„Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung. Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.
„Beschäftigte
müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“
Speyer: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte
Sie kümmern
sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um
die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Speyer
nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es
vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den
dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen,
so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei
denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten
der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für
Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer rund 520
Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Der Arbeits-
und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Wunderlich.
Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am
Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend
Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene
berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske
kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere
Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst
aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend
behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Wunderlich. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) hat in seiner Sitzung am Montag, 31. August 2020, entschieden, Hallenbad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Landesregierung für Hallenbad, Sauna und Wellness (Grundlage 10. CoBeLVO) am 28. September 2020 zu öffnen.
„Wie bereits zur Freibadöffnung haben wir aktuell für Hallenbad und Sauna ein Betriebs- und Hygienekonzept erstellt, das schon mit dem Gesundheitsamt abgestimmt wurde“, informierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring über das Engagement des bademaxx-Personals zum bevorstehenden Start. Die Systematik mit zwei Zeitspannen, vereinfachter Preisgestaltung und Online-Ticket-System müsse auch in der Herbst-/Wintersaison beibehalten werden, informierte der Geschäftsführer. Nur so könnten Warteschlangen, Abstandsproblematiken und Diskussionen beim Eintritt vermieden sowie die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Die Einrichtung einer Verkaufsstelle, um zukünftig Online-Tickets mittels bargeldlosem Zahlungsverkehr ausgeben zu können, werde im Kundenzentrum der SWS umgesetzt, sicherte Bühring zu.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Vorsitzende des SWS-Aufsichtsrates, ergänzte: Ich freue mich sehr, dass die Stadtwerke als Betreiber des bademaxx einmal mehr hervorragende Arbeit geleistet und ein Hygienekonzept erarbeitet haben, das den Besucherinnen und Besuchern auch im Winterhalbjahr Schwimmbadbesuche ermöglichen wird. Einmal mehr gilt mein Dank den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne deren Engagement das Hallenbad nicht öffnen könnte“. Sie erinnerte außerdem daran, dass gegenseitige Rücksichtnahme unter den Besucher*innen sowie die Einhaltung der geltenden Regeln weiterhin unabdingbar seien, um einen sicheren Badebetrieb zu gewährleisten.
Das bademaxx-Betriebskonzept sieht täglich eine Öffnung in zwei Zeitspannen vor (Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). „Montags ist die zweite und samstags die erste Zeitspanne den Vereinen und Kursen vorbehalten“, sagte Bühring. Ein dazu paralleler öffentlicher Badebetrieb sei aufgrund der begrenzten Besucherzahlen nicht möglich. Gleichzeitig dürfen 100 Personen das Hallenbad und 70 Gäste die Sauna nutzen. Im Hallenbad sollen Einheitspreise pro Zeitspanne von 5 Euro (ermäßigt 4 Euro) und in der Sauna von 16 Euro pro Zeitspanne gelten. Aufgrund des Online-Ticket-Systems, das nicht mit dem Kassensystem kompatibel ist, können Wertkarten und Gutscheine weiterhin nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, behalten aber ihre Gültigkeit.
Das Freibad bleibt bis Sonntag, 6. September geöffnet. Ca. 28.000 Besucher haben das Angebot bis 31. August genutzt. An sieben Tagen wurde die maximale Besucherzahl von 900 Gästen (in zwei Zeitspannen je 450 Besucher) erreicht. Insgesamt war das bademaxx-Freibad bis 6. September an 74 Tagen geöffnet.
Die geringere Anzahl an Besuchern bringt erheblich sinkende Erlöse – bei höheren Kosten – mit sich. Eine angepasste Hochrechnung für das Jahr 2020 ergibt einen Verlust von ca. 2,6 Mio. Euro (780 TEuro höher als im Wirtschaftsplan prognostiziert).
Mittlerweile betreiben die SWS das bademaxx im 13. Jahr. In der Regel nutzen rund 350.000 Gäste im Jahr die Angebote der Einrichtung.
Stadtwerke Speyer GmbH 07.09.2020
Trotz Absage des Altstadtfests: Die Enten schwimmen!
