Wünsche erfüllen in Heidelberg – ganz einfach mit dem „Heidelberger DankeSchein“
Rund 130 Akzeptanzstellen im Stadtgebiet
Der „Heidelberger DankeSchein“ vereint die ortsansässigen Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und
Dienstleister in Heidelberg in einem lokalen Gutscheinsystem. Mit einer Karte, die in jedes Portemonnaie
passt, kann man die ganze Vielfalt der Stadt Heidelberg verschenken – vom Friseurbesuch bis zur
Kinovorstellung, von der neuesten Mode bis hin zum leckeren Abendessen. Indem man den Heidelberger
DankeSchein verschenkt oder selbst nutzt, hilft man dabei, die Attraktivität der Einkaufsstadt Heidelberg zu
fördern und zu erhalten.
Gutscheinverkauf ab 31. Mai im Onlineshop und ab 07. Juni in ausgewählten Betrieben im Stadtgebiet
Kommenden Montag, den 31. Mai 2021, startet der Verkauf des Heidelberger DankeScheins im Onlineshop
unter www.vielmehr.heidelberg.de. Käuferinnen und Käufer erhalten den Gutschein nach dem Kauf im PDF-Format per E-Mail zugesendet und können ihn digital oder ausgedruckt verschenken.
Ab Montag, den 07. Juni, kann der Gutschein dann auch im attraktiven Scheckkartenformat in ausgewählten
Betrieben und Einrichtungen in Heidelberg erworben werden. Eine Übersicht der Unternehmen, bei denen
man die Gutscheine kaufen oder einlösen kann, ist ebenfalls auf www.vielmehr.heidelberg.de zu finden.
DankeSchein ist immer das richtige Geschenk
Die neuen Geschenkgutscheine können bei rund 130 teilnehmenden Händlern, Gastronomen und
Dienstleistern in Heidelberg eingelöst werden. Somit kann man die bunte Vielfalt der Heidelberger
Geschäftswelt verschenken und gleichzeitig die lokalen Betriebe vor Ort unterstützen. „Durch seine Flexibilität
ist der DankeSchein also immer das richtige Geschenk – egal, zu welchem Anlass! Ob für große Feiern wie
eine Hochzeit, ein Jubiläum, zum Geburtstag oder einfach nur als kleine Aufmerksamkeit. Durch die große
Auswahl an Akzeptanzstellen findet jeder Beschenkte genau das, was ihm gefällt“, so Nikolina Visevic vom
Citymarketingverein Pro Heidelberg.
Pro Heidelberg ist Betreiber des lokalen Gutscheins und arbeitet in Kooperation mit der Stadt Heidelberg bereits seit der Dankeschein-Initiative der Stadt an dem Projekt.
„Wir freuen uns sehr, dass die Aktion so großen Anklang findet bei den Heidelberger Gewerbetreibenden. Das liegt vor allem auch an der Dankeschein-Initiative der Stadt Heidelberg, durch die viele teilnehmende Betriebe bereits mit der notwendigen Technik vertraut sind“, erklärt Susanne Schaffner, Vorsitzende bei Pro Heidelberg. „Mit rund 130 teilnehmenden Akzeptanzstellen haben wir von Beginn an eine große Vielfalt an Einlöse-Möglichkeiten und wir hoffen, dass noch viele weitere Betriebe dazukommen werden.“
Interessierte Betriebe und Einrichtungen sind herzlich eingeladen, sich der Aktion anzuschließen. Anmeldung und weitere Informationen bei Pro Heidelberg unter Telefon 06221 4040700 oder per E-Mail an
info@proheidelberg.de.
