Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1180 (+ 33) Davon bereits genesen: 543 Todesfälle: 14 (+ 1) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 407,4 Warnstufe: Rot
Stand: 11.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz 12.12.2020
Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zum Artikel in der Rheinpfalz: „Gesundheitsamt in der Kritik“:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und
insbesondere des Gesundheitsamtes sind über die Äußerungen der Oberbürgermeisterin
von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, sehr verwundert und entsprechend verärgert.
Personalratsvorsitzender Swen Möller ist sich mit Landrat Clemens Körner
einig, dass die Vorwürfe haltlos und möglicherweise durch politische Interessen
motiviert sind. Hier geht es aber nicht um irgendwelche politischen
Ränkespiele, sondern um Menschenleben.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind seit rund 9 Monaten in einer
dauerhaften Krisensituation. Sie arbeiten weit über das übliche Maß hinaus und
leisten herausragende Arbeit. In diesem Zusammenhang wurden auch hunderte
Überstunden angehäuft. Die Aussage von OB Steinruck ist verletzend und sehr
ungerecht unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die täglich mit
Engagement und Herzblut bei der Arbeit sind“, so Swen Möller.
Landrat Körner hat in den letzten Monaten mehrfach um personelle
Unterstützung für das Gesundheitsamt, das ja schließlich auch für die Städte
Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zuständig ist, gebeten. Als im Mai schon
klar war, welcher Personalbedarf erforderlich sein würde, kam aus dem Rathaus
in Ludwigshafen die Aussage, man könne keine acht Personen entbehren. Die
Kreisverwaltung möge sich doch selbst darum kümmern. Bis dato hat Ludwigshafen
keine Mitarbeiter/innen für die erhebliche Mehrarbeit im Gesundheitsamt zur
Verfügung gestellt.
Die Stadt Speyer hatte immerhin ab August ca. 5 Personen abgeordnet und
das Gesundheitsamt entsprechend unterstützt, wofür wir sehr dankbar sind.
Am gestrigen Abend erreichte nun Landrat Körner ein Mail von OB
Steinruck, in der sie sinngemäß anbietet, 500 Mitarbeiter/innen der
Stadtverwaltung zur Verfügung zu stellen. Und die Kreisverwaltung solle doch
bitte schön sagen, wo diese sich melden könnten. Allerdings, und das hat schon
zu erheblichem Erstaunen geführt, nur für Ludwigshafener Bürger/innen! Nicht
nur solidarisches Handeln sieht anders aus, ein vernünftiger und sinnvoller
Vorschlag ebenso. Es ist fern jeglicher Realität, Arbeitsplätze für 500 Personen
sofort aus dem Boden zu stampfen und diese auf einmal in die Nachverfolgung
einzuarbeiten.
Viel wichtiger als solche unsäglichen Diskussionen zu führen, wäre, wenn
die Stadtverwaltungen ihrer ureigenen Aufgabe nachkommen und die Kontakte
entsprechend der Rechtslage unterbinden würde. Das Problem sind nämlich nicht
die Nachverfolgungen, sondern die Kontakte und die Übertragungsintensität. Wer
gestern dem RKI-Präsidenten Prof. Wieler aufmerksam gefolgt ist, der musste
erkennen, dass wir die Kontakte deutlich reduzieren müssen. Eine vernünftige
Nachverfolgung ist bis zu maximal 50 Infizierten je 100.000 Einwohner in einer
Woche möglich. Wir sind hier aber um ein Vielfaches über dieser Zahl.
Landrat Körner schlägt vor, dass Oberbürgermeisterin Steinruck auf die Sachebene zurückkehren möchte, damit eine lösungsorientierte Diskussion mit Ergebnissen erreicht werden kann. „Wir alle sollten an einem Strang ziehen und gemeinsam mit dem Land auch eine über unsere Region hinaus einheitliche Vorgehensweise finden“, betont Landrat Körner.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 12.12.2020
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler fordert in einer Stellungnahme landesweit einheitliche Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung
„Das Infektionsgeschehen ist außer Kontrolle geraten – nicht nur in Speyer und in der Region, sondern landesweit. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Landesebene ergibt sich die klare Feststellung, dass nur noch einheitliche Maßnahmen, die für das ganze Land Rheinland-Pfalz zielführend sind, erlassen werden müssen. Wir befinden uns im Austausch mit dem Ministerium und der Staatskanzlei und fordern einen landesweiten Erlass zu einem Lockdown.
Angesichts der extrem hohen Inzidenzzahlen sehe ich keine andere Möglichkeit, als das gesellschaftliche Leben komplett herunterzufahren – und zwar nicht nur hier in der Region, sondern in ganz Rheinland-Pfalz. Wir brauchen an dieser Stelle klare Vorgaben, denn wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer bin ich davon überzeugt, dass der Lockdown Light gescheitert ist.
In der Debatte um die Kontaktnachverfolgung müssen wir alle nun einen kühlen Kopf bewahren, um bestmögliche Entscheidungen zu treffen. Bei allen internen Diskussionen gilt es jetzt, gemeinsam zu agieren und Lösungen zu finden. Es steht außer Frage, dass die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes zur Zeit eine Herkulesaufgabe stemmen und außerordentliche Arbeit leisten. Die Belastung ist angesichts der hohen Infektionszahlen aber einfach zu hoch.
