Kommunalpolitik

Knock-Out in der zweiten Runde – WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER obsiegt auch vorm Oberverwaltungsgericht Koblenz

Koblenz / Speyer – Seit Mitte Februar verweigert die Stadt Speyer der Wählergruppe Schneider entgegen einem klaren Rechtsanspruch, der sich aus §14 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ergibt, die Nutzung von städtischen Räumen für den laufenden Kommunalwahlkampf.

Der Stadtvorstand, bestehend aus den Bürgermeisterinnen Seiler und Kabs hatte am 21.Februar entschieden,  dass bis Ende Mai 2019, also bis nach Ablauf der Wahlen, keiner politischen Gruppierung städtische Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Man berief sich dabei  auf das Neutralitätsgebot der Stadt. Offensichtlich ein Vorwand, denn inzwischen liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, wonach seitens des Stadtvorstandes geäußert wurde, dass man der Wählergruppe Schneider keine Plattform geben wolle. Es ging in Wahrheit also um das Gegenteil von Neutralität, nämlich um Behinderung der öffentlichen Wahrnehmung und Unterdrückung abweichender Meinungen seitens eines politischen Konkurrenten.

Eine eindeutige Missachtung  grundgesetzlicher Prinzipien, welche Chancengleichheit auch während des Wahlkampfes gewähren.
Für die Wählergruppe Schneider war das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch ein Affront, denn nach ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin hatte das Team vom Bürgerbegehren Frau Seiler schriftlich gratuliert und ihr gleichzeitig angeboten in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Immerhin waren die Aktivisten des Bürgerbegehrens  der personelle Vorläufer der Wählergruppe und hatten stolze 3100 Unterschriften von wahlberechtigten Speyerer Bürgern gesammelt. Nachdem die neue Oberbürgermeisterin in ihrer Neujahrsansprache eine neue Debattenkultur angekündigt hatte, wäre zu erwarten gewesen, dass man diesen Speyerer Bürgern, vertreten durch die Wählergruppe Schneider zumindest mit den Geboten der Fairness begegnen würde.

Dies war leider nicht der Fall, so dass  sich die Wählergruppe gezwungen sah zwecks Einforderung ihrer  Rechte einen Eilantrag zu stellen, dem  das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 11. April stattgegeben hat, weil die Bürgermeisterinnen mit Ihrer Entscheidung ihre Kompetenzen überschritten hatten.  Für die Änderung der Vergabepraxis wären nicht sie, sondern der Stadtrat zuständig gewesen.

Es sei dahin gestellt, ob Machtarroganz, Inkompetenz oder die Einflussnahme von  Hardlinern aus der  SPD-Basis ausschlaggebend war, jedenfalls versuchte man mit zweierlei Maßnahmen  das Nutzungsverbot  unbedingt aufrecht zu erhalten und juristisch durchzusetzen.
In der Stadtratssitzung vom 16. April wurde die Tagesordnung um diese  Angelegenheit ergänzt  und bei Enthaltung seitens der Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen und zwar rückwirkend.
Juristisch ein Unding, denn die ursprüngliche Entscheidung des Stadtvorstandes war nichtig und somit nachträglich nicht genehmigungsfähig.

Außerdem wurde ganz nebenbei erneut die Gemeindeordnung missachtet, diesmal  §34  Abs.3  u. 7, wonach die Tagesordnung nachträglich nur mit 2/3-Zustimmung geändert werden darf und auch nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Angelegenheit so dringlich ist, dass bei Nichtbehandlung der Gemeinde Nachteile entstehen.

Weder wurde die Änderung der Tagesordnung mit 2/3 Mehrheit beschlossen, noch entsteht der Stadt durch eine Vortragsveranstaltung der Wählergruppe Schneider ein Nachteil. Im Gegenteil durch die bezahlte Miete hat die Stadt sogar bescheidene Einnahmen.

