Schifferstadt

Noch bis 12. März die Briefwahl für die Landtagswahl beantragen

…oder am 14. März vor Ort wählen

Bis Freitag, 12. März 2021 um 18 Uhr können Schifferstadterinnen und Schifferstadter noch ihre Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März beantragen. Die verschlossenen Wahlbriefe können bis spätestens Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr am Rathaus, Marktplatz 2, eingeworfen werden.

„Bitte nutzen Sie die Chance und wählen Sie per Briefwahl“, ruft Bürgermeisterin Ilona Volk die Bürgerinnen und Bürger auf. „Es ist nicht nur einfach und bequem von daheim aus seine Stimme abzugeben – sie schützen damit auch sich selbst und unsere freiwilligen Wahlhelferinnen und -helfer.“ Für die Landtagswahl sind 14.501 Schifferstadterinnen und Schifferstadter wahlberechtigt. Zuletzt (Stand: 3. März 2021) lag die Briefwahlquote bei 68,4 Prozent.

Wie komme ich jetzt noch schnell an meine Briefwahlunterlagen?

Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 11. März 2021 um 18 Uhr am Rathaus eingeworfen werden.
  2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens Dienstag, 9. März über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
  3. Wer bis 11. März 2021 um 18 Uhr eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen umgehend zugestellt.

Bis wann ist die Briefwahl möglich?

Der rote, verschlossene Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 14. März 2021, 15 Uhr am Rathaus eingeworfen werden. Andernfalls können die Stimmen leider nicht mehr in die Auszählung aufgenommen werden.

Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?

Ja, noch bis zum Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Volk.

Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Wahltag: Sonntag, 14. März

In den Wahllokalen wird ein Hygienekonzept des Landeswahlleiters umgesetzt für die nach der zu erwartenden hohen Briefwahlquote „verbleibenden“ Urnenwähler: Händedesinfektion vor dem Wahllokal, Tragen einer medizinischen Maske im Wahlraum, Spuckschutzscheiben bei der Registrierung, Desinfektion des Wahltisches nach jeder Nutzung der Wahlkabine. Mit Wartezeiten muss gerechnet werden. „Unsere dringende Bitte an die Wähler ist, für die Stimmabgabe ihren eigenen Stift mitzubringen“, sagt Volk.

Wahllokale in Schifferstadt

Insgesamt sind in den acht Wahllokalen im Stadtgebiet knapp 100 Personen, unter anderem als Wahlvorsteher oder Schriftführer, tätig. 16 Schriftführer stellt die Stadtverwaltung. Von den sechs in Schifferstadt vertretenen Parteien und Wählervereinigungen, die auch für den Landtag kandidieren, unterstützen 52 Mitglieder als Wahlhelfer. Hinzu kommen 30 Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig auf die Wahlhelferaufrufe der Stadt gemeldet hatten. „Ein großes Dankeschön geht an die zahlreichen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfer – ohne ihren Einsatz wäre unser aller im Grundgesetz verankertes Wahlrecht nicht umsetzbar“, sagt Volk. Zur Sicherheit des Einsatzes der beteiligten Helferinnen und Helfer wird ihnen eine Schnelltestung vor und einige Tage nach der Wahl angeboten.

Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
09.03.2021

Ab 16. März: Testzentrum in Schifferstadt

Ab Dienstag, 16. März betreiben der Ortsverein Schifferstadt und VG Dannstadt-Schauernheim des Deutschen Roten Kreuzes und der Malteser Hilfsdienst ein Corona-Schnelltestzentrum im DRK-Haus, Rehbachstraße 12. Am Onlineportal für die Terminvergabe arbeitet das IT-Referat der Stadtverwaltung zum aktuellen Zeitpunkt noch.

Wann kann ich mich testen lassen?

Jeweils zur vollen und halben Stunde können sich sechs Personen anmelden – so der Plan von Vereinen und Stadtverwaltung. Das Testzentrum soll dienstags und donnerstags von 8:30 bis 12:30 Uhr (letzte Terminbuchung: 12 Uhr) und von 16 bis 19 Uhr (letzte Terminbuchung: 18:30 Uhr) sowie samstags von 8:30 bis 19 Uhr (letzte Terminbuchung: 18:30 Uhr) geöffnet haben.

