Ein Stück Natur genießen: „Wilde Wochen“ in der Südpfalz
Silz / Germersheim – Über 20 Gastronomen beteiligen sich an den „Wilden Wochen Südpfalz“ und bringen im November und Dezember Wildbret aus dem Pfälzerwald, dem Bienwald und den Rheinauen auf den Tisch. Bei einem Pressegespräch im Wild- und Wanderpark in Silz präsentierten die Landräte Dietmar Seefeldt und Dr. Fritz Brechtel als Vorsitzende der Tourismusvereine Südliche Weinstrasse und Südpfalz Tourismus Landkreis Germersheim sowie Jochen Silbernagel für das Büro für Tourismus der Stadt Landau den neuen Flyer für die Wilden Wochen Südpfalz. Alle beteiligten Häuser sind mit einem entsprechenden Schild markiert und werden auf der Webseite www.soschmecktdiesuedpfalz.de/wildewochen angezeigt. Unterstützt wird die Aktion von den Kreisgruppen Germersheim und Südliche Weinstraße des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
„Wildbret ist das verzehrbare Fleisch von freilebenden Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen“, informiert Dietmar Seefeldt, Landrat Südliche Weinstraße. „Wer die Vorteile von Wildbret kennt, ist schnell überzeugt: Wildbret ist ein sehr hochwertiges, vitamin- und nährstoffreiches Fleisch, das viel Eiweiß enthält und nur einen geringen Fettanteil hat. Außerdem unterliegen die Tiere keinem Schlacht- und Transportstress, da sie in ihrer natürlichen Umgebung erlegt werden“, so Seefeldt. „Umso mehr freue ich mich, dass diese gemeinsame Aktion der Tourismusvereine und Jagdverbände von den gastronomischen Betrieben gerne unterstützt wird. Denn durch den eigenen Verzehr lassen sich die Gäste am besten von den Vorzügen dieses regionalen Produktes überzeugen.“
„Das Fleisch von Wildschwein, Reh- und Rotwild aus dem heimischen Wald gilt als natürliches und regionaltypisches Lebensmittel, weil es im Gegensatz zu den Nutztieren des Menschen in seiner natürlichen Umwelt lebt. Eine artgerechtere Unterbringung als die Natur selbst, gibt es nicht. Und das schmeckt man“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER).
„Rein statistisch gesehen, gönnen sich die Bundesbürgerinnen und Bürger nur zwei Wildmahlzeiten pro Jahr – das sind rund 450 Gramm pro Kopf“, zitiert Jochen Silbernagel, Beigeordneter der Stadt Landau, eine Statistik des Bundeszentrums für Ernährung, Bonn. „In der Südpfalz ist diese Zahl vermutlich deutlich höher, weil unsere Tourismusvereine und Jagdverbände schon seit einigen Jahren daran arbeiten, Einheimische und Gäste mit den `Wildwochen Südpfalz´ für Wild aus heimischer Jagd zu begeistern“, erklärt er.
Das unterstreicht auch Klaus Walter, der als Vorsitzender der Kreisgruppe Südliche Weinstraße des Landesjagdverbandes rund 600 Jäger vertritt, die wegen der Wildwochen eine gesteigerte Nachfrage nach Wildfleisch aus der Gastronomie erfahren. „Nichts motiviert uns Jäger mehr, als zu wissen, dass unser Wildfleisch von Gastronomen und Verbrauchern gut angenommen wird und als leckeres Wildgericht auf dem Teller landet.“
Ein paar spannende Informationen zu Wildfleisch:
Wildbret gilt nach wie vor als Delikatesse. Das Fleisch punktet nicht nur beim Geschmack, sondern überzeugt auch mit tiergerechter Haltung und den Nährwerten. Das Fleisch ist überwiegend fettarm, kernig in seiner Struktur und hat einen feinaromatischen Geschmack. Aufgrund des hohen Bewegungsgrads der Tiere hat es nur wenig Fett, was dazu noch zu über 60 Prozent aus mehrfach ungesättigten Fettsäuren besteht.
Die Gewinnung von Wildbret unterliegt genauso wie die klassische Fleischproduktion den strengen Vorgaben nach dem EU-Hygienerecht. Im Staatswald des Landes Rheinland-Pfalz ist zudem die Verwendung bleifreier Munition bei der Jagdausübung Pflicht. Beim Wildschwein kommt überdies nur Fleisch in den Verkauf, das auf Trichinen untersucht ist und dessen Strahlenbelastung unterhalb des gesetzlichen Schwellenwertes liegt. Als „bio“ darf Fleisch von Wildschweinen und Co. übrigens nur dann gekennzeichnet werden, wenn es aus Gatter- und damit aus Nutztierhaltung stammt.
Theoretisch ist Wild Saisonware, denn für viele Tiere sind bestimmte Schonzeiten festgelegt. Tatsächlich aber ist auch heimisches Wildbret das ganze Jahr über als Tiefkühlware erhältlich.
