3KS Trier
KS Worms5886313361015291494245293,6293,6480,6341,273,1KS Worms
KS Zweibrücken119613909107211561179,4179,3200,3190,6149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2110501878114514199188150 #187017808190,5188,7290,1208,298,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (14.11.2021)

Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich: Nach Germersheim mit einer Inzidenz von 353,5 nun auch Worms mit 317,5 über der 300er Marke. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.847 ( + 14 )
Davon hospitalisiert: 130 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.475 ( + 14 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 197,1 ( unverändert )

Stadtverwaltung Speyer
15.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62
Dienstag, 09.11.2021183,34,95,31
Montag, 08.11.2021114,33,95,44

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
15.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
15.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 14.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler635617237655859432196150,2150,2202,0160,3107,4Ahrweiler
Altenkirchen6413144891065891416197152,6152,6312,2146,266,0Altenkirchen
Alzey-Worms6952164061436338471263201,2201,2360,6197,6100,9Alzey-Worms
Bad Dürkheim5938123831625189587260195,5195,5267,9206,0141,5Bad Dürkheim
Bad Kreuznach779302131497191453227143,0143,0247,7159,655,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich42551234567386632210795,093,6181,094,745,4Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld467032381984254318165204,1197,5276,5234,2120,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm430817183344020254113112,9109,2154,1123,966,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell26230172702263290148240,3240,2476,8248,0107,6Cochem-Zell
Donnersbergkreis32870224762983228106140,3139,0277,3141,555,8Donnersbergkreis
Germersheim811404641297153832456353,5353,41488,4101,455,1Germersheim
Kaiserslautern53040287874760457170159,9136,8329,9162,843,4Kaiserslautern
Kusel27522226722495185112159,8151,4171,0192,1106,5Kusel
Mainz-Bingen9617215092338746638265125,3125,2195,1138,455,4Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz945303661868503764222103,4103,4118,5113,277,3Mayen-Koblenz
Neuwied10658553872009753705340185,7185,7310,8181,4113,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5084404091074382595221213,7213,7308,0257,489,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis511403981034734277136111,0111,0232,0106,749,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis9046312802367831979370239,1239,1443,2232,8124,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5258714281224422714360325,0325,0576,6336,9166,8Südliche Weinstr.
Südwestpfalz336520320902951324163171,7169,5345,7179,979,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg5878253071025240536223148,1148,0175,2150,1126,8Trier-Saarburg
Vulkaneifel2589420863235517166109,1109,1194,4116,854,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9528457401728790566246121,3121,3229,7115,860,8Westerwaldkreis
KS Frankenthal3103137756275928898201,0201,0430,8189,075,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern485803651224528208113113,4106,3164,7126,355,1KS Kaiserslautern
KS Koblenz5740020516452643128675,875,884,581,659,4KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.246820224442131293123263,5263,5482,6262,5121,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen139853140834412704937368213,3213,3377,6201,9102,4KS Ludwigshafen
KS Mainz130292160222412099706297136,8136,7220,5147,349,5KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.25766163442280252121227,0227,0418,5224,5126,0KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1785320059160612046114,5114,5115,4132,288,4KS Pirmasens
KS Speyer384714130953475277100197,1197,1274,2202,4142,5KS Speyer
KS Trier375191773834542598778,678,6163,668,545,0KS Trier
KS Worms575320330995245409265317,5317,5437,4395,886,0KS Worms
KS Zweibrücken115338991053913191,291,1133,6104,046,7KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz206403574113324170186567 #156666867167,6166,0308,9165,684,1Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
15.11.2021