Heidelberg

Wünsche erfüllen in Heidelberg – ganz einfach mit dem „Heidelberger DankeSchein“

Rund 130 Akzeptanzstellen im Stadtgebiet

Der „Heidelberger DankeSchein“ vereint die ortsansässigen Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und
Dienstleister in Heidelberg in einem lokalen Gutscheinsystem. Mit einer Karte, die in jedes Portemonnaie
passt, kann man die ganze Vielfalt der Stadt Heidelberg verschenken – vom Friseurbesuch bis zur
Kinovorstellung, von der neuesten Mode bis hin zum leckeren Abendessen. Indem man den Heidelberger
DankeSchein verschenkt oder selbst nutzt, hilft man dabei, die Attraktivität der Einkaufsstadt Heidelberg zu
fördern und zu erhalten.

Gutscheinverkauf ab 31. Mai im Onlineshop und ab 07. Juni in ausgewählten Betrieben im Stadtgebiet

Kommenden Montag, den 31. Mai 2021, startet der Verkauf des Heidelberger DankeScheins im Onlineshop
unter www.vielmehr.heidelberg.de. Käuferinnen und Käufer erhalten den Gutschein nach dem Kauf im PDF-Format per E-Mail zugesendet und können ihn digital oder ausgedruckt verschenken.
Ab Montag, den 07. Juni, kann der Gutschein dann auch im attraktiven Scheckkartenformat in ausgewählten
Betrieben und Einrichtungen in Heidelberg erworben werden. Eine Übersicht der Unternehmen, bei denen
man die Gutscheine kaufen oder einlösen kann, ist ebenfalls auf www.vielmehr.heidelberg.de zu finden.

DankeSchein ist immer das richtige Geschenk

Die neuen Geschenkgutscheine können bei rund 130 teilnehmenden Händlern, Gastronomen und
Dienstleistern in Heidelberg eingelöst werden. Somit kann man die bunte Vielfalt der Heidelberger
Geschäftswelt verschenken und gleichzeitig die lokalen Betriebe vor Ort unterstützen. „Durch seine Flexibilität
ist der DankeSchein also immer das richtige Geschenk – egal, zu welchem Anlass! Ob für große Feiern wie
eine Hochzeit, ein Jubiläum, zum Geburtstag oder einfach nur als kleine Aufmerksamkeit. Durch die große
Auswahl an Akzeptanzstellen findet jeder Beschenkte genau das, was ihm gefällt“, so Nikolina Visevic vom
Citymarketingverein Pro Heidelberg.

Pro Heidelberg ist Betreiber des lokalen Gutscheins und arbeitet in Kooperation mit der Stadt Heidelberg bereits seit der Dankeschein-Initiative der Stadt an dem Projekt.

„Wir freuen uns sehr, dass die Aktion so großen Anklang findet bei den Heidelberger Gewerbetreibenden. Das liegt vor allem auch an der Dankeschein-Initiative der Stadt Heidelberg, durch die viele teilnehmende Betriebe bereits mit der notwendigen Technik vertraut sind“, erklärt Susanne Schaffner, Vorsitzende bei Pro Heidelberg. „Mit rund 130 teilnehmenden Akzeptanzstellen haben wir von Beginn an eine große Vielfalt an Einlöse-Möglichkeiten und wir hoffen, dass noch viele weitere Betriebe dazukommen werden.“

Interessierte Betriebe und Einrichtungen sind herzlich eingeladen, sich der Aktion anzuschließen. Anmeldung und weitere Informationen bei Pro Heidelberg unter Telefon 06221 4040700 oder per E-Mail an
info@proheidelberg.de.

Pro Heidelberg Citymarketingverein
30.05.2021

Zweiter Öffnungsschritt tritt ab Samstag in Kraft

Sinkende Inzidenzwerte ermöglichen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

In der Stadt Heidelberg tritt am Samstag, 29. Mai 2021, der zweite Öffnungsschritt der Corona-Landesverordnung in Kraft. Damit gehen weitere Lockerungen, aber auch neue Öffnungen einher. Möglich wurde das, weil die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von 14 Tagen seit dem ersten Öffnungsschritt am 15. Mai 2021 weiter gesunken ist. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat hierzu am heutigen Freitag die formal notwendige Bekanntmachung veröffentlicht. Danach gelten ab dem morgigen Samstag in Heidelberg folgende neue Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • Die Gastronomie darf eine Stunde länger bis 22 Uhr öffnen
  • Schwimmbäder sowie Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich dürfen öffnen (jeweils mit Personenbegrenzungen bzw. maximalen Gruppengrößen)
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf in Sportanlagen, -stätten und -studios auch im Innenbereich ausgeübt werden (mit Personenbegrenzungen)
  • Spitzen- und Profisportveranstaltungen sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich
  • Tanz- und Ballettschulen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Angebote für Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern machen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern- und Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind innen mit bis zu 100 Personen und im Außenbereich mit bis zu 250 Personen möglich
  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.

Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson sagt dazu: „Wir alle freuen uns sehr, dass die stetig sinkenden Inzidenzwerte uns den nächsten Öffnungsschritt ermöglichen. Vor allem die Wiederaufnahme der Lehrveranstaltungen an den Universitäten ist für uns in Heidelberg ein ganz wichtiger Schritt. Jeder sollte diese erweiterten Freiheiten genießen. Dennoch möchte ich daran erinnern, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und dies immer mit Abstand und unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln geschehen sollte. Nur so können wir alle längerfristig von den Lockerungen profitieren.“

Die Stadt Heidelberg bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher, Schnelltestangebote vor Ort an ihrem Wohnort zu nutzen, um Warteschlangen an Schnellteststationen in Heidelberg möglichst zu vermeiden. Eine Übersicht über alle Schnelltest-Angebote in Heidelberg gibt es auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/testen.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Bahnstadt: Großbäume werden verpflanzt

Transport der Linden erfolgt in der Nacht

In der Bahnstadt werden in der Nacht von Montag auf Dienstag, 7. bis 8. Juni 2021, drei Großbäume ausgepflanzt und an einen neuen Standort an der Promenade versetzt. Die Linden sind rund 12 Meter hoch und wachsen auf den Baufeldern zwischen Czernyring und Grüner Meile gegenüber des Einkaufszentrums Westarkaden. Dort entsteht künftig das neue Kopernikusquartier mit über 200 Wohnungen. Um die Bäume zu erhalten, lässt die Stadt Heidelberg sie von einer Fachfirma mittels einer Spezialmaschine versetzen, an die Promenade westlich des Stellwerks 8 im Bereich der Kumamoto Straße. Die Linden sind gesund und vital, so dass sie hoffentlich gut am neuen Standort anwachsen. Um einen schonenden Umzug zu garantieren, kommt dabei die größte hydraulische Spatenmaschine in Deutschland zum Einsatz: eine 25-Tonnen-Pflanzmaschine mit einem Spatendurchmesser von drei Metern. Zunächst werden die Bäume zur Transportvorbereitung beschnitten und mittels der Pflanzmaschine in einer technisch aufwändigen Aktion gesichert. Dabei wird der circa drei Meter breite Wurzelballen mit einzelnen hydraulisch angetriebenen Spatenblättern umstochen und umschlossen. Der gesamte Baum wird dann in die Waagerechte gedreht und zwischen 1 und 4 Uhr, während der Betriebspause der rnv-Straßenbahnen, unter der Oberleitung hindurch gefahren. Hierfür wird die Oberleitung aus Sicherheitsgründen stromfrei geschaltet. Anschließend werden die Bäume wieder aufgerichtet, zu ihrem neuen Standort gefahren und eingepflanzt.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Heidelberger Kultursommer: Kulturstiftung des Bundes gibt grünes Licht

Sommerfestival „Lust4Live“ vom 9. bis 18. Juli

Die Stadt Heidelberg, die Heidelberg Marketing GmbH und das Theater und Orchester Heidelberg realisieren gemeinsam ein Sommerfestival in der Stadt. Das Vorhaben wird von der Kulturstiftung des Bundes mit bis zu 500.000 Euro unterstützt, wie diese am Mittwoch, 26. Mai 2021, bekanntgab. Vom 9. bis 18. Juli 2021 wird es unter dem Titel „Lust4Live“ an verschiedenen Orten in der Stadt Open-Air-Bühnen geben, die von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten sowie von Kultureinrichtungen bespielt werden. Die Veranstaltungen sollen kostenfrei sein. Veranstalter ist die Heidelberg Marketing GmbH. Das Gesamtprogramm wird von einer Kommission kuratiert, die sich zusammensetzt aus dem künstlerischen Leiter und Intendanten des Theaters und Orchesters Heidelberg Holger Schultze, Dramaturgin Lene Grösch, Dr. Andrea Edel, Leiterin des städtischen Kulturamtes, Cora Malik, Leiterin des Karlstorbahnhofs, und Uschy Szott, Mitarbeiterin im Haus der Jugend. Die Künstler*innenversammlung erhält ein eigenes Programmfenster, das sie frei kuratieren kann. Unabhängige Kulturveranstalter tragen auf eigenen kleinen Bühnen ihr Programm bei.

Bürgermeister Wolfgang Erichson, Dezernent für Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft: „Nach einer langen Phase des Wartens und Entbehrens werden endlich wieder Live-Auftritte von freischaffenden Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern in Heidelberg möglich. Es freut mich sehr, dass unser Zuschussantrag bei der Kulturstiftung des Bundes erfolgreich war und wir nun ein vielfältiges Sommerbühnenprogramm realisieren können. Damit können wir vielen der in Heidelberg lebenden freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten – zur Freude der Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren.“

Mathias Schiemer, Geschäftsführer der Heidelberg Marketing GmbH: „Wir freuen uns, ein Teil des Ganzen zu sein und wir werden mit unserem Team die Verantwortung des Veranstalters übernehmen. Meine Event-Mannschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Auftretenden einen professionellen Auftritt erhalten, den sie verdient haben. Gerade nach oder während dieser lähmenden Zeit der Pandemie. Wir freuen uns für jeden, der wieder sein Können zeigen kann!“  

Holger Schultze, Intendant des Theaters und Orchesters Heidelberg: „In Heidelberg leben besonders viele hervorragende freischaffende Künstler*innen aller Sparten, mit denen das Theater und Orchester Heidelberg sehr gerne und bei vielen Gelegenheiten zusammenarbeitet. Ich freue mich darauf, ein reichhaltiges Bühnenprogramm mit vielen Mitwirkenden der Heidelberger Künstlerszene zu gestalten, das die Vielfalt der Kunstproduktion in Heidelberg präsentiert.“

Zehn Tage lang werden zwei Bühnen an öffentlichen Plätzen sowie kleine Bühnen von Kulturveranstaltern Kunst-Akteurinnen und -Akteuren eine künstlerische Plattform geben. Hinzu kommt eine mobile Pop-up-Bühne als Kultur-Truck, der im Verlauf des Festivals verschiedene Stadtteile Heidelbergs besucht. Jede der beiden festen Bühnen hat einen eigenen inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkt – von Klassik über zeitgenössische Musik bis hin zu darstellender Kunst, Literatur und Film –, während die mobile Bühne einen Cross-Over-Kontrapunkt bildet. Auf allen Bühnen werden professionelle freie Künstlerinnen und Künstler auftreten sowie Beiträge der öffentlichen und freien Kultureinrichtungen zu erleben sein.

„Künstler*innenversammlung“ unterstützt das Vorhaben

Im November 2020 wurde vom Kulturamt Heidelberg die bundesweit erste „Künstler*innenversammlung“ für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ins Leben gerufen. Seitdem hat sich die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ vielfach getroffen, Kunstprojekte entwickelt und eigene Sprecher installiert, die die Interessen der freischaffenden Künstler vertreten. Bei der Erstellung des Zuschussantrags war die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ beteiligt. Es wurde ein Open Call verschickt, auf den sich zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Heidelbergs gemeldet haben, die am Sommerbühnenprogramm mitwirken möchten.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Festivalorten und weitere Details werden demnächst bekannt gegeben. Die Künstler und Kultureinrichtungen, die sich auf den Open Call hin beim Kulturamt gemeldet haben und deren Beiträge in den Zuschussantrag an die Kulturstiftung des Bundes aufgenommen wurden, werden von Heidelberg Marketing kontaktiert. Von telefonischen Nachfragen ist daher bitte abzusehen.

Gemeinsame Presseinformation der Stadt Heidelberg, der Heidelberg Marketing GmbH und des Theaters und Orchesters Heidelberg
30.05.2021

Stadt sucht Pflegefamilien für Kinder

Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht derzeit wieder Familien oder Paare, die bereit und in der Lage sind, einem Kind in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben. Die Eltern der Kinder zwischen null und sechs Jahren befinden sich in schwierigen Lebenssituationen oder Krisen. In Einzelfällen ist eine Rückkehr des Kindes in seine Familie nicht mehr möglich. Eine Pflegefamilie sollte Krisenerfahrung und Lebensfreude besitzen sowie das Interesse, eine Herausforderung anzunehmen. Die Stadt bietet eine individuelle und ausführliche Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestellenvermittlung und -betreuung sowie eine finanzielle Vergütung. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei Katie Gackenheimer, Telefon 06221 58-37770, sowie im Internet unter www.heidelberg.de/pflegekinder.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wasserversorgungsbeiträgen ist da

Beiträge sind unzulässig, wenn Vorteil länger als 20 Jahre besteht / Heiß: „Endlich Rechtsklarheit“

Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Wasserversorgungsbeiträge ein Urteil gefällt. Demnach ist die nachträgliche Erhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit 20 Jahren oder länger besteht. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden. Entschieden wurde damit eine seit 2015 anhängige Verfassungsbeschwerde aus einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg, in der nachträglich Wasserversorgungsbeiträge erhoben wurden. Das Urteil ist auf die Heidelberger Situation übertragbar.

Die Stadt Heidelberg hat 2010 die zuvor privatrechtlich organisierte Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung umgestellt und eine Beitragssatzung erlassen. Auf deren Basis musste sie Ende 2014, nach Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Dies betraf unbebaute Grundstücke, aber auch Garagen und Stellplatzgrundstücke mit einem Wasseranschluss oder einer Anschlussmöglichkeit. Insgesamt wurden rund 3.100 Beitragsbescheide versendet. Gegen etwas mehr als die Hälfte wurde Widerspruch erhoben. Zunächst hatte die Stadt von der Vollstreckung abgesehen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, 2019 musste sie aber nach damals geltender Rechtslage die Beiträge einfordern.

Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ordnet die Lage neu. Eine Beitragserhebung mehr als 20 Jahre, nachdem ein Vorteil entstanden ist, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes: „Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung.