Diesem regelwidrigen Stadtratsbeschluss folgte die zweite Maßnahme, indem die Stadt Speyer noch am gleichen Tag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegte und darzulegen versuchte, dass die zweimalige Vergabe der Räume an Bündnis90/Die Grünen in jüngerer Zeit nur „Ausreißer“ gewesen seien.

Vergeblich: Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde am 23. April zurück.

Die Stadt Speyer hat die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der Wählergruppe zu tragen. Bei einem festgelegten Streitwert von 5000 Euro ist das für die Stadt eine Lappalie, bei rund 220 Mio. Euro Schulden kommt es darauf nicht mehr an. Aber es wäre bei etwas gutem Willen und Fairness vermeidbar gewesen.

Der Stadtvorstand und eventuelle Hardliner, die im Hintergrund die Strippen ziehen, sollten sich fragen, ob die Rückkehr  zu einem konstruktiven Dialog  sinnvoller wäre und ob man die „neue Debattenkultur“ im nutzlosen Streit oder im positiven Miteinander begehen will.

Für den Wahlkampf dürfte dieser Rechtsstreit und sein eindeutiger Ausgang weder den großen Volksparteien noch den Mehrheitsbeschaffern im  Stadtrat Punkte eingebracht haben.

Im Gegenteil: Das Wahlvolk, der Anteil nehmende Bürger oder der viel beschworene kleine Mann auf der Straße, hat ein sehr feines Gespür für Ungerechtigkeiten. Und wem beim Kampf „David gegen Goliath“ die Sympathien des Publikums zufallen, das ist seit biblischen Zeiten bekannt.

Die Wählergruppe Schneider steigt nach der zweiten Runde als Sieger aus dem Ring.

Matthias Schneider für die WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER (Liste 9)
26.04.2019

Wahlausschuss der Stadt Speyer tagte

Alle Bewerberlisten zugelassen – Stimmzettel gehen nun in Druck

Von Daniel Kemmerich

Muster zum Stimmzettel für die Kommunalwahl am 26.05.2019

Speyer / Stadtratsitzungssaal – Am Montag den 15.04.2019 trat der Wahlausschuss der Stadt Speyer zusammen. Unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, welche zudem auch Wahlleiterin ist, waren Vertreter*innen aller Parteien und Wählergruppen zugegen, um die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen und für die Wahl zuzulassen.

Leiter des Wahlamtes ThomasBerger

Der Leiter des Wahlamtes, Herr Berger, berichtete, welche Partei/Gruppierung wann was eingereicht hat.

  • 16.01.2019 Speyer Wählergruppe e.V. SWG, keine Mehrfachbenennungen bei 46 Kandidaten
  • 28.01.2019 Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD, keine Mehrfachbenennungen bei 49 Kandidaten
  • 28.01.2019 Wählergruppe Schneider WGS, Mehrfachbenennung (3fach) bei allen Kandidaten, 13 Kandidaten, wobei einer gestrichen werden wollte, tritt mit 12 Kandidaten zur Wahl an
  • 12.02.2019 Christlich Demokratische Union CDU, keine Mehrfachbenennungen bei 50 Kandidaten
  • 04.03.2019 Bündnis 90 / Die Grüne GRÜNE, keine Mehrfachbenennungen bei 50 Kandidaten
  • 26.03.2019 Freie Demokratische Partei FDP, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 1 – 10, 47 Kandidaten ,wobei einer wegen fehlender Wählbarkeitsbescheinigung gestrichen werden musste, tritt mit 46 Kandidaten zur Wahl an
  • 02.04.2019 Die Linke DIE LINKE, Mehrfachbenennungen (3fach) bei Kandidaten 1 – 14, Mehrfachbenennungen (2fach) Kandidat 15
  • 08.04.2019 Bürgergemeinschaft Speyer e.V. BGS, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 1 – 4, tritt mit 41 Kandidaten zur Wahl an
  • 08.04.2019 Alternative für Deutschland AfD, Mehrfachbenennungen (3fach) bei Kandidaten 1 – 10, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 11 – 17
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD)