Pro Heidelberg Citymarketingverein
30.05.2021
Zweiter Öffnungsschritt tritt ab Samstag in Kraft
Sinkende Inzidenzwerte ermöglichen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen
In der Stadt Heidelberg tritt am Samstag, 29. Mai 2021, der zweite Öffnungsschritt der Corona-Landesverordnung in Kraft. Damit gehen weitere Lockerungen, aber auch neue Öffnungen einher. Möglich wurde das, weil die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von 14 Tagen seit dem ersten Öffnungsschritt am 15. Mai 2021 weiter gesunken ist. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat hierzu am heutigen Freitag die formal notwendige Bekanntmachung veröffentlicht. Danach gelten ab dem morgigen Samstag in Heidelberg folgende neue Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
- Die Gastronomie darf eine Stunde länger bis 22 Uhr öffnen
- Schwimmbäder sowie Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich dürfen öffnen (jeweils mit Personenbegrenzungen bzw. maximalen Gruppengrößen)
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf in Sportanlagen, -stätten und -studios auch im Innenbereich ausgeübt werden (mit Personenbegrenzungen)
- Spitzen- und Profisportveranstaltungen sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich
- Tanz- und Ballettschulen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Angebote für Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern machen
- Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern- und Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind innen mit bis zu 100 Personen und im Außenbereich mit bis zu 250 Personen möglich
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden
Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.
Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson sagt dazu: „Wir alle freuen uns sehr, dass die stetig sinkenden Inzidenzwerte uns den nächsten Öffnungsschritt ermöglichen. Vor allem die Wiederaufnahme der Lehrveranstaltungen an den Universitäten ist für uns in Heidelberg ein ganz wichtiger Schritt. Jeder sollte diese erweiterten Freiheiten genießen. Dennoch möchte ich daran erinnern, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und dies immer mit Abstand und unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln geschehen sollte. Nur so können wir alle längerfristig von den Lockerungen profitieren.“
Die Stadt Heidelberg bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher, Schnelltestangebote vor Ort an ihrem Wohnort zu nutzen, um Warteschlangen an Schnellteststationen in Heidelberg möglichst zu vermeiden. Eine Übersicht über alle Schnelltest-Angebote in Heidelberg gibt es auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/testen.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Bahnstadt: Großbäume werden verpflanzt
Transport der Linden erfolgt in der Nacht
In der Bahnstadt werden in der Nacht von Montag auf Dienstag, 7. bis 8. Juni 2021, drei Großbäume ausgepflanzt und an einen neuen Standort an der Promenade versetzt. Die Linden sind rund 12 Meter hoch und wachsen auf den Baufeldern zwischen Czernyring und Grüner Meile gegenüber des Einkaufszentrums Westarkaden. Dort entsteht künftig das neue Kopernikusquartier mit über 200 Wohnungen. Um die Bäume zu erhalten, lässt die Stadt Heidelberg sie von einer Fachfirma mittels einer Spezialmaschine versetzen, an die Promenade westlich des Stellwerks 8 im Bereich der Kumamoto Straße. Die Linden sind gesund und vital, so dass sie hoffentlich gut am neuen Standort anwachsen. Um einen schonenden Umzug zu garantieren, kommt dabei die größte hydraulische Spatenmaschine in Deutschland zum Einsatz: eine 25-Tonnen-Pflanzmaschine mit einem Spatendurchmesser von drei Metern. Zunächst werden die Bäume zur Transportvorbereitung beschnitten und mittels der Pflanzmaschine in einer technisch aufwändigen Aktion gesichert. Dabei wird der circa drei Meter breite Wurzelballen mit einzelnen hydraulisch angetriebenen Spatenblättern umstochen und umschlossen. Der gesamte Baum wird dann in die Waagerechte gedreht und zwischen 1 und 4 Uhr, während der Betriebspause der rnv-Straßenbahnen, unter der Oberleitung hindurch gefahren. Hierfür wird die Oberleitung aus Sicherheitsgründen stromfrei geschaltet. Anschließend werden die Bäume wieder aufgerichtet, zu ihrem neuen Standort gefahren und eingepflanzt.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Heidelberger Kultursommer: Kulturstiftung des Bundes gibt grünes Licht
Sommerfestival „Lust4Live“ vom 9. bis 18. Juli
Die Stadt Heidelberg, die Heidelberg Marketing GmbH und das Theater und Orchester Heidelberg realisieren gemeinsam ein Sommerfestival in der Stadt. Das Vorhaben wird von der Kulturstiftung des Bundes mit bis zu 500.000 Euro unterstützt, wie diese am Mittwoch, 26. Mai 2021, bekanntgab. Vom 9. bis 18. Juli 2021 wird es unter dem Titel „Lust4Live“ an verschiedenen Orten in der Stadt Open-Air-Bühnen geben, die von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten sowie von Kultureinrichtungen bespielt werden. Die Veranstaltungen sollen kostenfrei sein. Veranstalter ist die Heidelberg Marketing GmbH. Das Gesamtprogramm wird von einer Kommission kuratiert, die sich zusammensetzt aus dem künstlerischen Leiter und Intendanten des Theaters und Orchesters Heidelberg Holger Schultze, Dramaturgin Lene Grösch, Dr. Andrea Edel, Leiterin des städtischen Kulturamtes, Cora Malik, Leiterin des Karlstorbahnhofs, und Uschy Szott, Mitarbeiterin im Haus der Jugend. Die Künstler*innenversammlung erhält ein eigenes Programmfenster, das sie frei kuratieren kann. Unabhängige Kulturveranstalter tragen auf eigenen kleinen Bühnen ihr Programm bei.
Bürgermeister Wolfgang Erichson, Dezernent für Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft: „Nach einer langen Phase des Wartens und Entbehrens werden endlich wieder Live-Auftritte von freischaffenden Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern in Heidelberg möglich. Es freut mich sehr, dass unser Zuschussantrag bei der Kulturstiftung des Bundes erfolgreich war und wir nun ein vielfältiges Sommerbühnenprogramm realisieren können. Damit können wir vielen der in Heidelberg lebenden freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten – zur Freude der Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren.“
Mathias Schiemer, Geschäftsführer der Heidelberg Marketing GmbH: „Wir freuen uns, ein Teil des Ganzen zu sein und wir werden mit unserem Team die Verantwortung des Veranstalters übernehmen. Meine Event-Mannschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Auftretenden einen professionellen Auftritt erhalten, den sie verdient haben. Gerade nach oder während dieser lähmenden Zeit der Pandemie. Wir freuen uns für jeden, der wieder sein Können zeigen kann!“
Holger Schultze, Intendant des Theaters und Orchesters Heidelberg: „In Heidelberg leben besonders viele hervorragende freischaffende Künstler*innen aller Sparten, mit denen das Theater und Orchester Heidelberg sehr gerne und bei vielen Gelegenheiten zusammenarbeitet. Ich freue mich darauf, ein reichhaltiges Bühnenprogramm mit vielen Mitwirkenden der Heidelberger Künstlerszene zu gestalten, das die Vielfalt der Kunstproduktion in Heidelberg präsentiert.“
Zehn Tage lang werden zwei Bühnen an öffentlichen Plätzen sowie kleine Bühnen von Kulturveranstaltern Kunst-Akteurinnen und -Akteuren eine künstlerische Plattform geben. Hinzu kommt eine mobile Pop-up-Bühne als Kultur-Truck, der im Verlauf des Festivals verschiedene Stadtteile Heidelbergs besucht. Jede der beiden festen Bühnen hat einen eigenen inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkt – von Klassik über zeitgenössische Musik bis hin zu darstellender Kunst, Literatur und Film –, während die mobile Bühne einen Cross-Over-Kontrapunkt bildet. Auf allen Bühnen werden professionelle freie Künstlerinnen und Künstler auftreten sowie Beiträge der öffentlichen und freien Kultureinrichtungen zu erleben sein.