Nähere Infos zu den an den `Wilden Wochen´ teilnehmenden Betrieben, Bezugsadressen für Wildfleisch, Rezepte und Veranstaltungstermine finden Sie auf www.soschmecktdiesuedpfalz.de/wildewochen
Hier gibt’s Wild aus der Region:
Restaurant Zum Alten Kurhaus Trifels, Annweiler
Zur Alten Gerberei, Annweiler
1A Die Kochschule, Bellheim
Restaurant Schneider, Dernbach
Gaststätte Hahn, Dernbach
Hotel Pfälzer Hof – Restaurant Garten Eden, Edenkoben
Landrat Brechtel wirbt für Meldung guter Initiativen
„Bewusst leben, nachhaltig leben und unseren Nachkommen eine lebenswerte Welt hinterlassen, dafür setzen sich viele Menschen mit unterschiedlich großen und kleinen Ideen und Initiativen ein. Diese sichtbar zu machen und dadurch zur Nachahmung anregen, möchte das Landes-Projekt „Orte der Nachhaltigkeit“. Auch im Landkreis Germersheim gibt es solche Initiativen, weshalb ich auf dieses Projekt besonders aufmerksam machen möchte“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Mit einem Schreiben hat er alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf „Orte der Nachhaltigkeit“ aufmerksam gemacht und für eine Meldung der lokalen Engagements geworben. Auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge direkt einreichen.
Orte der Nachhaltigkeit sind Orte, Projekte oder Initiativen, die bewusst ressourcenschonend und mit Blick auf Konsummuster gestaltet sind. Das können Repair-Cafés und Kleidertausch-Angebote sein, genauso wie Refill-Stationen oder Foodsharing-Aktionen sein. Landrat Brechtel ergänzt, dass auch Kommunen oder Bürgerengagements dazu zählen, in denen die Vor-Ort-Vermarktung eine zentrale Rolle spielt, Flächen zum Anbau von Obst und Gemüse zur Verfügung gestellt werden oder besonders das Thema Verschwendung und Vermüllung im Fokus sind. „Es geht darum, Beispiele öffentlich zu machen, in denen schon heute so konsumiert und gelebt wird, dass heutige und künftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährden“, so Landrat Brechtel. Die eingereichten Vorschläge werden von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz ausgewertet und in regelmäßigen Abständen ausgezeichnet. Weitere Informationen und den Meldebogen gibt es unter https://landkreistag.rlp.de/homepage/umwelt-klimaschutz-nachhaltigkeit/orte-der-nachhaltigkeit/
Kreisverwaltung Germersheim 14.04.2022
Informationen zur Freigabe der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde auf Ebene des Bundes für das Jahr 2022 folgendes entschieden:
Brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Code 062) dürfen ab dem 1. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dürfen im Jahr 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Macht ein Betrieb hiervon Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der zuständigen Behörde bis zum 15. September 2022 mitzuteilen.
Hinweise:
Die Regelungen zur Anbaudiversifizierung gelten weiterhin. Für die Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli berücksichtigt (§ 17 Abs. 1 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Erfolgt die Futternutzung der brachliegenden Flächen vor dem 16. Juli, so gelten die Flächen nicht mehr als Brache, sondern als Gras- oder Grünfutterpflanzen.
Für Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für Honigpflanzen genutztes Land angemeldet wurden, ist ab 1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen / Feldrändern und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.) immer erlaubt.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.
Kreisverwaltung Germersheim 14.04.2022
Schülerfahrkarten online beantragen
Im Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2022/2023 die Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht den Eltern, deren Kinder in eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist auf der Kreishomepage eingestellt.
Die Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.
Im Landkreis Germersheim besuchen ca. 9000 Schülerinnen und Schüler die kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 3.000 Schülerbeförderungstickets.
Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.
Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.
Kreisverwaltung Germersheim 13.04.2022
Bisons im Viehstrich
Fünf Bisons leben inzwischen auf der neu eingerichteten Weidefläche in Kapsweyer, zwei der mächtigen Tiere sind erst am letzten Samstag eingezogen. Die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) haben die Ankunft der beiden Tiere vor Ort verfolgt.
Zusammen mit dem Pächter, Thomas Kieffer aus Schweighofen, realisiert das Naturschutzgroßprojekt damit ein wichtiges Teilziel des Pflege- und Entwicklungsplans. Insgesamt sollen bis voraussichtlich Ende des Jahres 20 bis 30 Bisons auf den Projektflächen leben.
Durch den ganzjährigen Aufenthalt der Bisons auf den Flächen soll ein ökologisch besonders wertvolles und vielfältig strukturiertes Grünland mit integrierten Wald- und Gebüschanteilen sowie krautigen Säumen entwickelt werden. Durch das „wilde“ Verhalten der Tiere werden besondere landschaftsgestaltende Effekte wirksam, von denen durch die entstehende Strukturvielfalt u.a. auch zahlreiche Insekten- und Vogelarten profitieren.
Kreisverwaltung Germersheim 13.04.2022
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
„Deutsch A1.1 – für Anfänger“
Kurs mit Evlampiia Korkishko, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.07, Beginn: Montag, 25.04.2022, 18:30 – 20:00 Uhr, Kursdauer: 35 Termine (montags, mittwochs und freitags), kostenlos für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.
„Demokratieführerschein – Der Führerschein zum Mitmischen in Deiner Kommune“ – Kurs-Nr.: C1024001KV
Kurs mit Etienne Brödel, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.02, Beginn: Freitag, 29.04.2022, 17:00 – 18:30 Uhr, Kursdauer: 7 Termine, Kosten: 15,00 Euro/Person.
„Umgang mit dem Handy – Einsteiger-Schulung Mobile Endgeräte“ – Kurs-Nr.: C5017001KV
Kurs mit Hendrik Jonathan, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), UG, Geschäftsstelle der Kvhs, EDV-Raum, Beginn: Freitag, 29.04.2022, 18:00 – 20:15 Uhr, Kursdauer: 4 Termine, Kosten: 55,00 Euro/Person.
