Wohngeldstelle nicht besetzt
Die Wohngeldstelle bleibt aus organisatorischen Gründen weiterhin bis voraussichtlich 19. Juni geschlossen. Ab voraussichtlich dem 22. Juni wird die Wohngeldstelle wieder geöffnet sein. Das Sozialamt ist von der Schließung nicht betroffen.
Aufgrund der aktuellen Zugangsrichtlinien des Rathauses bitten wir um telefonische Terminvereinbarung vorab. Die Terminvergabe ist bezüglich der Wohngeldstelle ebenfalls wieder ab dem 22. Juni möglich. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Sozialamt sowie der Wohngeldstelle und alle weiteren Bereiche der Verwaltung sowie die dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim unter https://www.hockenheim.de/mitarbeiter.
Stadtverwaltung Hockenheim
15.06.2020
Anmeldungen zur Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2020/2021
Aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde die Anmeldung für die außerschulische Betreuung verschoben. Ab dem 16. Juni 2020 ist die Anmeldung für die Kernzeitbetreuung 2020/2021 nun möglich.
Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ wird seit vielen Jahren an den Grundschulen der Hartmann-Baumann-Schule, der Hubäcker-Schule und der Pestalozzi-Schule eine Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten. Die Betreuungszeiten der Kernzeit liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der zweiten Unterrichtsstunde sowie nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis maximal 16:30 Uhr.
Die Anmeldeunterlagen dazu werden ab dem 16. Juni 2020 auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim abrufbar sein. Dort stehen sie unter https://www.hockenheim.de/ausserschulische betreuung zum Herunterladen bereit.
Für die Anmeldung zur Kernzeit ist ein Nachweis über die Masernimpfung beizufügen. Dieser kann auf zweierlei Wegen erbracht werden: Zum einen kann die Impfbescheinigung, die den Anmeldeformularen auf der Internetseite beigefügt ist, vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass der ausstellende Mediziner dafür eine Gebühr verlangen kann.
Zum anderen kann der Anmeldung eine Kopie des Impfpasses des Kindes/der Kinder beigefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Original des Impfpasses in der ersten Betreuungswoche des neuen Schuljahres bei den Betreuerinnen und Betreuern der Kernzeitbetreuung vorgelegt werden muss.
Der Nachweis der Masernimpfung ist Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen. Ebenso verpflichtend ist eine Arbeitgeberbescheinigung des aktuellen Jahres beizufügen. Eine Anmeldung kann erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Anmeldeunterlagen können per E-Mail an d.fitterling@hockenheim.de oder postalisch an D. Fitterling, Fachbereich SBKS, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim geschickt werden.
Stadtverwaltung Hockenheim
15.06.2020