„Wir haben lange auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet“, so Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß: „Jetzt haben die Betroffenen und auch wir als Stadt endlich Rechtsklarheit: Wenn die Anschlussmöglichkeit seit 1994 oder länger bestand, ist der Wasserversorgungsbeitrag unzulässig. Wir werden deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, allen Betroffenen die Beiträge zurückzahlen – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Auch alle offenen Widersprüche, die eine Anschlussmöglichkeit jünger als 1994 betreffen, werden wir nochmal gründlich prüfen, ob andere Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Die Bearbeitung wird allerdings etwas Zeit brauchen, hierfür bitte ich alle Betroffenen um etwas Geduld.“

Ergänzend:

Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Rathaus, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude der Stadt für Publikumsverkehr geöffnet

Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienevorgaben in allen Gebäuden

Die niedrigen Corona-Infektionszahlen in Heidelberg ermöglichen die Wiederöffnung des Rathauses und der weiteren städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr. Die Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg stehen Bürgerinnen und Bürgern damit ab sofort auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zur Verfügung. Termine sind möglich. Anliegen können weiterhin auch telefonisch und per E-Mail mit den städtischen Ämtern und Dienststellen geklärt werden sowie über die Online-Formulare auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/formulare.

Bürgerämter, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle

Die Bürgerämter sind bereits seit mehreren Wochen für den Publikumsverkehr geöffnet. Für die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle können online Termine unter https://tevis-online.heidelberg.de/ vereinbart werden („Bürgerdienste“ anklicken). Bürgerinnen und Bürger ohne Terminvereinbarung müssen hier mit längeren Wartezeiten rechnen. Es muss mit Wartezeiten gegebenenfalls auch vor dem Dienstgebäude gerechnet werden. Die Bürgerämter sind bis Freitag, 4. Juni, täglich in der Zeit zwischen 12 und 13 Uhr geschlossen. Ab Montag, 7. Juni 2021, sind die Bürgerämter wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsvorschriften in allen Gebäuden

In allen städtischen Gebäuden gilt eine Maskenpflicht. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist für den Zutritt nicht erforderlich.

Weitere Informationen wie etwa Kontaktdaten gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de/coronavirus > „Bürgerservice in Zeiten von Corona“, auf den Internetseiten der einzelnen Ämter und Dienststellen sowie telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221 321 8212 und beim Bürgerservice unter 06221 58-10580.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Parkraumbewirtschaftungszonen in Handschuhsheim werden überarbeitet

Wegen des hohen Parkdrucks im Ortskern von Handschuhsheim hat die Stadt Heidelberg seit
1. Februar 2017 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel war es insbesondere, das Parken von Pendlerinnen und Pendlern zu unterbinden, damit Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. In der Folge hat die Stadtverwaltung einen Verdrängungseffekt in den Norden Handschuhsheims festgestellt. Um den erhöhten Parkdruck auch hier zu regulieren, wurde die Parkraumbewirtschaftungszone zum 1. Juli 2019 ausgeweitet. Seither gelten in Handschuhsheim drei Zonen (H1–H3). Die Festlegung dieser Zonen wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgerschaft und von Mitgliedern des Bezirksbeirates erarbeitet.

Nach erneuter Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg hat sich herausgestellt, dass bei allen drei Zonen die rechtlich maximal vorgeschriebene Ausdehnung einer Anwohnerparkzone von 1.000 Metern überschritten wird. Deshalb muss sie überarbeitet werden. Bis zur Umsetzung einer überarbeiteten Einteilung haben die Parkzonen jedoch rechtsbindende Wirkung und bleiben in der bisherigen Form bestehen.

Hintergrund:

Grundlegend für die Unterteilung in verschiedene Bewohnerparkzonen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach sind Bewohnerparkvorrechte „unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereichs darf […] 1000m nicht übersteigen“ (Nr. 31 der VwV-StVO zu §45 StVO).

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt ab Samstag, 29. Mai, erst ab 22 Uhr

Das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese war in der Nacht auf Freitag, 28. Mai, erstmals in Kraft, ohne dass es zu besonderen Vorkommnissen kam. Stadt und Polizei werden das Aufenthaltsverbot auch in den kommenden Nächten eng überwachen und mit entsprechend starken Kräften vor Ort sein. Ab Samstag, 29. Mai, gibt es noch eine Änderung bei der Anfangszeit des Aufenthaltsverbots: Da die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen darf, beginnt das Verbot eine Stunde später, greift also ab 22 Uhr. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

In der Nacht von Freitag, 28. Mai, auf Samstag, 29. Mai, gilt es von 21 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen Samstag, 29. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai, sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, dann immer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zum nächtlichen Aufenthaltsverbot ist hier abrufbar.

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu nächtlichem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese

Die Stadt Heidelberg hat aufgrund der Ausschreitungen auf der Neckarwiese am Pfingstwochenende ein nächtliches Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese und die Kastanienallee verfügt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Heidelberg bekanntgemacht worden (Link zur Verfügung). Nachfolgend dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

Von Donnerstag, 27. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, und zwar immer zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Sollte die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen dürfen, würde das Verbot jeweils eine Stunde später, also ab 22 Uhr, greifen. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Verkehrsnotizen

Umbau des Czernyrings: Lückenschluss im Bereich Czernybrücke

Der Umbau des Czernyrings in der Bahnstadt schreitet zügig voran. Jetzt ist ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht: Der Lückenschluss im Bereich der Czernybrücke wurde fertiggestellt. Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, kann die Verkehrsfreigabe erfolgen. Dann stehen zwischen Czernybrücke und Wasserturm für den Autoverkehr wieder zwei Spuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Auch die selbstständig geführten Radwege und Gehwege in dem Abschnitt sind fertig und können ab Freitag genutzt werden.

Die Arbeiten für den Lückenschluss liefen seit Mitte 2020. Insgesamt wurden 2.500 Quadratmeter Asphaltflächen sowie 825 Quadratmeter Pflasterflächen für den Rad- und Gehweg hergestellt. Das umfasst auch die neue Einmündung zur Maria-Mitchell-Straße, der Erschließungsstraße ins künftige Kopernikusquartier. Hinzu kommen rund hundert Meter neu verlegter Kanal, rund 3.000 Meter Leerrohre für Strom und Beleuchtung, die neue Straßenentwässerung, Ampeln, Markierungen und Beschilderung sowie zehn Baumpflanzgruben. Die Bäume selbst sollen voraussichtlich im Herbst 2022 gepflanzt werden, zusammen mit denen am Max-Planck-Ring. Insgesamt werden 47 Bäume im Czernyring und Max-Planck-Ring gepflanzt.

Mit dem Lückenschluss ist der Czernyring zwischen Czernybrücke und Hauptbahnhof in beide Richtungen durchgängig zweispurig befahrbar. Als nächstes stehen die Arbeiten im Bereich der Montpellierbrücke an: Voraussichtlich ab Ende 2021 kann mit dem Umbau der „Schere West“, also des Czernyring-Unterfliegers westlich der Montpellierbrücke begonnen werden. Dieser wird in beide Richtungen befahrbar gemacht. Auch der neue Gehweg im Czernyring entlang des künftigen Europaplatzes muss noch angelegt werden. Hiermit wird begonnen, sobald die Hochbauarbeiten auf den angrenzenden Baufeldern abgeschlossen sind. Solange muss der Geh- und Radweg auf der Südseite des Czernyrings zwischen Grüner Meile und Einsteinstraße genutzt werden. Als letzter Abschnitt erfolgt frühestens Ende 2022 der Umbau des Knotens Montpellierbrücke zwischen Gleisdreieck und Haltestelle Montpellierbrücke.

Ergänzend: www.heidelberg-bahnstadt.de

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Baustellen in und um Heidelberg – Übersicht über die Baustellen vom 31. Mai bis 6. Juni

  • Eppelheimer Straße: Auf Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
  • Friedrich-Ebert-Anlage: Baumaßnahmen am Hölderlin-Gymnasium. Einengung der Fahrbahn auf Höhe Hausnummern 35 bis 41 bis voraussichtlich Mitte September 2021.
  • Im Bieth, Renettenweg und Weinbirnenweg: Abschnittsweise Arbeiten an der Entwässerung und Straßenoberfläche bis voraussichtlich 30. September 2021.
  • Im Bosseldorn: Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke Heidelberg und Kanalarbeiten der Stadtbetriebe abschnittsweise Vollsperrung. Gehwege bleiben frei. Auto- und Radverkehr wird bis voraussichtlich Mitte Juni 2021 umgeleitet.
  • Im Neuenheimer Feld: In der Parallelstraße zur Berliner Straße wegen Kanalausbau bis voraussichtlich 2025 voll gesperrt. Umleitung von Fuß- und Radverkehr über Berliner Straße.
  • Karlsruher Straße: Sperrung der Abfahrt aus Richtung Boxberg wegen Gleisbauarbeiten. Umleitung ist ausgeschildert. Arbeiten dauern bis 1. Juni 2021. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
  • Karlsruher Straße: Auf Höhe Ortenauer Straße Gleisbauarbeiten bis 4. Juni 2021. Fahrbahn nur einspurig in beiden Richtungen. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
  • Kleine Hirschgasse: Errichtung einer Bohrpfahlwand, Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen. Anschließend Straßenbau. Vollsperrung bis voraussichtlich Dezember 2021.
  • Lutherstraße: Private Arbeiten auf Höhe Hausnummer 7, Vollsperrung der Fahrbahn. Umleitung ist ausgeschildert. Gehweg ist frei.
  • Max-Planck-Ring: Straßenbau, Bau der Gehwege und Pflanzgruben abschnittsweise bis voraussichtlich September 2022. Zufahrt über die West-Rampe möglich (Nähe Wasserturm), Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Ost-Rampe.
  • Merianstraße: Vollsperrung der Fußgängerzone zwischen Grabengasse und Heugasse wegen Kanal- und Leitungsarbeiten. Umleitung über die Hauptstraße ist ausgeschildert. Anwohnerinnen und Anwohner erreichen zu Fuß ihre Hauseingänge. Erster Bauabschnitt bis November 2021, der zweite von Mai bis September 2022.
  • Neuenheimer Landstraße: Private Kranarbeiten in Höhe Hausnummer 22, samstags von 7 bis 11 Uhr halbseitig gesperrt mit Ampelregelung bis 26. Juni 2021.
  • Peterstaler Straße: Stützmauersanierung auf Höhe Hausnummer 93, Einmündung Mühldammweg bis voraussichtlich Mitte Juni 2021. Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Ersatz-Bushaltestelle Mühldamm etwa 50 Meter bergab.
  • Pfaffengrunder Terrasse: Arbeiten für den neuen öffentlichen Platz in der Bahnstadt zwischen Gadamerplatz und Promenade bis voraussichtlich Mitte 2021.
  • Römerstraße: Im Bereich Headquarter Bau des Straßenanschlusses zum Konversionsgebiet. Bis Ende Mai 2021 Sperrung einer Fahrspur und des Gehwegs in Richtung Süden.
  • Rohrbacher Straße: Höhe Franz-Knauff-Straße Gleisbauarbeiten an der Haltestelle Weststadt/Südstadt. Vollsperrung in Fahrtrichtung Süden, Umleitung über die Römerstraße bis 31. Mai 2021. Die Buslinie 29 hat einen geänderten Fahrplan.
  • Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten. Bis Oktober 2021 zwischen Karl-Christ-Straße und Friedhofweg gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert. Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.

Ergänzend: www.heidelberg.de/baustellen

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Heidelberg

Baustellen in und um Heidelberg

Übersicht über die aktuellen Baustellen in der Zeit vom 4. bis 10. Mai 2020

  • A 656: Fahrbahneinengung von vier auf zwei Fahrstreifen wegen Brückenbauarbeiten im Bereich Friedrichsfeld; Umleitungsempfehlung über A 6 oder B 535.
  • B37/Neckarstaden: Erneuerung des Hochwasserschutzesim Bereich Alten Brücke ab Montag, 4. Mai, bis voraussichtlich Anfang Juli 2020; Zufahrt zur Alten Brücke über B37 und Neckarstaden gesperrt; Umleitungen sind ausgeschildert. 
  • Alter Kohlhof: Wegen Leitungs-, Entwässerungs- und Gehwegarbeiten zwischen Hausnummer 5 und 13 bis voraussichtlich Ende Juni 2020 gesperrt.
  • Berliner Straße/Jahnstraße: Arbeiten am nördlichen Geh- und Radweg in der Jahnstraße zwischen Café Frisch und Berliner Straße; in der Jahnstraße und in der Berliner Straße bis voraussichtlich Ende Mai ein Fahrstreifen gesperrt, Fuß- und Radverkehr in der Jahnstraße wird kleinräumig umgeleitet.
  • Czernyring: Wegen Umbaus des Czernyrings in den Anschlussbereichen Czernybrücke und Montpellierbrücke einspurig in beide Richtungen.
  • Eppelheimer Straße: In Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
  • Gerhart-Hauptmann-Straße: Wegen Straßensanierungsarbeiten bis Samstag, 30. Juni 2020, halbseitig gesperrt; Gehweg für Fußgänger einseitig frei; Radverkehr ist frei.
  • Grabengasse/Seminarstraße: Wegen Kanalsanierung, Fernwärmearbeiten und Fahrbahnerneuerung Vollsperrung der Seminarstraße zwischen Grabengasse/Plöck und Schulgasse bis voraussichtlich Ende August 2020; Zufahrt für Anlieger frei, Ausfahrt in die Friedrich-Ebert-Anlage über den kleinen Tunnel möglich, Umleitung ist ausgeschildert.
  • Hauptstraße: Wegen Pflasterarbeiten zwischen Friesenberg und Karlstor gesperrt; Zufahrt Friesenberg aus Richtung Karlsplatz möglich, Zufahrt Jakobsgasse gesperrt; Einbahnregelung in der Mönchgasse zwischen Hackteufel und Hauptstraße aufgehoben; Tiefgaragen P12 und P13 sind erreichbar; Radverkehr wird über B 37 umgeleitet; Buslinie 33 in Richtung Emmertsgrund wird umgeleitet; Bauende voraussichtlich Ende Juni 2020.
  • Hebelstraßenbrücke: Neubau bis März 2021; Vollsperrung, Umleitung des Kraftfahrzeugverkehrs über die Montpellierbrücke, Umleitung des Rad- und Fußverkehrs über die Liebermannbrücke.
  • Klingenteichstraße: Wegen Stützwandneubau und Straßenbauarbeiten bis voraussichtlich Anfang 2021 ab Hausnummer 32 bis zur oberen Kehre Zufahrt Hotel Molkenkur voll gesperrt; Umleitung über Molkenkurweg, Schloss-Wolfsbrunnenweg und Graimbergweg.
  • Köpfelweg: Kanalsanierung zwischen Mühlweg und Hausnummer 41, bis Mitte Mai 2020 abschnittsweise gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert.
  • Kurfürsten-Anlage: Wasserleitungsarbeiten auf Höhe der Stadtbücherei bis voraussichtlich Freitag, 8. Mai 2020; einer von zwei Fahrspuren sowie der Radweg jeweils zwischen 9 und 15 Uhr voll gesperrt; Radverkehr wird auf Gehweg umgeleitet; Gehweg für Fußverkehr frei. 
  • Ludolf-Krehl-Straße: Grundausbau sowie Kanal- und Leitungsarbeiten bis voraussichtlich Dezember 2020, abschnittsweise gesperrt.
  • Lutherstraße: Private Hochbaumaßnahme auf Höhe Hausnummer 7 bis voraussichtlich 30. Juni 2020; Vollsperrung im Bereich zwischen Uferstraße und Brückenkopfstraße; umgedrehte Einbahnstraßenregelung in der Brückenkopfstraße; Umleitungen sind ausgeschildert; Gehweg für Fußverkehr auf gegenüberliegenden Straßenseite frei.
  • Maaßstraße: Wegen Straßenumgestaltung zwischen Wallstraße und Neckarhäuser Straße bis November 2020 für den Verkehr voll gesperrt; Umleitungen für den Auto- und Radverkehr sind ausgeschildert; Fußverkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt.  
  • Max-Jarecki-Straße: Fertigstellung der Fahrbahn und Bau des Gehwegs am Zollhofgarten, bis voraussichtlich September 2020 zwischen Czernyring und Zollhofgarten vollgesperrt.
  • Neue Schlossstraße: Bohrmaßnahmen zur Vorbereitung für Stützmauersanierung; Vollsperrung bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020, zwischen Schlossberg und Graimbergweg; Umleitung für Auto-, Rad- und Fußverkehr über Schlossberg; Buslinie 30 wird umgeleitet; LKW und Reisebusse großräumig umgeleitet.
  • Neuenheimer Landstraße: Private Baumaßnahme in Höhe Hausnummer 48, bis Ende September 2020 wochentags zwischen 9 und 15 Uhr vorübergehend halbseitig gesperrt mit Ampelregelung.
  • Pfaffengrunder Terrasse: In der Bahnstadt entsteht zwischen Gadamerplatz und Promenade ein neuer öffentlicher Platz; die Bauarbeiten starten am Montag, 20 April 2020, und dauern voraussichtlich bis Mitte 2021.
  • Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten bis Ende September 2021; bis Ende August 2020 zwischen Schönauer Straße und Karl-Christ-Straße gesperrt, Umleitung ausgeschildert; Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.
  • Uferstraße: Wegen Stromarbeiten in Höhe des Ruderclubs von Dienstag, 14. April, bis voraussichtlich Mitte Mai 2020 halbseitig gesperrt; Umleitung über Neuenheimer Landstraße und verlängerte Bergstraße; Geh- und Radweg ist frei.
  • Werderstraße: Fernwärmearbeiten in Höhe Hausnummer 48; Zeitweise Vollsperrung bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020, jeweils montags bis freitags von 7 bis 16.30 Uhr; Umleitungen für Kraftfahrzeug- und Radverkehr sind ausgeschildert.