„Einbürgerungstest, Termin 11 – am Vormittag“ – Kurs-Nr.: C1021011KV
Test mit Karin Träber, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.01, Termin 11: Montag, 13.06.2022, 10:00 – 11:00 Uhr, Testdauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: 13.05.2022.
„Einbürgerungstest, Termin 12“ – Kurs-Nr.: C1021012KV
Test mit Karin Träber, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.01, Termin 12: Montag, 13.06.2022, 15:00 – 16:00 Uhr, Testdauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: 13.05.2022.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Germersheim zwingend erforderlich, telefonisch unter 07274-53334 oder -53382, per E-Mail an vhs@kreis-germersheim.de.
Kontaktdaten:
Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), UG, 76726 Germersheim, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Bitte vorab einen Termin vereinbaren.
Am 1. März ist im Kreis Germersheim
die 1. Abschlagszahlung der Müllgebühren für das Jahr 2021 fällig.
Die Abfallwirtschaft der
Kreisverwaltung Germersheim erinnert die betroffenen Grundstückseigentümer an
die rechtzeitige Zahlung.
Der Gebührenbescheid wird immer zu
Beginn des aktuellen Kalenderjahres verschickt. Er weist die Höhe sowie die
Fälligkeitstermine der zu zahlenden Abschlagsbeträge aus.
Gehen die Müllgebühren nicht
fristgerecht ein müssen zusätzlich Verwaltungsgebühren erhoben werden. Wer eine
Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat erhält die Garantie,
dass die Abfallgebühren immer fristgerecht abgebucht werden.
Das Formular hierfür kann beim Fachbereich Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 07274/53 256 angefordert werden. Es ist im Internet unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de unter der Rubrik Online Service (bei An-/ Um-/ Abmeldung/ Tonnentausch) ebenfalls hinterlegt. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden oder eingescannt per Mail an abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de gesendet werden.
Die Behörde bittet darum, bei
Zahlungen unbedingt die Eigentümernummer auf den Überweisungsträgern anzugeben.
Ohne diese Angabe können die eingehenden Beträge nicht zugeordnet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 12.02.2021
Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtelzum Bund-Länder-Beschluss vom 10. Februar 2021
Im Moment stehen wir noch an einer Schwelle, an der sich verschiedene, teilweise gegenläufige Faktoren überlagern. Die zweite Welle geht langsam zurück, das Impfen hat begonnen. Das sind die guten Nachrichten. Gleichzeitig müssen wir mit Sorge auf die Mutationsfähigkeit des Virus blicken und dürfen diese bitte nicht unterschätzen. Daher ist es leider erforderlich, dass wir noch nicht in eine schnelle Lockerung der Maßnahmen gehen.
Dennoch sehe ich es als dringend notwendig an, dass wir die aktuellen Lockdown-Maßnahmen – sobald vertretbar – lockern und gesellschaftliches, wirtschaftliches, kulturelles Leben wieder zulassen. Zwei Aspekte sehe ich dabei als relevant und als Argument für deutliche Lockerungen: Vermutlich deutlich gesunkene Fallzahlen mit Beginn der Schönwetterzeit, wie wir es im letzten Frühjahr und Sommer erlebt haben, und ein schnelles Impfen möglichst vieler Menschen.
Beim Thema Impfen ist mir auch wichtig, auf eines hinzuweisen: Mutationen entstehen dort, wo das Virus den Raum dafür bekommt. Dass wir eine breite Bereitschaft zum Impfen in Deutschland erreichen, ist daher entscheidend. Das gilt letztlich weltweit. Das Impfangebot muss weltweit ausgerollt werden und darf nicht davon abhängig sein, ob Länder oder Staaten die erforderlichen finanziellen Mittel für den Impfstoff aufbringen können oder nicht. Die Bekämpfung des Coronavirus ist eine Mammut-Aufgabe, sie betrifft die gesamte Menschheit.
Also gehen wir mögliche Lockerungen noch langsam an und arbeiten gemeinsam an einer Rückkehr in ein halbwegs normales Leben –möglichst weltweit.
Kreisverwaltung Germersheim 12.02.2021
Winterliches Wetter erschwert Müllabfuhr
Festgefrorene Biotonne
Aufgrund der winterlichen Witterung mit Schnee und Eis sind einige Straßen im Landkreis Germersheim nur unter erschwerten Bedingungen für Müllfahrzeuge zu befahren. Die Folge: einige Abfalltonnen, Gelbe Säcke oder Glasboxen können eventuell nicht zum angegebenen Termin angefahren werden. Das trifft insbesondere für einzelne Straßen zu, die für die extrem schweren Müllfahrzeuge nicht befahrbar sind. Dadurch können Leerungen ganz ausfallen oder Gelbe Säcke liegenbleiben.
Grundsätzlich versuchen die Entsorgungsfirmen ausgefallene Leerungen umgehend nachzuholen. Daher weist die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim darauf hin, die bereitgestellten Abfallgefäße bis zum Abend des Folgetages stehen zu lassen. Erst wenn dann noch keine Leerung oder Abholung erfolgt ist, sollten die Abfallgefäße wieder zurück aufs Grundstück verbracht werden. Nicht geleerte Tonnen sollten einfach zum nächsten Leerungstermin bereitgestellt werden, Beistellungen werden dann ausnahmsweise kostenlos mitgenommen.
Bei dringenden Entsorgungsengpässen, wie zum Beispiel in großen Wohnanlagen, sollten die Entsorgungsfirmen Suez (Restmüll und Bio), Telefon 0800-2676266, die Firma Remondis (Gelber Sack und Papier) Telefon 0800-1223-255 oder die Firma Südmüll (Glas), Telefon 0800-7701001 direkt kontaktiert werden.
