Die Wohngeldstelle bleibt aus organisatorischen Gründen weiterhin bis voraussichtlich 19. Juni geschlossen. Ab voraussichtlich dem 22. Juni wird die Wohngeldstelle wieder geöffnet sein. Das Sozialamt ist von der Schließung nicht betroffen.
Aufgrund der aktuellen
Zugangsrichtlinien des Rathauses bitten wir um telefonische Terminvereinbarung
vorab. Die Terminvergabe ist bezüglich der Wohngeldstelle ebenfalls wieder ab
dem 22. Juni möglich. Die entsprechenden Ansprechpartner für das Sozialamt
sowie der Wohngeldstelle und alle weiteren Bereiche der Verwaltung sowie die
dazugehörigen Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der Stadtverwaltung
Hockenheim unter https://www.hockenheim.de/mitarbeiter.
Stadtverwaltung Hockenheim 15.06.2020
Anmeldungen zur Kernzeitbetreuung für das Schuljahr 2020/2021
In der Kernzeitbetreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule wird neben der Hausaufgabenbetreuung auch ausreichend Raum für Kreativität gelassen. (Foto: Stadtverwaltung Hockenheim)
Aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde die Anmeldung für die außerschulische Betreuung verschoben. Ab dem 16. Juni 2020 ist die Anmeldung für die Kernzeitbetreuung 2020/2021 nun möglich.
Im Rahmen der
„Verlässlichen Grundschule“ wird seit vielen Jahren an den Grundschulen der
Hartmann-Baumann-Schule, der Hubäcker-Schule und der Pestalozzi-Schule eine
Betreuung von Schülern auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten angeboten.
Die Betreuungszeiten der Kernzeit liegen zwischen 7 Uhr und dem Beginn der
zweiten Unterrichtsstunde sowie nach Ende der fünften Unterrichtsstunde bis
maximal 16:30 Uhr.
Die Anmeldeunterlagen dazu werden
ab dem 16. Juni 2020 auf der Internetseite der Stadtverwaltung
Hockenheim abrufbar sein. Dort stehen sie unter https://www.hockenheim.de/ausserschulische
betreuung zum Herunterladen bereit.
Für die Anmeldung zur Kernzeit ist ein Nachweis
über die Masernimpfung beizufügen. Dieser kann auf zweierlei Wegen erbracht
werden: Zum einen kann die Impfbescheinigung, die den Anmeldeformularen auf der
Internetseite beigefügt ist, vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden. Bitte
beachten Sie, dass der ausstellende Mediziner dafür eine Gebühr verlangen
kann.
Zum anderen kann der Anmeldung eine Kopie des
Impfpasses des Kindes/der Kinder beigefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass
das Original des Impfpasses in der ersten Betreuungswoche des neuen Schuljahres
bei den Betreuerinnen und Betreuern der Kernzeitbetreuung vorgelegt werden
muss.
Der Nachweis der Masernimpfung ist
Voraussetzung, um die Leistung der Kernzeitbetreuung in Anspruch zu nehmen. Ebenso verpflichtend ist eine
Arbeitgeberbescheinigung des aktuellen Jahres beizufügen. Eine Anmeldung kann
erst bestätigt werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Die Anmeldeunterlagen können per E-Mail an d.fitterling@hockenheim.de oder postalisch an D. Fitterling, Fachbereich SBKS, Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim geschickt werden.
Aktuell
kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (12. Juni 2020, Stand 12.30Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 0
Gesundete Personen: 143
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148
Mittwoch, 10.06.2020
Aktuell
kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (10. Juni 2020, Stand 12.30
Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 0
Gesundete Personen: 143
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl
positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148
Dienstag, 09.06.2020
Aktuell kein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (9. Juni 2020, Stand 13 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 0
Gesundete Personen: 143
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 148
Kreisverwaltung Germersheim 15.06.2020
Neue Öffnungszeiten der Corona-Ambulanz
ab 15. Juni 2020
Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buchstraße, hat ab Montag, 15. Juni 2020, geänderte Öffnungszeiten. Sie hat ab dann montags, dienstags und donnerstags jeweils von 14 bis 18 Uhr geöffnet.
