(Deutschland) – Nur noch wenige Tage bis Weihnachten. Bei vielen kommt jetzt Panik auf, aber gehen Sie wegen noch fehlender Geschenke kein Risiko ein. Beachten Sie besonders bei „Last Minute“ Online-Einkäufen die folgenden Tipps:
Impressum prüfen!
Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer
Internetseite im Impressum unter anderem den Firmennamen, die
geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben.
Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein
Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf
der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar
keinen Fall dort bestellt werden.
Bewertungen kritisch hinterfragen!
Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens
zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es
misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen
Bewertungsportalen und holen Sie sich ein Meinungsbild ein.
Gütesiegel auf Echtheit prüfen!
Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick
auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig
verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht
geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.
Sichere Zahlungsmethoden wählen!
Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am
sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das
Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per
Lastschriftverfahren. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden
wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.
Günstige Preise hinterfragen!
Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.
Bestellbutton muss korrekt sein!
Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen“, „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig buchen“ beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur „Anmelden“ oder „Bestellen“ heißen, ist Vorsicht geboten.
Vorsicht bei vergriffener Ware!
Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als
sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht
mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein
weiteres Indiz für einen Fake-Shop.
Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden.
Der Eintritt ist frei, das Platzangebot begrenzt. Eine telefonische Anmeldung unter 0621/5992-333 ist erforderlich.
(Ludwigshafen-Oppau) – Nachlassregelung, Erbengemeinschaft, Pflichtteil: Da kann einiges schief laufen. Hilfestellung hierbei soll die Vortragsreihe „Erben und Vererben“ der Sparkasse Vorderpfalz bringen. Die nächste Veranstaltung findet am 23. September beim Turnerbund Oppau (Jahnstr. 2) statt. Die Veranstaltung beginnt um 18.30 Uhr, Einlass ist ab 18 Uhr. Eine Fachanwältin für Erbrecht und Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz informieren über eine sinnvolle Nachlassplanung.
Der eigene Tod ist ein Thema, das viele Menschen gerne verdrängen. Wer sein Hab und Gut nach dem Ableben in die richtigen Hände legen möchte, sollte das zu Lebzeiten durch ein gültiges Testament festlegen. Die gesetzliche Erbfolge muss nicht immer den Wünschen und Vorstellungen des Verstorbenen entsprechen. Doch auch wer bereit ist, seinen letzten Willen niederzuschreiben, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert: Wie muss ein Testament aussehen? Wer ist erbberechtigt? Wie können die Erben Steuern sparen? Welche Rolle übernimmt ein Testamentsvollstrecker? Soll ich eventuell einen Teil meines Vermögens in eine Stiftung einbringen? Und wann ist es ratsam, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen? Antworten hierauf geben die Fachvorträge der Fachanwältin für Erbrecht und die Generationenmanager der Sparkasse am 23. September beim Turnerbund Oppau.
Online-Shopping und Online-Banking wird noch sicherer. Dafür sorgt ab dem 14. September 2019 die Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“. Auf die müssen sich Bank-Kunden allerdings vorbereiten, sonst funktionieren Kreditkarten und Zugänge bald nicht mehr. Was genau zu tun ist und wie die Kunden vom Sicherheits-Plus der neuen Richtlinie profitieren, verrät Thomas Traue, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz.
Herr Traue, was bringt die PSD2 für die Kunden?
Die neue Richtlinie bringt vor allem Veränderungen und Verbesserungen im elektronischen Zahlungsverkehr und im Online-Banking mit sich. Und vor allem: das Bezahlen wird sicherer. Die neuen Vorgaben gelten europaweit für Banken und Sparkassen mit Online-Konten und Zahlungskarten sowie andere Dienstleister, die Zugriff auf Zahlungsmittel haben.
Was ist neu beim Online-Shopping mit der Kreditkarte?