Erstes virtuelles Entenrennen mit Dörte Digital
In diesem Jahr ist nichts wie immer. Auch das 45. Speyerer Altstadtfest, das im September stattfinden sollte, fiel der Corona-Pandemie zum Opfer und wurde von der Stadt Speyer zum Schutz der Bevölkerung abgesagt. Das „16. Hasepiehler Entenrennen“, das normalerweise wichtiger Bestandteil des Events ist, drohte damit buchstäblich ins Wasser zu fallen. Deshalb haben sich die Stadtwerke Speyer (SWS) als Hauptsponsor etwas Besonderes ausgedacht. Die Enten sollen in diesem Jahr virtuell gegeneinander antreten und so auch die sonst üblichen Erlös-Spenden an soziale Einrichtungen und Vereine sicherstellen.
„Wir haben von vielen Menschen gehört, dass sie trotz Verständnis für die Situation enttäuscht waren und möchten ihnen eine kleine Freude bereiten“, so der Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, Wolfgang Bühring. „Wir planen eine Online-Variante des Entenrennens, die es in dieser Form (soweit wir wissen) noch nie in Deutschland gegeben hat.“
Am ursprünglich geplanten Altstadtfest-Samstag, 12. September 2020, sollen die Enten um 11 Uhr an den Start gehen. Der Speyerbach wird dabei mit seinem Hindernis-Parcours in einer Online-Simulation nachgebaut. Wie bei den vergangenen Rennen wird es möglich sein, vorab Rennenten zu erwerben.
Außerdem ist es in diesem Jahr möglich, für 1,50 Euro rein virtuelle Enten über die Website www.stadtwerke-speyer.de/entenrennen zu ordern, so am Rennen teilzunehmen und die Spendenaktion zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen können das Wettschwimmen per Computer oder Smartphone verfolgen und mit ihren schwarz-weißen Flitzern mitfiebern. Die Siegerehrung erfolgt dann im Anschluss auf der SWS-Website und der Facebook-Seite „Stadtwerke Speyer / Bademaxx“.
Die Besitzer-/innen von „Name der Ente“ können außerdem an einem Kreativwettbewerb teilnehmen. Dafür müssen die Enten entsprechend verschönert werden und das als Foto dokumentierte Ergebnis bis zum 6.9.2020 per Mail an XXX geschickt werden. Im Anschluss daran entscheiden die Fans der SWS-Facebook-Seite per Like-Abstimmung über die kreativsten Kunstwerke. Natürlich dürfen sich die glücklichen Besitzer/-innen der schnellsten und schönsten Enten über kleine Preise freuen.
Der Erlös aus dem Entenverkauf kommt komplett Speyerer Organisationen zugute, die sich mit einem sozialen Projekt (inklusive Kurzbeschreibung und Kosteneinschätzung) für eine Spende bewerben können. Ihre Bewerbung richten Vereine und Einrichtungen bis 21. September 2020 bitte per E-Mail an marketing@stadtwerke-speyer.de oder schriftlich an die SWS, Stichwort „Entenrennen“, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer.
Stadtwerke Speyer GmbH 07.09.2020
AST-Verkehr: Verlängerung der Konzession
SWS-Aufsichtsrat fasst Beschluss
Die Konzession für den Anruf-Sammeltaxi-Verkehr in Speyer – kurz AST-Verkehr – soll bis 31.12.2023 verlängert werden, so der Beschluss des Aufsichtsrats der Stadtwerke Speyer (SWS) in seiner Sitzung am 31. August 2020.
Bereits seit 1984 führen die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWS, in der Domstadt den AST-Verkehr durch. Der AST-Verkehr ergänzt dort das Fahrplanangebot wo z. B. am frühen Morgen, am späten Abend oder am Wochenende wegen geringer Nachfrage kein Busverkehr angeboten werden kann. Die Ruftaxis bedienen in Speyer 31 Haltestellen und verkehren wie Buslinien nach einem festen Fahrplan. Informationen dazu sind auch in der MeinSpeyer-App ersichtlich.