Hinweis
für Patientinnen und Patienten
Um in der Corona-Ambulanz untersucht
und gegebenenfalls abgestrichen zu werden, benötigen Patientinnen und Patienten
keine Überweisung, keinen Termin und müssen vorab auch nicht anrufen. Es genügt
die Vorlage des Personalausweises und der Krankenkassenkarte.
Kreisverwaltung Germersheim 15.06.2020
Land stellt Regelunterricht fürs neue Schuljahr in Aussicht
Landrat und Stellvertreter begrüßen die Pläne
Das Land
plant, den Regelbetrieb in den Schulen nach den Sommerferien wieder aufzunehmen
und Kindern und Jugendlichen wieder einen weitestgehend normalen Schulalltag zu
ermöglichen. Voraussetzung ist, dass das Infektionsgeschehen insgesamt auf dem derzeitigen
Niveau bleibt. Diese Aussage von Bildungsministerin Stefanie Hubig heute in
einer Telefonkonferenz begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste
Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Sie zeigen sich erleichtert, dass den
Schülerinnen und Schülern wieder ein geregelter Schulbetrieb in ihren
Klassenräumen und Klassenverbänden ermöglicht werden soll. Auch Sportunterricht
soll dann wieder stattfinden. Selbstverständlich alles unter Einhaltung von
speziellen Hygieneplänen.
„Mit einem
Unterricht im regulären Klassenverband erledigen sich dann auch vom Land zunächst
angedachte Unterfang, wie das Bereitstellen von zusätzlichen Klassenräume durch
die Schulträger. Würden die Klassen weiterhin in unterschiedlichen Gruppen
parallel beschult, müsste kurzfristig enormer Raum geschaffen werden“, so
Brechtel und Buttweiler. In einem vorherigen Schreiben an die Schulleiterinnen
und Schulleiter hatte das Land darauf abgehoben. „Woher allerdings entsprechende
Räume auf die Schnelle flächendeckend hätten organisiert werden sollen, blieb
unklar“, berichtet Buttweiler.
Damit nach
den Ferien wieder ein Stück Normalität einkehren kann, appellieren Landrat
Brechtel und sein Stellvertreter, Buttweiler, an alle, weiterhin die AHA-Regeln
möglichst konsequent einzuhalten: „Bitte halten Sie Abstand, bitte halten Sie
sich an die Hygieneregeln und schützen Sie sich und andere durch das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung. Denn nur wenn das Infektionsgeschehen möglichst
gering bleibt, können Pläne wie die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs
überhaupt realisiert werden. Wir danken allen, die mithelfen, das Virus in
Schach zu halten.“
Kreisverwaltung Germersheim 15.06.2020
MobileRetter starten nach
Corona-Zwangspause wieder ihren Dienst
Nachdem das System der Mobilen Retter während der Corona-Pandemie südpfalzweit eingestellt wurde, um die Retter vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus zu schützen, wird der Betrieb jetzt wieder zum 19. Juni mit klaren Hygieneregeln aufgenommen.
„Wir statten jeden Mobilen Retter zusätzlich mit Schutzmasken FFP 2/KN 95 aus, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Weiterhin verzichten unsere Mobilen Retter während der Pandemie auf eine eventuell erforderliche Beatmung und führen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand lediglich die Herzdruckmassage durch“, erläutern Markus Gerstle, Projektleiter im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau, sowie Dr. Matthias Wölfel, Projektleiter im Landkreis Germersheim. Das Entscheidende ist die zügige Herzdruckmassage. „In den ersten zehn Minuten nach einem Herzkreislaufstillstand befindet in der Lunge des Patienten meistens noch ausreichend Sauerstoff, der dann durch die Herzdruckmassage mit dem Blut zu Herz und Gehirn transportiert wird“, erklärt Johannes Becker, der das Projekt als ärztlicher Fachberater unterstützt.
