Parken im Adlerhof mit Parkscheibe
Aufgrund des Parkraumbedarfs um das Rathaus und in der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Schifferstadt als Straßenverkehrsbehörde die Parkzeit im Adlerhof von 7 bis 18 Uhr auf maximal zwei Stunden begrenzt. Deshalb sollte die Parkscheibe nicht vergessen werden. Wer länger parken möchte kann den neuen Parkplatz auf dem städtischen Festplatz an der Iggelheimer Straße nutzen, der in nur wenigen Gehminuten erreicht werden kann.
Stadtverwaltung Schifferstadt
17.12.2019
Stadtverwaltung Schifferstadt „zwischen den Jahren“ geschlossen
Zwischen den Feiertagen zum Jahresende verabschiedet sich die Verwaltung in den „Weihnachtsurlaub“.
An den „Brückentagen“ Montag, 23., Freitag, 27. und Montag, 30. Dezember 2019 bleiben alle Dienststellen (Rathaus, Kindertagesstätten, Bücherei, Jugendtreff, Friedhofsverwaltung) geschlossen.
An diesen Tagen sind jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr Rufbereitschaften unter folgenden Nummern zu erreichen:
Bürgerservice + Beurkundung von Sterbefällen: 0159-0418 3382
Regelung von Bestattungen: 0159-0418 3626
Auf der städtischen Homepage, Facebook und per Anrufbeantworter wird ebenfalls auf die Schließtage aufmerksam gemacht.
Die Verwaltung bittet um Beachtung und Verständnis und wünscht allen Schifferstadter Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!
Ab Donnerstag, 2. Januar 2020, ist die Stadtverwaltung wieder wie gewohnt für Sie da.
Stadtverwaltung Schifferstadt
17.12.2019
Kehren der öffentlichen Wege und Flächen
Information der Ordnungsbehörde
In Schifferstadt gibt es, wie in vielen anderen Städten und Gemeinden, eine Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Verpflichtet zum Kehren oder Schneeräumen sind die Eigentümer und Besitzer der bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die Gehwege, sondern auch auf Fahrbahnen oder das sogenannte Straßenbegleitgrün. Zum Beispiel ist der Abfall in der Baumscheibe sehr ärgerlich, jedoch ist der direkte Anwohner für das Beseitigen verantwortlich. Die übliche Grünpflege des Baumes selbst wird natürlich vom Stadtservice übernommen.
Gerade jetzt, nachdem die Bäume ihre Blätter verloren haben und diese in die Straßenrinnen gefallen sind und dadurch die Abläufe verstopfen, ist es wichtig, der Reinigungspflicht nachzukommen, bevor es zu „Überschwemmungen“ kommt. Die Verpflichtung zur Reinigung gilt auch dort, wo die Stadt aus besonderen Gründen teils monatlich oder vierzehntägig die Kehrmaschine vorbeischickt.
In der Satzung ist zusätzlich geregelt, dass die Reinigungsverpflichtung auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte umfasst.
Mehr Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Schifferstadt unter www.schifferstadt.de. Dort findet man unter dem Suchbegriff „Reinigung“ die Satzungsbestimmungen mit einem entsprechenden Merkblatt.
Stadtverwaltung Schifferstadt
17.12.2019