Wo kann ich parken?

Gegenüber dem DRK-Haus wird für die drei Parkplätze entlang des Gymnastikraums der Grundschule Nord eine Parkzeitbeschränkung für Dienstag und Donnerstag während der Öffnungszeiten angeordnet. Durch die Öffnungszeiten nach Schulbeginn sowie die letzte Terminvergabe um 12 Uhr wird der Schulbetrieb nicht tangiert. Wenn möglich, bittet die Stadtverwaltung jedoch ohnehin darum, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu kommen.

Wie oft kann ich mich kostenlos testen lassen?

Alle Bürgerinnen und Bürger auch ohne Symptome sollen mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit haben, sich kostenlos testen zu lassen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
09.03.2021

Verkehrsnotizen

Vollsperrung Altenhofstraße

Umleitung über Bahnhofstraße – Kirchenstraße – Iggelheimer Straße

Ab Mittwoch, 10. März wird in der Altenhofstraße aufgrund von Tiefbauarbeiten für die Erneuerung der Gasleitung eine Vollsperrung eingerichtet. Die Straßensperrung liegt im Einmündungsbereich der Iggelheimer Straße und wird voraussichtlich zehn Tage andauern.

Die ausgeschilderte Umleitung für Verkehrsteilnehmer erfolgt über die Bahnhofstraße, Kirchenstraße bis zur Iggelheimer Straße.

Stadtverwaltung Schifferstadt
09.03.2021

Schifferstadt

Landtagswahl am 14. März: So läuft´s in Schifferstadt

„Unsere städtischen Bemühungen um eine ausschließliche Briefwahl sind leider gescheitert“, konstatiert Bürgermeisterin Ilona Volk. Die Position des Landeswahlleiters sei klar, Anträge von einzelnen Wahlkreisen wurden bisher alle abgelehnt. Die Landtagswahl wird deshalb als Urnen- und Briefwahl geplant. Dennoch empfiehlt die Stadt angesichts der Corona-Pandemie den Bürgern im Wahlkreis 39, der neben Schifferstadt die VG Römerberg-Dudenhofen und die Stadt Speyer umfasst, nachdrücklich, die Stimme bevorzugt per Briefwahl abzugeben. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. In Schifferstadt beginnt nun die heiße Phase vor der Landtagswahl. Ab Freitag, 19. Februar, versendet das Rechenzentrum in Mainz die Wahlbenachrichtigungen per Post an die wahlberechtigten Schifferstadterinnen und Schifferstadter. Doch wie geht es anschließend weiter? Hier die wichtigsten Fragen und natürlich Antworten zum Ablauf der Landtageswahl:

Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?

Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verwaltung geschickt oder am Rathaus eingeworfen werden.
  2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. März einfach über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
  3. Wer eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen dann umgehend per Post zugeschickt.

Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?

Ja, ab Montag, 22. Februar können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.

Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Aber auch hier rät die Stadt grundsätzlich wegen der Ansteckungsgefahr die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.

Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Masken: sicher, lange und mehrfach verwenden

Desinfektionstücher, Mundschutz und Handschuhe: Mit den zahlreichen Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus nimmt auch die Menge des anfallenden Mülls stetig zu. Vor allem die medizinischen Masken, die seit Ende Januar 2021 in Gewerbebetrieben und Verwaltungen getragen werden müssen, „zieren“ bereits viele Straßenränder und Feldwege in Schifferstadt. Da sie virenbelastet sein können, ist die richtige Entsorgung besonders wichtig, damit Mitarbeiter von Müllabfuhr und -sortierung nicht gefährdet werden. Eine sichere Lagerung und verschiedene Möglichkeiten der Wiederverwertung helfen außerdem, die Masken möglichst lange oder sogar mehrfach verwenden zu können.