„Künstler*innenversammlung“ unterstützt das Vorhaben
Im November 2020 wurde vom Kulturamt Heidelberg die bundesweit erste „Künstler*innenversammlung“ für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ins Leben gerufen. Seitdem hat sich die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ vielfach getroffen, Kunstprojekte entwickelt und eigene Sprecher installiert, die die Interessen der freischaffenden Künstler vertreten. Bei der Erstellung des Zuschussantrags war die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ beteiligt. Es wurde ein Open Call verschickt, auf den sich zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Heidelbergs gemeldet haben, die am Sommerbühnenprogramm mitwirken möchten.
Weitere Informationen zum Programm, zu den Festivalorten und weitere Details werden demnächst bekannt gegeben. Die Künstler und Kultureinrichtungen, die sich auf den Open Call hin beim Kulturamt gemeldet haben und deren Beiträge in den Zuschussantrag an die Kulturstiftung des Bundes aufgenommen wurden, werden von Heidelberg Marketing kontaktiert. Von telefonischen Nachfragen ist daher bitte abzusehen.
Gemeinsame Presseinformation der Stadt Heidelberg, der Heidelberg Marketing GmbH und des Theaters und Orchesters Heidelberg
30.05.2021
Stadt sucht Pflegefamilien für Kinder
Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht derzeit wieder Familien oder Paare, die bereit und in der Lage sind, einem Kind in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben. Die Eltern der Kinder zwischen null und sechs Jahren befinden sich in schwierigen Lebenssituationen oder Krisen. In Einzelfällen ist eine Rückkehr des Kindes in seine Familie nicht mehr möglich. Eine Pflegefamilie sollte Krisenerfahrung und Lebensfreude besitzen sowie das Interesse, eine Herausforderung anzunehmen. Die Stadt bietet eine individuelle und ausführliche Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestellenvermittlung und -betreuung sowie eine finanzielle Vergütung. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei Katie Gackenheimer, Telefon 06221 58-37770, sowie im Internet unter www.heidelberg.de/pflegekinder.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wasserversorgungsbeiträgen ist da
Beiträge sind unzulässig, wenn Vorteil länger als 20 Jahre besteht / Heiß: „Endlich Rechtsklarheit“
Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Wasserversorgungsbeiträge ein Urteil gefällt. Demnach ist die nachträgliche Erhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit 20 Jahren oder länger besteht. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden. Entschieden wurde damit eine seit 2015 anhängige Verfassungsbeschwerde aus einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg, in der nachträglich Wasserversorgungsbeiträge erhoben wurden. Das Urteil ist auf die Heidelberger Situation übertragbar.
Die Stadt Heidelberg hat 2010 die zuvor privatrechtlich organisierte Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung umgestellt und eine Beitragssatzung erlassen. Auf deren Basis musste sie Ende 2014, nach Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Dies betraf unbebaute Grundstücke, aber auch Garagen und Stellplatzgrundstücke mit einem Wasseranschluss oder einer Anschlussmöglichkeit. Insgesamt wurden rund 3.100 Beitragsbescheide versendet. Gegen etwas mehr als die Hälfte wurde Widerspruch erhoben. Zunächst hatte die Stadt von der Vollstreckung abgesehen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, 2019 musste sie aber nach damals geltender Rechtslage die Beiträge einfordern.
Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ordnet die Lage neu. Eine Beitragserhebung mehr als 20 Jahre, nachdem ein Vorteil entstanden ist, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes: „Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung.