Ergänzend: www.heidelberg.de/baustellen

Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News´
04.05.2020

Neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab 4. Mai

In Heidelberg Vorbereitungen zur Öffnung von Zoo, Kurpfälzischem Museum und Spielplätzen ab 6. Mai

Das Land Baden-Württemberg hat eine neue Corona-Verordnung bekanntgegeben. Die Bestimmungen gelten ab Montag, 4. Mai. Unter anderem dürfen alle Ladengeschäfte – unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche – wieder vollständig öffnen. Gottesdienste werden wieder erlaubt, die zulässige Zahl der Trauergäste bei Beerdigungen wird auf 50 erhöht. Zahnärzte dürfen wieder uneingeschränkt praktizieren, Friseure und Fußpflegestudios wieder öffnen. Die Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen entfallen.

Ab Mittwoch, 6. Mai, soll zudem in Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten, Tierparks und Zoos der Betrieb wieder starten. Auch Spielplätze sollen ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat angekündigt, entsprechende Auflagen und Richtlinien zeitnah zu veröffentlichen. Schulen öffnen wie bereits bekannt schrittweise ab dem 4. Mai. Kindertagesstätten bleiben weiterhin geschlossen, die Notbetreuung wird fortgesetzt. Jugendhäuser sind ebenfalls weiter geschlossen.

Das Land betont, dass das Abstandsgebot und die bisherigen Kontaktbeschränkungen weiter gelten, einschließlich des Verzichts auf private Reisen und Verwandtenbesuche. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und im Nahverkehr bleibt Pflicht. Weiterhin untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt.

Auswirkungen in Heidelberg: Neckarwiese wieder offen, Zoo und Museum bereiten sich vor

  • Grünanlagen: Die Stadt Heidelberg wird das Betretungsverbot für die Neckarwiese nicht verlängern. Die Wiese ist ab dem 4. Mai wieder zugänglich. Grillen, Picknicken und das längere Niederlassen sollen aber weiter untersagt bleiben. Das eingeschränkte Betretungsverbot in allen anderen städtischen Grünanlagen wird ebenfalls aufgehoben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt ist bis zum 3. Mai befristet und wird nicht verlängert.
  • Spielplätze: Laut neuer Landesverordnung können Spielplätze ab dem 6. Mai wieder öffnen. Das Land hat entsprechende Auflagen und Richtlinien angekündigt. Öffentliche Bolzplätze hingegen müssen auch über den 6. Mai hinaus geschlossen bleiben.
  • Zoo: Der Zoo Heidelberg plant die Wiedereröffnung mit Einschränkungen am 6. Mai. Für den Zoobesuch werden besondere Hygiene- und Verhaltensregeln gelten, die der Zoo noch bekanntgeben wird.
  • Musik- und Singschule: Das Land stellt in seiner Verordnung in Aussicht, dass in Musikschulen „unter bestimmten Voraussetzungen und in einzeln festgelegten Bereichen Unterricht ermöglicht werden“ soll. Es müssen aber noch nähere Bestimmungen durch das Kultusministerium abgewartet werden.
  • Kurpfälzisches Museum: Das Museum bereitet sich auf eine Wiederöffnung ab dem 6. Mai vor. Zu sehen sein, wird die Sonderausstellung „Herkules- Unsterblicher Held“, die bislang nur in Teilen digital zugänglich war. Auch die zum Kurpfälzischen Museum gehörige Textilsammlung Max Berk in Ziegelhausen wird wieder öffnen.
  • Schulen: Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der diesjährigen Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Aus Gründen des lnfektionsschutzes wird der Unterricht nicht in voller Klassenstärke, sondern in kleinen Lerngruppen organisiert werden. In Heidelberg sollen Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulhof eine Schutzmaske tragen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Stadt Heidelberg hat dazu mehr als 56.000 Masken als Erstausstattung an die öffentlichen und privaten Schulen geliefert. An den Grundschulen findet vorerst kein Präsenzunterricht statt. Informationen zum Start des eingeschränkten Schulbetriebs gibt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hier.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Quartiersmanagement Westliches Bergheim hat Arbeit aufgenommen und unterstützt in Corona-Krise

Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck informierte sich vor Ort im Nachbarschaftsbüro

Gemeinsam Bergheim gestalten: Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck (r.) hat die beiden Quartiersmanagerinnen Devika Herrmann und Antonia Bugla (v. l.) im Nachbarschaftsbüro Westliches Bergheim besucht und sich über deren Arbeit im Quartier informiert.

Das Nachbarschaftsbüro des Quartiersmanagements Westliches Bergheim in der Bergheimer Straße 152 öffnete Anfang des Jahres 2020 seine Pforten. Seither haben die Quartiersmanagerinnen Antonia Bugla und Devika Herrmann für Ideen und Anregung der Anwohnerinnen und Anwohner ein offenes Ohr und stehen bei Fragen rund um das Stadtviertel zur Verfügung. Mit ihrer Arbeit möchten die beiden Quartiersmanagerinnen nachbarschaftliche Strukturen stärken, Entwicklungsprozesse begleiten und das Stadtviertel gemeinsam mit den Menschen vor Ort gestalten. Mittel- und langfristiges Ziel ist es, die Wohn- und Lebenssituation im stark verkehrsbelasteten Quartier zu verbessern. Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck hat sich am Mittwoch, 29. April 2020, über die Arbeit des Quartiersmanagements vor Ort informiert.

Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck: „Der Stadtteil Bergheim verändert sich an vielen Stellen gleichzeitig und es ist wichtig, dass sich die ansässigen Bürgerinnen und Bürger dabei einbringen können. Das Motto des Quartiersmanagements lautet: ‚Gemeinsam. Bergheim. Gestalten.‘ Dieses Motto gewinnt gerade jetzt in der Coronakrise an Bedeutung: Durch die aktive Unterstützung des Quartiersmanagements ist es gelungen, nachbarschaftliche Hilfe in dieser schwierigen Zeit schnell zu mobilisieren und den Zusammenhalt zu stärken. Wir alle können davon profitieren, wenn wir uns gegenseitig unterstützen. Darum freue ich mich besonders, dass Frau Bugla und Frau Herrmann aktiv auf die Menschen im Stadtteil zugehen und das Gespräch suchen.“

Das Gebiet des Quartiersmanagements reicht vom Stadteingang Heidelbergs bis zur Mittermaierstraße und wird im Norden durch den Neckar und im Süden durch die Bahngleise begrenzt. Es wird in gemeinsamer Trägerschaft durch den „Verein zur beruflichen Integration und Qualifizierung e. V“ (VBI) und den „Kulturfenster e. V.“ betrieben und durch die Stadt Heidelberg gefördert.

Corona-Krise: Quartiersbüro ist geöffnet und vermittelt in der Nachbarschaft

Das Nachbarschaftsbüro ist in der Corona-Krise weiterhin für Anwohnerinnen und Anwohner wie gewohnt geöffnet: montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr. Um die geltenden Hygienemaßnahmen einzuhalten, werden die Gespräche mit Abstand und bei gutem Wetter im Freien durchgeführt. Ein Mund- und Nasenschutz wird für die Besucherinnen und Besucher bereitgestellt. Die Nachbarschaft ist eingeladen, bei Fragen und Ideen, insbesondere in Bezug auf die Nachbarschaftshilfe, Kontakt aufzunehmen. So können die Quartiersmanagerinnen zwischen Helferinnen, Helfern und Hilfesuchenden vermitteln, um diese zusammenbringen.

Antonia Bugla, Quartiersmanagerin Westliches Bergheim: „Wir haben als Nachbarschaftsbüro einen Aufruf gestartet, um Freiwillige zu finden, die in der Nachbarschaft hilfsbedürftige Menschen im Alltag unterstützen. Erfreulicherweise haben sich darauf viele Menschen bei uns gemeldet – sowohl Freiwillige als auch Hilfesuchende. Viele von ihnen möchten sich auch unabhängig von Corona in ihrem Stadtteil engagieren. Das ist für uns eine tolle Grundlage für unsere künftige Arbeit. Im Idealfall entwickelt sich daraus eine langanhaltende nachbarschaftliche Unterstützung, die nicht nur in Krisensituationen wichtig ist.“

Lastenradaktion und neuer Nachbarschaftsraum geplant

Trotz der Coronakrise planen die Quartiersmanagerinnen Aktionen für das Stadtviertel. So sind sie in der nächsten Zeit an drei Tagen in der Woche mit dem Lastenrad unterwegs, um mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Auch die Perspektive für die Arbeit nach der Krise ist gegeben: Sobald es die Situation wieder zulässt, soll ein Nachbarschaftsraum in der Bergheimer Straße 144 eröffnet werden.

Devika Herrmann, Quartiersmanagerin Westliches Bergheim: „Wir hoffen, dass wir bald im Nachbarschaftsraum den Menschen aus dem Quartier einen Raum anbieten können, in dem sie sich treffen können. Außerdem soll es dort künftig Angebote zur Unterhaltung, für praktische Hilfe oder zum gegenseitigen Kennenlernen geben. So können die Menschen im Quartier stärker als bisher zusammenwachsen. Gerne können sich Menschen mit Ideen im Nachbarschaftsbüro melden.“

Kontakt

Das Nachbarschaftsbüro des Quartiersmanagements Westliches Bergheim, Bergheimer Straße 152, 69115 Heidelberg, ist immer montags von 15 bis 18 Uhr, mittwochs von 14 bis 17 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Telefonisch ist das Büro unter 06221 728 2182 oder per E-Mail an kontakt@hd-bergheim.de zu erreichen. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.hd-bergheim.de.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Schutzmasken aus Heidelberg: Oberbürgermeister Würzner besuchte Unternehmen Oswald

Produktion von monatlich bis zu 800.000 Masken ab Mitte Juni geplant

Informierten über den Einstieg in die Maskenproduktion bei der Firma Oswald (von links): Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und die Geschäftsführer Peter und Thomas Oswald.

Der Bedarf an Schutzmasken ist wegen der Corona-Pandemie vor allem im Gesundheitssektor groß. Hochwertige Masken sind derzeit allerdings nur schwer in großen Mengen erhältlich. Die Produktion erfolgt meist in Asien. Die Stadt Heidelberg setzt sich dafür ein, dass auch Unternehmen in der Region in die Herstellung von Schutzmasken einsteigen, um die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten reduzieren zu können. Das Heidelberger Unternehmen Oswald Friseurbedarf & Kosmetik geht diesen Schritt und wird in Kürze am Standort Heidelberg in großer Stückzahl FFP2-Masken produzieren. Bei einem Pressetermin am Mittwoch, 29. April 2020, bei Oswald in der Bahnstadt haben Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner, die Geschäftsführer Peter und Thomas Oswald sowie Marc Massoth, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, über die Pläne informiert.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Insbesondere die Einrichtungen im Gesundheitssektor sind dringend auf qualitativ hochwertige Schutzmasken angewiesen. Dank unserer hervorragenden Kontakte nach China konnten wir viele hunderttausend Schutzmasken beschaffen und an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, aber auch an Schulen, Bürgerämter, Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, Einzelhändler und die Quartiersmanagements verteilen. Wir müssen künftig unabhängiger von weltweiten Lieferungen werden. Hochwertige Masken sollten auch in der Region produziert werden. Nur so können wir noch schneller reagieren und den Bezug von Schutzmaterial sicherstellen. Ich freue mich, dass Oswald künftig in Heidelberg Schutzmasken in großer Stückzahl herstellen wird.“

„Der Bedarf an Schutzmasken ist sehr hoch und wir erhalten bereits jetzt viele Anfragen. Wir möchten in Heidelberg qualitativ hochwertige Produkte made in Germany herstellen. Hier können wir unmittelbar die Qualität der Materialien und des Gesamtproduktes prüfen. Das ist der große Vorteil im Vergleich zur Produktion in Asien. Dabei setzen wir natürlich auch auf unsere langjährige Erfahrung beim Vertrieb von Drogerieartikeln und einfachen Schutzmasken für Friseure und Kosmetiker“, sagt Geschäftsführer Peter Oswald.

