Öffentlichkeitsfahndung

Rücknahme der Öffentlichkeitsfahndung

Nachtrag zu: https://s.rlp.de/yXf7e

Der seit dem 30.03.2021 als vermisst geltende 16-jährige Thar hat sich gemeldet. Die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Jugendlichen wird somit zurückgenommen.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
21.05.2021

Öffentlichkeitsfahndung nach dem 16-jährigen Thar

Nachtrag zur Pressemeldung vom 05.05.2021 https://s.rlp.de/Ot6BE

(Ludwigshafen) – Der seit Donnerstag, 30.03.2021, vermisste 16-jährige Thar S. hat sich bislang auf den öffentlichen Aufruf vom 05.05.2021 nicht gemeldet.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen in den letzten fünf Wochen konnten konnten weder der Aufenthaltsort von Thar festgestellt noch Kontakt mit ihm aufgenommen werden. Bei vermissten Minderjährigen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden. Die Polizei ist dabei gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um den Verbleib des Vermissten festzustellen.

Wir können somit immer noch nicht ausschließen, dass für Thar keine Gefahr für Leib oder Leben besteht.

Deshalb bitten wir nur als nächsten Schritt die Öffentlichkeit um Mithilfe:

Beschreibung von Thar:

  • ca. 175 cm groß
  • ca. 60 kg schwer
  • dunkle kurze Haare
  • Bekleidung unbekannt

Wer hat Thar seit dem 30.03.2021 gesehen? Wer kann Hinweise zum derzeitigen Aufenthaltsort von Thar geben? Wer kann helfen, mit Thar in Kontakt zu treten?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773, per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
08.05.2021

Thar – bitte melde Dich

(Ludwigshafen) – Seit Donnerstag, 30.03.2021, wird der in Ludwigshafen wohnende 16-jährige Thar S. vermisst. Er sollte zusammen mit seinen Eltern und Geschwistern abgeschoben werden, rannte dabei aber weg. Seitdem ist unbekannt, wo er sich aufhält und wie es ihm geht.

Sowohl seine in Ludwigshafen lebenden Großeltern als auch seine Eltern und Geschwister haben keinen Kontakt mehr zu Thar.

Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen in den letzten fünf Wochen konnten weder der Aufenthaltsort von Thar festgestellt noch Kontakt mit ihm aufgenommen werden. Bei vermissten Minderjährigen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden. Die Polizei ist dabei gesetzlich verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, um den Verbleib des Vermissten festzustellen.

In Absprache mit den Angehörigen wenden wir uns deshalb nun öffentlich an Thar:

Die Polizei muss mit Dir unmittelbar in Kontakt treten, um zu überprüfen, ob es Dir gut geht und keine Gefahr für Leib oder Leben besteht.

Melde Dich bitte hierzu schnellstmöglich bei der Kriminalpolizei Ludwigshafen unter der Telefonnummer 0621 963-2773 oder per E-Mail kiludwigshafen.k1.kdd@polizei.rlp.de.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
06.05.2021