Die Landräte Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßen die Wiederaufnahme des Betriebs: „Die Mobilen Retter sind eine sehr gute Ergänzung zum Rettungsdienst. Mehrere Menschen konnten durch ihren Einsatz gerettet werden. Umso mehr freuen wir uns, dass es die derzeitige Situation erlaubt, im Rahmen der Lockerungen auch wieder den Betrieb der Mobilen Retter aufzunehmen.“ Gleichzeitig bitten die drei Verwaltungschefs eindringlich darum, dass jeder Mobiler Retter für sich selber abwägt, ob das Risiko eines Einsatzes für ihn selber vertreterbar ist. „Wir haben alle größtes Verständnis dafür, wenn jemand aus Schutz und Vorsicht nicht in den Einsatz gehen kann“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt.
Die sogenannten „Mobilen Retter“ sind medizinisch qualifizierte Ersthelfer, die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die unmittelbare medizinische Versorgung eines Betroffenen oder qualifizierte Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten. Sie werden über ein innovatives, App-gestütztes Alarmierungssystem über ihr Smartphone aufgespürt und alarmiert. Der Regel-Rettungsdienst und die First Responder Einheiten werden in unveränderter Weise alarmiert.
Die
Mobilen Retter kommen nicht in Einsatzfahrzeugen oder erscheinen in
Dienstkleidung – sie kommen als „Experte“ aus der Nachbarschaft oder näheren
Umgebung.
Hintergrund
Beim plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand oder bei Bewusstlosigkeit ist eine schnelle, professionelle, medizinische Hilfe oft lebensentscheidend für den in Not geratenen Menschen. Trotz eines gut strukturierten Rettungsdienstes vergehen nach Eingang des Notrufes bei den Leitstellen bis zu acht Minuten bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte. Minuten, die über das Überleben oder dauerhafte Schädigungen des Gehirns entscheiden können. Diese „therapiefreie“ Zeit wird durch die Mobilen Retter überbrückt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 15.06.2020
Eingliederungshilfen erhalten auch ohne Leistung rückwirkend Entgelte ausgezahlt
Sicherstellung des Hilfeangebots
Eine gute
Nachricht für Anbieter im Rahmen der Eingliederungshilfe: „Aufgrund des Lockdowns
im Zuge der Corona-Pandemie konnten diese Leistungserbringer nicht die
eigentlich zu erwartenden Hilfen leisten. Dennoch sollen sie bis zunächst
einschließlich Mai keine Verluste haben und erhalten die Entgelte, die zu
erwarten waren, in vollem Umfang.“ Das teilte der für Soziales zuständige Erste
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, im Rahmen der Kreisausschusssitzung am
vergangenen Montag, 8. Mai, mit. Damit schließt sich der Kreis dem Beschluss
der Landrätekonferenz und dem Städtetag an. Einer vollständigen Fortzahlung
werden dabei u.a. Zuwendungen Dritter wie beispielsweise Kurzarbeitergeld
gegengerechnet, ebenso mit dem Kreis abzurechnende und weiterhin erbrachte
Hilfen. Sofern eine synchrone Regelung gefunden wird, soll auch für Juni eine
Fortzahlung erfolgen.
Dieses
Vorgehen wurde mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und Landau abgestimmt.
„Wir brauchen auch in Zukunft die wertvolle Arbeit dieser Leistungsanbieter. Diese
sind zum Beispiel Förderkindergärten, Integrative Kitas und auch Dienstleister
im häuslichen Umfeld. Dem Landkreis, den Betroffenen und der Gesellschaft wäre
nicht geholfen, wenn wir nicht dafür sorgen würden, dass auch in Zukunft
fachlich fundierte Eingliederungshilfen zur Verfügung gestellt werden können“,
führte Buttweiler aus.
Kreisverwaltung Germersheim 15.06.2020
Nächster Schritt beim
Integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Germersheim
Landrat Brechtel: Fördermittel für die Umsetzung beantragen
Der
Landkreis Germersheim hat das Thema Klimaschutz als eine der wichtigsten
Aufgaben der nächsten Jahre erkannt und möchte mit dem Integrierten
Klimaschutzkonzept (IKK) sein Engagement im eigenen Zuständigkeitsbereich
intensivieren. „Das Integrierte Klimaschutzkonzept soll als Grundlage für die
zielgerichtete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen dienen. Im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes erhält der Kreis eine Förderung für
die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts in Höhe von 90 Prozent“,
berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel im Kreisausschuss am Montag, 8. Juni 2020.