Vollautomatische Maschinen werden derzeit noch produziert

Die Produktion der FFP2-Schutzmasken soll Mitte Juni nach einem Testlauf in der Unternehmenshalle am Standort Wieblingen starten. Die vollautomatischen Maschinen sollen 600.000 bis 800.000 Schutzmasken im Monat herstellen. Die beiden Maschinen werden derzeit noch in China produziert und kommen voraussichtlich Ende Mai beziehungsweise Mitte Juni mit dem Zug in Heidelberg an. Filtrierende Halbmasken (FFP) halten Schadstoffe und Viren ab. Sie schützen den Träger vor Partikeln, Tröpfchen und Schwebeteilchen. Für die Behandlung von COVID-19-Patienten werden im Rahmen genereller Schutzkleidung, vor allem auch in Intensivstationen, FFP2- und FFP3-Masken verwendet. Oswald plant die Herstellung von Masken mit und ohne Ausatmeventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt. Oswald Friseurbedarf & Kosmetik bietet seit 1925 in Heidelberg Friseur- und Kosmetikartikel an, darunter auch seit mehr als 30 Jahren einfache, dreilagige Schutzmasken für Friseure, Fußpfleger und Kosmetiker. Diese werden in China produziert.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Alle Recyclinghöfe öffnen am Montag, 4. Mai

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie mit Einlassbeschränkungen und Zugangsregeln

Für die Anlieferung von Kleinmengen an Abfällen aus Heidelberger Haushalten und Gewerbebetrieben öffnet die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ab Montag, 4. Mai 2020, alle Recyclinghöfe. Angesichts der Coronavirus-Pandemie ist dies aus Sicherheitsgründen jedoch nur mit Einlassbeschränkungen und Zugangsregeln möglich.

Für alle Recyclinghöfe gilt:

  • Grundsätzlich dürfen maximal zwei Fahrzeuge gleichzeitig auf die Recyclinghöfe fahren. Ausnahme ist aufgrund seiner Größe der Recyclinghof Kirchheim. Hier dürfen maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig auf den Hof fahren. Der notwendige Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
  • Es besteht Maskenpflicht bei der Abgabe. Die Stadt bittet die Besucherinnen und Besucher, ihre eigene Maske mitzubringen. Auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, reicht aus. Ohne Maske ist keine Anlieferung möglich.
  • Die Abgabe ist ausschließlich für Abfälle aus Privathaushalten oder von Gewerbebetrieben aus Heidelberg möglich.
  • Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dies vor Ort durch einen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. Anlieferungen von auswärts werden nicht angenommen.
  • Auf den kleineren Recyclinghöfen Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen können zwar wieder alle Abfallsorten abgegeben werden. Die Mengen sind jedoch auf die Menge der Kofferraum-Ladung eines Pkw begrenzt.
  • Gewerbebetriebe können sich zur Abgabe ihrer Wertstoffe unter der Telefonnummer 06221 58-29999 einen Termin in der Abfallentsorgungsanlage Heidelberg-Wieblingen geben lassen.
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die anfallenden Gebühren möglichst passend bereitzuhalten. Eine Kartenzahlung ist, bis auf den Recyclinghof Wieblingen, nicht möglich.

Situationsbedingt gelten für die einzelnen Recyclinghöfe folgende weitere Regeln:

  • Recyclinghof Kirchheim (Oftersheimer Weg): Der zentrale Recyclinghof in Kirchheim ist seit 21. April 2020 wieder geöffnet. Eine Anlieferung aller regulären Materialien ist zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr, Samstag von 8 bis 15 Uhr) weiterhin möglich. Die Möbelhalle bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Es gilt weiterhin, dass maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig auf den Hof fahren dürfen. Der nötige Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Dadurch kann es zu Wartezeiten und Schlangen bei der Anlieferung kommen. Die Anlieferung ist ausschließlich über die Speyerer Straße in den Oftersheimer Weg möglich, die Ausfahrt nur über den Diebsweg. Der Oftersheimer Weg wird zur Einbahnstraße. Eine Einfahrt in den Oftersheimer Weg über den Diebsweg ist nicht möglich.
  • Recyclinghof Wieblingen/Abfallentsorgungsanlage Wieblingen (Mittelgewannweg 2a): Ab Montag, 4. Mai 2020, ist der Recyclinghof für Gewerbebetriebe und Privathaushalte mit verlängerten Abgabezeiten geöffnet. Die Öffnungszeiten sind bis auf Weiteres von Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr und Samstag von 8 bis 15 Uhr. Allerdings braucht man zur Anlieferung einen Termin. Dieser ist telefonisch unter Telefon 06221 58-29999 erhältlich. Es werden jeweils 15-Minuten-Termine vergeben. Es werden alle Materialien angenommen. Die Abfälle müssen vorab gut sortiert werden, damit die Anlieferung schnell und problemlos erfolgen kann. Für Gewerbebetriebe gilt weiterhin eine Begrenzung von zwei vorsortierten Abfallgruppen.
  • Recyclinghöfe Emmertsgrund und Handschuhsheim: Die Recyclinghöfe Emmertsgrund (auf dem Gelände der ehemaligen Müllsauganlage) und Handschuhsheim (Nähe Erzeugergroßmarkt) sind ab Montag, 4. Mai 2020, zu den gewohnten Öffnungszeiten von Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr und am Samstag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
  • Recyclinghof Ziegelhausen, In der Neckarhelle: Aufgrund der beengten Platzverhältnisse und der besonderen Verkehrssituation ist der Recyclinghof Ziegelhausen von Montag bis Samstag von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Mit den geänderten Öffnungszeiten soll der Anlieferverkehr von der Entsorgungslogistik getrennt werden. Vormittags findet der Austausch der befüllten Container statt. Sobald sich die Situation vor Ort normalisiert hat, soll der Recyclinghof wieder zu den regulären Zeiten öffnen.

Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder telefonisch unter der zentralen Nummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, zur Verfügung.

Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News
04.05.2020

Neckarwiese ab 4. Mai wieder zugänglich

Grillen und Picknicken bis auf Weiteres noch nicht möglich

Die Heidelberger Neckarwiese ist ab Montag, 4. Mai, wieder öffentlich zugänglich. Die Stadt wird eine Allgemeinverfügung nicht verlängern, die für die Neckarwiese ein unbeschränktes Aufenthaltsverbot vorgeschrieben hatte. Auch Restriktionen für weitere Grünanlagen, die in dieser Allgemeinverfügung festgehalten wurden, werden nicht verlängert. Es gelten weiter die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und die Neckarvorlandsatzung der Stadt Heidelberg.

„Die Heidelbergerinnen und Heidelberger haben sich in den vergangenen Wochen enorm diszipliniert und verantwortungsbewusst gezeigt. Daher halten wir diesen Schritt nun für möglich. Wir werden die Entwicklung genau beobachten. Tätigkeiten wie Grillen, Picknicken und längeres Niederlassen sind auf der Neckarwiese bis auf Weiteres noch nicht erlaubt. Es darf dort zu keinen größeren Menschenansammlungen kommen. Wir werden zu den genauen Regelungen aber die neue Corona-Verordnung des Landes abwarten, die für das Wochenende angekündigt ist“, erklärt Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Filtermaterialtausch im Kompostwerk Wieblingen

In der Kompostanlage in Heidelberg-Wieblingen wird ab Montag, 4. Mai 2020, das verbrauchte Filtermaterial der Abluftanlage erneuert. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwei Wochen in Anspruch nehmen. Während der Austauschaktion und in der darauffolgenden Woche können vereinzelte Geruchsemissionen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg bittet um Verständnis.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Hörspielgenuss zur Frühstückszeit

Musikhochschule Trossingen und Literaturstadt Heidelberg veröffentlichen Hörspiele von Heidelberger Autoren online

Zehn außergewöhnliche Hörspiele sind 2019 in einer besonderen Kooperation des Studiengangs Musikdesign der Staatlichen Hochschule für Musik Trossingen und der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg mit Autorinnen und Autoren der UNESCO City of Literature Heidelberg entstanden. Nach ihrer Live-Uraufführung 2019 bei den Heidelberger Literaturtagen 2019 und den ARD-Hörspieltagen in Karlsruhe, wird die Hörspielserie „Im Tag ist Schatten“ jetzt online veröffentlicht.

Ab dem 5. Mai 2020 wird zehn Wochen lang jeden Dienstag um 9 Uhr ein weiteres Hörspiel der Serie auf der Webseite des Landeszentrums Musik-Design-Performance, auf Youtube und Soundcloud zu hören sein. So lässt sich wöchentlich das dienstägliche Frühstück mit Hörgenuss zelebrieren. Selbstverständlich sind die Hörspiele nach Veröffentlichung auch zu anderen Tageszeiten abrufbar. Mit dabei sind – in chronologischer Reihenfolge – die Werke der Heidelberger Autoren Jean-Michel Räber, Frank Barsch, Marcus Imbsweiler, Ingeborg von Zadow, Claudia Schmid, belmonte und Anette Butzmann.

Die Hörspiele und weitere Informationen gibt es auf www.landeszentrum.net/hoerspiele.

Weitere aktuelle digitale Kulturangebot aus Heidelberg finden Interessierte auf www.heidelberg.de/kulturamt.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Mittermaierstraße ab Montag, 4. Mai, wieder geöffnet

Die Mittermaierstraße wird am Montag, 4. Mai 2020, wieder für den Verkehr geöffnet. Damit liegen die Bauarbeiten im Zeitplan. Die Stadt Heidelberg hat den 290 Meter langen Abschnitt zwischen Bergheimer Straße und Kurfürsten-Anlage in nur zwei Wochen grundlegend saniert. Bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020, laufen noch die Restarbeiten und der Bereich ist komplett gesperrt. Zum Ende der Woche wurden unter anderem Markierungen aufgetragen und Randsteine gesetzt

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Asiatische Tigermücke in Heidelberg

Intensive Bekämpfung im Jahresverlauf / Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten

Mit dem Frühlingswetter hat die ursprünglich aus Südostasien stammende Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) wieder Saison: Seit dem ersten Auftreten von Populationen in Heidelberger Stadtteilen wird die asiatische Tigermücke seit 2016 systematisch bekämpft. Durch gezielte Maßnahmen konnten die Populationen in neun Heidelberger Stadtteilen dezimiert oder ganz verdrängt werden. Das exotische Insekt kann potenziell tropische Krankheitserreger wie Dengue-, Chikungunya- und Zika-Viren übertragen. Aufgrund des Klimawandels und der heißen Sommer findet die Tigermücke auch bei uns immer neue Ansiedlungsmöglichkeiten.

Bekämpfung wieder in mehreren Heidelberger Stadtteilen

Neue oder anhaltende Populationen der invasiven Mückenart müssen von April bis September 2020 wieder in mehreren Heidelberger Stadtteilen bekämpft werden. Die Bekämpfung betrifft dieses Jahr kleine Teilgebiete der Stadtteile Neuenheim, Weststadt, Bahnstadt, Kirchheim, Rohrbach, Südstadt, Wieblingen und Pfaffengrund. Trotz der Coronavirus-Maßnahmen verträgt die Tigermückenbekämpfung keinen Aufschub. Wegen den Kontakt-Einschränkungen können die Mitarbeiter der biologischen Stechmückenbekämpfung der Icybac GmbH im Auftrag des Gesundheitsamtes jedoch in vielen Fällen nur eingeschränkt persönlich vor Ort kommen. Daher sind sie verstärkt auf die Mithilfe der Anwohnerschaft angewiesen.

Sofern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, werden die Mitarbeiter betroffene Grundstücke ab Anfang Mai 2020 aufsuchen. In den Fällen, wo eine Begehung der Grundstücke nicht möglich ist, werden die Mitarbeiter in den betroffenen Stadtteilen in den nächsten Wochen Informationszettel und sogenannte B.t.i.-Tabletten austeilen. Bürger und Bürgerinnen können mit diesem Leitfaden ihre Grundstücke genau untersuchen, Brutstätten selbst ausfindig machen und dauerhaft beseitigen oder bekämpfen. Dies ist im Frühjahr besonders wichtig, um schon die erste Generation der Tigermücken am Schlupf und der erneuten Eiablage zu hindern.

Nur im Larvenstadium kann die Tigermücke effektiv biologisch bekämpft werden

Nur im Larvenstadium, in dem sich die Moskitoart noch im Wasser befindet und entwickelt, kann die Tigermücke effektiv biologisch bekämpft werden. Dafür müssen zunächst die Brutstätten der Tigermücken ausfindig gemacht werden. Brutstätten sind alle Arten von Wasseransammlungen, die sich in Vorgärten, Grundstücken, Schrebergärten oder auch Gullys befinden und mindestens eine Woche stehen bleiben. Daher ist es jetzt wichtig, in allen Ecken des Gartens und am Haus die Brutstätten der Tigermücke ausfindig zu machen, zu beseitigen oder zu bekämpfen.

Sobald es die Corona-Maßnahmen wieder zulassen, werden die Mitarbeiter der Tigermückenbekämpfung unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen die Grundstücke der Bürger betroffener Stadtteile in zweiwöchigem Rhythmus bis Ende September aufsuchen und potenzielle Brutstätten behandeln. Denn die selbstständige Bekämpfung mit B.t.i. ist ohne Aufsicht der Experten nur beschränkt wirksam. Bis dahin sind die Experten verstärkt auf die Initiative und aktive Mitarbeit der Bürgerschaft angewiesen. Die Bekämpfungsaktion in Heidelberg wird von der Icybac GmbH koordiniert, die Tigermückenkontrollen auch in anderen Städten und Gemeinden durchführt.

Das können Bürger und Bürgerinnen in den betroffenen Stadtteilen konkret tun

  • Sich auf ihrem Grundstück (Garten, Hof, Terrasse, Balkon) einen Überblick über möglich vorhandene Brutstätten verschaffen. Brutstätten sind alle Gefäße oder Hohlräume im Außengelände, in denen sich Wasser wie Regen sammelt und mindestens eine Woche stehen bleiben kann.
  • Mögliche Brutstätten: Regenwassertonnen, Blumentöpfe und Blumentopfuntersetzer, Eimer, kleine Gefäße (wie Kinderspielzeug, Pflanzschalen oder Joghurtbecher), Gullys und Ablaufrinnen, verstopfte Dachrinnen, Gießkannen, Zisternen, alte Autoreifen und hohle Stangen im Außengelände wie Zaunpfosten oder Sonnenschirmständer.
  • Ausgenommen sind: belebte Gartenteiche sowie Vogel- und Igeltränken, wenn sie einmal richtig gereinigt und regelmäßig geleert werden.
  • Entscheiden, was davon benötigt wird und was entsorgt werden kann.
  • Achtung: Auch Gegenstände, die entsorgt werden, müssen vorher behandelt werden, da sich an diesen noch intakte Eier vom letzten Jahr befinden können! Ansonsten droht eine Verschleppung der Eier auf andere Grundstücke oder Entsorgungseinrichtungen.
  • Alle kleineren Behältnisse sollen gründlich mit Wasser und Bürste (Wurzelbürste, Schrubber und Handschuhe) gereinigt werden. Bitte so lagern, dass sich kein Wasser darin sammeln kann. Pflanzentöpfe statt in Untersetzer auf Steine stellen, wo das Wasser nach dem Gießen oder Regen ablaufen kann.
  • Größere Gegenstände wie Zisternen und Regenwassertonnen, die wenig Wasser enthalten oder die nicht mehr benötigt werden, bitte leeren, reinigen und sicher lagern (so, dass sich darin kein Wasser oder Regen mehr ansammeln kann). Am besten umgedreht lagern oder unter einem Dach im Schuppen oder im Keller aufbewahren.
  • Regenwassertonnen und Zisternen, die benötigt werden, werden mit B.t.i.-Tabletten behandelt (ungiftig für Pflanzen, Menschen, Vögel und Haustiere). Zudem sollen sie mit Mosquitonetzen (Gaze) so abgedeckt werden, dass keine Spalten entstehen, in denen Stechmücken einfliegen können (mit Klebeband oder Schnur absichern).
  • Zaunpfosten, hohle Stangen und Regenschirmständer gründlich mit Wasser und Bürste reinigen und mit Klebeband, Mosquitonetz oder Schutzkappen aus dem Baumarkt abdichten.
  • Alternativ dazu können alle Gegenstände mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Ein normaler Wasserschlauch reicht nicht aus, da die Eier ziemlich fest an der Innenseite der Behälter kleben! Bitte beachten, dass das abfließende Wasser nach Möglichkeit nicht in den Abfluss gelangt, sondern natürlich abfließen kann (etwa auf dem Rasen, Blumenbeete oder ähnliches).
  • Zum Schluss sollten alle Abflüsse auf dem Grundstück (Gullys und Ablaufrinnen) mit B.t.i.-Tabletten behandelt werden.
  • Wer größere Brutstätten wie Regenfässer oder Container auffindet, kann Kontakt zu den Mitarbeitern der Tigermückenbekämpfung Heidelberg aufnehmen. Diese kommen nach Absprache vorbei und führen die gezielte und biologische Bekämpfung unentgeltlich mit B.t.i. durch.

Hintergrundinfos B.t.i. und Kontakt zu Ansprechpartnern

B.t.i. ist ein biologisches Mittel, das in mögliche Brutstätten in Gärten, auf Terrassen oder Balkone gegeben wird. Bei dem eingesetzten Mittel handelt es sich um ein Eiweiß, das spezifisch im Darm von Mücken zu einem biologischen Wirkstoff umgewandelt wird und die Mückenlarven dadurch abtötet. Es wird seit Jahrzehnten weltweit eingesetzt und ist für anderen Insekten, Tiere, Menschen und Pflanzen völlig ungiftig. B.t.i. in Tablettenform ist erhältlich von den Mitarbeitern der biologischen Stechmückenbekämpfung oder über den Website-Kontakt. Weitere Informationen gibt es unter http://www.rhein-neckar-kreis.tigermuecke.info. Unter „Kontakt“ sind die Ansprechpartner für Heidelberg zu finden.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland

Kontaktdaten für die Meldung haben sich geändert 

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies zu melden. Hier haben sich nun die Kontakdaten kurzfristig geändert: Betroffene sollen die Meldung nun nicht mehr ans Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg richten, sondern an das Gesundheitsamt Rhein-Neckar (Telefon-Hotline 06221 522-1881 oder E-Mail covidinfo@rhein-neckar-kreis.de).

Telefonisch oder per E-Mail (Betreff „Einreise“) benötigt die Behörde folgende Angaben:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

Regelungen für Beschäftigte aus dem Ausland

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt. Arbeitgeberinnen und -geber, die Personen aus dem Ausland zum Zweck einer mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme beschäftigen, müssen dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vor Arbeitsaufnahme per E-Mail an corona.ordnungsamt@heidelberg.de melden.

Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de >Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Wichtige Etappenziele erreicht – aber Erfolge jetzt nicht aufs Spiel setzen

Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten aus der Metropolregion appellieren an die Bevölkerung

Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreicht worden – die bisherigen Erfolge dürfen aber nicht aufs Spiel gesetzt werden. Deshalb bitten die Oberbürgermeister der Städte Heidelberg und Mannheim, Professor Dr. Eckart Würzner und Dr. Peter Kurz, sowie die beiden Landräte des Neckar-Odenwald-Kreises und Rhein-Neckar-Kreises, Dr. Achim Brötel und Stefan Dallinger, und die Präsidenten der Polizeipräsidien Mannheim und Heilbronn, Andreas Stenger und Hans Becker, die Bevölkerung weiterhin um Geduld und aktive Mithilfe bei der Bekämpfung der Pandemie.

„Die Zahlen der Neuinfektionen in der Metropolregion Rhein-Neckar gehen in eine gute Richtung. Alle Bürgerinnen und Bürger tragen hierzu erheblich bei. Wir denken dabei zum Beispiel an die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zuhause Homeoffice und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen. Oder an diejenigen, die in sogenannten kritischen Bereichen arbeiten und jetzt dringend benötigt werden. Oder an die Schülerinnen und Schüler, die gerade zuhause lernen. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie sich an die Regeln halten und Verständnis für die Kontaktbeschränkungen haben“, erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten.

„Wir begrüßen gleichzeitig, dass Bund und Länder nun erste Schritte zur Lockerung verabschiedet haben. Seit vergangener Woche haben nun auch wieder viele Geschäfte geöffnet, ab dem 4. Mai werden die ersten Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen. Auch die Notbetreuung in Kitas und Schulen wurde erweitert. Es ist aber entscheidend, dass die Lockerungen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. Gerade deshalb sind die Abstandsregelungen, das Tragen von Masken und die Vermeidung von großen Ansammlungen so wichtig. Dass eine Ausgangssperre vermieden werden konnte, war Ihrem besonnenen Verhalten zu verdanken. Darauf kommt es auch jetzt wieder an.“  

Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und – das ist noch für viele neu: Gesichtsmaske auf! Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Tragen Sie bitte eine Schutzmaske in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr – das ist seit 27. April Pflicht. Bitte benutzen Sie eine Maske aber auch überall dort, wo sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten. Masken – auch selbst genähte – helfen dabei, das Infektionsrisiko zu verringern. Erfreulicherweise hat sich auch die Versorgungslage in den Apotheken, in den Drogerien und im Online-Versandhandel verbessert. Und zur Not reicht auch ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“

Gemeinsame Presseinformation der Städte Heidelberg und Mannheim, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises und der Polizeipräsidien Mannheim und Heilbronn
04.05.2020

Bauarbeiten starten an Kreuzung B37 / Neckarstaden

Hochwasserschutz auf Höhe der Alten Brücke erneuern

Im Bereich der Alten Brücke beginnen am Montag, 4. Mai 2020, die Bauarbeiten, um den dortigen Hochwasserschutz zu erneuern. Gleichzeitig wird die Fahrbahn im Bereich der Kreuzung B37 / Zufahrt Neckarstaden saniert. Für die Arbeiten ist eine Dauer von voraussichtlich acht Wochen eingeplant.

Für die Fahrbahnsanierung wird zunächst der Unterbau der Straße ausgebaut. Dann folgen die Fundamente für den Hochwasserschutz. Anschließend wird die Straße neu gepflastert. Das Pflaster wird dabei in Beton eingebaut, damit es die Verkehrsbelastungen langfristig besser trägt. Im Anschluss muss der Beton vier Wochen aushärten und zwar ohne Belastung. Nur so wird sichergestellt, dass keine Risse oder andere Schwachstellen entstehen.  

Während der Bauarbeiten ist die Zufahrt zur Alten Brücke über die B37 und Neckarstaden gesperrt. Diese erfolgt über die Kleine Mantelgasse und Lauerstraße zu den Neckarstaden. Die Einbahnregelung der Lauerstraße wird dafür umgedreht. Über kurzzeitige Einschränkungen aufgrund der Baustelle werden Anwohnerinnen und Anwohner informiert.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Fernwärmearbeiten in der Werderstraße

Zeitweise Vollsperrung vom 22. April bis 15. Mai 2020

Die Stadtwerke Heidelberg führen ab nächster Woche in der Werderstraße 48 Fernwärmearbeiten durch. Im Zuge dessen wird eine zeitweise Vollsperrung notwendig: Von Mittwoch, 22. April, bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2020, muss die Werderstraße in Höhe der Baustelle tagsüber für den Verkehr gesperrt werden – montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 16.30 Uhr. Fußgänger können auf der gegenüberliegenden Straßenseite den Gehweg passieren. Der Autoverkehr wird über die Mönchhofstraße, Quinckestraße und Schröderstraße umgeleitet. Für den Radverkehr wird eine Umleitung über anliegende öffentliche Seitenstraßen eingerichtet. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis.

Ergänzend: www.heidelberg.de/baustellen

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Geschlechterklischees aufbrechen: Foto-Ausstellung des Queer Festivals im Mai online

Die Bilder der zehn Wettbewerbs-Gewinner*innen sind zudem auf 200 Plakaten in Heidelberg zu sehen

Beitrag zum Fotowettbewerb „Breaking Gender Stereotypes“ von Mojgan Ghanbari.

„Breaking Gender Stereotypes“, also das Aufbrechen von Geschlechterklischees, steht im Mittelpunkt einer Ausstellung, die vom 1. Mai bis 31. Mai 2020 sowohl digital unter www.queer-festival.de als auch auf 200 Plakaten in ganz Heidelberg zu sehen sein wird. Im Fokus stehen die Arbeiten der zehn Gewinner*innen eines vom Queer Festival Heidelberg ausgerufenen, internationalen Fotowettbewerbs.

Gesellschaftliche Erwartungshaltungen an geschlechtsspezifisches Verhalten bestimmen den menschlichen Alltag. Der Begriff Gender beschreibt solche sozial bedingten Geschlechterzuschreibungen und -verhältnisse. Die ausgewählten Projekte von zehn Künstler*innen nehmen in den Blick, wie Menschen weltweit mit diesen Verhältnissen spielen und Konventionen hinterfragen. Die Künstler*innen kommen unter anderem aus den USA, Iran, Südafrika und der Elfenbeinküste.

Beitrag zum Fotowettbewerb „Breaking Gender Stereotypes“ von Ngadi Smart.

Die Verfolgung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren (kurz LSBTTIQ) nimmt in den letzten Jahren in vielen Ländern zu. Dies wird durch die Auswirkungen der Corona-Krise noch verschärft: Religiöse Extremisten weltweit instrumentalisieren die Pandemie, um gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten zu hetzen. „Auch in Deutschland berichten Opferberatungsstellen von einer Zunahme der LSBTTIQ-Feindlichkeit. Umso wichtiger ist es, dass das Queer Festival in diesem Jahr alle Menschen in Heidelberg sowohl digital als auch im öffentlichen Raum dazu einlädt, sich mit queeren künstlerischen Positionen auseinanderzusetzen“, betont Bürgermeister Wolfgang Erichson.

Beitrag zum Fotowettbewerb „Breaking Gender Stereotypes“ von Roger Erickson.

Die Ausstellung „Breaking Gender Stereotypes“ ist die Auftaktveranstaltung zum Queer Festival 2020. Die 12. Edition des Festivals für LSBTTIQ-Kunst und -Kultur kann aufgrund der weltweiten Coronavirus-Pandemie nicht wie geplant im Mai 2020 stattfinden. Die Höhepunkte des Programms werden in die zweite Jahreshälfte 2020 verlegt. Das Festival wird von „Queer Play! e. V.“ in Kooperation mit dem Kulturhaus Karlstorbahnhof und dem Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg organisiert. Alle weiteren Informationen zum Queer Festival Heidelberg und dem Programm 2020 gibt es unter www.queer-festival.de.

Text: Stadt Heidelberg Foto: (1) Mojgan Ghanbari; (2) Ngadi Smart; (3) Roger Erickson
04.05.2020

Rund um die Autozulassung kann man in Heidelberg ab sofort fast alles online erledigen

Online-Angebote dienen Gesundheitsschutz in Coronavirus-Zeiten

Wieder können Heidelberger Bürgerinnen und Bürger sich Behördengänge sparen: Die Stadt Heidelberg weitet ab sofort bei der Autozulassung ihren Online-Service aus. Die Standardvorgänge bei der Autozulassung kann man jetzt mit wenigen Klicks eigenständig auf der städtischen Homepage bearbeiten. Bislang war es online bereits möglich, Autos außer Betrieb zu setzen und wiederzuzulassen. Jetzt können Privatpersonen zusätzlich folgende Standard-Zulassungsvorgänge online beantragen:

  • Namens- und Adressenänderungen
  • Neuzulassungen
  • Wiederzulassungen innerhalb und außerhalb
  • Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Halterwechsel
  • Umschreibungen innerhalb und außerhalb mit oder ohne Kennzeichenwechsel

Über die Homepage unter unter www.heidelberg.de/formulare >„Online-Service Kfz und Parkausweise“  gelangt man auf das Portal der Zulassungsstelle. Das selbsterklärende Portal führt den Antragstellenden durch alle Masken bis zum Abschluss hindurch.

Ist das Fahrzeug zugelassen und werden die vorhandenen Kennzeichen übernommen, wird der Antrag digital vollautomatisiert bearbeitet. Nach erfolgreicher Prüfung seiner Angaben erhält der Antragstellende einen Bescheid zum Herunterladen, der das sofortige Losfahren erlaubt. Innerhalb von zehn Tagen schickt die Zulassungsstelle dann die neue ZBI (Kfz-Schein) und die ZBII (Kfz-Brief) per Post zu. Damit ist das Vorsprechen am Schalter in diesen Fällen Geschichte. Wer die Standard-Zulassung dennoch weiterhin persönlich abwickeln möchte, kann dies selbstverständlich auch vor Ort bei der Zulassungsstelle im ADAC-Gebäude (Pleikartsförster Straße 116, Heidelberg-Kirchheim) beziehungsweise in den Bürgerämtern in den Stadtteilen tun.

