Wir feiern 60 Jahre Realschule plus Kandel – feiern Sie mit!
Die Realschule plus Kandel kann auf eine lange Tradition mit vielen wunderbaren Geschichten zurückblicken und darf in diesem Jahr bereits ihr 60-jähriges Bestehen feiern.
Dieses Jubiläum möchten wir gerne mit allen Menschen verbringen, die die RS+K besucht, über Jahre geprägt und liebevoll begleitet haben. Kurz mit all denen, die unsere Schule zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Aus diesem Grund möchten wir alle ehemaligen RS+Kler recht herzlich einladen, am
Freitag, den 10.06.2022 um 16 Uhr
unser Gast zu sein und Teil unserer Jubiläumsfeier zu werden. Damit wir besser planen können, wäre es schön, wenn Sie sich per Mail an 60.geburtstag@rsplus-kandel.debis spätestens 01.06.2022 zu unserem Fest anmelden würden.
Wir freuen uns auf eine schöne „Geburtstagsparty“ mit ganz vielen Gästen!
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2022
Landkreis spendet „Loschter Handkees Dudde“ für Germersheimer Tafel
100 „Loschter Handkees Dudde“ und ein großer Laib Bauernbrot – mit diesem Präsent kam Landrat Dr. Fritz Brechtel am heutigen Vormittag zur Germersheimer Tafel. „Wir unterstützen damit sowohl den Lustadter Verein, der in diesem Jahr erneut auf die Austragung des traditionellen Handkeesfeschtes verzichten muss; und wir tun gleichzeitig etwas Gutes für die Tafel-Kunden, die sich heute über diese sicherlich außergewöhnliche Überraschung freuen dürfen“, so Landrat Brechtel.
Tafel-Vorsitzender Werner Seessle bedankte sich im Namen des Tafelvereins bei den Initiatoren dieser Idee und berichtete in diesem Zusammenhang, dass die „Bedarfsgemeinschaft im nördlichen Teil des Landkreises“ inzwischen die 500er-Marke geknackt hat. „Ein trauriges Ergebnis“, findet Landrat Brechtel und hofft, mit dieser kleinen regionalen Spezialität, bestehend aus einem „Handkees“, Zwiebeln, Radieschen, Margarine und einigen Scheiben Bauernbrot, den bedürftigen Menschen zumindest kurzfristig ein Lächeln ins Gesicht zaubern zu können. Auch Anette Kloos, Vorsitzende des Loschter Handkeesfescht-Vereins, freut sich über diese zusätzliche Einnahmequelle und hofft, dass es im nächsten Jahr nach dreijähriger Corona-Abstinenz wieder möglich sein wird das Fest auf traditionelle und herkömmliche Art und Weise ausrichten zu können. In diesem Jahr mussten die Verantwortlichen erneut auf die Alternative der „Handkees Dudde“ zurückgreifen.
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Arthur Jung / Kreisverwaltung Germersheim 29.04.2022
Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz ruft auf: Jetzt bewerben für landesweiten »Pioniergeist«-Gründerwettbewerb
Pioniergeister 2022 gesucht: Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz ruft Existenzgründerinnen und Existenzgründer aus der Region dazu auf, sich für den landesweiten „Pioniergeist“-Gründerwettbewerb zu bewerben. Teilnehmen kann, wer sich in den vergangenen fünf Jahren selbständig gemacht bzw. ein Unternehmen übernommen hat oder in diesem Jahr ein Unternehmen gründen bzw. übernehmen wird. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen „Pioniergeist“-Wettbewerbe, die bisher keine Preisträgerinnen bzw. Preisträger waren, dürfen sich erneut bewerben.
Der Gründerpreis wird von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, den Volksbanken Raiffeisenbanken im Land und dem SWR Fernsehen ausgerichtet. Auf die Siegerinnen und Sieger warten Preisgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro sowie die Chance, durch die Berichterstattung zum Wettbewerb mit der eigenen Gründungsidee öffentlich präsent zu sein. Darüber hinaus vergeben die Business Angels Rheinland-Pfalz wieder einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro für die beste Gründungsidee.
Bereits zum 24. Mal wird der Preis in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vergeben.
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Wettbewerb finden sich online unter www.pioniergeist-rlp.de. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2022.
Die Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz setzt sich zusammen aus der Stadt Landau in der Pfalz, den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim, der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz und der Handwerkskammer der Pfalz. Gegründet wurde sie im Jahr 1998 mit dem vorrangigen Ziel der Koordinierung von Marketingaktivitäten in der Wirtschaftsregion Südpfalz.
Text: Arbeitsgemeinschaft Wirtschaftsförderung Südpfalz Grafik: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz 28.04.2022
Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2023
Antragszeitraum Frühjahr 2022: 2. – 31. Mai 2022
Antragszeitraum Herbst 2022: entfällt
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2023 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, gestellt werden. Die Antragsfrist für den Teil 1 des Antragsverfahrens ist vom 2. bis 31. Mai 2022 möglich.
Bitte beachten: Für den Teil 1 ist dieses Jahr nur diese eine Antragsfrist vom 2. bis 31. Mai 2022 vorgesehen. Der Antragszeitraum im Herbst entfällt.
Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2022 oder im Frühjahr 2023 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren, verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden.
Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist.
Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Für Pflanzungen ab 2023 werden die Maßnahmen „Anpassung der Zeilenbreite“ für die Anbaugebiete Ahr, Mittelrhein und Mosel sowie „Pflanzung von „Halb- oder Hochstammreben“ in allen Anbaugebieten neu eingeführt. Dafür ist das Antragsverfahren Teil 1 bereits ab 2022 zu ändern. Im Antrag Teil 1 muss nun verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2023 spätestens zum 30. Juni 2023 (einzige Frist) erfolgt sein. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden. Dies regelt die Übergangsvorschrift der VO (EU) 2021/2117.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober per Rodebescheid durch die Kreisverwaltung.
Das Bundesverdienstkreuz für Heinrich (Heiner) Butz aus Bellheim
„Heiner Butz ist jetzt verdienter Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande. Dazu gratuliere ich von ganzem Herzen und freue mich aufrichtig, dass Heiner Butz endlich diese Anerkennung erhalten hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Mit dem Verdienstkreuz am Bande wird die Anerkennung der Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl zum Ausdruck gebracht wird. Überreicht wurde der Orden an Heiner Butz aus Bellheim am Donnerstag, 28. April 2022, von Innenstaatssekretär Randolf Stich. Bereits vor einigen Jahren hatte Landrat Dr. Brechtel diese Auszeichnung angeregt.
„Soweit ich zurückdenken kann ist, Heiner Butz für die Menschen im Landkreis und weit darüber hinaus im Einsatz, früher als Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim und stets als überaus engagiertes Mitglied im Deutschen Roten Kreuz“, berichtet Landrat Brechtel. „Heiner Butz ist immer zur Stelle, wenn seine organisatorischen und psycho-sozialen Fähigkeiten sowie sein enormes Netzwerk gebraucht werden, vor allem im Katastrophenschutz unseres Landkreises. Ich habe noch nicht erlebt, dass er nicht federführend oder unterstützend dabei ist, wenn Themen, Krisen, Notfälle aufkommen.“ „Wenn ich helfen kann, tu ich das“, fasst Heiner Butz sein Engagement knapp zusammen, „Das Deutsche Rote Kreuz verfügt über ein großes Spektrum an Wissen und Material, dem DRK gehören viele hilfsbereiten Menschen an. Aber alleine geht es nicht. In Zusammenarbeit mit allen anderen Hilfsorganisationen und offiziellen Stellen macht es letztlich doch Freude, gezielt und mit gebündelten Kräften für wichtige und gute Sachen einzustehen, kurzum: Menschen zu helfen!“
Heiner Butz war bzw. ist im Deutschen Roten Kreuz in zahlreichen Leitungsfunktionen und Gremien auf Orts-, Kreis-, Bezirks, Landes- und Bundesverbandsebene aktiv. So war er u.a. 22 Jahre lang Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Bellheim, Vorstandsmitglied des Kreisverbandes sowie 18 Jahre lang Landesbeauftragter für Psychosoziale Notfallversorgung. Insbesondere die Betreuung von Menschen in Ausnahmesituationen ist ihm eine Herzensangelegenheit, weshalb er den Aufbau von Betreuungs-, Sanitäts- und Kriseninterventionsteams immer vorangetrieben und aktiv die Ausbildung übernommen hat. Vieles, das auf Orts- oder Kreisebene begonnen hat, konnte der 71-Jährige auf die Landes- oder Bundesebene weitertragen. „Gute Idee und Konzepte fanden auch andernorts Anklang und wurden umgesetzt. So passte er beispielsweise auch für den Kreis sein allgemeingültiges Konzept der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) für Amoklagen an Schulen und für eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene an“, berichtet Landrat Brechtel.
In die Kreisverwaltung kam Heiner Butz 1975 als Anwärter im gehobenen nichttechnischen Dienst. U.a. war er dann Verwaltungsleiter des damaligen Kreiskrankenhauses in Germersheim, später auch kommissarisch in Kandel, wurde schließlich Datenschutzbeauftragter und bis zu seiner Freistellungsphase im Zentralbereich „Finanzen, Neue Steuerung“ u. a. mit der Erarbeitung und Weiterentwicklung betriebswirtschaftlicher Instrumente und Strukturen sowie in der Finanzplanung und im Finanzcontrolling beauftragt. Engagiert für die Verwaltung und für den Katastrophenschutz im Kreis ist er bis heute, auch als Mitglied des Katastrophenschutzstabes. In seiner Brückenfunktion zwischen Kreis und DRK übernahm Butz z.B. ehrenamtlich die Planung, den Aufbau und die Projektleitung der Jugendhilfeeinrichtung „Insel der Zuversicht“ in Wörth für rund 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Im Zuge der Corona-Pandemie wurde er fester Teil des Krisenstabes, installierte schnell ein Sorgentelefon für Menschen in häuslicher Quarantäne, entwickelte das Projekt „Testen an Schulen“ als Modell für Rheinland-Pfalz. Schon zuvor unterstützte er die Einrichtung und den Betrieb der Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer in der Südpfalzkaserne. Und auch in der aktuellen Situation, in der Menschen aus der Ukraine fliehen müssen und in der Südpfalz ankommen, ist Heiner Butz mit federführend in der Planung und Realisierung der „Übergangs-Unterkunft für Geflüchtete“ in der ehemaligen Förderschule in Wörth.
Auch bei Katastrophen, Notfällen und Ausnahmesituationen über den Grenzen des Landkreises hinaus, war Butz zur Stelle: Beispielsweise als Einsatzleiter bei der Betreuung von Übersiedlern aus der DDR 1989 oder auch als Koordinator der Notfallnachsorge für Heimkehrer und Opfer der Flutkatastrophe in Südasien im Dezember 2004. Bei der Brandkatastrophe 2008 in Ludwigshafen, bei der neun Kinder und Erwachsene zu Tode kamen, und bei der Gasexplosion mit 17 zum Teil schwer verletzten Feuerwehrkameraden in Harthausen leitete er den Unterabschnitt Betreuung und PSNV.
Sein Engagement wurde bis dahin mit folgenden Ehrungen gewürdigt: Landesverdienstmedaille des DRK (Oktober 1996), Ehrenzeichen des DRK (Dezember 1996), Medienpreis „Ehrensache“ des SWR (2001), Fluthelfermedaille des Bundesverteidigungsministers (2004) und Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt (2004) für den Verdienst beim Einsatz bei der Elbflut 2002.
„In Stunden oder Tage lässt sich das Engagement von Heiner Butz nicht beziffern“, fasst Landrat Brechtel zusammen, „auch nicht in einer Zahl versorgter Personen, Gesprächen oder abgehaltenen Seminaren. Vielleicht aber in einer Größe, die bei allem, was er tut, sicherlich das Wichtigstes ist: Sein Engagement basiert auf einem großen Herzen für die Menschen, auf der Fähigkeit, Mitgefühl auch in schweren Stunden in gezielte Hilfe umzusetzen und ein Temperament, das alle anderen um sich herum mitreißen lässt. Lieber Heiner, hierfür Danke ich Dir im Namen des Landkreises Germersheim und auch ganz persönlich. Herzlichen Glückwunsch zum Bundesverdienstkreuz am Bande!“
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz 28.04.2022
Nächste Sitzung des Kreisrechtsausschusses
Die nächste öffentliche Sitzung des Kreisrechtsausschusses findet am Mittwoch, 4. Mai 2022, ab 8.30 Uhr, unter dem Vorsitz von Kreisverwaltungsoberrat Daniel Gropp (TOP 1 bis 3) und Rechtsassessor Till Rauland (TOP 4), im Sitzungssaal, Raum 9.08 im 9. Obergeschoss der Kreisverwaltung Germersheim, Außenstelle 17-er-Straße 1, 76726 Germersheim, statt.
Es gilt die 3 G-Regel. Außerdem besteht für Teilnehmende die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske.
Kreisverwaltung Germersheim 27.04.2022
Landkreis Germersheim spendet medizinisches Material in die Ukraine
Direkter Hilfstransport über den Verein „Medizinische Krisenhilfe Pirmasens“
Der Landkreis Germersheim hat Material für die medizinische Versorgung in der Ukraine gespendet, das im Rahmen der Corona-Pandemie u.a. für den Aufbau des Notfallhilfekrankenhauses beschafft und nicht anderweitig genutzt wurde oder wird. Die Sachspende umfasst Beatmungsgeräte, ein Ultraschallgerät, Steckbeckenspüler, Rollstühle sowie medizinisches Verbrauchsmaterial wie Infusionsbesteck, Katheter und Sauerstoffbrillen/-masken.
„Bei uns liegt das Material vorrätig herum, in der Ukraine wird es dringend benötigt. Daher haben wir uns entschieden, es gezielt über einen Hilfstransport in das Kriegsgebiet zu spenden. Über diesen Hilfstransport können wir sicher davon ausgehen, dass das Material dort ankommt, wo ein dringender Bedarf besteht“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die Spende geht an den neu gegründeten Verein „Medizinische Krisenhilfe Pirmasens“, der sich speziell für die medizinische Versorgung in Kriegs- und Krisengebieten einsetzt. Der Verein wurde aufgrund einer Initiative von Mitarbeitern des Krankenhauses Pirmasens gegründet und bringt damit auch Fachkenntnisse für die medizinische Versorgung mit. Für Lieferungen in die Ukraine macht sich der Verein die Kenntnisse und Netzwerke von medizinischen Fachkräften mit ukrainischen Wurzeln zunutze, um bedarfsgerecht medizinisches Versorgungsmaterial an die Orte zu bringen, an denen es benötigen wird.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Wohngeldbehörde, BAföG-Stelle sowie Sachbereich Bildung und Teilhabe ziehen um
Die Wohngeldbehörde, BAföG-Stelle und der Sachbereich Bildung und Teilhabe (Fachbereich Soziale Hilfen der Kreisverwaltung Germersheim) ziehen von der 17er-Straße 1 in die Bismarckstr. 4 in Germersheim und sind deshalb am 4. Mai 2022 nicht erreichbar.
Ab 5. Mai 2022 sind die Mitarbeitenden in der Bismarckstr. 4, Erdgeschoss, zu den gleichen Öffnungszeiten wir bisher (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr sowie Dienstag 13.30 bis 16 Uhr und Donnerstag, 13.30 bis 18 Uhr) unter Beachtung der geltenden Corona-Regeln zu erreichen.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Reaktivierung von südpfälzischen Bahnstrecken: Beispielrechnungen nach neuem Verfahren stimmen positiv
Weitere, vorsichtig positive Signale sehen die Verantwortlichen in der Südpfalz in Sachen Reaktivierung von südpfälzischen Bahnstrecken. „Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass die Berechnung des Kosten-Nutzen-Faktors für ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen auf den voraussichtlich neuen Grundlagen höher ausfällt als nach den bisher gültigen Kriterien – und zwar bei 12 von 12 geprüften Testfällen“, berichten Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Bei zwei Drittel der untersuchten Fälle konnte sogar eine Verbesserung der Nutzen-Kosten-Verhältnisse auf mehr als das Doppelte erreicht werden“, zitieren die drei aus den Projektergebnissen.
Durchgerechnet wurden die Testfälle von der Intraplan Consult GmbH und der Verkehrswissenschaftlichen Institut Stuttgart GmbH im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums. Die vielversprechenden Ergebnisse wurden in der Südpfalz durch ein Sonderrundschreiben des Landkreistags bekannt. „Leider ist bei den untersuchten Beispielen keines aus Rheinland-Pfalz dabei. Immerhin sind Projekte im ländlichen Raum und Reaktivierungsprojekte darunter. Also durchaus Vergleichbares mit unserem Vorhaben der Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Germersheim und Landau“, halten die beiden Landräte und der OB fest. „Wir interpretieren die Untersuchungsergebnisse so, dass die zahlreichen Vorteile von Bahnreaktivierungen in jedem Einzelfall künftig angemessen berücksichtigt werden können.“ Sie verweisen des Weiteren darauf, dass gemäß der Veröffentlichung dieser Untersuchungsergebnisse künftig voraussichtlich ein vereinfachtes Bewertungsverfahren für Reaktivierungen zur Verfügung stehen wird.
Seitens des Bundesverkehrsministeriums steht nun noch die formale Veröffentlichung der finalen Verfahrensanleitung für das neue Verfahren der Standardisierten Bewertung aus. Darauf basierend soll dann auch in der Südpfalz neu berechnet werden, ob sich die Reaktivierung der angedachten Strecke zwischen Germersheim und Landau lohnt. Auch für die Strecke zwischen Landau und Herxheim (und weiter bis nach Rülzheim) wird mit den neuen Kriterien nochmals eine Kosten-Nutzen-Untersuchung durchgeführt werden. Wenn sich die Reaktivierung einer oder beider südpfälzischen Bahnverbindungen nach neuen Kriterien lohnt, dann könnten die Infrastrukturmaßnahmen angegangen werden und Züge auf die Schienen zurückkehren. Angekündigt war die neue Verfahrensanleitung des Bundes für das erste Quartal 2022, zum Teil war auf das zweite Quartal verwiesen worden.
Seefeldt, Brechtel und Hirsch hatten sich mit Blick auf die Strecke mehrfach beim Bund für die Modernisierung der Bewertungskriterien eingesetzt. Denn nur mit zeitgemäßen Kriterien, die den Nutzen von Bahnstrecken in den Bereichen Klimaschutz, Verkehrsverlagerung, Daseinsvorsorge sowie in weiteren Aspekten angemessen wiederspiegeln, rücken Reaktivierungsprojekte in den Bereich des Möglichen.
Im Detail: Weder die Reaktivierung der Strecke Landau-Herxheim(-Rülzheim) noch die Reaktivierung der Strecke Landau-Germersheim würden nach den derzeitigen Bewertungsvoraussetzungen („Version 2016“) einen Nutzen-Kosten-Quotienten über dem Wert von „1“ erreichen. Das neue Bewertungsverfahren trägt die Bezeichnung „2016+“. Dabei wird zwar der Preisstand unverändert aus dem Jahr 2016 übernommen. Allerdings werden unter anderem für die CO2-Emissionen neue Bewertungsansätze verwendet. Galt noch bei der Untersuchungen der Strecken im vergangenen Jahr ein Wert von 149 Euro je Tonne, wird der Wert nun auf 670 Euro je Tonne CO2-Emissionen erhöht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 26.04.2022
Albert-Haueisen-Kunstpreis: noch bis 23. Mai bewerben
Preisgeld von 7.000 Euro für Kunstschaffende aus den Regionen Baden-Württemberg, Elsass und Rheinland-Pfalz
Zum 21. Mal schreibt der Landkreis Germersheim zusammen mit dem „Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V.“ den „Albert-Haueisen-Kunstpreis“ aus. Der mit insgesamt 7.000 Euro dotierte Kunstpreis wird gemeinsam für Malerei, Grafik und Plastik vergeben. „An der Ausschreibung können sich alle Künstlerinnen und Künstler beteiligen, die in Rheinland-Pfalz, in Baden-Württemberg oder im Elsass wirken. Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Das Preisgeld wird gestaffelt in Form eines Haupt- (5.000 Euro) sowie eines Förderpreises (2.000 Euro) vergeben. Die Bewerbungen für die Vorjury sind bis spätestens 23. Mai 2022 an die Kreisverwaltung Germersheim, Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V./KVHS, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, zu richten.
Die Preisvergabe wird am Sonntag, 18. September 2022, 11 Uhr, im Rahmen der Eröffnung der Prämiierungsausstellung im „Zehnthaus“ in Jockgrim erfolgen. Die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter www.kreis-germersheim.de/haueisenpreis oder können unter Tel. 07274/53-319 angefordert werden.
Kreisverwaltung Germersheim 26.04.2022
Fit fürs Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit
Nächste Jugendleiterausbildung startet Ende Juni in Kandel
Kandel – Wer die Jugendleiter/innen-Card (JuleiCa) erwerben möchte, hat dazu im Juni/Juli Gelegenheit. In bewährter Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Germersheim e.V. bietet das Kreisjugendamt Germersheim dieses Seminar an. Anmelden können sich Interessierte ab 16 Jahren, die entweder bereits in der Jugendarbeit aktiv sind oder sich künftig ehrenamtlich in einem Verein engagieren möchten.
