Rhein-Pfalz-Kreis informiert
über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern
14 Tage Quarantäne bei Einreise aus Risikogebieten
Rhein-Pfalz-Kreis – Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung besteht und somit anschließende Quarantänemaßnahmen greifen können. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben.
Die Quarantäne- und Meldepflicht
gilt nicht für Personen auf der Durchreise.
Die Quarantäne- und Meldepflicht
kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen
Corona-Test vorlegen können, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine
Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor
Einreise vorgenommen worden sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt
werden. Dieser Test soll zur Prüfung an folgenden Link gesendet werden:
Dies gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis! Für die Regelungen der Bürgerinnen und Bürger der Städte Lu, Ft, und Sp sind die Ordnungsämter der jeweiligen Städte zuständig.
Bis zur Freigabe des geprüften Tests
muss die Quarantäne eingehalten werden.
Personen, die aus einem Risikogebiet
kommen und kein ärztliches Zeugnis vorlegen können, müssen einen entsprechenden
Test vornehmen. Bei der bis zum Testergebnis bestehenden Quarantänepflicht sind
sämtliche Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf allen
Wegen, telefonische Information der Arztpraxis zur Terminierung des Tests,
keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, einzuhalten. Das Testergebnis
und das ärztliche Zeugnis sind zusammen mit den persönlichen Daten an einreise-corona@kv-rpk.de zu senden. Bis zum Vorliegen des
negativen Testergebnisses und der Freigabe der zuständigen Behörde muss die
häusliche Absonderung eingehalten werden.
Sollten binnen 14 Tagen nach
Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus
hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die
Hausärztin zu kontaktieren oder dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.
Coronavirus – Fallzahlen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer
Fallzahlen zum 24.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (24. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 568 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 203 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 262 aus der Stadt Ludwigshafen, 65 aus Speyer und 38 aus Frankenthal.
Von den 568 bestätigten
infizierten Personen sind bereits 343 Personen
gesundet: 145 Personen aus dem
Rhein-Pfalz-Kreis, 133 aus der Stadt
Ludwigshafen, 39 aus Speyer und 26 aus Frankenthal.
Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tätigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei
war (das entspricht den Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die
Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv
getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter
Test findet dann nicht mehr statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von
Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vorgegebenen
Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Zahl der Gesundeten lediglich auf einer
Hochschätzung beruht und keine genaue Angabe darstellen kann.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher sechs Personen verstorben: drei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 43 an Covid-19 erkrankte Personen behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 17 müssen beatmet werden. Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (24. April 2020, 12 Uhr)
Fallzahlen zum 17.04.2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Ludwigshafen / Frankenthal / Speyer – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer fallen, teilt mit, dass nach aktuellem Stand (17. April 2020, 12 Uhr) insgesamt 516 bestätigte SARSCoV-2 Fälle bekannt sind: 190 Fälle aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, 239 aus der Stadt Ludwigshafen, 54 aus Speyer und 33 aus Frankenthal.
Von den 516 bestätigten
infizierten Personen sind bereits rund 260 Personen
gesundet. Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tätigen häuslichen
Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden symptomfrei war (das entspricht den
Tagen 13 und 14 der häuslichen Quarantäne). Die Quarantäne verlängert sich um
weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen
keine Symptomfreiheit gegeben ist. Ein erneuter Test findet dann nicht mehr
statt. Diese Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen
Quarantäne entspricht der vorgegebenen Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Zahl der Gesundeten lediglich auf einer Hochschätzung beruht und keine genaue
Angabe darstellen kann.
Zurzeit befinden sich 210 infizierte
Personen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes
in Quarantäne. Weiterhin sind rund 350 Kontaktpersonen ebenfalls in häuslicher
Quarantäne. Insgesamt wurde seit Ausbruch des Coronavirus bei über 1.600
Personen die häusliche Quarantäne verordnet.