Online-Angebote: Gesundheitsschutz in Zeiten des Coronavirus

In einem nächsten Schritt soll die internetbasierte Zulassung von Kraftfahrzeugen auf juristische Personen ausgeweitet werden. Die Stadt Heidelberg bietet seit vielen Jahren viele Formulare und Dienste online an und baut diese kontinuierlich aus. In Zeiten des Coronavirus erleichtern diese Online-Angebote das Einhalten der Kontakteinschränkungen und schützen die Gesundheit der Bürgerschaft und der städtischen Beschäftigten.     

Im Falle von abgemeldeten Fahrzeugen oder bei Kennzeichenwechsel wird die Online-Zulassung im teilautomatisierten Verfahren abgewickelt. Hier ist das sofortige Losfahren nicht möglich. Der Antragstellende erhält per Post die ZBI, ZBII, die Plaketten samt einer Anleitung zur Plakettenanbringung und einen Bescheid, der den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrzeugs nennt. Auch hier ist ein Vorsprechen bei der Zulassungsstelle nicht notwendig.

Die Voraussetzungen für die Online-Fahrzeugzulassung sind:

  • ZBI und ZBII müssen mit Sicherheitscodes versehen sein
  • Siegelplaketten auf dem Kennzeichen müssen Druckstücknummern haben
  • für die Identifizierung des Fahrzeughalters müssen die Online-Ausweisfunktion (eID) für den Personalausweis oder für den elektronischen Aufenthaltstitel aktiviert sein sowie die kostenlose AusweisApp2 (www.ausweisapp.bund.de) oder ein Kartenlesegerät.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg zu melden.

Betroffene müssen dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Einreise“ an corona.ordnungsamt@heidelberg.de mit folgenden Angaben schicken:

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt.

Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de >Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Stadtbücherei: Nach Wiedereröffnung guter Zulauf

Mit aufwendigen Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Ansteckungsgefahr hat die Stadtbücherei Heidelberg am vergangenen Dienstag, 21. April, ihre Tore wieder geöffnet. Die Mitarbeiter sind des Lobes voll für das disziplinierte und rücksichtsvolle Verhalten der Besucherinnen und Besucher. Zunächst werden anstatt der üblichen zehn Öffnungsstunden pro Tag nur sieben angeboten. Grund dafür ist der gesteigerte Personalaufwand für Einlasskontrollen und Logistik sowie die vielen Rückgaben von Ausleihmedien, die über fünf Wochen hinweg bei den Büchereikunden zuhause gehortet wurden.

Zunächst dürfen nur Inhaber eines Büchereiausweises oder Neuanmelder die Bibliothek betreten und auch nur jeweils 50 Personen zur gleichen Zeit. Die Stadtbücherei bleibt damit vorsichtig unter der erlaubten Zahl von einer Person pro 20 Quadratmeter. Bis zum Abend des ersten Ausleihtags wurden etwas mehr als 500 Lesehungrige gezählt, die sich mit Rücksicht auf die Wartenden zügig und reichlich mit Büchern, Medien und Zeitschriften für zuhause eindeckten. Das ist etwa ein Viertel der Besucherfrequenz im Vergleich zu den Normalzeiten. Nach den Erfahrungen der ersten Tage und mit professionellem Augenmaß werden die Einlasszahlen nach und nach erhöht werden können. Die Resonanz der Heidelbergerinnen und Heidelberger auf das wiedergewonnene Stück Normalität ist durchweg positiv.

Die Stadtbücherei appelliert an die Familien, möglichst nur eine Person zur Rückgabe und zur Ausleihe neuer Medien zu schicken, denn Spielen und Lernen ist in der Stadtbücherei zurzeit nicht möglich.

Auch nicht für die Schülerinnen und Schüler, die normalerweise die vielen Arbeitsplätze belegen. Sie müssen sich bis auf Weiteres mit unterrichtsbegleitendem Stoff für zuhause eindecken.

Zutritt haben weiterhin nur Besucherinnen und Besucher mit gültiger BüchereiCard oder MetropolCard aber Neukunden sind willkommen und können sich direkt anmelden und ausleihen.  

Sonderöffnungszeiten der Stadtbücherei Heidelberg:

Dienstag bis Freitag von 11 bis 18 Uhr

Samstag von 10 bis 16 Uhr Telefonservice während der Öffnungszeiten unter Telefon 06221 58-36100

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Unterricht startet ab 4. Mai stufenweise an den Heidelberger Schulen

Strenge Hygieneregeln und Maskenpflicht / OB Würzner: Zusammenhalt und Rücksichtnahme wichtig

Am 4. Mai 2020 startet in ganz Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Den Anfang machen Schülerinnen und Schülern aller allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie die Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. So hat es das Kultusministerium Baden-Württemberg festgelegt. Darauf bereiten sich auch die 54 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Heidelberg vor. Oberbürgermeister Prof. Eckart Würzner: „Gerade jetzt, wenn der Betrieb in den Schulen stufenweise anläuft, ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler und das gesamte Schulpersonal von Anfang an, strikt die Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen befolgen. Zusammenhalten und aufeinander Rücksicht nehmen ist in dieser schwierigen Situation mehr denn je angesagt. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist und bleibt der Gesundheitsschutz.“

Abschlussklassen machen den Anfang

Am 4. Mai starten die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemeinbildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen sowie die Klassenstufen 9 und 10 der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). An den Schulen gelten die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen – auch für spezielle Situationen wie etwa Ankommens- und Pausensituationen oder Toilettengänge. Der Unterricht findet mit reduzierten Gruppengrößen statt.

Die Wochen der Schulschließungen hat die Stadt intensiv für eine gründliche Reinigung der Schulgebäude genutzt. Klassen- und Fachräume aber auch Toiletten und Flure wurden besonders intensiv und desinfizierend gereinigt, nicht benutzte Räume anschließend verschlossen.

Maskenpflicht

Wie in allen öffentlichen Gebäuden in Heidelberg gilt auch in den Schulen eine Maskenpflicht. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner ist es ein besonderes Anliegen, die Schulen mit einer Erstausstattung an Mund-Nasen-Schutz (MSN) zu versorgen. Deshalb hat die Stadt im Vorfeld des Schulstarts an den Schulen Bedarfe abgefragt. Die Verteilung der Masken erfolgt ab dem 27. April an die Schulen. Außerdem bekommen alle Schüler eine Postkarte mit dem Appell „Gemeinsam gegen Corona. #maskeauf“.

Die Maskenpflicht gilt für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und andere an den Schulen tätige Kräfte bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur und von der Schule, auf dem Schulhof, auf den Fluren, Gängen oder Toiletten. Sie gilt grundsätzlich auch in den Klassen- und Fachräumen. Ausnahmen hiervon sind aber zulässig, wenn es aus pädagogischen Gründen notwendig und unter hygienischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Das ist dann der Fall, wenn sichergestellt ist, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand in den Klassen nach dem Hinsetzen möglich ist.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Erweiterte Notbetreuung gestartet

Erhöhte Nachfrage nach Plätzen in Kitas und Schulen

Seit Montag, 27. April 2020, gilt eine erweiterte Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg. Auch in Heidelberg sind die Auswirkungen der neuen Regelungen spürbar. Nach einem ersten Überblick steigt demnach die Nachfrage nach Betreuungsplätzen sowohl im Kindergartenbereich wie im Schulbereich in Heidelberg sukzessive an. Da die Details zur Ausweitung der Notbetreuung vergangene Woche vom Land sehr spät veröffentlicht wurden, sind aber vermutlich noch viele Eltern unsicher, ob sie eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In den städtischen Kitas reichen die Platzkapazitäten derzeit noch aus. Zahlen der freien Kita-Träger werden erst später vorliegen. Im Schulbereich ist die erweiterte Notbetreuung an den weiterführenden Schulen weiterhin durchweg nachgefragt. An den Grundschulen ist der Bedarf je nach Schulbezirk sehr unterschiedlich.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betonte bei einem Pressegespräch am Montag: „Wir müssen im Blick haben, dass es sich weiterhin um eine Notbetreuung handelt. Sie kann noch nicht allen offenstehen, sondern aktuell nur denen, die wirklich dringend darauf angewiesen sind. Daher auch mein Appell an die Arbeitgeber: Ermöglichen Sie es Ihren Beschäftigten bitte weiter, zum Beispiel im Homeoffice zu arbeiten oder tragen Sie andere Lösungen für die Kinderbetreuung mit. Mir ist sehr bewusst: Alle Eltern leisten seit Wochen einen unglaublichen Spagat. Die Strategie einer weiteren schrittweisen Öffnung, sobald es im Sinne des Gesundheitsschutzes verantwortbar ist, wird daher sehr wichtig.“

Erweiterte Notbetreuung

Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist.

Aufnahmemodalitäten für die erweiterte Notbetreuung klären Eltern grundsätzlich direkt mit der Einrichtung, die das Kind zuletzt besucht hatte. Wer die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen kann, hat das Kultusministerium Baden-Württemberg hier veröffentlicht.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Lutherstraße wegen Bauarbeiten vom 27. April bis 30. Juni 2020 voll gesperrt

Für eine private Hochbaumaßnahme muss die Lutherstraße auf Höhe der Hausnummer 7 von Montag, 27. April, bis voraussichtlich Dienstag, 30. Juni 2020, für den Verkehr voll gesperrt werden. Umleitungen für den Auto- und Radverkehr werden in nördlicher Richtung über die Schulzengasse und Brückenkopfstraße und in südlicher Richtung über die Werderstraße eingerichtet. Der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist für Fußgängerinnen und Fußgänger frei.

Die Leerung der Mülltonnen erfolgt weiter wie gewohnt dienstags. Die Baufirma wird hierfür die Mülltonnen an einen Sammelpunkt und nach der Leerung zurück zum Grundstück bringen. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, Tonnen am Entsorgungstag bis 6 Uhr frei zugänglich bereitzustellen. Zuvor sollten die Mülltonnen gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden. Im Falle einer Sperrmüllanmeldung werden Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, die Abholung mit der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg abzustimmen. Ab Montag, 4. Mai 2020, wird der Sperrmüll bei Anmeldung wieder abgeholt.

Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News, dak
04.05.2020

Maskenpflicht ab 27. April beim Einkaufen: Einzelhändler können Hinweisplakate ausdrucken

Beim Einkaufen gilt in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht. Personen ab dem Alter von sechs Jahren müssen in Heidelberg und landesweit in Läden und Einkaufszentren eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf Wochenmärkten wird das Tragen von Masken oder anderen Mund-Nasen-Bedeckungen, auch selbstgenähten Masken und Schals, dringend empfohlen. Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen für eine Person unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es behinderungsbedingt nicht möglich ist.

Die Stadt Heidelberg bietet Einzelhändlern Plakate an, die ausgehängt werden können und die Kundinnen und Kunden so auf die Maskenpflicht und die weiteren Vorgaben zum Schutz vor Infektionen hinweisen, etwa die Einhaltung von mindestens 1,5 Meter Abstand. Die Plakate stehen ab Freitag, 24. April, auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de kostenfrei zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Je nach Bedarf, stehen unterschiedliche Formate und Größen (DIN A3 und DIN A4) zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Maskenpflicht, die ab dem 27. April auch im öffentlichen Personennahverkehr sowie an Bahn- und Bussteigen gilt, gibt es auch auf der Internetseite des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de. Hier erhalten Interessierte unter anderem auch Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema.

Beide Plakate finden sie hier als pdf Datei:

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Polizeipräsident und OB: Lob und Bitte um weitere Mitarbeit an die Heidelberger Bevölkerung

Mit einem großen Lob und der Bitte, sich weiterhin an die Regeln der Corona-Verordnung und der städtischen Allgemeinverfügung zu halten, wenden sich Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsident Andreas Stenger an die Heidelberger Bevölkerung. Mit Blick auf die ab Montag, 27. April 2020, geltende Maskenpflicht appellierten sie an die Menschen, in ihrem vorbildlichen und verantwortungsvollen Verhalten nicht nachzulassen.

Nach Angaben des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim werden die Vorgaben überwiegend eingehalten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbetreibenden sind sehr einsichtig. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner sagte dazu: „Für uns alle ist das eine Zeit mit großen Einschränkungen. Umso mehr danke ich den Heidelbergerinnen und Heidelbergern, die weiterhin sehr gutes Durchhaltevermögen auch in Krisenzeiten besitzen.“ Zum Thema Maskenpflicht fügte er hinzu: „Insbesondere habe ich festgestellt, dass bereits jetzt immer mehr Bürgerinnen und Bürger freiwillig Masken tragen. Damit übernehmen sie Verantwortung und helfen mit, Neuinfektionen zu verhindern.“

Ebenso anerkennend äußerte sich Polizeipräsident Andreas Stenger: „Ich bin beeindruckt, wie die meisten Heidelbergerinnen und Heidelberger die drastischen Einschränkungen im öffentlichen Leben geduldig und verständnisvoll beachten. Die Bürgerinnen und Bürger in Heidelberg halten sich nach wie vor weitestgehend an die Regeln der Coronavirus-Verordnung sowie der Allgemeinverfügungen.“ Es sei sehr wichtig, die notwendigen Restriktionen zu berücksichtigen, denn die Gefahren der Coronavirus-Pandemie seien noch lange nicht gebannt. Es wäre verfrüht und leichtfertig, jetzt schon Entwarnung zu geben und vorschnell zu alten Gewohnheiten zurückkehren zu wollen. „Hygienemaßnahmen und Distanzregeln sind nach wie vor zentral wichtig, und auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gehört nun zum verantwortungsbewussten Verhaltensrepertoire mit dazu“, sagte Stenger.

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 21. April 2020 beschlossen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund und Nase abdecken müssen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche. Weiterhin gültig ist das weitgehende Kontaktverbot. In der Öffentlichkeit sind Ansammlungen von mehr als zwei Personen verboten.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Kurfürsten-Anlage: Fahrstreifen und Radweg vom 28. April bis 8. Mai 2020 zeitweise gesperrt

In der Kurfürsten-Anlage muss ein Schaden an der Wasserversorgungsleitung behoben werden. Auf Höhe der Stadtbücherei wird deshalb von Dienstag, 28. April, bis voraussichtlich Freitag, 8. Mai 2020, jeweils von 9 bis 15 Uhr einer der beiden Fahrspuren für den Autoverkehr gesperrt. Der Radweg wird in dieser Zeit voll gesperrt. Kraftfahrzeuge müssen auf den zweiten Fahrstreifen ausweichen. Der Radverkehr wird über den Gehweg an der Baustelle vorbeigeführt. Der Gehweg bleibt für Fußgängerinnen und Fußgänger frei.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Mittermaierstraße: Bauarbeiten im Zeitplan

Verkehr rollt voraussichtlich ab 4. Mai 2020 wieder

Die Bauarbeiten in der Mittermaierstraße liegen im Zeitplan. Dort wird die Fahrbahn seit Montag, 20. April 2020, auf 290 Metern grundlegend saniert, weshalb der Abschnitt zwischen Bergheimer Straße und Kurfürsten-Anlage noch bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020, komplett gesperrt ist.