Die Städte ohne eigenes Gesundheitsamt haben das große Problem, dass ihnen wichtige Informationen fehlen. Es geht dabei insbesondere um das Wissen, welche Fälle sich hinter der täglichen Statistik des Landesuntersuchungsamts verbergen und wann welcher Test in die Statistik einfließt. Personen, die sich nicht im örtlichen Testzentrum oder durch das mobile Abstrichteam des DRK getestet werden, fallen durch unser Raster. Wir wissen nicht, wer wann wo getestet wird, wann welches Ergebnis vorliegt, aus welchem Arbeitsumfeld diese Person stammt und wo sie sich vielleicht angesteckt haben könnte. Diese Informationen sind aber essentiell, um rechtzeitig eingreifen, die Quarantäneverpflichtung überprüfen und Testungen veranlassen zu können. Wir tappen an dieser Stelle wirklich im Dunkeln. Diese Informationslücke muss daher unbedingt geschlossen werden, die Städte müssen umfassend eingebunden werden – und zwar jetzt. Das sind wir unseren Bürger*innen, für die wir Verantwortung tragen, schuldig.
Leider sind aber auch unsere Entscheidungsbefugnisse begrenzt. Wir als Stadt können und dürfen alleine keine Maßnahmen erlassen. Für alle Einschränkungen, die über die Corona-Landesverordnung hinausgehen, benötigen wir das Einverständnis des Landes. Für örtliche Reihentestungen in Einrichtungen benötigen wir die Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Deshalb muss es nun, andere Bundesländer machen es vor, klare und landesweit einheitliche Regelungen geben, damit wir wieder eine Chance haben, vor die Lage zu kommen und die Kontaktnachverfolgung vollumfänglich und schnell durchzuführen.“
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 12.12.2020
Stadtnotiz
Feuerwehr Speyer befindet sich in Schutzstufe 4.1
Die Feuerwehr Speyer befindet sich seit Montag, 7. Dezember in Schutzstufe 4.1. Das bedeutet, dass nun am Standort der Feuerwehr in der Viehtriftstraße neben einem Löschfahrzeug für den Brandschutz zusätzlich auch eine Drehleiter und ein Tanklöschfahrzeug stationiert sind. Außerdem können dort nun 24 Stunden am Tag Alarme ausgelöst werden, sodass die Wehr verstärkt ausrückt.
Die Stadt Speyer bittet die Anwohner*innen im Fall einer erhöhten Lärmbelastung um ihr Verständnis.
Stadt Speyer 12.12.2020
Verkehrsnotiz
Parkflächen rund um die Gedächtniskirche gesperrt
Wegen eines Gottesdienstes der Evangelischen Kirche der Pfalz in der Gedächtniskirche sind die Parkflächen rund um die Gedächtniskirche (Barth.-Weltz-Platz und Schwerdstraße) am Sonntag, 13. Dezember 2020 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Monatsparkscheininhaber dürfen an diesem Tag ebenfalls nicht ihre Fahrzeuge dort abstellen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 12.12.2020
Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer
Fallzahlen zum 24.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.
Von den 568 bestätigten
infizierten Personen sind bereits 343 Personen
gesundet: 145 Personen aus dem
Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt
Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.
Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei
war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die
Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv
getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter
Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von
Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen
Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer
Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (24. April 2020, 12 Uhr)
Fallzahlen zum 17.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.
Von den 516 bestätigten
infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen
gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen
Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den
Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um
weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen
keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr
statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen
Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue
Angabe darstellen kann.
Zurzeit befinden sich 210 infizierte
Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher
Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600
Personen die häusliche Quarantäne verordnet.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf
Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt
Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem
Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen
behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16
müssen beatmet werden.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (17. April 2020, 12 Uhr)
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne
Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.
Das
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in
Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter
Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.
Die
Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden
daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche
Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in
einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt
hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen
und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch
der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge
übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der
Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt.
Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung
der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.
Landrat
Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner,
bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles
Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die
Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein
Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“
Weiterhin
betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend
funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft
mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona
Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.
„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“
Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt 02.05.2020
Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.
Der
Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern,
Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum
beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante
Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel
für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale
Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen
Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes
erstellten Liste ermittelt wurde.
„Über
diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser
unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe
vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen
Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser
großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten
Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen
Zeit erfahren zu dürfen.“
Am
Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf
Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In
einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte
er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit
Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus
fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir
jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen,
Ärzte und das Pflegepersonal.“
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021
Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.
Interessierte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal
fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu
illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die
Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche
Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen
dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale
des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury
von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die
eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger
auswählen.
„Der
Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum.
Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in
die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem
künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten
Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für
Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf
einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur
Teilnahme am Wettbewerb.
Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor
Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.
Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.
Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu
werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars
oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von
Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden
Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw.
ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von
Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.
Auch
die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich:
Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für
die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den
Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend
gelüftet.
Die
Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die
Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern
und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die
Schülerinnen und Schüler mitzubringen.
Landrat
Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass
das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der
Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum
Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst,
ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut
angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die
Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.
Eine
große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der
Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die
Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die
Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen
eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden
muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen
wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere
Informationen sind über www.vrn.de
einsehbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis
findet wieder statt
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.
Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im
Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten
sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m
zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des
Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtsamkeit.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.
Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:
Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit
bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche
können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete
Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die
geforderten Auflagen einhalten.
Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken,
Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und
Auto-Waschanlagen.
Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der
Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m²
Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.
Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder
möglich.
Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit
Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter
Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie
beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder
Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es
Erleichterungen.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre
Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch
geschlossen.
Unterricht der Abschlussklassen des laufenden
Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im
Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und
der Fachoberschule in Schifferstadt.
Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen,
die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen
besuchen dürfen.
Die regulären
Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.
Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und
Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.
Landrat Clemens Körner begrüßt
die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert
noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises:
„Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende
Kontaktsperre, die Hygiene- und
Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige
Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung,
kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin
dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den
Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch
an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder
haben.
Weitere
Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit
zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte
auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/
Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.
Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf: