Wirtschaft & Finanzen

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz verabschiedet Vorstand Winfried Szkutnik

44 Jahre Genossenschaftsbanker, davon 13 Jahre im Vorstand und nun im wohlverdienten Ruhestand: Am gestrigen Dienstag wurde Winfried Szkutnik als Vorstand der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz verabschiedet.

Speyer – Winfried Szkutnik begann seine berufliche Laufbahn 1971 mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Kreissparkasse Annweiler-Bad Bergzabern (heute Sparkasse Südliche Weinstraße). 1976 wechselte er zur Raiffeisen- und Volksbank Mutterstadt, wo er ab 1988 als Vorstandsassistent tätig war und 1990, im Alter von nur 35 Jahren, zum Prokuristen ernannt wurde. Nach einer Bereichsleitertätigkeit im Firmenkundengeschäft und dem Unternehmensservice wurde Winfried Szkutnik mit einem Wechsel nach Schifferstadt im Jahr 2007 Vorstandsmitglied bei der damaligen Raiffeisenbank Schifferstadt, die 2011 mit seiner wesentlichen Begleitung und Führung mit der Volksbank Kur- und Rheinpfalz fusionierte.

Am Ende seiner Vorstandstätigkeit war es ihm eine besondere Freude, auch aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung, die Fusion der Volksbank Kur- und Rheinpfalz und der RV Bank Rhein-Haardt zur Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz und das praktische Zusammenwachsen beider Häuser maßgeblich zu begleiten. Winfried Szkutnik verantwortete als Vorstand insbesondere die Qualitätssicherung Aktiv, Organisation und IT und war Chef von über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Er genoss einen hervorragenden Ruf in der genossenschaftlichen Organisation und war für Kunden, Mitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein hoch kompetenter Gesprächspartner.  

Privat engagiert sich der 65-jährige Mutterstädter vor allem im Dombauverein Speyer, wo er als Mitglied des Vorstandes das Amt des Schatzmeisters bekleidet. Künftig wird er für die Aktivitäten des Vereins, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den Erhalt des Kaiser- und Mariendoms Speyer als christliches Zeugnis und UNESCO-Weltkulturerbe zu unterstützen, mehr Zeit haben als bisher – genauso wie für seine zweite Leidenschaft: Das Reiseziel Israel.

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
01.07.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke warnen vor vermeintlichen SWS-Anrufen

Keine Zählerdaten nennen – Mehrwertsteuersenkung läuft automatisch

Es kann schnell teuer werden wenn man seine Daten unbedarft Preis gibt.

Speyer – Gestern (30. Juni) riefen zahlreiche Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS) an. Diese informierten darüber, dass sie mit Stichwort „Mehrwertsteuersenkung“ angeblich von den SWS angerufen wurden und Zählerstände und Zählernummern mitteilen sollten. Geraten diese Daten in falsche Hände, können darüber – ungewollt – Verträge zustande kommen. Die SWS distanzieren sich von den Anrufen. Die Mehrwertsteuersenkung läuft automatisch ab. Von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden die Verbräuche der Kunden für Energie und Wasser witterungsbedingt gewichtet und nur der geringere Mehrwertsteuersatz berechnet. Die Abschläge werden belassen. Die günstigere Mehrwertsteuer wird für den genannten Zeitraum in der Jahresabrechnung verrechnet.

Die Stadtwerke stellen klar, dass sie weder Kooperationen mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten bzw. Zählerdaten abfragen. Die SWS raten, generell keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufers notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufern gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. Gegen einige Wettbewerber konnten die SWS mit Unterstützung engagierter Kunden bereits erfolgreich gerichtlich vorgehen, worauf die unseriösen Aktivitäten per Gerichtsbeschluss untersagt wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.

Unterstützung erhalten Kunden bei den SWS unter Telefon 06232/625-1110 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de

Stadtwerken Speyer (SWS) GmbH
01.07.2020

Bundesagentur für Arbeit (Arge)

Der Arbeitsmarkt im Juni 2020

Massiver Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert

Nürnberg / Deutschland – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin unter Druck. Der massive Einsatz von Kurzarbeit stabilisiert aber den Arbeitsmarkt.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Juni: +40.000 auf 2.853.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +637.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Mai auf Juni infolge der Corona-Krise deutlich gestiegen, wenn auch erneut schwächer als im Vormonat. Mit 2.853.000 liegt sie 40.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 69.000.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 56.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2020 bei 3.604.000 Personen. Das waren 439.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom

01. bis einschließlich 25. Juni für 342.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach 1,14 Millionen im Mai und zusammen 10,66 Millionen im März und April.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im April für 6,83 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 2,49 Millionen im März. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai bei 44,71 Millionen Personen und fiel im Vergleich zum Vorjahr um 531.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im April im Vergleich zum Vorjahr noch einen geringfügigen Zuwachs. Insgesamt ist sie in diesem Monat nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 30.000 auf 33,41 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von März auf April, von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein deutlicher Rückgang um 276.000. Ein Großteil hiervon geht im Zusammenhang mit den coronabedingten Schließungen von Gaststätten und Hotels auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau gefangen. Im Juni waren 570.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 227.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 20.000 verringert. Die Stellenneumeldungen sind nach dem Plus im Mai auch im Juni etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Juni 2020 unverändert bei 91 Punkten. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.077.000 Personen erhielten im Juni 2020 Arbeitslosengeld, 383.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 4.076.000. Gegenüber Juni 2019 war dies ein Anstieg von 152.000 Personen. 7,5 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Aktuell ist noch eine Verzögerung von etwa sechs bis acht Wochen zu erkennen. Von Oktober 2019 bis Juni 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 417.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 43.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 210.000 im Juni noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 479.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 47.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, in Metall- und Elektroberufen, im Friseurhandwerk, in kaufmännischen Berufen sowie in Informatikberufen. Im Juni waren noch 229.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Juni noch in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit
01.07.2020

Identifizierung ohne Behördengang: Das Selfie-Ident-Verfahren per Handy macht es möglich

Das Verfahren steht Kunden der Arbeitsagenturen, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung

Nürnberg / Deutschland – Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.

Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.

Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben mit einem QR-Code.

Wichtig! Alle, für die dieses Verfahren möglich ist, bekommen bis Ende Juli ein entsprechendes Schreiben, in dem das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt wird. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Schutz der persönlichen Daten garantiert

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Das neue Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, rund um die Uhr und ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle ihre Identifizierung nachzuholen. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat für uns höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.“

Bundesweite Einführung bis Ende Juli

Das Selfie-Ident-Verfahren wird bereits seit dem 17. Juni 2020 eingesetzt –
zunächst in den Pilot-Arbeitsagenturen Leipzig und München. Von 30.000 angeschriebenen Kunden haben dort schon in der ersten Woche über 5.000 die Möglichkeit der Online-Identifizierung genutzt.
Im Laufe des Juli 2020 soll das Verfahren in vier weiteren Schritten in allen Arbeitsagenturen bundesweit zur Verfügung stehen:

  • Ab dem 1. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Sachsen-Anhalt-Thüringen, Hessen und Baden-Württemberg
  • Ab dem 8. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Niedersachsen-Bremen, Nord und Rheinland-Pfalz-Saarland
  • Ab dem 15. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Nordrhein-Westfalen und Sachsen (außer Leipzig)
  • Ab dem 22. Juli 2020: Versand der Schreiben an Kunden in Berlin-Brandenburg und Bayern (außer München)

Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Sollten sich betroffene Kunden dagegen entscheiden, erhalten sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Brief, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in ihrer Agentur für Arbeit zu identifizieren.

Prozess der Online-Identifizierung

Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal.
Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.

Bundesagentur für Arbeit
01.07.2020

Deutsches Fertighaus Center Mannheim

Es wird gebaut: Neue Musterhäuser im Deutschen Fertighaus Center Mannheim

Die Firmen TALBAU-Haus und Fullwood Wohnblockhaus errichten moderne Wohnträume für umweltbewusste Baufamilien

Baustelle des Musterhaus von TALBAU-Haus

Mannheim – Sie sind energieeffizient, nachhaltig und lassen sich ganz individuell nach dem eigenen Geschmack und den persönlichen Bedürfnissen planen: Im Deutschen Fertighaus Center Mannheim laden 40 komplett eingerichtete Musterhäuser von über 30 Herstellern das ganze Jahr zur Besichtigung ein. Neu mit dabei ist die mondäne Stadtvilla von TALBAU-Haus. Der fast quadratische Grundriss mit Walmdach ermöglicht hier entspanntes Wohnen auf zwei Vollgeschossen. Bei der Grundrissplanung wurde Wert auf ein offenes Raumkonzept gelegt: Besonders der großzügige Wohn-, Ess- und Kochbereich im Erdgeschoss ist ein echter Hingucker. Neben dem schicken Design spielt auch das Wohnklima im Inneren eine bedeutende Rolle. So werden im neuen Musterhaus von TALBAU-Haus ausschließlich ökologische Baumaterialien verwendet. Offiziell eröffnet wird der Neubau im Herbst 2020 – aber auch ein Besuch auf der Baustelle kann spannend sein!

Bereits besichtigen darf man das neue Musterhaus von Fullwood Wohnblockhaus. Das Komfort-Blockhaus aus Massivholz vereint altbewährte Baukunst mit moderner Bauweise. Verwendet wird besonders robustes Kiefernholz aus Skandinavien, auf speziellen Kundenwunsch aber auch jede andere Holzart. Das chemisch unbehandelte Wohnblockhaus ist mit dem RAL-Gütezeichen für „CO2-senkende Holzbauwerke“ ausgezeichnet und leistet so einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klimaschutz.

Das neue Musterhaus von Fullwood Wohnblockhaus kann bereits besichtigt werden.

Stadtvilla oder Blockhaus, Mehrgenerationenhaus oder Bungalow? Im Deutschen Fertighaus Center sind viele Größen und Stile vereint. Die parkähnliche Anlage lädt zum Flanieren ein. Welches Haus passt zu uns? Mit welcher Raumaufteilung können wir uns vorstellen zu wohnen? In den „begehbaren Bauplänen“ bekommt man ein Gefühl dafür, wie viel Platz die Familie zum Leben und Arbeiten, zum Spielen, Entspannen und Feiern benötigt. Bauberater und Architekten helfen bei der Planung. Allen Fertighäusern gemein ist ein hohes Maß an Energieeffizienz. Die Effizienzklassen KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus sind Standard. Die Holzständerbauweise schafft ein angenehmes und gesundes Wohnklima.

info:

  • Deutsches Fertighaus Center Mannheim
  • am Maimarktgelände, verkehrsgünstig an der BAB 656
  • Geöffnet: dienstags bis sonntags von 10 bis 17 Uhr
  • Eintritt frei
  • www.deutsches-fertighaus-center.de

Deutsches Fertighaus Center Mannheim
01.07.2020

Wirtschaft & Finanzen

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Einbußen für Arbeitnehmer in der Speyer Agrar-Branche

Beschäftigte in der Landwirtschaft müssen um Zusatzrente bangen

Sie sind bei Wind und Wetter draußen auf dem Feld – bleiben beim Thema Rente aber jetzt im Regen stehen. Für die Menschen, die in Speyer in der Landwirtschaft arbeiten, steht die betriebliche Zusatzrente auf dem Spiel. Davor warnt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der Grund: Die Arbeitgeber haben den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge zum Jahresende gekündigt.

„Wer Kühe melkt oder Äcker pflügt, hat meist nur ein geringes Einkommen. Um im Alter nicht in die Armut zu rutschen, sind die Beschäftigten dringend auf die Zusatzrente angewiesen“, sagt Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ruft die Arbeitgeber dazu auf, die Kündigung zurückzunehmen. Die betriebliche Extra-Rente sei eine „enorm wichtige Säule“ in der Altersvorsorge. „Ein Sparen an der Zusatzrente ist ein Sparen am falschen Ende. Denn ohne solche Anreize wird die Suche nach Personal für landwirtschaftliche Betriebe noch schwieriger als bisher“, betont Wunderlich. Zwar hätten Gewerkschaftsmitglieder nach aktuellem Stand auch über 2020 hinaus Ansprüche auf den Renten-Tarifvertrag. Die IG BAU fordert jedoch eine verpflichtende Lösung für alle Beschäftigten in der Landwirtschaft.

Die Betriebsrenten werden vom Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZLF) organisiert. Die Zahlung ist ein Muss für alle landwirtschaftlichen Betriebe. Denn die Regelung wird vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt. Für einen Beschäftigten macht die Extra-Rente nach 40 Beitragsjahren aktuell 52 Euro im Monat aus.

Weitergehende Infos erhalten Beschäftigte in der Landwirtschaft bei IG BAU-Branchensekretär Jörg Senftleben unter 0160 90 77 00 72.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
10.05.2020

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Energiesprechstunde

Die Stadtwerke Speyer bieten am Donnerstag, den 14. Mai eine kostenlose Beratung zur energetischen Sanierung und zum Aufspüren von Einsparpotentialen an.

Aufgrund der Corona-Problematik ist die Energiesprechstunde derzeit nur telefonisch möglich.

Die SWS bitten um telefonische Anmeldung (Tel. 06232/625-4560) oder um Anmeldung per Mail an office@stadtwerke-speyer.de.

Stadtwerke Speyer GmbH
10.05.2020

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz öffnet 15 Filialen wieder für den Publikumsverkehr

Wiedereröffnung einiger coronabedingt geschlossener Filialen am 11. Mai – Geschäftszeiten teilweise eingeschränkt

Speyer – Als Schutzmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz Mitte März die Mehrzahl ihrer Filialen vorübergehend geschlossen. Am nächsten Montag werden nun 15 Filialen wieder geöffnet.

Ab dem 11. Mai sind die Filialen der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz in Altlußheim, Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim, Brühl, Dudenhofen, Eisenberg, Heiligenstein, Lambrecht, Neulußheim, Neustadt Wohnstift, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Waldsee wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Filiale in Lambsheim hat bereits seit Ende April wieder geöffnet. Nicht alle coronabedingt vorübergehend geschlossenen Standorte können jedoch gleich wieder an fünf Tagen in der Woche besucht werden. Die derzeit gültigen Geschäftszeiten und Beschränkungen sind unter www.vvrbank-krp.de/corona einsehbar. 

„Die persönliche Beratung steht im Zentrum unserer genossenschaftlichen Beratungsphilosphie“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. „Deshalb freuen wir uns sehr, die Mehrzahl unserer vorübergehend geschlossenen Filialen aufgrund der derzeit etwas entspannteren Gefährdungslage wieder öffnen zu können. Auch für uns ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität.“ Gleichzeitig stehen der Schutz und die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern weiterhin an erster Stelle. Für die wiedereröffneten Filialen gelten deshalb die gleichen strengen Hygienevorschriften wie in den elf Regionaldirektionen der Bank, die in den zurückliegenden Wochen normal geöffnet waren. 

Gefährdungslage weiterhin laufend überprüft

Die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz überprüft die getroffenen Maßnahmen weiterhin laufend intern und passt sie, wenn nötig, an die Gefährdungslage an. Aktuelle Informationen und Änderungen können abgerufen werden unter: www.vvrbank-krp.de/corona 

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Corona-Pandemie: Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz verschiebt Vertreterversammlung

Ersatztermin am 30. November – starker Anstieg von Beratungsanfragen über E-Mail, Telefon, Homepage und Online Banking

Speyer – Die für den 11. Mai 2020 vorgesehene Vertreterversammlung der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz muss aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Aktuell verzeichnet die Bank einen hohen Anstieg an Beratungsanfragen über digitale und telefonische Zugangswege.

„Die aktuellen Bestimmungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus, mehr noch aber unsere Verantwortung für die Gesundheit unserer Vertreterinnen und Vertreter wie auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen uns keine andere Wahl als unsere diesjährige Vertreterversammlung zu verschieben“, so Rudolf Müller, Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Vertreterversammlung 2020 soll nun am 30. November im Congressforum Frankenthal stattfinden.

Starker Anstieg der Online- und Telefonberatung

Seit Beginn der Corona-Krise hat die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz in vielfältiger Weise auf die neuen Bedingungen reagiert. Mitte März wurde zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern die Mehrzahl der Filialen für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Beratung war in den letzten Wochen natürlich nach vorheriger Terminvereinbarung und unter strengen Hygienevorkehrungen möglich. „Wir konnten den Rückgang des direkten Kundenkontakts in der Filiale durch die Stärkung anderer Zugangswege kompensieren, die bei unseren Kunden eine hohe Akzeptanz erfahren“, so Dirk Borgartz, stellvertretender Vorstandssprecher bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. So verzeichnete die Bank im April einen starken Anstieg der Beratungsanfragen über E-Mail. Anfragen per Telefon – über die Zentrale, direkt beim jeweiligen Berater sowie über die neu eingerichtete Corona-Hotline 06232-618-3250 – haben im Vorjahresvergleich stark zugenommen. Eine weitere Folge der Corona-Pandemie: Eine deutlich höhere Nachfrage der Firmenkunden nach Geräten für das kontaktlose Bezahlen und deutlich mehr kontaktlose Bezahlvorgänge bei Privat- und Firmenkunden gleichermaßen. Trotz dieses Trends bleibt auch in der Corona-Krise die Bargeldversorgung eine Kernaufgabe der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz. Die Verfügbarkeit von Bargeld an den Geldautomaten der Bank ist rund um die Uhr sichergestellt.

Kurzfristige und unbürokratische Unterstützung

Seit Beginn der Corona-Krise wurden von der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz über 2.000 coronabedingte Anträge auf Ratenaussetzung von Privat- und Firmenkunden bearbeitet. Neben einer vorübergehenden Tilgungsaussetzung von Darlehensraten unterstützt die Bank ihre Kunden kurzfristig mit Liquidität, um die Zeit bis zur Auszahlung von Hilfs- und Fördergeldern der öffentlichen Hand zu überbrücken und berät sie bei der Beantragung der verschiedenen Corona-Hilfen von Bund und Ländern. „Wir unterstützen unsere Privat- und Firmenkunden – wo immer möglich – schnell und unbürokratisch, um so eventuellen Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise entgegenzuwirken“, so Till Meßmer, Vorstand bei der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz.

Weitere Informationen

Zur Website der Vereinigten VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG

Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz eG
10.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld soll Arbeitsplätze sichern

Ist aber keine sofortige Liquiditätshilfe für Unternehmen

Seit Anfang März haben rund 750.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Viele dieser Betriebe nutzen das Instrument zum ersten Mal. Das führt zu Fragen und manchmal auch Unsicherheit bei der Inanspruchnahme, wie die Bundesagentur für Arbeit in vielen telefonischen Beratungsgesprächen feststellt. Die Themen reichen dabei vom Anzeigeverfahren bis zur Überweisung von Kurzarbeitergeld.
Hier finden Sie deshalb Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Verfahren und Abrechnung von Kurzarbeit.

Wie läuft der Anzeige- und Auszahlungsprozess von Kurzarbeitergeld?

Beim Kurzarbeitergeld gibt es zwei Antragsstufen. Bei der Anzeige von Kurzarbeit prüft die Arbeitsagentur, ob grundsätzlich die Fördervoraussetzungen vorliegen. Liegen diese vor, kann Kurzarbeit realisiert werden. Die Anzeige von Kurzarbeit löst also noch keine Zahlung aus. Das Instrument ist auf einen flexiblen Einsatz im Betrieb ausgelegt. Deshalb wird Kurzarbeit immer rückwirkend, also nach Abschluss eines Monats, in dem kurzgearbeitet wurde, abgerechnet. Für das Einreichen dieser Monatsunterlagen hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit. Abrechnungen für den März müssen zum Beispiel bis spätestens Ende Juni eingereicht werden.
Der Betrieb überweist das Kurzarbeitergeld zunächst mit dem übrigen Monatslohn an die Beschäftigten, tritt also in Vorleistung. Danach reicht er die Abrechnung bei der Arbeitsagentur ein.
Erst nach Einreichen und Prüfung dieser monatlichen Abrechnungen darf die Arbeitsagentur das Kurzarbeitergeld für den abgeschlossenen und abgerechneten Monat überweisen.

Warum wird nachträglich abgerechnet?

Das ist gesetzlich geregelt. Damit wird den Arbeitgebern ermöglicht, Kurzarbeit flexibel einzusetzen. Verbessert sich beispielsweise die Auftragslage, wird einfach weniger kurzgearbeitet oder mit weniger Beschäftigten. Umgekehrt kann bei schlechteren Bedingungen die Kurzarbeit ausgeweitet und auch auf mehr Beschäftigte erweitert werden. Das kann der Betrieb flexibel entscheiden – dafür muss dann nicht jedes Mal neu Kurzarbeit angemeldet werden.

Wie lange brauchen Arbeitsagenturen, um Anträge zu bearbeiten und das Kurzarbeitergeld zu überweisen?

Um die massiv gestiegenen Anzeigen und Anträgen auf Kurzarbeitergeld schnell zu bearbeiten, hat die BA das Personal bereits vervierzehnfacht. Mittlerweile bearbeiten über 8.500 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Im Regelfall sichert die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu, die Abrechnungen binnen 15 Tagen zu bearbeiten und anzuweisen. Derzeit geht es, wenn alle Unterlagen vorliegen, schneller. Die BA unternimmt alles dafür, die vielen und noch erwarteten Abrechnungen weiterhin zeitnah abzuarbeiten.

Wie erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld?

Der Arbeitgeber zahlt wie üblich den Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit. Für die Ausfallstunden geht der Arbeitgeber in Vorleistung und zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem Monatslohn aus. Beschäftigte müssen keinen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen.

Wer bekommt Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bezogen werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht kein Anspruch, da der Arbeitgeber keine Sozialbeiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt. Allerdings zählen geringfügig Beschäftigte (so genannte Minijobber) bei den Fördervoraussetzungen mit. So muss für mehr als zehn Prozent der Belegschaft ein Arbeitsausfall von je mindestens zehn Prozent vorliegen. In bestimmten Fällen können auch Auszubildende Kurzarbeitergeld bekommen. Allerdings erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Kurzarbeitergeld kann für maximal zwölf Monate bezogen werden. Seit kurzem können Betriebe bis zu 21 Monate Kurzarbeitergeld beziehen, sofern der Anspruch bereits im letzten Jahr entstanden ist. Betriebe, bei denen die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Die Betriebe müssen Kurzarbeit vor der Inanspruchnahme erneut formlos bei der Arbeitsagentur anzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

Bundesagentur für Arbeit
10.05.2020

Kultur

Technik Museum Speyer

#Zusammenhalten für die Kultur

SWR1 mit Chako Habekost LIVE im Autokino Technik Museum Speyer

Speyer / Technik Museum – Kultur und Vergnügen trotz Corona-Krise außerhalb der eigenen vier Wände genießen? Ja, das geht, zusammen und doch kontaktlos. SWR1 Rheinland-Pfalz zeigt wie – nämlich im neuen Autokino im Technik Museum in Speyer. Im Rahmen der SWR-Initiative #Zusammenhalten für die Kultur, die am ersten Maiwochenende startete, präsentiert SWR1 am Samstag, 9. Mai 2020, um 20:30 Uhr, den Comedian und Kabarettist Christian Chako Habekost. Vor der großen Kinoleinwand lässt Chako live alle Krisen vergessen und bringt das Publikum zum Lachen. Sehen kann der Comedian die Besucher nur durch die Scheiben ihrer Autofenster.

Ansteckungssichere Lachsalven

Das Publikum liebt es, wenn der Pfälzer Mundartkabarettist Chako Habekost das liebenswert Komische seiner Mitpfälzer pointiert herausarbeitet. Die danken es dem Comedian garantiert auch im Autokino mit fröhlichen Lachsalven. Allerdings breiten sich die Lacher ansteckungssicher hinter verschlossenen Autotüren aus.

Ordentlich aufgereiht haben 175 Fahrzeuge auf dem großen Parkplatz des Technik Museums Platz. Die einzigartige Kulisse mit Ausstellungsstücken wie der Boeing 747 oder dem U-Boot U9 gibt es zum Comedy-Programm obendrauf. Jedes Fahrzeug darf mit maximal zwei Erwachsenen besetzt sein oder mit Eltern und ihren im selben Haushalt lebenden Kindern bis 17 Jahre auf einem eigenen Sitzplatz.

Verhaltens- und Tickettingregeln

Tickets für 26 Euro pro Fahrzeug inklusive Vorverkaufsgebühr sind ausschließlich online unter www.autokino-speyer.de erhältlich. Eine Tageskasse gibt es nicht. Die Entwertung der Tickets erfolgt kontaktlos durch die Autoscheibe. Türen und Scheiben müssen während des Aufenthalts im Autokino geschlossen bleiben. Das Fahrzeug darf nur für die Nutzung der Toilette verlassen werden. Einlass ist 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung, ab 19:30 Uhr. Weitere Verhaltensregeln ebenfalls online unter www.autokino-speyer.de. Alle Infos zu #Zusammenhalten für die Kultur unter SWR.de/fuereuchda.

Technik Museum Speyer
07.05.2020

Museum begrüßt erste Besucher

Technik Museum Sinsheim öffnete wieder seine Tore

v.l.: Museumsgeschäftsführer Matthias Templin und Präsident Hermann Layher eröffnen das Museum

Sinsheim / Technik Museum – „Endlich – wir haben wieder geöffnet“, sagt Museumspräsident Hermann Layher und durchtrennt zusammen mit dem Geschäftsführer Matthias Templin am 6. Mai, am 39. Geburtstag des Museums, um kurz nach 9 Uhr symbolträchtig das rote Band. „Wir freuen uns darauf, die Besucher hier im Technik Museum Sinsheim begrüßen zu dürfen“, spricht Layher in die Kameras und lässt die Luftballons knallen.

Fast zwei Monate hatten die Zeitzeugen der Technikgeschichte die Museumshallen für sich allein – keine staunenden Gesichter, kein Klicken von Kameras, kein fröhliches Gewusel. Das erste Mal, dass das Museum in seiner fast 40-jährigen Geschichte geschlossen war. Bis auf eine Ausnahme: „Das war das erste Weihnachten nach der Eröffnung 1981. Der Museumsverein wollte über die Festtage zu lassen. Dann kam ein Bus angefahren, “ erinnert sich der Museumspräsident. „Wir haben spontan wieder aufgemacht. Ich selbst habe die Tickets verkauft und entwertet. Seitdem haben wir immer offen, 365 Tagen im Jahr, 39 Jahre lang,“ erklärt Layher, wie es zu den Museumsöffnungszeiten kam.

erste Besucher (v.l.: Kurt und Robert Regge) 2020 halten ein Bild mit den ersten Besucher 1981. Der erste Besucher war, wie vor 39 Jahren, ein Mann mit seinem Sohn.

Ein paar Minuten später durfte das Museumsteam auch schon den ersten Gast willkommen heißen – ein Vater mit seinem Sohnemann. Genau wie vor 39 Jahren. Die allerersten Besucher am 06. Mai 1981 waren Klaus Kuner mit seinem Sohn Stevie aus Neewiller/Frankreich. 2020 war es Robert Regge mit seinem Spross Kurt aus Bad Wimpfen. „Wir freuen uns, dass das Museum wieder geöffnet hat und dass wir alle Stück für Stück in die Normalität zurückkommen. Wir sind bereit jede Einschränkung in Kauf zu nehmen, dass sich die Situation wieder normalisiert,“ teilt der Museumsbesucher mit und startet die langersehnte Tour durch die Ausstellungshallen. So kehrt auch für die Museumsbetreiber mit der Eröffnung des Technik Museum Speyer am Montag, 11. Mai ebenfalls die langersehnte Normalität ein.

Technik Museum Speyer
07.05.2020

Historisches Museum der Pfalz Speyer

Historisches Museum der Pfalz meldet Kurzarbeit an – Keine kurzfristige Wiedereröffnung möglich

Wie viele Institutionen und Unternehmen in den anderen gesellschaftlichen Bereichen auch, hat die Corona-Krise das Historische Museum der Pfalz in eine prekäre wirtschaftliche Situation gebracht. Nun hat das Museum Kurzarbeit angemeldet.

Zur Durchführung seines breiten Angebots aus großen kulturgeschichtlichen Präsentationen sowie Familien- und Mitmachausstellungen, Veranstaltungen, Workshops und Konzerten ist das Museum von jeher in hohem Maße auf Eintrittseinnahmen angewiesen. Insbesondere für die Sonderausstellungen entstehen im Vorfeld hohe Produktionskosten, beispielsweise für Personaleinsatz, Transporte, Versicherungen und Architektur, die üblicherweise anteilig durch den Ticketverkauf wieder eingespielt werden. Die am 14. März 2020 erfolgte, coronabedingte Schließung des Museums hat nun für einen beträchtlichen Einnahmeausfall gesorgt, der sich auf den Gesamtbetrieb auswirkt.

Zur Sicherung jener öffentlicher Einrichtungen, die wie das Historische Museum der Pfalz einen hohen Finanzierungsanteil durch Eintrittseinnahmen haben und die in der Krise besonders von Eintrittsverlusten betroffen sind, haben sich die Tarifparteien am 15. April 2020 erstmalig auf einen Tarifvertrag „Covid“ verständigt, der das Mittel der Kurzarbeit auf den öffentlichen Sektor ausweitet. Der Tarifvertrag gilt während der Pandemie und hat vorerst bis zum Jahresende Gültigkeit. Direkt nach Verabschiedung des TVÖD Covid leitete das Museum den notwendigen Anmeldeprozess in die Wege. In der Kurzarbeit reduziert das Historische Museum der Pfalz die Gesamtarbeitszeit um ca. 60 Prozent und kann derzeit nur eine Art Notbetrieb aufrecht erhalten. Die Anmeldung von Kurzarbeit erfolgte in enger Abstimmung mit den öffentlichen Stiftern des Museums, dem Bezirksverband Pfalz, dem Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Speyer.

„Aus Museumssicht kam die Krise zum ungünstigsten Zeitpunkt. Wir steuerten mit unseren beiden hochfrequentierten Ausstellungen „Medicus“ und „Grüffelo“ auf ein Rekordergebnis zu und hatten ein besonders gutes Jahr vor uns“, sagt Museumsdirektor Alexander Schubert. Bis zur Schließung Mitte März zogen beide Ausstellungen zusammen über 85.000 Menschen ins Haus, das entspricht einem wöchentlichen Schnitt von 8.500 Besuchern. Regelmäßig bildeten sich lange Schlangen vor dem Museum. Nach der Schließung mussten Hunderte gebuchter Gruppenführungen, ausverkaufte Veranstaltungen, Workshops und Kindergeburtstagsfeiern abgesagt werden.

Der seitens der Bundespolitik in Aussicht gestellten, kurzfristigen Wiedereröffnung von Museen blickt Schubert zum jetzigen Zeitpunkt mit gemischten Gefühlen entgegen: „Natürlich wäre es einerseits großartig, wenn wir der Öffentlichkeit wieder unser kulturelles Angebot zugänglich machen könnten. Wir müssen derzeit unzählige Besucher vertrösten, die der Wiedereröffnung der Medicus-Ausstellung und der Grüffelo-Schau entgegenfiebern. Andererseits lässt sich gerade auf Grund des hohen Publikumsinteresses eine Wiedereröffnung unter der Maßgabe der Corona-Prävention nicht so einfach realisieren. Beide Ausstellungen bieten viele interaktive Stationen und sogenannte Hands-on-Bereiche, die unter normalen Bedingungen als Attraktionen gelten, in Folge der Pandemie aber plötzlich problematisch sind“. Angesichts des hohen Besucheraufkommens sei eine Öffnung nur vertretbar, wenn ein Sicherheitsplan für alle Bereiche, von der Organisation der Besucherschlangen vor dem Haus, über Einlassregulierungen, Wegeleitung, erhöhte Hygiene- und Abstandsvorkehrungen, bis hin zur Kontrolle der Verweildauer der Besucher umgesetzt werden könnte. „Wir erarbeiten hierzu ein Konzept“, so Schubert.

Text: Historisches Museum der Pfalz Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
07.05.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke-Kundenzentrum: Ab 4. Mai wieder geöffnet

Ab Montag, 4. Mai 2020 wieder regulär geöffnet

Speyer / Stadtwerke-Kundenzentrum – Ab Montag, 4. Mai ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS) in der Industriestraße 23 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Kunden werden weiterhin darum gebeten, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Kunden sollen das Kundenzentrum nur einzeln betreten und den örtlichen Anweisungen folgen. In den Räumlichkeiten dürfen nur zwei Personen bedient werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Vor dem Eintritt sollen die Hände desinfiziert werden, ein entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Ausdrücklich weisen die Stadtwerke auf die Maskenpflicht hin (Mund-Nasen-Bedeckung). Nur mit Maske ist der Zutritt möglich.

Öffnungszeiten:

  • Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr
  • Do: 7.30 bis 18.00 Uhr
  • Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Telefon: 06232/625-3200
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de
Kundenportal: www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal

Stadtwerke Speyer GmbH
02.05.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

578 Anträge bis Ende April

Lockdown in Speyer: Mehr als jede dritte Firma in Kurzarbeit

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

Speyer – Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Speyer hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 578 der insgesamt 1.598 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 52 Firmen. Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Winkow. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Winkow. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das in Speyer wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Winkow deutlich.

Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Winkow.

Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

450 Beschäftigte in der Baubranche – Mindestlohn zum April gestiegen

Speyer: 12,55 Euro ist neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter

Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer & Co. gestiegen.

Speyer – Maurer mit mehr Mindestlohn: Für die rund 450 Bauarbeiter in Speyer gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Know-how mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 39 Baufirmen in Speyer müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Wunderlich. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Wegen der Corona-Krise stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 30.04.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

In Anzeigen zu Kurzarbeit genannte Personenzahl

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich

In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Abfallwirtschaftshof ab Dienstag regulär geöffnet

Speyer – Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen öffnet der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße ab Dienstag, 28. April 2020, wieder regulär. Die Entsorgungsbetriebe haben personelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Trotz allem werden alle Speyerinnen und Speyerer darum gebeten, wirklich nur notwendige Anfahrten zum AWH in Angriff zu nehmen und dafür dann entsprechende Geduld mitzubringen. Es wird streng auf das Einhalten von Abständen geachtet. Alle sind angehalten, wie das ab Montag für Geschäfte und den ÖPNV gilt, Mund und Nase bedeckende Alltagsmasken zu tragen.

Zur Entlastung des AWH trägt die rege Nutzung der Grünabfallcontainer bei. Sie stehen samstags – wie im Müllkalender veröffentlicht – zur Verfügung. In dieser Woche werden von 8 bis 13 Uhr die Plätze Im Lammsbauch und in der Wimphelingstraße bedient. Die Mittwochstermine entfallen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News, dak
26.04.2020

Projekte verwirklichen mit Hilfe vieler

SWS starten Crowdfunding-Projekt

Speyer – Gerade jetzt – in der Corona-Zeit – sind für viele Bürger wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen spürbar. Die Stadtwerke Speyer (SWS) wollen dabei helfen, besondere Projekte in der Domstadt zur Umsetzung zu bringen. Es geht um Crowdfunding, um die Finanzierung eines Vorhabens mit Hilfe vieler.

Auf offene Ohren stoßen die SWS mit ihrem Engagement bei Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie hat die Schirmherrschaft über die Aktion übernommen und untermauert: „In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, dass wir alle zusammenhalten und uns solidarisch zeigen. Es freut mich daher sehr, dass die Stadtwerke Speyer im Verbund mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vorangehen und die Crowdfunding-Plattform bis Ende Juli zur Verfügung steht.“

Das beste Beispiel für ein gelungenes Projekt liegt in Speyer vor der Haustür: der Unverpackt-Laden in der Wormser Straße. Die Gründerinnen Luise Sobetzko und Sophie Etzkorn haben den Traum von einem Kaufladen mit unverpackten Waren verwirklicht und das nicht zuletzt dank der Hilfe zahlreicher Spender. Das so genannte Crowdfunding, deutsch Gruppenfinanzierung, hat hier also funktioniert.

So geschieht es in 80 Prozent der Fälle, teilt SWS-Sprecherin Sonja Daum mit. Gerade in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie wollen die SWS denjenigen zur Seite stehen, die auf der Suche nach Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte sind, deren Verwirklichung inzwischen durch ausbleibende Mittel auf der Kippe stehen.
„Wir übernehmen bereits seit vielen Jahren Verantwortung vor Ort und fördern gerne eine Vielzahl regionaler Maßnahmen, von Sport über Kultur bis in den sozialen Bereich hinein“, so Sonja Daum. In Gemeinschaft mit den Projektinitiatoren soll es trotz Corona damit mutig weitergehen.

Doch ohne die Eigeninitiative der Vorhabenträger geht es nicht. Mit ihrem Projekt samt Kostenrahmen und Inhalt müssen sich diese auf der Plattform des VKU registrieren. Dorthin gelangen Interessenten durch einen Link auf der Homepage der SWS. 30 Tage Zeit bleiben, um für finanzielle Unterstützung zu werben. Anders als bislang sind aufgrund der Corona-Krise aktuell nicht nur Vereine zugelassen, sondern auch Gastronomien, Gewerbe, Institutionen sowie Privatpersonen, die sich für die Allgemeinheit engagieren wollen. Die Förderung durch die SWS erfolgt ganz simpel. Pro Spende ab zehn Euro, die auf dem Projektkonto eingeht, legt das Unternehmen zehn Euro drauf. Ein Fördertopf in Höhe von 5.000 Euro wird im ersten Anlauf dafür zur Verfügung gestellt. Sollte das Projekt wider Erwarten doch nicht zustande kommen, werden die Gelder rückabgewickelt, informiert Sonja Daum.

Zeitlich begrenzt ist die Aktion vorerst bis zum 31. Juli 2020. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der SWS (www.stadtwerke-speyer.de/crowdfunding), unter Telefon: 06232/625-2180 oder E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: iStock.com/Vimvertigo
26.04.2020

SWS warnen vor Anrufen von „Energiefirma“

Speyer – In den letzten Tagen riefen zahlreiche Kunden bei den Stadtwerken Speyer (SWS) an. Diese informierten darüber, dass sie von unerwünschten Anrufen eines Energiehändlers mit dem Namen „Energiefirma“ belästigt wurden, der angeblich im Auftrag der SWS anriefe. Ziel der Anrufe sei ein günstigerer Vertragsabschluss gewesen, wofür die letzte Jahresabrechnung besprochen werden sollte. Im Verlauf der Gespräche wurden persönliche Daten, Zählernummer etc. abgefragt. Die Telefonnummer lautet 0822/1274007 (kann in den letzten Ziffern variieren) und kann nicht zurückverfolgt werden, wird aber im Internet von viele Betroffenen als unseriös eingestuft.

Die Stadtwerke stellen klar, dass sie weder eine Kooperation mit anderen Energiehändlern haben noch Verträge/Tarifwechsel am Telefon anbieten. Die SWS raten, bei Werbeanrufen sowie bei Haustürgeschäften keine persönlichen Daten, Zählerstände, Energieverbräuche, Bankverbindungen usw. weiterzugeben. Werbeanrufe sind tatsächlich nur dann erlaubt, wenn sich die Angerufenen im Vorfeld ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben. Wird man unerwünscht kontaktiert, sollten Name, Firma und Telefonnummer des Anrufers notiert werden. Sofern genaue Angaben zu den Anrufern gemacht werden können, ist es möglich, gemeinsam juristische Schritte einzuleiten. Gegen einige Wettbewerber konnten die SWS mit Unterstützung engagierter Kunden bereits erfolgreich gerichtlich vorgehen, worauf die unseriösen Aktivitäten per Gerichtsbeschluss untersagt wurden. Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Vorfällen.

Unterstützung erhalten Kunden bei den SWS unter Telefon 06232/625-1110 oder E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de

Stadtwerke Speyer GmbH
26.04.2020

Umwelt-Stiftung: drei Projekte profitieren

Stadtwerke Speyer stocken Förderung auf 23.500 Euro auf

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.

Speyer – In diesem Jahr wurde der festgelegte Betrag von 15.000 Euro, den die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für Erneuerbare Energien Umwelt auslobte, deutlich erhöht. Abgesehen von der bisher geltenden Summe, die vollständig an den Verein „inSPEYERed“ geht, erhalten der Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik 5.000 Euro und der Verein Miteinander 3.500 Euro.

Oberbürgermeisterin und Vorsitzende des Stiftungsrates Stefanie Seiler äußert sich begeistert von der Vielseitigkeit und Kreativität der eingereichten Projektideen. „Sie sind ein Zeichen dafür, dass Klima- und Umweltschutz sowie das Thema Erneuerbare Energien die Bürger*innen der Stadt generationenübergreifend beschäftigen und sie dafür auch gerne eigeninitiativ Aktivitäten an den Tag legen“, stellt Stefanie Seiler heraus. Begrüßenswert sei das Aufstocken des Stiftungsbetrages, sei dieses doch gleichzeitig Motivation für weitere Vorhaben.

Besonders beeindruckt waren die Entscheider des Stiftungsrates von dem Vorhaben, das „inSPEYERed“ avisierte: Zwei Elektro-Lastenfahrräder will der Verein anschaffen, um diese Speyerer Bürger*innen zur freien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Einzige Voraussetzung dafür sei – so die Verantwortlichen des Vereins – eine „unkomplizierte Registrierung“.

Mit den E-Lastenrädern können Einkäufe erledigt oder andere Transporte ausgeführt werden. „Teilen statt Besitzen“ lautet das Motto des Vereins, der dadurch den Wandel im wirtschaftlichen Handeln herbeiführen will. Verschiedene Stationen – beispielsweise an Läden, Stadtteilbüros oder Cafés – sollen die E-Lastenräder jeweils ausgeben und wieder entgegennehmen. Als einen möglichen Standort nennen die Vereinsvertreter den Unverpackt-Laden.

Dank der Stiftungsunterstützung von 15.000 Euro können nicht nur die zwei E-Lastenräder angeschafft, sondern auch fünf Jahre betrieben werden. Danach sollen die laufenden Kosten über Spenden finanziert werden. Für SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring passt die Idee von „inSPEYERed“ ideal zu den Stadtwerken und ihren Bestrebungen, die Elektromobilität zu forcieren. „Wir freuen uns außerordentlich, dass wir mit diesem Projekt einen weiteren Schritt in Richtung Smart City gehen können“, betont Wolfgang Bühring und weist gleichzeitig auf den Ausbau des E-CarSharing und alternativer Mobilitätskonzepte hin.

Gleichzeitig sieht der Geschäftsführer in dem Projekt eine Chance, durch das Buchungssystem Erfahrungen für die Ergänzung und den Umbau des Öffentlichen Personennahverkehrs zu sammeln. „Das Projekt“, meint Wolfgang Bühring, „könnte mit weiteren Förderern ausgebaut werden. Mehrere Initiativen in diese Richtung gebe es bereits in Speyer.“

Solarenergie und Kunst in Einklang bringen möchte die Forschungswerkstatt Natur- Kunst-Technik. Konkret bedeutet das: Verschiedene Zielgruppen entwickeln in einem mehrstufigen Projekt zwischen 2020 und 2024 solarbetrieben Wasser-Spiel-Kunstwerke nach dem Vorbild der Natur für den öffentlichen oder halböffentlichen Raum in Speyer. Konkret soll die Entwicklung in einer Forschungswerkstatt vorangetrieben werden, wofür der Stiftungsbeitrag von 5.000 Euro konkret verwendet werden soll.

Unterstützen möchte die Stiftung mit 3.500 Euro die Umsetzung mehrere Workshops durch den Verein Miteinander im Mehrgenerationenhaus für die Zielgruppe von Kindern ab zehn Jahren. Diese sollen dort lernen, was sich hinter dem Begriff Energie verbirgt und welche Chancen Erneuerbare Energien bieten. Entsprechend der Thematik soll eine fachlich qualifizierte Begleitung erfolgen. Dazu gehört ebenso ein zielorientiertes Arbeitsmaterial. Für beides soll das Geld der Stiftung Anwendung finden. Die GEWO Leben und das Netzwerk Jugend Speyer-Nord sind Kooperationspartner des Projekts.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
26.04.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Workers’ Memorial Day am 28. April | 4.200 Bau-Unfälle in Rheinland-Pfalz

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmer in Speyer

Ein Helm kann auf der Baustelle Leben retten. Doch oft kommt die Sicherheit im Job zu kurz, kritisiert die IG BAU.

Speyer / Weltweit – Sturz von der Leiter, Ausrutscher mit der Motorsäge, Hantieren mit Asbest: Wer in Speyer auf dem Bau oder in der Landwirtschaft arbeitet, hat ein besonders hohes Risiko, im Job einen Unfall zu haben oder krank zu werden. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum Internationalen Workers’ Memorial Day am 28. April hin – und ruft Beschäftigte in der Stadt zu einer Gedenkminute auf. „Ob im Home-Office oder auf der Baustelle: Um 12 Uhr sollte am Dienstag jeder kurz die Arbeit beiseitelegen und an die Menschen denken, die im Job tödlich verunglückt oder berufsunfähig geworden sind“, so IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert zugleich stärkere Anstrengungen beim Arbeitsschutz. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Die Arbeitssicherheit ist keine lästige Pflicht, sondern ein Muss. Daran darf der Chef keinen Cent sparen“, sagt Wunderlich. In Zeiten von Corona sei dies wichtiger denn je. In der Gebäudereinigung müssten Beschäftigte besonders vor Ansteckungen geschützt werden. Hier seien ausreichend Desinfektionsmittel und Zeit für das gründliche Reinigen nötig.

„Auf dem Bau haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Der Mindestabstand von 1,5 Metern – besser gleich eine ganze Zollstocklänge von zwei Metern – ist entscheidend“, betont Wunderlich. Außerdem müsse es genug Masken und Schutzhandschuhe geben, ebenso wie Toiletten mit Wasseranschluss zum Händewaschen.

Allerdings gehe auf vielen Baustellen Schnelligkeit allzu oft vor Sicherheit. Nach Angaben der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) kam es in der Branche im vergangenen Jahr zu rund 4.200 Arbeitsunfällen in Rheinland-Pfalz – fünf davon mit tödlichem Ende.

Schwerpunkt des Workers’ Memorial Day ist in diesem Jahr Asbest. „Ob in der alten Fassade, im Nachtspeicherofen oder im Schuppendach – Asbest ist oft versteckt. Gerade bei Sanierungen alter Gebäude kommt der giftige Stoff dann zum Vorschein. Das ist eine unsichtbare Gefahr für Handwerker“, so Wunderlich.

Wie bei Corona sei auch beim Thema Asbest das Tragen einer Atemschutzmaske unabdingbar. Wer den Stoff heute einatme, könne viele Jahre später Lungenkrebs bekommen, warnt der Gewerkschafter. 161 Neuerkrankungen im Zusammenhang mit Asbest gab es in Rheinland-Pfalz allein im Jahr 2018. Das geht aus Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hervor. Innerhalb von zehn Jahren erkrankten im Bundesland rund 1.800 Menschen durch den Gefahrstoff.

Der Workers’ Memorial Day fand erstmals 1984 in Kanada statt: Die Gewerkschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst rief damals dazu auf, der im Arbeitsleben verstorbenen Mitarbeiter zu gedenken. Seit 1989 wird der Gedenktag weltweit begangen.

Einen Video-Appell zum Workers’ Memorial Day hat die IG BAU online gestellt unter: https://youtu.be/5wDbHWkjTgY. Auch die Politik ruft zu mehr Anstrengungen beim Arbeitsschutz auf – Link zum Video: https://youtu.be/8Wzi3iJYGZU

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
26.04.2020

Q 6 Q7, das Quartier

Phantasievolle Communitymasken designed by Palazzo seit Mittwoch, 22.04.2020 in Q 6 Q 7 in Mannheim

Mannheim / Q6Q7 – Seit die Bundesregierung das Tragen von Masken zum Schutz vor Ansteckung des Covid 19 Virus empfohlen hat, näht die Choreographin und Kostümdesignerin des Radio Regenbogen Harald Wohlfahrt Palazzo Riannah Kitching Mund-Nasenmaske in immer neuen Looks und versehen mit glitzernden Accessoires.

Die ausgebildete Tänzerin aus Australien, die die glamourösen Palazzo Kostüme für jede Saison neu kreiert und mit viel Liebe zum Detail eigenhändig herstellt, bietet seit Mittwoch (22.04.2020) im neu eröffneten Palazzo-Pop-Up-Store im Erdgeschoss in Q 6 Q 7 die phantasievoll gestalteten Masken aus 100% Baumwolle gestaltet und maßgeschneidert in den Größen S bis XL ab 13 Euro an.

Auch Kindermasken werden dort erhältlich sein. Gerne werden individuelle Wünsche erfüllt und jeder kann seine Vorstellungen selbst einbringen.

Neben den Communitymasken können von 10 – 18 Uhr auch Gutscheine für die kommende Palazzo-Saison erworben werden, die auf alle Fälle ihre Gültigkeit auch im Falle einer Verschiebung des Showstarts behalten werden.

Mit dem neuen Palazzo-Pop-up-Store eröffneten am Mittwoch, 22.04.2020 nach der „Corona-Pause“ auch wieder nahezu alle Geschäfte in Q 6 Q 7. Lediglich die Gastronomie bleibt weiterhin auf To-Go beschränkt, der Fitness First Platinum Swim Club, die Nail Art Bar und der benachbarte Primark bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Text: CommCo Communication & PR Consulting Foto: Robin Heller
26.04.2020

Maimarkt Mannheim

Grüße vom Maimarktgelände

Mannheim / Maimarkt – Normalerweise wäre jetzt die heißeste Phase des Maimarkt-Aufbaus. Und mitten in diesem Riesenbetrieb mit all den Ausstellern und Helfern in 47 Hallen und auf dem großen Freigelände würde der Maimarkt-Presserundgang heute um diese Zeit live und exklusiv einen ersten Eindruck von der innovativen Produktvielfalt und spannenden Sonderschauen vermitteln, Menschen und Macher vorstellen, einen Vorgeschmack auf das lebendige Marktgeschehen auf dem größten Treffpunkt der Region geben.

Leider ist dieses Jahr kein Normaljahr. Dennoch möchten wir gerne diesen Traditionstermin im Kalender nutzen, Sie alle sehr herzlich vom Maimarktgelände zu grüßen, das so ungewohnt leer ist. In den letzten Wochen haben wir alle gespürt, dass der persönliche, direkte Kontakt von Mensch zu Mensch uns eine besondere Erlebnisqualität gibt und wie sehr dieser Kontakt fehlen kann.

Wir sind bereits wieder auf dem Weg und arbeiten gemeinsam am nächsten Maimarkt Mannheim, der vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfindet.

Und wir freuen uns darauf, Sie sehr bald wiederzusehen.

Ihre Maimarkt-Pressestelle

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
26.04.2020

Bundesagentur für Arbeit

Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit auf 725.000 angestiegen

  • Zahl der Anzeigen steigt binnen einer Woche um weitere 12 Prozent
  • BA stockt Personal weiter auf

Nürnberg / Deutschland – Bis zum 13.04.2020 haben rund 725.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber der Vorwoche um knapp 12 Prozent gestiegen. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagentur für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind weiterhin der Einzelhandel und das Gastgewerbe. Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln.

BA setzt intern weiteres Personal um

Inzwischen bearbeiten über 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.

Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt und danach abgerechnet

Wenn ein Betrieb nach vorheriger Anzeige in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt. Wegen dieser nachträglichen Abrechnung liegen der BA die statistischen Daten zu tatsächlich realisierter Kurzarbeit erst nach einigen Wochen vor.

Bundesagentur für Arbeit
26.04.2020

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr gesunken

Drei von Vier Minderungen entfallen auf Meldeversäumnisse

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 90 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Nürnberg / Deutschland – Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 807.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 97.000 gesunken.

Mit 77 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen erneut auf Meldeversäumnisse. 625.000 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune bieten einen SMS-Erinnerungsservice an, um die Zahl der Terminversäumnisse zu reduzieren. Wenn Kunden das wünschen, wird 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung auf das Handy verschickt.

Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, oder bei Abbruch wurden 83.000 Sanktionen ausgesprochen. Pflichtverletzungen gegen die Eingliederungsvereinbarung führten in 65.000 Fällen zu einer Leistungsminderung. Bei dieser Art Pflichtverstößen müssen Jobcenter den Regelbedarf für drei Monate um 30 Prozent kürzen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt diese Regel für alle Leistungsberechtigten, unabhängig vom Alter. Vorher musste die Regelleistung für Jugendliche teilweise vollständig gekürzt werden. Die Zahlung wurde dann im ersten Schritt auf die Miete begrenzt. Bei einem erneuten Pflichtverstoß musste auch die Miete gekürzt werden. Seit Ende letzten Jahres sind die Sanktionen unabhängig vom Alter und der Anzahl der Verstöße auf maximal 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig / Über 90 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2019 waren pro Monat durchschnittlich 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert. Im Jahr zuvor waren es 3,2 Prozent.

Im gesamten Jahr 2019 hatten 8,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, insgesamt 401.000 Fälle, mindestens einmal eine Sanktion. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2018 waren dies 8,5 Prozent.

Die Zahlen zeigen, dass 90 Prozent der Leistungsempfänger von Sanktionen unberührt bleiben.

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019

Am 05.11.2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen. In der Folge wurden die Leistungsminderungen unabhängig von der Anzahl der Verstöße und vom Alter auf maximal 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs begrenzt. Zudem kann auf eine Sanktion verzichtet werden, wenn diese zu außergewöhnlichen Härten führen würden oder den Zielen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) widersprechen würde. Darüber hinaus darf eine Sanktion höchstens noch einen Monat andauern, wenn der Leistungsberechtigt ernsthaft und nachhaltig erklärt, zukünftig mitwirken zu wollen.
Im Dezember 2019 waren 2,7 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Eine verlässliche Prognose über die langfristige Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes kann allerdings noch nicht abgegeben werden.

Bundesagentur für Arbeit
26.04.2020

Volk Fahrzeugtechnik GmbH

Kundenpflege zu Coronazeiten: Volk Fahrzeugtechnik GmbH gibt Mund-Nasen-Masken zum Auftrag dazu

Speyer – Ab Montag, 27. April 2020 bekommen die ersten hundert Kunden bei der Firma Volk Fahrzeugtechnik pro Auftrag eine Mund-und-Nasen Maske geschenkt. „Alle unsere Kunden sind uns sehr wichtig und wir wünschen uns, daß alle gesund und munter bleiben. Dazu möchten wir einen Beitrag leisten.“ so Familie Volk, deren Betrieb mit Dienstleistungen rund um das Auto seit 1966 in Speyer und Umland begeistert.

Für weitere Fragen und zur Kontaktaufnahme:

Volk Fahrzeugtechnik GmbH
Reiner Volk
Ziegelofenweg 54
67346 Speyer
Telefon: 06232/ 67230
E-Mail: info@volk-speyer.de
www.volk-speyer.de

Volk Fahrzeugtechnik GmbH
26.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit wächst weiter dynamisch

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an.

Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht weitere Sonderauswertung

Nürnberg / Deutschland – Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betriebe bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet. Damit ist die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit planen, gegenüber dem letzten Vergleichswert von vor einer Woche nochmals um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Corona-Krise insgesamt Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben eingegangen.
Für wie viele Personen insgesamt die Betriebe Kurzarbeit angemeldet haben, lässt sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.

Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen. Schwerpunkte sind unter anderem der Einzelhandel und das Gastgewerbe.
Die Daten basieren auf Sonderauswertungen der Bundesagenturf für Arbeit und bilden nicht die amtliche Statistik ab.

„Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird. Die Listen dafür reichen die Arbeitgeber zum großen Teil erst in einigen Wochen ein. Wir richten zurzeit so gut wie alle unsere Aktivitäten darauf aus, die betroffenen Betriebe zu beraten, die Anzeigen schnell aufzunehmen und Kurzarbeit zügig abzurechnen. Unsere zuständigen Teams stocken wir personell weiter auf“, sagt Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.
Inzwischen bearbeiten knapp 8.000 BA-Beschäftigte Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.

Der BA-Chef betont: „Es gibt in der Politik eine Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten. Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden.“

Kurzarbeit verhindert Arbeitslosigkeit – keine schnelle Liquiditätshilfe

Scheele wies nochmals darauf hin, dass Kurzarbeitergeld derzeit das beste Instrument sei, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. „Wer zusätzlich schnelle Liquiditätshilfen benötigt, sollte die vielfältigen Möglichkeiten aus dem Sozialschutzpaket wie Zuschüsse oder Kredite nutzen.“

Betriebe müssen in jedem Fall Kurzarbeit anmelden – selbst, wenn sie später nicht realisiert wird

Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant.
Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.
Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus. Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit. Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.
Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auf den Internetseiten der BA unter www.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Maimarkt mit Online-Produktsuche

Interessierte Kunden können auf www.maimarkt.de Kontaktdaten der Aussteller 2020 aufrufen – Zusätzlicher Service in wirtschaftlich schwierigen Zeiten

Mannheim – Clevere Produktneuheiten entdecken, frische Impulse mitnehmen, shoppen und genießen, Freunde und Bekannte treffen, die man schon lange nicht mehr gesehen hat: Das ist der Maimarkt Mannheim, wie wir ihn kennen und mögen – und schon jetzt schmerzlich vermissen.