„Die Teilnehmenden erhalten im Rahmen der Schulung wichtige Informationen, die zur Durchführung von Freizeiten oder bei der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen grundlegend sind“, so der Erste Kreisbeigeordneter und Jugenddezernent Christoph Buttweiler. Inhalte sind daher u.a. die Aufsichtspflicht und Haftung, Konfliktmanagement und Kommunikation sowie das Anleiten von Gruppenspielen.
„Neben der Vermittlung theoretischer Grundlagen werden auch viele Praxissituationen eingeübt um den Ehrenamtlichen die Umsetzung in den Gruppenleiter-Alltag zu erleichtern“, ergänzt die Leiterin des Jugendamtes, Denise Hartmann-Mohr.
Die Mühen der Ausbildungen und des gesellschaftlichen Engagements sollen sich nach Meinung des Jugenddezernenten Buttweiler aber auch lohnen: „Neben den Anregungen für die Jugendarbeit erhalten deshalb alle Teilnehmenden als Qualifikationsnachweis die bundesweit anerkannte und legitimierte Jugendleiter/innen-Card `JuleiCa´, die mit vielen regionalen und überregionalen Vergünstigungen verbunden ist.“
Die Schulung findet am 24./ 25.06.22 (Fr, Sa), am 15./16.07.22 (Fr, Sa) sowie am 17.09.22 (Sa) in den Räumen des Jugendzentrums Kandel statt. An den Freitagsterminen beginnt die Schulung jeweils ab 18 Uhr. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person. Zum Erwerb der „JuleiCa“ ist die Teilnahme an allen Seminartagen erforderlich. Anmeldung beim Kreisjugendamt Germersheim, Jeanette Zikko-Giessen und Heike Hafner, Tel. 07274/53-372, E-Mail: kreisjugendpflege@kreis-germersheim.de.
„Wir sehen die Bedeutung der französischen Spracharbeit in unseren Kitas als Teil der guten deutsch-französischen Nachbarschaft“, erklärten Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler nun auch nochmals in der Sitzung des Kreisausschusses aufgrund einer Anfrage der SPD zur möglichen Weiterführung dieses Angebots im Zuge der Änderungen durch das Kita-Zukunftsgesetz ab 1. Juli 2021.
„Daher“, so Buttweiler, „wäre es sehr wünschenswert, wenn die französische Spracharbeit in Kitas weitergeführt werden könnte. Im Entwurf des Sozialraum-Budget-Konzeptes hat der Kreis u. a. auch einen personellen Bedarf für Erziehungskräfte für die französische Spracharbeit vorgesehen, die von einem Kita-Träger bedarfsgerecht beantragt werden können. Was verwaltungsseitig möglich ist, wird veranlasst werden, um im Pamina-Raum auch in den Kitas das deutsch-französische Miteinander weiter zu stärken.“
Der Erste Kreisbeigeordnete machte aber auch nochmals deutlich, was die Fachleute des Jugendamtes bereits allen Trägern von Kitas und auch den Mitgliedern des Jugendamtes dargelegt haben: „Im Zuge der Kita-Novelle werden bisher gesondert ausgewiesene Förderstränge in die künftigen Landeszuwendungen integriert. Bspw. entfällt der Förderstrang, für französische Fachkräfte. Durch den vorgenommenen Systemwechsel in der bisherigen Förderung, kann es dazu kommen, dass für andere Bereiche Schwerpunkte gesetzt werden bzw. gesetzt werden müssen (z.B. Kita-Sozialarbeit) und das möglicherweise zu Lasten der französischen Fachkräfte geht.“
Der Systemwechsel durch die Gesetzesänderung verlangt, dass bestimmte Bedarfe priorisiert berücksichtigt werden müssen. „Es kann also sein, dass Gelder nicht mehr für Spracharbeit ausreichen, wenn Träger der Kitas andere dringende Bedarfe und Notwendigkeiten für ihre Kitas in ihrem Sozialraum sehen und bei den Jugendämtern beantragen“, ergänzt Buttweiler. Grundsätzlich hat die Kreisverwaltung Germersheim die derzeitigen Bedarfe an Sprachangebot in aktuell sechs Kitas im Kreis in die Planung genommen.
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Wahltermin für Wahlkreis 51 wird möglicherweise verschoben
Landtagskandidat Jürgen Strantz tödlich verunglückt – Landrat bekundet Beileid
„Den Hinterbliebenen drücke ich mein herzlich empfundenes Beileid aus. Ich wünsche ihnen Kraft und Halt für die kommende Zeit. Das ist mir an dieser Stelle am wichtigsten“, äußert sich Landrat Dr. Fritz Brechtel zum tödlich verunglückten Landtagskandidaten Jürgen Strantz, der für die Partei DIE LINKE im Wahlkreis 51 angetreten war.
Da kein Ersatzkandidat für Strantz auf der Liste stand, bedeutet sein Tod voraussichtlich auch für die Landtagswahl am 14. März 2021 erhebliche Änderungen. Sicher ist, dass ein Termin für eine sog. Nachwahl festgelegt werden muss. Dieser Termin könnte theoretisch auch am 14. März sein, spätestens aber sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin. Zunächst muss sich aber DIE LINKE zu einem möglichen neuen Bewerber erklären. Dieses Gespräch wird voraussichtlich morgen stattfinden. Wird ein neuer Kandidat benannt, beginnt das Prozedere wie beispielsweise Wahlausschusssitzung und öffentliche Bekanntmachung von vorne. Neue Wahlunterlagen müssen in jedem Fall gedruckt werden.
Aktuell klärt die Kreisverwaltung zusammen mit dem Landeswahlleiter alle notwendigen Konsequenzen und den rechtlichen Rahmen unter Berücksichtigung des Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der Landeswahlordnung (§ 70).
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Elternbeiträge für Kinderbetreuung im Januar und Februar werden teilweise erlassen
Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege in den Monaten Januar und Februar nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge für die beiden Monate nicht bezahlen. Der Kreisausschuss hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings ist diesmal die Entscheidungsgrundlage eine entscheidend andere: Diesmal hat das Land vorgegeben – anders als beim ersten Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs bei dringendem Bedarf´ laufen muss, wobei gleichzeitig über die Coronaverordnung des Landes an die Eltern appelliert wird, ihre Kinder zu Hause lassen. Für die Träger heißt das, dass sie alle Angebote offenhalten müssen und nicht nur einen Notbetrieb anbieten können“, erklärt der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Kreisausschuss beschließt: Alte Boote für den Katastrophenschutz werden ersetzt
Landrat dankt den Mitgliedern der Facheinheit Wasser für fachliche Unterstützung
Für den Katastrophenschutz entlang des Rheins werden drei neue Mehrzweckboote angeschafft. Das hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung Mitte Februar beschlossen. Mit dieser Anschaffung werden die in die Jahre gekommen Boote in Germersheim, Leimersheim und Wörth ersetzen. Für die Beschaffung der drei Mehrzweckboote sind 300.000 Euro im Kreishaushalt 2021 eingeplant
Die Städte Wörth und Germersheim müssen aufgrund ihrer Hafenanlagen jeweils ein Mehrzweckboot vorhalten. Der Landkreis Germersheim beteiligt sich an der Beschaffung der neuen Mehrzweckboote der beiden Städte mit 50 Prozent an den Kosten, maximal mit einem Betrag von 60.000 Euro. Mit dem Beschluss des Kreisausschusses wird die Kreisverwaltung gemeinsam mit den Städten Germersheim und Wörth die weiteren Schritte, wie Ausschreibung und Anforderung von Landesmittel, gehen.
Das Mehrzweckboot, das bei der Feuerwehr in Leimersheim stationiert ist, ist ein kreiseigenes Boot Die Ersatzbeschaffung wird komplett vom Kreis finanziert, abzüglich eines noch zu beantragenden Landeszuschusses von voraussichtlich 30.000 Euro.
Pro Boot wird mit Anschaffungskosten von ca. 115.000 Euro gerechnet.
„Immer wieder sind die Boote im Einsatz, auch wenn Personen aus dem Rhein gerettet werden müssen“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Daher ist es wichtig, dass wir als Landkreis entlang des Rheins zusätzlich zu den Standorten in den beiden Häfen Wörth und Germersheim ein weiteres Mehrzweckboot einsatzbereit haben.“ In diesem Zusammenhang dankt der Kreischef der Arbeitsgruppe der Ehrenamtlichen, die für die Beschaffung der neuen Boote ein Leistungsverzeichnis erstellt haben: „Ihr Einsatz auch auf diesem Gebiet und ihre Fachkenntnis sind enorm wichtig!“
Im Vorfeld haben die Mitglieder der Facheinheit Wasser des Landkreises Germersheim ein Pflichtenheft erarbeitet, in diesem sind alle notwendigen Merkmale der Boote beschrieben. In diesem Ausschuss sitzen Fachleute der Feuerwehren, des THW und der DLRG. „Diese hervorragend vorbereitete Ausschreibung zielt auf drei baugleiche Boote ab, um auch hier bestmöglich wirtschaftlich auszuschreiben“, erklärt Landrat Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Neue Fahrzeuge für den Katastrophenschutz
Landrat Brechtel: Flexibles Konzept mit zwei Fahrzeugen und einem Abrollbehälter als Besprechungsraum
Für den Katastrophenschutz im Landkreis Germersheim werden zwei neue Einsatzleitwagen 1 angeschafft. Das haben die Mitglieder des Kreisausschusses Mitte Februar beschlossen. „Damit wird die Ausstattung des Katastrophenschutzes im Kreis weiter komplettiert“, berichtete Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Üblicherweise muss ein Landkreis als zuständige überörtliche Gefahrenabwehrbehörde einen Einsatzleitwagen 2 vorhalten. „Wir haben uns aber bewusst und in Abstimmung mit der ADD für eine Alternative entschieden. Einsatzleitwagen 1 sind kompakter und wendiger und in Verbindung mit einem Abrollbehälter wesentlich flexibler“, so Landrat Brechtel.
Der Einsatzleitwagen 2 ist in der Regel ein großer LKW mit Kofferaufbau mit den größtmöglichen zulässigen Maßen. Die Einsatzkräfte sehen dennoch Probleme vor allem im beengten Kofferaufbau. „Deshalb“, so Brechtel, „haben wir uns darauf geeinigt, einen Abrollbehälter als Besprechungsraum und zwei Einsatzleitwagen 1 anzuschaffen. Zusammen ersetzen sie den klassischen ELW 2. Ebenso ist dieses Konzept flexibler, teilbar und verfügt über mehrere Einsatzmöglichkeiten getrennt voneinander.“
Ein Abrollbehälter wurde schon 2018 im Rahmen der 200-Jahr-Feier des Landkreises in Dienst gestellt. Seither hat er sich in mehreren Einsätzen bewährt. „So wurde er zum Beispiel während der Quarantäne der Wuhan Rückkehrer in der Südpfalzkaserne als mobiles Büro des Gesundheitsamtes genutzt“, erinnert der Kreischef. Die zwei neuen Einsatzleitwagen 1 sind mit dem Container und den bereits vorhandenen Einsatzleitwagen der Feuerwehren kompatibel und erfüllen insgesamt die Forderungen des Landes nach der DIN eines Einsatzleitwagens 2.
Vorbereitet hat die Anschaffung fachlich ein Arbeitsausschuss mit Wehrleitern und Fachleuten der IT. Diese Fachgruppe hat die Erfahrungen der letzten Jahre, die Gegebenheiten des Landkreises, die Einsatzmöglichkeiten, die Standorte und die generellen Anforderungen neu bewertet und in einem Leistungsverzeichnis mit allen Anforderungen zusammengestellt. „Den Mitglieder dieser Fachgruppe danke ich herzlich“, so Landrat Brechtel, „Das sind Aufgaben, die unseren Ehrenamtlich auch noch im Hintergrund stemmen, also ihre Zeit und ihr Wissen für den Katastrophenschutz und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger einbringen.“
Die neuen Fahrzeuge werden über mobile Telekommunikationstechnik, Funktechnik, zwei feste Arbeitsplätzen und einen mobilen Arbeitsplatz sowie Besprechungsmöglichkeit für 3 bis4 sitzenden Personen verfügen. Zum Einsatz kommen sie beispielsweise für die Einsatzleitung bei Einsätzen, Erkundungsfahrten, Unterstützung der Schnelleinsatzgruppen, als Redundanz für den Ausfall von Feuerwehreinsatzzentralen oder zur Unterstützung DLRG, DRK, Malteser und THW.
Für die Fahrzeuge ist im Kreishaushalt ein Betrag von 320.000 Euro vorgesehen. Auch das Land beteiligt sich mit einem Festbetrag an den Beschaffungsaktionen. Die Zuwendungsanträge wurden eingereicht. Die weiteren Kosten wie für Versicherungen und Wartungen übernimmt der Landkreis.
Stationiert werden die beiden Fahrzeuge bei den Feuerwehren Lingenfeld und Wörth. Hier kommen sie als alltägliches Einsatzfahrzeug zum Einsatz. Einzeln, aber auch zusammen mit dem im Jahr 2014 vom Kreis gekauften Einsatzleitwagen 1 Katastrophenschutz (ELW 1-KatS) für den Sanitäts- Betreuungs- und Verpflegungsdienst bilden diese Fahrzeuge eine optimale Einheit für unterschiedlichste Einsätze.
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Steuerungsgruppe Integration wird dauerhaft installiert
Die Mitglieder des Kreisausschusses im Landkreis Germersheim haben sich in der Sitzung von vergangenem Montag einstimmig für die dauerhafte Einrichtung einer „Steuerungsgruppe Integration“ ausgesprochen. Damit wird die Fortschreibung eines strategischen Integrationskonzeptes für den Landkreis Germersheim begleitet, dessen Erarbeitung erstmals im Mai 2010 beschlossen wurde. Das Integrationskonzept soll weiterhin die gesellschaftliche Teilhabe möglichst vieler Gruppen gewährleistet. Aufgrund des hohen Anteils ausländischer und zugewanderter Menschen im Landkreis Germersheim wurde seinerzeit auf Vorschlag der Kreisverwaltung die Steuerungsgruppe ins Leben gerufen, die fortan als feste Institution das gesamte Integrationsmanagement strategisch begleiten wird.
Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Ich bin froh, dass wir nun dauerhaft eine Einrichtung haben, die politische Entscheidungen der kommunalen Integrationspolitik vorbereitet, den politischen Gremien einmal jährlich entsprechende Maßnahmen empfiehlt und schließlich deren Umsetzung überprüft.“ Die Steuerungsgruppe setzt sich aus jeweils vier Vertreterinnen oder Vertretern der Kreisverwaltung, des Beirats für Migration sowie Delegierten aus den im Kreistag vertretenen Fraktionen zusammen. Der Vorsitz obliegt dem Landrat oder dessen Stellvertreter. Die Steuerungsgruppe tagt zweimal jährlich, bei einem dritten Treffen werden dann noch Vertreter aus Arbeitsgruppen der jeweiligen Handlungsfelder eingebunden.
Kreisverwaltung Germersheim 17.02.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Dienstag (16. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 201 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3269 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).
Weitere Todesfälle
Leider sind zwei weitere Personen
an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle
damit auf 98.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
33
2
31
0
Hagenbach
138
1
122
15
Neuburg
70
2
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
254
5
231
18
Wörth
Maximiliansau
140
3
136
1
Schaidt
19
4
15
0
Wörth, Stadt
270
13
253
4
Büchelberg
24
5
19
0
Summen
453
25
423
5
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
31
3
28
0
Kandel
161
11
147
3
Minfeld
30
1
29
0
Steinweiler
42
3
39
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
22
3
18
1
Summen
296
21
271
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
48
10
38
0
Jockgrim
148
11
132
5
Neupotz
30
1
26
3
Rheinzabern
95
15
78
2
Summen
321
37
274
10
VG Rülzheim
Hördt
66
4
62
0
Kuhardt
48
1
47
0
Leimersheim
43
0
42
1
Rülzheim
171
10
157
4
Summen
328
15
308
5
VG Bellheim
Bellheim
277
10
240
27
Knittelsheim
26
0
26
0
Ottersheim
48
5
43
0
Zeiskam
51
7
44
0
Summen
402
22
353
27
Germersheim
+ So
Summen
687
49
626
12
VG Lingenfeld
Freisbach
39
2
36
1
Lingenfeld
183
11
165
7
Lustadt
71
8
62
1
Schwegenheim
103
0
103
0
Weingarten
59
0
58
1
Westheim
73
6
60
7
Summen
528
27
484
17
Endsummen
3269
201
2970
98
Montag (15. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 201 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3242 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 28 Fälle ist der Meldung
am vergangenen Freitag).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an
oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit
auf 96.
Infos zu betroffenen Einrichtungen:
Grundschule Schwegenheim: Es gibt
einen positiven Fall. Kontaktpersonen sind in Quarantäne.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
32
1
31
0
Hagenbach
138
1
122
15
Neuburg
70
2
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
253
4
231
18
Wörth
Maximiliansau
139
3
135
1
Schaidt
19
4
15
0
Wörth, Stadt
270
13
253
4
Büchelberg
24
5
19
0
Summen
452
25
422
5
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
31
4
27
0
Kandel
159
10
146
3
Minfeld
30
1
29
0
Steinweiler
40
1
39
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
22
3
18
1
Summen
292
19
269
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
46
12
34
0
Jockgrim
146
12
129
5
Neupotz
30
2
25
3
Rheinzabern
95
16
77
2
Summen
317
42
265
10
VG Rülzheim
Hördt
65
7
58
0
Kuhardt
48
1
47
0
Leimersheim
43
0
42
1
Rülzheim
170
9
157
4
Summen
326
17
304
5
VG Bellheim
Bellheim
277
10
240
27
Knittelsheim
26
1
25
0
Ottersheim
48
6
42
0
Zeiskam
49
5
44
0
Summen
400
22
351
27
Germersheim
+ So
Summen
679
48
621
10
VG Lingenfeld
Freisbach
39
2
36
1
Lingenfeld
183
12
164
7
Lustadt
66
3
62
1
Schwegenheim
103
0
103
0
Weingarten
59
0
58
1
Westheim
73
7
59
7
Summen
523
24
482
17
Endsummen
3242
201
2945
96
Freitag (12. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 183 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3214 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an
oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit
auf 95.
Infos zu betroffenen Einrichtungen:
Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Drei weitere Personen wurden positiv getestet. Der Träger hat die
Einrichtung bis 19. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.
Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 20.01.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 360 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2931 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+39).
Weitere
Todesfälle
Leider sind zwei weitere Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 83.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
29
1
28
0
Hagenbach
136
7
114
15
Neuburg
68
7
58
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
246
15
213
18
Wörth
Maximiliansau
134
5
128
1
Schaidt
15
3
12
0
Wörth, Stadt
251
20
228
3
Büchelberg
18
2
16
0
Summen
418
30
384
4
VG Kandel
Erlenbach
9
3
6
0
Freckenfeld
26
6
20
0
Kandel
142
22
117
3
Minfeld
27
6
21
0
Steinweiler
35
7
28
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
19
3
15
1
Summen
259
47
208
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
33
4
29
0
Jockgrim
129
23
103
3
Neupotz
25
5
18
2
Rheinzabern
77
10
66
1
Summen
264
42
216
6
VG Rülzheim
Hördt
54
5
49
0
Kuhardt
47
10
37
0
Leimersheim
39
4
34
1
Rülzheim
159
25
130
4
Summen
299
44
250
5
VG Bellheim
Bellheim
262
18
219
25
Knittelsheim
25
3
22
0
Ottersheim
40
5
35
0
Zeiskam
44
1
43
0
Summen
371
27
319
25
Germersheim
+ So
Summen
606
66
530
10
VG Lingenfeld
Freisbach
34
2
31
1
Lingenfeld
155
53
100
2
Lustadt
61
2
58
1
Schwegenheim
98
5
93
0
Weingarten
58
4
53
1
Westheim
62
23
33
6
Summen
468
89
368
11
Endsummen
2931
360
2488
83
Stand 20. Januar 2021
Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 19.01.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 355 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2892 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+17).
Stand 19. Januar 2021
Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 18.01.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 380 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2875 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+22 seit Freitag).
Stand 18. Januar 2021
Kreisverwaltung Germersheim 21.01.2021
Seniorenbeauftragte testen die Bahnfahrt ins Impfzentrum
Von Kandel mit Bus und Bahn zum Impfzentrum Wörth
Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Bahnhof in Kandel zum Impfzentrum ins Wörther Hafengebiet? Wie barrierefrei ist die Anfahrt, wie gut ist alles ausgeschildert und wie finde ich den Weg? Dieser Frage sind die Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Manuela Tolkmitt und deren Kollegin, Sozialarbeiterin Janna Haastert, Ende der vergangenen Woche nachgegangen. Das Fazit der Testfahrt: „Alles hat wunderbar funktioniert.“ Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, begrüßt die Initiative aus Kandel: „Ich finde es gut, wenn unsere Logistik unabhängig und unangekündigt getestet wird. Wir benötigen solche Rückkopplungen, um unsere Angebote zu verbessern, wenn es tatsächlich noch irgendwo haken sollte. Es freut mich natürlich zu hören, dass die Anreise reibungslos funktioniert hat.“ In Wörth sorgen Aufzüge an allen Bahngleisen für einen barrierefreien Zugang. Am Busbahnhof selbst steht dann ein Reisebus von Fichtenkamm, als Busshuttle für die Sonderfahrt zum Impfzentrum, gut sichtbar an der Haltestelle bereit.
Vor Ort erhielten die Besucherinnen von Impfkoordinator Mathias Deubig eine spontane Führung. Gelobt wurden dabei die übersichtliche Struktur und die gute Organisation vor Ort. Dass es keine Möglichkeit gibt Termine abzusagen oder zu verschieben hat mit der Koordination des Landes zu tun und wird als Verbesserungsvorschlag an die zuständige Stelle im rheinland-pfälzischen Ministerium weitergegeben, versprach Deubig im Gespräch mit den Besucherinnen. „Viele Menschen über 80 Jahre sind bereit sich impfen zu lassen. Sie können gerne den Mut aufbringen, hierzu auch eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er weist außerdem darauf hin, dass Menschen, die Mittel zur Blutverdünnung einnehmen, ihren aktuellen Quick-Wert vorhalten sollen. Der wird nämlich bei der Impfung abgefragt, eine entsprechende Vorab-Information fehlt jedoch in den Impf-Unterlagen, so Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 21.01.2021
Neu: Koordinationsstelle der Pflegeausbildung an der Berufsbildenden Schule (BBS)
Christoph Buttweiler: Entlastung für Ausbildungsbetriebe – Organisation der vielseitigen, praktischen Ausbildung
„Eine gute und umfassende Pflegeausbildung ist uns ein besonderes Anliegen. Ich bin froh, dass die neu eingerichtete Koordinationsstelle für die Pflegeausbildung an der Berufsbildenden Schule Germersheim nun eingerichtet ist und sich Kolleginnen für die Ausbildungsbetriebe bzw. für die Auszubildenden um die Koordination und Organisation der Pflegeausbildung kümmern“, berichtet der für Soziales und Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.
Am 1. Dezember 2020 hat die erste Mitarbeiterin der Koordinationsstelle für die Pflegeausbildung ihre Arbeit aufgenommen, bis spätestens Mitte des Jahres werden sich zwei Kolleginnen die Arbeit teilen. Sie kümmern sich entsprechend dem 9. Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung u.a. um die Einsätze der Auszubildenden in den verschiedenen Versorgungsbereichen der Pflege, um die Vernetzung von Ausbildungsträger, um die Urlaubsplanung der Auszubildenden etc.. Der theoretische Unterricht findet weiterhin davon unberührt an der dreijährigen Berufsfachschule Pflege an der Berufsbildenden Schule statt.
Die praktische Ausbildung sieht neuerdings sieben Praxiseinsätze vor, u.a. in den Bereichen Akut-, Ambulanz-, Langzeit-, Pädiatrie- und Psychiatriepflege. „In der Regel haben die Ausbildungsbetriebe gar nicht alle vorgeschriebenen Pflegebereiche, weshalb eine betriebsübergreifende Koordination der Ausbildung sinnvoll ist“, so Buttweiler. „Die Ausbildungsbetriebe können diese Aufgabe auf die Pflegeschule und damit auf die Koordinationsstelle des Kreises an der BBS übertragen. Durch die Vernetzung unterschiedlicher Betriebe kann dann z.B. der Einsatz in den vorgeschriebenen Bereichen organisiert und zentral evaluiert werden.“
„Die Pflegeausbildung ist generalistischer geworden. Mit unserer Berufsfachschule sind wir aber schon lange verlässlicher Partner im Bereich Altenpflegeausbildung, jetzt Pflegeausbildung allgemein, und sehen diese Veränderungen positiv“, so Schulleiter Alexander Ott. Er freut sich darüber, dass die Koordinationsstelle an seiner Schule angedockt wurde und damit das Thema Pflegeausbildung in besonderer Weise gewürdigt wird. Im aktuellen Schuljahr sind zwei neue Ausbildungsklassen mit je ca. 20 Schülerinnen und Schülern gestartet. Für die Zukunft wird mit einem Anstieg der Schülerzahlen und damit der Klassen gerechnet.
„Wie wichtig ausreichend und gut ausgebildetes Personal im Bereich Pflege ist, ist wohl jedem spätestens durch Corona klargeworden. Mit der Koordinierungsstell werden wir unserer Mitverantwortung bei der pflegerischen Versorgung gerecht und sind optimistisch, dass durch die Veränderungen in der Ausbildung und die gebotene Vielfalt in der Ausbildung, das Interesse an diesem Berufsfeld weiter geweckt wird“, so Christoph Buttweiler.
Kreisverwaltung Germersheim 21.01.2021
Schaufenster-Wander-Ausstellung in Germersheim
„Über Leben. Ezidinnen nach dem Femizid 2014 – Aufarbeitung – Gerechtigkeit – Menschenrechte“
Die Ausstellung „Über Leben. Ezidinnen nach dem Femizid 2014 – Aufarbeitung – Gerechtigkeit – Menschenrechte“, die anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen gezeigt werden sollte und aufgrund der Pandemie verschoben wurde, ist jetzt in einem Schaufenster in der Ludwigstraße 22 in Germersheim zu sehen. Die Ausstellung beinhaltet zwei Texttafeln und weitere 20 Tafeln mit zwölf Interviews und Fotos ezidischer Mädchen und Frauen, die Opfer von Gewalt durch die Terrororganisation des sogenannten „Islamischen Staates“ wurden. In den Texten geht es um die Herkunft der Frauen, die Ankündigung und den Ablauf eines Femizids, um Verschleppung, Versklavung, Befreiung aber auch um die Zukunftswünsche der Ezidinnen. Ezidinnen, auch Jesiden genannt, sind eine Glaubensgemeinschaft, die im Nahen Osten oft Verfolgungen ausgesetzt sind. Unter dem Terror des IS haben jesidische Frauen im Irak und im Senegal besonders schwer leiden müssen.
Die Gleichstellungsbeauftragte für den Landkreis Germersheim, Lisa-Marie Trog, hat die Wanderausstellung nach Germersheim geholt: „Beeindruckt haben mich die Stärke und der Mut, den die Frauen aufbringen mussten, um über ihr Schicksal zu berichten. Es ist kaum vorstellbar, wie viel Willen es braucht, solche Taten auszuhalten.“ Auch Sozialdezernent Christoph Buttweiler hat sich die Ausstellung, die bis 3. Februar gezeigt wird, angesehen: „Über Leben zu sprechen und dabei die Hoffnung nicht zu verlieren, zeugt von einer Stärke, die mich sehr bewegt und beeindruckt.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Die Schicksale verdeutlichen einmal mehr, in welch einer privilegierten Situation wir leben. Die Berichte sollten uns demütig und dankbar machen.“
Die Ausstellung konnte in Kooperation mit dem Deutschen Frauenring Germersheim und dem Zentrumsmanagement Germersheim, dem Verein Women For Justice e.V. sowie dem Deutscher Frauenring e.V. , gefördert durch UN WOMEN Nationales Deutsches Komitee e.V. realisiert werden.
Kreisverwaltung Germersheim 21.01.2021
Landkreis GER ist Partner im Modellprojekt „Seniorenportal
`Digital.Vital´“
Gemeinschaftliche Nachbarschaftstische für mehr Teilhabe im Alter geplant
Der Landkreis Germersheim ist Partner im Modellvorhaben „Digital.Vital – Angebote für
Ernährung, Gesundheit und Lebensfreute im Alter“. Die Förderurkunde wurde im
Dezember von Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft,
überreicht. Der im Kreis Germersheim für Soziales zuständige Erste
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, berichtet: „Das Modellvorhaben `Digital.Vital´
hat das Ziel, auf einer benutzerfreundlichen digitalen Plattform verschiedene
Informations- und Serviceangebote zur Unterstützung eines selbstbestimmten, gesunden
und abwechslungsreichen Lebens älterer Menschen in ihrer vertrauten Umgebung zu
bündeln. Es freut mich, dass wir im Landkreis Germersheim durch unser Engagement
im Rahmen des noch laufenden BAGSO-Projekts `Im Alter IN FORM´ auch an diesem
Projekt mitwirken können. Ein besonderes Dankeschön an alle ehren- und
hauptamtlich in der Seniorenarbeit Aktiven und Seniorenvertretungen im
Landkreis“
Im Modellvorhaben
„Digital.Vital“ werden die Kommunen Amt Hüttener Berge (Schleswig-Holstein) als
federführender Partner, der Landkreis Germersheim, die Stadt Püttlingen (Saarland)
sowie die Bundesgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) den Aufbau
eines Netzwerkes von Nachbarschaftstischen erproben. Unter Beteiligung von Aktiven
in der Seniorenarbeit und allen Interessierten soll ein „digitales
Seniorenportal“ mit bedarfsgerechten Informations-
und Serviceangeboten entwickelt und als neues Angebot Nachbarschaftstische
für ältere Menschen auf kommunaler Ebene etabliert werden.
„Nachbarschaftstische – das ist eine einfache und
gleichzeitig unglaublich umfassende Idee. Das Wohlbefinden und die
Selbständigkeit im Alter werden durch eine ausgewogene Verpflegung, ausreichend
Bewegung und soziale Teilhabe unterstützt. Nachbarschaftstische, also zum
Beispiel der Mittagstisch, zu denen Bürgerinnen und Bürger ältere Personen
einladen, können ein besondere Form der Teilhabe sein. Sie stillen Hunger und
Durst, sorgen für ausreichend Nährstoffe, bieten ein Miteinander und Unterhaltung.
.
Natürlich ist dabei immens wichtig, dass die Entwicklungen der Corona-Pandemie
berücksichtigt und alle notwendigen und vorgegebenen Schutzregelungen
eingehalten werden“, so Christoph Buttweiler.
Die
Beteiligung der Akteure und Seniorenvertretungen der Pilotkommunen werden
deshalb in der ersten Projektphase ausschließlich digital stattfinden. „Ein
weiteres Ziel des Modellprojekts „Digital.Vital“, die Motivation von älteren
Menschen zur Nutzung digitaler Anwendungen, muss somit `notgedrungen´ gleich
bei Projektstart verstärkt umgesetzt werden“, so Valkana Krstev von der Geschäftsstelle
Regionale Pflegekonferenz/Pflegestrukturplanung/Bereich Senioren.
Im Landkreis Germersheim laufen die Fäden für Digital.Vital
in der in der Kreisverwaltung angedockten Geschäftsstelle Regionale
Pflegekonferenz/Pflegestrukturplanung/Bereich Senioren zusammen. Interessierte,
die im Modellprojekt mitarbeiten wollen, melden sich gerne bei Valkana Krstev,
Tel. 07274/53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.
„Digital.Vital – Angebote für Ernährung, Gesundheit und Lebensfreute im Alter“ läuft bis Mitte 2022 und wird durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Initiative IN FORM, www.in-form.de, finanziert. Weitere Informationen zum Modellvorhaben gibt es unter www.digitalvital.eu.
Kreisverwaltung Germersheim 21.01.2021
Änderungen bitte
melden
Abfallwirtschaft: Eigentümerwechsel, Namenswechsel, etc. unbedingt mitteilen
Die Abfallwirtschaft der
Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass Änderungen, die sich im
Laufe eines Jahres ergeben, wie z.B. Namensänderung, Eigentumswechsel bei
Wohnungen oder Grundstücken, unbedingt der Abfallwirtschaft mitgeteilt werden
sollten.
Ein automatischer Abgleich zwischen
den verschiedenen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Katasteramt oder
Standesamt und der Kreisverwaltung erfolgt nicht. Aus Datenschutzgründen ist
dies nicht zulässig.
Stimmen aber die ursprünglich
mitgeteilten Angaben nicht mehr, dann gehen Bescheide für die
Abfallentsorgungsgebühren an die falschen Adressaten und müssen aufwendig
korrigiert werden.
Adressaten der Gebührenbescheide sind
grundsätzlich die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.
Wer also einen Verkauf seines Anwesens der Abfallwirtschaft nicht mitteilt wird weiterhin mit den Abfallgebühren dieses Anwesens belastet. Änderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden, gerne auch per Mail an abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de. Neue Immobilieneigentümer müssen bei der Erstanmeldung das Anmeldeformular unterzeichnen und können dieses per Post oder eingescannt per Mail zusenden. Weitere Informationen sowie die Formulare zur An-, Um- oder Abmeldung findet man auf www.abfallwirtschaft-germersheim.de unter der Rubrik Online-Service.
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (06. Mai 2020, Stand 16
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 109
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 144
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (05. Mai 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 108
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 143
Aktuell
30 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (04. Mai 2020, Stand 14
Uhr) – Traurige Nachricht: Fünfter Todesfall
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 30
Gesundete Personen: 107
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Traurige Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein fünfter Todesfall verzeichnet werden. Die Person war Mitte 50 und ist an Covid-19 verstorben.
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Zulassungsstelle
öffnet wieder – Terminvereinbarung notwendig
Kreisverwaltung
ist für Bürgerinnen und Bürger da
„Wir sind
für Sie da und arbeiten achtsam an einer schrittweisen Wiederöffnung aller
Bereiche der Kreisverwaltung. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung sind die
Fachbereiche der Kreisverwaltung grundsätzlich erreichbar und auch die Zulassungsstellen
öffnen wieder“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel an.
Die
Zulassungsstellen der Kreisverwaltung Germersheim in der 17er Straße 1 in
Germersheim (Hauptstelle) sowie in der Gartenstraße 8 in Kandel (Außenstelle)
sind ab Montag, 11. Mai 2020, wieder für allen Bürgerinnen und Bürger
geöffnet. „Zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
ist der Zugang zu den Zulassungsstellen nur mit Termin und unter Einhaltung
einiger Regeln möglich. Ich bitte Sie, halten Sie sich daran, denn es geht um
unser aller Gesundheit“, appelliert Landrat Brechtel.
Neben einer
vorherigen Terminvereinbarung sind folgende Regeln vor Ort für alle
verpflichtend: Bitte nur einzeln nach Aufforderung eintreten, bitte eine Mund-Nase
Bedeckung tragen, bitte an die allgemein gültigen Hygienebestimmungen zur
Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus´ halten. Eine Bearbeitung eines
Anliegens ohne vorherige Terminvereinbarung ist leider nicht möglich.
Termine
können bereits vorab ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ab 8 Uhr vereinbart werden –
für die Außenstelle in Kandel unter den Telefonnummern 07275/960-141 oder
07275/960-142 und für die Hauptstelle in Germersheim unter 07274/53-329.
Für die Hauptstelle in Germersheim besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem Link: https://www.kreis-germersheim.de/zulassung.
Alle
Standorte der Kreisverwaltung sind seit dem 17. März zwar für unangemeldete
Besucher geschlossen und trotzdem für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
offen. Kundinnen und Kunden müssen allerdings grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Kreisverwaltung vereinbaren. Außerdem gilt für Termine in den
Kreisverwaltungsgebäuden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das
Desinfizieren der Hände an den Eingängen. Entsprechende Desinfektionsspender
sind überall angebracht. Das Einhalten der Abstandsregel und der Hust- und
Nies-Etikette wird als selbstverständlich erachtet. „Bitte haben Sie
Verständnis für diese Vorgaben“, wirbt der Verwaltungschef, Landrat Brechtel, „Wir
wollen alles tun, um alle gleichermaßen zu schützen und gleichzeitig mit
bestmöglichem Service da zu sein. Bitte geben Sie Ihnen und uns die Zeit, die
ergriffenen Maßnahmen der Entwicklung des Infektionsgeschehens anzupassen.
Vielen Dank!“
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Coronavirus: Das
Gesundheitsamt: Einsatz zwischen maximalem Schutzanspruch und akzeptabler
Alltagslösung für die Menschen
Landrat Brechtel zollt größten Respekt und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes
„Wir können froh sein, dass bei uns
seit einiger Zeit die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kaum
steigt. Das ist sicherlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die sich
an die Maßnahmen und Regeln im Zuge der Pandemie halten. Ganz besonders möchte
ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes im
Landkreis Germersheim danken, die seit Wochen teilweise weit über Belastungsgrenzen
hinaus schier Undenkbares leisten“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Durch
ihren Einsatz ist es gelungen, in allen positiven Fällen in unserem Kreis unter
der Leitung von Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek und seiner Kollegin, Dr.
Anette Georgens, die nötigen und möglichen Maßnahmen umsetzen und damit die
Verbreitung des Virus´ erheblich einzudämmen. Sie haben meinen größten
Respekt!“ Gleichzeitig warnt der Kreischef, diese gute Entwicklung als
Entwarnung zu betrachten und appelliert an alle, sich weiterhin vorsichtig zu
verhalten und die Regeln zu akzeptieren – zum Eigenschutz und zum Schutz des
Nächsten.
Bereits seit Ende Januar, mit der
Einrichtung der Quarantänestation für Wuhan-Rückkehrer in der Südpfalzkaserne,
sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mitten im Pandemie-Geschehen.
„Zu diesem Zeitpunkt habe wir noch nicht geahnt, dass das für uns nur der
Auftakt sein sollte“, so Landrat Brechtel. Seit es seit Anfang März die ersten
Infektionen im Kreis Germersheim gibt, wachsen die Aufgaben. Gemeinsam mit
Hygieneinspektoren und den Verwaltungsmitarbeitern, inzwischen unterstützt
durch Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen und Externen, steht
das Gesundheitsamt an vorderster Front. „Dabei verändern sich die Aufgaben fast
täglich, die Anforderungen von Land, Bund und Robert-Koch-Institut werden der
Lage ständig angepasst“, erklärt Dr. Christian Jestrabek. „ Gerade hier ist es
nicht leicht, eine Balance zwischen einem maximalen Schutzanspruch und einer
akzeptablen Alltagslösung für die Menschen im Landkreis umzusetzen. Auch zeigt
sich immer deutlicher, dass die drastischen Einschränkungen für uns alle nur
auf Zeit aufrechterhalten werden können.“
Von jedem Infizierten werden von den Gesundheitsamt-Teams die direkten Kontaktpersonen nachverfolgt und eine Gefahrenabschätzung vorgenommen, Quarantäneverordnungen (Absonderung auf Zeit in der eignen Wohnung) werden ausgestellt und Abstriche genommen. Die Zahlen sprechen für sich: Seit das Virus den Landkreis erreicht hat, wurden von 143 infizierten im Personen im Landkreis das gesamte Umfeld abgeklärt, über 750 Quarantäneverordnungen an Bürger aus dem Kreis ausgestellt, hunderte Abstriche wurden genommen (Stand 5. Mai 2020). „Ein wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten“, berichtet Jestrabek.
Die Überlegung dahinter ist, dass das
Virus nur auf Zeit einen Menschen infiziert, die meisten werden wieder gesund
und wahrscheinlich immun, leider versterben auch einige Menschen. Basierend auf
diesem Infektionsablauf muss das Virus, um nicht selber auszusterben, neue
Personen infizieren. Dies geschieht in erster Linie durch eine Tröpfcheninfektion
aus der Atemluft von Erkrankten, verstärkt wird dies durch Hustenattacken. „Schafft
man es nun“, so Jestrabek, „alle Menschen, die sehr engen Kontakt zu einem
Erkrankten hatten, in häusliche Überwachung zu separieren, findet das Virus
nach einer gewissen Zeit keine Menschen mehr, die es infizieren kann. Dies ist
der Grund für die strengen Maßnahmen, die zurzeit in der gesamten
Bundesrepublik ergriffen werden.“
Ein weiteres Augenmerk liegt auf den
kritischen Infrastrukturen wie Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern,
Arztpraxen. „Hier müssen wir in den Bereichen Prävention, Hygiene, Vorsorge,
Schutzmaßnahmen und Abläufen beraten“, berichtet Dr. Anette Georgens. Selten
ist es dabei mit einem Besuch oder einem Telefonat allein erledigt, weiß Dr.
Georgens: „Es sind sich ständig verändernde Prozesse. Die Dynamik der Lage stellt
an alle Beteiligten hohe Anforderungen. Ein wechselseitiger Austausch auf
Augenhöhe und auch gegebenenfalls ein bisschen „Querdenken“ ist für alle
Beteiligten unabdingbar, um „am Ball“ zu bleiben. Das avisierte bestmögliche Ergebnis
für die Prävention kann dabei grundsätzlich nur auf Basis wechselseitigen Vertrauens
entstehen. Dies wird durch gute Kontakte mit den Beteiligten und Kommunikation
im Sinne von „kurzen Wegen“ und Verlässlichkeit erreicht. Durch unsere Besuche
vor Ort haben wir mit den wichtigsten Risikostrukturen des Kreises ein gutes
Miteinander erzielt. Wir tun was wir können und sehen das auch bei den beteiligten
Akteuren in der Infrastruktur des Kreises. Aus diesem Grund sind wir guter
Hoffnung, dass die Pandemie noch länger im Griff gehalten werden kann, sofern
sich auch die Bürger des Kreises an die neu entstandenen Regeln zum Schutz
Ihrer Angehörigen halten und Massenveranstaltungen nicht stattfinden.“
Zusätzlich zu diesen
Herausforderungen beantworten die Teams und Ärzte des Gesundheitsamtes
unzählige Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich direkt oder übers
Bürgertelefon mit Ihren Anliegen an die Kreisverwaltung wenden. Und all das
muss zusätzlich zu den Aufgaben, die im Gesundheitsamt auch in
Nicht-Pandemie-Zeiten schon zu erfüllen sind, gestemmt werden: u.a.
amtsärztlich vorgeschriebene Untersuchungen und Begutachtungen, medizinische
Aufgaben in Zusammenarbeit mit polizeibehördlichen Aufgaben, Fachberatungen,
Einschulungsuntersuchungen, Hygienethemen, Vermittlungsarbeit bei fehlenden Vorsorgeuntersuchungen,
sozialpsychiatrische Hilfen.
„Die Belastung ist unbeschreiblich
hoch. Ich bin jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin der Verwaltung, jedem
Helfer – auch aus den Reihen des Katastrophenschutzes – dankbar für das
Engagement und die Bereitschaft, alles zu tun, um der Pandemie bestmöglich zu
trotzen und die Ärzte bei der wichtigsten Aufgabe überhaupt zu unterstützen:
Leben retten!“, stellt Landrat Dr. Fritz Brechtel das starke Miteinander in den
Mittelpunkt und fordert: „Wie wohl nie zuvor wurde die Bedeutung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitsämter deutlich. Hier müssen
landes- und bundesweit Entscheidungen für eine bessere personelle und sächliche
Ausstattung getroffen werden!“
Kreisverwaltung Germersheim 07.05.2020
Die
Südpfälzer Tourismusvereine, Landräte und Oberbürgermeister fordern Lockerungen
für das Gastgewerbe
„Gaststätten, Hotels und Vermieter
von Ferienwohnungen – sie alle brauchen eine Perspektive!“ Gemeinsam
appellieren die Tourismusvereine Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.,
Südliche Weinstrasse e.V. sowie Landau gemeinsam mit den Verwaltungschefs Landrat
Dr. Fritz Brechtel (GER) , Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und und
Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD) an Ministerpräsidentin Malu Dreyer sich im
besonderen für das Hotel- und Gaststättengewerbe einzusetzen und Ihnen damit
eine Perspektive zu eröffnen: „Wir erwarten, dass beim morgigen Gespräch des
Bundeskanzleramtes mit den Landeschefs klare Aussagen und Vereinbarungen
getroffen werden, die unseren Gastronomen und Ferienbetrieben existenzielle
Sorgen nehmen und Gastronomie und Hotellerie zeitnah öffnen dürfen. Es kann
nicht sein, dass Betriebe anderer Branchen unter Auflagen öffnen dürfen, andere
wiederum, wie beispielsweise der Gastronomiebereich, nicht. Auch diese Branchen
können entsprechende Auflagen selbstverständlich erfüllen.“
Verwaltungschefs und Tourismusvereine fordern gleiche Bedingungen für alle: „Alle, ob Gastwirt, Hotelbetreiber, Ferienwohnungsbesitzer, brauchen dringend ein Stück Hoffnung auf Öffnung, auf wirtschaftliche Perspektive. Bitte nehmen Sie die Existenzängste und die Nöte ernst und unterstützen Sie mit Ihren Argumenten diesen wichtigen Wirtschaftsbereich unserer Region“, appellieren die Landräte Brechtel und Seefeldt sowie Oberbürgermeister Hirsch. „Denn nur durch eine zeitnahe und vernünftige Öffnung – unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln – kann die Existenz der Gastronomie gesichert und die hohe Attraktivität der Südpfalz als Freizeit- und Urlaubsregion, aber auch als wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in der Südpfalz gesichert werden.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, der Stadt Landau sowie der Tourismusvereine Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Südliche Weinstrasse e.V. und des Büros für Tourismus Landau 07.05.2020
Kreisausschuss
erlässt Elternbeiträge für Kindertagesstätten auch für den Monat Mai
Eltern im Landkreis
Germersheim müssen auch für den Monat Mai keine Beiträge für
Kindertageseinrichtungen zahlen, die aufgrund der Vierten
Corona-Bekämpfungsverordnung und auch weiterhin durch die Fünfte
Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geschlossen sind. Das hat am Montag, 4.
Mai, der Kreisausschuss beschlossen und verlängert damit eine Entscheidung, die
bereits für den April Gültigkeit hatte. Die
Beitragsfreiheit gilt für alle Eltern, auch für diejenigen, die die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. „Es wäre nicht nur ein unverhältnismäßiger
Verwaltungsaufwand, würden wir Eltern von der Befreiung ausnähmen, die aufgrund
ihres beruflichen Hintergrunds die Betreuung ihres Kindes nicht gewährleisten
können. Es wäre auch eine Missachtung des Engagements Berufstätiger in
systemrelevanten Bereichen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend
zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer Kita bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Folglich sind derzeit Elternbeiträge für U2-Kinder in Kitasund Schulkinder in Hortgruppen zu erheben. Der Landkreis übernimmt mit dieser Entscheidung die Elternbeiträge in Höhe von ca. 75.000 Euro pro Monat. Sollten die Tageseinrichtungen auch über den jetzt festgelegten Zeitraum hinaus geschlossen bleiben, wird über die Aussetzung der Elternbeiträge neu entschieden.
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (19. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 131
Aktuell
53 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (18. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 53
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 130
Aktuell
50 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (17. April 2020, Stand 13
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 50
Gesundete Personen: 75
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 127
Aktuell
54 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (16. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 54
Gesundete Personen: 67
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 123
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. April 2020, Stand 14
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 51
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 120
Aktuell
68 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. April 2020, Stand 15
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 68
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 119
Aktuell
67 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. April 2020, Stand 16
Uhr)
Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 67
Gesundete Personen: 49
Bislang leider verstorbene Personen: 2
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 118
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Kommunalverwaltungen
bleiben geöffnet
„Immer wieder erreichen uns Anliegen
besorgter Bürgerinnen und Bürger, die der Meinung sind, dass die
Gemeindeverwaltungen vor Ort geschlossen hätten und ihr Anliegen nicht mehr
bearbeitet werden könne. Dem ist nicht so: alle Kommunalverwaltungen haben
geöffnet. Lediglich der Zugang erfolgt über Terminvereinbarungen.“ Dr. Fritz
Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, stellt klar, dass es bei den
reinen Dienstleistungen, die von den Gemeindeverwaltungen erbracht werden,
keine Einschränkungen gibt.
Sämtliche Kommunen im Landkreis
Germersheim nehmen aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie die Vermeidung
physischer Kontakte sehr ernst. Gerade in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
kann bei regem Publikumsverkehr das Abstandsgebot nicht immer eingehalten
werden. Auch um Ansteckungsketten zu vermeiden haben sich daher viele
Verwaltungsleiter der Verfahrensweise in der Kreisverwaltung angeschlossen und
öffnen ihre Türen nur noch, wenn zuvor telefonisch Termine vereinbart wurden.
„Da nicht wenige Mitarbeitende
innerhalb einer Behörde über das Homeoffice an die Verwaltungen angebunden
sind, ergibt es Sinn, dass die Menschen mit ihren Anliegen nicht direkt in den
zuständigen Büros vorsprechen wollen, nur um am Ende möglicherweise
festzustellen, dass der zuständige Kollege nicht vor Ort anzutreffen ist“.
Brechtel rät dazu, sich vor einem Gang in die Verwaltung zunächst telefonisch
oder mit Hilfe des Internets über die Gegebenheiten und Besonderheiten vor Ort
zu informieren.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Gesundheitsamt
in Schutzkleidung auf Hausbesuch
Der Anblick sorgt für Verunsicherung:
wenn in der Nachbarschaft der Rettungswagen hält und zwei Personen von Kopf bis
Fuß in Schutzkleidung gehüllt die Straße passieren, werden Menschen nervös.
Doch die Sorge ist nicht berechtigt. Die Sanitäter kommen im Auftrag des
Gesundheitsamtes Germersheim – und die Schutzkleidung sei in Zeiten der
Corona-Pandemie Pflicht, wie Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis
Germersheim informiert.
Die Mitarbeiter vor Ort, derzeit
meist freiwillige Helfer, wurden in erster Linie zu Befragungen oder für
Abstriche in private Haushalte geschickt. Die Anfahrt erfolgt derzeit noch mit
einem Einsatzfahrzeug. Künftig werden zivile Pkws hierfür verwendet.
Das Gesundheitsamt benötigt derzeit
viele Kapazitäten, um der Corona-Pandemie zu begegnen. Der Einsatz in
Privathaushalten dient dem Schutz der Bevölkerung und entlastet zudem die
Behörde. Dr. Fritz Brechtel wörtlich: „Wer die Einsatzkräfte vor Ort beobachtet,
kann sich in Sicherheit wähnen. Denn sollte in dem besuchten Haus der Fall einer
Corona-Infektion bekannt werden, so ist das Gesundheitsamt hierüber bereits im
Bilde und wird daraufhin entsprechende Maßnahmen einleiten.“
Das ungewöhnliche Bild, das sich
mancherorts der Nachbarschaft bietet, ist also kein Grund sofort zum Telefon zu
greifen und Polizei oder Ordnungsämter zu informieren. Bevor die Helfer des
Gesundheitsamtes ausrücken, wurde zuvor mit dem betroffenen Haushalt ein Termin
vereinbart. Niemand erhält also ohne vorherige Absprache einen Besuch der
vermummten Gestalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
„Lerncafé“ der KVHS
Germersheim telefonisch erreichbar
Grundbildung kommt derzeit eine
besondere Bedeutung zu. Denn einiges hat sich verändert, bisher verlässliche
Strukturen existieren nicht mehr in der gewohnten Form, Einrichtungen und
Anlaufstellen sind geschlossen. Noch dazu kursieren viele Informationen, von
denen schwer zu beurteilen ist, ob sie tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
Was bedeutet das alles aber, wenn der Alltag schon unter normalen Bedingungen
eine Herausforderung darstellt, weil Lesen und Schreiben schwerfallen?
Menschen, die bisher Beratungsstellen, Lerncafés und andere Angebote aufsuchen
konnten, stehen nun vor verschlossenen Türen.
Wie kann man finanzielle Hilfen
beantragen, wenn schon ein Formular oder ein amtliches Schreiben unverständlich
ist? Wie kauft man einen Fahrschein, wenn das im Bus nicht mehr möglich ist,
der Automat aber nur Rätsel aufgibt? Gerade Menschen, die nicht ausreichend
lesen und schreiben können, sind auf den persönlichen Kontakt angewiesen, um
Alltägliches zu meistern.
Diesen
Kontakt bietet GrubiNetz mit dem Projekt „Lerncafé“ und steht derzeit
telefonisch für alle Fragen zur Verfügung. Menschen mit Grundbildungsbedarf
sowie Lerner/innen sind eingeladen, die Ansprechpartnerin des Lerncafés der
KVHS Germersheim, Rosemarie Bachtler, donnerstags zwischen 16 und 17.30 Uhr
unter 07272-7778516 telefonisch zu kontaktieren.
Darüber
hinaus kann man bei Dr. Andrea Fleischer von der Regionalkoordinierungsstelle
Pfalz unter 015 128 863 911 Hilfestellung erhalten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Die
Südpfalz hilft ihren elsässischen Nachbarn
Als
wichtiges Zeichen der grenzüberschreitenden Freundschaft und Solidarität mit
dem benachbarten Elsass hat Kreisfeuerwehrinspekteur Jens Thiele im Auftrag von
Landrat Dietmar Seefeldt am Gründonnerstag 500 Atemschutzmasken FFP 2 und 100
Teströhrchen für Corona-Abstriche an die Verantwortlichen des Krankenhauses in
Wissembourg übergeben. Wegen Lieferschwierigkeiten war es im Krankenhaus in
Wissembourg kurzfristig zu Engpässen gekommen. Die Übergabe fand am früheren
Grenzübergang in Schweigen-Rechtenbach statt.
„Gerade
jetzt, in diesen schwierigen Zeiten, ist es für uns selbstverständlich, unseren
unmittelbaren Nachbarn im Elsass zu helfen. Wenn man helfen kann, gibt es keine
Grenzen. Ganz egal, ob es sich um Dinge handelt, die im Moment im Elsass
Mangelware sind oder es darum geht, französische Patienten in unseren
Krankenhäusern aufzunehmen. Zum Glück sind wir durch die auferlegten
Einschränkungen und das vernünftige Verhalten unserer Bürger in der Lage
auszuhelfen“, unterstreichen die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz
Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch unisono die wichtige gemeinsame
und unbürokratische Maßnahme.
Die Lieferung war bereits die dritte Hilfslieferung an das Krankenhaus Wissembourg, bereits im März wurden insgesamt über 100 FFP-Schutzmasken, Medikamente und 5000 Behelfs-Schutzkittel über den gemeinsamen Katastrophenschutzstab mit der Stadt Landau an das Krankenhaus in Wissembourg geliefert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen
In
einem Bienenstand im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die
Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 14.04.2020
In einem
Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am
14.04.2020 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung:
Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt wird zum Sperrbezirk erklärt:
Der Sperrbezirk ergeht um den
betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet
die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze
entlang der L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den
Bienenständen entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
Zuwiderhandlungen gegen diese
tierseuchenrechtliche Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen
können erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich
festgestellt wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
14.04.2020 wurde in einem Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt
befindet, die bösartige Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte
Vektoren übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e)
angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
76726 Germersheim, den 14.04.2020
Kreisverwaltung Germersheim
gez.
Dr. Fritz Brechtel
Landrat
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Abgelaufene Schengen Visa behalten
Gültigkeit
Inhaber
eines Schengen-Visums, dessen Gültigkeit in diesen Tagen abläuft, können sich bis
30. Juni 2020 auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde legal
innerhalb des Landes aufhalten. Ermöglicht wurde dies durch eine
Rechtsverordnung, in der diese Ausnahme geregelt ist und die ab sofort
Gültigkeit hat.
Schengen-Visa
werden für Kurzaufenthalte zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken erteilt
und ermöglichen den Aufenthalt im Schengen-Raum für bis zu 90 Tage. Der
Ausbruch der COVID-19-Pandemie stellte die Inhaber solcher Visa, als auch die
Ausländerbehörden, in den vergangenen Wochen vor etliche Herausforderungen. Da
im Zuge der weltweiten Verbreitung des Virus zahlreiche internationale
Reiseverbindungen gestrichen wurden, kam der internationale
Personenreiseverkehr nahezu zum Erliegen. Wer ein Schengen Visum besitzt, kann
bislang nur unter erschwerten Bedingungen das Bundesgebiet verlassen, um in das
Heimatland zurückzukehren. Auch eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde
war aufgrund der Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nicht in allen Fällen
gegeben. Die neue Rechtsverordnung legalisiert nun vorübergehend den Aufenthalt
und eventuell die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von Inhabern ablaufender oder
bereits abgelaufener Schengen-Visa auch ohne persönliche Vorsprache in der
Verwaltung.
Von der
Regelung werden nur solche Ausländer erfasst, die sich bereits am 17. März 2020
mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die
nach dem
17. März und vor dem 10. April mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet
eingereist sind. Reisen innerhalb des Schengen Raums sind für Menschen, auf die
diese Regelung zutrifft, verboten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verschiebung des Mobile-Retter-Tags Südpfalz am 25. April
Aufgrund der
unvorhersehbaren Entwicklung im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus wird der
Mobile-Retter-Tag Südpfalz, der am 25. April hätte stattfinden sollen, verschoben.
Der neue Termin wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
„Gerne hätten wir
uns an diesem Tag bei allen Ehrenamtlichen für ihr enorm hohes Engagement
bedankt, jedoch lässt die aktuell herrschende Ausnahmesituation dies im Moment
nicht zu. Die Mobilen Retter sind aus verschiedensten Einheiten und
Organisationen ehrenamtlich tätig und damit in sicherheitsrelevanten Bereichen
unserer Landkreise bzw. Stadt beschäftigt. Die Gesundheit dieser unserer
wichtigsten Personen dürfen wir nicht aufs Spiel setzen“ bedauern die Landräte
Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch
die Terminverschiebung.
Derzeit könne aber niemand
seriös vorhersagen, wie sich die Lage in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten
weiter entwickeln wird, weshalb der Mobile-Retter-Tag Südpfalz auf einen
späteren Zeitpunkt verschoben werden muss. Die Behördenchefs betonen, dass sie
die Veranstaltung jedoch nicht absagen möchten, sondern lediglich auf einen
späteren Zeitpunkt verschieben, um dann gebührend Dank und Anerkennung an diese
herausragende Menschen auszusprechen und zu zeigen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 20.04.2020
Statement
von Landrat Dr. Fritz Brechtel zu den Ergebnissen des Gesprächs der
Staatskanzleichefs und des Bundeskanzleramtes zur Corona-Pandemie
Kanzlerin und Länderchefs setzen ein gutes Signal in die richtige Richtung
Das gemeinsame Ergebnis der Besprechung der Spitzen von Bund und Ländern am 15.04.2020 ist für Deutschland ein gutes Zeichen in die richtige Richtung.
Dank einer enormen
Gemeinschaftsleistung haben wir alle gemeinsam in und für Deutschland viel
erreicht. Aber dies ist, wie die Bundeskanzlerin betont, nur ein „zerbrechliches
Zwischenergebnis“.
Die nun folgende
Strategie, auf die sich alle geeinigt haben, fußt im Wesentlichen auf drei Punkten:
Fortsetzung
der bisherigen Maßnahmen
Erleichterungen
einführen, wo immer möglich, in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und
Kitas, in der Wirtschaft
Vorsorge verstärken, z.B. unser öffentliches
Gesundheitswesen, unsere Gesundheitsämter.
Ich bin der festen
Überzeugung: wenn wir uns weiterhin gemeinsam so diszipliniert wie bisher
verhalten, haben wir gute Chancen, die Pandemie zu überwinden.
Zu den Themen im
Einzelnen:
„Mit der Einhaltung der
bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam – Politik, Verwaltung, Wirtschaft
und Gesellschaft, kurzum jeder einzelne von uns – die Ausbreitung des
Coronavirus deutlich verlangsamt und damit unserem Gesundheitssystem Zeit
verschafft. Deshalb müssen die Maßnahmen grundsätzlich auch weiterhin
beibehalten werden. Es geht um Abstandhalten, um Hygieneregeln, um das
Verfolgen von Infektionsketten. Das Tragen von Schutzmasken wird dringend
empfohlen, insbesondere im ÖPNV, beim Einkaufen oder in der Schule.
Die Entscheidung, ganz
langsam, in kleinen Schritten, nun Lockerungen zu planen und einzelne Bereiche unseres
Lebens quasi wieder in Betrieb zu nehmen, halte ich für richtig. Dabei muss
natürlich sorgfältig abgewogen werden, welche Bereiche dies sein können.
Dies gilt für Kitas und
Schulen. Es ist gut, dass man sich zunächst auf Abschlussklassen konzentriert.
Zwangsläufig muss dabei die Notbetreuung in den Kitas und Schulen ausgebaut
werden.
Dies gilt auch für die
kleineren Betriebe, die wieder aktiviert werden können, wenn Sie
Schutzstandards einhalten können.
Dass es keine generelle
Lockerung geben kann, war sicherlich allen klar. Ich bin aber froh, dass Teile
des Einzelhandels wieder öffnen dürfen. Ich hoffe auf Verständnis, dass die
Lockerungen nur unter erheblichen Auflagen möglich sein werden. All jenen, die
in diesem ersten Schritt ihre Geschäfte noch nicht wieder öffnen können, bitte
ich weiterhin um Geduld. Bitte resignieren Sie nicht und schöpfen Sie die
Hilfsangebote aus!
Ein wichtiges Signal ist
auch die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Anfang Mai. Doch das
muss sorgfältig mit allen Beteiligten geplant werden. Die Aspekte Abstandhalten
oder Hygiene, Schutz der Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte müssen dabei im
Mittelpunkt stehen. Auch die Kreisverwaltung wird dabei gefordert sein und
mitarbeiten – beim Thema Schülertransport, Räumlichkeiten oder Schulbücher.
Abstandhalten, sich nicht
treffen – hier gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Für uns Südpfälzer
ist das bitter. Aber bisher haben sich die Allermeisten doch daran gehalten und
damit grundsätzlich zur Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems
beigetragen Ihnen allen danke ich dafür.
Auch die Verstärkung des
öffentlichen Gesundheitswesens ist wichtig. Besonders die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim leisten seit
Wochen Enormes. In ihrer täglichen Arbeit verfolgen sie zum Beispiel
Infektionsketten, ordnen Quarantänen an, unterbrechen die Weiterverbreitung des
Virus´. Ihre intensive Arbeit ist ein wichtiger Grundpfeiler unseres Erfolges. Eine
langsame Lockerung der Einschränkungen erhält auch die Leistungsfähigkeit der
Gesundheitsämter. Darüber hinaus begrüße ich, dass die Gesundheitsämter
verstärkt werden sollen. Bayern hat bereits 4000 zusätzliche Personalstellen
angekündigt. Darüber muss auch in Rheinland-Pfalz dringend geredet werden.
Was uns allen klar sein
muss: Jede Lockerung, jeder Schritt hin zu einem Stück sogenannter Normalität,
wird uns nicht das Leben zurückbringen, das wir vor der Corona-Pandemie
kannten. Wir müssen noch lange besondere Maßnahmen und Regeln einhalten und sie
in unserem `neuen´ Alltag selbstverständlich werden lassen. Dazu gehören vor
allem Hygiene- und Abstandsregeln, die maßgeblich zum Eigenschutz und
insbesondere zum Schutz unsere Nächsten, ältere Menschen und Menschen mit
Vorerkrankungen beitragen.“
Ich erwarte –
möglicherweise auch durch die Lockerungen – weiterhin Infektionen auch im
Landkreis Germersheim. Das muss uns allen bewusst sein. Es ist in meinen Augen
daher folgerichtig, dass weiterhin die bestehenden Regeln zum Abstandhalten und
Sich-nicht-treffen Bestand haben. Es gilt also weiter: Bleiben Sie möglichst
zuhause, unterlassen Sie vermeidbare Kontakte. Dann haben wir auch weiterhin
gute Chancen, gemeinsam erfolgreich die Pandemie zu besiegen.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat bietet Bürgersprechstunde auch in Corona-Zeiten
Wer sich mit einem Anliegen direkt an den Landrat des Kreises Germersheim, Dr. Fritz Brechtel, wenden möchte, muss auch in Corona-Zeiten nicht auf dieses bürgernahe Serviceangebot verzichten. Doch statt die Bürgersprechstunde direkt vor Ort anzubieten, wird Brechtel den nächsten Termin, am Donnerstag, 23. April, ab 15.30 Uhr telefonisch wahrnehmen.
Interessierte Bürger sollten sich vorab telefonisch mit der Persönlichen Referentin des Landrats, Nadine Dietrich, unter 07274 53-202 oder per Mail an n.dietrich@kreis-germersheim.de, in Verbindung setzen. Hier kann auch der Sachverhalt, den es zu besprochen gilt, kurz geschildert werden. Auskünfte zu Themen, für die andere Verwaltungen zuständig sind oder die bereits in Gerichten verhandelt werden, können nicht erteilt werden. Hier ist bestenfalls eine Vermittlung möglich.
Landrat Dr. Fritz Brechtel ist es
wichtig, mit dem Ohr nah an den Bürgern zu sein. „Menschen wollen gehört und in
ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist unsere Pflicht als Politiker,
diesem Anspruch gerecht zu werden“, so Brechtel über die Notwendigkeit, gerade
auch in einer Zeit, da persönliche Kontakte vermieden werden sollen, dieses
Angebot aufrecht zu erhalten.
Die angemeldeten Bürger werden zu den
vereinbarten Terminen von Nadine Dietrich zurückgerufen und für das Gespräch an
den Landrat durchgestellt.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Quarantäne-Verpflichtung für Auslandsrückkehrer
Das Land Rheinland-Pfalz hat vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie seine Bestimmungen für Menschen, die aus dem
Ausland kommen und nach Rheinland-Pfalz zurückkehren, deutlich verschärft.
Darauf macht Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim, kurz vor
Ende der Osterferien aufmerksam: „Wer nach Deutschland zurückkehrt, ganz gleich
aus welchem Land er oder sie kommt, muss sich für 14 Tage in häusliche
Quarantäne begeben und zusätzlich das Gesundheitsamt über diese Eigenmaßnahme
informieren. Viele Menschen wissen das noch nicht und wie schnell ist da eine
Ordnungswidrigkeit begangen, die am Ende mit empfindlichen Bußgeldern geahndet
werden könnte“, warnt Brechtel.
Im dazugehörigen Änderungstext der
Landesverordnung heißt es entsprechend: „Personen, die auf dem Land-, See- oder
Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land
Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der
Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete
Unterkunft zu begeben und sich für einen
Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer
Einreise ständig dort abzusondern.“ Besuche von Personen, die nicht im selben
Haushalte leben, sind während dieser Zeit verboten.
Doch auch für die Auslandsrückkehrer
gelten Ausnahmen: Die Verpflichtung zur zweiwöchigen Quarantäne gilt nicht für Berufspendler
oder Personen, die grenzüberschreitend Waren und Güter transportieren. Neben
Lkw-Fahrern dürfen auch Ärzte, Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr, Botschaften
oder des Rechtswesens sowie Repräsentanten von Regierungen, Verwaltungen oder
EU-Organen einreisen, ohne die Quarantänemaßnahmen einzuhalten. Allerdings
benötigt es hierfür eines Nachweises seitens des Arbeitgebers.
Ebenfalls ausgenommen von den
Einschränkungen sind die nachfolgenden Personengruppen:
Besatzungen von
Schiffen, Flugzeugen, Bahn, Bus etc. bei kurzfristigem Aufenthalt im Ausland,
Personen die täglich
oder bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar einreisen müssen
(beruflich oder aus medizinischen Gründen)
Personen, die sich
weniger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder die einen sonstigen
triftigen Reisegrund haben (z.B. geteiltes Sorgerecht, Besuch Lebenspartner,
der nicht im eigenen Hausstand wohnt, medizinische Behandlung, Pflege
schutzbedürftiger Personen)
Saisonarbeiter
(Erntehelfer) unter besonderer Einhaltung der Hygienemaßnahmen
Soldaten,
Polizisten, die aus dem Auslandseinsatz zurückkehren
Ausländische
Streitkräfte (z.B. US Army)
Durchreisende (z.B.
vom Elsass über RLP nach BaWü)
Die Ausnahmen gelten nur, wenn keine
Krankheitssymptome festgestellt werden konnten.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – ein immer aktuelles Thema, nicht nur in Krisenzeiten
„Uns alle treffen die einschränkenden
Maßnahmen hart. Wir halten uns daran, weil wir wissen, wie wichtig sie zu unserem
Schutz und zum Schutz unserer Nächsten sind“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Bei allen positiven Auswirkungen, die das Einhalten der Maßnahmen inzwischen
bewirken, regt der Kreischef an, auch schwere Gedanken zuzulassen: „Die
Corona-Pandemie hat uns wie vielleicht nie zuvor zum Nachdenken über unsere
Gesundheit, über das Leben und auch das Sterben gebracht. Ein Thema möchte ich
Ihnen daher besonders ans Herz legen: Bitte denken Sie darüber nach, ob es für
Sie eine gute Entscheidung sein kann, Ihren Willen in einer Patientenverfügung
und einer Vorsorgevollmacht festzuschreiben und damit frühzeitig wichtige
Entscheidungen über Ihr eigenen Lebens zu fällen.“
Wer entscheidet über mich, wenn ich
mich nicht mehr äußern kann? Jeder von uns kann in die Situation kommen, so
schwer zu erkranken, dass er dauerhaft keine eigenen Entscheidungen über
anstehende ärztliche oder pflegerische Behandlungen mehr treffen zu kann –
unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie. Auch der Erste Kreisbeigeordnete
Christoph Buttweiler appelliert daher: „Sorgen Sie schon in gesunden Tagen für
eine solche Situation vor. Für Angehörige und Ärzte kann eine
Patientenverfügung eine große Hilfe sein. Sie nehmen diesen Personen
Entscheidungsdruck und Schuldgefühlen und wissen heute schon, dass Ihr Wille
klar festgeschrieben ist.“
Eine Patientenverfügung ist eine
weitreichende und schwerwiegende Anordnung. „Bitte beraten Sie sich mit Ihren
Angehörigen, Vertrauten und Ihrem Arzt, bevor sie eine Patientenverfügung
abfassen“, so Brechtel und Buttweiler, „zumal das Thema auch emotional sehr
belastend sein kann.“
Auch die Betreuungsvereine
informieren nicht nur über alle Fragen die mit einer gesetzlichen Betreuung
zusammenhängen, Interessierte können sich auch über die Patientenverfügung, die
Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht beraten lassen:
Sozialdienst katholischer Frauen und
Männer Germersheim, Frau Klein, Tel. 07274/7078211,
Betreuungsverein der Lebenshilfe
Germersheim, Herr Bast, Tel. 07271/5050341,
Betreuungsverein der AWO Kandel, Frau
Lossin, Tel. 07275 / 8919.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Informationen für die Wirtschaft im Kreis Germersheim in Zeiten von Corona
Die wichtigsten Informationen für Unternehmen und Gewerbetreibende in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, auf der Homepage des Kreises zusammengestellt. Die Übersicht finden Interessierte über www.kreis-germersheim.de/wifoe oder über www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
„Ob reine Information oder der Verweis auf
Antragsunterlagen: Aktualität und Sachlichkeit ist oberstes Gebot“, so die
Kreis-Wirtschaftsförderin, „Da sich die Fakten fast täglich ändern, haben wir
den Fokus auf gut sortierte Links aus verlässlichen Quellen gelegt“. Besonders
hilfreich bei der Zusammenstellung ist ihr über Jahre auf- und ausgebautes
Netzwerk, beispielsweise zur Agentur für Arbeit, zu den Banken bis hin zur
Investitions- und Strukturbank RLP. Für die individuelle Beratung von
Unternehmensanfragen kann Maria Farrenkopf zudem die Schnittstellenfunktion der
Wirtschaftsförderung zu anderen Fachbereichen der Kreisverwaltung aktuell
besonders gut nutzen: „Dabei geht es zum Beispiel um ordnungsrechtlichen
Fragestellungen, wer unter welchen Bedingungen unternehmerisch tätig sein darf,
über arbeitsrechtliche Folgen bei Corona-Infektion oder -Verdacht bis hin zu
Ersatzansprüchen bei Quarantäne-Anordnungen.“
Informationen der Wirtschaftsförderung sind generell
zu finden unter www.kreis-germersheim.de/wifoe.
Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse wifoe@kreis-germersheim.de oder
telefonisch unter 07274/53-218.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Corona-Pandemie: Verwaltungschefs planen
Corona-Hilfsstation in Wörth gemeinsam zu betreiben
Hilfsstrukturen südpfalzweit für
bestmögliche Versorgung optimieren
„Wir haben südpfalzweit für die
Bürgerinnen und Bürger effektive Maßnahmen ergriffen, um den Folgen des
Coronavirus möglichst immer einige Schritte voraus zu sein“, sagen die Landräte
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch (LD). „Unser Gesundheitswesen ist gut aufgestellt, die Krankenhäuser
halten ausreichend freie Betten vor, die Corona-Ambulanz in Jockgrim bzw. die
Teststation Landau werden gut angenommen.“ Für die drei Behördenchefs ist das
mit Blick auf die ständigen Entwicklungen in der Corona-Pandemie dennoch kein
Grund, nicht weiter in die Zukunft zu planen und die bestehenden Strukturen
immer wieder in neuem Licht zu betrachten: „Gemeinsam mit den
Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutzstäben haben wir medizinische
Versorgungsstrukturen geschaffen, auf die wir alle bauen und stolz sein
können.“
Die Krankenhäuser in der Region wie
im gesamten Land haben ihre Intensivkapazitäten erweitert, am Standort Bad
Bergzabern ist eine zusätzliche Station mit Bundeswehr-Equipment aufgerüstet
worden und die Luftrettungskapazitäten wurden ausgeweitet. Für Pflegenotfälle
stehen auch die Reha-Kliniken zur Verfügung. In Jockgrim gibt es eine
Corona-Ambulanz, die gut angenommen wird, in Landau soll in der kommenden Woche
eine eröffnen. „Aus einer gemeinsamen Teststation in Landau haben wir im Sinne
der Patientinnen und Patienten zunächst eine und künftig dann zwei
Corona-Ambulanzen werden lassen. Das war eine gute Entscheidung in der
Versorgungsstruktur“, sagen Hirsch, Brechtel und Seefeldt. In diesem Sinne
beraten die drei Verwaltungschef aktuell darüber, die Corona-Hilfsstation
(Hilfskrankenhaus) in Wörth künftig als gemeinsame Einrichtung zu betreiben, um
Synergien zu nutzen, Kräfte zu bündeln sowie materielle, personelle und
finanzielle Ressourcen zu teilen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob
die Hilfskrankenhaus-Struktur in der IGS in Landau wieder zurückgebaut werden
kann.
Die Corona-Hilfsstation in Wörth
wurde in einer modernen, neuen Halle im Hafengebiet aufgebaut – zunächst mit
104 Betten, aufgeteilt in 26 Kabinen. Die Einrichtung verfügt über eine
zentrale Sauerstoffversorgung für derzeit mehr als die Hälfte aller Betten. Der
Zugang zur Corona-Hilfsstation, die insgesamt in deutlich erkennbare
Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist, erfolgt über eine Schleuse. Neben
ausreichend Nasszellen verfügt die Einrichtung über Räumlichkeiten für das
Personal, Büros sowie einen zentralen Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare
Erweiterung wäre in kürzester Zeit möglich.
Versorgt würden hier ausschließlich mittelschwer erkrankte Patienten, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb“, erklärte Landrat Brechtel bereits bei der Vorstellung der Hilfsstation Ende März. Wie die Station künftig gemeinsam betrieben und die Hilfsstrukturen zusammengeführt werden können, diskutieren Seefeldt, Hirsch und Brechtel momentan gemeinsam auch mit den Fachleuten in den Katastrophenschutzstäben und Hilfsorganisationen, „die alle bereits südpfalzweit großartige Arbeit geleistet haben. Ihre Expertise und Unterstützung ist in der Bewältigung der Corona-Pandemie in unserer Region eine überaus wertvolle und unabdingbare Hilfe. Dafür bedanken wir uns von Herzen. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Not-Einrichtungen, in die wir so viel Mühe, Zeit und Kraft legen, zum guten Schluss nie in Betrieb gehen müssen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Kreisverwaltung Germersheim
Das Bürgertelefon ist in der Regel montags bis donnerstags, 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr erreichbar. Am Samstag ist die Hotline von 10 Uhr bis 12.30 Uhr, besetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung stehen den Bürgerinnen und Bürger für Fragen wie gewohnt unter Tel. 07274/53-131 zur Verfügung.
Behördenchefs empfehlen Mundschutz in der Öffentlichkeit: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung kann Mitmenschen schützen“
„Um uns selbst und
unsere Mitmenschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Viren zu
schützen, sind vor allen Dingen eine gute Händehygiene, das Einhalten der Husten-
und Nies-Etikette und Abstandhalten (mindestens 1,5m) die besten und
effektivsten Maßnahmen“, so die Landräte Dr. Fritz Brechtel (GER) und Dietmar
Seefeldt (SÜW) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD). Gemeinsam mit den Ärztinnen
und Ärzten ihrer Gesundheitsämter schließen sich die Behördenchefs den
Hinweisen des Robert-Koch-Instituts an und empfehlen zusätzlich das Tragen
einer Schutzmaske in der Öffentlichkeit. Landrat Brechtel: „Wir wollen mit
dieser Empfehlung keine Panik verursachen. Im Gegenteil: Wenn jeder von uns alle
machbaren Schutzmaßnahmen einhält, können wir gemeinsam die Verbreitung des
Virus verlangsamen und damit viele Infektionen verhindern. Insbesondere, wenn
wir uns an Plätze bewegen müssen, zum Beispiel zum Einkaufen oder an
Arbeitsplätzen, die das Distanzwahren nicht ermöglichen, macht ein
Mund-Nasen-Schutz durchaus Sinn.“ Besonders weisen Seefeldt, Brechtel und
Hirsch auch auf die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems hin: „Wir sind
gut aufgestellt. Und doch müssen wir mit unseren Maßnahmen dafür sorgen, dass
unsere medizinischen Einrichtungen dauerhaft arbeitsfähig bleiben für alle
Bürgerinnen und Bürger.“
Schon ein einfacher Mund-Nasen-Schutz
kann ausreichen, um Tröpfchen, die z.B. beim Husten oder Niesen ausgestoßen
werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. „Es geht dabei
vor allem um den Schutz der Personen in unserem Umfeld“, so die Landräte und
der Oberbürgermeister.
Das Robert-Koch-Institut weist explizit darauf hin, dass der Mund-Nasen-Schutz grundsätzlich korrekt sitzen, d.h. eng anliegen muss. Ist der Stoff feucht, muss die Maske gewechselt werden. Außerdem dürfe ein einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht verwechselt werden mit „mehrlagigen medizinischen (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für den Schutz von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 20.04.2020
Nachbarschaftshilfen und
Einkaufsservices im Landkreis Germersheim online finden
Wo gibt es welche Nachbarschaftshilfen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Einkaufen brauche oder selbst meine Unterstützung anbieten möchte? Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Die Kreisverwaltung Germersheim hat auf ihrer Webseite www.kreis-germersheim.de/coronavirus in der Rubrik Nachbarschaftshilfen und Einkaufsservices Angebote der Kommunen und die örtlichen Ansprechpartner/innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt. Die Liste wird ständig aktualisiert.
In der Rubrik Abhol- und Lieferservices gibt es eine Übersicht über kommunale und regionale Plattformen, in denen Betriebe und Unternehmen ihre Angebote kostenlos eintragen können. Auf das Angebot des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. wird ebenfalls verlinkt. Dieser bietet auf seiner Webseite www.suedpfalz-tourismus.de eine Übersicht der Gastronomiebetriebe und Erzeuger in der Südpfalz, die aktuell Bestellungen online oder telefonisch entgegen nehmen und einen Abhol- und/oder Lieferdienst anbieten. Weitere Meldungen sowohl zu Hilfsangeboten als auch zu Abhol- und Lieferservices können gerne an info@suedpfalz-tourismus.de gemeldet werden.
„Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Vereine
und Verbände bieten ihre Unterstützung in den Gemeinden an. Die Vermittlung der
Angebote übernehmen die Gemeinden vor Ort. Der Landkreis bündelt die
Hilfsangebote und stellt die Informationen dazu auf der Homepage bereit. Allen
Helfer/innen gilt mein herzlicher Dank! Es ist gut zu wissen, dass wir
zusammenstehen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
KlimawandelAnpassungsCOACH
RLP wirbt um Unterstützer
Für
Publikumspreis beim „Blauen Kompass 2020“ nominiert
Der Kreis Germersheim bittet um
Unterstützung bei einer Online-Abstimmung des Bundes-Umweltamtes: Die
Empfehlung gilt für das Projekt „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“, das im
Wettbewerb „Blauer Kompass“, für den Publikumspreis nominiert wurde und an dem
sich der Kreis vor knapp einem halben Jahr beteiligt hatte. Insgesamt 15
Projekte zum Thema „Projekte zum Umgang mit den Folgen des Klimawandels“ stehen
zur Auswahl, für die bis zum 20. April unter www.uba.de/tatenbank abgestimmt werden kann.
„Der Landkreis Germersheim hat
bereits vom Projekt `KlimawandelAnpassungsCOACH RLP´ profitieren können und
Maßnahmen entwickelt. Wir unterstützen gerne den Aufruf und hoffen, dass der
Klimawandel-Anpassungscoach den Publikumspreis holt. Deshalb: „Gehen Sie
online, und wählen Sie mit“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises
Germersheim.
Der „KlimawandelAnpassungsCOACH RLP“
ist auf drei Jahre angelegte und hat zum Ziel, Kommunen in Rheinland-Pfalz bei
der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie bei der Integration des
Themas in Verwaltungsabläufe zu beraten und zu unterstützen. Das Projekt wird
durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) gefördert und wurde seinerzeit federführend durch die Kreisbeigeordnete
Jutta Wegmann für die Verwaltung begleitet. Der Landkreis konnte in einem
Coachingprozess bereits selbst von dem Projekt profitieren und erhielt
wertvolle Anpassungsstrategien in Zeiten des Klimawandels.
Bei der Online-Abstimmung darf jeder
einmal täglich abstimmen. „Unterstützen Sie dieses Projekt, das für ein
zukunftsorientiertes, nachhaltiges und klimaangepasstes Rheinland-Pfalz steht“,
so der abschließende Aufruf Brechtels.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Brennereien unterstützen bei der Herstellung von Desinfektionsmittel
Um die Knappheit von Desinfektionsmitteln in der momentanen Corona-Krise zu überbrücken, wurde ermöglicht, dass Bio-Ethanol zur Herstellung eingesetzt werden kann. Auch in der Südpfalz wird davon Gebrauch gemacht. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, hat sich gemeinsam mit den Landräten Dr. Fritz Brechtel und Dietmar Seefeldt vor Ort in Lustadt bei der Löwen-Brennerei informiert. Mehrere Tausend Liter Desinfektionsmittel wurden von hier aus in den letzten Tagen hergestellt und zur Versorgung in der Region bereitgestellt. Dies trägt zur Entspannung der Situation in der Südpfalz bei, betonen Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel.
Auf der Grundlage einer weiteren Allgemeinverfügung wurde nun ermöglicht, dass auch kleine Brennereien mindestens 80%-igen Alkohol zur Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln zur Verfügung stellen können. Von den Betrieben in der Region kann dieser Alkohol gebrannt und dann ohne große Transportwege in eine entsprechend ausgestattete Apotheke zur Weiterverarbeitung gebracht werden.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Germersheim und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: (1) Landkreis Südliche Weinstraße; (2) pixabay.com 20.04.2020
Bleiben Sie bitte
zuhause!
„Die Sonne scheint, die Temperaturen steigen. Unter anderen Umständen sind das die besten Voraussetzungen für gemeinsame Ausflüge oder gemütliche Treffen mit Freunden. Die Umstände in diesem Frühling bieten aber alles andere als eine Einladung zur Geselligkeit. Daher: Bitte bleiben Sie möglichst auch bei schönem Wetter zuhause und meiden Sie Kontakte, wo immer möglich“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dabei gilt grundsätzlich auch: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist gestattet, wenn die Person alleine ist, mit Menschen unterwegs ist, die im selben Haushalt leben oder eine Person von maximal einer Person begleitet wird, die nicht im selben Haushalt lebt. Generell gilt die Wahrung eines Sicherheitsabstandes. Mehr dazu in den „Häufig gestellten Fragen“ des Landkreises unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.
Die Verbreitung des Coronavirus zu
verlangsamen und einzudämmen, ist Ziel aller einschränkenden Maßnahmen.
„Insgesamt habe ich den Eindruck, dass sich die Menschen in der Region
verantwortungsvoll an die neuen Regeln halten. Ihnen danke ich besonders. Denn
nur, wenn wir uns solidarisch zeigen und die Einschränkungen annehmen, schützen
wir ältere und chronisch kranke Menschen, für die eine Ansteckung mit dem
Coronavirus schlimme Folgen haben kann. Auch verschaffen wir allen Menschen,
die im Gesundheitswesen jeden Tag für uns und unsere Gesundheit da sind, Zeit.
So bleibt die Lage beherrschbar, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte
bekommen die Chance, mehr Leben retten.“
Für das kommende Wochenende hat das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, die Polizeipräsenz zu erhöhen und bei entsprechenden Verstößen konsequent einzuschreiten. Verstöße könnten mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe regelt das Land im „Aktualisierten Auslegungshinweis für die Bemessung der Geldbuße nach § 12 der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“. Diese und viele weitere Informationen zum Thema Coronavirus sind unter anderem auf der Homepage des Landkreises, www.kreis-germersheim.de/coronavirus einzusehen.
Auch der für Kinder, Jugend und Familien zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, ruft dazu auf, freiwillig zuhause zu bleiben: „Gerade für Familien mit Kindern, die jetzt gerne auf Spielplätzen und im Freien spielen würden, ist es eine Herausforderung.“ Buttweiler weist auf die Tipps für Abwechslung und Beschäftigung hin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes zusammengetragen haben. Diese sind unter www.kreis-germersheim.de/elternundkinder abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landrat
und Kreisvorstand erlassen Elternbeiträge für Kindertagesstätten
Die Gremien im Landkreis Germersheim,
zeigen sich trotz der vorherrschenden Corona-Situation handlungsfähig. In einem
Eilentscheid haben Landrat Dr. Fritz Brechtel, dessen Stellvertreter, der Erste
Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler sowie der Kreisvorstand mit den
Kreisbeigeordneten Jutta Wegmann und Michael Braun auf die Schließung von
Schulen und Kindertagesstätten (KiTa) reagiert und sind damit auch dem Gedanken
vieler Kreistagsfraktionen gefolgt. Da aufgrund der Landesverordnung die
regulären Betreuungsangebote entfallen, verzichtet der Kreis auf die Beiträge der
Eltern für den Monat April. Dies gelte auch für diejenigen, die derzeit die
Notbetreuung in Anspruch nehmen. Hierzu Brechtel wörtlich: „Wir wollten bewusst
auch die Menschen, die derzeit für das System eine hohe Relevanz haben und auf
die Notbetreuung angewiesen sind, von den Beiträgen befreien. Das ist eine
Möglichkeit, sich für deren Einsatz ein klein wenig erkenntlich zu zeigen. Sie und
viele andere sind es schließlich, die derzeit den Laden am Laufen halten.“
Um den Verwaltungsaufwand bewusst
gering zu halten, gilt der Entscheid pauschal für alle Eltern. Wie es weitergeht,
wird die Situation zeigen, sagt Christoph Buttweiler: „Zunächst gilt der Erlass
für den gesamten Monat April. Sollten wir verlängern wollen, würden wir
sicherlich wieder schnell handeln, die Lage neu beraten, bewerten und
entsprechend entscheiden“. Die Regelung gilt demnach bis einschließlich 30.
April 2020.
Auch in umliegenden Städten und Landkreisen wird
mehrheitlich auf die Beiträge verzichtet. Im Landkreis Germersheim profitieren
von dem Beitragserlass alle Eltern, deren Kinder aufgrund der Corona bedingten
Schließungen weder KiTa noch Schule besuchen können.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Erleichterter
Zugang zu Sozialleitungen nach dem SGB XII
Bundespolitik
beschließt „Sozialschutzpaket“
Durch die weitreichenden
Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und der damit einhergehenden
Einkommensverlusten vieler Bürgerinnen und Bürger hat die Bundespolitik ein „Sozialschutzpaket“
beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung sowie zur Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert. „Die
Änderungen durch dieses Schutzpaket kommen den Menschen direkt zugute. Damit
können wir Schwierigkeiten, die durch die Coronakrise ausgelöst werden
abmildern und pragmatisch mit dem bestehenden Hilfebedarf umgehen“, berichtet
der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Für Anträge, die in
der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2020 gestellt werden, gilt:
Es
ist keine Vermögensprüfung erforderlich. Leistungsberechtigte müssen lediglich
bestätigten, dass kein erhebliches Vermögen (60.000,-€ für das erste und
jeweils 30.000,-€ für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied)
vorhanden ist.
Es
gelten die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer
von sechs Monaten als angemessen. Dies gilt auch für Mietsteigerungen und
steigende Aufwendungen für Heizkosten. Sogenannte Kostensenkungsverfahren
werden in dieser Zeit nicht eingeleitet. Bereits abgesenkte Unterkunftskosten
werden weiterhin nur in reduzierter Höhe anerkannt.
Kann
ein Leistungsumfang aufgrund erforderlicher längerer Ermittlungen nicht in der
endgültigen Höhe festgelegt werden, erfolgt in der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung eine vorläufige Leistungsbewilligung, in der Hilfe zum
Lebensunterhalt kommt eine vorschussweise Gewährung in Betracht. Diese
Entscheidungen ergehen nur auf Antrag einer leistungsberechtigten Person.
Für bestehende
Leistungsfälle gilt:
Bis
zum 31.08.2020 wird auf die laufende Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen
(früher „Folgeantrag“ genannt) im Bereich der Grundsicherung und der Hilfe zum
Lebensunterhalt verzichtet. Werden dem Sozialamt keine Änderungen mitgeteilt,
werden die Leistungen unter Annahme unveränderter Anspruchsvoraussetzungen auf
der bisherigen Basis für zwölf Monate bzw. bei bislang vorläufiger Bewilligung
für sechs Monate weiter bewilligt. Entsprechende Bescheide werden erteilt.
Für den Personenkreis der
(möglichen) Bezieherinnen und Bezieher von Hilfen zum Lebensunterhalt bzw.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen das Sozialamt der
Kreisverwaltung Germersheim sowie die Sozialämter der Kommunen auf Grundlage
des „Sozialschutzpakets“ sicher, kurzfristig und unbürokratisch Hilfen zu
leisten.
Für
Beratung und Leistungsgewährungen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung
Zu den Leistungsberechtigten
gehören auch Bürgerinnen und Bürger, denen durch Kurzarbeit Einkommenseinbußen drohen. Wenn hier ausreichend
Einkommen vorhanden ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, und lediglich
ein Zuschuss zur Miete erforderlich ist, kann gegebenenfalls Wohngeld geleistet
werden. Beratung dazu gibt es bei der Wohngeldstelle des Kreises, Tel. 07274/53-253.
„Alle vorgesehenen
Verfahrensvereinfachungen ermöglichen für die betroffenen Leistungsberechtigten
eine unbürokratische Sicherstellung des Lebensunterhaltes“, so Buttweiler.
Weitere Anlaufstellen bei
sonstigen Problemstellungen:
Für
Selbstständige: Sofern Selbständige
von den Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich betroffen sind, können
Soforthilfen des Bundes über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
beantragt werden.. Weitere Informationen auf der zugehörigen Internetseite www.isb.rlp.de
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und durch den Rententräger
festgestellt wurde, dass er/sie voll auf Dauer / auf Zeit erwerbsgemindert ist oder
jemand die Regelaltersgrenze (§ 41 Abs. 2 SGB XII) überschritten hat (also je
nach Geburtsdatum zwischen 65 und 67 Jahre alt ist), wendet sich an die oben
genannte Telefonnummer des zuständigen Sozialamts.
Wer
seinen Lebensunterhalt (z.B. Lebenshaltungskosten, Miete,
Krankenversicherungsbeiträge) nicht bestreiten kann und erwerbsfähig ist, wendet sich an das zuständige Jobcenter des
Landkreises Germersheim.
Wer
seinen Lebensunterhalt grundsätzlich noch bestreiten kann, jedoch Unterstützung
zur Finanzierung der Miete bzw. Tragung der Belastung des Eigenheimes/der
Eigentumswohnung benötigt, dem kann möglicherweise Wohngeld/Lastenzuschuss
gewährt werden. Für Fragen diesbezüglich sollte man sich ebenfalls an die oben
genannte Telefonnummer des Sozialamts wenden.
Seit dem Antragsjahr 2018 können ausschließlich elektronische Anträge zur Agrarförderung gestellt werden. Eine manuelle Antragstellung ist nicht mehr möglich. Für die Bearbeitung der eAnträge wurden in der letzten Woche die dazugehörigen Initialpasswörter an die landwirtschaftlichen Betriebe versandt. Die weitere Bearbeitung wird auf der Homepage www.eantrag.rlp.de erklärt.
Bis spätestens 15.
Mai 2020 muss der Datenträgerbegleitschein mit seinen dazugehörigen Anlagen bei
der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingegangen, und
der eAntrag über AS-Digital, versandt sein.
Wer einen eAntrag bei der Agrarförderung stellen möchte und bisher noch kein Initialpasswort erhalten hat, setzt sich bitte kurzfristig mit der Kreisverwaltung, Anja Manger, E-Mail: a.manger@kreis-germersheim.de, in Verbindung.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.
Hilfe bei der
eAntragstellung bieten auch die Bezirksgeschäftsstelle des Bauern- und
Winzerverbandes Vorder- und Südpfalz in Neustadt sowie der Maschinen- und Betriebshilfsring
e.V., Betriebliche Beratung, in Freckenfeld.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landesweite
Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und
Krankenhäusern
Landkreis
begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen
Eine neue
Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in
Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In
Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der
besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt,
auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz
Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler
die landesweit geltende Verordnung.
Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Landkreis Germersheim baut vor: Corona-Hilfsstation mit 104 Betten
Mit 104 Betten, aufgeteilt in 26
Kabinen, rüstet sich der Landkreis Germersheim vor einer weiteren Ausbreitung
des Coronavirus. Am 1. April wurde im Wörther Rheinhafen ein bislang
ungenutzter Hallen-Neubau vorgestellt, der innerhalb
weniger Tage zur Corona-Hilfsstation (Notkrankenhaus) umfunktioniert wurde.
Neben der Ärzteschaft und vielen weiteren Einheiten des Katastrophenschutzes
für den Landkreis Germersheim, waren vor allen Dingen das Technische Hilfswerk
(THW) und in beratender Funktion auch die Bundeswehr an dem Umbau beteiligt.
„Wir hoffen, die Einrichtung nie in Betrieb nehmen zu müssen, wollen aber gewappnet sein, sollte die Situation weiter eskalieren“, so Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Landkreis Germersheim bei der Vorstellung der Corona-Hilfsstation, Mitte dieser Woche. Brechtel machte deutlich, dass die Einrichtung ausschließlich für mittelschwer erkrankte Patienten gedacht sei, die positiv auf Covid-19 getestet wurden und nicht mehr ambulant versorgt werden können. Brechtel wörtlich: „Erst wenn die klinischen Ressourcen erschöpft sind und das lokale und überregionale Verlegungsmanagement in den regulären Kliniken keine Plätze mehr zur Verfügung stellen kann, geht die Corona Hilfsstation als Ausweich- und Überlauf-Krankenhaus in Betrieb.“
Über die Funktionsweise,
die medizinische Ausstattung sowie die Organisation vor Ort informierten Markus
Nied, Organisatorischer Leiter im Katastrophenschutz-Stab sowie Dr. Johannes
Schad. So verfügt das Notkrankenhaus über eine zentrale Sauerstoffversorgung für
mehr als die Hälfte aller Betten. Der Zugang zur Corona Hilfsstation, die
insgesamt in deutlich erkennbare Schwarz-Weiß-Bereiche gekennzeichnet ist,
erfolgt über eine Schleuse. Neben ausreichend Nasszellen verfügt die
Einrichtung über Räumlichkeiten für das Personal, Büros sowie einen zentralen
Meeting- und Schulungsraum. Eine modulare Erweiterung sei möglich, so Schad und
Nied.
Die Versorgung von Personal und Patienten wird durch einen externen Caterer sichergestellt, die Reinigung (Housekeeping) sowie die Reinigung der Wäsche werden durch zwei externe Dienstleister durchgeführt, die über die erforderlichen Qualifikationen und Ressourcen verfügen.
„Die Einrichtung wird vom
Katastrophenschutz des Landkreises Germersheim mit freiwilligen Helfern aus dem
gesamten Landkreis betrieben, die sich nach einem Aufruf bei uns gemeldet
haben. Bei den Helferinnen und Helfern handelt es sich ausschließlich um
Personen, die über eine medizinische Ausbildung verfügen“, zeigte sich Brechtel
dankbar über das Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger aus dem
Landkreis Germersheim. Der Betrieb werde mit drei Schichten und jeweils 20 bis
25 Pflegekräften gewährleistet. Zusätzlich steht den Teams rund um die Uhr ein
Infekt-Krankentransportwagen zur Verfügung. In der Corona Hilfsambulanz werden
außerdem Beauftragte für die Themen Hygiene, Logistik, Technik und Verwaltung
beschäftigt.
„Wir hoffen, dass wir diese Ressource nie aktivieren müssen. Es ist aber von großer Wichtigkeit, der Ausbreitung stets zwei Schritte voraus und für möglichst viele Eventualitäten gerüstet zu sein“, so Dr. Fritz Brechtel abschließend.
Kreisverwaltung Germersheim 20.04.2020
Würdigung
einer grundlegend prägenden Tradition
Tabak-Kultur auf der Vorschlagsliste Immaterielles Kulturerbe der UNESCO Deutschland
Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft, hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. In einer länderübergreifenden Kooperation waren damit die fünf Kommunen Hatzenbühl (Rheinlandpfalz, Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen)aus den drei Landkreisen Bergstraße, Germersheim und dem Rhein-Neckar-Kreis erfolgreich. Nun geht es darum, dass ein unabhängiges Expertenkomitee der deutschen UNESCO Kommission der Kultusministerkonferenz und den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien dieses Thema zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben empfehlen wird.
Prägende Kultur in vielerlei Hinsicht
„Tabakanbau hat das Gesicht unserer Region und vieler Ortschaften geprägt. In Hatzenbühl, im Landkreis Germersheim, wurde erstmals für Deutschland Tabakanbau nachgewiesen“, begründet Landrat Dr. Fritz Brechtel das Engagement seines Landkreises. Unterstützt wird diese Einschätzung von Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, der darauf hinweist:„Tabakfelder, Tabakschuppen und Zigarrenfabriken sind auch in vielen Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ortsbildprägend. Diese Kultur ist bis heute lebendig im Zusammenleben der hiesigen Menschen – ein Erbe, das es zu bewahren gilt.“ Christian Engelhardt, Landrat im Kreis Bergstraße, verweist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tabaks: „Der Tabakanbau hat die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region maßgeblich mitgeprägt und Lorsch sowie dem restlichen Landkreis über die Jahrhunderte hinweg wachsenden Wohlstand gebracht.“
Kreative Weitergabe gefordert
Aus der Bergstraßen-Kommune Lorsch kam auch die Initiative zum UNESCO-Antrag, der in enger Absprache mit den beteiligten Kommunen ausgearbeitet wurde. Jede der fünf Gemeinden hat wichtige historische Bezüge zu dem Tabakthema. Doch die Antragstellung machte darüber hinaus eine „nachweisbare Lebendigkeit sowie kreative Weitergaben und Weiterentwicklung der Kulturform durch die Trägergemeinschaft“ zur Bedingung, was der Oberbürgermeister von Schwetzingen, Dr. René Pöltl, ausdrücklich bestätigt: „Die grundlegend prägenden Spuren des Tabakanbaus sind noch heute sichtbar und in unserer Stadt, wie in den anderen Kommunen, bei den Menschen sehr präsent.“
Vitale Kultur in allen Kommunen
Aufzuzählen sind etwa Museen, Stadtfeste, Ausstellungen, Lesungen, in Hatzenbühl ein Tabakrundweg, ein Tabak-Orchester und eine Tabakkönigin, in Lorsch mit dem Tabakprojekt eine Bürgerinitiative, die Tabak anbaut und die Fühler bis Kuba ausstreckt, Workshops, eine regionale Zigarre, Brunnen, Plätze, unzählige architektonische Zeugnisse mit Tabakbezug, Sammlungen, Führungen usw. Das Spektrum der Angebote und Aktionen rund um den Tabak macht immer wieder klar, dass „der Tabak die Initialzündung für unsere Stadtentwicklung bis heute war“, wie es der Hockenheimer Oberbürgermeister Marcus Zeitler ausdrückt. Der Ortsbürgermeister von Hatzenbühl, Karlheinz Henigin, versteht die Aufnahme in die Vorschlagsliste als Ansporn dazu, diese Entwicklung im Sinne der UNESCO fortzusetzen: „Die Nennung als Kulturelles Erbe wird unsere Aktivitäten verstärken, den Tabakanbau auch für kommende Generationen erlebbar zu machen.“
Tabak – die etwas andere Sichtweise
„Entgegen dem allgemeinen Trend suchen wir mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region zu würdigen und zu sichern“, reagiert der Lorscher Bürgermeister Christian Schönung auf die Kritik derer, die Tabak auf das Rauchen reduzieren. Das sieht auch Michael Kessler, Bürgermeister von Heddesheim, der einst größten Tabakanbaugemeinde Deutschlands, so und ergänzt: „Die Initiative Lorschs ist ein tolles Beispiel für die regionale Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar.“
Internationale Pläne
Dabei ist Tabak ein Thema, das über lokale oder regionale Bezüge hinaus internationales Profil und Potenz hat. „Deshalb sehen wir unseren Antrag als einen Anfang der weitere Orte und Länder einschließen soll“, so Gabi Dewald vom Lorscher Kulturamt. „Ganz im Sinne der UNESCO, die den Gedanken des Friedens und damit der völkerverbindenden Gemeinsamkeiten befördert sehen will.“ Voraussetzung für eine internationale Antragsstellung jedoch, etwa gemeinsam mit zwei weiteren Nationen, ist zunächst die Anerkennung auf nationaler Ebene. Dies wird bis zum Frühjahr 2021 entschieden sein. „Wir drücken uns selbst weiter die Daumen“, hoffen die Initiatoren und warten nun zunächst auf das positive Votum der Deutschen UNESCO-Kommission.
Info-Kasten
Was ist ein
Immaterielles Kulturerbe?
„Immaterielle Kulturerben sind kulturelle Ausdrucksformen, die von menschlichem
Wissen und Können getragen und von Generation zu Generation weitergegeben
werden. Gemeinschaften prägen diese lebendigen Traditionen und entwickeln sie
kreativ weiter.“ (Deutsche UNESCO Kommission)
Deutschlandist dem
UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Unter der Überschrift
„Wissen. Können. Weitergeben“ ist es Ziel der UNESCO, damit „die Vielfalt des
lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und
zu fördern“.
Die erstenEintragungen
für Deutschland fanden 2016 statt. Bis
heute wurden 97 lebendige
Kulturformen und Modellprogramme in das
deutsche Verzeichnis aufgenommen. Die jetzt erfolgte ist die 4. Bewerbungsrunde.
Das Verfahren findet alle zwei Jahre statt.
Weltweit wurden seit 2008 bislang 549 Einträge aus insgesamt 127 Ländern der Erde vorgenommen. Davon stammen vier aus Deutschland (Genossenschaftsidee, Orgelbau und Orgelmusik, Falknerei, Blaudruck).
Gemeinsame Presse-Information 20.04.2020
In Sorge um die Tourismusregion Pfalz: Pfälzische Städte und Landkreise unterstützen die Forderungen des DEHOGA und setzen sich für Soforthilfen in der Gastronomie- und Hotelbranche ein
In einer
gemeinsamen Initiative wenden sich Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen
und Oberbürgermeister sowie der Bezirkstagsvorsitzende der Pfalz an die
Landesregierung mit der dringenden Bitte, die Finanzhilfen für kleinere und
mittlere Unternehmen, insbesondere aus der Gastronomie- und Hotelbranche,
nochmals zu erweitern. Die Sorge um die Tourismusregion Pfalz vereint
Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad
Dürkheim, Donnersberg, Kusel, Kaiserslautern, Südwestpfalz und
Rhein-Pfalz-Kreis, der Städte Landau, Neustadt, Speyer, Frankenthal,
Ludwigshafen, Pirmasens, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie des
Bezirksverbands Pfalz.