Die für den AST-Verkehr notwendige Konzession läuft zum 28.02.2021 aus. Über die Genehmigung entscheidet der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz.
Stadtwerke Speyer GmbH 07.09.2020
Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitsmarkt im August 2020
Erneut kein coronabedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit
Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit hat im August im üblichen Umfang zugenommen; damit gab es wie schon im Juli keinen zusätzlichen coronabedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit. Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt weiterhin sehr deutlich sichtbar.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im August: +45.000 auf 2.955.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +636.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosenzahl ist aufgrund der Sommerpause von Juli auf August gestiegen. Auch im August gab es keine zusätzlichen coronabedingten Belastungen. Mit 2.955.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 45.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 9.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 636.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt von Juli auf August um 0,1 Prozentpunkte auf 6,4 Prozent und verzeichnet im Vergleich zum August des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juli auf 4,5 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im August 2020 bei 3.689.000 Personen. Das waren 487.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. August für 170.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, nach dem massiven Anstieg in März und April weiter zurück.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juni zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juni für 5,36 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 5,82 Millionen im Mai und 5,98 Millionen im April. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Die Corona-Krise hat zu einem deutlichen Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juli saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 53.000 erhöht. Mit 44,69 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 621.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt nach hochgerechneten Angaben der BA im Juni um 40.000 zu, nach einem Rückgang um 99.000 im Monat zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni um 63.000 auf 33,34 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau weiter leicht erholt. Im August waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 211.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 leicht erhöht. Die Stellenneumeldungen sind wie in den Vormonaten seit Mai auch im August gegenüber dem Vormonat etwas gestiegen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im August 2020 um 2 Punkte auf 94 Punkte. Er liegt damit 32 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.144.000 Personen erhielten im August 2020 Arbeitslosengeld, 397.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im August bei 4.044.000. Gegenüber August 2019 war dies ein Anstieg von 188.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Die Corona-Pandemie hat den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich verlangsamt. Die Prozesse haben zwar wieder an Fahrt aufgenommen, es bleibt aber weiterhin bei einer deutlichen Verzögerung im Vergleich zu einem „normalen“ Jahr. Von Oktober 2019 bis August 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 458.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 507.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 42.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Metall- und Elektrotechnikberufen, im Friseurhandwerk, in Gastronomie- und Hotellerieberufen sowie in Informatik- und kaufmännischen Berufen. Im August waren noch 154.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Zeitgleich waren 142.000 Bewerberinnen und Bewerber im August noch auf der Suche, davon galten 100.000 als unversorgt. Der Ausbildungsmarkt ist auch nach dem statistischen Zähltag Mitte August immer noch in Bewegung. Erfahrungsgemäß wird sich daher bis zum Bilanzzeitpunkt am 30. September die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen und die der unversorgten Bewerber erheblich verringern.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert Bundestagsabgeordnete aus Speyer auf, in Berlin für das geplante Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischwirtschaft zu stimmen. Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischunternehmen hätten gezeigt, wohin die Missstände führen können.
Für die überwiegend osteuropäischen Beschäftigten in Subunternehmen sind extreme Arbeitsbelastung, Lohn-Prellerei und Unterbringung in abrissreifen Wohnungen seit Jahren an der Tagesordnung. Mit solchen Wildwest-Methoden muss endlich Schluss sein“, fordert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz.
Das geplante „Arbeitsschutzkontrollgesetz“ könne die Fleischbranche zugleich stärken: Nach Angaben der Arbeitsagentur sank die Zahl der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe in ganz Rheinland-Pfalz innerhalb von 20 Jahren um 62 Prozent. Von 1.238 Betrieben im Jahr 1999 gibt es heute nur noch 471. „Diese Konzentration hat dazu geführt, dass reguläre Stellen verloren gingen und Arbeiten an Subunternehmen ausgelagert wurden – zu prekären Bedingungen“, betont Winkow. Die Zahl sozialversicherungspflichtiger FleischJobs sank laut Arbeitsagentur in Rheinland-Pfalz binnen 20 Jahren um 38 Prozent – während die reguläre Beschäftigung in allen Branchen insgesamt um 21 Prozent zulegte. „Mit Hilfe des neuen Gesetzes müssen nun die Stammbelegschaften wieder aufgebaut und muss die Mitbestimmung gestärkt werden. Das führt zu höheren Löhnen. Sozialabgaben und Steuereinnahmen steigen“, so die NGG.