Leider sind im Zuständigkeitsbereich bisher fünf
Personen verstorben: zwei aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, zwei aus der Stadt
Frankenthal und eine Person aus Ludwigshafen. In den Kliniken in unserem
Zuständigkeitsbereich werden zurzeit 52 an Covid-19 erkrankte Personen
behandelt. Davon befinden sich 21 Personen auf der Intensivstation und 16
müssen beatmet werden.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus unter www.rhein-pfalz-kreis.de. Das Bürgertelefon für Fragen zum Thema ist montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0621/5909-5800 erreichbar.
Stand (17. April 2020, 12 Uhr)
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Coronavirus: Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt unter Quarantäne
Schifferstadt – In einer Flüchtlingsunterkunft in Schifferstadt wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Alle Bewohner der Unterkunft wurden unter Quarantäne gestellt.
Das
Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die Flüchtlingsunterkunft in
Schifferstadt, Iggelheimer Straße 48 mit insgesamt 36 Bewohnern unter
Quarantäne gestellt, nachdem ein Bewohner positiv auf Corona getestet wurde.
Die
Bewohner nutzen Küche, Speiseraum und Sanitäranlagen gemeinsam. Sie wurden
daher alle als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft und die häusliche
Quarantäne für sie verhängt. Vorrangig sollen die Personen umziehen, die in
einem doppelt belegten Container untergebracht sind. Die Stadt Schifferstadt
hat veranlasst, dass vier betroffene Personen nun in eine andere Unterkunft umziehen
und dort jeweils ein Einzelzimmer mit eigenem Sanitärbereich beziehen können. Auch
der Infizierte wurde separat untergebracht. Die Versorgung der Flüchtlinge
übernimmt in dieser Zeit ein Cateringservice, da die Gemeinschaftsküchen sowie der
Küchenbereich des Hotels aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen bleibt.
Die Bewohner wurden über die getroffenen Maßnahmen informiert. Die Überwachung
der Quarantäne wird durch einen Sicherheitsdienst vorgenommen.
Landrat
Clemens Körner bestätigt diese Entscheidung und erläutert, dass alle Bewohner,
bei denen Symptome auftreten, getestet werden. Er versichert, dass „wir alles
Notwendige tun werden, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die
Bevölkerung in Schifferstadt besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr. Auf ein
Szenario dieser Art sind wir vorbereitet.“
Weiterhin
betont er, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt Schifferstadt hervorragend
funktioniert. Gleich nach der Mitteilung, dass die genannte Flüchtlingsunterkunft
mit einer infizierten Person betroffen ist, hat sich die Bürgermeisterin Ilona
Volk sofort um weitere Maßnahmen gekümmert.
„Der Ablauf funktioniert reibungslos“, so Bürgermeisterin Ilona Volk und Landrat Clemens Körner. „Wir haben die Situation sehr gut im Griff und wir wünschen der erkrankten Person baldige Genesung. Unser Dank geht an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für eine reibungslose Organisation sorgen.“
Gemeinsame Presseinformation des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Schifferstadt 02.05.2020
Coronavirus: BASF spendet Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
Schifferstadt – Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises bekommt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus Unterstützung durch BASF. Das Chemieunternehmen spendete bereits mehr als 5.000 Liter Desinfektionsmittel an das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zuständig ist. Zusätzlich dazu profitieren von der Hilfsaktion „Helping Hands“ auch Kliniken und Ärzte in den genannten Kommunen von Desinfektionsmittel-Spenden der BASF und erhalten direkte Lieferungen.
Der
Ludwigshafener Chemiekonzern stellt das dringend benötigte Desinfektionsmittel Krankenhäusern,
Arztpraxen und Kommunen MRN-weit kostenlos zur Verfügung. Letztere wiederum
beliefern dann selbst Alten- und Pflegeheime, Hebammen und ambulante
Pflegedienste. Für das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wurde das Mittel
für Handdesinfektion von BASF in unterschiedlichen Gebinden an eine zentrale
Sammelstelle geliefert. Die Verteilung erfolgt durch die Kreisverwaltung
Rhein-Pfalz-Kreis, die anhand der Bedarfsanforderung der medizinischen
Einrichtungen und einer durch die Amtsärztinnen und –ärzte des Gesundheitsamtes
erstellten Liste ermittelt wurde.