Aufgrund der niedrigen Temperaturen kann auch der Biomüll an der Tonne festfrieren. Die Müllwerker haben bei gefrorenen Tonnen kaum Eingriffsmöglichkeiten, da der Leerungsvorgang automatisiert ist. Es kann daher passieren, dass eine Tonne trotz mehrmaligem Rütteln nicht oder nur teilweise entleert wird.
Gegen eingefrorene Mülltonnen helfen das Einpacken der Bioabfälle mit Papier oder das Auskleiden der Abfalltonnen mit reichlich zerknülltem Zeitungspapier, um einen Puffer gegen die niedrigen Außentemperaturen zu schaffen. Auch sollten möglichst wenig feuchte Abfälle in die Tonnen geworfen werden. Eine weitere hilfreiche Maßnahme besteht darin, den gefrorenen Müll vor der Abholung mit einem Spaten zu lockern oder die Tonne in Frostnächten an einem geschützten Ort, wie beispielsweise einer Garage, unterzubringen und erst am frühen Morgen zur Leerung bereitzustellen.
Kreisverwaltung Germersheim 12.02.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Donnerstag (11.02.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 178 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3193 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 9 Fälle).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
32
2
30
0
Hagenbach
138
1
122
15
Neuburg
70
2
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
253
5
230
18
Wörth
Maximiliansau
139
3
135
1
Schaidt
19
5
14
0
Wörth, Stadt
264
10
250
4
Büchelberg
24
5
19
0
Summen
446
23
418
5
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
28
1
27
0
Kandel
155
7
145
3
Minfeld
30
1
29
0
Steinweiler
40
1
39
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
22
3
18
1
Summen
285
13
268
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
46
12
34
0
Jockgrim
144
12
127
5
Neupotz
29
2
24
3
Rheinzabern
94
18
74
2
Summen
313
44
259
10
VG Rülzheim
Hördt
64
6
58
0
Kuhardt
47
0
47
0
Leimersheim
43
0
42
1
Rülzheim
169
11
154
4
Summen
323
17
301
5
VG Bellheim
Bellheim
274
7
240
27
Knittelsheim
26
1
25
0
Ottersheim
46
4
42
0
Zeiskam
45
1
44
0
Summen
391
13
351
27
Germersheim
+ So
Summen
666
42
614
10
VG Lingenfeld
Freisbach
38
1
36
1
Lingenfeld
181
13
163
5
Lustadt
63
0
62
1
Schwegenheim
103
0
103
0
Weingarten
59
1
57
1
Westheim
72
6
59
7
Summen
516
21
480
15
Endsummen
3193
178
2921
94
Mittwoch (10.02.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 186 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3184Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 20 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an
oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit
auf 94.
Fallzahlen zum Coronavirus im Landkreis Germersheim
Coronavirus: Aktuell
32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (30. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell 32 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (29. April 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 32
Gesundete Personen: 106
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus:Aktuell
40 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (28. April 2020, Stand 15
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 40
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 142
Coronavirus: Aktuell
39 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (27. April 2020, Stand 13
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 39
Gesundete Personen: 98
Bislang leider verstorbene Personen: 4
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 141
Traurige
Nachricht
Leider muss im Landkreis Germersheim ein vierter Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich dabei um eine betagte und schwer vorerkrankte Person.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Landrat
Brechtel appelliert für das grenzenlose Miteinander
„Das Wir ist stärker als Hetze!“
„Mich erschüttern die persönlichen
Berichte, die mich zunehmend erreichen, zu tiefst. Elsässer und Deutsche, die
im Elsass wohnen, werden in Deutschland aufs übelste angefeindet, Deutsche im
Elsass mit Vorwürfen und Beschimpfungen überschüttet. Bis vor wenigen Wochen
sind wir uns doch stets mit einem freundlichen Lächeln begegnet, das
Autokennzeichen hatte keine Relevanz. Und jetzt haben wir innerhalb kurzer Zeit
wieder unsichtbare Grenzen hochgezogen, opfern dieses gewachsene, grenzenlose
Miteinander tatsächlich dem Unbill, den die Corona-Pandemie mit sich brachte?
Das macht mich fassungslos, ich kann das so nicht hinnehmen“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel und bittet: „Bitte halten Sie inne, bitte erinnern Sie sich an
ihre Besuche im Elsass, an die Begegnungen in Deutschland mit dem französischen
Nachbarn, an das Frühstück in Wissembourg, das Flammkuchenessen in Lauterbourg.
Oder an die gemütlichen und geselligen Sonntage an einem Baggersee, da es egal war,
ob der See dies- oder jenseits der unsichtbaren Ländergrenze liegt.“
Landrat Dr. Fritz Brechtel erinnert
daran, dass die Corona-Pandemie alle gleichermaßen erschüttert und aus dem
alltäglichen Trott gebracht hat, dass alle Einschränkungen hinnehmen und neue
Regeln lernen müssen und alle ein stückweit in dieser Unsicherheit leben
müssen. Der Kreischef und Vize-Präsident des EVTZ Eurodistrikt PAMINA vermutet,
dass viel Unmut auch aus den teilweise unschönen Situationen an den
Grenzübergängen resultiert und aus einer Angst heraus, nachdem sich die
Pandemie so deutlich im nahen Elsass gezeigt hat. Die Schließung der Grenze,
kurz nachdem das Robert-Koch-Institut das Elsass zum Risikogebiet erklärt
hatte, kam es – nach den Berichten von Betroffenen – häufiger, zu heftigen
Anfeindungen und Ausgrenzungen.