Nach dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Leiharbeit in Fleischbetrieben mit mehr als 49 Personen verboten werden. „In den vergangenen Jahren sind alle Versuche gescheitert, die Branche zum Umdenken zu bewegen – weder durch freiwillige Selbstverpflichtungen und selbst mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft nicht. Das Verbot ist überfällig“, so Winkow.
Der Gewerkschafter warnt jedoch vor Tricksereien. Unternehmen dürften nicht versuchen, das Gesetz durch neu gegründete Tochtergesellschaften oder andere Schlupflöcher zu umgehen: „Vom Schlachten bis zum Verpacken – alle Arbeitsschritte in der Fleischproduktion müssen von Beschäftigten erledigt werden, die direkt beim Unternehmen angestellt sind.“ Das Gesetz zum Verbot von Leiharbeit und Werkvertrag sei der erste Schritt. „Und dann brauchen wir als zweiten Schritt einen Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten in den rund 7.700 Unternehmen der Branche gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen absichert. Wir sind gespannt, ob die Unternehmen hierzu ernsthaft bereit sind.“
Das Argument von Lobbyverbänden, die Fleischbranche sei auf Werkverträge und Leiharbeit angewiesen, um Auftragsspitzen etwa zur Grillsaison abzufedern, überzeuge nicht. „Möglich wären beispielsweise auch befristete Arbeitsverträge. Besser noch: Arbeitszeiten lassen sich per Tarifvertrag und Arbeitszeitkonten regeln – wie das auch in anderen Bereichen der Lebensmittelbranche seit langem üblich ist“, so Winkow.
„Sauberkeit rettet Leben“: Mehr Geld für Reinigungskräfte gefordert
Hygiene-Garanten in der Pandemie: Die rund 520 Reinigungskräfte in Speyer sollen mehr Geld bekommen. Das fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Durch Corona werde deutlich, wie sehr es auf die oft unsichtbare Arbeit von Gebäudereinigerinnen ankomme. „Ohne ihren Einsatz in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Supermärkten würde die Gesellschaft kaum so glimpflich durch die Krise kommen. Letztlich rettet Sauberkeit Leben“, so Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Die Arbeitsbelastung der Reinigungskräfte habe pandemiebedingt stark zugenommen. „Um die neuen Hygienevorschriften einzuhalten, muss noch häufiger gereinigt werden. Etwa in Schulen soll jede Klinke mehrfach am Tag desinfiziert werden“, erklärt Wunderlich. Trotz der zusätzlichen Aufgaben sei jedoch meist kein weiteres Personal eingestellt worden. Auch Bonus-Zahlungen habe es nicht gegeben – „obwohl die Beschäftigten täglich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind“.
In der laufenden Lohn-Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk fordert die IG BAU ein Plus von 1,20 Euro pro Stunde für die zwei Mindestlöhne der Branche. Damit erhöhe sich der Einstiegsverdienst auf zwölf Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger kämen auf 15,30 Euro. Auszubildende sollen 100 Euro mehr pro Monat erhalten. Außerdem drängt die Gewerkschaft auf den Startschuss für das bereits im vergangenen Jahr geforderte Weihnachtsgeld in Höhe von 80 Stundenlöhnen.
Die IG BAU ruft die Arbeitgeber auf, in der nächsten Tarifverhandlung ein „akzeptables Angebot“ vorzulegen. Die Beschäftigten erwarteten die Anerkennung für ihre unverzichtbare Arbeit. Hinzu kämen massive Lohneinbußen derer, die über Monate mit dem Kurzarbeitergeld auskommen mussten. „Nach dieser Durststrecke ist nun jeder zusätzliche Euro wichtig.“
Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) gingen am 3. September in Köln in die zweite Runde.