Denn der Lieblingstermin für die Menschen in der Region hat dieses Jahr Zwangspause.

Das ist bitter für alle: Aussteller haben in Waren und Messeauftritt investiert. Besucher haben sich auf eine schöne Veranstaltung gefreut, haben Anschaffungen geplant für Haus und Garten, Reise, Mobilität, Mode und Fitness, wollten „ihre“ Aussteller besuchen, Marktgeschehen pur und spannende Sonderschauen erleben.

„Viele Aussteller erwirtschaften auf dem Maimarkt einen guten Teil ihres Jahresgeschäfts. Bestellungen wirken noch viele Monate nach“, erläutert Maimarkt-Chefin Stefany Goschmann die wirtschaftliche Bedeutung von Deutschlands größter Regionalmesse. „Wir wollen in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten unseren Beitrag leisten und haben daher auf www.maimarkt.de eine Online-Produktsuche eingerichtet. Besucher der Website können hier nach Produkten suchen, finden die Kontaktdaten der jeweiligen Maimarkt-Aussteller und können sich bei Interesse für Beratung und Kauf direkt bei den Anbietern melden.“

Vom Akkustaubsauger bis zum Zimmerspringbrunnen, vom E-Bike bis zum Fensterrahmen – insgesamt rund 1.900 Suchbegriffe mit Link zu den Anbietern sind hinterlegt. Grundlage der Suchmaske sind die Stichwörter „Was bietet wer“ im Maimarkt-Katalog 2020.

„Die Online-Produktsuche kann nicht den direkten Kontakt, das Ausprobieren, Vergleichen und Überraschenlassen und das pulsierende Markterlebnis ersetzen“, so die Maimarkt-Chefin weiter. „Aber wir würden uns sehr freuen, wenn Maimarkt-Besucher die Aussteller dabei unterstützen, über diese Durststrecke zu kommen.“

Gleichzeitig ist der Blick der Messegesellschaft auf die Zukunft gerichtet: „Es muss und wird auch nach Corona weitergehen“, bleibt die Maimarkt-Chefin zuversichtlich. „Wir arbeiten jetzt gemeinsam am nächsten Maimarkt Mannheim, der vom 24. April bis 4. Mai 2021 stattfindet. Er soll wieder ein starker, verlässlicher Marktplatz sein, um die Wirtschaft der Region – vor allem Handwerk, Mittelstand und Kleinbetriebe – wieder anzukurbeln und den Menschen ihr Lebensgefühl zurückgeben.“

info:

Der nächste Maimarkt Mannheim findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
12.04.2020

Für Saisonkräfte: „Abstand und Händewaschen – Mobil-WC ist tabu“

Ernte: „100 Prozent made by Speyer“ – mit Extra-Hygiene

Pflanzen und Ernten auf den Feldern mit „Hygiene-Extras“: „Fließendes Wasser zum regelmäßigen Händewaschen ist Pflicht – und das übliche Mobil-WC ohne Wasseranschluss damit tabu“, fordert die Agrar-Gewerkschaft IG BAU.

Was auf den heimischen Feldern wächst, ist gefragte Ware in Speyer: „Regionale Produkte stehen ohnehin hoch im Kurs. Dazu kommt noch, dass während der CoronaPandemie frisches Obst und Gemüse sowieso gut gehen – als Alternative zu den auf Vorrat gekauften Raviolidosen und Tütensuppen. Und natürlich als Rohstoff für die Lebensmittelindustrie“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz.

Allerdings hätten viele Landwirte in der Region ein Problem, das sich durch die CoronaPandemie nochmals massiv verschärfe: Es fehlen Helfer auf den Höfen, so die AgrarGewerkschaft IG BAU. Saisonkräfte aus Rumänien oder Bulgarien dürften wegen der Corona-Pandemie nur bedingt einreisen – zu wenige, um eine reibungslose Ernte zu garantieren.

„Jetzt geht es darum, ein neues Wort zu entdecken: ‚Ernte-Solidarität‘. Wer aus Speyer zupacken kann, sollte das jetzt tun. Es ist die Chance, Geld nebenbei zu verdienen und die Zeit sinnvoll zu investieren. Spargel, Spinat, Porree … – das April-Gemüse wartet nicht“, so Rüdiger Wunderlich.

Dabei gehe es nicht nur um die Ernte. Es sei auch die Zeit fürs Pflanzen und Säen: Karotten, Blumenkohl, Radieschen, Zwiebeln, Kopfsalat, Kohlrabi & Co. müssten jetzt auf die Felder. Im Mai nehme die Arbeit für Pflanz- und Erntehelfer dann noch einmal deutlich zu.

„Durch die Corona-Krise ist die Landwirtschaft auf etwas angewiesen, was es schon lange nicht mehr gab: Darauf, dass alle vor Ort mit anpacken. Auf ein ‚Pflanzen und Ernten – zu (fast) 100 Prozent made by Speyer ‘“, sagt Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Allerdings dürfe das nicht um jeden Preis geschehen, warnt die Agrar-Gewerkschaft: Lohn und vor allem auch Hygienestandards seien wichtig.

„Wer Schüler, Studenten oder Flüchtlinge für die Arbeit auf dem Feld anheuert, der muss sie auch fair bezahlen“, verlangt der Bezirksvorsitzende der IG BAU RheinhessenVorderpfalz. Auch in der Landwirtschaft gelte der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde.

Zusätzlich fordert die IG BAU für Saisonarbeiter genauso wie für die Stammbelegschaften in Agrarbetrieben eine Erschwerniszulage. „Immerhin setzen sich die Beschäftigten in der Phase der Corona-Pandemie bei ihrer Arbeit auch einem gewissen gesundheitlichen Risiko aus“, so Rüdiger Wunderlich. Landwirte in der Region sollten eingearbeitete Saisonkräfte daher „mit einem Lohn nicht unter 11 Euro pro Stunde vom Feld gehen lassen“.

Viele würden zunächst ohne Vorkenntnisse kommen, was die Arbeit in der Landwirtschaft angeht: „Laien werden die professionellen Handgriffe erst lernen müssen“, so der Gewerkschafter. Hier brauchten beide etwas Geduld – die Helfer, aber auch die Landwirte. „Schulen, Fachhochschulen und Unis, die geschlossen haben. Menschen in Kurzarbeit oder im Vorruhestand, die sich etwas hinzuverdienen wollen. Oder Beschäftigte, die schon ihre Kündigung bekommen haben. Und auch Geflüchtete, die ihre Chance sehen, an Arbeit zu kommen. – Die aktuelle Situation darf nicht dazu führen, dass Menschen bei der Erntearbeit auf den Feldern über den Tisch gezogen werden“, sagt Wunderlich.

Neben der Bezahlung sei aber auch die Hygiene bei der Arbeit auf den Feldern wichtig – sogar das A und O: Es komme darauf an, auch draußen das regelmäßige Händewaschen und Desinfizieren sicherzustellen. „Das bedeutet, dass die Toilette am Feldrand einen Wasseranschluss braucht. Das sonst übliche Mobil-WC reicht hier nicht. Denn ohne Wasser – kein Händewaschen“, macht Rüdiger Wunderlich deutlich.

Wenn Pflanz- und Erntehelfer in Unterkünften untergebracht werden, dann seien dabei Einzelzimmer notwendig. „Die Corona-Pandemie bedeutet das Aus der sonst üblichen Sammelunterkünfte. Denn dort gilt das gleiche wie auf den Feldern: Der Abstand von mindestens 1,5 Metern ist Pflicht. Besser ist eine ganze Zollstocklänge: also 2 Meter Abstand vom Nebenmann“, erklärt der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Zudem müssten Sozial- und Sanitärräume alle zwei Tage fachmännisch gereinigt werden.

„Was auch tabu ist: die Sammelfahrt von Feld zu Feld. Neun-Mann-Bullis dürfen nicht mehr voll besetzt zum Einsatz kommen“, sagt Wunderlich. Erntehelfer sollten möglichst alleine und mit dem eigenen Pkw, Motorroller oder Fahrrad zur Feldarbeit fahren. Dafür müsse ihnen der Landwirt eine Entschädigung bezahlen.

„Die Corona-Gefahr lauert überall. Pflanz- und Erntehelfer dürfen das bei ihrem Einsatz unter freiem Himmel nicht vergessen. Es ist die Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitsplätze und Unterkünfte so einzurichten, dass die Hygienestandards einfach einzuhalten sind. Wer Fragen und Probleme hat, sollte sich an die IG BAU oder an das örtliche Gesundheitsamt wenden“, so Rüdiger Wunderlich.

Wichtige Hygieneregeln für die Arbeit in der Landwirtschaft hat die Agrar-Gewerkschaft IG BAU online gestellt: www.igbau.de/Ploetzlich-Erntehelfer.html

Wer sich aus Speyer als Pflanz- oder Erntehelfer bewerben möchte, findet Jobs und weitere Infos unter www.agrarjobboerse.de. Stellenangebote gibt es auch auf dem Portal „Das Land hilft“ vom Bundeslandwirtschaftsministerium: www.das-land-hilft.de (weiter: „Zur Plattform“).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
12.04.2020

Lokale Rechenpower für globale Virusforschung

Stadtwerke Speyer engagieren sich beim Kampf gegen das Coronavirus und stellen Rechenleistung bereit, um dieses zu erforschen

Speyer / Weltweit – Die Stadtwerke Speyer (SWS) beteiligen sich an Folding@home, einem Computing-Projekt für die Krankheitsforschung. Dabei stellen sie freie Rechenkapazitäten, besonders in den Nachtstunden, zur Verfügung.

Das Computing-Projekt aus weltweit vernetzten Computern nutzt diese Rechenkapazitäten, um das SARS-CoV-2-Virus zu erforschen. Folding@Home ist kein neues Projekt, seit bald zwei Jahrzehnten können Privatpersonen und Unternehmen die Rechenleistung ihrer Computer oder Laptops für die Simulation von Proteinfaltung zur Verfügung stellen und so helfen, die medizinische Forschung an Krankheiten wie Alzheimer oder Krebs voranzubringen.

Hinter dem gemeinnützigen Projekt steht die kalifornische Stanford University. Bereits seit über zehn Jahren bieten die SWS Rechenleistung und IT-Services in ihrem zertifizierten Rechenzentrum für unterschiedliche Branchen an.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Peterschreiber.media
12.04.2020

Küchentuch verstopft das Klo!

Speyer – Die Entsorgungsbetriebe Speyer appellieren: Falls das Toilettenpapier wirklich einmal alle ist, gibt es viele Ersatzmöglichkeiten. Aber weder Küchenrolle, Zellstofftaschentuch noch feuchte Tücher dürfen über die Toilette entsorgt werden. Dafür gibt es den Restabfalleimer. Meist steht ein kleiner auch im Bad bereit.

Für all jene Haushalt- und Kosmetikprodukte wurden Materialien entwickelt, die nass- und reißfest sind. Für ihre eigentliche Bestimmung sind das gute Eigenschaften. Aber im Abwasserhausanschluss oder im Kanal unter der Straßendecke können sich diese Stoffe zusammenballen und führen so zu Verstopfungen. In deren Folge kommt es zu einem Rückstau der Schmutzwässer in die Häuser. Das sollte durch achtsames Handeln unbedingt vermieden werden.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Ruhende Wasserleitungen regelmäßig spülen

Speyer – Wegen der Maßnahmen zur Ausbremsung der COVID-19-Pandemie sind derzeit viele Gebäude – wie z. B. Schulen, Kitas, Veranstaltungsstätten, Betriebsteile etc. – verwaist. Das hat zur Folge, dass das Wasser lange in der Inneninstallation des Häuser unbewegt steht. Die Stadtwerke Speyer (SWS) weisen darauf hin, dass durch regelmäßige Spülungen der Trinkwassersysteme eine mögliche Verkeimung in den Leitungen ganz einfach vermieden werden kann.

