Was tun, wenn die eigene PV-Anlage nicht mehr gefördert wird?
Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen. Im Stadtgebiet Hockenheim beispielsweise läuft bis zum 31. Dezember 2024 bei rund 20 Anlagen die Förderung aus.
Das novellierte EEG welches zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sieht vor, dass die Netzbetreiber verpflichtet sind, den Betreibern von ausgeförderten PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt-Peak eine Anschlussvergütung für den abgenommenen Strom zu zahlen. Diese Anschlussvergütung wird voraussichtlich zwischen zwei bis vier Cent pro Kilowattstunde betragen. Anlagenbetreiber die nach dem Ende der EEG-Förderung keine Änderungen an Ihrer Anlage vornehmen erhalten diese Anschlussvergütung automatisch.
Viele dieser Altanlagen werden aufgrund der gesetzlichen Regelung nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sein und würden stillgelegt werden. Um dies zu vermeiden, möchten die Stadtwerke Hockenheim die Anlagenbetreiber dabei unterstützen, ihre Anlagen auf Eigenverbrauch mit Einspeisung des überschüssigen Stroms umzustellen. Bei Abschluss eines Strombezugsvertrages mit dem Produkt Delta-Naturstrom erhalten die Anlagenbetreiber für die gesamte Vertragsdauer eine feste Vergütung von sieben Cent pro Kilowattstunde für Ihren eingespeisten Strom. Außerdem übernehmen die Stadtwerke die Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung, welche sich auf rund 200 Euro belaufen.
Stadtwerke Hockenheim
25.05.2021