Steril lagern – sicher (wieder) tragen

Bereits das „richtige“ Tragen der Maske kann diese sicherer und länger tragbar machen. Wichtig dabei ist, dass die Außenseite beim Auf- und Abziehen möglichst nicht berührt wird. Achten Sie darauf, dass das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn bedeckt ist. Zudem sollten die Maskenenden an Nase und Kinn nicht lose sein. Hier kann der eingearbeitete Draht helfen – dieser sollte zurechtgebogen und an das Gesicht angepasst werden. Bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil benennt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine Tragezeit von längstens 75 Minuten. Die Experten empfehlen, anschließend 30 Minuten zu verschnaufen, bevor erneut zur FFP2-Maske gegriffen wird.

Unterwegs bewahren Sie Ihre Masken am besten in einem luftdicht verschlossenen Beutel auf. Zu Hause empfiehlt es sich, getragene Masken an der Luft zu trocknen – am besten im Freien, um Schimmelbildung und die Vermehrung von Keimen im feuchten Milieu zu verhindern. Um die Maske erneut tragen zu können, sollte sie eine Woche lang beiseitegelegt werden. „In dieser Zeit verlieren potenziell auf den Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend eine Wiederverwendung möglich ist“, erklärt Stephan Ludwig, Direktor des Uni-Instituts für Molekulare Virologie in Münster. 

Komplett durchfeuchtet? Wechseln!

Spätestens jedoch, wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, empfiehlt das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik diese zu entsorgen. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen dem Masken-Träger und den ihm begegnenden Personen. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung gelangen. „Es ist bekannt, dass mit zunehmender Feuchte im Material die Schutzwirkung (Filtereffizienz) nachlässt“, erklärt das Institut in einer Pressemitteilung. Klinik- oder Pflegekräfte mit sehr hoher körperlicher Belastung müssten laut Fraunhofer Institut ihre Maske übrigens bis zu fünfmal öfter wechseln als zum Beispiel Beschäftigte in der Verwaltung.

Liegen lassen und wiederverwerten

Sowohl die klinischen als auch die FFP2-Masken sind eigentlich Einwegartikel. Je länger sie getragen werden, desto weniger Schutz bietet die dünne Stoff-Barriere. Zum Schutz der Umwelt und ganz nebenbei auch des eigenen Geldbeutels kann man sie unter bestimmten Bedingungen jedoch mehrfach verwenden.

Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bewertet die private Mehrfachverwendung inzwischen wissenschaftlich.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Forscher „kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Zumal im normalen Alltag weniger Erreger auf die Maske gelangten als etwa bei Verwendung in medizinischen Einrichtungen. Die Experten weisen aber darauf hin, dass die FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden sollte. Erst nach mehreren Tagen verringere sich die Zahl ansteckender Coronaviren auf der Maske. Die Empfehlung der Forscher lautet daher: Verwenden Sie eine FFP2-Maske frühestens am siebten Tag wieder. Legen Sie sich also am besten für jeden Wochentag eine eigene Maske bereit.

Ab in den Restmüll

FFP2-, medizinische Masken und Einmalhandschuhe, die zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus verstärkt im Alltag getragen werden, bestehen zum größten Teil aus Kunststoffen, zählen jedoch nicht zu den Verpackungen und sollten deshalb auch NICHT im gelben Sack entsorgt werden. Auch die Toilette oder die Umwelt sind die falschen Anlaufstellen. Stattdessen gehören die benutzten Schutz- und Hygieneartikel in den Restmüll, wo sie anschließend thermisch verwertet werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Vollsperrung eines Teilbereichs der Otto-Ditscher-Straße wegen Baumpflegearbeiten

Ab Mittwoch, 24. Februar führen die Stadtwerke Schifferstadt für voraussichtlich zwei Tage Pflegearbeiten an städtischen Bäumen im Bereich der Otto-Ditscher-Straße durch. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss die Otto-Ditscher-Straße ab Ecke Max-Liebermann-Straße voll gesperrt werden.

Die Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage ist – ebenso wie der Zugang zu den Hausnummern 6, 8 und 10 über die Otto-Ditscher-Straße – zwischen 7:30 und 15:30 nicht möglich. Anwohner werden gebeten über den Fußweg in der Max-Liebermann-Straße auszuweichen.

Die Stadtwerke bitte um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021