Es reicht aus, die Wasserentnahmestellen wie Hähne und Toilettenspülungen zweimal pro Woche gezielt in Gang zu setzen. Die SWS empfehlen, Hausmeister oder andere beauftragte Personen mit dieser Aufgabe zu betrauen. So können nach der Entspannung der derzeitigen Lage die Gebäude wieder ohne Bedenken ihrer eigentlichen Bestimmung übergeben werden und das Trinkwasser fließt in bekannt guter Qualität aus der Leitung.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Nürnberg / Deutschland – Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.
Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen.
Die BA ist nicht Absender dieser Mail.
Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Krise die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert:

Wer in systemrelevanten Branchen und Berufen unterstützt, kann finanzielle Einbußen ausgleichen.

Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Nürnberg / Deutschland – Seit 1. April bis zum 31. Oktober 2020 tritt eine Sonderregelung in Kraft: Wer während der Kurzarbeit eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Bereich aufnimmt, muss sich das dabei verdiente Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld anrechnen lassen. Dabei darf das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen und dem Kurzarbeitergeld sowie dem Hinzuverdienst das normale Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Regelung hilft Betroffenen von Kurzarbeit und stärkt systemrelevante Branchen und Berufe

Diese gelockerten Hinzuverdienstregelungen helfen Betroffenen im Kurzarbeitergeldbezug, finanzielle Einbußen auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung.

Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist, die Menschen mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland zu versorgen. Insbesondere Betriebe im Lebensmittelhandel und der Landwirtschaft benötigen dringend Arbeitskräfte. Durch die getroffene Sonderregelung können Menschen in Kurzarbeit systemrelevante Wirtschaftszweige unterstützen.
Ob eine Branche bzw. ein Beruf systemrelevant ist, legt die sogenannte Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI- (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) Gesetz fest.
Beispiele für Tätigkeiten, die den systemrelevanten Branchen und Berufen zuzuordnen sind, sind die medizinische Versorgung, die Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten, Apotheken, der Güterverkehr (z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel), der Lebensmittelhandel (z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen), die Lebensmittelherstellung (auch Landwirtschaft) sowie Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März

Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.

Bundesagentur für Arbeit
12.04.2020

Ein „Freundschaftskuss“ für den Klimaschutz

KISS-Siegel für EP Seidel und Tennisclub Dudenhofen

Gemeinsam für den Klimaschutz: (v. l.) SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Thomas Varlemann, TC Dudenhofen, Patrick Seidel, EP Seidel, Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner, Dr. Hartmut Lardon, Beigeordneter der Gemeinde Dudenhofen

Speyer / Dudenhofen – Im Jahr 2008 war Speyer die erste Stadt, die eine Energieleitlinie beschloss – die Stadtwerke als Partner an ihrer Seite. Die Menschen sollten in der Folgezeit dazu animiert werden, ein sichtbares Zeichen für gelebten Klimaschutz zu setzen. 2013 wurde erstmals das KISS-Siegel vergeben. Die dahinterstehende Klimaschutzinitiative der Stadt Speyer verlieh am 9. März erneut zwei Auszeichnungen: an das Familienunternehmen EP Seidel in Speyer und an den Tennisclub Dudenhofen.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appellierte einleitend daran, weiter global zu denken und lokal mit Verantwortung zu übernehmen im Prozess des Klimawandels. „Wir sind auf Betriebe, Vereine und Institutionen angewiesen, die mit uns diesen Weg gehen“, verdeutlichte sie und nannte das wichtigste Ziel, das in der Energieleitlinie festgezurrt wurde: 100 Prozent regenerativ bis 2030 bei Strom und bis 2040 bei der Wärmeversorgung.

„KISS ist die sichtbare Hausnummer für Gebäude“, machte die städtische Klimaschutzmanagerin Fabienne Körner bei der Übergabe im historischen Ratssaal deutlich. In drei Abstufungen – Gold, Silber und Bronze – wird das Siegel verliehen. „Wer Bronze bekommt, kann sich aber verbessern“, warf sie ein.

Motivation kann das für die Empfänger der KISS-Siegel 2020 sein. Sowohl EP Seidel, als auch der Tennisclub Dudenhofen stiegen in die Verleihung mit Bronze ein. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring wies in seiner Laudatio auf den Speyerer Betrieb darauf hin, dass Nachhaltigkeit dort seit Jahren gelebt werde. „Niemand ist an schnellem Umsatz interessiert, sondern daran, Artikel länger nutzbar zu machen“, stellte Wolfgang Bühring mit Verweis auf den Reparaturservice heraus. Wiederherstellen, statt schnell wegwerfen – das sei ein gutes Beispiel für Ressourcenschonung.

Nicht nur geredet, sondern auch etwas getan habe Patrick Seidel, der den Betrieb in zweiter Generation führt, in Sachen Energieersparnis. „In allen Stockwerken wurde komplett auf LED umgestellt, der Wärmeverbrauch durch die Dämmung einer Stockwerksdecke verringert, Bewegungsmelder und Dimmer eingebaut und im Pausenraum der Bestand der weißen Ware in effizientere Geräte eingetauscht“, listete Wolfgang Bühring die Maßnahmen im Sinne der Klimaschutzleitlinie auf. Das Siegel bezeichnete er als „Freundschaftskuss“ für das Engagement.

Patrick Seidel dankte den Stadtwerken und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit und konnte Wolfgang Bühring beruhigen, was den durch die LED-Umstellung verringerten Stromverbrauch angeht: „Wir werden in diesem Jahr das erste E-Auto anschaffen. Insofern wird der Verlust kompensiert.“

Über die Aktivitäten, die zur Verleihung des KISS-Siegels beim Tennisclub Dudenhofen führten, berichtete der dortige Ortsbeigeordnete Dr. Hartmut Lardon. Zwischen Speyer-West und Dudenhofen gelegen fällt der 1975 gegründete Verein mit seinen rund 300 Mitgliedern ins Versorgungsgebiet der SWS. In den zurückliegenden Jahren sei der Energiebedarf ausgiebig hinterfragt worden, so der Beigeordnete.

Ergebnis waren auch dort LED-Lampen und Bewegungsmelder sowie Zeitschaltuhren. Hinzu kamen eine Hocheffizienzenergiepumpe zur Gasbrennwertheizung und – als Höhepunkt im Frühjahr 2019 – eine Photovoltaikanlage als Pachtmodell von den SWS mit einer Leistung von ca. 10 Kilowatt. „Die kostengünstige und umweltfreundliche Energieversorgung ist gesichert“, hob Dr. Hartmut Lardon hervor. Auch im Bereich der Haushaltsgeräte habe der Tennisclub auf die höchste Effizienzklasse zurückgegriffen. Erst zum zweiten Mal in der KISS-Geschichte wurde – nach dem AV 03 Speyer im Jahr 2017 – ein Verein ausgezeichnet.

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Tarifrunde: Lange Fahrerei zur Baustelle soll bezahlt werden

Speyer: Mehr Geld für 450 Bauarbeiter gefordert

Volle Auftragsbücher, Rekordumsätze, langes Warten auf Handwerker – die Baubranche boomt: Davon sollen jetzt auch die 450 Bauarbeiter in Speyer profitieren. Für sie fordert die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in der anstehenden Tarifrunde ein Lohn-Plus von 6,8 Prozent – mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Für Azubis soll es 100 Euro mehr pro Monat geben. Außerdem verlangt die IG BAU, dass lange Fahrzeiten zur Baustelle bezahlt werden. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern begannen am 19. März in Berlin.

„Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger sind extrem gefragt. Gerade im Wohnungsbau verschärft sich der Mangel an Fachkräften. Aber die bekommt man nur, wenn die Arbeit auf dem Bau attraktiver wird“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Große Baufirmen, aber auch viele kleine Handwerksbetriebe in der Region stünden wirtschaftlich so gut da wie seit Jahren nicht mehr. „Wer heute nicht in bessere Löhne und Arbeitsbedingungen investiert, hat vielleicht morgen keine Facharbeiter mehr“, betont Wunderlich.

Ein entscheidender Punkt sei hier die Bezahlung der Pendelei: „Bauarbeiter verbringen teils mehrere Stunden am Tag im Auto, um zur Baustelle und zurück zu kommen. Das ist verlorene Lebenszeit. Dabei wechseln die Baustellen ständig. Bauleute können sich – anders als die meisten Pendler – vorher nicht auf den nächsten Einsatzort einstellen“, sagt Carsten Burckhardt, der für die IG BAU die Verhandlungen führt. In der Tarifrunde will die Gewerkschaft deshalb erstmals eine generelle Entschädigung der sogenannten Wegezeiten durchsetzen.

Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz sieht großes Potential für ein „kräftiges Lohn-Plus“: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erreichten die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe im vergangenen Jahr mit 86 Milliarden Euro den höchsten jemals gemessenen Wert. In einem aktuellen Konjunkturbericht spricht die Bundesbank von einer „außerordentlich guten Auftragslage“, mit der Bauunternehmen ihre „Margen beträchtlich ausgeweitet“ hätten. Für das laufende Jahr rechnen Bauindustrie und ‑handwerk mit einem Umsatzplus von mindestens fünf Prozent.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
12.04.2020

Focus Money zeichnet SWS aus

Bester Stromversorger – Region Speyer

Speyer – Focus Money hat in Kooperation mit der Statista GmbH im „Energie-Atlas Deutschland“ ein Ranking der besten Stromversorger Deutschlands erstellt. Die Ergebnisse liegen aktuell vor. Für die Region Speyer belegen die Stadtwerke Speyer (SWS) den ersten Platz und wurden als „Bester Stromversorger“ ausgezeichnet. In der Region Ludwigshafen nehmen die SWS den zweiten Platz ein. Zum ersten Mal haben die Kooperationspartner für den Untersuchungszeitraum 2019/2020 die Region Speyer mit in die Auswahl einbezogen.

Zum Procedere: Deutschlandweit wurden aus 175 Regionen die jeweils fünf besten Stromversorger ermittelt. In jeder Region traten Regionalversorger als auch überregionale Anbieter den Vergleich an. Die meisten getesteten Regionen liegen in Nordrhein-Westfalen (52), gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg (je 22). In Rheinland-Pfalz fiel die Auswahl auf die Städte Bad Kreuznach, Bitburg, Kaiserlautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Neuwied, Speyer, Trier und Worms.

Insgesamt wurden 10.240 Personen online im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 8. August 2019 zu ihren eigenen und sonstigen, ihnen bekannten Stromanbietern befragt. Um die Leistungsfähigkeit der Unternehmen beurteilen zu können, hat Statista neben der Kundenbewertung und der Weiterempfehlungsbereitschaft in einem umfangreichen Website- und Service-Test die Stromversorger im On- und Offline-Bereich sowie Angebotsmerkmale (Tarif-Offerten, Energieberatung, E-Commerce-Angebote etc.) unter die Lupe genommen und entsprechend bepunktet.

Details rund um die Stude sind zu finden untern: https://de.statista.com/page/energie-atlas-deutschland-2020

Stadtwerke Speyer GmbH
12.04.2020

Wirtschaft & Finanzen

Hochproduktion durch Corona | „Arbeitszeitvorschriften nicht aushebeln“

Lebensmittelindustrie arbeitet am Limit: 290 Beschäftigte in Speyer

Damit der Einkaufskorb nicht leer bleibt: Beschäftigte in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk arbeiten aktuell auf Hochtouren. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin.