Zum Ende der ersten Woche wurde der Untergrund fertiggestellt und mit einer Schotterschicht bedeckt. Darauf wird am Wochenende die erste Asphalttragschicht aufgetragen. Ab Montag, 27. April 2020, folgen mit der Binder- und Deckschicht zwei weitere Asphaltbeläge. Markierungs- und Schneidarbeiten sowie das Herstellen der Kontaktschleifen der Ampeln sind zum Abschluss geplant, bevor die Straße voraussichtlich am Montag, 4. Mai 2020, wieder für den Verkehr geöffnet wird.

Die Umleitung ist ausgeschildet und verläuft über den Czernyring, die Emil-Maier- und Vangerowstraße sowie das Iqbal-Ufer. Fußgänger und Fahrradfahrer können die Baustelle passieren. Ein längerer Rückstau wie zu Beginn des Baus hat sich laut Kenntnis der Stadtverwaltung nicht mehr gebildet. Aufgrund der Corona-Pandemie herrscht derzeit weniger Verkehr. Daher hatte die Stadtverwaltung entschieden, die Situation zu nutzen und mit der Sanierung der Mittermaierstraße noch im April 2020 zu beginnen.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Stadtarchiv sucht Bürger-Beiträge zur Coronakrise

Kontaktsperre, Maskenpflicht, leere Spielplätze: Das Stadtarchiv will die Corona-Krise im historischen Gedächtnis der Stadt verankern. Deshalb fragt das Archiv die Bürgerinnen und Bürger: Wie erleben Sie diese Zeit? Was wird Ihnen und uns in Erinnerung bleiben? Wer sich mit einem Beitrag beteiligen möchte, kann Text und/oder Foto unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift senden an: Stadtarchiv Heidelberg, Max-Joseph-Straße 71, 69126 Heidelberg, E-Mail: stadtarchiv@heidelberg.de. Mit der Übersendung willigen Mitwirkende einer möglichen Veröffentlichung ein.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Einzelhandel: Große Geschäfte dürfen bei Begrenzung der Verkaufsfläche wieder öffnen

Große Geschäfte in Heidelberg und ganz Baden-Württemberg dürfen in begrenztem Umfang wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Das Land Baden-Württemberg hat nach einer Gerichtsentscheidung die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels geändert. Die Regelung gilt ab dem Donnerstag, 23. April 2020.

Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben mussten, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten.

Die gemeinsame Richtlinie von Wirtschafts- und Sozialministerium zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels ist im Internet unter www.baden-wuerttemberg.de zu finden. Weitere Informationen auch online unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Digitaler Unterricht: Heidelberger Schulen mit neuem Videokonferenz-Programm ausgestattet

Gemeinsames Projekt von Stadt, Hopp Foundation und weiteren Partnern

Mit dem Videokonferenz-Tool können Heidelberger Schulen schnell und einfach virtuelle Klassenräume erstellen und dort ihre Schülerinnen und Schüler digital unterrichten. (Quelle: Simon Hofmann/offen-blen.de)

Ein neues Programm ermöglicht es Heidelberger Schulen ab sofort, digitale Möglichkeiten im Unterricht besser zu nutzen: Mit dem Videokonferenz-Tool können die Schulen schnell und einfach virtuelle Klassenräume erstellen und dort ihre Schülerinnen und Schüler digital unterrichten. Lehrerinnen und Lehrer können das Tool auch zur Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie für Konferenzen nutzen. Die Stadt Heidelberg stellt das Angebot den öffentlichen Schulen gemeinsam mit der Hopp Foundation, dem Medienzentrum Heidelberg und dem Chaos Computer Club Mannheim kostenfrei zur Verfügung.

„Digitaler Unterricht an Schulen wird immer wichtiger. Das gilt für die Zeit der Corona-Pandemie, aber auch darüber hinaus. Die derzeitigen Schließungen stellen die Schulen vor eine große Herausforderung. Gemeinsam mit der Hopp Foundation und weiteren Partnern bieten wir den Heidelberger Schulen jetzt kurzfristig eine hervorragende Möglichkeit an, digitalen Unterricht für die Schülerinnen und Schüler zuhause gut umzusetzen. Die Lehrerinnen und Lehrer können auf diese Weise direkt mit ihren Schülerinnen und Schülern im Kontakt bleiben und diese unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler profitieren zugleich von dem unmittelbaren Austausch mit den Lehrern, aber auch untereinander“, sagte Bürgermeister Dr. Joachim Gerner und dankte der Hopp Foundation und den weiteren Projektpartnern für die Unterstützung.

„Das Projekt zeigt, was durch Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Institutionen im Bildungsbereich erreicht werden kann. An diesem Projekt haben unterschiedliche Institutionen und viele Personen, darunter auch viele Lehrkräfte, zusammengearbeitet. Durch das motivierte und interdisziplinäre Team konnte innerhalb kürzester Zeit nicht nur der Server eingerichtet, sondern auch passende Unterrichtsmaterialien wie Erklärvideos erstellt werden“, sagte Gepa Häusslein, Geschäftsführerin der Hopp Foundation.

Teilnehmende Schulen erhalten einen eigenen, passwortgeschützten Account für das eingerichtete Videokonferenz-Tool Jitsi. Diesen teilt sich die Schulleitung mit den Lehrerinnen und Lehrern. Der Dienst ist exklusiv für die registrierten Schulen nutzbar. Hinweise für die Schulen zum sinnvollen Einsatz des Tools gibt die Hopp Foundation in Erklärvideos aus der Lehrer- und Schülerperspektive. Diese und weitere Informationen sind im Internet unter www.hopp-foundation.de zu finden. Die Hopp Foundation for Computer Literacy & Informatics gGmbH unterstützt Schulen in der Metropolregion Rhein-Neckar bei der Umsetzung und Stärkung des Einsatzes digitaler Medien im Unterricht.

Zentrale Cloud für alle Heidelberger Schulen eingerichtet

Das Amt für Digitales und Informationsverarbeitung und das Amt für Schule und Bildung haben darüber hinaus für Heidelberger Schulen eine zentrale Cloud eingerichtet. Die Schulen können auf der geschützten Onlineplattform für die Schülerinnen und Schüler Unterrichtsmaterialien und Dokumente aller Art zur Verfügung stellen, beispielsweise Texte, Bilder, Tabellen, Audio- und Videodateien. Zugleich haben die Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, selbst Dateien auf die Cloud hochzuladen und so mit ihren Lehrern und Mitschülern zu teilen.

Text: Stadt Heidelberg Foto: Simon Hofmann/offen-blen.de
04.05.2020

Notbetreuung wird vom 27. April an erweitert

Ab Montag, 27. April 2020, soll die Notbetreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen in ganz Baden-Württemberg ausgeweitet werden. Das hat die baden-württembergische Landesregierung am 23. April 2020 durch die Notverkündung der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Voraussetzung für die Ausweitung ist die Einhaltung des Gesundheitsschutzes.

Neu ist, dass künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung miteinbezogen werden. Außerdem ist neu, dass Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten, die Notbetreuung anfragen können. Vorrang haben jedoch nach wie vor Eltern, die in der sogenannten systemrelevanten Infrastruktur arbeiten. Eltern müssen einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ferner, dass Eltern eine Erklärung abgeben, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung des Kindes nicht möglich ist. In Heidelberg bereiten sich die Kindertageseinrichtungen und Schulen aktuell darauf vor, wie die Vorgaben des Landes vor Ort umgesetzt werden können. Die Abstimmungen mit den Einrichtungen und freien Trägern über das weitere Vorgehen laufen.

OB Prof. Würzner: „Gesundheitsschutz hat Vorrang“

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Für Familien ist es wichtig, dass die Notbetreuung jetzt durch das Land erweitert wurde, denn viele müssen jetzt zwingend an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Ich möchte aber betonen: Das Betreuungsangebot bleibt weiter eine Notbetreuung und kann nicht für alle gelten. Bei der Gruppengröße und der Ausgestaltung vor Ort gilt: Gesundheitsschutz hat Vorrang! Wir bemühen uns nach Kräften für alle Familien und Alleinerziehenden eine gute Lösung zu finden. Aber in der jetzigen Situation müssen alle mithelfen. Das gilt dort, wo Familien eine alternative Betreuung haben oder Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht zwingend vor Ort einsetzen müssen. Ich appelliere da auch ausdrücklich an die Arbeitgeber, gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden nach Wegen zu suchen, damit die Notbetreuung nicht angefragt werden muss.“

Trotz der Erweiterung der Notbetreuung bleibt der Schutz vor weiteren Infektionen vorrangig. Aus infektiologischer Sicht sind möglichst kleine Betreuungsgruppen wichtig. Zudem sollten die Erzieherinnen und Erzieher immer in derselben Gruppe tätig sein. Gruppenübergreifende Angebote müssen vermieden werden. Auch wenn es derzeit keine Maskenpflicht für die Kitas gibt, gelten hier während der Corona-Pandemie höhere Hygienestandards. In der Bring- und Abholsituation sollten Erzieherinnen und Erzieher sowie Eltern Masken tragen. Die Mitarbeitenden sollten auch Masken tragen, wenn sie den Betreuungsraum verlassen.

Belegungskriterien für Notbetreuungs-Plätze

Das Land hat bereits festgelegt, dass die Notbetreuung wie bislang in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen stattfindet. Die in der erweiterten Notbetreuung zulässige Gruppengröße beträgt bei Kindertageseinrichtungen höchstens die Hälfte der genehmigten Gruppengröße. Bei den Schulen ist es höchstens die Hälfte des für die jeweilige Schulart geltenden Klassenteilers.

Außerdem hat das Land bereits definiert, wie die Belegung der Plätze bei der Notbetreuung erfolgen soll:

Es haben Kinder Vorrang

  • bei denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur arbeitet und unabkömmlich ist;
  • deren Betreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist und
  • die im Haushalt einer beziehungsweise eines Alleinerziehenden leben und eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.

Danach können Kinder aufgenommen werden,

  • deren Eltern eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.

Anmeldeformulare zur Notbetreuung gibt es in den jeweiligen Einrichtungen.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Grußwort zum Ramadan

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Integrationsbürgermeister Wolfgang Erichson wenden sich zum beginnenden Ramadan mit einem Grußwort an die Heidelberger Bevölkerung:

„Der Ramadan beginnt in diesem Jahr am 24. April und endet am 23. Mai. Der Fastenmonat Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondjahres und dauert 29 bis 30 Tage. In diesem Jahr sind durch die Corona-Regeln die Gläubigen nicht in der Lage, den Abend im Kreis ihrer Freunde zu feiern, solange das strenge Kontaktverbot bestehen bleibt. Das Ende des Ramadans wird traditionell mit dem dreitägigen Fest des Fastenbrechens (Id al-Fitr) gefeiert. In Deutschland beginnt das Fastenbrechfest – auch Zuckerfest genannt – am Samstag, 23. Mai. Wir wissen heute noch nicht, ob das Fest gefeiert werden kann.

Der Ramadan hat für viele Muslime in Heidelberg eine große spirituelle Bedeutung: durch Rückbesinnung sowie Verzicht und Enthaltung in vielen Lebensbereichen. Das tägliche Fastenbrechen – Iftar – findet nach Einbruch der Dunkelheit statt. Es ist oft mit Einladungen an Freunde und Familie, an Kolleginnen und Kollegen sowie Nachbarn verbunden, was in diesem Jahr nicht möglich sein wird.

In Zeiten, in denen Religion im Allgemeinen und die Religion des Islams im Besonderen vielen Verdächtigungen, Anfeindungen sowie einer weit verbreiteten Skepsis in der Bevölkerung ausgesetzt ist, sind solche positiven Zeichen außerordentlich wichtig. Wir bejahen religiöse Pluralität in unserer offenen Gesellschaft. Gleichzeitig ermutigen wir zur Begegnung.

Wir bitten daher alle Heidelbergerinnen und Heidelberger, nicht nur in den nächsten vier Wochen ihren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern verständnisvoll und offen zu begegnen – sei es in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz.

Gerade angesichts der aktuellen Probleme und Krisen bekennen wir uns zu dem weltoffenen und toleranten Stadtklima, für das Heidelberg bekannt ist. Dazu müssen sich aber auch die muslimischen Gemeinden der ganzen Stadtgesellschaft öffnen, sich einbringen und in guter Nachbarschaft leben und arbeiten, denn auch sie sind Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

In diesem Sinne wünschen wir allen muslimischen Bürgerinnen und Bürgern Heidelbergs einen gesegneten Ramadan.“

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Bürgeramt Mitte: Publikumsverkehr ohne Anmeldung nur für Dienstleistungen des Bürgeramts

Für alle anderen Abteilungen in der Bergheimer Straße ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig

Die Stadt bietet Vorsprachen ohne Anmeldung beim Bürgeramt Mitte ausschließlich für die Dienstleistungen des Bürgeramts an, beispielsweise für das Anmelden des Wohnsitzes oder das Beantragen von Pässen und Ausweisen. Hier kann es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes (etwa für Fragen zum Gewerberecht, zur Plakatierung oder zum Waffenschein) sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.  

Alle städtischen Ämter der Heidelberger Stadtverwaltung bieten seit Montag, 20. April 2020, wieder ihr gesamtes Spektrum an Dienstleistungen an. Alle Ämter inklusive der Bürgerämter in den Stadtteilen sind wieder für persönliche Besuche erreichbar. Um Wartezeiten zu vermeiden, müssen die Bürgerinnen und Bürger vorab telefonisch einen Termin vereinbaren.

Die Kontaktdaten aller Ämter sind auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de zu finden. Die Ämter sind zu den Kernzeiten, also von 9 bis 15 Uhr, zu erreichen. Wer seine Ansprechpartner für sein individuelles Anliegen bereits kennt, kann die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter direkt telefonisch kontaktieren. Hilfe bei der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner bietet bei Bedarf zudem der Bürgerservice der Stadt Heidelberg montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06221 58-10580. Weitere Auskünfte rund um das Coronavirus gibt es außerdem bei der Informations-Hotline der Stadt Heidelberg unter der Telefonnummer 06221 3218212, zu erreichen montags bis sonntags, 24 Stunden.

Aufgrund der Umstellung auf Terminvergaben und wegen der vorübergehenden Einschränkung der städtischen Serviceangebote in den zurückliegenden Wochen kann es zu hohen Nachfragen kommen. Termine können deshalb eventuell nicht zeitnah vergeben werden.