„Über
diese großzügige Spende freuen wir uns natürlich sehr! Mit dieser
unbürokratischen Unterstützung durch die BASF können wir Versorgungsengpässe
vermeiden und unsere medizinischen Einrichtungen mit dem so wichtigen
Desinfektionsmittel versorgen“, freut sich Landrat Clemens Körner. „Unser
großer Dank für dieses Entgegenkommen geht an den sozial engagierten
Chemiekonzern. Wir sind sehr froh, so viel Solidarität in dieser schwierigen
Zeit erfahren zu dürfen.“
Am
Donnerstag, 30. April 2020, fand die symbolische Übergabe der Spende durch Rolf
Haselhorst, Senior Vice President European Site Management der BASF SE, statt. In
einem von der Wohnstätte der Lebenshilfe in Schifferstadt abgegrenzten Raum, überreichte
er der Einrichtungsleiterin, Marion Funk, einen 25-l-Kanister mit
Handdesinfektion. Rolf Haselhorst betonte: „Die Ausbreitung des Coronavirus
fordert uns alle heraus. Mit unserer Hilfsaktion „Helping Hands“ wollen wir
jene unterstützen, auf die es derzeit ganz besonders ankommt: die Ärztinnen,
Ärzte und das Pflegepersonal.“
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration 2021
Rhein-Pfalz-Kreis – Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 Euro vergeben. Landrat Clemens Körner, der auch Vorsitzender der Jury ist, lädt alle Illustratorinnen und Illustratoren zur Teilnahme ein. Der Otto-Ditscher-Preis für Buchillustration ist der einzige Preis im deutschsprachigen Raum im Bereich der Illustration von Texten und genießt in der Fachwelt hohes Ansehen. Regelmäßig werden Einsendungen aus ganz Europa eingereicht.
Interessierte
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind aufgefordert, mindestens drei und maximal
fünf Illustrationen zu einem von drei vorgegebenen Texten einzureichen. Als zu
illustrierende Werke stehen zur Verfügung: „Die
Vegetarierin“ von Han Kang, „Das Parfum“ von Patrick Süskind und „Hand“, in: Glückliche
Liebe und andere Gedichte von Wislawa Szymborska. Die Illustrationen sollen
dabei weitgefasst sein und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale
des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine namhafte Jury
von angesehenen Kunstexperten aus ganz Deutschland wird im Jahr 2021 die
eingereichten Vorschläge bewerten und die Preisträgerin oder den Preisträger
auswählen.
„Der
Otto-Ditscher-Preis ist ein angesehener Kunstpreis im deutschsprachigen Raum.
Die Kombination von Text und Grafik erfordert ein empfindsames Eintauchen in
die Aussageabsicht des Dichters. Diese zu erfassen und mit großem
künstlerischem Können umzusetzen, ist eine der außergewöhnlichsten
Herausforderungen in der Kunstlandschaft. Mit dem Otto-Ditscher-Preis für
Buchillustration deuten wir dieses traditionelle Genre neu und haben es auf
einem besonderen Niveau etabliert“, ermutigt Landrat Clemens Körner zur
Teilnahme am Wettbewerb.
Einsendeschluss für die einzureichenden Werke ist der 28. Januar 2021. Die Preisverleihung wird am 13. Juni 2021 stattfinden. Detaillierte Ausschreibungsunterlagen sind auf der Internetseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Otto-Ditscher-Preis/. Bei Fragen steht Paul Platz unter 0621 5909 3520; paul.platz@kv-rpk.de zur Verfügung.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Rhein-Pfalz-Kreis bereitet sich auf Schulöffnungen vor
Rhein-Pfalz-Kreis – Seitdem 27. April 2020 wurden die Schulen sukzessive wieder geöffnet. Im Rhein-Pfalz-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den anstehenden Schulbeginn nach den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz und den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts auf Hochtouren.