Ferner erklärte Wahlamtsleiter Herr Berger, wie die Reihenfolge auf dem Stimmzettel zustande kam. Demnach richte sich die Positionierung der einzelnen Parteien und Wählergruppen nach den Stimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erzielten. Somit ergibt sich:

Wahlvorschlag 1              SPD

Wahlvorschlag 2              CDU

Wahlvorschlag 3              AfD

Wahlvorschlag 4              FDP

Wahlvorschlag 5              GRÜNE

Die weitere Ordnung ergibt sich danach an den erzielten Stimmen bei der letzten Gemeinderatswahl:

Wahlvorschlag 6              SWG

Wahlvorschlag 7              BGS

Wahlvorschlag 8              DIE LINKE

Wahlvorschlag 9              WGS (da neu gegründet und noch nicht im Gemeinderat vertreten)

Als nächstes standen zwei anonymisierte Emails auf der Tagesordnung, welche Einspruch an Wahllisten äußerten. Dies war einmal „Besorgte Wählergruppenunterstützer“, welche die Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung der AfD anzweifelten sowie ein „B.Häuptling“, welcher nachfragte, wieso bei der WGS auf einmal eine andere Person auf Listenplatz 3 auftauche. Im Vorfeld mit dem Landeswahlleiter abgeklärt, sind anonymisierte Mails und Emails generell nicht zulässig als Einspruchsform und somit nichtig.

Der Vertrauensmann Sebastian Frech (Die Linke) sah hingegen die Sachvorwürfe kritisch und meinte, man müsse diesen nachgehen. So sehe auch er beim Wahlvorschlag der AfD „undurchsichtige Verhältnisse“ gegeben. So war nie ersichtlich, wo sich diese zur Aufstellungsversammlung traf, wer bei dieser anwesend war und wie genau gewählt wurde.

Bei der WGS fragte er sich, wieso auf einmal jemand „völlig Neues“ auf Listenplatz 3 auftauche. Dabei übersah er allerdings, dass einfach ALLE Listenplätze, durch das Ausscheiden des ehemaligen Listenplatzes 3, einen Platz vorgerückt sind.

Im Anschluss wurde der Vertrauensmann der AfD, Dieter Rieger, zu den Vorwürfen gehört. Dieser fand es eine „Frechheit“, dass man sich aufgrund irgendwelcher „Schmierfinke“ hier rechtfertigen müsse. Die Aufstellungsversammlung habe ordnungsgemäß stattgefunden und auch die Wahlen bezeugte er ja bereits bei der Versammlung selbst durch seine Unterschrift als ordentlich durchgeführt. Er selbst sei „politischer Laie und möchte wissen, wie es vor 150 Jahren war, als die SPD sich aufstellte“.

Da bei der WGS keine Mängel bestanden und es sich um ein einfaches Aufrücken der hinteren Listenplätze handelte, wurde der Vertrauensmann der Wählergruppe Schneider, Matthias Schneider, nicht mehr gehört.

Beim Wahlvorschlag 4, FDP, wurde Listenplatz 45 Thomas Schwarz wegen fehlender Wählbarkeitsbescheinigung gestrichen. Beim Wahlvorschlag 9, WGS, wurde Listenplatz 3 Tobias Meisel gestrichen da dieser nicht mehr der Wählergruppe Schneider angehört. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Somit gehen nun die Stimmzettel zur Kommunalwahl am 26.05.2019 in Druck und die Wahlbescheinigungen werden in Kürze verschickt werden. Sollten Sie keine erhalten, aber bereits länger als 3 Monate in Speyer gemeldet sein… oder andere Fragen haben… können Sie sich beim Wahlamt der Stadt Speyer melden.

