Schifferstadt

Brief der Schifferstadter Bürgermeisterin an Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig

Notbetreuung in Kindertagesstätten

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hubig,

mit großem Staunen habe ich heute Morgen (15.05.2020) in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ Ihre Äußerung zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten gelesen.
„Bis zur Sommerpause dürfen alle Kinder in die Kita, deren Eltern das wünschen“, werden Sie zitiert und „Die letzte Entscheidung liege bei den Kommunen“.
Damit geben Sie ein Versprechen ab, das die Träger der Kindertagesstätten halten sollen, aber nicht können. Entschuldigen Sie bitte, aber das ist sowas von daneben, wie es nur irgendwie sein kann.
Es werden Erwartungen bei den Eltern geweckt, die so nicht haltbar sind. In nahezu allen Familien sind beide Elternteile berufstätig. Viele davon mussten bereits zur Kinderbetreuung Urlaub beanspruchen. Die Urlaubstage egal ob regulär oder Sonderurlaub sind endlich. Arbeitgeber fordern Präsens am Arbeitsplatz und Homeoffice wird dadurch reduziert. Die Eltern, die noch im Homeoffice sind, sind oftmals überfordert von der Doppelbelastung „anspruchsvoller Job“ und „Betreuung der Kleinkinder“.
Sie verkennen in Ihrer Aussage völlig die Situation in den Einrichtungen. Entsprechend den Landesvorgaben dürfen nur 10 Kinder in einer Notgruppe aufgenommen werden, was ich als richtig empfinde. In einer 5gruppigen Kita können im Regelbetrieb 125 Kinder betreut werden; theoretisch max. 50 Kinder in der Notbetreuung.

Pro Gruppe braucht man den gleichen Personalschlüssel wie im Regelbetrieb. Was ist, wenn es wie bei uns und in vielen anderen Einrichtungen so ist, dass alleine sieben Mitarbeiter*innen zur sogenannten Risikogruppe gehören und deshalb nicht in der Notgruppenbetreuung eingesetzt werden dürfen? Dann sind beispielsweise nur 30 Notplätze zur Verfügung, die jetzt schon belegt sind. Andere Personen z.B. mit Erkältungsanzeichen, egal welcher Schwere, müssen zuhause bleiben und reduzieren das Betreuungspotential weiter. Da auch in den anderen Kitas die Notgruppenbetreuung ausgeweitet wird, sind Aushilfen so gut wie nicht möglich. All diese Regelungen zum Gesundheitsschutz sind wichtig und auch richtig. Aber es dürfen keine falschen Versprechungen publiziert werden. Die Glaubwürdigkeit der Politik leidet darunter und den Unmut der Eltern müssen insbesondere die Leitungen der Kitas und auch die Erzieher*innen aushalten, wenn ein Notbetreuungswunsch abgelehnt werden muss.
Ich hoffe sehr, dass Sie in den mit Spannung erwarteten Leitlinien, die das Ministerium zusammen mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und den Kita-Spitzenverbänden erarbeiten will, Lösungen anbieten, die nicht den Trägern „den schwarzen Peter“ zuschieben und den Eltern tatsächlich auch helfen werden. In anderen Bereichen werden noch nie dagewesene Hilfspakete geschnürt. Vielleicht ist dies auch für die Eltern von Kindergarten- oder Schulkindern möglich. Das was bisher von Seiten des Landes angeboten wurde, reicht nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Ilona Volk

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

22. Mai: städtische Einrichtungen bleiben geschlossen

Am Freitag, 22. Mai legt die Stadtverwaltung Schifferstadt einen Schließtag ein. Das Rathaus, die städtischen Kitas und der Jugendtreff bleiben daher am Brückentag geschlossen. Einzige Ausnahme bildet die Stadtbücherei, Rehbachstraße 2: Sie ist, wie gewohnt, von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Am Montag, 25. Mai sind dann alle Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter wieder wie gewohnt für die Bürgerinnen und Bürger da. Die Stadtverwaltung dankt vorab für das Verständnis.  