Um
die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts zu unterstützen und ein
Klimaschutz-Controlling zur Erfolgskontrolle zu etablieren, soll eine mit
bundesmitteln geförderte Stelle für Klimaschutzmanagement eingerichtet werden.
Die erhöhte Förderung gemäß der Kommunalrichtlinie beläuft sich auf 90 Prozent
der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird für einen Zeitraum von drei Jahren
gewährt. Im Rahmen der Zuwendung werden neben den Personalkosten auch
Sachausgaben sowie Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit gefördert.
Ein
Klimaschutzteilkonzept, für die kreiseigenen Liegenschaften, wurde bereits
umgesetzt. Die dafür befristete Stelle der Klimaschutzmanagerin endet in diesem
Jahr. Deshalb muss für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ein
neuer Antrag für die Stelle der Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzmanagers
beim Projektträger Jülich gestellt werden. In seiner Sitzung gestern hat der
Kreisausschuss zugestimmt, dass die Verwaltung den Zuwendungsantrag für die Einrichtung
der neuen Stelle für 36 Monate und die entsprechenden Fördermittel beim
zuständigen Projektträger Jülich stellen kann.
Ziel
des Integrierten Klimaschutzkonzepts ist es eine Strategie aufzuzeigen, um in
den kommenden Jahren vorhandene Einzelaktivitäten und Potenziale zu bündeln und
nachhaltige Projektansätze in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, insbesondere
aus den Sektoren Privathaushalte, Wirtschaft, Landwirtschaft und Schulen zu
konzipieren sowie Multiplikatoren- und Synergieeffekte zu nutzen.
Bereits
im Juni 2019 wurde das Büro energielenker Beratungs GmbH mit der Erstellung des
Integrierten Klimaschutzkonzepts beauftragt. Die inhaltlichen Schwerpunkte des Integrierten
Klimaschutzkonzepts werden im Bereich Energieeffizienz, besonders in Unternehmen
und privaten Haushalten, in der Verstärkung des Einsatzes Erneuerbarer Energien,
im Bereich Planen-Bauen-Sanieren, im Mobilitätssektor, in der Klimawandelanpassung
und in der Umweltbildung sowie der Öffentlichkeitsarbeit liegen.
„Effektiver
Klimaschutz funktioniert nur, wenn sich möglichst viele Menschen aktiv dafür einsetzen.
Dazu braucht es nicht nur eine breite Akzeptanz und eine Identifikation mit den
Zielen, sondern Klimaschutz muss für jeden einzelnen nachvollziehbar und greifbar
sein. Aus diesem Grund werden bei der Erstellung des Integrierten
Klimaschutzkonzepts alle Bausteine in intensiver Zusammenarbeit mit den relevanten
Akteuren der Region – mit Bürgern, Wirtschaft, Energieversorger, Verwaltung,
Politik, etc. – erarbeitet“, so die für den Klimaschutz zuständige
Kreisbeigeordnete Jutta Wegmann.
Dazu
gab es eine öffentliche Auftaktveranstaltung im November 2019. Weitere
öffentliche Workshops zu den Themenfeldern „Schulen und Bildung“, „Erneuerbare
Energien“ und „Landwirtschaft“ folgten, ebenso interne Workshops der
Arbeitsgruppe „Verwaltung“. Die Ideen und Ergebnisse aus den Workshops werden
in einzelnen Maßnahmensteckbriefen ausgearbeitet und in einem Maßnahmenkatalog den
sechs Handlungsfeldern „Verwaltung“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Bildung und
Klimaschutz“, „Mobilität“, „Energieversorgung/-verbrauch“ und „Landwirtschaft“
zugeordnet. Nach den Sommerferien soll das Integrierte Klimaschutzkonzept in
den Gremiensitzungen beraten und beschlossen werden.