Kontakt

Thomas Berger
Maximilianstraße 100
Tel. (0 62 32) 14 23 53
thomas.berger@stadt-speyer.de16.04.2019

Lektorin: Speyer 24/7 News, ank
16.04.2019

Kommunalpolitik

Wählergruppe Schneider erfolgreich vorm Verwaltungsgericht

Speyer / Neustadt – Die Wählergruppe Schneider wurde im Oktober 2018 gegründet und formierte sich aus den Aktivisten des Bürgerbegehrens, welches voriges Jahr versuchte die städtischen Konversionspläne für das Gelände der ehemaligen Kurpfalzkaserne, entgegen den Beschlüssen der Landesregierung umzusetzen. Eine wesentliche Erfahrung aus dem Bürgerbegehren war die Erkenntnis, daß es im Speyerer Stadtrat keine Partei gibt, die gegen die politisch korrekten Vorgaben des Zeitgeistes und für die Interessen der Stadt und ihrer Bürger eine entschlossene und wirksame Oppositionsarbeit leistet.

Nachdem die Partei Bündnis90/Die Grünen im Februar eine Anti-AfD-Wahlkampfveranstaltung im Haus der Jugendförderung durchführen durfte, wollte auch die Wählergruppe Schneider die Möglichkeit nutzen, um günstige städtische Räume für Vortragsveranstaltungen während des Wahlkampfes anzumieten.

Aus diesem Grunde fragte Matthias Schneider, Initiator des Bürgerbegehrens  und Gründer der gleichnamigen Wählergruppe bei der Stadtverwaltung  wegen Nutzung von Räumlichkeiten an. Zwei Tage später, am 21.März wurde vom Stadtvorstand mit Berufung auf das Neutralitätsgebot die Entscheidung  gefällt, daß bis Ende Mai allen Parteien die Nutzung von Räumlichkeiten untersagt wäre. Wie sich später herausstellte wurde eine solche Entscheidung zum ersten Mal getroffen.

Gleichzeitig fragte die Wählergruppe Schneider bei mehreren Restaurantinhabern nach, ob diese Räume zur Verfügung stellen würden. In zwei Fällen, beim Sportheim des ASV Fußballvereins in Speyer-Nord und im Naturfreundehaus sagten die Inhaber zu und es kamen für mehrere Vortragstermine mündliche Mietverträge zustande. Diese wurden jedoch nach kurzer Frist vom Restaurantinhaber des Naturfreundehauses und vom ersten Vorstand des ASV zurück gezogen, weil maßgebliche Personen Druck ausgeübt hatten.

Der Wählergruppe Schneider liegen inzwischen belastbare Informationen vor, die darauf schließen lassen, daß gegen sie eine Verleumdungs- und Skandalisierungskampagne betrieben wurde, mit Urhebern in den höchsten politischen Kreisen der Stadtführung. Ein Hotelier zog noch während der Verhandlungen ein bestehendes Angebot aus Angst vor Repressalien zurück.

Die ersten beiden Veranstaltungen der Wählergruppe Schneider, die für den 21.3. und den 5.4. geplant waren, mußten daher ausfallen und man sah sich gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten indem ein offizieller Antrag an die Stadt Speyer gestellt wurde.

Trotz eines eindeutigen Anspruches aufgrund von Landesgesetzen und zahlreichen in dieser Rechtsfrage ergangenen Urteilen, sogar auf Ebene der BVerfG, haben Stadtvorstand und Rechtsabteilung den Antrag abgelehnt und sich somit  gegen geltendes Recht gestellt. Da ihr im anstehenden Wahlkampf die grundgesetzlich zugesicherte Chancengleichheit nicht gewährt wurde, sah sich die Wählergruppe Schneider gezwungen per Einantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Raumnutzung  gerichtlich durchzusetzen.

Gestern (10.04.2019) erging der Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt, welcher dem Antrag der Wählergruppe vollumfänglich entspricht.

Die Wählergruppe Schneider hat somit gezeigt, daß trotz erheblicher Widerstände des politischen Establishments eine wirksame Opposition  erfolgreich sein kann. Die erste Vortragsveranstaltung wird somit am 25. April abends im Haus der Jugendförderung stattfinden, eine detaillierte  Ankündigung erfolgt rechtzeitig.

Pressemitteilung der Wählergruppe Schneider, Matthias Schneider
12.04.2019