Seitdem 27. April 2020 wird mit dem Unterricht der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres begonnen. Dies betrifft im Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und der Fachoberschule in Schifferstadt. Die Abschlussklassen und Klassen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai 2020 wieder die Schulen besuchen dürfen. Danach folgen weitere Jahrgänge. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes in kleineren Lerngruppen bis maximal 15 Schülerinnen und Schüler organisiert. Es ist geplant, dass der Präsenzunterricht im wöchentlichen Wechsel zum Lernen zuhause stattfinden wird.
Um den Hygienevoraussetzungen für die Schulen gerecht zu
werden, finden momentan intensive Reinigungen der Räume, des Mobiliars
oder andere Gegenstände statt. Weiterhin wird das Bereitstellen von
Flüssigseife und Einmalhandtüchern sowie von Desinfektionsmitteln für jeden
Klassenraum und in den Lehrer- und Verwaltungsbereichen organisiert bzw.
ergänzt. Auch weitere Maßnahmen wie das Anbringen von Glasabtrennungen im
Sekretariat als „Spuckschutz“ und Hinweisschilder für die Einhaltung von
Abstands- und Hygieneregeln werden ergänzt.
Auch
die Schulen leisten zurzeit Außerordentliches in ihrem Zuständigkeitsbereich:
Gemeinsam mit den Hausmeistern und dem Rhein-Pfalz-Kreis werden Konzepte für
die Pausenhof- und Schulwegenutzung erarbeitet, das Mobiliar in den
Klassenräumen zur Wahrung der Abstände angepasst und die Räume ausreichend
gelüftet.
Die
Schulen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz aus einer Spende einmalig
Desinfektionsmittel sowie Mund-Nasen-Schutz-Masken, für den Fall, dass
Schülerinnen und Schüler keine eigenen Masken bei Schulbeginn dabei haben. Die
Kreisverwaltung möchte daher auf die Mithilfe und das Verständnis der Eltern
und Kinder appellieren und darum bitten, eigene Schutzmasken für die
Schülerinnen und Schüler mitzubringen.
Landrat
Clemens Körner und der zuständige Kreisbeigeordnete Manfred Gräf betonen, dass
das Einhalten der Händehygiene, der Husten- und Nies-Etikette und der
Abstandsregeln grundsätzliche Voraussetzungen zum Schulbeginn darstellen. „Zum
Schutz der anderen Schülerinnen und Schüler sowie zum Schutz für sich selbst,
ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gerade in den Pausen absolut
angebracht“, so Manfred Gräf. Landrat und Kreisbeigeordneter appellieren an die
Kinder und Jugendlichen, diese Maßnahmen bitte einzuhalten.
Eine
große Herausforderung stellt die Schülerbeförderung dar. Zurzeit ist der
Fahrplan des VRN auf den Ferienmodus umgestellt. Ab dem 04. Mai 2020 werden die
Schulbusse wieder in gewohnter Weise verkehren. Auch hier weist die
Kreisverwaltung darauf hin, dass die bis dahin bestehende Pflicht zum Tragen
eines Mundschutzes – wie im sonstigen Nahverkehr auch – berücksichtigt werden
muss. Da nur ein kleiner Teil der Schülerschaft ab Anfang Mai zur Schule gehen
wird, ist das Wahren der Abstände in den Bussen problemlos möglich. Weitere
Informationen sind über www.vrn.de
einsehbar.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Schadstoffsammlung im Rhein-Pfalz-Kreis
findet wieder statt
Rhein-Pfalz-Kreis – Nach Überprüfung der aktuellen Sachlage hat sich der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Rhein-Pfalz-Kreises dazu entschlossen, die Sammlung und den Transport von Sonderabfällen mit dem Schadstoffmobil wieder stattfinden zu lassen.