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

Sperrmüll im Wald

Ein kaputter Herd, ein zerbrochener Wäschekorb, jede Menge Holzlatten und noch einiges mehr – am vergangenen Wochenende entsorgten Unbekannte ihren Sperrmüll im Wald zwischen Schifferstadt und Speyer. Nach Meldungen von mehreren Bürgern hat sich der städtische Vollzugsdienst am Sonntag den Ablageort angesehen. Da der Müll auf Speyrer Gemarkung lag, war die dortige Polizei bereits vor Ort. Ermittlungen gegen den Verursacher wurden eingeleitet.  

Dabei ist das Abfallsammelsystem im Rhein-Pfalz-Kreis durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, kurz ebalu, hervorragend organisiert: Nahezu alle Abfälle werden von zuhause abgeholt – dazu zählen auch sperrige Gegenstände. Hinzu kommt, dass die Entsorgungsgebühren bei ordnungsgemäßer Mülltrennung sehr niedrig sind. Daher bittet die städtische Ordnungsbehörde darum, den Müll weder in Feld und Wald, noch im Stadtgebiet abzulegen.

Meldungen über illegale Müllablagerungen können an die Stadtverwaltung Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235/ 440 oder per Mail an vollzugsdienst@schifferstadt.de gemeldet werden. Auch die App Müllweg.de hilft dabei. Diese kann unter www.muell-weg.de auf das Smartphone geladen werden und ist kinderleicht zu handhaben.

Wohin mit dem Sperrmüll?

Jeder Schifferstadter Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden. Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 35,00 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende.

Wie bestelle ich die Sperrmüllabfuhr?

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf und ist rechtzeitig unter Berücksichtigung einer vierwöchigen Vorlaufzeit beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen. Der Antrag kann online auf www.ebalu.de oder telefonisch unter 0621 /59095555 gestellt werden.

Zu schwer – wer hilft mir tragen?

Auf Bestellung werden die zum Abtransport vorbereiteten Sperrabfälle am Abfuhrtag von den Müllwerkern aus der Wohnung an die Straße getragen. Dieser Voll-Service ist kostenpflichtig und wird direkt vom beauftragten Abfuhrunternehmen angeboten. Konditionen und Kontaktdaten erhalten Interessierte unter 0621 / 59095555.

Zu gut für den Müll?

Gut erhaltene Möbelstücke können kostenlos im sogenannten „Verschenkemarkt“ der ebalu inseriert oder als Sachspende an einem Sozialkaufhaus, z.B. der Möbelhalle Dannstadt, abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit bieten Soziale Netzwerke mit Tausch- und Schenkgruppen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020

Sicherer Restaurantbesuch – so geht´s!

Seit Mittwoch, 13. Mai dürfen Restaurants, Speisegaststätten, Cafés, Eisdielen und Eiscafés in Rheinland-Pfalz unter Einhaltung von Hygienebestimmungen wieder öffnen. Aber wie können die Gäste dazu beitragen, dass das Auswärtsessen ein schönes und sicheres Erlebnis wird?

  • Wer zuerst kommt, malt beziehungsweise isst zuerst – Restaurantbesucher werden gebeten, vorab zu reservieren. Spontanbesuche sind ausnahmsweise möglich, sollten aber vermieden werden.
  • Der Gastwirt nimmt persönliche Daten (Vor- und Zuname, Anschrift und Telefonnummer) auf und bewahrt diese einen Monat auf zur etwaigen Rückverfolgung einer Infektionskette.
  • Wer eine Gaststätte betritt, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen und die Tischzuweisung abwarten. Am Platz darf die Maske dann abgenommen werden. Übrigens dürfen bis zu zwei Haushalte gemeinsam essen gehen, also auch an einem Tisch sitzen.
  • Zu den Personen am Nachbartisch gilt die Abstandregel von 1,50 Meter.
  • Bis spätestens 22 Uhr, wenn alle Gaststätten schließen müssen, können sich die Gäste dann das Essen und die Getränke schmecken lassen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
16.05.2020