Ab dem 14. September müssen sich Kunden bei vielen Online-Einkäufen, die sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen, ausweisen. Ungefähr so, wie sie das jetzt schon von Überweisungen im Online-Banking kennen – hier benötigen sie ja auch einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang sowie eine TAN, um die Überweisung am Ende freizugeben. So ähnlich ist es bald auch bei Kartenzahlungen: Sie benötigen die Kartendaten und weitere Beweismittel, dass sie berechtigt sind, die Zahlung durchzuführen. Mit unserer App „S-ID Check“ auf Ihrem Smartphone können sie eine Zahlung z.B. ganz bequem per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung freigeben, soweit Ihr Smartphone diese Funktion unterstützt.
Warum wird das geändert?
Damit Betrüger selbst dann, wenn sie die Zahlen und Daten von einer Kreditkarte ergaunert haben, nicht auf illegale Shopping-Tour gehen können. Denn dafür müssten sie zusätzlich noch das Handy des Besitzers klauen und den Fingerabdruck vortäuschen – fast unmöglich. Statt mit dem Finger können Zahlungen übrigens auch mit einem selbst gewählten Kennwort freigegeben werden. Wenig Aufwand für so viel mehr Sicherheit.
Ist die Einrichtung der App kompliziert?
Nein. Auf unserer Homepage gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten der „S-ID-Check“-App auf dem Smartphone. Und natürlich helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Geschäftsstellen gerne weiter. Die Einrichtung ist ein einmaliger Prozess, danach läuft alles über das Smartphone. Um für die Zukunft gerüstet zu sein, sollte man sich schon heute für Mastercard®Identity Check oder VISA SECURE registrieren.
Ich habe nur ein normales Handy, kein Smartphone. Kann ich trotzdem mit der Kreditkarte online bezahlen?
Sie können sich zum Bezahlen auch eine SMS mit einem Code zuschicken lassen. Diesen Code geben Sie dann im Bezahlvorgang ein, beantworten noch eine Sicherheitsfrage, auf die nur Sie die Antwort kennen – fertig.
Ändert sich denn auch etwas, wenn ich mit der Kreditkarte nicht online, sondern offline an der Ladenkasse bezahle?
Nein. Die neue Richtlinie sieht die sogenannte „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ vor. Zwei Faktoren müssen also beweisen, dass es Ihre Karte ist und Sie berechtigt sind, mit ihr zu bezahlen. Wenn Sie im Laden an der Kasse stehen, ist einer dieser Faktoren der „Besitz“ der Karte, also die Tatsache, dass Sie sie in der Hand halten. Der zweite Faktor ist „Wissen“ – nämlich die PIN, die nur Sie kennen und die Sie eingeben müssen.
Muss ich in Zukunft wirklich jede Online-Zahlung aktiv bestätigen?
Nein. Auch in Zukunft können viele Zahlungen ohne Ihr Zutun genehmigt werden. Die intelligenten Sicherheitssysteme der Sparkassen prüfen jede Zahlung automatisch und nutzen den für Sie komfortabelsten Weg.
Ändert sich auch beim normalen Online-Banking etwas?
Ja, z.B. für Kleistbetragszahlungen unter 30 Euro muss künftig keine TAN-Nummer eingegeben werden. Allerdings brauchen Sie in Zukunft nicht mehr nur für Überweisungen, sondern auch für den reinen Login ins Online-Banking eine TAN – spätestens alle 90 Tage. Das heißt wenn Sie bisher nur ab und zu mal online den Kontostand geprüft haben und noch gar kein TAN-Verfahren aktiviert haben, müssen Sie sich jetzt für eines entscheiden.
Welche TAN-Verfahren stehen denn zur Auswahl?
Bei der Sparkasse Vorderpfalz können Sie Ihre TANs zum Login oder für Überweisungen per Smartphone-App generieren oder per SMS erhalten. Möglich ist aber auch das sogenannte ChipTAN-Verfahren, bei dem Sie Ihre girocard in einen kleine TAN-Generator stecken und eine TAN erhalten. Sie können sich gerne umfassend bei uns in der Geschäftsstelle beraten lassen, welches Verfahren sich für Sie am besten eignet und wie das alles funktioniert.