DigitalPakt Schule: knapp 660.000 Euro für zehn Schulen der Stadt Speyer
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig überreicht Förderbescheid
Mainz/Speyer – Mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 660.000 Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz aus den vom Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellten Mitteln über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Digitalisierungsmaßnahmen an zehn Schulen der Stadt Speyer. Es handelt sich um die zweite Tranche eines Gesamtbetrages von rund 3 Millionen Euro, mit denen die 14 Schulen in Trägerschaft der Stadt Speyer begünstigt werden. Auf Basis des Antrags der Stadtverwaltung Speyer werden mit dem Zuschuss die technischen Voraussetzungen für digitales Lernen geschaffen. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig überreichte gemeinsam mit ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link den Förderbescheid an Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Förderung im Rahmen des DigitalPakt Schule kommt den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrkräften zugute. „Unser Ziel war von Anfang an, dass unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte schnelle Unterstützung erhalten. Deshalb haben wir alles dafür getan, dass die Mittel aus dem DigitalPakt so schnell wie möglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden – nämlich in den Schulen. Zugleich haben wir immer darauf geachtet, dass diese Gelder pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Heute können wir feststellen, dass dieser Weg der richtige war. Mehr als drei Viertel der von den Schulträgern in Rheinland-Pfalz beantragten Gelder sind schon bewilligt. Die große Nachfrage zeigt: Die Träger nehmen die Aufgabe der Digitalisierung sehr ernst und werden bis zum Auslaufen des DigitalPakts 2024 alle Gelder abrufen, die ihnen zur Verfügung stehen. In Rheinland-Pfalz bleibt also kein Geld ungenutzt liegen.“
Mit dem Zuschuss sind unter anderem die Vernetzung der Schulgebäude und ein drahtloser Netzwerkzugang in den Unterrichtsräumen vorgesehen. „Um Kinder und Jugendliche gut auf unser zunehmend digitalisiertes Leben vorzubereiten, ist es wichtig, sie dazu zu befähigen, sowohl Chancen als auch Risiken digitaler Medien und Anwendungen eigenständig einschätzen zu können. Dazu gehört auch eine aktive Auseinandersetzung mit entsprechenden Werkzeugen und Lernmethoden im Schulalltag. Damit diese gelingt, muss die erforderliche technische Infrastruktur geschaffen und auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Wir freuen uns sehr, dass wir dank der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz die bereits vorhandene digitale Lernumgebung an den Speyerer Schulen weiter ausbauen und somit den Schülerinnen und Schülern einen zeitgemäßen Unterricht anbieten können“, bedankte sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Als Förderbank des Landes bearbeitet die ISB die Anträge, die 400 Träger für 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz stellen können. „Medienkompetenz gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Es freut uns sehr, dass wir in Speyer einen Beitrag zur Verbesserung des medienpädagogischen Angebots an rheinland-pfälzischen Schulen leisten können“, sagte ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link.
Für Rheinland-Pfalz stehen im DigitalPakt Schule insgesamt rund 240 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Schulträger aufzustocken sind. Gefördert werden etwa Verkabelung, drahtloses Internet sowie digitale Anzeige-und Arbeitsgeräte.
Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):
Die ISB mit Sitz in Mainz ist die landeseigene Förderbank für Rheinland-Pfalz und unterstützt das Land bei der Umsetzung der Wirtschafts-, Struktur- und Wohnraumförderung. Mit Beratungsangeboten, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierungen setzt sie ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten ein und bezieht hierbei auch Mittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union ein. Die ISB arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Kreditinstituten und Sparkassen zusammen.
Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar
Nach den Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde am 25.11.2020 im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.
Kontaktbeschränkungen
Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.
Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.
In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.
Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.
Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.
Wirtschaft und Einzelhandel
Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.