„Die Berichte handeln von noch
harmlos Beschimpfungen und Beleidigungen und gehen über zu Sachbeschädigung und
Androhung körperlicher Gewalt. Wenn nur die Hälfte der Geschichten wahr ist,
wirft das ein dunkles Bild auf – ich hoffe doch sehr – einzelne Mitglieder
unserer Gesellschaft“, so Landrat Brechtel. „Ich bin zuversichtlich und baue
auf die Menschlichkeit, auf die Freundschaft, auf die Solidarität und auf ein
geeintes Europa. Ich baue darauf, dass die allermeisten Mensch in unserer PAMINA-Region
diese Wert ebenfalls zu tiefst schätzen und sich aufrichtig und beherzt gegen
Anfeindungen, Pöbeleien und rassistische Haltungen und Handlungen stellen.“
Brechtel ergänzt, dass es jedem klar
sein muss, dass die Corona-Pandemie die Welt verändert hat und vielleicht auch
weiter verändern wird. „Wir arbeiten daran, dass Maßnahmen, die uns im
Miteinander nicht guttun, nach und nach wieder gelockert werden – allerdings
stets unter den wichtigsten aller Aspekten: Gesundheit und Schutz aller
Menschen“, so Brechtel und ergänzt, „konkrete Lockerungen für unsere Pendler
aus dem Elsass sind beispielsweise die zeitweise Öffnung der Grenzübergangs in
Neulauterburg sowie der Wegfall des Einkaufverbots.“
Er appelliert: „Geben Sie uns allen dazu die notwendige Zeit und das Vertrauen, geben Sie uns und sich die notwendige Geduld und vor allem lassen Sie uns weiterhin zusammenhalten und freundschaftlich begegnen – auf deutscher und auf französischer Seite. Ich bin dankbar für die grenzen-lose Zusammenarbeit, für grenz-übergreifende Begegnungen und Strukturen im privaten und beruflichen Bereich. Bitte halten Sie mit mir daran fest. Ich glaube fest daran, dass so Hetze und alles, was uns vorübergehend zu trennen scheint, keine Chance hat. Das `Wir´ ist die stärkste Kraft im deutsch-französischen Miteinander.“
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Antragsverfahren
Teil 1 für die Antragstellung
auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai.– 02. Juni 2020
Antragszeitraum Herbst 2020: 01. – 30. September 2020
Das Antragsverfahren Teil 1 für die
Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und
Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den
Antragszeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni 2020
erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antragstellung vom 1. bis 30.
September 2020 erforderlich.
Die Anträge für die
Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können
bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden.
Beim Teil 1 des
Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Flächen in
Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im
Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die
Umstrukturierung geplant ist.
Die Rodebescheide
aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet
wurden. Die Flächen müssen erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte
Flächen, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist, sind zu
melden.
Unbestockte Flächen,
die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven
Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im
Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier
können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil
1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für
Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens 2. Juni 2020 bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung eingereicht werden; für
Anträge mit Antragszeitraum Herbst bis spätestens 30. September 2020.
Nach Durchführung
der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung
auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet
werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember
(Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet
Agrarförderung.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere Themen/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gremiensitzungen
Ab Mai
tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
„Aufgrund der aktuellen Entwicklung können
ab Mai die Sitzungstermine der Kreisgremien wieder stattfinden;
selbstverständlich unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei
Kreisausschüsse, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und
Klimaschutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am 15. Juni.
„Die Sitzungen finden jeweils nur
statt, wenn dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein
Sitzungstermin nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die
Tagesordnungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er nicht
stattfinden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Ähnlich wollen es die
Bürgermeister in ihren Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer
Telefonkonferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
Den Beginn macht der Kreisausschuss
am 4. Mai in der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth.
Für alle Sitzungstermine gelten
selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel
steht zur Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen angepasst.
Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz getragen werden (am Sitzplatz
kann die Maske abgenommen werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder sowie für
Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten beiwohnen wollen.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Von
Mai bis Oktober wieder wöchentliche Leerung der Biotonnen im Landkreis
Germersheim
Die
Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die Bürger des
Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit haben, ihre Biotonnen
wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeitraum in dem die Biotonnen jede Woche
angefahren werden erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Alltagsmasken
bei der Arbeit und in der Schule
Landrat appelliert: Mund-Nasen-Schutz als Symbol der Verantwortung tragen
„Bei den allermeisten Menschen ist es
angekommen, dass aus der Empfehlung eine Pflicht wurde. Ich danke unseren
Mitbürgerinnen und Mitbürgern dafür, dass sie die Notwendigkeit erkannt haben
und in der Öffentlichkeit eine Alltagsmaske tragen“, sagt Landrat Dr. Fritz
Brechtel, „Ich weiß, dass es mit einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht immer
angenehm ist. Ich denke aber, dass wir uns mit der Zeit mehr und mehr daran gewöhnen
werden.“ Besprechungen in der Kreisverwaltung finden aus Schutzgründen in der
Regel als Telefon- oder Videokonferenzen statt, ansonsten nur mit großem
Anstand und mit Schutzmasken.