Speyer – Sie sorgen für Nachschub im Supermarkt: Die rund 290 Menschen, die in Speyer in der Lebensmittelindustrie arbeiten, leisten in der Coronavirus-Pandemie einen entscheidenden Beitrag dafür, dass Essen und Trinken nicht knapp werden. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hingewiesen. „Überstunden und Extra-Schichten sind in der Lebensmittelindustrie schon seit Wochen an der Tagesordnung. Die Menschen arbeiten am Limit, damit Aldi, Lidl, Rewe, Edeka & Co. die Ware nicht ausgeht“, sagt Holger Winkow von der NGG-Region Pfalz. Die Politik habe dies erkannt und die Lebensmittelbranche für „systemrelevant“ erklärt. Bei den Beschäftigten allerdings tauchen gerade jetzt viele Fragen auf, so die Gewerkschaft.

„Klar ist, dass die Versorgung mit Lebensmitteln an der Industrie, aber auch am Bäcker- und Fleischerhandwerk nicht scheitert. Wenn Nudelregale einmal leer oder Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, dann liegt das vor allem an übertriebenen Hamsterkäufen und an Problemen in der Logistik“, macht Winkow deutlich. Scharfe Kritik übt der NGG-Geschäftsführer vor allem aber auch an den Vorgaben von Supermarktketten. Die Konzerne forderten von den Herstellern auf der einen Seite, in der Krise noch schneller und noch mehr zu produzieren. Zugleich wolle man die Preise drücken. „Das geht letztlich auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohnehin unter Volllast arbeiten“, so Winkow.

Da es, wie auch die Politik bestätigt, in der Lebensmittelindustrie derzeit keinerlei Versorgungsengpässe gibt, warnt die NGG vor geplanten einschneidenden Eingriffen in das Arbeitszeitgesetz. „Corona darf nicht dafür herhalten, die Höchstgrenzen bei der Arbeitszeit auszuhebeln. In Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen haben wir in der Lebensmittelindustrie längst die nötige Flexibilität, um Hochphasen zu stemmen. Sonst wären die Supermarktregale ja längst leer“, betont der Gewerkschafter. Gesetzliche Standards seien wichtig. Sonst leide am Ende die Gesundheit der Beschäftigten: „Wer eine 12-Stunden-Schicht in der Backwarenindustrie hinter sich hat, bei dem steigt die Unfallgefahr“, sagt Winkow. Das derzeit gültige Arbeitszeitgesetz setze ein klares Limit: nicht mehr als zehn Stunden am Tag und nicht mehr als 60 Stunden pro Woche.

Auch der richtige Arbeitsschutz sei mit Blick auf den laufenden Hochbetrieb in der Ernährungsindustrie und im Lebensmittelhandwerk „extrem ernst“ zu nehmen. „Die Firmen müssen dafür sorgen, dass genug Schutzkleidung da ist und die Abstandsregeln – etwa an Produktionsstraßen – eingehalten werden. Der Schutz vor Infektionen hat höchste Priorität“, so Winkow.

Die NGG rät Beschäftigten, die Missstände beobachten oder unter Überlastung leiden, sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat zu wenden. Umfassende ArbeitnehmerInfos zur Coronavirus-Pandemie – von der notwendigen Vorsorge am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber über die Kinderbetreuung und wichtige Azubi-Fragen bis hin zu Fieberkontrollen am Werkstor – hat die NGG online gestellt: www.ngg.net/corona

Mit einer digitalen Demonstration unter dem Motto #GesichterDerKrise gibt die NGG betroffenen Beschäftigten zudem die Möglichkeit, auf ihre Situation aufmerksam zu machen. Weitere Infos: www.facebook.com/GewerkschaftNGG

NGG-Region Pfalz
01.04.2020

Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen

Speyer – Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.

Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer. 

Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich. 

„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“. 

Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren. 

Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird. 

Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Zahl der Kurzarbeitsanzeigen vervielfacht sich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzender Detlef Scheele zur Lage am deutschen Arbeitsmarkt im März

Nürnberg / Deutschland – Die Anzeigen auf Kurzarbeit, die bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgrund der aktuellen Lage eingehen, sind seit Beginn der Ausgangsbeschränkungen auf ein neues Höchstniveau angestiegen. Heute hat die BA gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine erste Auswertung für den März veröffentlicht. Demnach sind im März bundesweit rund 470.000 Anzeigen auf Kurzarbeit bei der BA eingegangen.

Zum Vergleich: Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich etwa 1.300 Betriebe pro Monat Kurzarbeit an. Im Februar 2020 lag die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen noch bei 1.900. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch. Die Anzeigen kommen aus nahezu allen Branchen, anders als in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009, als vor allem das verarbeitende Gewerbe betroffen war. Branchenschwerpunkte sind unter anderem der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe. Die oben genannten 470.000 Anzeigen basieren auf einer Sonderauswertung der BA. Sie beinhalten die Anzeigen, die bis zum 27. März 2020 bei der BA eingegangen sind. Diese bilden aber nicht die amtliche Statistik ab.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bewältigung der Corona-Krise wird ein historischer Kraftakt. Wir sind dieser Krise ausgesetzt – aber nicht ausgeliefert. Trotz vieler Sorgen und Unsicherheiten haben wir auch Anlass zur Zuversicht. Wir haben einen der stärksten Sozialstaaten der Welt und wir haben in guten Zeiten Rücklagen gebildet für schwere Zeiten. Wir haben eine krisenfeste Demokratie, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Schutzprogramm auf den Weg gebracht hat. Und wir haben Millionen von Krisenhelden, die über sich hinauswachsen – in den Krankenhäusern, aber auch in der Nachbarschaft. Gemeinsam werden wir unser Land sicher durch die Krise bringen. Mit Wirtschaftshilfen, Kurzarbeit, Lohnfortzahlungen für Eltern, deren Kinder derzeit nicht in Schule oder Kita betreut werden können und mit unserem Sozialschutzpaket, unter anderem für Soloselbständige, unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger nach Kräften. Unsere Ziele sind: Der Schutz der Gesundheit, die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Gewährleistung sozialer Sicherheit.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA: „Kurzarbeit ist das Mittel der Wahl in dieser historischen Herausforderung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Wir helfen Unternehmen, ihre Beschäftigten zu halten und sichern die Arbeitsplätze der Menschen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit ein wichtiger Stabilitätsanker für Wirtschaft und Sozialstaat. Wenngleich wir noch nicht seriös prognostizieren können, wie viele Personen von Kurzarbeit betroffen sein werden, rechnen wir damit, dass ihre Zahl deutlich höher ausfallen wird als in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals hatten wir in der Spitze 1,4 Millionen Kurzarbeitende. Wir haben hierfür bereits jetzt überplanmäßig rund 10 Milliarden Euro zusätzlich bei unserem Verwaltungsrat und dem Bundesarbeitsministerium beantragt. Niemand muss fürchten, kein Geld zu erhalten. Kurzarbeitergeld ist eine Pflichtleistung, die in jedem Fall ausgezahlt wird.“

Um eingehende Fragen und Anträge schnell und umfassend beantworten und bearbeiten zu können, hat die BA ihre Organisation kurzfristig umgebaut. Sie fokussiert zurzeit auf die Beratung zur Kurzarbeit und die rasche Leistungsgewährung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Grundsicherung.

Dafür werden unter anderem im Moment die Teams, die Kurzarbeit abrechnen, in einem ersten Schritt von knapp 800 auf rund 4.500 Personen verstärkt. Außerdem sind inzwischen gut 18.000 Kolleginnen und Kollegen in der telefonischen Beratung tätig – regulär sind es etwa 4.000. Das Telefonnetz der BA wurde technisch deutlich erweitert; neben den bekannten Service-Hotlines gibt es nun auch lokale Rufnummern für Betroffene.

Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld können schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.

Informationen zum Thema Kurzarbeit und zu den erleichterten Regelungen finden Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auch auf den Internetseiten der BA sowie des BMAS unter www.arbeitsagentur.de und www.bmas.bund.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Der Arbeitsmarkt im März 2020

Vor Verschärfung der Corona-Krise jahreszeitlichbedingter Rückgang der Arbeitslosigkeit.

Nürnberg / Deutschland – Durch die Corona-Pandemie ist die deutsche Wirtschaftsleistung eingebrochen, und das öffentliche Leben kam zunehmend zum Stillstand. Dies hinterlässt deutliche Spuren in allen Bereichen der Wirtschaft. In den Arbeitsmarktzahlen konnte sich die aktuelle Verschärfung der Corona-Krise noch nicht widerspiegeln, weil die Angaben bis zum 12. März reichen und damit die jüngste Entwicklung nicht umfassen. Detlef Scheele, Vorsitzender des Vorstands der BA, und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil informieren am 31.03.2020 um 14.00 Uhr über die aktuelle Situation. Die gemeinsame Pressekonferenz wird in der Bundespressekonferenz stattfinden.

  • Arbeitslosenzahl im März: -60.000 auf 2.335.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +34.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Februar auf März jahreszeitlich bedingt um 60.000 auf 2.335.000 gesunken. Die aktuelle Entwicklung auf den Arbeitsmarkt spiegelt sich in diesen Zahlen noch nicht wider, da der Zähltag für die Statistik vor der Verschärfung der Corona-Krise lag. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den März ein leichtes Plus von 1.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 34.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote ist um 0,2 Prozentpunkte auf bei 5,1 Prozent gesunken und hat sich im Vergleich zum März des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 1.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im März 2020 bei 3.287.000 Personen. Das waren 35.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 447.000 gestiegen. Insgesamt waren im Januar nach hochgerechneten Angaben der BA 33,60 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Dezember auf Januar ein Anstieg um 52.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften gibt im Vorjahresvergleich weiter deutlich nach. Im März waren 691.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 106.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2020 um 3 Punkte auf 113 Punkte. Er liegt damit 20 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

842.000 Personen erhielten im März 2020 Arbeitslosengeld, 72.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.747.000. Gegenüber März 2019 war dies ein Rückgang von 255.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis März 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 369.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 27.000 weniger als vor einem Jahr. Da die Daten zum Berichtsmonat März die Ausbildungsmarktlage bis zum Stichtag 12. März 2020 widerspiegeln, sind noch keine Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen. Am häufigsten waren Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (29.000) sowie Verkäuferinnen/Verkäufer (19.000) und Kaufleute für Büromanagement mit 17.000 Ausbildungsangeboten. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020

Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen

Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen

Berlin / Speyer – Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.

„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und – in letzter Konsequenz – existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.  

Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist:

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
  • das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.

Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:

Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.

Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2020

Der Gesetzgeber hat aufgrund der aktuellen Lage ein Sozialschutzpaket beschlossen. Es erleichtert den Zugang zu Leistungen der sozialen Grundsicherung.

Aussetzen der Vermögensprüfung

Nürnberg / Deutschland – Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten sechs Monaten behalten. Erst danach greifen wieder die bislang geltenden Regelungen für den Einsatz von Vermögen.

Übernahme der Kosten der Unterkunft

Wenn ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt, übernimmt das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten. Diese Kosten werden bei Neuanträgen, die vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 beginnen, für die Dauer von sechs Monaten in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

Kein Weiterbewilligungsantrag notwendig

Grundsicherungsleistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Für Kunden, die aktuell schon Leistungen beziehen, gilt folgendes: Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Kunden brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge gibt es unter: www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung
Seit heute ist auch eine Sonderhotline für Selbständige, Freiberufler und alle Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 0800 – 4 5555 23 und ist auch auf der Internetseite zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
01.04.2020