„Wir haben lange auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet“, so Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß: „Jetzt haben die Betroffenen und auch wir als Stadt endlich Rechtsklarheit: Wenn die Anschlussmöglichkeit seit 1994 oder länger bestand, ist der Wasserversorgungsbeitrag unzulässig. Wir werden deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, allen Betroffenen die Beiträge zurückzahlen – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Auch alle offenen Widersprüche, die eine Anschlussmöglichkeit jünger als 1994 betreffen, werden wir nochmal gründlich prüfen, ob andere Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Die Bearbeitung wird allerdings etwas Zeit brauchen, hierfür bitte ich alle Betroffenen um etwas Geduld.“
Ergänzend:
Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Rathaus, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude der Stadt für Publikumsverkehr geöffnet
Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienevorgaben in allen Gebäuden
Die niedrigen Corona-Infektionszahlen in Heidelberg ermöglichen die Wiederöffnung des Rathauses und der weiteren städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr. Die Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg stehen Bürgerinnen und Bürgern damit ab sofort auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zur Verfügung. Termine sind möglich. Anliegen können weiterhin auch telefonisch und per E-Mail mit den städtischen Ämtern und Dienststellen geklärt werden sowie über die Online-Formulare auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/formulare.
Bürgerämter, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle
Die Bürgerämter sind bereits seit mehreren Wochen für den Publikumsverkehr geöffnet. Für die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle können online Termine unter https://tevis-online.heidelberg.de/ vereinbart werden („Bürgerdienste“ anklicken). Bürgerinnen und Bürger ohne Terminvereinbarung müssen hier mit längeren Wartezeiten rechnen. Es muss mit Wartezeiten gegebenenfalls auch vor dem Dienstgebäude gerechnet werden. Die Bürgerämter sind bis Freitag, 4. Juni, täglich in der Zeit zwischen 12 und 13 Uhr geschlossen. Ab Montag, 7. Juni 2021, sind die Bürgerämter wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.
Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsvorschriften in allen Gebäuden
In allen städtischen Gebäuden gilt eine Maskenpflicht. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist für den Zutritt nicht erforderlich.
Weitere Informationen wie etwa Kontaktdaten gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de/coronavirus > „Bürgerservice in Zeiten von Corona“, auf den Internetseiten der einzelnen Ämter und Dienststellen sowie telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221 321 8212 und beim Bürgerservice unter 06221 58-10580.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Parkraumbewirtschaftungszonen in Handschuhsheim werden überarbeitet
Wegen des hohen Parkdrucks im Ortskern von Handschuhsheim hat die Stadt Heidelberg seit
1. Februar 2017 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel war es insbesondere, das Parken von Pendlerinnen und Pendlern zu unterbinden, damit Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. In der Folge hat die Stadtverwaltung einen Verdrängungseffekt in den Norden Handschuhsheims festgestellt. Um den erhöhten Parkdruck auch hier zu regulieren, wurde die Parkraumbewirtschaftungszone zum 1. Juli 2019 ausgeweitet. Seither gelten in Handschuhsheim drei Zonen (H1–H3). Die Festlegung dieser Zonen wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgerschaft und von Mitgliedern des Bezirksbeirates erarbeitet.
Nach erneuter Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg hat sich herausgestellt, dass bei allen drei Zonen die rechtlich maximal vorgeschriebene Ausdehnung einer Anwohnerparkzone von 1.000 Metern überschritten wird. Deshalb muss sie überarbeitet werden. Bis zur Umsetzung einer überarbeiteten Einteilung haben die Parkzonen jedoch rechtsbindende Wirkung und bleiben in der bisherigen Form bestehen.
Hintergrund:
Grundlegend für die Unterteilung in verschiedene Bewohnerparkzonen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach sind Bewohnerparkvorrechte „unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereichs darf […] 1000m nicht übersteigen“ (Nr. 31 der VwV-StVO zu §45 StVO).
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt ab Samstag, 29. Mai, erst ab 22 Uhr
Das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese war in der Nacht auf Freitag, 28. Mai, erstmals in Kraft, ohne dass es zu besonderen Vorkommnissen kam. Stadt und Polizei werden das Aufenthaltsverbot auch in den kommenden Nächten eng überwachen und mit entsprechend starken Kräften vor Ort sein. Ab Samstag, 29. Mai, gibt es noch eine Änderung bei der Anfangszeit des Aufenthaltsverbots: Da die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen darf, beginnt das Verbot eine Stunde später, greift also ab 22 Uhr. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.
