Knock-Out in der zweiten Runde – WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER obsiegt auch vorm Oberverwaltungsgericht Koblenz
Koblenz / Speyer – Seit Mitte Februar verweigert die Stadt Speyer der Wählergruppe Schneider entgegen einem klaren Rechtsanspruch, der sich aus §14 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ergibt, die Nutzung von städtischen Räumen für den laufenden Kommunalwahlkampf.
Der Stadtvorstand, bestehend aus den Bürgermeisterinnen Seiler und Kabs hatte am 21.Februar entschieden, dass bis Ende Mai 2019, also bis nach Ablauf der Wahlen, keiner politischen Gruppierung städtische Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Man berief sich dabei auf das Neutralitätsgebot der Stadt. Offensichtlich ein Vorwand, denn inzwischen liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, wonach seitens des Stadtvorstandes geäußert wurde, dass man der Wählergruppe Schneider keine Plattform geben wolle. Es ging in Wahrheit also um das Gegenteil von Neutralität, nämlich um Behinderung der öffentlichen Wahrnehmung und Unterdrückung abweichender Meinungen seitens eines politischen Konkurrenten.
Eine eindeutige Missachtung grundgesetzlicher Prinzipien, welche Chancengleichheit auch während des Wahlkampfes gewähren.
Für die Wählergruppe Schneider war das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch ein Affront, denn nach ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin hatte das Team vom Bürgerbegehren Frau Seiler schriftlich gratuliert und ihr gleichzeitig angeboten in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Immerhin waren die Aktivisten des Bürgerbegehrens der personelle Vorläufer der Wählergruppe und hatten stolze 3100 Unterschriften von wahlberechtigten Speyerer Bürgern gesammelt. Nachdem die neue Oberbürgermeisterin in ihrer Neujahrsansprache eine neue Debattenkultur angekündigt hatte, wäre zu erwarten gewesen, dass man diesen Speyerer Bürgern, vertreten durch die Wählergruppe Schneider zumindest mit den Geboten der Fairness begegnen würde.
Dies war leider nicht der Fall, so dass sich die Wählergruppe gezwungen sah zwecks Einforderung ihrer Rechte einen Eilantrag zu stellen, dem das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 11. April stattgegeben hat, weil die Bürgermeisterinnen mit Ihrer Entscheidung ihre Kompetenzen überschritten hatten. Für die Änderung der Vergabepraxis wären nicht sie, sondern der Stadtrat zuständig gewesen.
Es sei dahin gestellt, ob Machtarroganz, Inkompetenz oder die
Einflussnahme von Hardlinern aus der SPD-Basis ausschlaggebend war, jedenfalls
versuchte man mit zweierlei Maßnahmen das
Nutzungsverbot unbedingt aufrecht zu
erhalten und juristisch durchzusetzen.
In der Stadtratssitzung vom 16. April wurde die Tagesordnung um diese Angelegenheit ergänzt und bei Enthaltung seitens der Mitglieder von
Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen und zwar rückwirkend.
Juristisch ein Unding, denn die ursprüngliche Entscheidung des Stadtvorstandes
war nichtig und somit nachträglich nicht genehmigungsfähig.
Außerdem wurde ganz nebenbei erneut die Gemeindeordnung missachtet, diesmal §34 Abs.3 u. 7, wonach die Tagesordnung nachträglich nur mit 2/3-Zustimmung geändert werden darf und auch nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Angelegenheit so dringlich ist, dass bei Nichtbehandlung der Gemeinde Nachteile entstehen.
Weder wurde die Änderung der Tagesordnung mit 2/3 Mehrheit beschlossen, noch entsteht der Stadt durch eine Vortragsveranstaltung der Wählergruppe Schneider ein Nachteil. Im Gegenteil durch die bezahlte Miete hat die Stadt sogar bescheidene Einnahmen.
Diesem regelwidrigen Stadtratsbeschluss folgte die zweite Maßnahme, indem die Stadt Speyer noch am gleichen Tag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegte und darzulegen versuchte, dass die zweimalige Vergabe der Räume an Bündnis90/Die Grünen in jüngerer Zeit nur „Ausreißer“ gewesen seien.
Vergeblich: Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde am 23. April zurück.
Die Stadt Speyer hat die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der Wählergruppe zu tragen. Bei einem festgelegten Streitwert von 5000 Euro ist das für die Stadt eine Lappalie, bei rund 220 Mio. Euro Schulden kommt es darauf nicht mehr an. Aber es wäre bei etwas gutem Willen und Fairness vermeidbar gewesen.
Der Stadtvorstand und eventuelle Hardliner, die im Hintergrund die Strippen ziehen, sollten sich fragen, ob die Rückkehr zu einem konstruktiven Dialog sinnvoller wäre und ob man die „neue Debattenkultur“ im nutzlosen Streit oder im positiven Miteinander begehen will.
Für den Wahlkampf dürfte dieser Rechtsstreit und sein eindeutiger Ausgang weder den großen Volksparteien noch den Mehrheitsbeschaffern im Stadtrat Punkte eingebracht haben.
Im Gegenteil: Das Wahlvolk, der Anteil nehmende Bürger oder der viel beschworene kleine Mann auf der Straße, hat ein sehr feines Gespür für Ungerechtigkeiten. Und wem beim Kampf „David gegen Goliath“ die Sympathien des Publikums zufallen, das ist seit biblischen Zeiten bekannt.
Die Wählergruppe Schneider steigt nach der zweiten Runde als Sieger aus dem Ring.
Matthias Schneider für die WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER (Liste 9)
26.04.2019