Die Sammlung findet daher wieder seit Samstag, 25. April 2020, zu den regulären Zeiten und Orten statt, die in den jeweiligen Abfallkalendern und der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft unter www.ebalu.de zu entnehmen sind.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist im
Besonderen darauf hin, dass die Abstands- und Hygieneregeln dringend einzuhalten
sind. Wartende Anlieferer müssen den notwendigen Schutzabstand von 2 m
zueinander und zum Personal des Schadstoffmobils einhalten. Den Anweisungen des
Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
bittet die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises auf gegenseitige
Rücksichtnahme und Achtsamkeit.
Die reguläre Abfuhr von Abfällen (Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackung, Glas, Grünschnitt, Sperrmüll) findet nach wie vor zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen statt.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 02.05.2020
Corona – Erste lockernde Maßnahmen ab 20. April 2020
Rhein-Pfalz-Kreis / Rheinland-Pfalz – Am Freitag, 17. April 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, die erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise festlegt. Diese Landesverordnung, die ab dem 20. April und bis zum 06. Mai 2020 gilt, ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23. März 2020.
Die ersten Schritte, die ab heute, 20. April 2020 nun gelten, sind:
Öffnung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit
bis zu 800 m² Verkaufsfläche. Auch Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche
können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete
Absperrvorrichtungen auf maximal 800 m² verkleinern und ebenfalls die
geforderten Auflagen einhalten.
Öffnung von Buchhandlungen, Bibliotheken,
Büchereien und Archive (unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche).
Öffnung von Fahrrad-, Auto- und LKW-Handel und
Auto-Waschanlagen.
Die genannten Verkaufsstellen dürfen unter Auflagen zur Hygiene, der
Abstandsregeln und zur Steuerung des Zutritts (höchstens eine Person pro 10m²
Verkaufsfläche) und zur Vermeidung von Warteschlagen ihre Geschäfte öffnen.
Weiterhin erlaubt ist der Straßenverkauf von Eis.
Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder
möglich.
Auch Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit
Personen des eigenen Hausstands im Freien ist vom 20. April 2020 an auch unter
Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie
beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder
Reiten. Für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es
Erleichterungen.
Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre
Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen. Spielplätze bleiben jedoch
geschlossen.
Unterricht der Abschlussklassen des laufenden
Schuljahres wird ab dem 27. April 2020 wieder stattfinden. Dies betrifft im
Rhein-Pfalz-Kreis die Jahrgänge 12 des Lise-Meitner-Gymnasiums in Maxdorf und
der Fachoberschule in Schifferstadt.
Schülerinnen und
Schüler der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, Abschlussklassen und Klassen,
die im nächsten Jahr ihre Prüfungen ablegen, sollen ab dem 4. Mai wieder die Schulen
besuchen dürfen.
Die regulären
Betreuungsangebote an Kindertageseinrichtungen entfallen weiterhin.
Eine Notfallbetreuung für Kinder der Kindertagesstätten und
Schülerinnen und Schülern der Schulen des Rhein-Pfalz-Kreises ist unter
bestimmten Voraussetzungen weiterhin gegeben.
Landrat Clemens Körner begrüßt
die Entscheidungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und appelliert
noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises:
„Bitte halten Sie sich trotz der Lockerungen an die nach wie vor geltende
Kontaktsperre, die Hygiene- und
Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Eine vorsichtige
Lockerung der Maßnahmen ist definitiv ein Zeichen in die richtige Richtung,
kann aber nur funktionieren, wenn wir alle gemeinsam dafür einstehen.“ Weiterhin
dankt Landrat Körner allen Beteiligten in den Schulen für ihr Engagement, den
Unterricht trotz der ungewohnten Situation zu organisieren. Der Dank geht auch
an die Eltern, die zudem einen erhöhten Betreuungsaufwand für ihre Kinder
haben.