Wann gilt das Aufenthaltsverbot?
In der Nacht von Freitag, 28. Mai, auf Samstag, 29. Mai, gilt es von 21 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen Samstag, 29. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai, sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, dann immer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.
Wo gilt das Aufenthaltsverbot?
Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.
Was ist genau verboten?
Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.
Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?
Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zum nächtlichen Aufenthaltsverbot ist hier abrufbar.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu nächtlichem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese
Die Stadt Heidelberg hat aufgrund der Ausschreitungen auf der Neckarwiese am Pfingstwochenende ein nächtliches Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese und die Kastanienallee verfügt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Heidelberg bekanntgemacht worden (Link zur Verfügung). Nachfolgend dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann gilt das Aufenthaltsverbot?
Von Donnerstag, 27. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, und zwar immer zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Sollte die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen dürfen, würde das Verbot jeweils eine Stunde später, also ab 22 Uhr, greifen. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.
Wo gilt das Aufenthaltsverbot?
Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.
Was ist genau verboten?
Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.
Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?
Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Verkehrsnotizen
Umbau des Czernyrings: Lückenschluss im Bereich Czernybrücke
Der Umbau des Czernyrings in der Bahnstadt schreitet zügig voran. Jetzt ist ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht: Der Lückenschluss im Bereich der Czernybrücke wurde fertiggestellt. Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, kann die Verkehrsfreigabe erfolgen. Dann stehen zwischen Czernybrücke und Wasserturm für den Autoverkehr wieder zwei Spuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Auch die selbstständig geführten Radwege und Gehwege in dem Abschnitt sind fertig und können ab Freitag genutzt werden.
Die Arbeiten für den Lückenschluss liefen seit Mitte 2020. Insgesamt wurden 2.500 Quadratmeter Asphaltflächen sowie 825 Quadratmeter Pflasterflächen für den Rad- und Gehweg hergestellt. Das umfasst auch die neue Einmündung zur Maria-Mitchell-Straße, der Erschließungsstraße ins künftige Kopernikusquartier. Hinzu kommen rund hundert Meter neu verlegter Kanal, rund 3.000 Meter Leerrohre für Strom und Beleuchtung, die neue Straßenentwässerung, Ampeln, Markierungen und Beschilderung sowie zehn Baumpflanzgruben. Die Bäume selbst sollen voraussichtlich im Herbst 2022 gepflanzt werden, zusammen mit denen am Max-Planck-Ring. Insgesamt werden 47 Bäume im Czernyring und Max-Planck-Ring gepflanzt.
Mit dem Lückenschluss ist der Czernyring zwischen Czernybrücke und Hauptbahnhof in beide Richtungen durchgängig zweispurig befahrbar. Als nächstes stehen die Arbeiten im Bereich der Montpellierbrücke an: Voraussichtlich ab Ende 2021 kann mit dem Umbau der „Schere West“, also des Czernyring-Unterfliegers westlich der Montpellierbrücke begonnen werden. Dieser wird in beide Richtungen befahrbar gemacht. Auch der neue Gehweg im Czernyring entlang des künftigen Europaplatzes muss noch angelegt werden. Hiermit wird begonnen, sobald die Hochbauarbeiten auf den angrenzenden Baufeldern abgeschlossen sind. Solange muss der Geh- und Radweg auf der Südseite des Czernyrings zwischen Grüner Meile und Einsteinstraße genutzt werden. Als letzter Abschnitt erfolgt frühestens Ende 2022 der Umbau des Knotens Montpellierbrücke zwischen Gleisdreieck und Haltestelle Montpellierbrücke.