Das bisher Erreichte dürfe mit der Öffnung des gesellschaftlichen Lebens, so Landrat Brechtel, jetzt nicht aufs Spiel gesetzt werden: „Ein besonders sensibler Bereich sind jetzt die Schulen. Ich begrüße ihre schrittweise Öffnung und möchte alle Schülerinnen und Schüler bitten: Haltet euch an die Maskenpflicht! Es genügt eine einfache, auch selbstgenähte Alltagsmaske. Seht sie als Symbol der Verantwortung, die Ihr mittragt. Zeigt damit, dass Ihr und wir alle aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen. Herzlichen Dank dafür.“
Für den Schulstart am 4. Mai hat das
Land allen Schülerinnen und Schülern der 47 Grund- und weiterführenden Schulen
im Landkreis Germersheim eine Alltagsmaske zugesagt. Ca. 4.600 Masken werden am
Sonntagnachmittag, 3. Mai, nach Landau geliefert. Dort werden sie von
Kreisverwaltung und Helfern aus dem Kreis des Krisenstabes abgeholt. Nachdem
die Lieferung dann für die Schulen „portioniert wurden“, werden sie am Montag an
die Schulen verteilt.
Zudem werden einmalig 4.000 Notfallmasken für die Schülerbeförderung im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt. Diese sollen in Bus und Bahn an Schüler ausgegeben werden, wenn diese ihre privaten Masken vergessen haben sollten. Auch diese Lieferung kommt am 3. Mai nach Landau, dort holen die ersten Busunternehmen ihre Anteile ab.
Helfern von Hilfsorganisationen im
Landkreis Germersheim haben die Kreisverwaltung bereits bei der Verteilung von
11.500 Mund-Nasen-Schutz-Masken und 1.900 Liter Desinfektionsmittel an die
Grund- und weiterführenden Schulen unterstützt. Beides stammt aus einer anonymen
Spende an das Land. Die Masken liegen als Notfallmasken bereit, sollten
Schülerinnen und Schüler ihre Alltagsmaske vergessen.
Unabhängig von den aktuellen
Lockerungen und Öffnungen hatte Landrat Dr. Fritz Brechtel den Stadt- und
Verbandsbürgermeistern je 200 FFP-2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Diese werden vor Ort nach Notwendigkeit verteilt.
„Für den Alltag genügen sogenannte Alltagsmasken, auch Community-Masken genannt, denn ein einfacher Mund-Nasen-Schutz kann ausreichen, um Tröpfchen, die beispielsweise beim Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abzufangen und damit den Nächsten nicht zu infizieren. Mit der Maskenpflicht geht ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz einher, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske“, betont Landrat Brechtel nochmals.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Die Unterstützungsbereitschaft im Landkreis Germersheim reißt nicht ab:
Daimler Lkw-Werk Wörth spendet Gesichtsschilde
Nach EIZO (Befundungsmonitore), Strohmeier Gilb (Einrichtung Notarzt-Wohnung) und L’Oreal (Desinfektionsmittel) ist nun auch das Mercedes-Benz
Lkw-Werk in Wörth mit einer außergewöhnlichen Offerte auf die Kreisverwaltung Germersheim zugekommen: Daimler spendete der Kreisverwaltung Germersheim insgesamt 500 Gesichtsschilde, die im Zusammenhang mit einer landesweiten Spendenaktion stehen. Die Übergabe
erfolgte am heutigen Donnerstag, 29. April, in der Corona-Hilfsstation in Wörth.
Daimler hat die letzten Wochen seine internationalen Ressourcen in vielfältiger Weise genutzt, um ebenfalls an der Eindämmung der COVID19-Pandemie
mitzuwirken. Jüngstes Beispiel der Initiative „Daimler hilft“ sind Gesichtsschilde aus Kunststoff. Dank modernster 3D-Druck-Technologie und großem Engagement konnten innerhalb kurzer Zeit an verschiedenen nationalen und internationalen Standorten mehrere Tausend
dieser Schilde hergestellt werden.
Am Donnerstag, 29. April 2020, übergab Dr. Matthias Jurytko, Standortverantwortlicher des Mercedes-Benz Lkw-Werks in Wörth, stellvertretend für Daimler insgesamt 500 dieser Gesichtsschilde an Dr. Fritz Brechtel, Landrat für den Kreis Germersheim. Brechtel wörtlich: „Ich bin froh, dass uns die Wirtschaft nach wie vor verbunden ist und in dieser für uns alle schwierigen Zeit unterstützt. Mit der jüngsten Spende ist unser Personal bei einer Zuspitzung der Krise noch besser geschützt.“
Dr. Matthias Jurytko zeigte sich von der Einrichtung in Wörth beeindruckt. Bei einem Rundgang mit dem Germersheimer Katastrophenschutzstab wurden
ihm die Vorkehrungen für den Ernstfall und die Konzepte einer Inbetriebnahme der Corona-Hilfsstation erläutert.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie
kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
Das Gesundheitsamt Germersheim weist
jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten
Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens
müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und
Vorkehrungen getroffen werden.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen
gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios,
Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt-
und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen
verkeimen.
In diesen Fällen muss die
Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden,
um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte
Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und
gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine
manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.
Das heißt: Sollte abzusehen sein,
dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder
der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die
Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden
(Betriebsunterbrechung).
Bestimmungsgemäßer
Betrieb
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“
einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne
und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der
Wohnung.
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer
Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht
wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt
werden.
Betriebsunterbrechung
Eine Trinkwasser-Installation
vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer
längerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist
diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der
Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude
betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei
der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch
Spülung gewährleistet werden.
Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr
als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf.
weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands
vorzunehmen.
Hintergrund
Trinkwasser
in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von
höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen
den anspruchsvollen Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den
Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die
Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszeiten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Sollten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten schnell wieder ausgeweitet werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Wir sind auch in der Krise da!