Service-Angebote und Formulare online nutzen

Die vielfältigen Service-Angebote der Stadt Heidelberg können Bürgerinnen und Bürger online rund um die Uhr in Anspruch nehmen – von zu Hause aus oder von unterwegs per Smartphone. Die Online-Services sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare.

Maßnahmen zum Infektionsschutz

Für die persönlichen Besuche hat die Stadt die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. So ist unter anderem das Betreten der städtischen Gebäude nur mit einer Alltagsmaske gestattet. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, eine eigene Maske mitzubringen. Wer selbst keine hat, erhält für seinen Aufenthalt in den städtischen Gebäuden von der Stadt am Eingang eine Maske überreicht.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Erreichbarkeit der Dienststellen des Bürger- und Ordnungsamtes

Die Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes werden ab Montag, 20. April 2020, wieder für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sein. Die Stadt bittet um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden. Die einzelnen Dienststellen sind zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch wie folgt zu erreichen:

  • Bürgeramt Altstadt: 06221 58-13810
  • Bürgeramt Boxberg/Emmertsgrund: 06221 58-13850
  • Bürgeramt Handschuhsheim: 06221 58-13820
  • Bürgeramt Kirchheim: 06221 58-13860
  • Bürgeramt Neuenheim: 06221 58-13830
  • Bürgeramt Pfaffengrund: 06221 58-13870
  • Bürgeramt Rohrbach: 06221 58-13880
  • Bürgeramt Wieblingen: 06221 58-13890
  • Bürgeramt Ziegelhausen/Schlierbach: 06221 58-13840
  • Kfz-Zulassungsstelle: 06221 58-43700
  • Führerscheinstelle: 06221 58-13444
  • Zuwanderungsrecht: E-Mail an zuwanderung-servicepoint@heidelberg.de beziehungsweise per E-Mail an die bekannten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
  • Polizei- und Waffenrecht: 06221 58-17790
  • Gewerberecht: 06221 58-17300
  • Veterinärabteilung: 06221 58-17030

Publikumsverkehr ohne Anmeldung ist ausschließlich im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, und nur für die Dienstleistungen des Bürgeramtes möglich – zum Beispiel für die Wohnsitz-Anmeldung oder Passangelegenheiten. Hier kann es zu längeren Wartezeiten außerhalb des Gebäudes kommen.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Wirtschaftsförderung unterstützt Unternehmen und Händler bei Ausstattung mit Handdesinfektionsmittel

Bestellung ab sofort zum Selbstkostenpreis möglich / 200 Einzelhändler erhalten kostenlos eine Flasche

Marc Massoth (rechts), Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft, überreichte Birgit Appel und Werner Müller vom inhabergeführten Augenoptikergeschäft eye and art in der Hauptstraße ein kostenloses Starterpaket mit 50 Schutzmasken. (Quelle: Tobias Dittmer)

Die Stadt Heidelberg unterstützt die lokale Wirtschaft bei der Umsetzung der Hygienevorgaben des Landes: Heidelberger Betriebe und Einzelhändler können bei der städtischen Wirtschaftsförderung Handdesinfektionsmittel zum Selbstkostenpreis bestellen. Wegen Nachschubproblemen bei geeigneten Kleingefäßen ist die Abgabe ausschließlich in 25-Liter-Kanistern möglich. Die Stadt empfiehlt daher kleineren Betrieben und Einzelhändlern, die geringere Mengen benötigen, mit anderen Betrieben eine gemeinsame Bestellung aufzugeben, um sich die Menge zu teilen. Ein 25-Liter-Kanister kostet rund 240 Euro netto.

Interessierte Unternehmen und Einzelhändler können ihre Bestellung auf der Internetseite der städtischen Wirtschaftsförderung unter www.wirtschaftsfoerderung.heidelberg.de > „Informationen zum Coronavirus“ abgeben. Dort müssen sie einfach ein entsprechendes Formular ausfüllen. Die Lieferung erfolgt durch die Chemischen Werke Kluthe GmbH. Das Heidelberger Unternehmen hat nach Vermittlung der Stadt ab Anfang April einen Teil seiner Werksanlagen im Stadtteil Wieblingen auf die Produktion von Handdesinfektionsmittel umgerüstet. Die Rechnungstellung erfolgt durch die Stadt.

200 Flaschen kostenlos an Einzelhändler

Zudem gibt die Wirtschaftsförderung 200 Ein-Liter-Flaschen mit Handdesinfektionsmittel kostenlos an Heidelberger Einzelhändler aus, die ihren Betrieb seit dieser Woche wieder öffnen dürfen. Einzelhändler melden ihr Interesse einfach ebenfalls über ein Formular auf der genannten Internetseite der Wirtschaftsförderung an. Die Verteilung erfolgt an die ersten 200 Einzelhändler nach dem Eingangszeitpunkt der Formulare.

Bereits 12.500 Schutzmasken am ersten Tag an Heidelberger Einzelhändler verteilt

Auf der Internetseite können auch alle Heidelberger Einzelhändler, die seit dem 20. April wieder ihr Geschäft öffnen dürfen, bei der Wirtschaftsförderung ein kostenloses Starterparket bestellen. Es enthält 50 Schutzmasken, die an die Kundinnen und Kunden verteilt werden können. Die Wirtschaftsförderung hat bereits am gestrigen Montag 250 Pakete mit insgesamt 12.500 Schutzmasken an Heidelberger Geschäfte verteilt. Wer noch kein Paket bestellt hat, kann dies über das Onlineformular weiterhin tun. Zudem stellt die Stadt Plakate mit Hinweisen zu den wichtigsten Hygiene- und Abstandsregelungen beim Einkauf auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung zum Download zur Verfügung. Diese können im Geschäft zur Information der Kundinnen und Kunden ausgehängt werden.

Hintergrund: Neue Regelung für kleinere und mittlere Geschäfte

Seit Montag, 20. April 2020, dürfen nach einer neuen Landesverordnung in Heidelberg kleinere und mittlere Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen. Das gilt auch für Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe. Damit dürfen rund 970 von 1.030 Geschäften in Heidelberg wieder ihren Betrieb aufnehmen. Dabei sind strenge Hygiene- und Abstandregelungen einzuhalten. Das Wirtschafts- und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Voraussetzungen zur Öffnung im Einzelhandel veröffentlicht. In Form einer Checkliste wird konkretisiert, welche Hygieneregeln von Geschäften des Einzelhandels einzuhalten sind. Neu geregelt ist in der Landesverordnung auch, dass der Außer-Haus-Verkauf nun auch durch Cafés und Eisdielen erlaubt ist. Der Außer-Haus-Verkauf für Gaststätten bleibt weiterbestehen. Mehr dazu unter www.heidelberg.de/coronavirus und www.baden-wuerttemberg.de.

Text: Stadt Heidelberg Foto: Tobias Dittmer
04.05.2020

Ab 27. April Maskenpflicht in Baden-Württemberg beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen

Oberbürgermeister Würzner: Richtiger Schritt / Bereits Tuch oder Schal vor Mund und Nase reichen aus

Bürgerinnen und Bürger müssen in Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen Mund und Nase abdecken. Diese Maskenpflicht hat die baden-württembergische Landesregierung am heutigen Dienstag beschlossen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass auch ein Tuch oder ein Schal, den man sich vor Mund und Nase bindet, ausreiche.

Dazu sagt Heidelbergs Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Die Maskenpflicht ist ein richtiger Schritt, um die Verbreitung der Infektion zu begrenzen. Wir haben sie deshalb in den städtischen Verwaltungsgebäuden auch schon seit dem 20. April. Dort, wo sich Menschen auf teilweise engem Raum begegnen und in Kontakt treten – wie im Bus oder im Supermarkt –, ist sie umso mehr unverzichtbar. Ich sehe auch kein Beschaffungsproblem – denn es ist ja schon ausreichend, wenn man sich ein Tuch vor Mund und Nase bindet. Das hat bestimmt jeder zu Hause. Sehr viele Initiativen nähen zudem Stoffmasken, die ebenfalls sehr gut funktionieren. Zudem ist die Versorgungslage in Apotheken, Drogerien und im Online-Versandhandel wieder besser geworden. Daher hat jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit, sich selbst mit dem notwendigen Material auszustatten. Ich trage seit Wochen Stoffmasken. Der medizinisch-professionelle Schutz sollte aus meiner Sicht weiterhin in erster Linie für den Gesundheits- und Pflegesektor zur Verfügung stehen.“

Bezug von Gesichtsmasken

Zum Teil sind Schutzmasken wieder in Apotheken und im Handel erhältlich, auch online. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Versorgungslage in den kommenden Wochen wieder verbessern wird. Die Stadt bittet aber Bürgerinnen und Bürger auch darum, sich selbst Masken zu nähen oder darauf zurückgreifen. Anleitungen zum Selbstnähen von Masken gibt es zahlreich im Internet – einige Links finden sich auf www.heidelberg.de/coronavirus.

Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Bereits seit Montag, 20. April, gilt auch eine Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden wie dem Rathaus oder den Bürgerämtern. Die Bürgerämter sind wieder geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache. Einzige Ausnahme ist das Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, wo die Dienstleistungen des Bürgeramts ohne vorherigen Termin in Anspruch genommen werden können. Für alle anderen Abteilungen des Bürger- und Ordnungsamtes sowie für die anderen Ämter im Gebäude Bergheimer Straße 69 ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Wer keine Maske für seine Vorsprache dabei hat, erhält am Eingang aller Verwaltungsgebäude durch die Stadt einen Mund-Nasen-Schutz überreicht. Dies gilt allerdings nur für Bürgerinnen und Bürger, die tatsächlich etwas im Gebäude zu erledigen haben. Andernfalls wird keine Schutzmaske ausgegeben.

Richtige Handhabung von Stoffmasken

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte immer der empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.

Stadt Heidelberg
04.05.2020

Waldbrandgefahr ist gestiegen

Vorsicht beim Umgang mit Feuer im Stadtwald

Durch die derzeitige Wetterlage steigt die Waldbrandgefahr in den baden-württembergischen Wäldern stark an. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit Feuer geboten. Die Stadt Heidelberg bittet die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuer machen von den Forstämtern auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Schon eine brennende Zigarette oder ein Metallstück auf dem Boden können einen Brand auslösen.

Waldbrandgefahr besteht laut der Forstbehörde vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern auf südexponierten Trockenstandorten. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären vermeidbar.

Waldbrand schnell melden

Wenn es doch zu einem Brand kommt, ist es wichtig, diesen so schnell wie möglich und mit genauer Ortsangabe zu melden. Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindert in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleistet die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.

Ergänzend: Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex finden Sie auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de/waldbrand.

Text: Stadt Heidelberg Foto: Speyer 24/7 News
04.05.2020

Gesundheitsminister Lucha: Wir sind dankbar für großartiges Engagement der Stadt Heidelberg

Land bezieht über Stadt Heidelberg 380.000 hochwertige FFP2-Mundschutzmasken

380.000 hochwertige Mundschutzmasken für das Land Baden-Württemberg übergibt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (r.) symbolisch an den baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha bei einem Treffen im Verteilzentrum der Feuerwehr Heidelberg. (Quelle: Tobias Dittmer)

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner hat dem Land Baden-Württemberg 380.000 hochwertige FFP2-Mundschutzmasken vermittelt. Diese übergab er dem Gesundheitsminister Manne Lucha bei einem Treffen am Montag, 20. April 2020, im Verteilzentrum der Feuerwehr Heidelberg. Die Stadt Heidelberg hatte in den vergangenen Wochen mehrere hunderttausend einfache OP-Masken erhalten. Sie hat damit ein provisorisches Verteilzentrum aufgebaut und hat sowohl Ärzte als auch Pflegedienste und -heime der Stadt freiwillig mit Masken versorgt. Außerdem stellt sie die Masken diese Woche den Geschäften und eigenen Ämtern und Einrichtungen für den Besucherverkehr zur Verfügung. Aufgrund dieser guten Versorgung ist es ihr möglich, eine neue Lieferung mit 400.000 FFP2-Mundschutzmasken größtenteils an das Land Baden-Württemberg weiterzureichen.

„In der Corona-Pandemie müssen Bund, Länder und Städte an einem Strang ziehen. Die Stadt Heidelberg hat über ihre Bezugsquellen ausreichend Schutzmasken erhalten. Ich bin froh, dass wir darüber auch dem Land 380.000 hochwertige Schutzmasken vermitteln konnten. Das ist ein Beitrag für die Gesellschaft, der uns allen zugutekommt. Denn nur gemeinsam können wir die Infektionskurve so flach wie möglich halten und damit kranke, alte und pflegebedürftige Menschen sowie alle Beschäftigten, die mit ihnen arbeiten, schützen“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Die neue Lieferung über 400.000 Schutzmasken kam über eine Vermittlung der Heidelberger Firma GDM-Trading GmbH zustande. Von dieser kostenpflichtigen Bestellung gehen nun 380.000 Masken an das Land Baden-Württemberg, 20.000 Exemplare verbleiben in Heidelberg. Das Land erhält die Masken von der Stadt Heidelberg zum Einkaufspreis. Der erste Teil der Lieferung mit 250.000 Schutzmasken wurde bereits am Freitag, 17. April 2020, der Landesspedition übergeben.

Masken werden umgehend im Land verteilt

Das Land ist dringend auf Masken für medizinische und pflegerische Zwecke angewiesen. „Wir sind dankbar für das großartige Engagement der Stadt Heidelberg“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die Initiative zeigt, dass Baden-Württemberg auch in der Krise fest zusammensteht und wir alle – gemeinsam mit den Städten und Gemeinden – in einer Verantwortungsgemeinschaft an einem Strang ziehen, um die Menschen bestmöglich zu schützen. Wir werden die Masken umgehend im Land verteilen, sodass diese am Ende dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Hierzu haben wir mit den Städten und Landkreisen einen fairen Verteilschlüssel vereinbart. Daneben arbeitet im Sozialministerium auch unsere ‚Task Force Beschaffung und Verteilung‘ Tag und Nacht an der Beschaffung weiterer Persönlicher Schutzausrüstung. Es ist uns gelungen, bislang mehr als sieben Millionen Handschuhe, Masken und weiteres Material auszuliefern.“ Die Beschaffung einer ausreichenden Menge an „Persönlicher Schutzausrüstung“ (PSA) ist nach wie vor ein entscheidender Faktor für eine wirksame Eindämmung des Coronavirus. Die Angebote werden von der „Task Force Beschaffung und Verteilung“ im Sozialministerium genau geprüft, da viele Anbieter unseriös sind. Auch Unternehmen aus Baden-Württemberg sind in die heimische Produktion von Schutzmasken eingestiegen und beliefern das Land. 

Text: Stadt Heidelberg Foto: Tobias Dittmer
04.05.2020