Ergänzend: www.heidelberg-bahnstadt.de
Stadt Heidelberg
30.05.2021
Baustellen in und um Heidelberg – Übersicht über die Baustellen vom 31. Mai bis 6. Juni
- Eppelheimer Straße: Auf Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
- Friedrich-Ebert-Anlage: Baumaßnahmen am Hölderlin-Gymnasium. Einengung der Fahrbahn auf Höhe Hausnummern 35 bis 41 bis voraussichtlich Mitte September 2021.
- Im Bieth, Renettenweg und Weinbirnenweg: Abschnittsweise Arbeiten an der Entwässerung und Straßenoberfläche bis voraussichtlich 30. September 2021.
- Im Bosseldorn: Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke Heidelberg und Kanalarbeiten der Stadtbetriebe abschnittsweise Vollsperrung. Gehwege bleiben frei. Auto- und Radverkehr wird bis voraussichtlich Mitte Juni 2021 umgeleitet.
- Im Neuenheimer Feld: In der Parallelstraße zur Berliner Straße wegen Kanalausbau bis voraussichtlich 2025 voll gesperrt. Umleitung von Fuß- und Radverkehr über Berliner Straße.
- Karlsruher Straße: Sperrung der Abfahrt aus Richtung Boxberg wegen Gleisbauarbeiten. Umleitung ist ausgeschildert. Arbeiten dauern bis 1. Juni 2021. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
- Karlsruher Straße: Auf Höhe Ortenauer Straße Gleisbauarbeiten bis 4. Juni 2021. Fahrbahn nur einspurig in beiden Richtungen. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
- Kleine Hirschgasse: Errichtung einer Bohrpfahlwand, Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen. Anschließend Straßenbau. Vollsperrung bis voraussichtlich Dezember 2021.
- Lutherstraße: Private Arbeiten auf Höhe Hausnummer 7, Vollsperrung der Fahrbahn. Umleitung ist ausgeschildert. Gehweg ist frei.
- Max-Planck-Ring: Straßenbau, Bau der Gehwege und Pflanzgruben abschnittsweise bis voraussichtlich September 2022. Zufahrt über die West-Rampe möglich (Nähe Wasserturm), Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Ost-Rampe.
- Merianstraße: Vollsperrung der Fußgängerzone zwischen Grabengasse und Heugasse wegen Kanal- und Leitungsarbeiten. Umleitung über die Hauptstraße ist ausgeschildert. Anwohnerinnen und Anwohner erreichen zu Fuß ihre Hauseingänge. Erster Bauabschnitt bis November 2021, der zweite von Mai bis September 2022.
- Neuenheimer Landstraße: Private Kranarbeiten in Höhe Hausnummer 22, samstags von 7 bis 11 Uhr halbseitig gesperrt mit Ampelregelung bis 26. Juni 2021.
- Peterstaler Straße: Stützmauersanierung auf Höhe Hausnummer 93, Einmündung Mühldammweg bis voraussichtlich Mitte Juni 2021. Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Ersatz-Bushaltestelle Mühldamm etwa 50 Meter bergab.
- Pfaffengrunder Terrasse: Arbeiten für den neuen öffentlichen Platz in der Bahnstadt zwischen Gadamerplatz und Promenade bis voraussichtlich Mitte 2021.
- Römerstraße: Im Bereich Headquarter Bau des Straßenanschlusses zum Konversionsgebiet. Bis Ende Mai 2021 Sperrung einer Fahrspur und des Gehwegs in Richtung Süden.
- Rohrbacher Straße: Höhe Franz-Knauff-Straße Gleisbauarbeiten an der Haltestelle Weststadt/Südstadt. Vollsperrung in Fahrtrichtung Süden, Umleitung über die Römerstraße bis 31. Mai 2021. Die Buslinie 29 hat einen geänderten Fahrplan.
- Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten. Bis Oktober 2021 zwischen Karl-Christ-Straße und Friedhofweg gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert. Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.
Ergänzend: www.heidelberg.de/baustellen
Stadt Heidelberg
30.05.2021