Jugendamt macht immer wieder auf seine Angebote aufmerksam
Taschen für bereits bekannte Familien und deren Kinder
Nicht rausgehen und sich nicht treffen dürfen, nicht gemeinsam abhängen, nicht mit den Leuten aus der Clique quatschen können. Kein zufälliges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, keine mal schnell zugerufener Tipp oder Ratschlag. „Wir wissen um die Nöte unserer Kinder und Jugendlichen in dieser anhaltenden Situation und nehmen deren Anliegen ernst. Genauso wichtig ist uns der Kontakt zu den Familien insgesamt, zu den Müttern und den Vätern. Wir wollen die Verbindungen aufrecht erhalten, um, das wir gemeinsam erreicht haben, nicht zu gefährden und vor allem zu zeigen: Wir sind auch in der Pandemie für euch da!“, sagt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes Landkreis Germersheim.
Je länger die Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie andauert, desto deutlicher wird auch den Familien, dass es hier nicht um ein paar Wochen geplante Ferien geht, in denen vieles absehbar anders ist. „Als Zeichen unserer Aufmerksamkeit schicken wir Familien, zu denen wir bereits Kontakt haben, Tasche mit einem kleinen Geschenk und wollen damit verdeutlichen: Wir haben Sie nicht vergessen! Wir wollen auch sagen, dass die Frühen Hilfen und das Jugendamt im Landkreis Germersheim auch jetzt, in diesen schwierigen Zeiten persönlich für Eltern und Kinder da sind“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und ergänzt: „Abstand halten heißt nicht, Kontakte wegzulassen oder gar nicht herzustellen. Aber in Zeiten von Corona braucht es andere Wege.“
Auf Idee der Netzwerkkoordinatorin Kindeswohl und Kindergesundheit hin und dank Unterstützung einer internen Arbeitsgruppe „Neue Wege in der Kommunikation“ wurden die Taschen gefüllt mit Informationen und kleinen Aufmerksamkeiten: einem Anschreiben für Eltern und einem für Kinder ab 6 Jahren, dem Flyer Wegweiser Frühe Hilfen, auf dem sämtliche Beratungsstelle im und für den Landkreis zu finden sind, Luftballons samt Anleitung, um Jonglierbälle aus den Luftballons zu basteln sowie einem Würfelbecher mit Anleitung für Würfelspiele. Zudem erhalten die Kinder ein Buch in ihrer entsprechenden Altersgruppe.
„Wir hoffen, `unseren´ Familien damit ihre Situation etwas zu erleichtern“, erklärt Hartmann-Mohr. Wenn sie von `unseren´ Kindern und Familien spricht, meint sie in erster Linie die Familien, die bereits im Rahmen der Frühen Hilfen betreut werden oder Hilfe zur Erziehung – zum Beispiel in Form von Sozialpädagogischer Familienhilfe – erhalten. Aber auch Familien, die formlos betreut oder sich z.B. auch über die Familienbüros in enger Betreuung/Beratung befinden.
Verteilt werden die Taschen insbesondere über die kreiseigene Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, die Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einzeln auch über Freie Träger, die die Sozialpädagogische Familienhilfe durchführen und die Familienbüros im Landkreis an die Familien. Die Taschen werden persönlich den Familien durch ihre Betreuenden übergeben. Dabei wird vorrangig vorab telefoniert, wann die Tasche vorbeigebracht wird, diese vor die Haustüre gestellt, geklingelt und unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände ein kurzes „Hallo“ ermöglicht.
Ein ganz kontaktloses Angebot bietet das Jugendamt auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim (Stichwort Corona, Familien). Hier sind viele Informationen, Adressen und Tipps zusammengestellt: Krise, Beratung online / telefonisch, Beratung für Kinder und Jugendliche, Beratung vor Ort, Corona verstehen und erklären, Weitere Linktipps rund um „Corontäne“, Rund ums Geld, Familienleben organisieren, Angebote, Beschäftigung und vieles gegen Lagerkoller, Für Fachkräfte und Interessierte und Gemeinsam gegen Missbrauch.
Wer nicht im Internet nachschauen kann, darf gerne sein Familienbüro der jeweiligen Verbandsgemeinde/Stadt oder das Beratungstelefon im Jugendamt anrufen. Während der Öffnungszeiten erreichbar unter: Tel.: 07274/53-432
„Für Kinder und Jugendliche sind auf der Kreisseite ein paar Telefonnummern aufgelistet, die bei Nöten und Sorgen unterschiedlicher Art ohne Scheu angerufen werden können“, ermutigt die Jugendamtsleiterin. „Sich mit Sachen, die einem Spaß machen, die Zeit zu vertreiben, kann auch helfen, z.B.: Singen, Tanzen, Spielen und Sport. Auf der Homepage findet Ihr außerdem ganz viele Links mit Ideen, was man so machen kann. Und auch in der YouBoxx könnt Ihr was gegen Langeweile finden!“ Die Youboxx ist eine neue Informations- und Austauschplattform für Kinder und Jugendliche im Landkreis Germersheim: Neben Mitmachaktionen und Rätsel werden hier in den nächsten Tagen auch weitere Podcasts und Filme für und von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht.“ Die Youboxx kann unter https://kurzelinks.de/s5yv aufgerufen werden.
