Andrang am Binsfeld: Einhalten der geltenden Regeln mit Blick auf Pandemielage und Umweltschutz wichtig
Am vergangenen Wochenende haben viele Speyerer*innen und Gäste von außerhalb die Gunst der sonnigen Stunden genutzt, um im Naherholungsgebiet Binsfeld spazieren zu gehen oder dort Wassersport zu treiben. Das ist – insbesondere mit Blick auf die weiterhin strengen Corona-Einschränkungen – verständlich, darf aber nicht dazu führen, dass dort die geltenden Bestimmungen missachtet werden.
„Ich möchte die Bürger*innen eindringlich dazu aufrufen, sich im Binsfeld an die geltenden Regeln zu halten. Das betrifft einerseits die bekannten Corona-Regeln, die unabkömmlich sind, um die Infektionszahlen nachhaltig und dauerhaft zu senken, andererseits aber auch die davon unabhängigen Bestimmungen zur Nutzung des Gebietes und insbesondere der Gewässer, die dem Umweltschutz dienen. Das ist insbesondere wichtig, weil die für die Jahreszeit untypisch milden Temperaturen dazu führen, dass störende Eingriffe in die Natur durch den Menschen, beispielsweise durch Wassersport, viel früher erfolgen, als das sonst der Fall ist“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Auch Ralf Pfeiffer, Vorsitzender des anliegenden Angelsport- und Fischzuchtvereins Speyer e.V. mahnt zur Vernunft: „Gerade jetzt beginnt die Laichzeit vieler unserer heimischen Fischarten. Dabei machen die Hechte den Anfang. Aufgrund der noch niedrigen Wassertemperatur und des durch die Wintermonate heruntergefahrenen Stoffwechsels der Tiere sind diese besonders stressanfällig und können bei permanenter Störung, etwa durch wassersporttreibende Menschen, ernsthaft Schaden nehmen oder gar verenden. Nicht ohne Grund gilt zu dieser Jahreszeit eine Schonzeit für Fische. Vom 15. Oktober bis 31. Mai jeden Jahres sind gewisse Nutzungsarten in den Binsfeldseen untersagt, so beispielsweise das Tauchen und Rudern. Auch die Angelfischerei gibt sich für diese Zeit besondere Regeln, um die ablaichenden Fische zu schützen“.
Was an und auf den Gewässern erlaubt ist, ist unter anderem in der Rechtsverordnung über die Regelung des Gemeingebrauches an Gewässern im Naherholungsgebiet „Im Binsfeld“ in der Fassung vom 24.05.2004 (Gemeingebrauchsverordnung) geregelt. Dabei gibt es für jeden See eigenständige Regelungen, die zum Teil jahreszeitspezifisch sind, um heimische Tier- und Fischarten zu besonders sensiblen Zeiten zu schützen.
Um die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, wird der Kommunale Vollzugsdienst in den kommenden Tagen und Wochen im Binsfeld verstärkt kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden.
Bereits am 2. Februar 2021 hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass in diesem Jahr erste Maßnahmen zum Schutz des Naherholungsgebiets geplant und umgesetzt werden sollen. Diese Ankündigung hat dazu geführt, dass viele verschiedenen Einzelpersonen und Interessengruppen mit Ideen, Vorschlägen und Kritik an die Stadtverwaltung herangetreten sind. Um diese zu bündeln wird nun eine Projektgruppe unter der Leitung von Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann eingerichtet, an der die Verwaltung, die Politik, aber auch die Anlieger*innen und Vertreter*innen der verschiedenen Nutzergruppen beteiligt sein werden. Diese soll sich intensiv den zu schützenden Bereichen widmen und Maßnahmenvorschläge erarbeiten, die schließlich den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umweltdezernentin wird darüber in den nächsten Gremiensitzungen genauer berichten und informieren.
Vorrangiges Ziel dabei ist, Umwelt- und Naturschurschutz mit den Bedürfnissen der Naherholung in Einklang zu bringen, um das Binsfeld auch für zukünftige Generationen als Erholungsort zu erhalten.
Was an welchen Binsfeld-Seen außerhalb geltender Schonzeiten erlaubt ist, kann den beigefügten Plänen mit Piktogrammen entnommen werden
Stadtverwaltung Speyer
26.02.2021