Tipps für Silvester 2019

Silvester 2019 / Wir sorgen für Sicherheit!

(Präsidumsbereich Rheinpfalz / Deutschland) – Auch 2019 ist uns die Sicherheit an Silvester ein wichtiges Anliegen. In den vergangenen Wochen haben wir uns auf den Jahreswechsel intensiv vorbereitet. Die Sicherheitslage hat sich in Deutschland gegenwärtig nicht verändert, auch für Rheinland-Pfalz und den Bereich unseres Polizeipräsidiums liegen keine Erkenntnisse auf mögliche Störungen der bevorstehenden Veranstaltungen vor. An den Orten, an denen traditionell viele Feiernde zusammenkommen, werden wir an Silvester verstärkt sichtbar sein. Die Anzahl der Einsatzkräfte im Präsidialbereich ist ähnlich hoch wie in den Vorjahren. Unsere eigenen Kräfte werden dabei durch Kolleginnen und Kollegen des Polizeipräsidium Einsatz, Logistik & Technik verstärkt. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz wird alles Notwendige tun, damit unsere Bürgerinnen und Bürger den Jahresabschluss sicher feiern können und gut ins Jahr 2020 kommen. Dabei sind wir aber auch auf Sie angewiesen. Was sie für einen sicheren Jahreswechsel tun können…

Silvesterfeuerwerk – aber sicher

Für viele ist es am Jahreswechsel nicht wegzudenken: Das Silvesterfeuerwerk. Raketen, Knaller und bunte Leuchtfeuer sehen nicht nur toll aus, sie haben auch eine lange Tradition. Ganz ungefährlich sind die geräuschvollen Himmelsfärber allerdings nicht. In der Silvesternacht 2018 wurden im Bereich des Polizeipräsidiums Rheinpfalz insgesamt 18 Delikte im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern aufgenommen – davon vierzehn Fälle von Sachbeschädigung, drei Fälle von Körperverletzung sowie ein Fall von Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

Umteure Sachschäden oder im schlimmsten Fall schwere Verletzungen zu vermieden, sollten Sie folgende Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern beachten:

  • Verzichten Sie auf selbstgebastelte oder für den deutschen Markt nicht zugelassene Feuerwerkskörper.
  • Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
  • Beachten Sie auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen.

Worauf Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten sollten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/4152523

Wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist: https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang-1/

Polizeipräsidium Rheinpfalz
27.12.2019

Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr

(Ludwigshafen / Deutschland) – Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen sowie Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die dabei einzuhaltenden Vorschriften hin. Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvestermunition ist ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf befriedeten beziehungsweise umzäunten Anwesen zulässig. Dabei kann es sich um ein eigenes oder – mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers – auch um ein fremdes Grundstück handeln.

Um zu vermeiden, dass Geschosse das jeweilige Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist.

Von Balkonen darf keine pyrotechnische Munition verschossen werden. Dies gilt auch für offen zugängliche Vorgärten und den öffentlichem Verkehrsraum.

Darüber hinaus ist auf die allgemein bekannten Vorschriften für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, gerade auch im Sinne des vorbeugenden Brand- und Lärmschutzes zu achten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen generell nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen abgebrannt werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
27.12.2019

Vor dem Fest ist nach dem Fest

So entsorgen Sie Silvestermüll richtig

Eine fröhliche Silvesterparty mit Feuerwerk zum Jahreswechsel gehört einfach dazu. Nach den Feierlichkeiten nehmen Bewohner auf ihre Nachbarn und die Umwelt leider nicht immer Rücksicht: Nach der Silvesterparty liegen abgebrannte Feuerwerksreste und leere Sektflaschen nicht selten noch einige Tage später auf Grundstücken und Wegen verstreut, niemand zeigt sich für die Entsorgung verantwortlich.

Beseitigung des Abfalls von Silvesterfeiern:

Klare Regeln bezüglich der Entsorgung des Silvestermülls schreibt die jeweilige Stadt- oder Gemeindeordnung vor: So ist immer der Verursacher selbst – ob Privatperson oder Veranstalter – für die Müllbeseitigung verantwortlich. Frank Hennig: „Ist dieser nicht mehr feststellbar, steht leider der Grundstückseigentümer in der Pflicht. Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn die Verursacher Straßen, Gehwege und Anlagen eigenverantwortlich reinigen oder die anschließende Säuberung an einen Dienstleister in Auftrag geben.“ Zeitlich muss die Müllentsorgung nicht in der Silvesternacht oder am frühen Morgen stattfinden, es ist ausreichend, wenn die Partyüberreste im Laufe des Neujahrtages beseitigt sind. Eine Entsorgung des Silvestermülls hat nicht allein aus optischen Aspekten Priorität: Für spielende Kinder oder auch für Tiere wie Hunde und Katzen können abgebrannte Raketen, Böller und zerbrochene Glasflaschen ein erhebliches Gefahrenpotential darstellen. Wichtig: Um Brandgefahr zu vermeiden, darf eine Entsorgung über die Restmülltonne erst dann erfolgen, wenn alle Feuerwerkskörper auch wirklich abgebrannt sind und keine Glut mehr vorhanden ist.

Über den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Fachlich ausgebildete Wohnungseigentums- und Mietverwalter von Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) organisiert. Die aktuell über 115 Mitglieder verwalten in beiden Bundesländern etwa 105.000 Einheiten mit einem Wert von 12,6 Milliarden Euro. Der Verband ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (Berlin). Ziel ist es u.a., Wohnungs- und Miethauseigentümer zu aktuellen Immobilienthemen zu informieren, sie bei der Wahl des richtigen Verwalters zu beraten und im Streitfall zwischen Eigentümern und Verwaltern zu schlichten.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
27.12.2019