Hier eine Auswahl an hilfreichen Einrichtungen und ihrer Telefonnummern:
Beratung für Kinder und Jugendliche:
Kinderschutzdienst im Caritas-Zentrum Germersheim: Telefon 07274/9491-135 oder -134 oder -136, (Termine tagsüber, im Moment vormittags)
Rund um die Uhr erreichbar sind:
Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer”, Telefon: 116 111, nummergegenkummer.de
Weitere telefonisch erreichbare Hilfe und Beratung:
Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”: 08000 116 016
Nummer gegen Kummer, Telefon Eltern: 0800 1110550
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Frühen Hilfen, Familien- und Gesundheitskinderkrankenschwester Ulrike Beinhardt, Tel. 0170 7905825
Kreisverwaltung Germersheim 02.05.2020
Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks
Die
Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim
ausgebrochen.
Bei
dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven
der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.
Für
den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich-
auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.
Aufgrund
der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Kreisverwaltung Germersheim
erlässt aus diesen Gründen folgende Allgemeinverfügung:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz
gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020
In einem weiteren Bienenstand
in der Gemeinde Lustadt im Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Aufgrund der §§ 1 und 24 des
Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22.05.2013
in der jeweils geltenden Fassung, des § 1 Abs. 3
Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in der jeweils geltenden
Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
vom 10.04.1972 in der jeweils geltenden Fassung
ergeht folgende
tierseuchenrechtliche Verfügung
Das
nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt,
Zeiskam, Westheim und Bellheim wird zum Sperrbezirk erklärt.
Der bereits bestehende
Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an
der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:
Der Sperrbezirk wird in seinem
nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von
Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze
verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur
Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der
Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den
östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.
Details sind der beigefügten Karte zu
entnehmen.
Für
den Sperrbezirk gilt:
Alle
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe
der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der
Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,
Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der
Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut
amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens
zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche
erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist
entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der
ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die
Amerikanische Faulbrut ergeben.
Bewegliche
Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
Bienenvölker,
lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig,
Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen
entfernt werden.
Bienenvölker
oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die
o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:
Wachs, Waben, Wabenteile und
Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der
Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und
Honig, der nicht zur Verfütterung an
Bienen bestimmt ist.
Hinweis:
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche
Verfügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung in Verbindung mit § 32
Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis
zu 30 000,00 EUR geahndet werden.
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können
erst aufgehoben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich festgestellt
wurde.
Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4
Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntmachung
folgenden Tag als bekannt gegeben.
Ein Widerspruch gegen diese Verfügung
hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
Begründung:
Am
27.04.2020 wurde in einem weiteren
Bienenstand, der sich in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische
Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt.
Die
bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Absterben ganzer
Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbreitung der Seuche erfolgt durch sehr
widerstandsfähige Sporenformen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu Seuchenausbrüchen
führen können.
Die
Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge Schutzmaßnahmen.
Mit
der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) bis e) angeordneten
Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim einzulegen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder
nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur
Niederschrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, 76726
Germersheim erhoben werden.
Bei der Verwendung der
elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 VwVfG) sind besondere technische
Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage der
Kreisverwaltung
(www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum aufgeführt sind.
Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen
Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich. Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die
Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine
Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der
Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute
Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet
werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte:
“Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein
beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen
kümmern.“
Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.
Austausch der kommunalen Spitzenvertreter: Landrat Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zu Gast beim Arbeitstreffen bei Landrat Dietmar Seefeldt
Landau / Kreishaus – Zu Beginn des gemeinsamen Arbeitstreffens bei Landrat Dietmar Seefeldt trugen sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Ehrenbürger und Landrat a.D. Gerhard Schwetje ein und drückten damit ihre Verbundenheit zu seiner Person und dem Landkreis Südliche Weinstraße aus. Schwetje war auch im Bereich der interkommunalen Zusammarbeit ein Vorreiter gewesen – bis heute werden zahlreiche von ihm initiierte Kooperationen zwischen den drei Gebietskörperschaften fortgeführt. Für Schwetje war das kommunale Miteinander besonders wichtig.
Zudem ging es bei dem jüngsten
Treffen um die Mobilen Retter in der Südpfalz. „Wir möchten uns bei allen, die
dieses Ehrenamt angenommen haben und Menschen im medizinischen Notfall zur
Seite stehen, bedanken. Dazu bereiten die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
sowie die Stadt Landau derzeit einen gemeinsamen südpfalzweiten Mobile Retter
Tag vor“, betonten die Landräte und der Oberbürgermeister.
Denn um bei einem
Herz-Kreislauf-Stillstand gegebenenfalls das Überleben zu sichern, ist eine
möglichst schnelle Ersthilfe von besonderer Bedeutung. Die Landkreise Südliche
Weinstraße, Germersheim und die Stadt Landau haben sich deshalb entschieden als
die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Mobilen Retter zu setzen. „Die
Mobilen Retter tragen mit ihrem ehrenamtlichen
Engagement dazu bei, dass das
Hilfenetz in unserer Region noch dichter wird“, so die drei kommunalen
Spitzenvertreter der Südpfalz.
Weiteres Thema der Zusammenkunft war aber auch die allgemeine Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Gebieten. „Wir müssen für unsere Region Strukturen und Perspektiven schaffen, damit es hier eine dauerhaft gute Ärzteversorgung gibt“, waren sich Seefeldt, Hirsch und Dr. Brechtel einig. Mit den maßgeblichen Akteuren wie Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und den bestehenden Ärztenetzwerken wie Kreisärzteschaft und Südpfalz-Docs erfolgt hierzu ein intensiver Austausch. Auch der Mobilitätstag stand erneut auf der Agenda. Einen Termin hierzu soll es im August geben. Ziel ist es Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern zusammenzubringen, um über aktuelle Projekte zu informieren und Anregungen dazu aufzunehmen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 06.02.2020