Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen

Freitag, 29.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden uns seit gestern 64 Fälle im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 181 68 1 104 9
Beindersheim 74 12   61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 198 52   146  
Böhl-Iggelheim 290 17 1 262 11
Dannstadt-Schauernheim 188 18   168 2
Dudenhofen 275 30   233 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23   80 9
Heßheim 63 9   51 3
Heuchelheim 17 4   13  
Hochdorf-Assenheim 60 7 1 52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 139 35 1 102 2
Limburgerhof 258 65 2 185 8
Maxdorf 242 29   189 24
Mutterstadt 424 37 2 358 29
Neuhofen 186 40 1 140 6
Otterstadt 104 7   95 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 66   281 9
Schifferstadt 670 69 1 588 13
Waldsee 145 9   129 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4283 646 10 3484 153
SK Frankenthal 1325 203 19 1085 37
SK Ludwigshafen 6417 993 31 5189 235
SK Speyer 1912 159 4 1709 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  29.01.2021
SK Ludwigshafen 2
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 1
Summe: 3

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Heßheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag, 28.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 82 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 68   102 9
Beindersheim 74 12 1 61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 197 54 4 143  
Böhl-Iggelheim 289 18 1 260 11
Dannstadt-Schauernheim 188 19 1 167 2
Dudenhofen 275 34 4 229 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23 3 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 17 4 1 13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 138 36 3 100 2
Limburgerhof 256 67 7 181 8
Maxdorf 242 30 4 188 24
Mutterstadt 423 39 1 355 29
Neuhofen 185 43 1 136 6
Otterstadt 104 8 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 70 7 277 9
Schifferstadt 668 76 3 579 13
Waldsee 145 12   126 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4271 678 42 3441 152
SK Frankenthal 1304 197 4 1070 37
SK Ludwigshafen 6385 999 28 5153 233
SK Speyer 1908 167 6 1697 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  28.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 2
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Waldsee, Böhl-Iggelheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Mittwoch, 27.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 72 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73   97 9
Beindersheim 73 12   60 1
Birkenheide 54 7 1 46 1
Bobenheim-Roxheim 193 52 3 141  
Böhl-Iggelheim 288 19 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 53 10 1 41 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 109 20 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 3   13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 135 33 1 100 2
Limburgerhof 247 60 13 179 8
Maxdorf 237 25   188 24
Mutterstadt 422 40 2 353 29
Neuhofen 184 47   131 6
Otterstadt 103 7 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 349 65 2 275 9
Schifferstadt 665 77 6 575 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4226 665 32 3411 150
SK Frankenthal 1300 199 10 1064 37
SK Ludwigshafen 6357 1014 20 5112 231
SK Speyer 1901 165 10 1692 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  27.01.2021
SK Ludwigshafen 5
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Es sind seit gestern keine Meldungen von Einrichtungen mit neuen Cov19-Erkrankungen eingegangen.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Dienstag, 26.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 66 Fälle im Zeitraum seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73 1 97 9
Beindersheim 73 12 1 60 1
Birkenheide 53 6   46 1
Bobenheim-Roxheim 190 50 1 140  
Böhl-Iggelheim 287 18 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 35 3 2 32  
Hanhofen 66 11 2 55  
Harthausen 108 19 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 4   12  
Hochdorf-Assenheim 59 6 1 52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 134 32 2 100 2
Limburgerhof 234 48 2 178 8
Maxdorf 237 27 1 186 24
Mutterstadt 420 38   353 29
Neuhofen 184 47 1 131 6
Otterstadt 102 8 1 92 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 347 63 4 275 9
Schifferstadt 658 72   573 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4193 644 21 3399 150
SK Frankenthal 1290 193 15 1060 37
SK Ludwigshafen 6335 1012 25 5097 226
SK Speyer 1891 156 5 1691 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  26.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 3
Summe: 6

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Schifferstadt 2x, Neuhofen

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängern.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen bis Mitte Februar 2021. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon weiterhin ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der CoBeLVO nicht betreten werden.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis ist immer noch nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Unser Ziel ist es, den Inzidenzwert in Richtung max. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken zu lassen, um die Infektionsherde besser erkennen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können. In Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen und Frankenthal werden wir die Allgemeinverfügung verlängern. Ich halte nichts davon zu früh zu lockern, das wäre ein falsches Signal einer nicht vorhandenen Sicherheit.  Ein Auf und Ab zwischen Lockerungen und Einschränkungen führen zu Verwirrungen und Unmut in der Bevölkerung. Ich bin mir bewusst, dass die Verlängerung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger stark in ihrem Leben einschränken. Aber die im Moment auftretenden und noch nicht einzuschätzenden Mutationen erfordern weiterhin unsere Geduld und Einsicht. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut und die gilt es zu schützen“, betont Landrat Clemens Körner.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Die Pflegestützpunkte sind seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim clemens.dietz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim mechthild.bopp-mohrbacher@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt desiree.urban@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt claudia.schoeneberger@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung.

Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Online-Seminar: Nutzung von Solarenergie – auf Dach, Balkon oder Fassade

Fast die Hälfte aller Dächer in Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis eignen sich für die Nutzung von Solarenergie. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom, der selbst genutzt und dessen Überschuss ins Netz eingespeist werden kann. Aber welche Bedingungen müssen vorliegen und wie erfährt man, ob sich die Energieerzeugung auf dem Dach lohnt?

Am Montag, 22. Februar 2021, 18 Uhr, laden die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Klimaschutzmanagerinnen von Stadt Ludwigshafen und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die Volkshochschule zu einem Online-Seminar ein. Matthias Unnath, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt die Technik und die Grundregeln für den sinnvollen Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach. Ellen Schlomka, Klimaschutzkoordinatorin der Stadt Ludwigshafen, erläutert anschließend die Funktionsweise und Benutzung des Solarkatasters und dessen Wirtschaftlichkeitsrechners. Hiermit können Hausbesitzer erkennen, inwieweit ihr Gebäude für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist und ab wann sich die Anlage amortisiert.

Für die Teilnahme benötigen Interessierte einen Computer mit Internetzugang und Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Über einen Chat können auch Fragen gestellt werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum bekommen Teilnehmende nach der Anmeldung unter www.vhs-lu.de oder unter 0621/504-2238.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Ausbruch der Geflügelpest / Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Erlass einer allgemeinen Aufstallungspflicht

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei verendeten Vögeln den Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim festgestellt. Daraufhin hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen, die am Mittwoch, 27. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel des Vogelparks aufgestallt.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln – wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gilt die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Der Risikobewertung wurde dabei zugrunde gelegt, dass Teile des Rhein-Pfalz-Kreises, sowie der genannte Städte, Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel sind und dass in diesem Gebiet mehrere Flüsse und mehrere Feuchtgebiete vorhanden sind. Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel – wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen – gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen.

Alle Geflügelhalter in den genannten Gemeinden und Städten, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Flügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis anzuzeigen.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Hintergrund:

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021