Grundlage
für die pfalzweite Initiative sind die Forderungen, die der Deutsche Hotel- und
Gaststättenverband (DEHOGA) Rheinland-Pfalz zur Rettung des Gastgewerbes im
Land geäußert hat, darunter vor allem umgehende Soforthilfen anstelle der von
der Landesregierung angekündigten Darlehen. Aber auch vor Ort in den Städten
und Landkreisen wird deutlich, dass die Tourismusbranche unter der aktuellen
Corona-Krise und den damit zusammenhängenden, gerechtfertigten Schutz- und
Vorsichtsmaßnahmen besonders zu leiden hat: Jeden Tag erreichen die pfälzischen
Stadt- und Kreischefinnen und -chefs Hilferufe von Gastronomie- und
Hotelbetrieben, die mit ihren Häusern kurz vor dem Aus stehen.
„Wir brauchen Unterstützung für die touristische Infrastruktur in der Region, da diese für Rheinland-Pfalz – und ganz besonders für die Pfalz – von unschätzbar großer Bedeutung ist“, bekräftigen die Vertreterinnen und Vertreter der pfälzischen Kommunen. „Vergleicht man die Hilfsangebote in Rheinland-Pfalz mit denen anderer Bundesländer, so sind diese deutlich reduzierter. Gleichzeitig hat das Land im neuen Haushalt aber 100 Millionen Euro für den Fall zurückgestellt, dass ein Corona-Impfstoff gefunden wird. Wir schlagen vor, zumindest einen Teil dieser Gelder jetzt einzusetzen. Wenn tatsächlich ein Impfstoff kommt, so wird dafür Geld sicherlich keine Rolle spielen. Die Gastronomie- und Hotelbranche braucht aber jetzt schnelle Hilfe, sonst sind diese für unser Land so wichtigen Strukturen unwiederbringlich verloren“, heißt es in einem offenen Brief an die Landesregierung.
AFS-Schüleraustausch: Rund 100 internationale Jugendliche kommen im Februar
Landkreis Germersheim – Einer internationalen Schülerin oder einem Schüler ein zweites Zuhause auf Zeit bieten und dabei selbst eine neue Kultur entdecken – das ist gelebte Weltoffenheit und Gastfreundschaft. Die Familien im Landkreis Germersheim haben ab Februar 2020 genau diese Chance. Sie können durch die Aufnahme internationaler Gastschülerinnen und Gastschüler ihr eigenes Familienleben bereichern und die Vorfreude von jungen Menschen weltweit auf ihr Austauschjahr erhöhen.
Im Februar reisen knapp 100 Schülerinnen und Schüler
aus aller Welt mit der gemeinnützigen und von Ehrenamtlichen getragenen
Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland.
Darunter auch Gastschülerin Maria Luisa (18) aus
Costa Rica. Die Schülerin ist ein begeisterte Tänzerin und möchte später
Architektin werden. Maria Luisa möchte ebenso wie die anderen
Jugendlichen für ein ganzes oder aber auch nur ein halbes Schuljahr Deutschland
und seine vielfältige Kultur kennenlernen, ihre Sprachkenntnisse verbessern und
Teil ihrer Gastfamilie werden.
Die Austauschorganisation AFS Interkulturelle
Begegnungen e.V. sucht Familien, die einen Jugendlichen wie Maria Luisa von einigen Wochen bis zu einem
Jahr bei sich aufnehmen möchten. „Die Familien erleben durch die Aufnahme eines
Gastkindes eine andere Kultur hautnah mit und lernen gleichzeitig ihren eigenen
Alltag aus einer neuen Perspektive kennen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel zum Gastfamilienprogramm von AFS.
Gastfamilien sind so vielfältig wie die Welt: Ein
Gastkind aufnehmen können Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende,
gleichgeschlechtliche Paare, Senioren und Alleinstehende. Ein freies Bett,
Neugierde auf andere Kulturen und Gastfreundschaft genügen. Die
AFS-Geschäftsstelle und auch ein aktives Netzwerk ehrenamtlich Engagierter vor
Ort bereiten alle Beteiligten auf den Austausch vor und begleiten während des
Aufenthaltes des internationalen Besuchs.
Interessierte, die
ein Gastkind ab Februar aufnehmen möchten, können sich direkt an die
Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder
per E-Mail an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen unter www.afs.de/gastfamilie.
Kreisverwaltung Germersheim 25.01.2020
Bildung und Teilhabe: Übernahme der Mittagessenskosten für
Hortkinder nur bei Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort
Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler: Ungleichbehandlung von anspruchsberechtigten Schulkindern – Plädoyer für Abschluss von Kooperationsverträgen
Landkreis Germersheim – Anspruchsberechtigte Familien, deren Kinder nach der Schule in den Hort gehen, können die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) nur dann abrechnen, wenn Schule und Hort einen Kooperationsvertrag schließen, in dem die schulische Verantwortung für die Mittagsverpflegung festgelegt ist. „Bislang bestand zwischen Ganztags-Schulkindern und Schulkindern, die in den Hort gehen, eine Ungleichbehandlung, die so natürlich nicht akzeptabel ist. Hortkinder waren bisher von der Übernahme durch das BuT-Paket ausgeschlossen. Nachdem der Gesetzgeber im letzten Jahr die Möglichkeit geschaffen hat, diese Ungerechtigkeit mittels Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort auszugleichen, setzten wir uns besonders für das Thema ein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. „Wenn das Mittagessen der Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, über Bildung und Teilhabe abgerechnet werden kann, ist es nur folgerichtig, dass dies auch für Schulkinder gilt, die im Hort zu Mittag essen. Wir wollen, dass alle Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit bekommen und unterstützen die Schulen bzw. Schulträger und den Träger der Tageseinrichtung darin, einen Kooperationsvertrag zu schließen.“
Einen
beispielhaften Vertragsentwurf hat die Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Schulträger der Grundschulen, die Kita-Träger und die Leitungen von
Einrichtungen mit Schulkindern wurden entsprechend informiert. „Einige haben inzwischen
einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Wir hoffen, dass alle anderen auch im
Sinne der anspruchsberechtigten Eltern und Kinder diesem Weg folgen“, berichtet
die Leiterin des Sozialamtes, Karin Kaltenbach.
Im Landkreis
Germersheim werden rund 700 Schulkindbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt.
Nach Schätzung der Fachleute in der Verwaltung könnten bis zu zehn Prozent der
Familien anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabe-Paketes sein.
Deshalb plädieren Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler an die
Träger, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen: „Damit würden in einer Kita
bzw. in einem Hort betreute Schulkinder gegenüber Schulkindern, die in der
Schule verpflegt werden, hinsichtlich einer Kostenübernahme durch das BuT-Paket
nicht mehr benachteiligt. Für Eltern kann das eine enorme finanzielle Erleichterung
bedeuten.“
Die BuT-Anträge, darunter auch der Antrag zur Mittagsverpflegung, stehen im Downloadcenter auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de, bereit.
Kreisverwaltung Germersheim 25.01.2020
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv006
und 2020kv007
„Einbürgerungstest, Termin 5 am Vormittag und Termin 6
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber:
Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS
Geschäftsstelle, am Montag, 09.
März 2020, Termin 5 um 10:00 Uhr, Termin 6 um
15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00
Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag,
07. Februar 2020.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./EckeParadeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Bereitschaftspflegefamilien
kennen das: Das Jugendamt ruft an. Ein Kind ist in Not und benötigt rasch einen
sicheren Platz, an dem es bleiben kann. Innerhalb weniger Stunden hat die
Familie ein Mitglied mehr – zumindest vorübergehend. Einige Tage, Wochen oder
Monate. Selten aber länger als ein Jahr. „Leider können wir diese Kinder nicht
immer in einer Pflegefamilie unterbringen. Dabei wäre es gerade in
Krisensituation wichtig, dass Kinder einen sicheren, herzlichen Platz bekommen.
Deshalb suchen wir dringend weitere Pflegefamilien, besonders auch
Bereitschaftspflegefamilien“, so der für Kinder und Jugend zuständige Erste
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.
„Wer sich bereit
erklärt, Bereitschaftspflegefamilie zu sein, muss neben einem Herz vor allem
auch maximale Flexibilität mitbringen“, erklärt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin
des Jugendamtes im Landkreis Germersheim. Deshalb habe man sich entschlossen,
das Bereitschaftspflegekonzept für den Landkreis Germersheim zu überarbeiten,
der Jugendhilfeausschuss hat es bereits Ende letzten Jahres verabschiedet.
Im Unterschied
zu Pflegefamilien, die ein Kind auf unabsehbare Dauer bei sich aufnehmen, muss
bei Bereitschaftspflegefamilien ein Elternteil rund um die Uhr zuhause sein, um
ein Kind in einer Notsituation spontan aufnehmen und gut begleiten zu können.
„Das kann innerhalb weniger Stunden sein“, berichtet Gaby Gauweiler vom
Pflegekinderdienst. „Spontanität, Organisationstalent und die Offenheit, sich
schnell auf ungewohnte und neue Situationen einzulassen, ist
Grundvoraussetzung, damit Bereitschaftspflege gelingt. Eine Person in der
Pflegefamilie kann also keinem Beruf nachgehen und steht ständig für den
Notfall bereit.“ Dafür erhalten Bereitschaftspflegeeltern seit dem 1. Januar
2020 jeweils ab Aufnahme eines Kindes einen Tagessatz von 54 Euro pro Tag.
Damit wurden die bisher deutlich geringeren Sätze den allgemein gültigen Sätzen
anderer Kommunen angepasst.
Die Dauer der
Bereitschaftspflegeverhältnisse reicht von wenigen Tagen bis zu sechs Monaten.
„Manchmal müssen in den Herkunftsfamilien die Verhältnisse geklärt, verbessert
und evtl. Hilfen installiert werden, bevor ein Kind wieder rückgeführt werden
kann. Manchmal kann ein Kind bereits nach kurzer Zeit wieder nachhause.
Manchmal dauert es aber länger, bis klar ist, wie die weitere Hilfeplanung für
das Kind aussieht, z.B. wenn Verfahren bei Gericht anhängig sind“, so Gaby
Gauweiler weiter. Manchmal muss für ein Kind auch eine andere, längerfristige
Lebensperspektive erarbeitet werden.
Derzeit betreut
das Kreisjugendamt ca. 100 Pflegekinder. „Leider ist der Bedarf hoch, weshalb
wir stets auf der Suche nach neuen Pflegefamilien sind –
Bereitschaftspflegefamilien und Pflegefamilien, bei denen das Pflegeverhältnis
langfristig angelegt wird“, wirbt Christoph Buttweiler.
Interessierte
können sich unverbindlich bei den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes
melden. Wer sich ernsthaft vorstellen kann, (Bereitschafts-)Pflegefamilie zu
werden, wird dann in einem Seminar auf die Aufgaben vorbereitet. Das nächste Vorbereitungsseminar
beginnt am 5. März 2020, sofern sich ausreichend Interessenten melden.
Betriebserkundungs-Tournee der Wirtschaftsförderung geht 2020 in eine neue Runde
Im Rahmen der Betriebserkundungs-Tournee öffnen auch in 2020 wieder drei Ausbildungsbetriebe im Landkreis Germersheim ihre Türen. Die Veranstaltungen für Lehrer, Berufswahlkoordinatoren, Berufsberater und weitere Fachkräfte der Berufsberatung finden statt am 6. Februar bei der Kreisverwaltung Germersheim, am 10. März bei der Papierfabrik Palm GmbH & Co.KG in Wörth und am 25. März bei der HWI pharmaservices GmbH in Rülzheim.
Organisiert wird die Tournee wie auch in den letzten Jahren durch Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf in ihrer Funktion als Leiterin des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft. In den rund zweistündigen Veranstaltungen stellen die Betriebe ihr Unternehmen, ihre Produkte und Produktionsprozesse sowie ihre Ausbildungsberufe vor und führen anschließend durch den Betrieb. Gesprächsrunden mit Personal- und Ausbildungsverantwortlichen runden die Nachmittage ab. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt, eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular gibt es unter www.kreis-germersheim.de/wifoe, dort unter „Aktuelles zur Wirtschaftsförderung“, oder unter E-Mail wifoe@kreis-germersheim.de bzw. telefonisch unter 07274/53-218.
Kreisverwaltung Germersheim 20.01.20
In den Ruhestand verabschiedet
Werner Stangl wurde nach über 47
Jahren bei der Kreisverwaltung Germersheim zum Jahresende von Landrat Dr. Fritz
Brechtel im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet.
1972 begann Werner Stangl seine
Ausbildung zum Verwaltungsangestellten bei der Kreisverwaltung Germersheim. Im
Anschluss daran absolvierte er den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des
mittleren Dienstes.
Zunächst war er im Fachbereich 41-Ordnung, Kommunalaufsicht
tätig, bevor er 1977 zum heutigen Zentralbereich 12 – Finanzen, Kommunale
Steuerung wechselte. Dort war er bis jetzt als Vollstreckungsbeamter tätig. Doch
der Abschied ist kein kompletter: Werner Stangl steht der Kreisverwaltung auch
nach seiner Pensionierung eine Zeitlang einige Wochenstunden als
Vollstreckungsbeamter zur Verfügung.
Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Werner Stangl für
das langjährige, große Engagement und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.
Dem Dank und den guten Wünschen schlossen sich der Leiter des Zentralbereichs
12 – Finanzen, Kommunale Steuerung Martin Schnerch, Personalchef Ralph Lehr und
der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.
Kreisverwaltung Germersheim 20.01.20
Musikalisches Feuerwerk beim Neujahrskonzert
Zu seinem 23. Neujahrskonzert hatte
der „Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V.“ in die Stadthalle
Germersheim eingeladen.
Zum zweiten Mal spielten die
PalatinaKlassik Kammerphilharmonie und das PalatinaKlassik Vokalensemble ein
musikalisches Feuerwerk. Unter der Leitung des früheren Domkapellmeisters und
Domorganisten am Dom zu Speyer, Professor Leo Kraemer, begeisterten Orchester
und Chor sowie die Solisten Ekatarina Kuridze (Sopran) und Fabian Kelly (Tenor)
das Publikum in der sehr gut besuchten Stadthalle.
Im ersten Teil standen barocke
Werke von Georg Friedrich Händel – Auszüge aus dem Oratorium „Der Messias“ und
von Felix Mendelssohn – Auszüge aus dem Oratorium „Elias“ auf dem Programm und
im zweiten Teil war Musik aus dem 19. und 20. Jahrhundert (Giuseppe Verdi,
Johann Strauß Junior und Edward Elgar) zu hören. Der „Radetzky-Marsch“ von
Johann Strauß fehlte auch dieses Jahr nicht.
Das Publikum war begeistert und
bedankte sich mit „standing ovations“.
Kreisverwaltung Germersheim 20.01.20
Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kreis Germersheim werden verschickt
Ende Januar verschickt die
Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren.
Adressaten sind Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.
Der Gebührenbescheid beinhaltet die
Endabrechnung des Jahres 2019 und die Höhe der Vorausleistungen für das
laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1.
November fällig.
Bei zu spät erfolgter Bezahlung
fallen Verwaltungsgebühren an, die man bei rechtzeitiger Zahlung der
Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA
Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht.
Die dazu nötigen Formulare liegen
dem Gebührenbescheid bei und werden auch nach telefonischer Anforderung bei der
Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 gerne zugesandt.
Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft ist das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Formulare ebenfalls zu finden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.
Kreisverwaltung Germersheim 20.01.20
Problemmüllfahrzeug wieder auf Tour
Ab 25. Januar ist das
Problemmüllfahrzeug wieder im Kreis Germersheim unterwegs. Dabei werden auch
alte und defekte Kleinelektrogeräte als Bürgerservice am Problemmüllfahrzeug
angenommen.
Alle Standorte und Termine des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallkalender zu finden oder im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Problemmüll.
Bei der mobilen
Problemmüllsammlung werden folgende Abfälle angenommen: Farben, Lacke,
Lösungsmittel, Haushaltschemikalien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen,
nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie Pflanzenschutzmittel.
Aus Gründen der
Sicherheit sollten die Problemstoffe keinesfalls einfach am zentralen Sammelort
abgestellt, sondern nur persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden. Altöl
wird bei der Sammlung nicht angenommen. Verkaufsstellen von Motoren- und
Getriebeöl sind verpflichtet das Altöl von ihren Kunden kostenlos
zurückzunehmen. Eine zentrale Altölannahmestelle für den Kreis Germersheim
befindet sich weiterhin bei der Firma SUEZ Süd GmbH in Rülzheim.
Alte Dispersionsfarben
gehören zum Restmüll und können daher bei der Problemmüllsammlung nicht
angenommen werden. Sobald sie eingetrocknet sind kann man sie über die graue
Tonne entsorgen. Der leere Farbeimer kann im Gelben Sack zur Abholung
bereitgestellt werden. Daneben werden Dispersionsfarben (egal ob eingetrocknet,
pastös oder flüssig) auch an den drei Wertstoffhöfen des Kreises kostenfrei
angenommen.
Neben
der mobilen Sammlung kann Problemmüll auch bei der zentralen Sammelstelle des
Landkreises in Rülzheim abgegeben werden. Sie befindet sich bei der Firma SUEZ
Süd GmbH, Mozartstraße 27. Geöffnet ist sie von Montag bis Freitag von 8-12 und
von 12.45-16.15 Uhr sowie samstags von 8-12.45 Uhr.
Gewerbliche
Problemabfälle werden bei der mobilen Sammlung nicht angenommen. Sie sind über
die SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH),
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34, 55130 Mainz, Tel. 06131/98298-0 oder -59, zu
entsorgen.
Zu den
Kleinelektrogeräten, die im Rahmen der Problemmüllsammlung angenommen werden
zählen Geräte wie beispielsweise Bügeleisen, Rasierapparate, Tischgrills,
Kaffeemaschinen, Staubsauger, Toaster, Mixer, elektrische Zahnbürsten,
Elektrowerkzeuge allgemein, aber auch viele Unterhaltungselektronik- und
Bürokommunikationsgeräte wie PCs, Videogeräte, Radios oder CD-Player.
Grundsätzlich erfolgt
die Abholung aller Elektro-Altgeräte, darunter auch Fernseh- und Kühlgeräte über
„Sperrmüll auf Abruf“. Sie werden zudem jederzeit kostenlos an allen
Wertstoffhöfen angenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv130
„English Refresher Course“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 04.02.2020, 16:15 – 17:45 Uhr. Dauer: 19 Termine, Kosten: 95,00 Euro/Person.
2020kv148
„Yoga – für mehr Leichtigkeit im Alltag“ – Kurs mit Susanne Roedel-De Crescenzo:
Germersheim, Jakobstr. 12, Hintereingang
Stadtbibliothek, 2. OG. Beginn: Mittwoch,
05.02.2020, 18:00 – 19:30 Uhr. Dauer: 11 Termine,
Kosten: 77,00 Euro/Person.
„Immobilienrecht – Erwerb der eigenen vier Wände –
Rechtsvortrag“ – Kurs
mit Matthias
Marz: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG,
Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Donnerstag, 06.02.2020,
19:30 – 21:00
Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.
2020kv006
und 2020kv007
„Einbürgerungstest, Termin 1 am Vormittag und Termin 2
am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim,
Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz,
Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle,
am Montag, 09. März 2020, Termin 1 um 10:00 Uhr, Termin 2 um 15:00 Uhr, Dauer:
60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 07. Februar 2020.
2020kv154
„Mind Mapping® – Einführung in die Anwendung von Mind
Maps“ – Kurs
mit Horst
Müller: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06.
Beginn: Samstag, 08.02.2020, 09:30 – 17:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 45,00
Euro/Person.
2020kv040
„Das passende Investitionskonzept – nicht nur für
Neueinsteiger – Vortrag A“ – Kurs
mit Michael
Gaab: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06.
Beginn: Mittwoch, 12.02.2020, 18:45 – 20:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00
Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss:
jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
Nächste Jugendleiterausbildung im April/Mai in Kandel
Wer die Jugendleiter/innen-Card
(JuleiCa) erwerben möchte, hat dazu im April/Mai Gelegenheit. In bewährter
Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Germersheim e.V. bietet das
Kreisjugendamt Germersheim dieses Seminar an. Anmelden können sich
Interessierte ab 16 Jahren, die entweder bereits in der Jugendarbeit aktiv sind
oder sich künftig ehrenamtlich in einem Verein engagieren möchten.
„Die Teilnehmer/innen erhalten im
Rahmen der Schulung grundlegende Informationen, die zur Durchführung von
Freizeiten oder bei der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen wichtig sind“,
so der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Christoph Buttweiler.
Inhalte sind daher u.a. die Aufsichtspflicht und Haftung, Konfliktmanagement
und Kommunikation sowie das Anleiten von Gruppenspielen.
„Neben der Vermittlung
theoretischer Grundlagen werden auch viele Praxissituationen eingeübt um den
Ehrenamtlichen die Umsetzung in den Gruppenleiter-Alltag zu erleichtern“,
betont der Jugenddezernent.
Die Mühen der Ausbildungen und des
gesellschaftlichen Engagements sollen sich nach Buttweilers Meinung aber auch
lohnen. Neben den Anregungen für die Jugendarbeit erhalten deshalb alle
Teilnehmer/innen als Qualifikationsnachweis die bundesweit anerkannte und
legitimierte Jugendleiter/innen-Card „JuleiCa“, die mit vielen regionalen und überregionalen
Vergünstigungen verbunden ist.