Weitere
Informationen und Antworten auf Fragen rund um das Coronavirus und die damit
zusammenhängende Verordnungen des Landes Rheinland-Pfalz, finden Interessierte
auf dem Bürgerportal der Internetseite des Landes unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/
Auch auf der Seite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de sind wichtige Informationen hinterlegt.
Lesen sie hier die 4. Corona-Bekaempfungsverordnung als pdf:
Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen
Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich. Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die
Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine
Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der
Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute
Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet
werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte:
“Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein
beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen
kümmern.“
Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.
Austausch der kommunalen Spitzenvertreter: Landrat Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch zu Gast beim Arbeitstreffen bei Landrat Dietmar Seefeldt
Landau / Kreishaus – Zu Beginn des gemeinsamen Arbeitstreffens bei Landrat Dietmar Seefeldt trugen sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dr. Fritz Brechtel in das Kondolenzbuch für den verstorbenen Ehrenbürger und Landrat a.D. Gerhard Schwetje ein und drückten damit ihre Verbundenheit zu seiner Person und dem Landkreis Südliche Weinstraße aus. Schwetje war auch im Bereich der interkommunalen Zusammarbeit ein Vorreiter gewesen – bis heute werden zahlreiche von ihm initiierte Kooperationen zwischen den drei Gebietskörperschaften fortgeführt. Für Schwetje war das kommunale Miteinander besonders wichtig.
Zudem ging es bei dem jüngsten
Treffen um die Mobilen Retter in der Südpfalz. „Wir möchten uns bei allen, die
dieses Ehrenamt angenommen haben und Menschen im medizinischen Notfall zur
Seite stehen, bedanken. Dazu bereiten die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
sowie die Stadt Landau derzeit einen gemeinsamen südpfalzweiten Mobile Retter
Tag vor“, betonten die Landräte und der Oberbürgermeister.
Denn um bei einem
Herz-Kreislauf-Stillstand gegebenenfalls das Überleben zu sichern, ist eine
möglichst schnelle Ersthilfe von besonderer Bedeutung. Die Landkreise Südliche
Weinstraße, Germersheim und die Stadt Landau haben sich deshalb entschieden als
die ersten Kommunen in Rheinland-Pfalz auf die Mobilen Retter zu setzen. „Die
Mobilen Retter tragen mit ihrem ehrenamtlichen
Engagement dazu bei, dass das
Hilfenetz in unserer Region noch dichter wird“, so die drei kommunalen
Spitzenvertreter der Südpfalz.
Weiteres Thema der Zusammenkunft war aber auch die allgemeine Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Gebieten. „Wir müssen für unsere Region Strukturen und Perspektiven schaffen, damit es hier eine dauerhaft gute Ärzteversorgung gibt“, waren sich Seefeldt, Hirsch und Dr. Brechtel einig. Mit den maßgeblichen Akteuren wie Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer und den bestehenden Ärztenetzwerken wie Kreisärzteschaft und Südpfalz-Docs erfolgt hierzu ein intensiver Austausch. Auch der Mobilitätstag stand erneut auf der Agenda. Einen Termin hierzu soll es im August geben. Ziel ist es Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern zusammenzubringen, um über aktuelle Projekte zu informieren und Anregungen dazu aufzunehmen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 06.02.2020
Am
01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt
wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier
befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung
erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen
unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die
Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.
Am
Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim
die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus
getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser
Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst
aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit
einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in
das Uniklinikum Frankfurt gefahren.
Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.
Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim 03.02.2020
„Bundeswehrstandort
ist gut vorbereitet“
„Keine
Gefahr für Anwohner“
„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“
Ca. 130 deutsche Staatsbürger wurden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sind diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.
Am Bundeswehrstandort in der Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch. Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Kreisverwaltung Germersheim 03.02.2020
Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind
am Ende des Textes zu finden.
2020kv192
„Coaching mit Pferden – Erlebnisorientierte
Persönlichkeitstraining – Kurs A
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.