Die Schulung in den Räumen des Jugendzentrum Kandel findet am 03.04. und 04.04.20, am 24.04. und 25.04.20 sowie am 16.05.20 statt. An den Freitagsterminen beginnt die Schulung jeweils ab 18 Uhr. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person. Zum Erwerb der „JuleiCa“ ist die Teilnahme an allen Seminartagen erforderlich. Anmeldung beim Kreisjugendamt Germersheim, Jeanette Zikko-Giessen Tel. 07274/ 53 372, E-Mail: j.zikko@kreis-germersheim.de
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Sternsinger zu Besuch im Kreishaus
An Heilige Drei Könige,
6. Januar, waren die Sternsinger der Pfarrei Seeliger Paul Josef Nardini
Germersheim und den zugehörigen Orten im Kreishaus zu Besuch. Mit dem
Kreidezeichen „20*C+M+B+20“ brachten die Mädchen und Jungen in den Gewändern
der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus segne dieses Haus“ an und
sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt. „Ich freue mich, dass es
Kinder und Jugendliche gibt, die sich aktiv für andere Kinder in Not einsetzen“,
dankte der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler den Sternsingern für
ihr Engagement und überreichte ihnen eine Spende sowie als kleine süße
Anerkennung Schokoküsse.
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Die Südpfalz
präsentiert sich am Pfalz-Stand auf der Tourismusmesse CMT in Stuttgart
Der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. präsentiert die Region auch in diesem Jahr vom 11. bis 19. Januar am gemeinsamen Pfalz-Stand auf der Messe Caravan, Motor und Touristik (CMT) in Stuttgart.
Der
Pfalzstand ist seit vielen Jahren eine feste Größe auf der Messe, die mit
jährlich mehr als 200.000 Besuchern als eine der größten touristischen
Publikumsmessen der Welt gilt. Auf einer Fläche von 80 Quadratmetern präsentiert
sich die Pfalz.Touristik mit 15 Partnerorganisationen aus der Region.
Zusätzlich gibt es einen Pfalzstand beim Sonderwochenende „Fahrrad- und
Wanderreisen“.
Besucher
können sich hier umfassend über alle Urlaubs- und Freizeitangebote der Region,
Neuheiten wie den „Pfälzer Spargelgenuss 2020“ und „Radel ins Museum 2020“ oder
die aktuellen Termine von Weinfesten und Raderlebnistagen informieren. Ein
besonderes Augenmerk wird auf den barrierefreien Tourismus unter dem Label „Die
Pfalz – komfortabel und barrierefrei“ gelegt. Dazu hat die Pfalz.Touristik eine
36-seitige DIN A4 Broschüre mit über 110 auf Barrierefreiheit geprüfte
Betriebe, Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und weitere Angebote herausgegeben.
Für 2020 ist außerdem ein begleitendes Marketingprogramm für das Zukunftsthema
des barrierefreien Tourismus vorgesehen; die Präsentation auf der CMT bildet
den Auftakt der Maßnahmen. Auf der CMT können Interessierte alle Broschüren in
Ruhe anschauen und mitnehmen.
Für
Besucher ist die Messe täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet, der Pfalz-Stand
befindet sich in Halle 8, Nr. D 74. Der Satellitenstand am ersten Wochenende
(11. + 12.1.) befindet sich in Halle 9, Nr. B51.
Weitere Informationen sowie verschiedene Broschüren gibt es beim Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/53-300, www.suedpfalz-tourismus.de oder Pfalz-Touristik e.V., Martin-Luther-Str. 69, 67433 Neustadt / Weinstraße, Tel. 06321/3916-0, www.pfalz.de.
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte
antragsberechtigt
Land passte zum 1. Januar 2020 Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen an
Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die
Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr
Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im
Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020
erweitert.
Von der Anpassung profitieren zum einen
Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte
Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise
eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis
zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen
beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden
muss.
Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der
Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben: Je
nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen
gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem
jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000
Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.
Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290 bzw. h.kindler@kreis-germersheim.de und auf wohnraumfoerderung-isb.de.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 13.01.2020
Kreisvolkshochschule Germersheim:
Neues Semester
startet mit vielfältigem Programm
KVHS-Gesamtprogramm 1. Halbjahr online und gedruckt erhältlich
Das neue Programm der
Volkshochschulen im Landkreis Germersheim ist erhältlich. Das Programmheft
umfasst über 700 Veranstaltungen in den Fachbereichen Gesellschaft, Beruf,
Sprachen, Gesundheit, Kultur, Grundbildung – Schulabschlüsse und dem
VHS-Spezial.
Der Fachbereich EDV
Computeranwendungen umfasst Kurse zum Erwerb von PC-Kenntnissen, Grundkurse und
Anwendungen in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, PowerPoint sowie Kurse
zum Thema Internet. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Senioren, die einen
Einstieg machen möchten, gelegt.
Eine gute Kommunikation
wird vermittelt in Rhetorikkursen mit Themen wie „Kommunikationskompetenzen“
oder „Schöne Flipcharts – Visualisierung für Beruf, Bildung und Beratung“.
Weitere Angebote orientieren sich am Berufsleben, wie z. B.
„Präsentationstraining – erfolgreich und authentisch präsentieren“, oder
„Business Knigge“. Ebenso werden für die Qualifikation von Mitarbeiter/innen
Inhouse-Schulungen angeboten.
Im Bereich Gesundheit
ist bei den Volkshochschulen im Landkreis vieles aufgelistet, unter anderem:
Entspannungs-, Atmungs- und Bewegungstechniken, Autogenes Training, Yoga,
Feldenkraismethode, QiGong, Meditation, Klangschalen-Erfahrung, Pilates,
Gymnastik für spezielle Personengruppen, Waldbaden, Nordic Walking und Themen
rund ums gesunde Kochen.
Die Sparte „Kultur“
beinhaltet kreatives Betätigen mit verschiedenen Materialien wie Tonen, Nähen,
Malen, etc. sowie Musik- und Literaturkurse. Das Thema „Fotografie“ bietet eine
Einführung in digitale Fotografie sowie Bildbearbeitung.
Mit dem Schlagwort „Gesellschaft“
ist der vielgestaltigste Bereich umschrieben, der verschiedene Interessen des
täglichen Lebens umfasst, von geschichtlichen und rechtlichen Themen über
Verbraucherfragen und Umweltthemen. Pädagogische und psychologische Kurse, länder-
und heimatkundliche Themen sowie Studienfahrten finden hier ihren Platz
Sprachkurse gibt es im
Landkreis auf verschiedenen Niveaus in den Sprachen Arabisch, Deutsch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch. Zudem werden telc-Sprachzertifikate
ab dem neuen Halbjahr auch in Deutsch C2 abgenommen.
Neue Grundbildungskurse
für Menschen mit Lese-, Schreib- und Rechenschwierigkeiten beginnen im Januar,
ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Das Programmheft wirft
außerdem einen Blick auf die Veranstaltungen der PAMINA-VHS in Wissembourg, dem
Verbund von Volkshochschulen in der PAMINA-Region.
Anmeldungen nehmen alle
Volkshochschulen im Landkreis ab sofort entgegen. Wer sich über das gesamte
Angebot informieren möchte, kann das Programmheft in allen Verbandsgemeindeverwaltungen,
der Kreisverwaltung, in Banken und Sparkassen sowie Buchhandlungen kostenlos
abholen oder im Internet nachlesen unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Nähere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle in der Kreisvolkshochschule Germersheim, Telefon 07274-53334 oder per E-Mail vhs@kreis-germersheim.de.
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlichist. Kontaktadressen sind am
Ende des Textes zu finden.
2020kv039
„Deutsch A1 / A2 – mit Schwerpunkt Sprechen – 14tägig –
für Schichtarbeiter (gerade Woche) – am Vormittag“ – Kurs mit Katharina Lederle: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Freitag, 24.01.2020, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 55,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.deoder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.
„Ich danke allen Einsatzkräften, die im Rahmen des Bombenfundes und der Bombensprengung in Germersheim im Einsatz waren. Gewohnt ruhig, besonnen und professionell wurde Situation gemeinsam gemeistert. Danke!“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Am Donnerstag, 19.
Dezember, war es zu einem Bombenfund in Germersheim gekommen, woraufhin in
einem Radius von 300 Metern sicherheitshalber alle Bewohner ihre Wohnungen
verlassen mussten. Davon betroffen war auch die Asklepios-Klinik.
Nach der geglückten
Bombensprengung konnten die Bewohner weit nach Mitternacht wieder nach Hause.
„Ein Dankeschön gilt auch allen, die von der Evakuierung betroffen waren, für
ihr Verständnis und Geduld in dieser Ausnahmesituation“, betont Landrat
Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Abfallgebühren bleiben auch 2020
stabil
Landrat
Brechtel: Neue Kleinmengenregelung für Baustellenabfälle an den Wertstoffhöfen
bringt Verbesserung
Auch
im Jahr 2020 werden die Müllgebühren im Landkreis Germersheim nicht angehoben.
Der
Kreistag hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr der Vorlage des
Abfallwirtschaftsausschusses zugestimmt. „Damit ist es der Abfallwirtschaft des
Landkreises Germersheim erneut gelungen die Müllgebühren konstant zu halten.
Seit bereits achtzehn Jahren wurden die Gebühren nicht erhöht. Sie konnten in
diesem Zeitraum sogar etwas abgesenkt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies erfolgte entgegen dem Trend allgemeiner Preissteigerungen.
Lediglich
im Bereich der Anlieferung von Abfällen auf den Wertstoffhöfen des Landkreises
hat die Neukalkulation ergeben, dass aufgrund deutlich steigender Kosten ab dem
Jahr 2020 mit den derzeit geltenden Anliefergebühren keine Kostendeckung
erzielt werden kann. Die Kostensteigerungen resultieren dabei aus der
Neuvergabe der entsprechenden Entsorgungsdienstleistungen sowie aus
Kostensteigerungen aufgrund von Preisanpassungen bei bestehenden
Entsorgungsverträgen.
„In
diesem Bereich sind wir leider gezwungen die hohen Preissteigerungen der
privaten Entsorgungswirtschaft an unsere Bürger weiterzugeben“, bedauert
Landrat Fritz Brechtel. „Die Gebührenerhöhungen betreffen überwiegend
Abfallanlieferungen aus dem Bereich Bau- und Renovierungsarbeiten. Die
Anlieferung von Sperrmüllabfällen bleibt für die Bürger unseres Landkreises weiterhin
kostenfrei“, so der Landrat.
Die
Annahmeregelung für Kleinmengen wurde hingegen deutlich verbessert. So werden
Anliefergebühren bei Renovierungsabfällen erst ab einer Entsorgungsgebühr von
4,00 Euro berechnet. Das bedeutet zum Beispiel, dass Mengen von bis zu sieben
10 Liter Eimern Bauschutt (also 70 Liter) oder 200 Liter Baualtholz kostenfrei
angeliefert werden können. Erst eine darüber liegende Anlieferungsmenge wird
berechnet. „Mit dieser Kleinmengenregelung wollen wir den Bürgern
entgegenkommen und hoffen hiermit eine praktikable Lösung gefunden zu haben“,
so Brechtel.
Der
Jahresabschluss für das Jahr 2018 weist einen Verlust von 156.098,95 Euro aus.
Gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag von 124.500,00 Euro erfolgte somit eine
Verschlechterung des Jahresergebnisses um 31.598,95 Euro.
Der
größte Anteil der Mindererträge ergab sich aufgrund der schlechten Vermarktungslage
aus den Papierverkäufen und einer Zuführung zu den Rückstellungen.
Durch
eine hohe Auslastung des Müllheizkraftwerks (MHKW) Pirmasens und gestiegene Preise
der Fremdmüllakquise von Verbrennungsmüll konnte dieser Bereich hingegen
kostenmäßig entlastet werden.
Der
Jahresetat der Abfallwirtschaft für 2020 liegt bei rund 12,22 Millionen Euro
und damit so hoch wie die errechneten Aufwendungen für das nächste Jahr. Dieser
Zahl steht eine Summe von rund 11,82 Millionen Euro an geplanten Einnahmen
gegenüber. Diese speisen sich hauptsächlich aus den Abfallgebühren sowie den
Erlösen auf dem Wertstoffmarkt. Schwankungen bei den geschätzten Einnahmen sind
durch Preisbewegungen auf dem Rohstoffmarkt und durch Nachfrageschwankungen am
Müllheizkraftwerk des ZAS in Pirmasens möglich.
Der
sich ergebende Jahresverlust von 397.500 Euro wird in voller Höhe aus dem
Gewinnvortrag abgedeckt. Somit ist eine Darlehensaufnahme nicht erforderlich.
Die Abfallwirtschaft ist schuldenfrei.
„Der
Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim ist es gelungen, wirtschaftlich
auf festen Füßen zu stehen und den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis neben
der stabilen Gebührensituation einen hervorragenden Service zu bieten“, so
Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Die drei Wertstoffhöfe punkten mit guten
Öffnungszeiten und guter Erreichbarkeit. Zudem unterhält der Landkreis eine
stationäre Problemmüllsammelstelle, die täglich für die Bürger geöffnet hat.“
„Desweiteren“,
so Brechtel, „bieten wir zweimal im Jahr die Problemmüllabholung in nahezu
allen Gemeinden im Kreis an, zwei Sperrmülltermine jährlich, die auf Abruf
bestellbar sind, sowie die Heckenabfuhr im Frühjahr und Herbst. Diese Angebote
kann jeder Haushalt ohne zusätzliche Kosten nutzen.“
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Landesehrennadel an Heinrich Ullrich verliehen
Heinrich Ullrich aus Germersheim hat
am 18. Dezember 2019 die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Landrat
Dr. Fritz Brechtel überreichte ihm die Auszeichnung im Rahmen einer kleinen
Feierstunde im Kreishaus. Überrascht wurde er mit einem Ständchen der
Musikgruppe der Paul-Mohr-Schule Landau.
Heinrich Ullrich hat vor über 40 Jahren eine eigene Notenschrift und zwölf dazugehörige Musikinstrumente entwickelt, um für geistig behinderte Menschen das Musizieren zu ermöglichen. Ein revolutionäres Farbnotensystem, bei dem es keine Notenlinien gibt und Farbkreise die jeweiligen Noten sowie die entsprechende Notendauer darstellen, ermöglicht seither geistig behinderten Menschen das Spielen eines Musikinstruments. Die Farben befinden sich auf den Instrumenten, weshalb die Zuordnung von Note und Ton einfacher ist. In den 70er Jahren gründete der Sonderpädagoge Ullrich an der Förderschule St. Laurentius in Herxheim das weltweit erste Orchester, das ausschließlich aus geistig behinderten Musikern bestand. Musikalische Erfolge feierte Ullrich u.a. mit den Orchestern der Paul-Moor-Schule in Landau und der Tom-Mutter-Schule für geistig Behinderte in Frankenthal.
1989 veröffentlichte der Geehrte
mit dem Schulorchester Frankenthal die erste Musikkassette „Hinaus in die weite
Welt“, weitere Kassetten, Schallplatten und CDs folgten. Er gab mit seinem
Orchester zahlreiche Auslandskonzerte und Konzerte in Deutschland. 2005 wurde
das Orchester in die USA nach Nashville, Tennessee, eingeladen. 2017 leitete
Heinrich Ullrich das Orchester des Inklusionstreffens „Regenbogen“ der Pfarrei
Seeliger Paul Josef Nardini in Lingenfeld. Derzeit spielen acht geistig
behinderte Erwachsene mit.
Heinrich Ullrich engagiert sich zudem im Deutsch-Ungarischen Freundeskreis und stellte sich eine Legislaturperiode lang von 1984 bis 1989 als ehrenamtlicher stellvertretender Ortsvorsteher von Sonderheim zur Verfügung. Sein handwerkliches Geschick war auch am Nachbau des römischen Flusskriegsschiffes „Lusoria Rhenana“ gefragt.
Landrat Dr. Brechtel betonte in
seiner Ansprache: „Durch Ihr Engagement, durch Ihre Liebe zur Musik und zu den
Menschen haben Sie geistig Behinderten die Welt der Musik eröffnet. Ohne Ihr
Farbnotensystem und Ihre Instrumente wäre dieser Gruppe Mitmenschen besondere Klangerlebnisse
verschlossen geblieben. Vielen Dank und weiterhin alles Gute!“ Den Glückwünschen
schloss sich auch Bürgermeister Marcus Schaile an.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Wohnbau Wörth GmbH
künftig ohne Kreisbeteiligung
„Es
ist uns nicht leichtgefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber letztlich war es
ein konsequenter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, der von allen Parteien im
Kreistag mitgetragen wurde. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.02.2019
dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt“, informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel
über die im November 2019 vollzogene Veräußerung der Geschäftsanteile an der
Wohnbau Wörth GmbH.
Der
Landkreis Germersheim hatte die Wohnbau zu Beginn der 60er Jahre mit gegründet
und war daran bis zum Schluss mit ca. 6 Prozent beteiligt „Wir haben unseren
Anteil für rund 1,4 Mio. Euro an die Stadt Wörth verkauft. Die Veräußerung
stellt einen Teil der Konsolidierungsmaßnahmen dar, zu denen sich der Landkreis
bereits 2012 mit dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz
bekannt hatte. Ich sehe das als aktiven Beitrag, unsere Schulden im
Liquiditätsbereich zu verringern. Hintergrund ist die mangelhafte
Finanzausstattung durch das Land, die bei uns zu einem strukturellen Defizit geführt
hat“, fährt Brechtel weiter fort. Das strukturelle Defizit gründet sich auf die
Sozial- und Jugendhilfeleistungen, die der Landkreis verpflichtend zu tragen
hat.
„Die
schwierige Haushaltssituation lässt hier keinen weiteren Spielraum zu. Der
Landkreis hat sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Somit war der
Verkauf eine logische Konsequenz“, stellt Kreischef Brerchtel dazu fest.
„Der
Ertrag wurde in den Nachtragshaushalt 2019 eingestellt. Die Verbindlichkeiten
bei den Liquiditätskrediten werden zum Jahresende voraussichtlich 41,7 Mio.
Euro betragen, das sind 4,3 Mio. Euro weniger als zum Jahresende 2018“, so
Kreiskämmerer Martin Schnerch zur Haushaltssituation.
An der Wohnbau Wörth GmbH ist die Stadt Wörth und die Volkswohnung Karlsruhe nun zu je 50 Prozent beteiligt. Die Wohnbau Wörth GmbH verwaltet über 800 eigene Wohnungen sowie über 500 Garagen und Stellplätze. Dazu kommen weitere 136 Wohnungen und 131 Tiefgaragenstellplätze nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Kreisverwaltung Germersheim 25.12.2019
Tipps zur Christbaumentsorgung im
Landkreis Germersheim
Nach Weihnachten stellt
sich für viele Bürger die Frage: Wohin mit dem nadelnden Weihnachtsbaum?
Die Kreisverwaltung Germersheim gibt hierzu einige Tipps.
Grundsätzlich können
Weihnachtsbäume jederzeit an den beiden Wertstoffhöfen Bellheim und Berg
kostenlos abgegeben werden. Alternativ können Weihnachtsbäume (aber auch
größere Mengen an Heckenabfällen) am Standort des ehemaligen Wertstoffhofes
Westheim abgegeben werden. Die Wertstoffhöfe und die Annahmestelle Westheim
(ausschließlich für Grünabfälle) sind nach den Weihnachtstagen wieder normal
geöffnet. Nur am 31. Dezember (Silvester) sind sie geschlossen. Die täglichen
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind im Abfallkalender aufgeführt. Die
Annahmestelle Westheim hat die gleichen Öffnungszeiten.
Alternativ können die
Christbäume aber auch wohnortsnah an einem der vielen Häckselplätze im
Landkreis abgegeben werden. Die Öffnungszeiten der von den Gemeinden
betriebenen Häckselplätze sind über die Verbandsgemeindeverwaltungen bzw.
Stadtverwaltungen im Kreis zu erfahren.
Viele Gemeinden oder
Vereine im Landkreis organisieren aber auch die Abholung der ausgedienten
Tannenbäume im Rahmen einer Straßensammlung. Informationen hierzu findet man in
der Regel im Amtsblatt seiner Verbandsgemeinde bzw. Stadt.
Da die Weihnachtsbäume kompostiert werden, sollten sie von allem Schmuck, insbesondere von Lametta, befreit sein.
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Speyer 24/7 News, dak 25.12.2019
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv129
„Französisch A1 – Grundkurs“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 14:15 – 15:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv130
„English Refresher Course“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 16:15 – 17:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv124
„Spanisch A1 Teil 1 (GK)“ – Kurs mit Norman Gomez-Hernández: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, 1. OG, Saal 101. Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:00 – 19:30
Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 55,00
Euro/Person.
2020kv131
„Englisch A1 Teil 2“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:15 – 19:45 Uhr. Dauer: 21 Termine, Kosten: 105,00 Euro/Person.
2020kv150
„Nähen und Schneidern – für Anfänger und
Fortgeschrittene – Kurs A“ – Kurs
mit Dagmar
Palluch: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06.
Beginn: Dienstag, 14.01.2020, 18:30 – 21:30 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 70,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.